Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Februar 1968 131
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 5, ausgegeben am 8. Februar 1968
31. 1. 68 Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
1. 2. 68 Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Senkung der
Binnen-Zollsätze für Hausrinder usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
5. 2. 68 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-
abfertigung im Straßen- und im Schiffsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 81 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 99 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Land-
wirtschaft ..... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 116 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Abänderung der Schlußartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
18. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Befreiung ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
22. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über die
Unterhaltung gewisser Leuchtfeuer im Roten Meer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
30. 1. 68 Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der
Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz ,_ 21 31. 1. 68 1. 2. 68
Bunde,sgesetzbl. III 7400-1
Berichtigung der Erstatlungsverordnung Getreide,
Reis, Schweinefleisch, Eier, Geflügelfleisch und
Fette 21 31. 1. 68
26. 1. 68 Verordnung Nr. 1/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 21 31.1.68 1. 2. 68
31. 1. 68 Verordnung über die Gewährung einer Prämie
für die Denaturierung von Zucker zu Futter-
zwecken im Wirtschaftsjahr 1967/68 24 3.2.68 4. 2. 68
30. 1. 68 Hafen- und Hafenschutzgeldtarif für den bundes-
eigenen Schutz- und Sicherheitshafen Schnacken-
burg 24 3.2. 68 16. 2.68
22. 1. 68 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Bremen für die Schiffahrt auf
der Hunte über die Beleuchtung von festgemach-
ten Sportfahrzeugen 24 3.2.68 1. 3. 68.
2. 2. 68 Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung
des Abschöpfungstarifs (Quark der Tarifnr. 40.04-
(E)-VIII u. a.) 25 6.2.68 Siehe§ 3
9. 2. 68 Verordnung über die Zulassung von Importsaat-
gut 29 10. 2.68 11. 2. 68
9. 2. 68 Verordnung über das Entgelt für die gewerbs-
mäßige Erzeugung von Nachbausaatgut bei Kar-
toffeln 29 10. 2.68 1. 7. 67
8. 2. 68 Verordnung Nr. 2/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 29 10.2.68 Siehe§ 4
6. 2. 68 Anordnung über die Zuständigkeit für Entschei-
dungen über den Aufschub der Nachentrichtung
von Beiträgen gemäß § 125 Abs. 1 A VG / § 1403
Abs. 1 RVO 29 10.2.68 1. 2. 68
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Februar 1968 131
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 5, ausgegeben am 8. Februar 1968
31. 1. 68 Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
1. 2. 68 Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Senkung der
Binnen-Zollsätze für Hausrinder usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
5. 2. 68 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-
abfertigung im Straßen- und im Schiffsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 81 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 99 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Land-
wirtschaft ..... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 116 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Abänderung der Schlußartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
18. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Befreiung ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
22. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über die
Unterhaltung gewisser Leuchtfeuer im Roten Meer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
30. 1. 68 Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der
Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz ,_ 21 31. 1. 68 1. 2. 68
Bunde,sgesetzbl. III 7400-1
Berichtigung der Erstatlungsverordnung Getreide,
Reis, Schweinefleisch, Eier, Geflügelfleisch und
Fette 21 31. 1. 68
26. 1. 68 Verordnung Nr. 1/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 21 31.1.68 1. 2. 68
31. 1. 68 Verordnung über die Gewährung einer Prämie
für die Denaturierung von Zucker zu Futter-
zwecken im Wirtschaftsjahr 1967/68 24 3.2.68 4. 2. 68
30. 1. 68 Hafen- und Hafenschutzgeldtarif für den bundes-
eigenen Schutz- und Sicherheitshafen Schnacken-
burg 24 3.2. 68 16. 2.68
22. 1. 68 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Bremen für die Schiffahrt auf
der Hunte über die Beleuchtung von festgemach-
ten Sportfahrzeugen 24 3.2.68 1. 3. 68.
2. 2. 68 Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung
des Abschöpfungstarifs (Quark der Tarifnr. 40.04-
(E)-VIII u. a.) 25 6.2.68 Siehe§ 3
9. 2. 68 Verordnung über die Zulassung von Importsaat-
gut 29 10. 2.68 11. 2. 68
9. 2. 68 Verordnung über das Entgelt für die gewerbs-
mäßige Erzeugung von Nachbausaatgut bei Kar-
toffeln 29 10. 2.68 1. 7. 67
8. 2. 68 Verordnung Nr. 2/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 29 10.2.68 Siehe§ 4
6. 2. 68 Anordnung über die Zuständigkeit für Entschei-
dungen über den Aufschub der Nachentrichtung
von Beiträgen gemäß § 125 Abs. 1 A VG / § 1403
Abs. 1 RVO 29 10.2.68 1. 2. 68
132 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriit.en der Europäischen Gemeinschaften,
di<' mit ilm:r Verüf fcntlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmill<'lharc RPc:hl.swirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D;il 11111 1111<1 lkz('iclinun~J der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache
vom Nr./Seite
26. 1. 68 Vl~rordnung (EWG) Nr. 107/68 der Kommission zur Festsetzung
clE)r Einschleusungsprcise und Abschöpfungen für Eier 27. 1. 68 L 25/1
26. 1. 68 Vero_rclnung (EWG) Nr. 108/68 der Kommission zur Festsetzung
der Ernschleusungspreise und Abschöpfungen für Geflügelfleisch 27. 1. 68 L 25/3
26. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 109/68 der Kommission zur Festsetzung
der Dinsch leusungspreise und der Abgaben bei der Einfuhr für
Eiernlbumi n und Milchalbum in 27. 1. 68 L 25/7
29. 1. 68 Verorclrnrng (EWG) Nr. 110/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Rom1en anwendbaren Abschöpfungen 30. 1. 68 L26/l
29. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 111/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz h i r1zugefügt werden 30. 1. 68 L 26/2
29. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 112/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 30. 1. 68 L 26/4
29. 1. 68 Verordnung {EWG) Nr. 113/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 105/68 hinsichtlich der Vorausfest-
selzung der Höhe der Beihilfe für Olsaaten 30. 1. 68 L 26.15
Berichtigung zur Verordnung Nr. 962/67/EWG der Kommission
vom 7. Dezember 1967 zur Festsetzung der Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis (ABI. Nr. 299 vom 8. 12. 1967) 30. 1. 68 L 26/7
30. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 114/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Rogqen anwendbaren Abschöpfungen 31. 1. 68 L 28/1
30. 1. 68 V crordnung (EWG) Nr. 115/68 der Kommission über die Fest-
sctzu ng der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzu~Jcfügt werden 31. 1. 68 L 28/2
30. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 116/68 der Kommission zur Änderung
der lwi der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tiqunq 31. 1. 68 L 28/4
30. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 117/68 der Kommission zur Festsetzung
der Ersl.atlunqen bei der Ausfuhr von Getreide oder geschältem
Reis in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallen-
den Waren 31. 1. 68 L28.l5
31. 1. 68 Verorclnunq (EWG) Nr. 118/68 der Kommission zur Festsetzung
cler auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 1. 2. 68 L 29/1
31. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 119/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 1. 2. 68 L29/2
31. 1. 68 Verordnun~J (EWG) Nr. 120/6,S der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tiqunq 1. 2. 68 L 29/4
30. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 121/68 der Kommission über die Fest-
setzung der auf die Einfuhren von Getreide- und Reisverarbei- ·
tungserzeugnissen einschließlich Getreide-Mischfuttermittel an-
zuwendenden Abschöpfungen 1. 2. 68 L 29/5
30. 1. 68 Verordnung {EWG) Nr. 122/68 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeug-
nisse, einschließlich Getreide-Mischfuttermittel 1. 2. 68 L 29/13
31. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 123/68 der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 1. 2. 68 L 29/21
Heraus q e b er: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
· Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer· enthalten; der angewandte Steuersatz beträ!!"t 5 'lo_. . . .
Das Bundes<:Jeselzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnun<:Jen m ze1thcher Reihenfolge nach ihrer
Ausfcrli<:Junq verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend fest<:Jestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlun<:J des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. J S. 4:17) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedinqunqen für Teil III durch den Verlag.
Bezuqsbcdinqunqcn für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II ie 8,50 DM,;
E 1 n z e J stücke je anqcdunqcne l(j Seiten 0,40 DM qegen Voreinsendunq des erforderlichen Betrages au_f Postscheckkonto __ .,Bundesqesetzblatt
Koln 3 99 oder nuch Bczuhlung uuf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe 0,40 DM zuzuqhch Versandqebuhr 0,15 DM.
125
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1968 Ausgegeben zu Bonn am 15. Februar 1968 Nr.10
Tag Inhalt Seite
12. 2. 68 Zwöltte Verordnung zur Anderung der Außenwirtschaftsverordnung .................... • • 125
Bundesqeselzbl. III 7400-1-1
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 5 .................................. • • • • • • • • · • · · · · · · · · · · · · · · 131
Verkündungen im Bundesanzeiger ............................... • . • . • • • • • • • • • • • • · · · • · · · 131
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften .................. • ... • • • • • • • • · • · • · · · 132
Zwölite Verordnung
zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Vom 12. Februar 1968
Auf Grund des § 27 in Verbindung mit den §§ 26 3. a) § 27 Abs. 2 Nr. 3 erhält folgende Fassung:
und 46 Abs. 3 des Außenwirtschaftsgesetzes vom
„ 3. eine Einfuhrkontrollmeldung auf einem
28. ApriJ 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 481) verordnet
Vordruck nach Anlage E 2, E 2 a oder E 2 b
die Bundesregierung:
(Sammelanmeldung) und, soweit erforder-
lich, E 2 c (Ergänzungsblatt), wenn die
. § 1 Waren in Spalte 3 der Einfuhrliste mit 00,
01, 02, 03 oder 08 gekennzeichnet sind und
Die Außenwirtschaftsverordnung in der Fassung
der Wert der Einfuhrsendung fünfzig Deut-
der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1966 (Bun-
sche Mark übersteigt; bei der Einfuhr von
desgesetzbl. 1967 I S. 1). zuletzt geändert durch die
Saatgut ist für jede Einfuhrsendung eine
Elfte Verordnung zur Änderung der Außenwirt-
Einfuhrkontrollmeldung vorzulegen. Die
schaftsverordnung vom 29. Juni 1967 (Bundesgesetz-
Vordrucke nach Anlage E 2 a oder E 2 b
blatt I S. 614), wird wie folgt geändert:
und, soweit erforderlich, E 2 c sind zu ver-
1. In § 17 Abs. 2 Nr. 1 und 2 werden jeweils die wenden, wenn der Zollantrag oder die
Worte „ Unbedenklichkeitsbestätigung (,Import Zollanmeldung für die Abfertigung zum
Certificate')" ersetzt durch freien Verkehr von nicht dem Wertzoll
unterliegenden, entgeltlich eingeführten
,,Internationale Einfuhrbescheinigung (,Inter- Waren abgegeben wird; Angaben, die im
national Import Certificate')". Vordruck nach Anlage E 2 .nicht gefordert
werden, sind auch in den Vordrucken nach
2. a) Hinter § 20a wird folgender § 20b eingefügt: Anlage E 2 a, E 2 b und E 2 c nicht erforder-
lich."
,,§ 20b
b) Die Anlagen E 2a, E 2b und E 2c zur AWV
Ausfuhr von Gasöl und Heizöl
sind Anlagen 2, 3 und 4 zu dieser Verordnung.
Bei der Ausfuhr von Gasöl und Heizöl der
Nummern 2710 25 bis 2710 30 des Warenver- 4. a) § 56 Abs. 2 Satz 3 erhält folgende Fassung:
zeichnisses für die Außenhandelsstatistik ist
der zuständigen Zollstelle mit der Ausfuhr- „Die Deutsche Bundesbank übersendet je eine
erklärung (Anlage A 1) ein Ausfuhrnachweis . Ausfertigung der Meldungen dem Bundes-
für Gasöl und Heizöl (Anlage A 8) abzugeben. minister für Wirtschaft über das Bundesamt
Dies gilt nicht bei Versand durch die Post." für gewerbliche Wirtschaft, dem Auswärtigen
Amt und der örtlich zuständigen obersten
b) Anlage A 8 zur AWV ist Anlage 1 zu dieser Landesbehörde für Wirtschaft oder der von
Verordnung. dieser bestimmten Stelle."
126 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
b) In den Vordrucken „Vermögensanlagen Ge- eine Ausfertigung für die oberste Landes-
biel.si.msüssiger in fremden Wirtschaftsgebie- behörde für Wirtschaft
lfm" und „Vermögensanlagen Gebietsfremder oder die von ihr bestimmte Stelle".
im Wirtschaftsgebiet" (Anlagen K 1 und K 2
zur Außenwirtschaftsverordnung) erhält der
§ 2
Text unter den Worten „In fünffacher Aus-
fertigung" folgende Fassung: Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
,,Zwei Ausfertigun9cn für die Deutsche Bun- blatt I S.1) in Verbindung mit§ 51 Abs. 4 des Außen-
desbank wirtschaftsgesetzes auch im Land Berlin.
eine Ausfertigung für den Bundesminister für
Wirtschaft § 3
über das Bundesamt für gewerbliche Wirt- Diese Verordnung tritt mit Ausnahme von § 1
schaft Nr. 2 am Tage der Verkündung in Kraft. § 1 Nr. 2
eine Ausfertigung für das Auswärtige Amt tritt am 1. März 1968 in Kraft.
Bonn, den 12. Februar 1968
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Der Bundesminister für Wirtschaft
Schiller
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Februar 1968 127
Anlage 1 zur Zwöllten Verordnung zur Anderung der Außenwirtschaftsverordnung
Anlage AS znr A \VV
1. Ausfuhrgenehmigung
Ausfuhrnachweis
Datum und Stempel
Nr .......................................................................... . für Gasöl -und Heizöl der Ausgangszollstelle
(§ 20 b der Außenwirtschaftsverordnung)
vom .......................... . " ........... 19..... .
Ausfuhrarien Vom Bundesamt lür gewerbliche Wirt·
Ilücl1stmcngc . schalt, Frankfurt/M., zugeteilte Nummer
A, Ausfuhr aus dem freien Verkehr (auch aus Zollaufsdrnblagern) (Al
qüllig bis ......................................... 1()...... .
B. Ausfuhr aus Lager (insbes. Zollgut]ager und Freihafenlager) (BJ AE
C. Ausfuhr nach Eigenveredelung { (zollbegünstigte aktive Veredelun>1 (Cl
II. Ausgeführt init Versand-AE Nr.
D, Ausfuhr nach Lohnveredelung ~~~a~b~ii~~t i;tii11fr~~~~t,1~~~ii)
1 0
der (DJ
E. Ausfuhr zur passiven Veredelung (zollbegünstigte passive Veredelung) (EI
: Dienst• ·,
:.. s lempe!/ An Zollstelle
.. • Von Zollstelle an Bundesamt für-gewerbliche Wirtschaft
- Außenstelle Hamburg -
1· a) Ausführer ........................ ·····························;i"~;;;~·· ..........................................p~·~ii~ii;~hi;·w~h~~·;iisii;··--·········---- ·p;~·tf~~ii'is·i;~ii';·~~~·H~;;;;~~~~;· ......
b) Ausstellungspflichtiger iür die
Außenhandelsstatistik (i\nqahc
............... ········ .. ························~· .. .... .. .. . . ....... . ........... ·············· ............Postfach/Straße ········. ···············' ............................ .
nur wenn kein Ausluluvcrlr<1g vorlic,1t) J~ame Postleitzahl, Wohnort/Siti; und Hausnummer
2. Nur bei Ausgang nach
See oder rheinabwärts
(vom Wurcnführcr zu crgünzcn) ···································· i;'~i1i.if~h~·~~·········· ..................V~ri;;;i~t:;J·······················A~~i~<l~h~f~~······ ················· ......... Fi~;;;~·~;i~·1:,;~~i··· ..... .
3. Ausfuhrart (zul_rcflcn<lcn JJuchslüben aus <lern Vor<lruckkopf eintragen)
4. Anlaß der Ausfuhr (z.B. Verkauf, Konsiunalion, Ersatzlieferung, Nach•
lie[erung, zu otl,·r n,,ch zollbcrJiinstiql<>r Vcre<lclung, zu oder nach wirtscl_J.aft-
lid1cr V crcdcl1111!J, nach Lngcrnuu lür auslii11L!ischc Rechnung, Anlaß der Rück-
sendung)
5, Lieferbedingung (W,•11s1,,11unrr, z. B. ab Weik Köln, frei Grenze, fob
Hamburg, cif Sidncy, !rci l\11is)
6. Verpackung (Amc1lrl, Vc1packu1HJs<11t un,l Mcrkzr,idwn der Packstüdce;
bei unverpackten W<lll~n: B1:fc")r<le1 ungsmillel mit Nr. oder Ntimcn)
7. Rohgewicht der Sendung in vollen kg
8, Verbrauchsland (in <•rsler Linic Larnl, in dem die Wa1cn gebraucht oder
verbtducht, heaLheilet oder verarbeitet werden sollen)
9. Käuferland (L.rnrl, in rlr•m die mrßi•rhalh des ·wirtschalts-/Erh.«IJlmgsgcbie-
tes un::.üs:c.i~Je P(•rsoJJ, die von tl(·:rn Cic1,,c1sarlSa:-;siqcn
stimmten Worcn erwirbt, ihn:n Sil:1. oder gcvvöhnlicl1cn
allen üb, iucn Piillcn gill als K;iu[cr!crnd das l:Jllp!a.n<JslanrJJ
HI. 11. 12. 13. 14. 15.
Benennung der Waren Warennummer Ursprungs-/ Menge Grenzübergangswert
Herstellungsland Stück, Liter (z. B. Wert frei Grenze,
mit genauen Angaben über die Warenart (Nummer des (Land des Wirtschafts-/
usw Reingewicht fob deutscher Seehafen,
Warnnvc1zcich• Erhebungsgebietes frei Einlieferungs•
(bPi A11sf11hr nach EiucnV('r<'rlPlung, nach Lohn# (soweit im Waren-
nisses für die - z.B. Hessen - in vollen postanstalt)
vcrcdelung oder zur Jrnssiv,·11 Veierld1rng <111ch Außenhandels- oder fremdes verzeiclmis für die
di{} Vc1eddu11usarbcit1;11 m1gcbcn) slatislik) Wirtschaftsgebiet Außenhandels• kg in vollen DM
z.B. USA -1 ;tatistik vorgesehen)
l·tir j<'d1~ VVi1rPnJ1tlHtrJwr 1 JPdes Urspr11nqs~/Herstcllunnslund, jede AuSfuhrart, jede Veredclungsarbeit besondere Zeile und besondere Angaben
.-
............................. ···········•·:·•····································· .................................. ...........................
01 • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ,1 . . . . . . . .
02
•············ .. ················································--···················--···· ....... ,.......................... ........................... .............. , ..•..•••.•..•..•.. ················••"·""•"' ·••••···••·• .. ·····•·"'''·••U••···
03
04
OS
....................................................................... ,, ................. ·································· ······· .. ····· ...... , ..... .
06
07
············· ...................... , ............................................... ,..... ............................................................. 08 ···················· .. ········•- ..................................................................
09
...................................................................................................................................................... 10
................................................................................................................................................ -11
Hi. Rechnungspreis der angegebenen Waren in vereinbarter Währung Ich versichere, daß die Angaben richtig sind.
(wenn ohne Entgelt „unentgeltlich" eintragen) Ort Tag •
17. Fälligkeit der Forderung
........ .. ... Monat Jahr · Firmenstempel und Untersdnilt
Anmerkungen:
In Braundruck: Urnrcrndung o/Jen und links; die rechte untere Ecke des Vordrucks; die Wörter: ,,An Zollstelle" ,,Von Zollstelle an Bundes·
amt für gewerbliche Wirtschaft - AuBenstelle Hamburg-".
128 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Anlage 2 1.ur Zwi)Illcn V(!rordrrnng zur Anderung der Außenwirtschaftsverordnung
Anlage E 2 a zur A WV
I. Einfuhrverfahren nach der AWV,
. statistische Behandlung Zollantrag und
a) EinfuhrerkUlmng (EE) Zollanmeldung/ Einfuhranmeldung
vom ...,......_ _ _- zulfd.Nr.(Sp.10) ............ fiir die Abfertigung zum freien Verkehr
b) Einfuhrgenehmigung (EG) von entgeltlich eingeführten Waren, die Dicht
vom - - - - - - -........................................ .. dem Wertzoll unterliegen
~:;::~:!:~ngs-} Nr ................................................... . 2. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung -
Lfd. Nr. Je Anssdtrelbung
Vom Zoll an das Bundesamt für gewerblidle Wirtsdl.aft / Ernährung und Forstwirtschaft 1)
oder Verfahren ................................................................ Diese 2. Ausfertigung darf nur bei gleichzeitigem Antrag auf Einfuhrabfertigung nach § 27'
zu lfd. Nr. (Sp. 10) - - - - oder 31 A WV abgegeben und weitergeleitet werden.
c) A 'W-V § 32 Abs. 1 Nr ...................... ~··---
II. Ich beantrage für die nachstehend angemeldeten Waren die Abfertigung zum freien Verkehr.
d) Gesamtwert Gesamtwert In DM
Ich bin hinsichtlich dieser Waren - nicht - nicht in vollem Umfang - zum Vorsteuerabzug
der EE In DM oder -mengo der EG
(§ 15 UStG) berechtigt. 1)
Ich werde die Waren in mein Zollaufschublager in
e) !it:1~i~I:/~~ L~~!r '?2, n:it~~~~~n l-~b~r~in~g~e~n~.~L~ag~e'.::r~z:'.o'.:11::s~te=l~le::_1:!.)__:==========================:::::.:
::; ~\:~~t~ ~~~ 1tii:;:;:~:fi:g
angemeldet - siehe Vorpap!er -
~~l 1. Absender
(Lieferer)
Name und Anschrift
Name Postleitzahl Wohriort/Sltz Postfach/Straße und Hausnummer
2. Einführer
4. Anlaß der Einfuhr (z.B. Kauf, Kommission)
1 Nachholgut {~~ H2)
a) Waggon-LKW-Nr., Smllfsname 1 zu Sp, 10 lfd. Nr. l zu Sp. 10 lfd, Nr. 2 . zu Sp. 10 lfd, Nr, 3
5. b) Zahl. Art, Zeldrnn u. Nrn.
der Paduitücke . 1
Länder-Nr, 1)
6. Lieferbedingung (Wertstellung, z.B. O. Herstellungs- land
frei Grenze, cif Bremen, frei München) Ursprungs- I
Länder-Nr. 1)
7. Rohgewicht der Sendung
In vollen kg 9. Einkaufsland /
10. 11. 12. 13. 14. 15. 18.
Warennummer Bes, Maßstab a) Redmun-gsprels ')
Benennung der 'War-:in Relngewldtt Grenz• b) Beiördemngsk, 1) 11
Lid. (Nummer des (Eigengewicht,
(Art und llestb>tffenheit mit Anqabe Warenverzeichnisses Stück, Liter, !n vollen llbergangswert c) sonstige Ko•ten 'l 11
Nr. der Sortcnbezeldmunq und der bc- für die Gramm us,,1.) kg !n vollen DM d) Abzugsbetr11ge 'l
sonderen Bewertungsmerkmale) Außenhandelsstatistik) a) '), b) G) DM !Pf
Für jede WarennummE:r besondere Zelle und besondere Angaben
8)
a)
b) b)
1
c)
--• Nicht d}
ausfüllen • 1 .1.1 • 1. • 1 . • 1. • 1 • 1. • 1
8)
a)
b) b)
2
c)
--• Nicht
am,lüllen • 1 .1.1 • 1 • • 1.
a)
• 1. • 1 .'. • 1
d)
a)
b) b)
3
c)
--• Nir:h.t
ausfiill.en • 1 .1.1. . ,. • 1. .'. •1 • 1• . !
d)
l) Nichtzutreffendes streichen. ') Ausländ, Werte sind nach dem Im Bundeszollblatt veröffentlichten geltenden
1) Ggf. zutreffendes ankreuzen.
Umrechnungskurs umzurechnen,
'J Bis zum ersten inländ, Bestimmungsort, soweit im Rechnungspreis nicht enthalten.
') Nach dem Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik - soweit bekannt-. BJ Einsch!ießlidl sonstiger Leistungen bzw. Aufwendungen,
•) Angeben, soweit für 'die Abgabenerhebung bedeutsam, 1) Im Rechnungspreis enthaltene Eingangsabgaben, Beförderungskosten ab erstem
1\ An eben, soweit Im AHStatWvz ein anderer Maßstab als k!f vorgesehen Ist. inländischem Bestimmungsort und dergleichen.
Einfuhrbestätigung der Anmeldestelle
_ _ _ _ _ _ _ _ _ __, _______ ,................... 19.........."
Die Einfuhr der Waren wird bestätigt,
Abgegeben am _ _ _ _ _ _ _ 19........ /...... ·····•.\ Ort Tag
Vorbuch / Belegsammlung - - - - - - lDienststempel l
\ ..•...............•./
Firmenstempel und Unterschrift ,
(Die Unterschrift darf nicht durchgeschrieben werden)
Anmerkungen:
l n Rotdruck: Die Slriche üher und ne/Jen dem Raum für _die Einfu/ubestätigung der Anmeldestelle; die rechte untere Ecke des Vordrucks
und der davorliegende Strich; die Wörter: .,2. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung - Vom Zoll an das Bundesamt für gewerbliche Wirt-
schaft/Ernährung und Forstwirtsdwft 1).
Diese 2. Ausfertigung darf nur bei 9/cichzeiligcm Antrag auf Einfuhrabfertigung nach § 27 oder 31 A WV abgegeben und weitergeleitet werden.
Für jede WGrennummcr /Jcson<lerc Zeile und besondere AngGben•.
Nr. 10 --~- Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Februar 1968 129
Anlage 3 zur Zwölf lcn VPrordrnmg zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Anlage E 2 b zur A WV
J. Einfuhrverfahren nach der A WV,
statistische Behandlung Zollantrag und
a) Einfuhrerklärung (EE) Zollanmeldung/ Einfuhranmeldung
vom _ _ _ _ ......... zu lfd.Nr.(Sp.10) für die Abfertigung zum freien Verkehr
b) Einfuhrgenehmigung (EG) von entgeltlich eingeführten Waren, die nicht
vom - - - - - - - -........................................... .. dem Wertzoll unterliegen
•!:::;:~~~ngs-} Nr ................................................... .. 2. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung -
Ud, Nr. je Aussduelbung Vom Zoll an das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft/ Ernährung und Forstwirtschaft 1)
oder Verfahren ....... Diese 2. Ausfertigung darf nur bei gleichzeitigem Antrag auf Einfuhrabfertigung nach § 21
zu lfd. Nr. (Sp. 10) .................................................. .. oder 31 A WV abgegeben und weitergeleitet werden.
32 1
~) AWV § Abs. Nr. ............................................ n. Ich beantrage für die nachstehend angemefdeten Waren die Abfertigung zum freien Verkehr.
~;;a;;,t';r;rbM .
1 0 ~;;a_~ 1
~';~ tctifc Ich bin hinsichtlid1 dieser Waren - nidlt - nicht in vollem Umfang - zum Vorsteuerabzug
(§ 15 UStG) berechtigt. 1)
....................................... 1.......................................................... Ich werde die Waren in mein Zollaufschublager in ......................................... _ _ _ _ _ ............................
e) als
Statlstlsdt nom nimt (O)
Einfuhr auf Lager (L)
Buchst,bcn 1 -~b~r~in~g~_e~J'.:l.~L~a~g'.:::er~z:.'.:.o'.::ll~s:_i::te~l~le::.,11)'.._::::::.::::::::=======:::::::::.:··::::
ein\ra!fcn 1-
.. ·::::--·
..
::::
·.:::·
.. .:::
...:::
....
:::
...
:.::;
...::::
...::::.= = = = = = = = = =
als Einfuhr zur Eigenveredelung (EV) 1, Absender Name und Anschrift
als Einfuhr zur Lohnveredelung (LV)
angemeldet - siehe Vorpapier -- (Liefcrer)
Name Postleitzahl Wohnort/Sitz Postfach/Straße und Hausnummer
2. Einführer
4. Anlaß der Einfuhr (z. B. Kauf, Kommission)
1 Nadlholgut {~~ H2)
a) Wng!fon-LKW-Nr., Schiffsname 1 zu Sp. 10 lfd. Nr. 1 zu Sp. 10 lfd. Nr. 2
5, b) Zahl, Art, Zeichen u. Nm.
der Packstücke l Länder-Nr. 1)
6. Lieferbedingung (Wertstellung, z. B. S. Herstellungs- land
frei Grenze, eil Bremen, frei MündJ.cn) Ursprungs- I
Länder-Nr.')
7, Rohgewicht der Sendung
ln vollen kH 9. Einkaufsland I
10. 11. 12. 13. 14. 15. 18.
Warennummer Des. Maßstab a) Reduiungsprels ')
llenemrnng der 'Waren Relngewl~t Grenz- b) Befördemngsk. ') 7)
Lfd. (Nummer des (Eigenqewidtt,
(Art und Beschaffenheit rnit. Anqahe ·warenvcrzcid1nisses Stück, Liter, In vollen llbergangswert c) sonst!ge Kosten ') 1)
Nr. der Sortcnbczeidmung un<l der bo•
für die Gramm usw.) kg in volienDM d) Abzugsbeträge ')
son<leren Bewertun!JSmerkmc,le) Außenhandelsstatistik) a) '), b) 'l DM jPf
Für Jede Warennummer besondere Zelle und besondere Angaben
aJ
a)
b) b)
1
c)
--• Nid1t d)
ausfüllen • 1. 1.1 . 1. . 1 • 1 . • 1 1 • • 1
a)
a)
b) b)
2
c)
--• Nimt d)
ausfüllen • 1 .1.1 .1 . . 1. 1. • 1 • 1 • • 1
1) Nichtzutreffendes streichen. ') Ausll\nd. Werte sind nadt dem Im Bundeszollblatt veröffentlichten geltenden
IJ Ggf, zutreffendes ankreuzen, Umrechnungskurs umzuredtnen.
7) Bis zum ersten inländ. Bestimmungsort, soweit im Redinunqspreis nidtt enthalten,
'l Nadt dem Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik - soweit bekannt-, ') Eiru;dtließlich sonstiger Leistungen bzw. Aufwendungen.
'l Angeben, soweit.für 'die Abgabene1hebun!f bedeutsam. ') Im Rechnungspreis enthaltene Eingangsabgaben, Beförderungskosten ab erste111
11 Angeben, soweit Im AHStatWvz ein anderer Mafü,tnb als kH vorgesehen ist. inländischem Bestimmungsort und dergleidten.
Einfuhrbestätigung der Anmeldestelle
Die Einfuhr der Waren wird bestätigt. 19..,wm.. M
Ort Tag
Abgegeben am - - - - - - - 19...._
Vorbuch / Belegsammlung _ _ _ __
Firmenstempel und Unterschrift
(Die Unterschrift ~arf nicht durchgeschrieben werden)
Anmerku119en:
In Rotdruck: Die Striche ii/1cr und nehen dem Raum für die Einfuhrbestätigun9 der Anmeldestelle; die rechte untere Ecke des Vordrucks
und der davorlicqende Strich; die Wörter: ,,2. Ausfcrti9un9 - Einfuhrkontrollmeldung - Vom Zoll an das Bundesamt für gewerbliche Wirt·
sclwft!Ernährnng und forstwirtsdwft 1).
Diese 2. Ausfcrliqung c/orf nur /,ri qlcicl1zcitiqcm J\nlraq auf Einuhrabfertigw,g nach § 27 oder 31 A WV abgegeben und weitergeleitet werden.
Für jede Warennummer /1csunc/crc Zeile und besondere Angaben".
130 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Anlage 4 zu I Z.Vv iil ! 1(•11 V (~rordnung zur Anderung der Außenwirtschaftsverordnung
Anlage E 2 c zur A WV
Ergänzungsblatt für Blatt Nr. - - - - - - -
vom----------
Zollantrag und Zollanmeldung/Einfuhranmeldung
2. Ausfertigung - Einfuhrkontrollmeldung -
(fest mit dem Hauptblatt verbinden)
Name Postleitzahl Wohnott/Sitz Postfach/Straße und Hausnummer
Einführer
zu Sp. 10 lfd. Nr. 1 zu Sp, 10 lfd, Nr, 2 zu Sp, 10 lfd, Nr, 3 2u ·Sp. 10 lfd. Nr, -4
0) Waqgon-LKW-Nr.,
Schiffsname
b) Zahl, Art, Ze!dien
und Nm. der zu Sp. 10 lfd. Nr. 5 zu Sp, 10 lfd, Nr, 6 zu Sp, 10 lfd. Nr. 7 zu s~. 10 lfd. Nr, 8
Pack.stücke
10. 11. 12. 13. 14. 15. 18.
Warennummer Bes. Maßstab a) Rechnungspreis 1)
Benennung der Waren RelngewldJ.t Grenz- b) ßeförderungsk, 1) I')
Lfd. (Nummer des {Eigengewicht,
(Art und Beschaffenheit mit Angaho
Warenverzeichnisses Stück, Liter, in vollen t\bergangswert c) sonstige Kosten 'l 8)
Nr, der Sortenbezelchnunq und der be·
für die Gramm usw,) kg in vollen DM d) Abzugsbeträge')
sonderen Bewertungsmerkmale) Außenhandelsstatistik) a) '), bJ 'l DM !Pf
Fur 1ede Warennummer besondere Zeile und besondere Angaben
a}
a)
b) b)
1
c)
--• Nidit
ausfüllen . 1 .1 .1 • 1.
a)
,
. . • 1 • • 1 • 1 • • 1
d)
a)
b) b)
2
C}
--• Nicht
n.u!lfülJen • 1 .1.1 • T •
a)
• 1. • 1 • • 1 . 1 • • 1
d)
a)
b) b)
3
c)
--•- Nicht
ausfüllen . 1 . l .1 • 1. • 1 •
a)
1 • • 1 • 1. • 1
d)
a)
b) bl
4
c)
--• Nicht
ausfüllen . 1 .1.1 • 1. . 1 •
a)
• 1. . 1 • 1 • • 1
d)
a)
b) b)
5
c)
--• Nicht
ausfülh~n • 1 .1 1
a)
. 1. • 1 • • 1. • 1 • 1 • • 1- •
d)
a)
b) b)
6
C)
----• Nicht
ausfüllen • 1 .1.1 . 1. • 1 •
a)
• 1. • 1 • 1 • • 1
d)
a)
b) b)
1
c)
--• Nid1t
a\lsfüllcn . , . l .1 a)
. 1. . 1 • • 1.
.' . . 1 •
.'
d)
a)
b) b)
·8
c)
---• Nicht
ausfüllen . 1 . l. l '1. • 1. • 1.
.' • ' •.• t
d)
4) 5) 6) 7) 8) 9) siehe Fußnoten auf dem Hauptblatt
E
Anmerliungen:
In Rotdruck: In der r('c/itcn unteren f:cke des Vordrucks das „E" und der davorliegende Strich; die Wörter: ,,2. Ausfertigung - Einfuhr-
kontrollmeldung - (fest mit dem Ifouptblatt verbinden)" .Für jede Warennummer besondere Zeile und besondere Angaben",
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Februar 1968 131
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 5, ausgegeben am 8. Februar 1968
31. 1. 68 Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Republik Elfenbeinküste über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapital-
anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
1. 2. 68 Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Senkung der
Binnen-Zollsätze für Hausrinder usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
5. 2. 68 Verordnung über die Zusammenlegung der deutschen und der niederländischen Grenz-
abfertigung im Straßen- und im Schiffsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 81 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 99 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Land-
wirtschaft ..... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
17. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 116 der Internationalen
Arbeitsorganisation über die Abänderung der Schlußartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
18. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens zur Befreiung ausländischer
öffentlicher Urkunden von der Legalisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
22. 1. 68 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über die
Unterhaltung gewisser Leuchtfeuer im Roten Meer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
30. 1. 68 Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der
Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz ,_ 21 31. 1. 68 1. 2. 68
Bunde,sgesetzbl. III 7400-1
Berichtigung der Erstatlungsverordnung Getreide,
Reis, Schweinefleisch, Eier, Geflügelfleisch und
Fette 21 31. 1. 68
26. 1. 68 Verordnung Nr. 1/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 21 31.1.68 1. 2. 68
31. 1. 68 Verordnung über die Gewährung einer Prämie
für die Denaturierung von Zucker zu Futter-
zwecken im Wirtschaftsjahr 1967/68 24 3.2.68 4. 2. 68
30. 1. 68 Hafen- und Hafenschutzgeldtarif für den bundes-
eigenen Schutz- und Sicherheitshafen Schnacken-
burg 24 3.2. 68 16. 2.68
22. 1. 68 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdirektion Bremen für die Schiffahrt auf
der Hunte über die Beleuchtung von festgemach-
ten Sportfahrzeugen 24 3.2.68 1. 3. 68.
2. 2. 68 Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung
des Abschöpfungstarifs (Quark der Tarifnr. 40.04-
(E)-VIII u. a.) 25 6.2.68 Siehe§ 3
9. 2. 68 Verordnung über die Zulassung von Importsaat-
gut 29 10. 2.68 11. 2. 68
9. 2. 68 Verordnung über das Entgelt für die gewerbs-
mäßige Erzeugung von Nachbausaatgut bei Kar-
toffeln 29 10. 2.68 1. 7. 67
8. 2. 68 Verordnung Nr. 2/68 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 29 10.2.68 Siehe§ 4
6. 2. 68 Anordnung über die Zuständigkeit für Entschei-
dungen über den Aufschub der Nachentrichtung
von Beiträgen gemäß § 125 Abs. 1 A VG / § 1403
Abs. 1 RVO 29 10.2.68 1. 2. 68
132 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1968, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriit.en der Europäischen Gemeinschaften,
di<' mit ilm:r Verüf fcntlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmill<'lharc RPc:hl.swirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D;il 11111 1111<1 lkz('iclinun~J der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache
vom Nr./Seite
26. 1. 68 Vl~rordnung (EWG) Nr. 107/68 der Kommission zur Festsetzung
clE)r Einschleusungsprcise und Abschöpfungen für Eier 27. 1. 68 L 25/1
26. 1. 68 Vero_rclnung (EWG) Nr. 108/68 der Kommission zur Festsetzung
der Ernschleusungspreise und Abschöpfungen für Geflügelfleisch 27. 1. 68 L 25/3
26. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 109/68 der Kommission zur Festsetzung
der Dinsch leusungspreise und der Abgaben bei der Einfuhr für
Eiernlbumi n und Milchalbum in 27. 1. 68 L 25/7
29. 1. 68 Verorclrnrng (EWG) Nr. 110/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Rom1en anwendbaren Abschöpfungen 30. 1. 68 L26/l
29. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 111/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz h i r1zugefügt werden 30. 1. 68 L 26/2
29. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 112/68 der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tigung 30. 1. 68 L 26/4
29. 1. 68 Verordnung {EWG) Nr. 113/68 der Kommission zur Änderung
der Verordnung (EWG) Nr. 105/68 hinsichtlich der Vorausfest-
selzung der Höhe der Beihilfe für Olsaaten 30. 1. 68 L 26.15
Berichtigung zur Verordnung Nr. 962/67/EWG der Kommission
vom 7. Dezember 1967 zur Festsetzung der Abschöpfungen für
Reis und Bruchreis (ABI. Nr. 299 vom 8. 12. 1967) 30. 1. 68 L 26/7
30. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 114/68 der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Rogqen anwendbaren Abschöpfungen 31. 1. 68 L 28/1
30. 1. 68 V crordnung (EWG) Nr. 115/68 der Kommission über die Fest-
sctzu ng der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzu~Jcfügt werden 31. 1. 68 L 28/2
30. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 116/68 der Kommission zur Änderung
der lwi der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tiqunq 31. 1. 68 L 28/4
30. 1. 68 Verordnunq (EWG) Nr. 117/68 der Kommission zur Festsetzung
der Ersl.atlunqen bei der Ausfuhr von Getreide oder geschältem
Reis in Form von nicht unter Anhang II des Vertrages fallen-
den Waren 31. 1. 68 L28.l5
31. 1. 68 Verorclnunq (EWG) Nr. 118/68 der Kommission zur Festsetzung
cler auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 1. 2. 68 L 29/1
31. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 119/68 der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 1. 2. 68 L29/2
31. 1. 68 Verordnun~J (EWG) Nr. 120/6,S der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berich-
tiqunq 1. 2. 68 L 29/4
30. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 121/68 der Kommission über die Fest-
setzung der auf die Einfuhren von Getreide- und Reisverarbei- ·
tungserzeugnissen einschließlich Getreide-Mischfuttermittel an-
zuwendenden Abschöpfungen 1. 2. 68 L 29/5
30. 1. 68 Verordnung {EWG) Nr. 122/68 der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeug-
nisse, einschließlich Getreide-Mischfuttermittel 1. 2. 68 L 29/13
31. 1. 68 Verordnung (EWG) Nr. 123/68 der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 1. 2. 68 L 29/21
Heraus q e b er: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
· Im Bezugspreis ist Mehrwertsteuer· enthalten; der angewandte Steuersatz beträ!!"t 5 'lo_. . . .
Das Bundes<:Jeselzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnun<:Jen m ze1thcher Reihenfolge nach ihrer
Ausfcrli<:Junq verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend fest<:Jestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlun<:J des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. J S. 4:17) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedinqunqen für Teil III durch den Verlag.
Bezuqsbcdinqunqcn für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II ie 8,50 DM,;
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