530 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Dritte Verordnung
zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A
über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere
und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A -
Vom 8. Mai 1967
Auf Crnnd des § 25 Abs. 1 cfos Fleischbeschau- b) in der Mitte die Bezeichnung „Bundeswehr",
gesetzes in der Fassung vom 29. Oktober 1940
c) im unteren Teil die Bezeichnung „T. U." und,
(RekhsgescLzbl. J S. 1463), zuletzt geändert durch das
soweit erforderlich, Ziffern zur weiteren Unter-
Durchführungsgesclz EWG-Richtlinie Frisches Fleisch
scheidung der bei den Einheiten tätigen
vom 28. Juni 1965 (Bundesgcselzbl. I S. 547), in Ver- Veterinäroffiziere."
bindung mit Artikel 129 des Grundgesetzes wird mit
ZLtstimmlrnq d(!S Bundesrates verordnet: 2. Folgender Absatz 9 wird angefügt:
,, (9) Bei der Trichinenschau des Fleisches von
Artikel 1 Tieren, die im Bereich der Bundeswehr ge-
§ 50 der Ausführungsbestimmungen A über die schlachtet worden sind, treten an die Stelle des
Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behand- Namens oder des Zeichens des Trichinenschau-
lung der Schldchltiern und des Fleisches bei bezirks die Kennziffer der Schlächtereieinheit
Schlachtungen im Inland AB.A - --, Beilage 1 zur oder des Veterinär-Feldlaboratoriums und die
Verordnung über die Durchführung des Fleisch- Bezeichnung ,Bundeswehr' und, soweit erforder-
beschaugesctzes vom 1. November.1940 (Reichs- lich, Ziffern zur weiteren Unterscheidung der
ministerialblatt S. 289), zuletzt geändert durch die Beschauer. 11
Verordnung vom 1. August 1960 (Bundesgesetzbl. I
S. 625), wird wie folgt geändert: Artikel 2
1. Nach Absalz 2 wird folgender Absatz 2 a ein- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
gefügt: leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Geset-
"(2 a) Bei der Beschau des Fleisches von Tieren, zes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom
die im Bereich der Bundeswehr geschlachtet wor- 15. März 1960 (Bundesgesetzbl. l S. 186) auch im Land
den sind, haben die für die Fleischbeschau zu- Berlin.
ständigen Veterinäroffiziere Stempel mit folgen-
der Aufschrift zu verwenden: Artikel 3
a) fm oberen Teil die Kennziffer der Schlächterei- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-
einheit oder des Veterinär-Feldlaboratoriums, dung in Kraft.
Bonn, den 8. Mai 1967
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Käte Strobel
Nr. 28 -~- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Mai 1967 531
Zweiundzwanzigste Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes
über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
(Fach- und Führungskräite aus Entwicklungsländern)
Vom 11. Mai 1967
,\uf C rund des § 1 !\ bs. 2 des Gesetzes über 3. bei der Erbringung von zur Aus- und Fortbildung
,.\ dwitsvPrmiltlun~J und Arbeitslosenversicherung erforderlichen Geldleistungen.
(i\ VA. VG) in der f<<1ss1Lng der Bekanntmachung vom
5. April 1957 (Bundesgeselzbl. l S. 321), zuletzt ge-
cindert durch das Siebente Anderungsgesetz zum § 2
A VAVG vom lO. MJ.rz 1%7 (Bundesgesetzbl. I
Die Bundesanstalt führt eine Kartei der in der
S. 266), verordnd die Bundesregierung mit Zustim-
mung des BundesralPs: Bundesrepublik Deutschland zu ihrer Aus- und Fort-
bildung tätigen Personen aus Entwicklungsländern,
die eine Arbeitserlaubnis nach § 43 A VA VG be-
§ 1
nötigen.
Die Bundesdl1sluH für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung (Bundesanstalt) wird be-
auftragt, c1n der beru fliehen Aus-- und Fortbildung § 3
von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungs- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
ländern auf Anforderung des Trägers eines Aus- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 {Bundesgesetz-
und Fortbildungsprogramms mitzuwirken blatt I S. 1) in Verbindung mit§ 209 Abs. 2 AVAVG
1. bei der Auswahl der Teilnehmer an Aus- und auch im Land Berlin.
Fortbildungsprogrammen,
2. bei der Aufstellung und Anpassung der indi-
§ 4
viduellen Aus- und Fortbildungspläne mit dem
ZiPl einer angemessenen betrieblichen Aus- und Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
Portbildung, kündung in Kraft.
Bonn, dr~n 11. Mai 1967
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
D (! r 13 u n d c s m i n i s t e r f ü r Arb e i t und Sozial o r d nun g
Hans Katzer
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Der Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Hans-Jürgen Wischnewski
532 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Bekanntmachung
über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten
gegenüber den Angehörigen des Königreichs Dänemark
Vom 28. April 1967
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung
des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910
(Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß
durch die Gesetzgebung des Königreichs Dänemark
die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Honn, den 28. April 1967
Der Bundesminister der Jus iz
Dr. Heinemann
Bekanntmachung
über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten
gegenüber den Angehörigen des Königreichs Norwegen
Vom 28. April 1967
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung
des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910
(Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß
durch die Gesetzgebung des Königreichs Norwegen
die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Bonn, den 28. April 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
532 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Bekanntmachung
über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten
gegenüber den Angehörigen des Königreichs Dänemark
Vom 28. April 1967
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung
des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910
(Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß
durch die Gesetzgebung des Königreichs Dänemark
die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Honn, den 28. April 1967
Der Bundesminister der Jus iz
Dr. Heinemann
Bekanntmachung
über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten
gegenüber den Angehörigen des Königreichs Norwegen
Vom 28. April 1967
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung
des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910
(Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß
durch die Gesetzgebung des Königreichs Norwegen
die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Bonn, den 28. April 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Nr. 28 T<1g der Ausgabe: Bonn, den 19. Mai 1967 533
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 17. Januar 1967 -- 2 BvL 28/63 --, ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerich'ts Braunschweig,
wird nach folgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 69 Absatz 1 des Zweiten Wohnungsbaugeset-
1/.t~s vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523)
ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit er
sich gemäß § 109 Absatz 3 des genannten Ge-
sc~tzes auf vor Inkrafttreten dieses Gesetzes
gewährte kommunale Baudarlehen bezieht.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ :31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesver-
lc1ssLmgsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 21. April 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
534 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Bund esgesetzhla t t
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 20, ausgegeben am 12. Mai 1967
28. 4. 67 Gesetz zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik. Liberia zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen 1537
28. 4. 67 Gesef.z zu dem Vertrag vom 11. Juni 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Scnutz von Kapitalanlagen 1552
8. 5. 67 Eisenhilhn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) 1563
Bttncl<·sqcs<,t,.lll. III !l'.l3-2, 933-/4 und 933-1
11. 4. 67 BelrnnnLnrnc:hung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 22. März 1965 über die Ver-
längcrun9 des InLernalionalen Weizen-Dbereinkommens 1962 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1604
12. 4. 67 Bc~kanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen
der Europi.iischcn Or~Janisation für die Entwicklung und den Bau von Raumfahrzeugträgern 1605
14. 4. 67 Bekmmtmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-
fctchung der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1607
19. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961
zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen
als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luft-
verkehr 1608
Nr. 21, ausgegeben am 13. Mai 1967
28. 4. 67 Gesetz zu dem Protokoll vom 4. April 1966 zur erneuten Verlängerung des Internationalen
Weizen-Ubereinkommens 1962 ......................................................... . 1609
5. 5. 67 Vierte Verordnung zur Änderung der Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1966 ......... . 1626
5. 5. 67 Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent
für Zeitungsdruckpapier - 1966) .......... : ............................................ . 1633
5. 5. 67 Einhundertundzweile Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkon-
tingent für Schappeseidengarne - 1967) ............................................... . 1634
5. 5. 67 Einhundertundsechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Angleichungs-
zölle -- Verlängerung 1967) ........................................................... . 1635
5. 5. 67 Einhundcrtundsiebente Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollausset-
zungen und Zollkontingente 1967 - Agrarwaren - III. Teil) ............................. . 1636
14. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Finanz-
Corporati.on .......................................................................... . 1638
19. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens über die Zoll-
behandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden .............. . 1639
19.4, 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über den Zollwert der Waren .. 1639
19. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die wechselseitige
Geheimbehandlung verteidigungswichtiger Erfindungen, die den Gegenstand von Patentan-
meldungen bilden ..................................................................... . 1640
20. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ullereinkommens über die
Weltorganisalion für Meteorologie .................................................... . 1640
~r. 28 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Mai 1967 535
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemüß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundcsgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Da1urn und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
19. 4. 67 Verordnung TSF Nr. 4. 67 über Tarife für den
CülC'rfomverkehr mit Kraflfohrzeugen 77 22. 4.67 1. 5. 67
26. 4. 67 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über
die Ermäßigung der Abschöpfung für Hartweizen
zur llerstellung von Dunst und Grieß für be-
sLim rn le Verwendunqsnvecke 80 27.4.67 28.4. 67
21. 4. 67 Vernrdn unq Nr. 11. 67 über die Festsetzung von
Enl.9eltc!n llir Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffohrt 81 28.4.67 1. 5.67
24. 4. 67 Verordnunq Nr. 12. b7 über die Festsetzung von
Enlqeltcn liir Verkehrsleislungen der Binnen-
schiffohrl 82 29. 4.67 1. 5. 67
20. 4. b7 Schilfohrlpoliz.cilichc c\nordnun~J der Wasser- und
Sdiiff,dnlsdircklion ,\urich für das Einlaufen in
die 4. l l,ilc·1winf<1hrl VVilhelmshaven 82 29.4.67 1. 5. 67
24. 4. fi7 Bckc1nn Lmad1unff der Neufassun9 der zweiten
l<.cchtsvcnJrr!nu11cr des Prüsidenten des Bundes-
il11sqlcichsi\nücs 1ur Durchführung des Feststel-
! ·'"':,,c:u,,:,-, B1\A-Feststel1ungsDV} 85 9. 5. 67
IJI
536 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt d.er
Europäischen Gemeinschaften
l)c1lu111 tllld fü!·1.Pich11u1HJ d<•r Rechlsvorschrifl
Ausgabe in deutscher Sprache
Nr. vom Seite
18. 4. 67 Vcronlnunq Nr. 78/b7/EWG des Rates über die
Verlüngerung der Geltungsdauer der Verordnung
Nr. 163/66/EWG zur Festlegung de,r Bedingungen
für die Erteilung dC'r Einfuhr-- und Ausfuhrlizenzen
für Olivenöl 77 22. 4.67 1417
25. 4. ff7 Verordnung Nr. 7Y.1b'7/EWG der Kommission über
die Festsetzung von Pauschalkoeffizienten für
beslimmLe MilchcrZt\U~JIÜsse zur Berechnung der
Erslattungen bei der Ausfuhr nach dritten Län-
deirn für den Zeilrmrrn vom 1. November 1964 bis
zum 30. Juni 196fi 80 26. 4.67 1571
18. 4. 67 Verordnung Nr. 80/67/EWG des Rates zur Ände-
rung der Liste der Waren, auf die die Verord-
nung Nr. 160/66/EWG des Rates über die Einfüh-
rung einer l:-fondelsreqelung für bestimmte land-
wirlschafUiche V(•ra rbei l.un~1serzeu~Jnisse Anwen-
dung finde! 81 26. 4.67 1593
18. 4. 67 Verordnun~J Nr. Bl/67/Ewc; des Rdles über die
Glei cl1 s lell un ~J bes 1. i mm ter landwirtschaftlicher
Erzeu911isse, die zur Herstellung von unter die
Verordrnm~J Nr. 160/66/EWG des Rates fallenden
Waren verwendet. werden, mil Grunderzeugnissen
oder rlt:rc)n Vcrar1wil.un~JS<~rzeugniss!~n 81 26. 4. 67 159.:Jc
lB. 4. 67 Verordnung Nr. 82/f:i7/EWG des Rates über die
Zurüc:ksl.elllrni:i ckr Anwendung der Verordnung
Nr. 160/66/EWG des Rates auf Waren de,r Tarif-
nurnrrn~rn :~S.01 A und ]5.01 C dc,s Gemeinsamen
Zollla ri rs 81 26. 4. 67 1596
18. 4. 67 Verordnun!J Nr. B]/67/EWG des Rates zur Fest-
legung der ZollspczifikaUonen für unter die Ver-
ordnun~J Nr. 160/66/EWG des Rates fallende Er-
zeugnisse und zur Festsetzung der auf diese
anwendbaren festen Teilbeträge sowie der Richt-
men9en von verarbeiteten Grunderzeugnissen 81 26, 4.67 1597
26. 4. 67 Verordnung Nr. 84/67/EWG der Kommission zur
Festsetzung der Referenzpreise für Pflaumen 83 28. 4.67 1660
26. 4. 67 Verordnung Nr. 85/67/EWG der Kommission zur
Festsc'.l.zunq der Referenzpreise für Pfirsiche 83 28. 4. 67 1661
26. 4. 67 Verordnung Nr. 86/67/EWG der Kommission zur
Festsetzung der Referenzpreise für im Freien an-
qebcn1 le Tornuten 83 28.4.67 166]
26. 4. 67 Verordnung Nr. 87/67 /EWG der Kommission zur
Festsetzung der Refernnzpreise für Kirschen 83 28.4.67 1664
27. 4. 67 Verordnung Nr. 88,167/EWG der Kommission zur
restsetzunq der Abschöpfungen für Olivenöl 83 28. 4.67 1665
Herausgeber: Der Bundcsminis1.m der Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck:
Das Bundesg<!setzblalt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II weiden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfoige
Austertigung verkündet. In Teil III wi1d dr1s als fortgeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des
rechts vom 10. Juli 1!158 (Bundcsqesetzbl. I S. 437) nach Sarhqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
BezugsbedingurHJen fiir Teil I und II: L il u l ende, Bezug nur durch dre Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 8,50
Ein z c Ist ü c k e Je illHJcf,11HJene 16 Seilen DM 0,40 riegen Voreinsendung des er!orderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt"
Köln 3 99 oder mich Bezahlung aul Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,15.
525
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
19 6 7 Ausµ; e µ;eh e n zu Bonn am 19. Mai 196 7 Nr. 28
TcHJ Inhalt Seite
1,7 Gesetz über den Wechsel von Zuständigkeiten im Recht des Jugendschutzes und der Adop~
tionsvermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525
llu11d<'S(f<'.S<'i,.hl. III 21fi1-I, 2161-1-1, 21fi1-:l, 404-8
:J 5. 67 Fünlt<' Verordnung zur Andc·nrng der Pruchtbel1dndlungsverordnung 527
B1111d('S<j('S('i,,ill, III 212:i-1-'.Vi
B 67 Drille Verordnung zur A.nderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung
und gcsundheitspoliz<:!iliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Sehlach-
lungen im Inland AB.A ............................................................ 530
B1111d(•S(Jl'SCIZhl. ]JI 711:12-J-J
11. S. 67 Zw<'.iundzwdnzigslc Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und
A rbei1.slosenversicherung (Fc:tch- und Führungskräfte aus Entwicklungsländern) . . . . . . . . . . . . . 531
'.c'.H 4. 67 Bck.r1nnl.mc1cbung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegen-
übc!r den Ang(~hörigen des Königreichs Dänemark . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532
Bun(l<-sq<,s<,lzilL III 20'.JO-q
28 4. h7 Be kann Lmaclrnng über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten gegen-
übc~r den Angchörigtm des Königreichs Norwegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 532
Bullll<·sw,sclziJl. III 2030-!l
21 4. 67 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 69 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugeset-
zes vom 27. Juni 1956) .............................................................. , . . 533
Bund,•sq<,.S('l'/.hl. rrr 2330-2
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundc~ss1eselzblalt Teil lI Nr. 20 und Nr. 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 534
Verkünd1m~.ren im Bundesanzeiger .............................................. , . . . . . . . 535
RN·11tsvorsdiriflen der Europäischen Gemeinschaften ..................................... . 536
Gesetz
über den Wechsel von Zuständigkeiten
im Recht des Jugendschutzes und der Adoptionsvermittlung
Vom 12. Mai 1967
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- (BundesgesetzbL I S. 497), nämlich die in § 9
sen: Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1
§1 Nr. 1 des Gesetzes genannten Zuständigkeiten,
Die in den folgenden Gesetzen und der folgen-
b) Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über
ciren Rechtsverordnung begründeten Zuständigkeiten
die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
des Bundesministers des Innern gehen auf den
in der Fassung vom 23. August 1962 (Bundes-
Bundesminister für Familie und Jugend über
gesetzbl. I S. 597), nämlich die in §§ 2, 12 Abs. 1
a) Gesetz über die Verbreitung jugendgefährden- Satz 1 und 3 der Verordnung genannten Zustän-
d.er Schriften in der Fassung vom 29. April 1961 digkeiten,
526 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
c) Ceselz zum Scbulw <ler Jugend in der Dffent- §2
lichkE~it in d(:r Fassung vom 27. Juli 1957 (Bun-
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
dc~sgesetzhl. I S. 1058), näm1ich die in § 8 des des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar
Gesetzes gcnannl.c Zustiindigkeit, 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
d) Gesetz Ctber die Verrniltlung der Annahme an
§3
Kindes Stall vom 29. März 1951 (Bundesgesetz-
blatt I S. 214), nämlich die in § 3 des Gesetzes Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
genannte Zuständigkeit. dung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 12. Mai 1967
Der Bundespräsident
Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Der Bundesminister für Familie und Jugend
Dr. B r u n o H e c k
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Nr. 28 Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Mai 1967 521
Fünfte Verordnung
zur Änderung der Fruchtbehandlungsverordnung
Vom 3. Mai 1967
Auf Gnmd des § 5 Nr. 4 des Lebensmittelgesetzes 3. Hinter § 4 wird folgender § 4 a eingefügt:
in der Fassung vom 17. Januar 1936 (Reichsgesetz-
blat.l I S. 17), zuletzt geändert. durch das Gesetz über ,,§ 4a
den Ubergang von Zuständigkeiten auf dem Gebiete
(1) Die in § 1 Abs. 1 Nr. 3 genannten Stoffe,
des Rechts des Gesundheitswesens vom 29. Juli 1964
auch in Vermischung untereinander oder mit an-
(Bundesgesetzbl. I S. 560), in Verbindung mit Ar-
deren Lebensmitteln, dürfen, sofern sie für die
tikel 129 des Grundgesetzes wird gemeinsam mit dort genannten Verwendungszwecke bestimmt
dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft
sind, gewerbsmäßig nur in Packungen oder Be-
und Forsten und auf Grund des § 5 a Abs. 1 Nr. 1
hältnissen abgegeben werden.
und 2, Abs. 2 und 3 des Lebensmittelgesetzes im Ein-
vernehmen mit den Bundesministern für Ernährung, (2) Auf den Packungen oder Behältnissen müs-
Landwirtschaft und Forsten und für Wirtschaft mit sen an einer in die Augen fallenden Stelle in
Zustimmung des Bundesrates verordnet: deutscher Sprache und in deutlich sichtbarer,
leicht lesbarer Schrift angegeben sein:
Artikel 1 1. Der Name oder die Firma und der Ort der
Die Fruchtbehandlungsverordnung vom 19. De- gewerblichen Hauptniederlassung des Herstel-
zember 1959 (Bundesgesetzbl. l S. 751), zuletzt ge- lers oder desjenigen, der die Stoffe oder Ver-
ändert. durch die Vierte Verordnung zur Änderung mischungen in den Verkehr bringt; wenn die-
der Fruchtbehandlungsverordnung vom 16. Juli 1965 ser Ort außerhalb des Geltungsbereiches
(Bund(~sgesetzbl. T S. 622), wird wie folgt geändert: dieser Verordnung liegt, die Stoffe oder Ver-
misch1mgen jedoch im Geltungsbereich dieser
1. § 1 wird wie folgt geändert: Verordnung hergestellt sind, außerdem der Ort
a) In Nummer 1 Buchstabe c wird der Klammer- der Herstellung;
hinweis ,, (Reinheitsanforclerung für Schellack: 2. die Bezeichnung des Stoffes in der Form
arsenfrei)" gestrichen. ,,E220 Schwefeldioxid", E221 Natriumsulfit",
11
b) Jm Eingang der Nummer 3 werden die Worte ,,E 222 Natriumhydrogensulfit (Natriumbisul-
,,Kalziumhydrogensulfit, Natrium- und Ka- fit) 11
1 11 E 223 Natriumdisulfit (Natriumpyrosul-
liumpyrosulfit" durch die Worte „Natrium-, fit oder Natriummetabisulfit)", ,,E 224 Kalium-
Kalium- und Calciumpyrosulfit" ersetzt. disulfit (Kaliumpyrosulfit oder Kaliummeta-
bisulfit)" oder E 225 Calciumdisulfit (Calcium-
11
c) In Nummer 3 Buchstabe c werden hinter dem pyrosulfit oder Calciummetabisulfit)";
Wort „Marmelade" ein Komma und das Wort
., Pflaumenmus" eingefügt. 3. der Hinweis „für Lebensmittel (beschränkte
Verwendung)" ;
d) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
4. bei Vermischungen der Stoffe untereinander
,, (2) Die in Absatz 1 aufgeführten fremden oder bei Vermischungen dieser Stoffe mit an-
Stoffe müssen, soweil sie in der Anlage auf- deren Lebensmitteln außerdem das Mischungs-
geführt sind, den dort festgesetzten Reinheits- verhältnis und die Bezeichnung der anderen
anforderungen entsprechen." Lebensmittel.
2. § 3 Abs. 4 erhäli folgenden Satz 1: (3) Werden in § 1 Abs. 1 Nr. 3 genannte Stoffe
„Inverkehrbringen im Sinne dieser Verordnung aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
ist das Anbieten, das Vorrätighalten zum Ver- Wirtschaftsgemeinschaft in den Geltungsbereich
kauf, das Feilhalten, das Verkaufen und jedes dieser Verordnung verbracht, genügt es für die
sonstige Uberlassen an andere." in Absatz 2 Nr. 2 und 3 vorgeschriebenen An-
528 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
gab<:n, wenn siP i11 <'iner qerrrnrnisdwn und einer Angaben nicht oder nicht in der vorgeschrie-
romanischen /\rnl.ssprdche dPr Europctischen Wirt- benen Weise macht, wird nach § 12 des Lebens-
schci ftsgemei nsch<1 lt dl1CJ<'hr(ichl sind." mittelgesetzes bestraft."
4. § 6 wird geslridwn. 6. Die Verordnung erhält die dieser Verordnun~r
beigefügte Anlage „Reinheitsanforderungen an
5. § 7 wird w i<: folg I g<!Jnd<~rl: fremde Stoffe".
a) Nurnm<:r 1 Prhi:ilt lolgPtHi<: Fassung:
Artikel 2
,, 1. Lebensmittel, die dazu bestim~nt sind, ge-
werbsrnJßig oder in einer in § 3 Abs. 4 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Dber-
Si!lz 2 twzeichnel<!Jl Weise in den Verkehr leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes~;esetz-
gebr,:ichl zu werden, Jremde Stoffe über blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des
die in § 2 lesltJesPlzl.en Höchstmengen Gesetzes zur Anderung und Ergänzung des Lebens-
hind11s od<!r 11nl<•r V<•rsloß gegen Rein- mittelgesetzes vom 21. Dezember 1958 (Bundes~JE~-
h<'ilsdnlordc0rurHJ<'n 11,wh § 1 Abs. 2 zu- sPtzbl. I S. 950) auch im Land Berlin.
setzt od<!r".
b) Fol9end<'.r 1\bsdlz 2 wird c1n~Jelügl.: Artikel 3
,,(2) W<~r vorsicil.zlich od,)r ldbrlctssig E-mtgegen Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des Ar-
§ 4d /\bs. 1 in§ l Abs. 1 Nr. 3 genannte Stoffe tikels 1 Nr. l Buchstabe d, Nr. 3, 4 und 5 arn Tage
nicht in Pc1ckungen oder Behältnissen abgibt nach der Verkündung in Kraft; Artikel 1 Nr. 1 Buch-
oder c1u ! diesen Pilck ungen oder Behältnissen stabe d, Nr. 3, 4 und 5 tritt sechs Monate nach der
ent9cqc:n § 4 d /\bs. 2 odPr '.3 die erforderlichen Verkündung in Kraft.
Bonn, dc!n 3. Mai 1967
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Käte Strobel
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Hermann Höcherl
Nr. 28 Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 19. Mai 1967 529
Anlage
Reinheitsanforderungen an fremde Stoffe
1. Allgemeine Reinheitskriterien Eisen nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf
den S0 2-Gehalt des Produktes.
Jeder Stoff d<lff im Kilogramm nicht mehr als 3 mg
Arsen, nicht mehr als 10 mg Blei und nicht mehr als Selen nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf
25 mg Zink enthc:1Jten. den S0 2-Gehalt des Produktes.
Jeder Stoff darf an Kupfer und Zink zusammen im E 222 Natriumhydrogensulfit
Kilogramm nichl 111ehr dls SO mg und keine nachweis-
baren Spuren anderer qesundheitlich bedenklicher Ver- Aussehen weißes, kristallines Pulver.
unreinigungen (mlhalten. Gehalt nicht weniger als 95 0/o NaHS03 und
nicht weniger als 58,4 0/o S02.
II. Besondere Reinheitskriterien Eisen nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf
für die einze]nen Stoffe den S0 2-Gehalt des Produktes.
der Nummern E 220 bis E 225
Selen nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf
Allgemeine B<~merkun9c)n: den S02-Gehalt des Produktes.
a) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Men- E 223 Natriumdisulfit
gen und Prozentsätze als Gewichtsangaben, bezogen
auf das wasserfreie Erzeugnis. Aussehen farblose Kristalle oder weißes, kri-
h) Ist das betreffende Erzeugnis nicht von vornherein stallines Pulver.
wasserfrei, so isl bei den „flüchtigen Bestandteilen" Gehalt nicht weniger als 95 0/o Na2S2Ü5 und
Wasser mit einbegriffen. nicht weniger als 64 0/o S02.
c) Bei den Vorschriften zum Trocknen ist unter „Trock- Eisen nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf
nen" ohne Angabe einer Zeitdauer immer „Trocknen den S02-Gehalt des Produktes.
bis zur Cewichlskonsl.dnz" zu verstehen.
Selen nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf
E 220 Schwefeldioxid den S0 2-Gehalt des Produktes.
Aussehen fMbloses Gas. E 224 Kaliumdisulfit
Gehalt nictil unter 99 11 /o. Aussehen farblose Kristalle oder weißes, kri-
Nichtnüchlige nicht mehr c:1ls 0,01 °/o. stallines Pulver.
Bestandteile Gehalt nicht weniger als 95 0/o K2S205 und
Schwefeltrioxid 11icht mPhr als 0,1 11 /o. nicht weniger als 54,7 0/o S02.
Fremdgase nicht nachweisbar, Eisen nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf
(ausgenommen den S0 2-Gehalt des Produktes.
Luftbestand- Selen nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf
teile) den S0 2-Gehalt des Produktes.
Selen nicht mehr als 10 mg/kg.
E 225 Calciumdisulfit
Zur Herstellung wäßriger Lösungen von Schwefeldioxid
(schwefliger Säure) dürfen nur ein Schwefeldioxid, das Aussehen weißes Pulver; in Stücken weiß bis
diesen Reinheitsanforderungen entspricht, und Trink- leicht gelblich.
wasser, entsalztes Trinkwasser oder destilliertes Wasser Gehalt nicht weniger als 95 0/o CaS205 und
verwendet werden. nicht weniger als 66 0/o S02.
E 221 Natriumsulfit*) Eisen nicht mehr als 50 mg/kg, bezogen auf
den S0 2 -Gehalt des Produktes.
AussE~hen farblose Kristalle oder weißes, kri-
stallin es Pulver. Selen nicht mehr als 10 mg/kg, bezogen auf
Gehalt den S0 2 -Gehalt des Produktes.
wasserfrei nicht weniger als 95 11 /o Na2S0 3 und
nicht weniger als 48 °/o S0 2.
Hepli-1hydrnt nicht weniger als 48 °/o Na2SO:i und
nicht weniger als 24 0/o S0 2. Acetyliertes Monoglyzerid
Thiosulfi:lt nicht mehr als 0,1 °/o, ausgedrückt als
Die Reichert-Meißl-Zahl darf nicht weniger als 75 und
Na:.>S20:1, bezogen auf den S0 2-Gehalt
nicht mehr als 150, die Säurezahl darf nicht mehr als 6
(fos Produktes
betragen; Reste von Katalysatoren dürfen nicht nach„
weisbar sein.
530 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Dritte Verordnung
zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A
über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere
und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland - AB.A -
Vom 8. Mai 1967
Auf Crnnd des § 25 Abs. 1 cfos Fleischbeschau- b) in der Mitte die Bezeichnung „Bundeswehr",
gesetzes in der Fassung vom 29. Oktober 1940
c) im unteren Teil die Bezeichnung „T. U." und,
(RekhsgescLzbl. J S. 1463), zuletzt geändert durch das
soweit erforderlich, Ziffern zur weiteren Unter-
Durchführungsgesclz EWG-Richtlinie Frisches Fleisch
scheidung der bei den Einheiten tätigen
vom 28. Juni 1965 (Bundesgcselzbl. I S. 547), in Ver- Veterinäroffiziere."
bindung mit Artikel 129 des Grundgesetzes wird mit
ZLtstimmlrnq d(!S Bundesrates verordnet: 2. Folgender Absatz 9 wird angefügt:
,, (9) Bei der Trichinenschau des Fleisches von
Artikel 1 Tieren, die im Bereich der Bundeswehr ge-
§ 50 der Ausführungsbestimmungen A über die schlachtet worden sind, treten an die Stelle des
Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behand- Namens oder des Zeichens des Trichinenschau-
lung der Schldchltiern und des Fleisches bei bezirks die Kennziffer der Schlächtereieinheit
Schlachtungen im Inland AB.A - --, Beilage 1 zur oder des Veterinär-Feldlaboratoriums und die
Verordnung über die Durchführung des Fleisch- Bezeichnung ,Bundeswehr' und, soweit erforder-
beschaugesctzes vom 1. November.1940 (Reichs- lich, Ziffern zur weiteren Unterscheidung der
ministerialblatt S. 289), zuletzt geändert durch die Beschauer. 11
Verordnung vom 1. August 1960 (Bundesgesetzbl. I
S. 625), wird wie folgt geändert: Artikel 2
1. Nach Absalz 2 wird folgender Absatz 2 a ein- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
gefügt: leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Geset-
"(2 a) Bei der Beschau des Fleisches von Tieren, zes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom
die im Bereich der Bundeswehr geschlachtet wor- 15. März 1960 (Bundesgesetzbl. l S. 186) auch im Land
den sind, haben die für die Fleischbeschau zu- Berlin.
ständigen Veterinäroffiziere Stempel mit folgen-
der Aufschrift zu verwenden: Artikel 3
a) fm oberen Teil die Kennziffer der Schlächterei- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkün-
einheit oder des Veterinär-Feldlaboratoriums, dung in Kraft.
Bonn, den 8. Mai 1967
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Käte Strobel
Nr. 28 -~- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Mai 1967 531
Zweiundzwanzigste Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes
über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
(Fach- und Führungskräite aus Entwicklungsländern)
Vom 11. Mai 1967
,\uf C rund des § 1 !\ bs. 2 des Gesetzes über 3. bei der Erbringung von zur Aus- und Fortbildung
,.\ dwitsvPrmiltlun~J und Arbeitslosenversicherung erforderlichen Geldleistungen.
(i\ VA. VG) in der f<<1ss1Lng der Bekanntmachung vom
5. April 1957 (Bundesgeselzbl. l S. 321), zuletzt ge-
cindert durch das Siebente Anderungsgesetz zum § 2
A VAVG vom lO. MJ.rz 1%7 (Bundesgesetzbl. I
Die Bundesanstalt führt eine Kartei der in der
S. 266), verordnd die Bundesregierung mit Zustim-
mung des BundesralPs: Bundesrepublik Deutschland zu ihrer Aus- und Fort-
bildung tätigen Personen aus Entwicklungsländern,
die eine Arbeitserlaubnis nach § 43 A VA VG be-
§ 1
nötigen.
Die Bundesdl1sluH für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung (Bundesanstalt) wird be-
auftragt, c1n der beru fliehen Aus-- und Fortbildung § 3
von Fach- und Führungskräften aus Entwicklungs- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
ländern auf Anforderung des Trägers eines Aus- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 {Bundesgesetz-
und Fortbildungsprogramms mitzuwirken blatt I S. 1) in Verbindung mit§ 209 Abs. 2 AVAVG
1. bei der Auswahl der Teilnehmer an Aus- und auch im Land Berlin.
Fortbildungsprogrammen,
2. bei der Aufstellung und Anpassung der indi-
§ 4
viduellen Aus- und Fortbildungspläne mit dem
ZiPl einer angemessenen betrieblichen Aus- und Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
Portbildung, kündung in Kraft.
Bonn, dr~n 11. Mai 1967
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
D (! r 13 u n d c s m i n i s t e r f ü r Arb e i t und Sozial o r d nun g
Hans Katzer
Der Bundesminister der Finanzen
Strauß
Der Bundesminister
für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Hans-Jürgen Wischnewski
532 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Bekanntmachung
über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten
gegenüber den Angehörigen des Königreichs Dänemark
Vom 28. April 1967
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung
des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910
(Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß
durch die Gesetzgebung des Königreichs Dänemark
die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Honn, den 28. April 1967
Der Bundesminister der Jus iz
Dr. Heinemann
Bekanntmachung
über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten
gegenüber den Angehörigen des Königreichs Norwegen
Vom 28. April 1967
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung
des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910
(Reichsgesetzbl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß
durch die Gesetzgebung des Königreichs Norwegen
die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Bonn, den 28. April 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
Nr. 28 T<1g der Ausgabe: Bonn, den 19. Mai 1967 533
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 17. Januar 1967 -- 2 BvL 28/63 --, ergangen auf
Vorlage des Verwaltungsgerich'ts Braunschweig,
wird nach folgender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 69 Absatz 1 des Zweiten Wohnungsbaugeset-
1/.t~s vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 523)
ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit er
sich gemäß § 109 Absatz 3 des genannten Ge-
sc~tzes auf vor Inkrafttreten dieses Gesetzes
gewährte kommunale Baudarlehen bezieht.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ :31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesver-
lc1ssLmgsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 21. April 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Heinemann
534 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Bund esgesetzhla t t
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 20, ausgegeben am 12. Mai 1967
28. 4. 67 Gesetz zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik. Liberia zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen 1537
28. 4. 67 Gesef.z zu dem Vertrag vom 11. Juni 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Scnutz von Kapitalanlagen 1552
8. 5. 67 Eisenhilhn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) 1563
Bttncl<·sqcs<,t,.lll. III !l'.l3-2, 933-/4 und 933-1
11. 4. 67 BelrnnnLnrnc:hung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 22. März 1965 über die Ver-
längcrun9 des InLernalionalen Weizen-Dbereinkommens 1962 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1604
12. 4. 67 Bc~kanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen
der Europi.iischcn Or~Janisation für die Entwicklung und den Bau von Raumfahrzeugträgern 1605
14. 4. 67 Bekmmtmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Verein-
fctchung der Zollförmlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1607
19. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens vom 18. September 1961
zum Warschauer Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen
als dem vertraglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luft-
verkehr 1608
Nr. 21, ausgegeben am 13. Mai 1967
28. 4. 67 Gesetz zu dem Protokoll vom 4. April 1966 zur erneuten Verlängerung des Internationalen
Weizen-Ubereinkommens 1962 ......................................................... . 1609
5. 5. 67 Vierte Verordnung zur Änderung der Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1966 ......... . 1626
5. 5. 67 Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent
für Zeitungsdruckpapier - 1966) .......... : ............................................ . 1633
5. 5. 67 Einhundertundzweile Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkon-
tingent für Schappeseidengarne - 1967) ............................................... . 1634
5. 5. 67 Einhundertundsechste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Angleichungs-
zölle -- Verlängerung 1967) ........................................................... . 1635
5. 5. 67 Einhundcrtundsiebente Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollausset-
zungen und Zollkontingente 1967 - Agrarwaren - III. Teil) ............................. . 1636
14. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Finanz-
Corporati.on .......................................................................... . 1638
19. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens über die Zoll-
behandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden .............. . 1639
19.4, 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über den Zollwert der Waren .. 1639
19. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens über die wechselseitige
Geheimbehandlung verteidigungswichtiger Erfindungen, die den Gegenstand von Patentan-
meldungen bilden ..................................................................... . 1640
20. 4. 67 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Ullereinkommens über die
Weltorganisalion für Meteorologie .................................................... . 1640
~r. 28 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Mai 1967 535
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemüß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundcsgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Da1urn und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
19. 4. 67 Verordnung TSF Nr. 4. 67 über Tarife für den
CülC'rfomverkehr mit Kraflfohrzeugen 77 22. 4.67 1. 5. 67
26. 4. 67 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über
die Ermäßigung der Abschöpfung für Hartweizen
zur llerstellung von Dunst und Grieß für be-
sLim rn le Verwendunqsnvecke 80 27.4.67 28.4. 67
21. 4. 67 Vernrdn unq Nr. 11. 67 über die Festsetzung von
Enl.9eltc!n llir Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffohrt 81 28.4.67 1. 5.67
24. 4. 67 Verordnunq Nr. 12. b7 über die Festsetzung von
Enlqeltcn liir Verkehrsleislungen der Binnen-
schiffohrl 82 29. 4.67 1. 5. 67
20. 4. b7 Schilfohrlpoliz.cilichc c\nordnun~J der Wasser- und
Sdiiff,dnlsdircklion ,\urich für das Einlaufen in
die 4. l l,ilc·1winf<1hrl VVilhelmshaven 82 29.4.67 1. 5. 67
24. 4. fi7 Bckc1nn Lmad1unff der Neufassun9 der zweiten
l<.cchtsvcnJrr!nu11cr des Prüsidenten des Bundes-
il11sqlcichsi\nücs 1ur Durchführung des Feststel-
! ·'"':,,c:u,,:,-, B1\A-Feststel1ungsDV} 85 9. 5. 67
IJI
536 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt d.er
Europäischen Gemeinschaften
l)c1lu111 tllld fü!·1.Pich11u1HJ d<•r Rechlsvorschrifl
Ausgabe in deutscher Sprache
Nr. vom Seite
18. 4. 67 Vcronlnunq Nr. 78/b7/EWG des Rates über die
Verlüngerung der Geltungsdauer der Verordnung
Nr. 163/66/EWG zur Festlegung de,r Bedingungen
für die Erteilung dC'r Einfuhr-- und Ausfuhrlizenzen
für Olivenöl 77 22. 4.67 1417
25. 4. ff7 Verordnung Nr. 7Y.1b'7/EWG der Kommission über
die Festsetzung von Pauschalkoeffizienten für
beslimmLe MilchcrZt\U~JIÜsse zur Berechnung der
Erslattungen bei der Ausfuhr nach dritten Län-
deirn für den Zeilrmrrn vom 1. November 1964 bis
zum 30. Juni 196fi 80 26. 4.67 1571
18. 4. 67 Verordnung Nr. 80/67/EWG des Rates zur Ände-
rung der Liste der Waren, auf die die Verord-
nung Nr. 160/66/EWG des Rates über die Einfüh-
rung einer l:-fondelsreqelung für bestimmte land-
wirlschafUiche V(•ra rbei l.un~1serzeu~Jnisse Anwen-
dung finde! 81 26. 4.67 1593
18. 4. 67 Verordnun~J Nr. Bl/67/Ewc; des Rdles über die
Glei cl1 s lell un ~J bes 1. i mm ter landwirtschaftlicher
Erzeu911isse, die zur Herstellung von unter die
Verordrnm~J Nr. 160/66/EWG des Rates fallenden
Waren verwendet. werden, mil Grunderzeugnissen
oder rlt:rc)n Vcrar1wil.un~JS<~rzeugniss!~n 81 26. 4. 67 159.:Jc
lB. 4. 67 Verordnung Nr. 82/f:i7/EWG des Rates über die
Zurüc:ksl.elllrni:i ckr Anwendung der Verordnung
Nr. 160/66/EWG des Rates auf Waren de,r Tarif-
nurnrrn~rn :~S.01 A und ]5.01 C dc,s Gemeinsamen
Zollla ri rs 81 26. 4. 67 1596
18. 4. 67 Verordnun!J Nr. B]/67/EWG des Rates zur Fest-
legung der ZollspczifikaUonen für unter die Ver-
ordnun~J Nr. 160/66/EWG des Rates fallende Er-
zeugnisse und zur Festsetzung der auf diese
anwendbaren festen Teilbeträge sowie der Richt-
men9en von verarbeiteten Grunderzeugnissen 81 26, 4.67 1597
26. 4. 67 Verordnung Nr. 84/67/EWG der Kommission zur
Festsetzung der Referenzpreise für Pflaumen 83 28. 4.67 1660
26. 4. 67 Verordnung Nr. 85/67/EWG der Kommission zur
Festsc'.l.zunq der Referenzpreise für Pfirsiche 83 28. 4. 67 1661
26. 4. 67 Verordnung Nr. 86/67/EWG der Kommission zur
Festsetzung der Referenzpreise für im Freien an-
qebcn1 le Tornuten 83 28.4.67 166]
26. 4. 67 Verordnung Nr. 87/67 /EWG der Kommission zur
Festsetzung der Refernnzpreise für Kirschen 83 28.4.67 1664
27. 4. 67 Verordnung Nr. 88,167/EWG der Kommission zur
restsetzunq der Abschöpfungen für Olivenöl 83 28. 4.67 1665
Herausgeber: Der Bundcsminis1.m der Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck:
Das Bundesg<!setzblalt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II weiden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfoige
Austertigung verkündet. In Teil III wi1d dr1s als fortgeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des
rechts vom 10. Juli 1!158 (Bundcsqesetzbl. I S. 437) nach Sarhqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
BezugsbedingurHJen fiir Teil I und II: L il u l ende, Bezug nur durch dre Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 8,50
Ein z c Ist ü c k e Je illHJcf,11HJene 16 Seilen DM 0,40 riegen Voreinsendung des er!orderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt"
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