625
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1967 Ausgegeben zu Bonn am 8. Juli 1967 Nr. 37
Tag Inhalt Seite
3. 7. 67 Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Truppendienst•
gerichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 625
Dundcsqe.sellbL III 52-2-2
12. 6. 67 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 6 des Gesetzes über Preisnachlässe -
Rabattgesetz - vom 25. November 1933) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 626
Bundcsqesclzbl. III 43-5-1
21. 6. 67 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 421 Abs. 2, § 445 und § 447 Abs. 1 der
Abgabenordnung vom 13. Dezember 1919) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 626
Bundcsqcsclzbl. Ill 610-1
21. 6. 67 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 32 des Niedersächsischen Gesetzes
über die Standesvertretung der Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte vom 1. Dezember
1950) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 627
29. 6. 67 Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung . . . . . . . . . . . . 627
Hinweis aui andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 31 628
Dieser Ausgabe liegt für alle Abonnenten eine zeitliche Ubersicht über die Veröffentlichungen im ersten Halbjahr
1967 bei.
Sechste Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Truppendienstgerichten
Vom 3. Juli 1967
Auf Grund des § 51 Abs. 1 Satz 1 und des § 70 der In § 3 werden gestrichen
Wehrdisziplinarordnung in der Fassung vom 9. Juni
a) in Nummer 1 Buchstabe a
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 697), zuletzt geändert
durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sol- die Worte „für dessen Bereich mit Ausnahme der
datenversorgungsgesetzes vom 6. August 1964 (Bun- Truppenteile und Dienststellen der Marine, die
desgesetzbl. I S. 603), in Verbindung mit § 78 des gliederungsmäßig zum Marineamt gehören oder
Gerichtsverfassungsgesetzes wird verordnet: diesem zugeteilt oder unterstellt sind",
b) in Nummer 1 Buchstabe b
die Worte „für dessen Bereich",
§ 1
c) in Nummer 2
Die Verordnung über die Errichtung von Truppen· die Worte „für dessen Bereich mit Ausnahme der
dienstgerichten vom 29. April 1957 (Bundesgesetz-
Technischen Schulen I und II der Luftwaffe".
blatt I S. 401), zuletzt geändert durch die Fünfte Ver-
ordnung zur Änderung der Verordnung über die Er-
richtung von Truppendienstgerichten vom 22. März § 2
1967 (Bundesgesetzbl. I S. 358), wird wie folgt ge- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
ändert: kündung in Kraft.
Bonn, den 3. Juli 1967
Der Bundesminister der Verteidigung
Schröder
626 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. April 1967 - 1 BvL 25/64 - , ergangen auf
Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wird
nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 6 des Gesetzes über Preisnachlässe (Rabatt-
gesetz) vom 25. November 1933 (Reichsgesetzbl. I
S. 1011) in der Fassung des Gesetzes vom
21. Juli 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 212) ist,
jedenfalls seit dem 9. Juli 1963, nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 12. Juni 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 6. Juni 1967 - 2 BvR 375/60, 2 BvR 53/60, 2 BvR
18/65 - , ergangen auf Verfassungsbeschwerden,
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 421 Absatz 2, § 445 und § 447 Absatz 1 der
Abgabenordnung vom 13. Dezember 1919 in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1931
(Reichsgesetzbl. I S. 161 [218]) sind mit dem
Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bundesver-
fassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 21. Juni 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
626 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. April 1967 - 1 BvL 25/64 - , ergangen auf
Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf, wird
nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 6 des Gesetzes über Preisnachlässe (Rabatt-
gesetz) vom 25. November 1933 (Reichsgesetzbl. I
S. 1011) in der Fassung des Gesetzes vom
21. Juli 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 212) ist,
jedenfalls seit dem 9. Juli 1963, nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 12. Juni 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 6. Juni 1967 - 2 BvR 375/60, 2 BvR 53/60, 2 BvR
18/65 - , ergangen auf Verfassungsbeschwerden,
wird nachfolgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 421 Absatz 2, § 445 und § 447 Absatz 1 der
Abgabenordnung vom 13. Dezember 1919 in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1931
(Reichsgesetzbl. I S. 161 [218]) sind mit dem
Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bundesver-
fassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 21. Juni 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann