1149
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1967 Ausgegeben zu Bonn am 25. November 1967 Nr.66
Tag Inhalt Seite
17. 11. 67 Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsordnung (EUStBefrO) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1149
20. 11. 67 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungs- und Begleitpapiere, Fahrten-
nachweisbücher und die statistische Erfassung der Beförderungsleistungen im Werkfernver-
kehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1150
Bundesgesctzbl. III 9241-9
9. 11. 67 Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlaß von Bestimmungen für die Dienstkleidung
der Justizwachtmeister im Bundesdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1153
16. 11. 67 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1153
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 48 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1154
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1154
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1155
Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsordnung
(EUStBefrO)
Vom 17. November 1967
Auf Grund des § 21 Abs. 4 des Umsatzsteuer- 2. die Einfuhr von Steinen, Sand, Schlick, Muschel-
gesetzes (Mehrwertsteuer) vom 29. Mai 1967 (Bun- schalen, Meerwasser, Seetang, Seegras und der-
desgesetzbl. I S. 545), geändert durch das Gesetz gleichen, die im Zollgebiet wohnende Fischer,
zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwert- Steinfischer und dergleichen gewonnen haben
steuer) vom 18. Oktober 1967 (Bundesgesetzbl. I oder die vom Strand aus gewonnen worden sind,
S. 991), wird verordnet: 3. die Einfuhr von Büchern, Musiknoten und perio-
dischen Druckschriften, die für Büchereien, Wis-
§ 1
senschaftler oder Autoren oder zur Besprechung
eingeführt werden, unentgeltlich geliefert wer-
(1) Einfuhrumsatzsteuerfrei oder einfuhrumsatz- den und nicht zum Verkauf bestimmt sind,
steuerermäßigt ist die Einfuhr der in den §§ 32 '
bis 73 der Allgemeinen Zollordnung in der jeweils 4. die Einfuhr von Akten, Geschäftspapieren,
geltenden Fassung bezeichneten Gegenstände in Urkunden, Manuskripten oder anderen Schrift-
sinngemäßer Anwendung dieser Vorschriften. stücken, Korrekturbogen, belichteten, nicht ent-
wickelten Filmen,
(2) Die Steuervergünstigung in den Fällen der
§§ 55 bis 57 der Allgemeinen Zollordnung ist aus-
5. die Einfuhr von Veröffentlichungen, einschließ-
lich Filmen, amtlicher interfiationaler Organisa-
geschlossen, wenn der eingeführte Gegenstand vor
der Einfuhr geliefert worden ist und diese Lieferung tionen,
nicht der Umsatzsteuer unterlegen hat. 6. die Einfuhr von Zeitungen und Zeitschriften,
deren Bezug die Deutsche Bundespost nach dem
Postzeitungsabkommen zum Weltpostvertrag
§ 2 oder auf Grund besonderer Vereinbarungen oder
Einfuhrumsatzsteuerfrei ist Verträge vermittelt,
1. die Einfuhr von Saatgut, Pflanzgut, Düngemit- 7. die Einfuhr von Kunstgegenständen, die von
teln und Schädlingsbekämpfungsmitteln land- Bewohnern des Zollgebiets während eines vor-
und forstwirtschaftlicher, vom Zollausland aus übergehenden Aufenthalts außerhalb des Zoll-
bewirtschafteter Betriebe unter den in § 6 Abs. 1 gebiets geschaffen worden sind,
Nr. 5 der Allgemeinen Zollordnung bezeichneten 8. die Einfuhr von Saugfohlen einer tragend aus-
Voraussetzungen, geführten Stute, wenn sie mit dieser Stute von
1150 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
demjenigen oder für denjenigen eingeführt wer- § 3
den, der die Stute ausgeführt hat. oder hat aus- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
führen lassen, Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
9. die Einfuhr von Briefmarken in Briefen oder gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Umsatz-
Wertbriefen, wenn der Inhalt des einzelnen steuergesetzes (Mehrwertsteuer) auch im Land
Briefes oder Wertbriefes nicht mehr als 50 Deut- Berlin.
sche Mark wert ist,
10. die Einfuhr von Gold durch die Deutsche Bun- § 4
desbank als Währungsreserve. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft.
Bonn, den 17. November 1967
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
iiber Beförderungs- und Begleitpapiere, Fahrtennachweisbiicher
und die statistische Erfassung der Beförderungsleistungen im Werkfernverkehr
Vom 20. November 1967
Auf Grund des § 52 des Güterkraftverkehrsge- 3. Zulassungsinhaber und Eigentümer des Kraft-
setzes vom 17. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I fahrzeugs oder Abzahlungskäufer, falls das
S. 697) wird VNordnet: Fahrzeug auf Abzahlung gekauft ist
a) Name (Firma),
Artikel 1 b) Gegenstand des Unternehmens,
Die Verordnung über Beförderungs- und Begleit- c) Ort und Kreis,
papiere, Fahrtennachweisbücher und die statistische d) Straße, Nummer,
Erfassung der Beförderungsleistungen im Werk- e) Standort des Fahrzeugs, falls von Buch-
fernverkehr vom 29. September 1953 (Bundesgesetz- stabe c abweichend;
blatt I S. 1464), geändert durch § 58 der Verordnung
vom 8. Oktober 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 659), wird 4. Beladestelle
wie folgt geändert: a) Name (Firma),
I. § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: b) Gegenstand des Unternehmens,
c) Ort und Kreis,
,, (1) An Stelle des in § 1 bestimmten Form-
blattes können die im Betrieb üblichen Beförde- d) Straße, Nummer;
rungs- und Begleitpapiere verwendet werden, 5. Entladestelle
wenn auf der ersten Seite in einem in roter Farbe a) Name (Firma),
stark umrandeten Raum folgendes in Rot vorge-
b) Gegenstand des Unternehmens,
druckt ist (Größe der Buchstaben mindestens
4mm): c) Ort und Kreis,
d) Straße, Nummer;
l. Datum und Stunde des Fahrtantritts nach
Ubernahme des Gutes; 6. Kilometeranzahl der für den gewerblichen
2. Amtliches Kennzeichen und Nutzlast in Kilo- Güterfernverkehr vorgeschriebenen Tarif-
gramm entfernung;
a) des Kraftfahrzeugs, 7. Grenzübergang bei Beförderung na.ch oder
b) der Anhänger, von Orten außerhalb des Bundesgebietes.
c) bei Zugmaschinen außerdem die Leistung Außerdem muß das Papier in beliebiger Anord-
in PS; nung folgenden roten Vordruck aufweisen:
Nr. 66 Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. November 1967 1151
8. Anzahl und Art der Verpackung; a) die Durchschläge der Beförderungs- und Be-
9. Genaue Bezeichnung und Art der beförderten gleitpapiere bis zum Zehnten,
Güter; b) die Zusammenstellung bis zum Zwanzigsten
10. Rohgewicht der beförderten Güter je Güter-
des folgenden Kalendermonats. Das Unterneh-
art in Kilogramm;
men hat bei der Vorlage zu erklären, daß für alle
11. Unterschrift des Unternehmers." in dem betreffenden Kalendermonat begonnenen
Beförderungen im Werkfernverkehr die erforder-
2. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: lichen Papiere vollständig ausgefüllt eingereicht
,,(1) Die roten Vordrucke (§§ 1 bis 3) sind vor wurden."
Antritt der Fahrt in Maschinenschrift oder mit
4. Hinter § 6 wird folgender § 7 eingefügt:
Tinte, Kugelschreiber oder Tintenstift vollstän-
dig und gut lesbar auszufüllen. Die Kilometer- ,,§ 7
anzahl der für den gewmblichen Güterfernver-
Ordnungswidrig im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 3
kehr vorgeschriebenen Tarifentfernung kann
des Güterkraftverkehrsgesetzes handelt, wer vor-
nachträglich eingetragen werden."
sätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften
3. § 6 Abs. 1 und 2 erhält folgende Fassung: dieser Verordnung verstößt."
,, (1) Durchschläge der Beförderungs- und Be- 5. Das Formblatt der Anlage 1 zu § 1 wird durch das
gleitpapiere nach den §§ 1 bis 3 sind der Außen- dieser Verordnung anliegende Formblatt ersetzt.
stelle der Bundesanstalt für den Güterfernver-
kehr, in deren Bereich das eingesetzte Kraftfahr- Artikel 2
zeug seinen Standort hat, einzureichen. An Stelle
der Durchschläge der Beförderungs- und Begleit- Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-
papiere kann eine Zusammenstellung der im leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
Werkfernverkehr durchgeführten Beförderungs- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 105 des Güterkraft-
leistungen eingereicht werden, wenn sie die in verkehrsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 2 Abs. 1 vorgeschriebenen Angaben enthält. Die
Außenstelle leitet die eingereichten Unterlagen Artikel 3
an das Kraftfahrt-Bundesamt weiter. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1968 in
(2) Die in Absatz 1 genannten Unterlagen über Kraft.
die in einem Kalendermonat begonnenen Beför- (2) Abweichend von Artikel 1 Nr. 1, 2, 3 und 5
derungen sind für jedes im Werkfernverkehr ein- können die vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu-
gc:setzte Kraftfahrzeug gesondert vorzulegen, und gelassenen Vordrucke bis zum 30. Juni 1968 weiter-
zwar verwendet werden.
Bonn, den 20. November 1967
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
1152 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Anlage 1
Beförderungs- und Begleitpapier für den \Verkfernverkehr
1. Fahrtanlritt nach Ubcrnahme des 2. Amtliches Kennzeichen Nutzlast/Leistung
Gules
a) Datum: a) Kraftfahrzeug: kg
b) Stunde: b) Anhänger: kg
c) Zugmaschine: PS
3. Zulassungsinhaber und Eigentümer des Kraftfahrzeugs oder Abzahlungskäufer, falls das Fahrzeug auf Abzahlung
gekauft ist
a) Name (Firma):
b) Gegenstand des Unternehmens:
c) Ort:
d) Straße, Nummer:
e) Standort des Fahrzeugs, falls von c) abweichend:
4. Beladestelle 6. Kilometeranzahl der
für den gewerblichen
a) Name (Firma): Güterfernverkehr vor-
geschriebenen Tarif-
b) Gegenstand des Unternehmens: entfernung:
c) Ort:
d) Straße, Nummer: ...... km
5. Entladestelle 7. Grenzübergang bei
Beförderung nach oder
a) Name (Firma): von Orten außerhalb
des Bundesgebietes:
b) Gegensti-md des Unternehmens:
c) Ort: Kreis:
8. Anzahl und Art der
Verpackung
1 9. Genaue Bezeichnung und Art der Ldörderten Güter
10. Rohgewicht je
Güterart in kg
Bemerkung: Falls der Raum unter Nummer 8 bis 10 nicht
ausreicht, kann auch die Rückseite benutzt werden
11. ·················
Unterschrift des Unternehmers
Nr. 66 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. November 1967 1153
Anordnung
des Bundespräsidenten
über den Erlaß von Bestimmungen
für die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst
Vom 9. November 1967
Nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage
ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis,
Bestimmungen über die Dienstkleidung der Justiz-
wachtmeister im Bundesdienst zu erlassen.
Bonn, den 9. November 1967
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf Ausstellungen
Vom 16. November 1967
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be- 6. die in der Zeit vom 14. bis 24. März 1968 in Genf
treff end den Schutz von Erfindungen, Mustern und stattfindende Veranstaltung „38. Internationaler
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl. Automobil-Salon",
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 7. die in der Zeit vom 17. bis 19. März 1968 ~n
wird bekanntgemacht: Wiesbaden stattfindende „Internationale Sport-
artikelmesse Wiesbaden",
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und 8. die in der Zeit vom 29. bis 31. März 1968 in Köln
Warenzeichen tritt ein für stattfindende „Internationale Messe ,Für das
Kind'",
1. die in der Zeit vom 27. November bis 1. Dezem-
ber 1967 in Frankfurt/Main stattfindende Ver- 9. die in der Zeit vom 3. bis 7. April 1968 in Frank-
anstaltung „Vakuum- und Kyrotechnik", furt/Main stattfindende „Internationale Pelz-
Messe",
2. die in der Zeit vom 23. bis 28. Januar 1968 in
Köln stattfindende „Internationale Möbelmesse", 10. die in der Zeit vom 3. bis 7. April 1968 in Stutt-
3. die in der Zeit vom 15. bis 18. Februar 1968 in . gart stattfindende „INTHERM 68 - Internatio-
Köln stattfindende „Internationale Hausrat- und nale Fachmesse Olfeuerung und Gasfeuerung",
Eisenwarenmesse", 11. die in der Zeit vom 17. bis 20. April 1968 in Mün-
4. die in der Zeit vom 2. bis 7. März 1968 in chen stattfindende „Fachausstellung anläßlich der
Offenbach/Main stattfindende „38. Internationale 85. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Chir-
Lederwarenmesse", urgie",
5. die in der Zeit vom 3. bis 7. März 1968 in Frank- 12. die in der Zeit vom 11. bis 19. Mai 1968 in Stutt-
furt/Main stattfindende „Internationale Frank- gart stattfindende „iba 68 - Internationale
furter Frühj ahrsmesse", Bäckereifachausstellung",
Nr. 66 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. November 1967 1153
Anordnung
des Bundespräsidenten
über den Erlaß von Bestimmungen
für die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst
Vom 9. November 1967
Nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage
ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis,
Bestimmungen über die Dienstkleidung der Justiz-
wachtmeister im Bundesdienst zu erlassen.
Bonn, den 9. November 1967
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf Ausstellungen
Vom 16. November 1967
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be- 6. die in der Zeit vom 14. bis 24. März 1968 in Genf
treff end den Schutz von Erfindungen, Mustern und stattfindende Veranstaltung „38. Internationaler
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl. Automobil-Salon",
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 7. die in der Zeit vom 17. bis 19. März 1968 ~n
wird bekanntgemacht: Wiesbaden stattfindende „Internationale Sport-
artikelmesse Wiesbaden",
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und 8. die in der Zeit vom 29. bis 31. März 1968 in Köln
Warenzeichen tritt ein für stattfindende „Internationale Messe ,Für das
Kind'",
1. die in der Zeit vom 27. November bis 1. Dezem-
ber 1967 in Frankfurt/Main stattfindende Ver- 9. die in der Zeit vom 3. bis 7. April 1968 in Frank-
anstaltung „Vakuum- und Kyrotechnik", furt/Main stattfindende „Internationale Pelz-
Messe",
2. die in der Zeit vom 23. bis 28. Januar 1968 in
Köln stattfindende „Internationale Möbelmesse", 10. die in der Zeit vom 3. bis 7. April 1968 in Stutt-
3. die in der Zeit vom 15. bis 18. Februar 1968 in . gart stattfindende „INTHERM 68 - Internatio-
Köln stattfindende „Internationale Hausrat- und nale Fachmesse Olfeuerung und Gasfeuerung",
Eisenwarenmesse", 11. die in der Zeit vom 17. bis 20. April 1968 in Mün-
4. die in der Zeit vom 2. bis 7. März 1968 in chen stattfindende „Fachausstellung anläßlich der
Offenbach/Main stattfindende „38. Internationale 85. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Chir-
Lederwarenmesse", urgie",
5. die in der Zeit vom 3. bis 7. März 1968 in Frank- 12. die in der Zeit vom 11. bis 19. Mai 1968 in Stutt-
furt/Main stattfindende „Internationale Frank- gart stattfindende „iba 68 - Internationale
furter Frühj ahrsmesse", Bäckereifachausstellung",
1154 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
13. die in der Zeil vom 18. bis 26. Mai 1968 in Mün- 18. die in der Zeit vom 1. bis 4. September 1968 in
chen stattfindende „50. DLG-Ausstellung - Inter- Frankfurt/Main stattfindende „Internationale
nationale Landwirtschaftsschau", Frankfurter Herbstmesse",
14. die in der Zeil vom 21. bis 24. Mai 1968 in 19. das in der Zeit vom 28. September bis 6. Okto-
Frankfurt/Main stattfindende „ 19. interstoff ber 1968 in Stuttgart stattfindende „85. Landwirt-
Fachmesse für Bekleidungstextilien 11
,
schaftliche Hauptfest",
20. die in der Zeit vom 5. bis 13. Oktober 1968 in
15. die in der Zeit vom 9. bis 17. Juni 1968 in Frank-
Friedrichshafen stattfindende „7. interboot -
furt/Main stattfindende „Internationale Ausstel- Internationale Bootsausstellung am Bodensee",
lung Wäscherei-Chcm.ischreinigung 11
,
21. die in der Zeit vom 12. bis 14. Oktober 1968 in
16. die in der Zeit vom 26. bis 29. Juni 1968 in Mün- Wiesbaden stattfindende Veranstaltung „Inter-
chen stattfindende „Fachausstellung anläßlich nationaler Salon Souvenir und Geschenk",
der Gemeinsamen Tagung des American College 22. die in der Zeit vom 12. bis 20. Oktober 1968 in
of Surgeons und der Deutschen Gesellschaft für Frankfurt/Main stattfindende „Internationale
Chirurgie 11
,
Kochkunstausstellung und Bundesfachschau für
17. die in der Zeit vom 17. August bis 1. September das Gaststättengewerbe",
1968 in Dortmund stattfindende Veranstaltung 23. die in der Zeit vom 19. bis 22. November 1968 in
„Fertighaus 1968 Dortmund - Fortschritt und Frankfurt/Main stattfindende „20. interstoff
Qualität", Fachmesse für Bekleidungstextilien 11
•
Bonn, den 16. November 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Beinemann
ßu ndesgesetzblat t
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 48, ausgegeben am 24. November 1967
6. 11. 67 Zwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingente für
griechische Weine usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2473
9. 11. 67 Verordnung zur Einführung der Donauschiffsverkehrsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2474
Bunde,s~esptzbl. III 9501-1
25. 10. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-
fachung der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2495
30. 10. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2496
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Dutum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
9. 11. 67 Verordnung über das Verbot der Einfuhr und der
Durchfuhr von Affen 212 10.11.67 11. 11. 67
8. 11. 67 Verordnung zur Durchführung einer Zusatzsta-
tistik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über die
Tuberkulosehilfe 213 11. 11. 67 1. 1. 68
15. 11. 67 Dreizehnte Verordnung zur Anderung der Ver-
ordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von
Milcherzeugnissen 217 17. 11. 67 20. 11. 67
1154 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
13. die in der Zeil vom 18. bis 26. Mai 1968 in Mün- 18. die in der Zeit vom 1. bis 4. September 1968 in
chen stattfindende „50. DLG-Ausstellung - Inter- Frankfurt/Main stattfindende „Internationale
nationale Landwirtschaftsschau", Frankfurter Herbstmesse",
14. die in der Zeil vom 21. bis 24. Mai 1968 in 19. das in der Zeit vom 28. September bis 6. Okto-
Frankfurt/Main stattfindende „ 19. interstoff ber 1968 in Stuttgart stattfindende „85. Landwirt-
Fachmesse für Bekleidungstextilien 11
,
schaftliche Hauptfest",
20. die in der Zeit vom 5. bis 13. Oktober 1968 in
15. die in der Zeit vom 9. bis 17. Juni 1968 in Frank-
Friedrichshafen stattfindende „7. interboot -
furt/Main stattfindende „Internationale Ausstel- Internationale Bootsausstellung am Bodensee",
lung Wäscherei-Chcm.ischreinigung 11
,
21. die in der Zeit vom 12. bis 14. Oktober 1968 in
16. die in der Zeit vom 26. bis 29. Juni 1968 in Mün- Wiesbaden stattfindende Veranstaltung „Inter-
chen stattfindende „Fachausstellung anläßlich nationaler Salon Souvenir und Geschenk",
der Gemeinsamen Tagung des American College 22. die in der Zeit vom 12. bis 20. Oktober 1968 in
of Surgeons und der Deutschen Gesellschaft für Frankfurt/Main stattfindende „Internationale
Chirurgie 11
,
Kochkunstausstellung und Bundesfachschau für
17. die in der Zeit vom 17. August bis 1. September das Gaststättengewerbe",
1968 in Dortmund stattfindende Veranstaltung 23. die in der Zeit vom 19. bis 22. November 1968 in
„Fertighaus 1968 Dortmund - Fortschritt und Frankfurt/Main stattfindende „20. interstoff
Qualität", Fachmesse für Bekleidungstextilien 11
•
Bonn, den 16. November 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Beinemann
ßu ndesgesetzblat t
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 48, ausgegeben am 24. November 1967
6. 11. 67 Zwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingente für
griechische Weine usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2473
9. 11. 67 Verordnung zur Einführung der Donauschiffsverkehrsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2474
Bunde,s~esptzbl. III 9501-1
25. 10. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-
fachung der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2495
30. 10. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2496
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Dutum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
9. 11. 67 Verordnung über das Verbot der Einfuhr und der
Durchfuhr von Affen 212 10.11.67 11. 11. 67
8. 11. 67 Verordnung zur Durchführung einer Zusatzsta-
tistik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über die
Tuberkulosehilfe 213 11. 11. 67 1. 1. 68
15. 11. 67 Dreizehnte Verordnung zur Anderung der Ver-
ordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von
Milcherzeugnissen 217 17. 11. 67 20. 11. 67
1150 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
demjenigen oder für denjenigen eingeführt wer- § 3
den, der die Stute ausgeführt hat. oder hat aus- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
führen lassen, Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
9. die Einfuhr von Briefmarken in Briefen oder gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 32 des Umsatz-
Wertbriefen, wenn der Inhalt des einzelnen steuergesetzes (Mehrwertsteuer) auch im Land
Briefes oder Wertbriefes nicht mehr als 50 Deut- Berlin.
sche Mark wert ist,
10. die Einfuhr von Gold durch die Deutsche Bun- § 4
desbank als Währungsreserve. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft.
Bonn, den 17. November 1967
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
iiber Beförderungs- und Begleitpapiere, Fahrtennachweisbiicher
und die statistische Erfassung der Beförderungsleistungen im Werkfernverkehr
Vom 20. November 1967
Auf Grund des § 52 des Güterkraftverkehrsge- 3. Zulassungsinhaber und Eigentümer des Kraft-
setzes vom 17. Oktober 1952 (Bundesgesetzbl. I fahrzeugs oder Abzahlungskäufer, falls das
S. 697) wird VNordnet: Fahrzeug auf Abzahlung gekauft ist
a) Name (Firma),
Artikel 1 b) Gegenstand des Unternehmens,
Die Verordnung über Beförderungs- und Begleit- c) Ort und Kreis,
papiere, Fahrtennachweisbücher und die statistische d) Straße, Nummer,
Erfassung der Beförderungsleistungen im Werk- e) Standort des Fahrzeugs, falls von Buch-
fernverkehr vom 29. September 1953 (Bundesgesetz- stabe c abweichend;
blatt I S. 1464), geändert durch § 58 der Verordnung
vom 8. Oktober 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 659), wird 4. Beladestelle
wie folgt geändert: a) Name (Firma),
I. § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: b) Gegenstand des Unternehmens,
c) Ort und Kreis,
,, (1) An Stelle des in § 1 bestimmten Form-
blattes können die im Betrieb üblichen Beförde- d) Straße, Nummer;
rungs- und Begleitpapiere verwendet werden, 5. Entladestelle
wenn auf der ersten Seite in einem in roter Farbe a) Name (Firma),
stark umrandeten Raum folgendes in Rot vorge-
b) Gegenstand des Unternehmens,
druckt ist (Größe der Buchstaben mindestens
4mm): c) Ort und Kreis,
d) Straße, Nummer;
l. Datum und Stunde des Fahrtantritts nach
Ubernahme des Gutes; 6. Kilometeranzahl der für den gewerblichen
2. Amtliches Kennzeichen und Nutzlast in Kilo- Güterfernverkehr vorgeschriebenen Tarif-
gramm entfernung;
a) des Kraftfahrzeugs, 7. Grenzübergang bei Beförderung na.ch oder
b) der Anhänger, von Orten außerhalb des Bundesgebietes.
c) bei Zugmaschinen außerdem die Leistung Außerdem muß das Papier in beliebiger Anord-
in PS; nung folgenden roten Vordruck aufweisen:
Nr. 66 Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. November 1967 1151
8. Anzahl und Art der Verpackung; a) die Durchschläge der Beförderungs- und Be-
9. Genaue Bezeichnung und Art der beförderten gleitpapiere bis zum Zehnten,
Güter; b) die Zusammenstellung bis zum Zwanzigsten
10. Rohgewicht der beförderten Güter je Güter-
des folgenden Kalendermonats. Das Unterneh-
art in Kilogramm;
men hat bei der Vorlage zu erklären, daß für alle
11. Unterschrift des Unternehmers." in dem betreffenden Kalendermonat begonnenen
Beförderungen im Werkfernverkehr die erforder-
2. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: lichen Papiere vollständig ausgefüllt eingereicht
,,(1) Die roten Vordrucke (§§ 1 bis 3) sind vor wurden."
Antritt der Fahrt in Maschinenschrift oder mit
4. Hinter § 6 wird folgender § 7 eingefügt:
Tinte, Kugelschreiber oder Tintenstift vollstän-
dig und gut lesbar auszufüllen. Die Kilometer- ,,§ 7
anzahl der für den gewmblichen Güterfernver-
Ordnungswidrig im Sinne des § 99 Abs. 1 Nr. 3
kehr vorgeschriebenen Tarifentfernung kann
des Güterkraftverkehrsgesetzes handelt, wer vor-
nachträglich eingetragen werden."
sätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften
3. § 6 Abs. 1 und 2 erhält folgende Fassung: dieser Verordnung verstößt."
,, (1) Durchschläge der Beförderungs- und Be- 5. Das Formblatt der Anlage 1 zu § 1 wird durch das
gleitpapiere nach den §§ 1 bis 3 sind der Außen- dieser Verordnung anliegende Formblatt ersetzt.
stelle der Bundesanstalt für den Güterfernver-
kehr, in deren Bereich das eingesetzte Kraftfahr- Artikel 2
zeug seinen Standort hat, einzureichen. An Stelle
der Durchschläge der Beförderungs- und Begleit- Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-
papiere kann eine Zusammenstellung der im leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
Werkfernverkehr durchgeführten Beförderungs- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 105 des Güterkraft-
leistungen eingereicht werden, wenn sie die in verkehrsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 2 Abs. 1 vorgeschriebenen Angaben enthält. Die
Außenstelle leitet die eingereichten Unterlagen Artikel 3
an das Kraftfahrt-Bundesamt weiter. (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1968 in
(2) Die in Absatz 1 genannten Unterlagen über Kraft.
die in einem Kalendermonat begonnenen Beför- (2) Abweichend von Artikel 1 Nr. 1, 2, 3 und 5
derungen sind für jedes im Werkfernverkehr ein- können die vor Inkrafttreten dieser Verordnung zu-
gc:setzte Kraftfahrzeug gesondert vorzulegen, und gelassenen Vordrucke bis zum 30. Juni 1968 weiter-
zwar verwendet werden.
Bonn, den 20. November 1967
Der Bundesminister für Verkehr
In Vertretung
Wittrock
1152 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Anlage 1
Beförderungs- und Begleitpapier für den \Verkfernverkehr
1. Fahrtanlritt nach Ubcrnahme des 2. Amtliches Kennzeichen Nutzlast/Leistung
Gules
a) Datum: a) Kraftfahrzeug: kg
b) Stunde: b) Anhänger: kg
c) Zugmaschine: PS
3. Zulassungsinhaber und Eigentümer des Kraftfahrzeugs oder Abzahlungskäufer, falls das Fahrzeug auf Abzahlung
gekauft ist
a) Name (Firma):
b) Gegenstand des Unternehmens:
c) Ort:
d) Straße, Nummer:
e) Standort des Fahrzeugs, falls von c) abweichend:
4. Beladestelle 6. Kilometeranzahl der
für den gewerblichen
a) Name (Firma): Güterfernverkehr vor-
geschriebenen Tarif-
b) Gegenstand des Unternehmens: entfernung:
c) Ort:
d) Straße, Nummer: ...... km
5. Entladestelle 7. Grenzübergang bei
Beförderung nach oder
a) Name (Firma): von Orten außerhalb
des Bundesgebietes:
b) Gegensti-md des Unternehmens:
c) Ort: Kreis:
8. Anzahl und Art der
Verpackung
1 9. Genaue Bezeichnung und Art der Ldörderten Güter
10. Rohgewicht je
Güterart in kg
Bemerkung: Falls der Raum unter Nummer 8 bis 10 nicht
ausreicht, kann auch die Rückseite benutzt werden
11. ·················
Unterschrift des Unternehmers
Nr. 66 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. November 1967 1153
Anordnung
des Bundespräsidenten
über den Erlaß von Bestimmungen
für die Dienstkleidung der Justizwachtmeister im Bundesdienst
Vom 9. November 1967
Nach § 76 des Bundesbeamtengesetzes übertrage
ich dem Bundesminister des Innern die Befugnis,
Bestimmungen über die Dienstkleidung der Justiz-
wachtmeister im Bundesdienst zu erlassen.
Bonn, den 9. November 1967
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf Ausstellungen
Vom 16. November 1967
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be- 6. die in der Zeit vom 14. bis 24. März 1968 in Genf
treff end den Schutz von Erfindungen, Mustern und stattfindende Veranstaltung „38. Internationaler
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl. Automobil-Salon",
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 7. die in der Zeit vom 17. bis 19. März 1968 ~n
wird bekanntgemacht: Wiesbaden stattfindende „Internationale Sport-
artikelmesse Wiesbaden",
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und 8. die in der Zeit vom 29. bis 31. März 1968 in Köln
Warenzeichen tritt ein für stattfindende „Internationale Messe ,Für das
Kind'",
1. die in der Zeit vom 27. November bis 1. Dezem-
ber 1967 in Frankfurt/Main stattfindende Ver- 9. die in der Zeit vom 3. bis 7. April 1968 in Frank-
anstaltung „Vakuum- und Kyrotechnik", furt/Main stattfindende „Internationale Pelz-
Messe",
2. die in der Zeit vom 23. bis 28. Januar 1968 in
Köln stattfindende „Internationale Möbelmesse", 10. die in der Zeit vom 3. bis 7. April 1968 in Stutt-
3. die in der Zeit vom 15. bis 18. Februar 1968 in . gart stattfindende „INTHERM 68 - Internatio-
Köln stattfindende „Internationale Hausrat- und nale Fachmesse Olfeuerung und Gasfeuerung",
Eisenwarenmesse", 11. die in der Zeit vom 17. bis 20. April 1968 in Mün-
4. die in der Zeit vom 2. bis 7. März 1968 in chen stattfindende „Fachausstellung anläßlich der
Offenbach/Main stattfindende „38. Internationale 85. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Chir-
Lederwarenmesse", urgie",
5. die in der Zeit vom 3. bis 7. März 1968 in Frank- 12. die in der Zeit vom 11. bis 19. Mai 1968 in Stutt-
furt/Main stattfindende „Internationale Frank- gart stattfindende „iba 68 - Internationale
furter Frühj ahrsmesse", Bäckereifachausstellung",
1154 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
13. die in der Zeil vom 18. bis 26. Mai 1968 in Mün- 18. die in der Zeit vom 1. bis 4. September 1968 in
chen stattfindende „50. DLG-Ausstellung - Inter- Frankfurt/Main stattfindende „Internationale
nationale Landwirtschaftsschau", Frankfurter Herbstmesse",
14. die in der Zeil vom 21. bis 24. Mai 1968 in 19. das in der Zeit vom 28. September bis 6. Okto-
Frankfurt/Main stattfindende „ 19. interstoff ber 1968 in Stuttgart stattfindende „85. Landwirt-
Fachmesse für Bekleidungstextilien 11
,
schaftliche Hauptfest",
20. die in der Zeit vom 5. bis 13. Oktober 1968 in
15. die in der Zeit vom 9. bis 17. Juni 1968 in Frank-
Friedrichshafen stattfindende „7. interboot -
furt/Main stattfindende „Internationale Ausstel- Internationale Bootsausstellung am Bodensee",
lung Wäscherei-Chcm.ischreinigung 11
,
21. die in der Zeit vom 12. bis 14. Oktober 1968 in
16. die in der Zeit vom 26. bis 29. Juni 1968 in Mün- Wiesbaden stattfindende Veranstaltung „Inter-
chen stattfindende „Fachausstellung anläßlich nationaler Salon Souvenir und Geschenk",
der Gemeinsamen Tagung des American College 22. die in der Zeit vom 12. bis 20. Oktober 1968 in
of Surgeons und der Deutschen Gesellschaft für Frankfurt/Main stattfindende „Internationale
Chirurgie 11
,
Kochkunstausstellung und Bundesfachschau für
17. die in der Zeit vom 17. August bis 1. September das Gaststättengewerbe",
1968 in Dortmund stattfindende Veranstaltung 23. die in der Zeit vom 19. bis 22. November 1968 in
„Fertighaus 1968 Dortmund - Fortschritt und Frankfurt/Main stattfindende „20. interstoff
Qualität", Fachmesse für Bekleidungstextilien 11
•
Bonn, den 16. November 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Beinemann
ßu ndesgesetzblat t
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 48, ausgegeben am 24. November 1967
6. 11. 67 Zwanzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1967 (Zollkontingente für
griechische Weine usw.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2473
9. 11. 67 Verordnung zur Einführung der Donauschiffsverkehrsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2474
Bunde,s~esptzbl. III 9501-1
25. 10. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-
fachung der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2495
30. 10. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2496
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Dutum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
9. 11. 67 Verordnung über das Verbot der Einfuhr und der
Durchfuhr von Affen 212 10.11.67 11. 11. 67
8. 11. 67 Verordnung zur Durchführung einer Zusatzsta-
tistik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über die
Tuberkulosehilfe 213 11. 11. 67 1. 1. 68
15. 11. 67 Dreizehnte Verordnung zur Anderung der Ver-
ordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von
Milcherzeugnissen 217 17. 11. 67 20. 11. 67
Nr. 66 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. November 1967 1155
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bez<!ichnung der Rechtsvorschrift
- Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
26. 10. 67 Verordnung Nr. 792/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen für Getreide- und Reisverarbeitungserzeug-
nisse, einschließlich Getreide-Mischfuttermittel 1. 11. 67 266/2
30. 10. 67 Verordnung Nr. 793/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der auf die Einfuhren von Getreide- und Reisverarbei-
tungserzeugnissen einschließlich Getreide-Mischfuttermittel an-
zuwendenden Abschöpfungen 1. 11. 67 266/10
31. 10. 67 Verordnung Nr. 794/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Referenzpreise für Süßorangen 1. 11. 67 266/18
31. 10. 67 Verordnung Nr. 795/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Referenzpreise, gültig für Mandarinen, Clementinen, Sat-
sumas und Wilkings 1. 11. 67 266/19
31. 10. 67 Verordnung Nr. 796/67/EWG der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 233/67/EWG zur Festsetzung der Höchst-
beträge der Denaturierungsprämie für Zucker zu Futterzwecken 1. 11. 67 266/21
31. 10. 67 Verordnung Nr. 797/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
des Unterschieds zwischen den Schwellenpreisen in den Mit-
gliedstaaten und dem Weltmarktpreis für Weißzucker zur
Berechnung der Abschöpfung und der Erstattung gemäß der
Verordnung Nr. 789/67/EWG des Rates 1. 11. 67 266/22
31. 10. 67 Verordnung Nr. 798/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 1. 11. 67 266/23
31. 10. 67 Verordnung Nr. 799/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 1. 11. 67 266/25
31. 10. 67 Verordnung Nr. 800/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 1. 11. 67 266/27
31. 10. 67 Verordnung Nr. 801/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattun-
gen 1. 11. 67 266/29
31. 10. 67 Verordnung Nr. 802/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 1. 11. 67 266/32
31. 10. 67 Verordnung Nr. 803/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 1. 11. 67 266/34
31. 10. 67 Verordnung Nr. 804/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 1. 11. 67 266/36
31. 10. 67 Verordnung Nr. 805/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 1. 11. 67 266/39
31. 10. 67 Verordnung Nr. 806/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Olivenöl 1. 11. 67 266/41
31. 10. 67 Verordnung Nr. 807/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl 1. 11. 67 266/43
31. 10. 67 Verordnung Nr. 808/67/EWG der Kommission zur Änderung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olsaaten 1. 11. 67 266/45
3. 11. 67 Verordnung Nr. 809/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 4. 11. 67 267/1
3. 11. 67 Verordnung Nr. 810/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 4. 11. 67 267/3
3. 11. 67 Verordnung Nr. 811/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 4. 11. 67 267/5
3. 11. 67 Verordnung Nr. 812/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Beihilfe für Olsaaten 4. 11. 67 267/6
1156 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dcllum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
6. 11. 67 Veronlnung Nr. 813/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 7. 11. 67 269/1
6. 11. 67 Verordnung Nr. 814/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 7. 11. 67 269/3
6. 11. 67 Verordnung Nr. 815/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 7. 11. 67 269/5
7. 11. 67 Verordnung Nr. 816/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 8. 11. 67 270/15
7. 11. 67 Verordnung Nr. 817/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 8. 11. 67 270/17
7. 1l. 67 Verordnung Nr. 818/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 8. 11. 67 270/19
Berichtigung der Verordnung Nr. 804/67/EWG der Kommission
vom 31. Oktober 1967 zur Festsetzung der Erstattungen bei der
Ausfuhr für Reis und Bruchreis (ABI. Nr. 266 vom 1. 11. 1967) 8. 11. 67 270/20
8. 11. 67 Verordnung Nr. 819/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 9. 11. 67 271/3
8. 11. 67 Verordnung Nr. 820/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 9. 11. 67 271/5
8. 11. 67 Verordnung Nr. 821/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 9. 11. 67 271/7
9. 11. 67 Verordnung Nr. 822/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen oder
Roggen anwendbaren Abschöpfungen 10. 11. 67 272/1
9. 11. 67 Verordnung Nr. 823/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide und
Malz hinzugefügt werden 10. 11. 67 272/3
9. 11. 67 Verordnung Nr. 824/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 10. 11. 67 272/5
9. 11. 67 Verordnung Nr. 825/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattun-
gen 10. 11. 67 272/7
9. 11. 67 Verordnung Nr. 826/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei Reis und Bruchreis anzuwendenden Abschöpfungen 10. 11. 67 272/10
9. 11. 67 Verordnung Nr. 827/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 10. 11. 67 272/12
9. 11. 67 Verordnung Nr. 828/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr für Reis und Bruchreis 10. 11. 67 272/14
9. 11. 67 Verordnung Nr. 829/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstattung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 10. 11. 67 272/16
9. 11. 67 Verordnung Nr. 830/67/EWG der Kommission über Einzel-
heiten betreffend die Beihilfe für Olivenöl 10. 11. 67 272/18
Her u u s q c h c r: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruck_erei.
Dus Bunclc·s<J[!S<!lzhldtl ersdwinl in drei TPilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach rhrer
Auslcrliqunq vcrkiindPL In Tc!il III wird d,1s als forlqeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes-
rcchls vorn 10. Juli UViB rBundcsqesPlzbl J S. 437) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil HI durch den Verlaq.
Bc,,.uqsb<!dinqunqen fiir Teil I und II: Laufender Bezuq nur durch die Post. Bezuqspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II ie DM 8,50.
Ein z e I s I ü c k e je ,111q<'funqerie 16 SeilPn DM 0,40 qeqen Voreinsendunq des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt"
Koln 3 99 oder nuch 13czuhlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,15.