965
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1967 Ausg<·geben zu Bonn am 12. September 1967 Nr.57
Tag Inhalt Seite
4. 9. 67 Gesetz zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes 965
Bundesgcsetzhl. III 50-3, 51-1
8. 8. 67 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 134 des Hamburgischen Beamtengesetzes
vom 13. März 1961 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen
Beamtengesetzes vom 22. Juni 1962) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 966
18. 8. 67 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Kindergeldkassen-
gesetzes vom 18. Juli 1961) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 966
Bundcsgesetzbl. lII 85-4
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 967
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 967
Gesetz
zur Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes
Vom 4. September 1967
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- (2) Bewerber, deren Eignung der Personalgut-
schlossen: achterausschuß verneint hat, dürfen auch künftig
nicht eingestellt werden.
Artikel
Artikel 2
§ 1
Das Soldatengesetz vom 19. März 1956 (Bundes-
Das Gesetz über den Personalgutachterausschuß gesetzbl. I S. 114), zuletzt geändert durch das Fünfte
für die Streitkräfte vom 23. Juli 1955 (Bundesgesetz- Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom
blatt I S. 451), zuletzt geändert durch das Zweite Ge- 6. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 305), wird wie
setz zur Änderung des Personalgutachterausschuß- folgt geändert:
Gesetzes vom 1. April 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 205),
§ 67 wird gestrichen.
wird aufgehoben.
Artikel 3
§
2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
(1) Der Personalgutachterausschuß wird aufgelöst. dung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 4. September 1.967
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Dr. Lemke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Der Bundesminister der Verteidigung
Schröder
Für den Bundesminister des Innern
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
966 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 - , ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts Hamburg, wird
nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 134 des Hamburgischen Beamtengesetzes vom
13. März 1961 (GVBl. S. 49) in der Fassung des
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hamburgi-
schen Beamtengesetzes vom 22. Juni 1962 (GVBl.
S. 139) verletzt Artikel 3 Absatz 2 und 3 des
Grundgesetzes und ist deshalb nichtig, soweit er
den Anspruch des beim Tode der Beamtin in ehe-
licher Lebensgemeinschaft lebenden Witwers auf
Witwergeld dem Grunde und der Höhe nach vom
Bestehen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs
des Witwers gegen seine verstorbene Ehefrau ab-
hängig macht.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäߧ 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 8. August 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemarin
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. Juli 1967 - 1 BvL 23/64 - , ergangen auf
Vorlage des Landessozialgerichts Baden-Württem-
berg, wird nachfolgender Entscheidungssatz ver-
öffentlicht:
§ 3 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die
Gewährung von Kindergeld für zweite Kinder und
die Errichtung einer Kindergeldkasse (Kindergeld-
kassengesetz - KGKG -) vom 18. Juli 1961
(Bundesgesetzbl. I S. 1001) war insoweit nichtig,
als er den Anspruch des Stiefvaters auf Zweit-
kindergeld für ein in seinen Haushalt aufgenom-
menes uneheliches Kind seiner Ehefrau ausschloß,
dessen Vater auf Grund eines öffentlich-rechtlichen
Dienst- oder Amtsverhältnisses Bezüge unter An-
wendung besoldungsrechtlicher Vorschriften über
Kinderzuschläge erhielt.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesver-
fassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 18. August 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
966 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 - , ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerichts Hamburg, wird
nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 134 des Hamburgischen Beamtengesetzes vom
13. März 1961 (GVBl. S. 49) in der Fassung des
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hamburgi-
schen Beamtengesetzes vom 22. Juni 1962 (GVBl.
S. 139) verletzt Artikel 3 Absatz 2 und 3 des
Grundgesetzes und ist deshalb nichtig, soweit er
den Anspruch des beim Tode der Beamtin in ehe-
licher Lebensgemeinschaft lebenden Witwers auf
Witwergeld dem Grunde und der Höhe nach vom
Bestehen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs
des Witwers gegen seine verstorbene Ehefrau ab-
hängig macht.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäߧ 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 8. August 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemarin
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. Juli 1967 - 1 BvL 23/64 - , ergangen auf
Vorlage des Landessozialgerichts Baden-Württem-
berg, wird nachfolgender Entscheidungssatz ver-
öffentlicht:
§ 3 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über die
Gewährung von Kindergeld für zweite Kinder und
die Errichtung einer Kindergeldkasse (Kindergeld-
kassengesetz - KGKG -) vom 18. Juli 1961
(Bundesgesetzbl. I S. 1001) war insoweit nichtig,
als er den Anspruch des Stiefvaters auf Zweit-
kindergeld für ein in seinen Haushalt aufgenom-
menes uneheliches Kind seiner Ehefrau ausschloß,
dessen Vater auf Grund eines öffentlich-rechtlichen
Dienst- oder Amtsverhältnisses Bezüge unter An-
wendung besoldungsrechtlicher Vorschriften über
Kinderzuschläge erhielt.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesver-
fassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 18. August 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1967 967
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Recht~verordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
24. 8. 67 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser-
und Schiffahrtsdirektion Kiel über den Verkehr
durch die Material l:ransportbrücke zur Bauinsel
in der Eidermündung 166 5.9.67 1. 9. 67
24. 8. 67 Dritte Anordnung zur Änderung der Anordnung
über die Ubertragung von Zuständigkeiten auf
dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung
im Dienstbereich des Bundesministers des Innern 167 6.9.67 Siehe Ziff. II.
Bundesgesetzbl. III 2030-14-12
30. 8. 67 Verordnung Nr. 23/67 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 167 6.9.67 15.9.67
5. 9. 67 Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung
der Einfuhrliste -- Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz - 168 7.9.67 7.9.67
Bundesgesetzbl. III 7400-1
5. 9. 67 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Aus-
fuhrliste - Anlage zur Außenwirtschaftsverord-
nung - 168 7.9.67 7.9.67
Bundesgesetzbl. III 7400-1-1
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
30. 8. 67 Verordnung Nr. 512/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der auf die Einfuhren von Getreide- und Reisverar-
beitungserzeugnissen einschließlich Mischfuttermittel anzu-
wendenden Abschöpfungen 1. 9. 67 212/9
30. 8. 67 Verordnung Nr. 513/67/EWG der Kommission über die
Festsetzung der Erstattung bei der Ausfuhr von Olsaaten 1. 9. 67 212/17
30. 8. 67 Verordnung Nr. 514/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl 1. 9. 67 212/19
31. 8. 67 Verordnung Nr. 515/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Groh- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 1. 9. 67 212/21
31. 8. 67 Verordnung Nr. 516/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 1. 9. 67 212/23
31. 8. 67 Verordnung Nr. 517/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 1. 9. 67 212/25
Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. September 1967 967
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Recht~verordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
24. 8. 67 Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser-
und Schiffahrtsdirektion Kiel über den Verkehr
durch die Material l:ransportbrücke zur Bauinsel
in der Eidermündung 166 5.9.67 1. 9. 67
24. 8. 67 Dritte Anordnung zur Änderung der Anordnung
über die Ubertragung von Zuständigkeiten auf
dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung
im Dienstbereich des Bundesministers des Innern 167 6.9.67 Siehe Ziff. II.
Bundesgesetzbl. III 2030-14-12
30. 8. 67 Verordnung Nr. 23/67 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 167 6.9.67 15.9.67
5. 9. 67 Zweiunddreißigste Verordnung zur Änderung
der Einfuhrliste -- Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz - 168 7.9.67 7.9.67
Bundesgesetzbl. III 7400-1
5. 9. 67 Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Aus-
fuhrliste - Anlage zur Außenwirtschaftsverord-
nung - 168 7.9.67 7.9.67
Bundesgesetzbl. III 7400-1-1
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
vom Nr./Seite
30. 8. 67 Verordnung Nr. 512/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der auf die Einfuhren von Getreide- und Reisverar-
beitungserzeugnissen einschließlich Mischfuttermittel anzu-
wendenden Abschöpfungen 1. 9. 67 212/9
30. 8. 67 Verordnung Nr. 513/67/EWG der Kommission über die
Festsetzung der Erstattung bei der Ausfuhr von Olsaaten 1. 9. 67 212/17
30. 8. 67 Verordnung Nr. 514/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Olivenöl 1. 9. 67 212/19
31. 8. 67 Verordnung Nr. 515/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Groh- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 1. 9. 67 212/21
31. 8. 67 Verordnung Nr. 516/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 1. 9. 67 212/23
31. 8. 67 Verordnung Nr. 517/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden
Berichtigung 1. 9. 67 212/25
968 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Dtllum und Bczeichnun!l der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache
vorn Nr./Seite
31. 8. G7 Verordnun9 Nr. 518/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der für Getreide, gewisse Kategorien von Mehl, Grob- und
Feingrieß von Weizen oder Roggen anzuwendenden Erstattun-
gen 1. 9. 67 212/27
31. 8. 67 Verordnung Nr. 519/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Abschöpfungen für Reis und Bruchreis 1. 9. 67 212/29
31. 8. 67 Verordnung Nr. 520/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Erstattungen bei der Ausfuhr von Reis und Bruchreis 1. 9. 67 212/31
31. 8. 67 Verordnung Nr. 521/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Prämien als Zuschlag zu den Abschöpfungen für Reis und
Bruchreis 1. 9. 67 212/33
31. 8. 67 Verordnung Nr. 522/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der bei der Erstat.Lung für Reis und Bruchreis anzuwendenden
Berichtigung 1. 9. 67 212/35
31. 8. 67 Verordnung Nr. 523/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Einfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu erhebenden Abschöpfungen 1. 9. 67 212/37
31. 8. 67 Verordnung Nr. 524/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Ausfuhr von Getreide- und Reisverarbeitungs-
erzeugnissen zu gewährenden Erstattungen 1. 9. 67 212/39
1. 9. 67 Verordnung Nr. 525/67/EWG der Kommission zur Änderung
der Verordnung Nr. 237/67/EWG über die Ubernahme von
Getreide durch die Interventionsstellen 2.9.67 213/1
31. 8. G7 Verordnung Nr. 526/67/EWG der Kommission zur Änderung
des Zusatzbetrags für bestimmte Erzeugnisse des Geflügel-
fleischsektors 2.9.67 213/2
31. 8. 67 Verordnung Nr. 527/67/EWG der Kommission zur Änderung
des Zusatzbetrags für bestimmte Erzeugnisse des Eiersektors 2.9.67 213/3
31. 8. 67 Verordnun9 Nr. 528/67/EWG der Kommission zur Änderung
des Zusatzbetrags für Eieralbumin und Milchalbumin 2.9.67 213/6
1. 9. 67 Verordnun9 Nr. 529/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der auf Getreide, Mehle, Grob- und Feingrieß von Weizen
oder Roggen anwendbaren Abschöpfungen 2.9.67 213/7
l. 9. 67 Verordnung Nr. 530/67/EWG der Kommission über die Fest-
setzung der Prämien, die den Abschöpfungen für Getreide
und Malz hinzugefügt werden 2.9.67 213/9
l. 9. 67 Verordnung Nr. 531/67/EWG der Kommission zur Änderung
der bei der Erstattung für Getreide anzuwendenden Berichti-
gung 2.9.67 213/11
1. 9. 67 Verordnung Nr. 532/67/EWG der Kommission zur Festsetzung
der Beihilfe für Olsaaten 2.9.67 213/12
Herausgeber: Der Bundesrninbter der Justiz. - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: BundesdruckereL
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und· Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil Ill wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedingungen für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 8,50 •
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