Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Verordnung
über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts
nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1967
Vom 23. März 1967
Auf Grund des § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldaten-
versorgungsgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 20. Februar 1967 (Bundesgesetzbl. I
S. 201) wird im Einvernehmen mit dem Bundes-
minisicr der Verteidigung und mit Zustimmung des
Bundesrates verordnet:
§1
Im Rechnungsjahr 1967 (vom 1. Januar bis 31. De-
zember 1967) werden auf Grund des Stellenvor-
behaHs für Inhaber des Zulassungsscheins Stellen
nichl in Anspruch genommen.
§2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar
1967 in Kralt.
Bonn, den 23. März 1967
Dc'r Bundesminister des Innern
Lücke
Einundzwanzigste Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
(Verordnung zu§ 119 Abs. 1 AVAVG)
Vom 31. März 1967
Auf Grund des § 119 Abs. 1 des Gesetzes über § 2
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
(AVAVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
3. April 1957 (Bundesgesetzbl. 1 S. 321), zuletzt ge- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 209 Abs. 2 A VA VG
ändert durch das Siebente Änderungsgesetz zum auch im Land Berlin.
A VA VG vom 10. März 1967 (Bundesgesetzbl. I
S. 266), wird nach Anhörung des Verwaltungsrates
der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversichenrn~J verordnet:
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März:
1967 in Kraft.
§ 1
Die Gewährung von Kurwrbeitergeld ist in allen
\I\Tirtschaftszweig(~n im gesamten Geltungsbereich
§ 4
des A VA VG über die nach § 119 Abs. 1 Satz 1
A VA VG zulässige Bezugsdauer von 26 Wochen hin- Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März:
aus für weitere 13 Wochen zuWssiq. 1968 außer Kraft.
Bonn, den 31. März 1967
l)pr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Verordnung
über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts
nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1967
Vom 23. März 1967
Auf Grund des § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldaten-
versorgungsgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 20. Februar 1967 (Bundesgesetzbl. I
S. 201) wird im Einvernehmen mit dem Bundes-
minisicr der Verteidigung und mit Zustimmung des
Bundesrates verordnet:
§1
Im Rechnungsjahr 1967 (vom 1. Januar bis 31. De-
zember 1967) werden auf Grund des Stellenvor-
behaHs für Inhaber des Zulassungsscheins Stellen
nichl in Anspruch genommen.
§2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar
1967 in Kralt.
Bonn, den 23. März 1967
Dc'r Bundesminister des Innern
Lücke
Einundzwanzigste Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
(Verordnung zu§ 119 Abs. 1 AVAVG)
Vom 31. März 1967
Auf Grund des § 119 Abs. 1 des Gesetzes über § 2
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
(AVAVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
3. April 1957 (Bundesgesetzbl. 1 S. 321), zuletzt ge- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 209 Abs. 2 A VA VG
ändert durch das Siebente Änderungsgesetz zum auch im Land Berlin.
A VA VG vom 10. März 1967 (Bundesgesetzbl. I
S. 266), wird nach Anhörung des Verwaltungsrates
der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversichenrn~J verordnet:
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März:
1967 in Kraft.
§ 1
Die Gewährung von Kurwrbeitergeld ist in allen
\I\Tirtschaftszweig(~n im gesamten Geltungsbereich
§ 4
des A VA VG über die nach § 119 Abs. 1 Satz 1
A VA VG zulässige Bezugsdauer von 26 Wochen hin- Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März:
aus für weitere 13 Wochen zuWssiq. 1968 außer Kraft.
Bonn, den 31. März 1967
l)pr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. April 1967 399
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 14. Februar 1967 - 1 BvR 25/64 u. a. -, er-
gangen auf Verfassungsbeschwerden, wird nach-
stehender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 17 Absatz 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes
ist nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bundes-
verfassl:l.ngsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 22. März 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr.. Heinemann
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § l Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bündesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
21. 3. 67 Sechste Änderungsverordnung zur 2. BAA-Fest-
stellungsDV 59 29.3. 67 30. 3. 67
Bundesgesetzbl. III 622·1-BAADV 2
29. 3. 67 Zwölfte Verordnung über die Höhe der Abgaben
und der Stützungsbeträge für den allgemeinen
Ausgleich in der Milchwirtschaft. (12. Abgaben-
und Stützungsverordnung - 12. AStV) 60 30.3.67 1. 4. 67
29. 3. 67 Verordnung über die Festsetzung der Schwellen-
preise für Milcherzeugnisse im Milchwirtschafts-
jahr 1967/68 60 30. 3.67 3. 4. 67
21. 3. 67 Verordnung Nr. 8/67 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 60 30. 3.67 1. 4. 67
21. 3. 67 Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung
über die Ubertragung von Zuständigkeiten auf
dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung
im Dienstbereich des Bundesministers des Innern 61 31. 3. 67 1. 4. 67
Bundesgesetzbl. III 2030-14-12
29. 3. 67 Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des
Abschöpfungstarifs (Eier- und Milchalbumin) 61 31. 3. 67 1. 4. 67
28. 3. 67 Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung
der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz - 61 31. 3. 67 31. 3. 67
31. 3. 67 Zehnte Verordnung zur Änderung der Verord-
nung über Erstattungen bei der Ausfuhr von
Milcherzeugnissen 62 1. 4. 67 3. 4. 67
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. April 1967 399
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 14. Februar 1967 - 1 BvR 25/64 u. a. -, er-
gangen auf Verfassungsbeschwerden, wird nach-
stehender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 17 Absatz 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes
ist nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bundes-
verfassl:l.ngsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 22. März 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr.. Heinemann
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § l Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bündesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
21. 3. 67 Sechste Änderungsverordnung zur 2. BAA-Fest-
stellungsDV 59 29.3. 67 30. 3. 67
Bundesgesetzbl. III 622·1-BAADV 2
29. 3. 67 Zwölfte Verordnung über die Höhe der Abgaben
und der Stützungsbeträge für den allgemeinen
Ausgleich in der Milchwirtschaft. (12. Abgaben-
und Stützungsverordnung - 12. AStV) 60 30.3.67 1. 4. 67
29. 3. 67 Verordnung über die Festsetzung der Schwellen-
preise für Milcherzeugnisse im Milchwirtschafts-
jahr 1967/68 60 30. 3.67 3. 4. 67
21. 3. 67 Verordnung Nr. 8/67 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 60 30. 3.67 1. 4. 67
21. 3. 67 Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung
über die Ubertragung von Zuständigkeiten auf
dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung
im Dienstbereich des Bundesministers des Innern 61 31. 3. 67 1. 4. 67
Bundesgesetzbl. III 2030-14-12
29. 3. 67 Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des
Abschöpfungstarifs (Eier- und Milchalbumin) 61 31. 3. 67 1. 4. 67
28. 3. 67 Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung
der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz - 61 31. 3. 67 31. 3. 67
31. 3. 67 Zehnte Verordnung zur Änderung der Verord-
nung über Erstattungen bei der Ausfuhr von
Milcherzeugnissen 62 1. 4. 67 3. 4. 67
400 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Hinweis aui Rechlsvorschriiten der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer VerölJentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmi11Plbarc' Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäiscben Gemeinschaften
Dalu1n 1111d Bc•zr•idinu11q d('r Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr. vom Seite
27. 2. 67 Verordnun~J Nr. 38/67/EWG der Kommission zur
Festsetzung der Abschöpfungen lür Olivenöl 35 28. 2. 67 549
28. 2. 67 Verordnung Nr. 39/67/EWG der Kommission über
die vorherige Festsetzung der Abschöpfung und
dje Erstattung für bestimmte Getreideerzeugnisse 37 1. 3. 67 569
28. 2. 67 Verordnung Nr. 40/67/EWG der Kommission zur
Änderung der Verordnung Nr. 207/66/EWG über
neue Bestimmungen zur Vermeidung von Ver-
kehrsverlagerungen im innergemeinschaftlichen
Handel mit gefrorenem Rindfleisch 37 1. 3. 67 570
28. 2. 67 Verordnung Nr. 41/67/EWG der Kommission über
die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung
Nr. 215/66/EWG über die Regelung für Milch-
Mischfuttermittel und für Milchpulver für Futter-
zwecke 39 2. 3. 67 585
1. 3. 67 Verordnung Nr. 42/67/EWG der Kommission zur
Anpassung und Festsetzung der Einschleusungs-
preise und zur Festsetzung der Abschöpfungs-
beträge gegenüber dritten Ländern für Eier und
Geflügel im zweiten Vierteljahr 1967 39 2. 3.67 591
1. ]. 67 Verordnung Nr. 43/67/EWG der Kommission zur
Festsetzung der Durchführungsbestimmungen der
Verordnung Nr. 216/66/EWG über Mischfutter-
mittel aus Getreide 39 2. 3.67 592
21. 2. 67 Verordnung Nr. 44/67/EWG des Rates über ein-
zelne Maßnahmen zur gemeinsamen Marktorgani-
sation für Zucker für das Wirtschaftsjahr 1967/1968 40 3. 3. 67 597
3. 3. 67 Verordnung Nr. 45/67/EWG der Kommission zur
Änderung der Verordnung Nr. 157/64/EWG hin-
sichtlich der unter die Tarifnummer 17.02 A des
Gemeinsamen Zolltarifs fallenden Erzeugnisse 41 4.3. 67 616
9. 3. 67 Verordnung Nr. 46/67/EWG der Kommission zur
Änderung der Verordnung Nr. 56/66/EWG hin-
sichtlich der Errechnung der Höchstbeträge der
Erslutlung bei der Ausfuhr von Käse der Gruppe
Nr. 7 nuch dritten Ländern 43 10. 3. 67 639
7. 3. 67 Verordnung Nr. 47/67/EWG des Rates zur Ande-
rung und Ergänzung einiger Bestimmungen der
Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 über die soziale
Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Seeleute) 44 10. 3. 67 641
7. 3. 67 Verordnung Nr. 48/67/EWG des Rates über die
Einführung einer gemeinsamen Handelsregelung
für Eieralbumin und Milchalbumin 44 10. 3.67 646
7. 3. 67 Verordnung Nr. 49/67/EWG des Rates über das
Gemeinschaftszollkontingent von 20 000 Stück
Färsen und Kühen beslimmter lfohenrassen 45 13. 3.67 671
7. 3. 67 Verordnung Nr. 50/67/EWG des Rates zur Ver-
längerung der in Artikel 20 Absatz (1) der Ver-
ordnung Nr. 17/64/EWG über den EAGFL fest-
gesetzten Frist für das Jahr 1966 45 13.3.67 672
14. 3. 67 Verordnung Nr. 51/67/EWG der Kommission zur
Festsetzung der Abschöpfungen für Olivenöl 47 15.3.67 689
Herausgeber: Dei Bundesminister der Justiz. -- Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Das Bundesgeselzbl,1tl erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Austertiqung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqeselzbl. I S. 4:J7) nach Sachqebieleu qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbediny1111qen für Teil I und II: Ln u f ende r Bez u q nm durch die Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 8,50:
Einzelstücke je anqelanqene 16 Seilen DM 0,40 qegen Voreinsendunq des er lo1derlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt'·
Köln 3 99 ode1 nnch Bezr1hlurHJ ,rnl Crund einer Vornusrechnung. Preis dieser Ausgc1be DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,15.
393
Bundesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1967 Ausµ;e~chen zu Bonn am 8. April 1967 Nr.19
Tag Inhalt Seite
3. 4. b7 Gesetz zur Änderung des SchlufHermins iür den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und
über weitere Maßnahmen aui dem Gebiete des Mietpreisrechts im Land Berlin . . . . . . . . . . . . . 393
B1tll(lt•sq,•sc•l1lil. III 'fl4-1 (402-24), 402-24, 402-19, 2330-1, 2330-2, 402-22, 402-20, 402-12,402-18-1
G. 4. fi7 Gesetz über die Rechlsverhällnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre . . . . . . . . . . . . . . . . 396
2:J. J. b7 Vernrdnun~J über die lnctnspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des
Sold,Jlenversorgungsgeset.zes im Rechnungsjahr 1967 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398
31. 3. 67 Einundzwc1nzigsl.e Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und
Arheilslosenversicherung (Verordnung zu § 119 Abs. 1 AVAVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 398
2L. :S. b7 Entscheidunq des ßundesverlc1ssungsgerichts (zu § 17 Abs. 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes) 399
lfo11rl,•sq1•,<•l,.hl. 111 bl 1-:i
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
VerkC1ndu11~Jf\ll irn Bundes,mzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399
RPchtsvorsdirilten der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 400
Gesetz
zur Änderung des Schlußtermins
für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft
und über weitere Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts
im Land Berlin
Vom 3. April 1967
Der Bundestag ha.t mit Zuslimmung des Bundes- 2. § 38 erhält folgende Fassung:
rates das folgende Cesetz beschlossen:
"§ 38
Erster Abschnitt
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezem-
Änderung des Schlußtermins ber 1968 außer Kraft."
§ 1
Änderung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes § 2
Das Wohnrm1mbew irtschaftungsgesetz vom 23.Juni Änderung des Zweiten Bundesmietengesetzes
1960 (Bundesgesetzbl. I S. 389, 418) in der im Land
Das Zweite Bundesmietengesetz vom 23. Juni 1960
Berlin geltenden Fassung, zuletzt geändert durch
(Bundesgesetzbl. I S. 389) in der im Land Berlin
Artikel III Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Ände-
geltenden Fassung, zuletzt geändert durch Artikel I
rung mietrechtlicher Vorschriften vom 14. Juli 1964
§ 6 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Schluß-
(BundesgesetzbL I S. 457), wird wie folgt geändert:
termins für den Abbau der Wohnungszwangswirt-
1. § 3 c entf üllL schaft und über weitere Maßnahmen auf dem
394 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Gebiete des Mietpreisrechts vom 24. August 1965 Zweiter Abschnitt
(Bundesgesetzbl. I S. 969), wird wie folgt geändert:
Mieterhöhungen
1. § 15 erhält die folgende Fassung:
.,§ 15
§ 4
Die Mietpreise für preisgebundenen Wohn-
raum werden· mit Wirkung vom 1. Januar 1970 Änderung des Dritten Bundesmietengesetzes
freigegeben." Das Dritte Bundesmietengesetz vom 24,
1965 (Bundesgesetzbl. I S. 969, 971) in der im Land
2. § 18 erhält die folgende Fassung: Berlin geltenden Fassung wird wie folgt
.,§ 18
1. § 2 Abs. 1 erhält die folgende Fassung:
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. De-
zember 1969 außer Kraft. Gleichzeitig treten ,, (1) Ist bei preisgebundenem Wohnraum, der
außer Kraft: bis zum 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewor-
den ist, die bisherige monatliche Grundmiete
1. das Erste Bundesmietengesetz vorbehaltlich
niedriger als der Betrag, der sich aus der Ver-
des Absatzes 2;
vielfältigung der Zahl der Quadratmeter der
2. das Dritte Bundesmietengesetz; Wohnfläche mit dem nach § 3 maßgebenden Be-
3. die mietpreisrechtlichen Vorschriften des trag ergibt, so ist vom 1. Januar 1966 an eine
Ersten und des Zweiten Wohnungsbaugeset- Mieterhöhung um den Unterschiedsbetrag, je-
zes; doch um nicht mehr als 25 vom Hundert der bis-
herigen Grundmiete, zulässig. Vom 1. Juli 1968 an
4. die Altbaumietenverordnung Berlin kann die nach Satz 1 zulässige Miete um 15 vom
AMVOB - vom 21. März 1961 (Bundesge- Hundert der bisherigen Grundmiete erhöht wer-
setzbl. I S. 230); den. Sätze 1 und 2 gelten nicht für den in der
5. die Neubaumietenverordnung 1962 (NMVO Zeit vom 25. Juni 1948 bis zum 31. Dezember
1962) vom 19. Dezember 1962 (Bundesgesetz- 1949 bezugsfertig gewordenen Wohnraum, der
blatt I S. 753); mit öffentlichen Mitteln im Sinne des Ersten
Wohnungsbaugesetzes gefördert worden ist."
6. sonstige mietpreisrechtliche Vorschriften, so-
weit sie bis zu dem nad, Satz 1 maßgebenden
Zeitpunkt noch gelten. 2. Nach § 4 wird der folgende § 4 a eingefügt:
Die Vorschriften des Gesetzes zur Sicherung der
Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Woh- ,,§ 4 a
nungsbindungsgesetz 1965) vom 24. August 1965 (1) Weist der Vermieter nach, daß die nach
(Bundesgesetzbl. I S. 945, 954) bleiben unberührt. § 2 Abs. 1 Sätze 1, 2 und § 3 erhöhte Grundmiete
(2) Die §§ 22, 23 sowie die §§ 18 bis 20 des wesentlich unter der nach einer Ertragsberech-
Ersten Bundesmietengesetzes, soweit sie nach nung errechneten Miete bleibt, so hat die Preis-
den §§ 22, 23 entsprechend anzuwenden sind, behörde eine entsprechende Mieterhöhung zu
treten ein Jahr nach dem in Absatz 1 Satz 1 be- genehmigen.
zeichneten Zeitpunkt außer Kraft.
(2) Der Antrag kann in der Zeit vom 1. Januar
(3) Wird eine Rechtsverordnung nach § 16 er- bis zum 31. Dezember 1968 gestellt werden."
lassen, so treten die in Absatz 1 genannten Vor-
schriften zu dem in dieser Rechtsverordnung be-
stimmten Zeitpunkt außer Kraft; die in Absatz 2 3. In § 5 werden die Worte ,,§§ 1 bis 4" durch die
genannten Vorschriften treten ein Jahr später Worte ,, § § 1 bis 4 a" ersetzt.
außer Kraft."
§ 3 4. Nach § 6 wird der folgende § 6 a eingefügt:
Änderung des Mieterschutzgesetzes
,,§ 6a
§ 54 des Mieterschutzgesetzes in der Fassung vom
15. Dezember 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 712) in der (1) Ist die nach § 6 zulässige Miete niedriger
im Land Berlin geltenden Fassung, zuletzt geändert als die Kostenmiete, wie sie sich auf Grund der
durch Artikel I § 6 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung Rechtsverordnung nach § 7 Abs. 1 oder 2 ergibt,
des Schlußtermins für den Abbau der Wohnungs- so darf sie vom 1. Juli 1968 an bis zur Kosten-
zwangswirtschaft und über weitere Maßnahmen auf miete erhöht werden. Die Mieterhöhung bedarf
dem Gebiete des Mietpreisrechts, erhält die fol- der Genehmigung der vom Senat von Berlin be-
gende Fassung: stimmten Stelle. Die Genehmigung ist auf Grund
.,§ 54 einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu erteilen;
sie kann bereits ab 1. April 1968 erteilt werden.
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezem-
ber 1969 außer Kraft. (2) Erhöhen sich nach Erteilung der Genehmi-
(2) § 18 Abs. 3 des Zweiten Bundesmietengesetzes gung nach Absatz 1 die laufenden Aufwendun-
gilt entsprechend." gen aus Umständen, die der Vermieter nicht zu
Nr. 19-~- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. April 1967 395
vertreten hdl, so bedarf eine entsprechende Miet- die Kostenmiete für steuerbegünstigten Wohn-
erhöhun9 nc1ch dem ]0. Juni 1968 keiner Geneh- raum nach dem Ersten Wohnungsbaugesetz
mi9ung nicht übersteigt,
2. bei Wohnraum, der nach § 3 des Geschäfts-
5. In § 7 Abs. 1 und 2 werden jeweils die Worte
,,des § 6" durch die Worte „der §§ 6 und 6a"
raummietengesetzes von den Preisvorschriften
ersetzt..
ausgenommen ist, wenn die Miete einen Be-
trag von 11 O vom Hundert der Miete für preis-
ti. § 12 wird wie lol~Jl geändert:
gebundenen Wohnraum gleicher Art, Lage und
Ausstattung nicht übersteigt."
a) In Absatz 1 wird folgender Satz 3 eingefügt:
,,Soweit eine Mieterhöhung nach diesem Ge- 2. Nach § 23 wird der folgende § 23 a eingefügt:
setz vom 1. Juli 1968 an zulässig ist, kann der
Vermieter die auf die Mieterhöhung gerich- ,,§ 23a
tete Erklärung bereits vom 1. Mai 1968 an Bei Mietverhältnissen über bis zum 31. De-
abgeben." zember 1949 bezugsfertig gewordenen Wohn-
b) Absatz 2 Prhäll dif~ folgende Fassung: raum in Einfamilienhäusern mit einem Einheits-
wert von mehr als 30 000 Deutsche Mark gelten
,, (2) Bel einer Mieterhöhung nach den die §§ 18 bis 20 entsprechend mit der Maßgabe,
§§ 4 a, 6, 6 a Abs. 1 und § 7 ist die Erklärung daß an Stelle der preisrechtlich zulässigen Miete
des Vermieters nur wirksam, wenn ihr der die Kostenmiete im Sinne der § § 6 und 7 der
Genehmigungsbescheid oder eine Abschrift Anordnung über Höchstpreise bei der Vermie-
11
davon beigefügt ist. tung von Wohnräumen und gewerblichen Räu-
c) Der folgende Absatz 3 wird eingefügt: men vom 12. Juni 1950 (Verordnungsblatt für
Groß-Berlin I S. 216) in der Fassung vom 26. Juni
,, (3) Bei einer Mieterhöhung nach § 6 a Abs. 2
1951 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin
ist die Erklärung des Vermieters nur wirk- S. 492) zuzüglich der Mieterhöhungen nach den
sam., wenn ihr eine Wirtschaftlichkeitsberech-
§§ 5, 7 sowie nach dem Zweiten und dem Dritten
nung oder ein Auszug daraus, der die Höhe
Bundesmietengesetz tritt. Maßgeblich ist der Ein-
der laufenden Aufwendungen erkennen läßt,
heitswert im Sinne des Bewertungsgesetzes vom
beige füg l ist. Ist der Erklärung ein Auszug
16. Oktober 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 1035) nach
aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung beige- den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1935."
fügt, so hat der Vermieter dem Mieter auf
Verlangen Einsicht in die Wirtschaftlichkeits-
berechnnng zu gewähren. 11
Dritter Abschnitt
r::
§ i)
Änderung sonstiger Vorschriften
Änderung des Ersten Bundesmietengesetzes
Das Erste Bundesmietengesetz vom 27. Juli 1955 § 6
(Bundesgesetzbl. I S. 458) in der im Land Berlin gel-
tenden Fassung, zuletzt geändert durch Artikel I Änderung des Geschäftsraummietengesetzes
§ 6 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des Schluß- Nach § 3 des Gesetzes zur Einführung des Ge-
termins für den Abbau der Wohnungszwangswirt- schäftsraummietengesetzes im Land Berlin vorn
schaft und über weitere Maßnahmen auf dem Ge- 10. Januar 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 13) wird der
biete des Mietpreisrechls, wird wie folgt geändert: folgende § 3 a eingefügt:
1. § 23 erhält die folgende Fc1ssung: ,,§ 3 a
,,§ 23 Die Mieten für Geschäftsräume, die nach § 3
Abs. 1 den Preisvorschriften unterliegen, dürfen
(1) Bei Mielverhällnissen über Wohnraum, die vom 1. Juli 1968 an um 25 vom Hundert erhöht wer-
nach ihrem Abschluß von den Preisvorschriften den. Der Zuschlag ist von der preisrechtlich zuläs-·
ausgenommen worden sind oder ausgenommen sigen Miete nach dem Stande vom 30. Juni 1968 zu
werden, gelten die §§ 18 bis 20 entsprechend mit berechnen."
der Maßgabe, daß an Stelle der preisrechtlich
zulässigen Miete eine angemessen erhöhte Miete
tritt. Dies gilt bis zum 31. Dezember 1969 nicht § 7
für MietvPrhliltnissc, auf die § 23 a anzuwenden
Änderung der Altbaumietenverordnung Berlin
ist.
§ 12 der Verordnung über den Mietpreis für den
(2) Eine MielP ist als angemessen erhöht im
bis zum 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewordenen
Sinnp des Absatzes 1 anzusehen
Wohnraum in Berlin (Altbaumietenverordnung Ber-
1. bei frei finanziertem Wohnraum im Sinne des lin - AMVOB) vom 21. März 1961 (Bundesgesetz-
Ersten \1Vohnun~1sbaugesetzes, wenn die Miete blatt I S. 230) entfällt ab 1. Juli 1968.
396 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Vierter Abschnitt verordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes er-
Jassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des
SchJuUvorschriften Dritten Uberleitungsgesetzes.
§ B
Dieses Cesel.z qi 11 nach Mi:l ßqt1be d<>s § 13 Abs. 1 § 9
des Drillen UberleittingsrJeselws vom 4. Januar 1952 Dieses Gesetz tritt am Ersten des auf die Verkün-
(Bundesq('.Setzbl. 1 S. 1) r111ch im Ldnd ßerlin. Rechts- dung folgenden Monats in Kraft.
l)c1s vorsll'lwnde Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den '.1. April 1967
Der Bundespräsident
Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Der Bundesminister für Wohnungswesen und Städtebau
Lauritzen
DPr Bundesminister der Justiz
Heinemann
Der Bundesminister für Wirtschaft
Schiller
Gesetz
über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Vom 6. April 1967
Der ßundesla~J hell das lolw'.nde Gesetz be- § 3
schlossen: Die Parlamentarischen Staatssekretäre haben vor
dem zuständigen Bundesminister folgenden Eid zu
§ 1 leisten:
Mitgliedern der 13undesregierung könm~n zu ihrer „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle
Unterstützung Parlamentarischt! Staatssekretäre bei- des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen
gegeben werden; sie müssen Mitqlieder des Deut- mehren, Schaden von ihm wenden, das Grund-
schen Bundestc:1ges sein. gesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft er-
füllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben
§ 2 werde. So wahr mir Gott helfe."
(l) Die PcH]amcntarischen SLaalssekretäre werden Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung ge-
vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundeskanzler leistet werden.
schlägt dem Bundespräsidenten die Ernennung im
Einvernehmen mit dem Bundesminister vor, für den § 4
der Parlamentarisch(! Stc:1cltssekretär tätig werden Die §§ 6, 7 des Bundesministergesetzes vom
soll. 17. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 407) sind entspre-
(2) Die ParlamentcHischen Staatssekretäre erhal- chend anzuwenden.
ten eine vom Bundespräsidenten vollzogene und
§ 5
vom Bundeskanzler gegengezeichnete Urkunde über
ihre Ernennung. Die Ernennung wird mit der Aus- (l) Die Parlamentarischen Staatssekretäre erhal-
händigung d(~r Urkunde wirksam. ten vom Beginn des Kalendermonats, in dem sie er-
Nr. 1!J Tc1g der Ausgabe: Bonn, den 8. April 1967 397
lldlltll worden sind, bis :1.um 12nde des Kalender- Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat
monats, in dem siP dltssclwidt'n, eine Entschädigung seines Ausscheidens weitergewährt. Für jedes wei-
in Höhe von fii n lundsil~bzi~J vom l hmdert des Amts- tere Jahr dieser Tätigkeit wird die Entschädigung
gdldlles <~in<)S 13un<fosrninisl.ers. § 19 des Bundes- für einen weiteren Monat gewährt. Die Entschädi-
min isu,rg,~sdz,~s isl <'n1 sprechend c1nzu wenden. gung wird monatlich im voraus gezahlt. § 14 Abs. 4
(2) Di<) V orsch ri llc11 des Bundesreisekostenge- und § 20 des Bundesministergesetzes sind entspre-
selzes für 13<~c1mlc der höchsl<!n Rc~isekostenstufe chend anzuwenden.
sind Pr1Lspr<!Ch<'nd dnzu wcnd<'n. (2) Die Hinterbliebenen (§ 13 Abs. 2 des Bundes-
ministergesetzes) eines Parlamentarischen Staats-
§ (j sekretärs erhalten die Entschädigung, die diesem
nach Absatz 1 zugestanden hätte. Die Hinterbliebe-
Die Pd rld mcnlc1 rischen SI.da Lssekreläre können
nen eines ehemaligen Parlamentarischen Staats-
jt!derzeil <mUasscn werden und ihre Entlassung
sekretärs erhalten den noch nicht ausgezahlten Be-
jederzeit verli.rngen. Der ßund,~skanzler schlägt dem
trag der Entschädigung. Die Entschädigung wird den
Bundespräsidenten die Entlassung im Einvernehmen
Hinterbliebenen in einer Summe gezahlt.
mit dem zusl~indigen Bundesminister vor. Der Parla-
menlarisdw Staatss<!krclär ist entlassen, wenn er
dUS dem Deut.sehen Bundestag ausscheidet oder § 8
wenn das Amtsverhältnis des zuständigen Mitglie-
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
des der Bundesregierung endet. § 10 des Bundes-
des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
ministcrqesdzes ist Pnlspr<!chend anzuwenden.
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
§ 7
§ 9
(1) Einern ehenrnligen J\ulamenlarischen Staats-
sekretär w ircl, wenn er mindestens ein Jahr als sol- Dieses Gesetz tritt an dem auf die Verkündung
cher tätig gewesen ist, die· Entschädigung bis zum fo]genden Tag in Kraft.
Die verlassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Dc1s vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 6. April 1967
DE>,r Bundespräsident
Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Verordnung
über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts
nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1967
Vom 23. März 1967
Auf Grund des § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldaten-
versorgungsgesetzes in der Fassung der Bekannt-
machung vom 20. Februar 1967 (Bundesgesetzbl. I
S. 201) wird im Einvernehmen mit dem Bundes-
minisicr der Verteidigung und mit Zustimmung des
Bundesrates verordnet:
§1
Im Rechnungsjahr 1967 (vom 1. Januar bis 31. De-
zember 1967) werden auf Grund des Stellenvor-
behaHs für Inhaber des Zulassungsscheins Stellen
nichl in Anspruch genommen.
§2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar
1967 in Kralt.
Bonn, den 23. März 1967
Dc'r Bundesminister des Innern
Lücke
Einundzwanzigste Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
(Verordnung zu§ 119 Abs. 1 AVAVG)
Vom 31. März 1967
Auf Grund des § 119 Abs. 1 des Gesetzes über § 2
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
(AVAVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
3. April 1957 (Bundesgesetzbl. 1 S. 321), zuletzt ge- blatt I S. 1) in Verbindung mit § 209 Abs. 2 A VA VG
ändert durch das Siebente Änderungsgesetz zum auch im Land Berlin.
A VA VG vom 10. März 1967 (Bundesgesetzbl. I
S. 266), wird nach Anhörung des Verwaltungsrates
der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversichenrn~J verordnet:
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. März:
1967 in Kraft.
§ 1
Die Gewährung von Kurwrbeitergeld ist in allen
\I\Tirtschaftszweig(~n im gesamten Geltungsbereich
§ 4
des A VA VG über die nach § 119 Abs. 1 Satz 1
A VA VG zulässige Bezugsdauer von 26 Wochen hin- Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. März:
aus für weitere 13 Wochen zuWssiq. 1968 außer Kraft.
Bonn, den 31. März 1967
l)pr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Hans Katzer
Nr. 19 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. April 1967 399
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 14. Februar 1967 - 1 BvR 25/64 u. a. -, er-
gangen auf Verfassungsbeschwerden, wird nach-
stehender Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 17 Absatz 1 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes
ist nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bundes-
verfassl:l.ngsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 22. März 1967
Der Bundesminister der Justiz
Dr.. Heinemann
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § l Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bündesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
21. 3. 67 Sechste Änderungsverordnung zur 2. BAA-Fest-
stellungsDV 59 29.3. 67 30. 3. 67
Bundesgesetzbl. III 622·1-BAADV 2
29. 3. 67 Zwölfte Verordnung über die Höhe der Abgaben
und der Stützungsbeträge für den allgemeinen
Ausgleich in der Milchwirtschaft. (12. Abgaben-
und Stützungsverordnung - 12. AStV) 60 30.3.67 1. 4. 67
29. 3. 67 Verordnung über die Festsetzung der Schwellen-
preise für Milcherzeugnisse im Milchwirtschafts-
jahr 1967/68 60 30. 3.67 3. 4. 67
21. 3. 67 Verordnung Nr. 8/67 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 60 30. 3.67 1. 4. 67
21. 3. 67 Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung
über die Ubertragung von Zuständigkeiten auf
dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung
im Dienstbereich des Bundesministers des Innern 61 31. 3. 67 1. 4. 67
Bundesgesetzbl. III 2030-14-12
29. 3. 67 Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des
Abschöpfungstarifs (Eier- und Milchalbumin) 61 31. 3. 67 1. 4. 67
28. 3. 67 Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung
der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschafts-
gesetz - 61 31. 3. 67 31. 3. 67
31. 3. 67 Zehnte Verordnung zur Änderung der Verord-
nung über Erstattungen bei der Ausfuhr von
Milcherzeugnissen 62 1. 4. 67 3. 4. 67
400 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Hinweis aui Rechlsvorschriiten der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer VerölJentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmi11Plbarc' Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäiscben Gemeinschaften
Dalu1n 1111d Bc•zr•idinu11q d('r Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr. vom Seite
27. 2. 67 Verordnun~J Nr. 38/67/EWG der Kommission zur
Festsetzung der Abschöpfungen lür Olivenöl 35 28. 2. 67 549
28. 2. 67 Verordnung Nr. 39/67/EWG der Kommission über
die vorherige Festsetzung der Abschöpfung und
dje Erstattung für bestimmte Getreideerzeugnisse 37 1. 3. 67 569
28. 2. 67 Verordnung Nr. 40/67/EWG der Kommission zur
Änderung der Verordnung Nr. 207/66/EWG über
neue Bestimmungen zur Vermeidung von Ver-
kehrsverlagerungen im innergemeinschaftlichen
Handel mit gefrorenem Rindfleisch 37 1. 3. 67 570
28. 2. 67 Verordnung Nr. 41/67/EWG der Kommission über
die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung
Nr. 215/66/EWG über die Regelung für Milch-
Mischfuttermittel und für Milchpulver für Futter-
zwecke 39 2. 3. 67 585
1. 3. 67 Verordnung Nr. 42/67/EWG der Kommission zur
Anpassung und Festsetzung der Einschleusungs-
preise und zur Festsetzung der Abschöpfungs-
beträge gegenüber dritten Ländern für Eier und
Geflügel im zweiten Vierteljahr 1967 39 2. 3.67 591
1. ]. 67 Verordnung Nr. 43/67/EWG der Kommission zur
Festsetzung der Durchführungsbestimmungen der
Verordnung Nr. 216/66/EWG über Mischfutter-
mittel aus Getreide 39 2. 3.67 592
21. 2. 67 Verordnung Nr. 44/67/EWG des Rates über ein-
zelne Maßnahmen zur gemeinsamen Marktorgani-
sation für Zucker für das Wirtschaftsjahr 1967/1968 40 3. 3. 67 597
3. 3. 67 Verordnung Nr. 45/67/EWG der Kommission zur
Änderung der Verordnung Nr. 157/64/EWG hin-
sichtlich der unter die Tarifnummer 17.02 A des
Gemeinsamen Zolltarifs fallenden Erzeugnisse 41 4.3. 67 616
9. 3. 67 Verordnung Nr. 46/67/EWG der Kommission zur
Änderung der Verordnung Nr. 56/66/EWG hin-
sichtlich der Errechnung der Höchstbeträge der
Erslutlung bei der Ausfuhr von Käse der Gruppe
Nr. 7 nuch dritten Ländern 43 10. 3. 67 639
7. 3. 67 Verordnung Nr. 47/67/EWG des Rates zur Ande-
rung und Ergänzung einiger Bestimmungen der
Verordnungen Nr. 3 und Nr. 4 über die soziale
Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Seeleute) 44 10. 3. 67 641
7. 3. 67 Verordnung Nr. 48/67/EWG des Rates über die
Einführung einer gemeinsamen Handelsregelung
für Eieralbumin und Milchalbumin 44 10. 3.67 646
7. 3. 67 Verordnung Nr. 49/67/EWG des Rates über das
Gemeinschaftszollkontingent von 20 000 Stück
Färsen und Kühen beslimmter lfohenrassen 45 13. 3.67 671
7. 3. 67 Verordnung Nr. 50/67/EWG des Rates zur Ver-
längerung der in Artikel 20 Absatz (1) der Ver-
ordnung Nr. 17/64/EWG über den EAGFL fest-
gesetzten Frist für das Jahr 1966 45 13.3.67 672
14. 3. 67 Verordnung Nr. 51/67/EWG der Kommission zur
Festsetzung der Abschöpfungen für Olivenöl 47 15.3.67 689
Herausgeber: Dei Bundesminister der Justiz. -- Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Das Bundesgeselzbl,1tl erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Austertiqung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesqeselzbl. I S. 4:J7) nach Sachqebieleu qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbediny1111qen für Teil I und II: Ln u f ende r Bez u q nm durch die Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 8,50:
Einzelstücke je anqelanqene 16 Seilen DM 0,40 qegen Voreinsendunq des er lo1derlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt'·
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