1157
Bundesgesetzblatt
Teill Z1997A
1967 Ausgegeben zu Bonn am 29. November 1967 Nr.67
Tag Inhalt Seite··
23. 11. 67 Geselz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank 1157
Bunucsiicsclzhl. lll 7G20--1
20. 11. 67 Verordnung zu § 43 Abs. 1 der Bundesdisziplinarordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1158
20. 11. 67 Verordnung zu § 131 Abs. 2 der Bundesdisziplinarordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1158
21. 11. 67 Verordnung zur Änderung der Verordnung nach § 47 des Bundessozialhilfegesetzes (Ein-
gliederungshilic-Verordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1159
2. 11. 67 Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im
Bereich der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1160
Bundesgcsctzbl. HI 2030-13-2
17. 11. 67 Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Bundesfinanzverwaltung 1161
29. 11. 67 Bekannl:machunq über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Hurnboldt-Cedcnkmünze) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1162
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundcsgcselzblall. Teil Jl Nr. 49 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1163
Verkündun~Jcn im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1163
Rechtsvorschriflen der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1164
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
Vom 23. November 1967
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- Artikel 3
schlossen:
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-
Artikel 1 kündung in Kraft.
Das Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom
26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 745), zuletzt ge-
ändert durch das Gesetz zur Förderung der Stabilität
und des Wachst.ums der Wirtschaft. vom 8. Juni 1967 Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
(Bundesgesetzbl. I S. 582), wird wie folgt geändert: sind gewahrt.
In § 20 Abs. 1 Nr. 1 werden ersetzt Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
1. in Buchstabe a das Wort „drei" durch das Wort
,,sechs",
Bonn, den 23. November 1967
2. in Buchstabe b das Wort „vierhundert" durch das
Wort „sechshundert",
Der Bundespräsident
3. in Buchstabe c das Wort „zweihundert" durch das Lübke
Wort „vierhundert",
4. in Buchstabe f das Wort „zwanzig" durch das Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Wort „vierzig" und das Wort „vierzig" durch das Brandt
Wort „achtzig".
Der Bundesminister für Wirtschaft
Artikel 2 Schiller
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
des Dritten Uberleilungsgesctzes vom 4. Januar 1952 Der Bundesminister der Finanzen
(Bundesgesetzbl. l S. 1) auch im Land Berlin. Strauß
1158 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Verordnung
zu § 43 Abs. 1 der Bundesdisziplinarordnung
Vom 20. November 1967
Auf Grund des § 43 Abs. 1 der Bundesdisziplinar-
ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 750) wird im Ein-
vernehmen mit den Bundesministern der Finanzen
und für Verkehr verordnet:
§ 1
Für Beamte der Bundeszollverwaltung und der
Deutschen Bundesbahn mit dienstlichem Wohnsitz
im Ausland ist die Kammer beim Bundesdisziplinar-
gericht zuständig, die dem dienstlichen Wohnsitz
am nächsten liegt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
kündung in Kraft.
Bonn, den 20. November 1967
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Verordnung
zu§ 131 Abs. 2 der Bundesdisziplinarordnung
Vom 20. November 1967
Auf Grund des § 131 Abs. 2 der Bundesdisziplinar-
ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 750) wird verord-
net:
§ 1
Dienstbezüge im Sinne des Abschnitts II und des
§ 92 der Bundesdisziplinarordnung sind Grundgehalt,
Ortszuschlag, örtlicher Sonderzuschlag, Amtszulagen,
Stellenzulagen und Ausgleichszulagen nach dem
Bundesbesoldungsgesetz sowie Unterhaltszuschüsse
ohne Kinderzuschläge nach der Unterhaltszuschuß-
verordnung.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel VI des Ge-
setzes zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts
vom 20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 725) auch im
Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Okto-
ber 1967 in Kraft.
Bonn, den 20. November 1967
Der Bundesminister des Innern
Lücke
1158 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Verordnung
zu § 43 Abs. 1 der Bundesdisziplinarordnung
Vom 20. November 1967
Auf Grund des § 43 Abs. 1 der Bundesdisziplinar-
ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 750) wird im Ein-
vernehmen mit den Bundesministern der Finanzen
und für Verkehr verordnet:
§ 1
Für Beamte der Bundeszollverwaltung und der
Deutschen Bundesbahn mit dienstlichem Wohnsitz
im Ausland ist die Kammer beim Bundesdisziplinar-
gericht zuständig, die dem dienstlichen Wohnsitz
am nächsten liegt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
kündung in Kraft.
Bonn, den 20. November 1967
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Verordnung
zu§ 131 Abs. 2 der Bundesdisziplinarordnung
Vom 20. November 1967
Auf Grund des § 131 Abs. 2 der Bundesdisziplinar-
ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 750) wird verord-
net:
§ 1
Dienstbezüge im Sinne des Abschnitts II und des
§ 92 der Bundesdisziplinarordnung sind Grundgehalt,
Ortszuschlag, örtlicher Sonderzuschlag, Amtszulagen,
Stellenzulagen und Ausgleichszulagen nach dem
Bundesbesoldungsgesetz sowie Unterhaltszuschüsse
ohne Kinderzuschläge nach der Unterhaltszuschuß-
verordnung.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel VI des Ge-
setzes zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts
vom 20. Juli 1967 (Bundesgesetzbl. I S. 725) auch im
Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Okto-
ber 1967 in Kraft.
Bonn, den 20. November 1967
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Nr. G7 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1961 1159
Verordnung
zur Änderung der Verordnung nach § 47 des Bundessozialhilfegesetzes
(Eingliederung·shilfe-Verordnung)
Vom 21. November 1967
Auf Grund des § 47 des Bundessozialhilfegesetzes
vom 30. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 815), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 31. August 1965 (Bundes-
geselzbl. I S. 1027), verordnet die Bundesregierung
mit Zustimmung des Bundesrates:
§ 1
In § 10 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung nach § 47
des Bundessozialhilfegesetzes (Eingliederungshilfe-
Verordnung) vom 27. Mai 1964 (Bundesgesetzbl. I
S. 339) wird die Zahl ,,45" durch die Zahl „60" er-
setzt.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 152 des Bundes-
sozialhilfegesetzes auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die
Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
Bonn, den 21. November 1967
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Der Bundesminister des Innern
Lücke
1160 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Allgemeine Anordnung
über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
im Bereich der Deutschen Bundesbahn
Vom 2. November 1967
Auf Crund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamten- Vertretung der Deutschen Bundesbahn, vertreten
qeselzes vom 14 . .Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 551) durch den Vorstand der Deutschen Bundesbahn als
in der Fclssung vom 22. Oktober 1965 (Bundesgesetz- oberste Dienstbehörde, der Bundesbahndirektion ob,
blatt I S. 1776), zuletzt geändert durch das Gesetz in deren Bezirk die Oberbetriebsleitungen oder die
zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom besonderen Ämter ihren Sitz haben, wenn sie nicht
20. Juli 1967 (Bundes9<'S<'tzbl. I S. 725), ordnen wir an: einer anderen Dienststelle unterstellt sind, die nach
Abschnitt I dieser Anordnung zur gerichtlichen Ver-
I. tretung des Dienstherrn befugt ist. Dies gilt nicht
für die Fälle, in denen dem Vorstand oder der
Zur gerichtlichen Vertretung der Deutschen Bun-
Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn die
desbahn, vertreten durch den Vorstand der Deut-
erste Entscheidung zusteht.
schen Bundesbahn als oberste Dienstbehörde, sind
je innerhalb ihres Geschäftsbereichs die Bundes-
bahndirektionen, die Bundesbahn-Zentralämter und III.
das Bundesbahn-Sozialamt berufen. Dies gilt nicht Wir behalten uns im Einzelfall die gerichtliche
für die Fälle, in denen dem Vorstand oder der Vertretung der Deutschen Bundesbahn in den Fäl-
Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn die len des Abschnittes I Satz 1 und des Abschnittes II
erste Entscheidung zusteht. dieser Allgemeinen Anordnung vor.
II. IV.
Innerhalb des Geschäftsbereichs der Oberbetriebs- Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
leitungen und der besonderen Amter, denen be- öffentlichung in Kraft. Mit diesem Zeitpunkt tritt
stimmte Geschäfte für einen oder mehrere Direk- die Allgemeine Anordnung vom 14. Dezember 1953
ti.onsbezirke übertragen sind, liegt die gerichtliche (Bundesgesetzbl. I S. 1601) außer Kraft.
Frankfurt a. M., den 2. November 1967
Der Vorstand
der Deutschen Bundesbahn
Stukenberg
Nr. 67 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1967 1161
Anordnung
zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung
für die Bundesfinanzverwaltung
Vom 17. November 1967
Auf Grund des § 15 Abs. 2, des § 29 und des (2) Geldbußen können verhängen
§ 31 Abs. 2 der Bundesdisziplinarordnung in der
a) nach § 29 Abs. 3 Nr. 1 BDO der Bundesminister
Fassung der Bckannlrnuchung vom 20. Juli 1967 der Finanzen,
(Bundesgcselzbl. I S. 750) wird ungeordnet:
b) nach § 29 Abs. 3 Nr. 2 BDO die in Absatz 1
Nr. 2 bis 7 genannten Dienstvorgesetzten, so-
I. weit ihnen nicht weitergehende Befugnisse nach
(l) Dienslvorgesetztc im Sinne des § 29 BDO sind § 29 Abs. 3 Satz 2 zustehen,
1. der Bundesminister der Finanzen, c) nach § 29 Abs. 3 Nr. 3 BDO die in Absatz 1 Nr. 8
bis 14 genannten Dienstvorgesetzten, die Leiter
2. der Pr~isident des Bundesfinanzhofes, der Bundesvermögensstellen jedoch nur, soweit
3. der PrJ.sident der Bundesschuldenverwaltung, sie Beamte der Besoldungsgruppe A 13 oder
4. die Oberfinanzpräsidenten, einer höheren Besoldungsgruppe sind.
5. der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein,
6. der Bundesbeauftragte für die Behandlung von II.
Zahlungen an die Konversionskasse, Die Oberfinanzpräsidenten entscheiden über Be-
7. der Leiter der Zentralen Bundesbetriebsprü- schwerden gegen Disziplinarverfügungen aller ihnen
fungsstelle - Steuer-, nachgeordneten Dienstvorgesetzten.
8. die Vorsteher der Hauptzollämter,
9. die Vorsteher der Zollfahndungsstellen,
10. die Leiter der Zollschulen, III.
11. der Leiter des Beschaffungsamts der Bundes- Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienst-
zollverwaltung, behörde bei einem Ruhestandsbeamten werden auf
12. die Leiter der ForsUimler, die Oberfinanzdirektion übertragen, in deren Bezirk
der Ruhestandsbeamte seinen Wohnsitz hat. Be-
13. die Leiter der Bundesvermögensstellen,
findet sich der Wohnsitz des Ruhestandsbeamten
14. der Leiter der Besoldungsstelle der Bundes- außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes,
finanzverwaltung, übt die Oberfinanzdirektion, in deren Bereich der
15. die Leiter der Oberförstereien, Ruhestandsbeamte seinen letzten dienstlichen
Wohnsitz hatte, die Disziplinarbefugnisse aus. Für
16. die Leiter der Zollhundeschulen, besondere Fälle behalte ich mir die Einleitung des
17. die Vorsteher der Zollämter, die selbst die Ge- förmlichen Disziplinarverfahrens vor.
schäftsaufsicht ausüben (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 der
Geschäftsordnung für die Hauptzollämter und
ihre Dienststellen -- HGO -),
IV.
18. die Zollkommissare hinsichtlich der ihnen unter-
stellten Beamten des Aufsichtsdienstes und, so- Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1967 in
weit ihnen die Geschäftsaufsicht über Zollämter Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Durch-
zusteht (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 der HGO), auch hin- führung der Bundesdisziplinarordnung für die Bun-
sichtlich der Beamten dieser Dienststellen, ein- desfinanzverwaltung vom 23. September 1966 (Bun-
schließlich der Vorsteher. desgesetzbl. I S. 597) außer Kraft.
Bonn, den 17. November 1967
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
1162 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Bekanntmachung
über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Humboldt-Gedenkmünze)
Vom 29. November 1967
Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundes-
Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. adler und beiderseits der Wertbezeidlnung die ge-
S. 323) und des Änderungsgesetzes vom 18. Januar teilte Jahreszahl 1967. Der Budlstabe F, das Münz-
1963 (Bundesgesetzbl. I S. 55) wird demnächst zur zeidlen der Staatlidlen Münze Stuttgart, ist unten
Erinnerung an Wilhelm von Humboldt (* 22. 6. 1767 redlts neben der 5 angebradlt. Die Umsdlrift lautet:
Potsdam t 8. 4. 1835 Berlin) und Alexander von Hum- + BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND + DEUT-
boldt (* 14. 9. 1769 Berlin t 6.5.1859 Berlin) eine Bun- SCHE 5 MARK +.
desmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deut- Die Bildseite zeigt links das Profil Wilhelm von
schen Mark geprägt und in den Verkehr gebracht. Die Humboldt's und redlts das Kopfbild Alexander von
Gesamtauflage ist noch nicht festgelegt, sie wird sich Humboldt's. Die Umsdlrift lautet: Wilhelm und
im wesentlichen nach dem Bedarf richten. Alexander von Humboldt.
Die Münze besteht aus einer Legierung von Der glatte Münzrand ist mit der vertieften In-
625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen sdlrift versehen: Freiheit erhöht - Zwang erstickt
Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und unsere Kraft.
ein Gewicht von 11,2 Gramm. Der Entwurf der Münze stammt von dem Bild-
hauer Hermann zur Strassen, Frankfurt a. M.
Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und
von einem ebenfalls erhabenen glatten Rand um- Dies wird namens der Bundesregierung bekannt-
rahmt, an den sich innen ein Perlkranz ansdlließt. gemadlt.
Bonn, den 29. November 1967
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Abbildung der Münze
Nr. 67 Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1967 1163
ßu ndesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 49, ausgegeben am 28. November 1967
9. 11. 67 Vcronlnunq zur /i.nderung der Vc')rordnung über Positionslaternen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2497
Hirnd,•sql'sPl,.bl. 111 9512-5
16. 11. 67 Erste Verordnung zur Anderung der Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1967 . . . . . . . . . . . 2499
16. 11. 67 Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Handelsvertretung
der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2512
2. 11. 67 Bc~kannLmachung üher den Geltungsbereich des Abkommens über das Zolltarifschema für die
Einreihung der Waren in die Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2513
6. 11. 67 Bekann Lmi.!chung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internatio-
nalen Warentransport mit Carnets TIR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2514
7. 11. 67 Bekanntmc1chung üher den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen . . . . . . . . . . 2.515
9. 11. 67 Bekannlmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaffung
der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken . . . . . 2516
9. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung
der Falsdnnünzerei ...........................................•••••••• •·•·•••·•••••·•••• 2517
10. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Protokoll zum Allge-
meinen Zoll- und Handelsabkommen über die Ergebnisse der Zollkonferenz 1960/61 . . . . . . . . 2517
10. 1 l. 6'7 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der .Änderungen des Ubereinkommens zur Errich-
tung der Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum . . . . . . . . . . . . . . . . . 2518
10. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Finanz-
Corporation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2518
13. 11. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Verordnungen und Vereinbarungen über die Er-
richtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen an der deutsch-schweizerischen
Grenze ............................ : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2519
13. 11. 67 Bekanntmi:lchung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Entwick-
lungsor9cmisalion (IDA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2520
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgf~nde im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und fü,zeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
17. 11. 67 Zwölfte Verordnung zur .Änderung der Verord-
nung über die Bestimmung von Stoffen und Zu-
bereitung<~n nach § 135 a des Arzneimittelgesetzes 220 24. 11. 67 25. 11. 67
20. 11. 67 Verordnung über die Aussetzung der Abschöpfung
für Zuckerrübenschnitzel aus Mitgliedstaaten 221 25. 11. 67 29. 11. 67
21. 11. 67 Verordnung TSF Nr. 11/67 über Tarife für den
Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen 221 25. 11. 67 1. 12. 67
23. 11. 67 Fünfundvierzigste Verordnung zur .Änderung des
Abschöpfungstarifs (Verarbeitungserzeugnisse aus
Obst und Gemüse mit Zusatz von Zucker u. a.) 221 25. 11. 67 siehe§ 3
Nr. 67 Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. November 1967 1163
ßu ndesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 49, ausgegeben am 28. November 1967
9. 11. 67 Vcronlnunq zur /i.nderung der Vc')rordnung über Positionslaternen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2497
Hirnd,•sql'sPl,.bl. 111 9512-5
16. 11. 67 Erste Verordnung zur Anderung der Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1967 . . . . . . . . . . . 2499
16. 11. 67 Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Handelsvertretung
der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2512
2. 11. 67 Bc~kannLmachung üher den Geltungsbereich des Abkommens über das Zolltarifschema für die
Einreihung der Waren in die Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2513
6. 11. 67 Bekann Lmi.!chung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internatio-
nalen Warentransport mit Carnets TIR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2514
7. 11. 67 Bekanntmc1chung üher den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen . . . . . . . . . . 2.515
9. 11. 67 Bekannlmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaffung
der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken . . . . . 2516
9. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Bekämpfung
der Falsdnnünzerei ...........................................•••••••• •·•·•••·•••••·•••• 2517
10. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Protokoll zum Allge-
meinen Zoll- und Handelsabkommen über die Ergebnisse der Zollkonferenz 1960/61 . . . . . . . . 2517
10. 1 l. 6'7 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der .Änderungen des Ubereinkommens zur Errich-
tung der Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum . . . . . . . . . . . . . . . . . 2518
10. 11. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Finanz-
Corporation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2518
13. 11. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Verordnungen und Vereinbarungen über die Er-
richtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen an der deutsch-schweizerischen
Grenze ............................ : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2519
13. 11. 67 Bekanntmi:lchung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Entwick-
lungsor9cmisalion (IDA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2520
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgf~nde im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und fü,zeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
17. 11. 67 Zwölfte Verordnung zur .Änderung der Verord-
nung über die Bestimmung von Stoffen und Zu-
bereitung<~n nach § 135 a des Arzneimittelgesetzes 220 24. 11. 67 25. 11. 67
20. 11. 67 Verordnung über die Aussetzung der Abschöpfung
für Zuckerrübenschnitzel aus Mitgliedstaaten 221 25. 11. 67 29. 11. 67
21. 11. 67 Verordnung TSF Nr. 11/67 über Tarife für den
Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen 221 25. 11. 67 1. 12. 67
23. 11. 67 Fünfundvierzigste Verordnung zur .Änderung des
Abschöpfungstarifs (Verarbeitungserzeugnisse aus
Obst und Gemüse mit Zusatz von Zucker u. a.) 221 25. 11. 67 siehe§ 3
1164 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmillelbilre Rechlswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
D<1tum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
10. 11. 67 Verordnung Nr. 831/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Gelrt!ide, Mcihle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Rog(]Cn anwcndbMen Abschöpfungen 11. 1 l. 67 274/1
10. 11. 67 Verordnung Nr. 832/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung dci Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 11. 11. 67 274/3
10. 11. 67 Verordnung Nr. 833/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Gclreide anzuwendenden Be-
richtigung 11. 11. 67 274/5
10. 11. 67 Verordnung Nr. 834/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Beihilfe für Dlsaaten 11. 11. 67 274/6
13. 11. 67 Verordnung Nr. 835/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der iJU[ Cctrc~idc, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Ro~rncn c1n wendbaren Abschöpfungen 14. 11. 67 275/1
13. 11. 67 Verorclnm1g Nr. 836/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prürnien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 14. 11. 67 275/3
13. 11. 67 Verordnun9 Nr. 837/67/EWG der Kommission zur Änderung
der lwi der Erstc1U.ung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 14. 11. 67 275/5
13. 11. 67 Verordnung Nr. 838/67/EWG der Kommission, durch die die
MiLglieclslilaLcn ermächtigt werden, die Erhebung der Ab-
schöpfun~J äuf Zuckerrüben, die zu Saatzuchtzwecken aus
l\1itglicclsLaaten eingeführt werden, auszusetzen 14. 11. 67 275/6
13. 11. 67 Verordnung Nr. 839/67/EWG der Kommission zur Änderung
des Zusatzbetrags für bestimmte Eier in der Schale 14. 11. 67 275/7
14. 11. 67 Verordnung Nr. 840/67/EWG des Rates zur Festsetzung des
Grundpreises und des Ankaufspreises für Mandarinen 15.11.67 276/1
14. 11. 67 Vcrordnun9 Nr. 841/67/EWG des Rat.es zur Festsetzung des
Grundpreisc'.s und des Ankaufspreises für Apfelsinen 15.11.67 276/2
14. 11. 67 Verordnung Nr. 842/67/EWG der Kommission zur Änderung
der Fassung der Verordnung Nr. 469/67/EWG in bezug auf
die Ang(~bote für ein Erzeugnis in Säcken zur Bestimmung
der cif-Preise für Reis und Bruchreis 15. 11. 67 276/3
14. 11. 67 Verordnung Nr. 843/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
eines Zusa.tzbetrags für bestimmte Erzeugnisse des Schweine-
fleischsektors 15.11.67 276/4
14. 11. 67 Verordnung Nr. 844/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 15. 11. 67 276/8
14. 11. 67 Verordnung Nr. 845/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Pr/imicn, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugcJügt werden 15.11.67 276/10
14. 11. 67 Verordnung Nr. 846/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Be-
richtigung 15. 11. 67 276/12
14. 11. 67 Verordnung Nr. 847/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpf ungcn für Olivenöl 15.11.67 276/13
BerichLi9ung der Verordnung Nr. 37/67/EWG des Rates vom
21. Pcbruar 1967 zur Änderung der Verordnung Nr. 9 über den
Europäischen Sozialfonds (ABI. Nr. 33 vom 24. 2. 1967} 15.11.67 276/15
Heraus q e b er : Der ßundesmimsler der Justiz. -- Ver 1 a q : Bundesanzeiqer Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruck_erei.
Das ßu11dc:scii,spt,bl<Jtt e1sd1Pint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnu:irien in zeitlicher Reihenlolqe nach threr
Ausle:r1Hp111q verkii1tdct. In Teil III wird d<1s <11s l01tqelte11d festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
reclils vom 10. Juli l'J:iB (Bundesqc,setil>I. J S. 4:l7) nclf:h Sachqebielen qeordr,et verhtlentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch den Verlag.
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