197
B-undesgesetzblatt
Teil I Z1997 A
1967 Ausgegeben zu Bonn am 24. Februar t 967 Nr.10
Tag Inhalt Seite
21. 2. G7 Vierle Verordnung über die den Betäubungsmitteln gleichgestellten Stoffe (Vierte Betäu-
bungsmittel-Gleichstel.lungsverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 197
17. 2. 67 Zehnt<~ Bekdnnlmc1drnng über die Wechsel- und Scheckzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblall Teil II Nr. 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200
Vierte Verordnung
über die den Betäubungsmitteln gleichgestellten Stoffe
(Vierte Betäubungsmittel-Gleichstellungsverordnung)
Vom 21. Februar 1967
Auf Grund des § 1 Abs. 2, 2 a und 4, des § 4 Abs. 4 sowie der §§ 7 und 12 des Opiumgesetzes
vom 10. Dezember 1929 (Reichsgesetzbl. I S. 215) in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Ände-
rung des Opiumgesetzes vom 9. Januar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 22) in Verbindung mit Artikel 129
Abs. 1 des Grundgesetzes verordnet die Bundesregierung:
Artikel 1
Den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b des Opiumgesetzes genannten Stoffen werden die folgenden
Stoffe gleichgestellt:
Kurzbezeichnung Wissenschaftliche Bezeichnung
Fentanyl 1-Phenylaethyl-4-N-propionyl-anilinopiperidin
Lysergid Lysergsäurediaethylamid
Mescalin 1-(3', 4', 5' -Trimethoxy-phenyl)-2-amino-aethan
Norpipanon 4,4-Diphenyl-6-piperidino-3-hexanon
Piritramid 1-(3' -Cyan-3' ,3' -diphenylpropyl)-4-(1-piperidino )-piperidin-4-carbonsäureamid
Psilocin 3-(2'-Dimethylaminoaethyl)-4-hydroxyindol
Psilocin-(aeth) 3-{2'-Diaethylaminoaethyl)-4-hydroxyindol
Psilocybin 3-(2' -Dimethylaminoaethyl)-indol-4-yl-dihydrogenphosphat
Psilocybin-(aeth) 3-(2' -Diaethylaminoaethyl)-indol-4-yl-dihydrogenphosphat
Artikel 2 trag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 Abs, 1
Wer einen oder mehrere der nach § 1 gleich- des Opiumgesetzes die Stoffe, Salze oder Zuberei-
gestellten Stoffe oder eines oder mehrere ihrer tungen in gleichem Umfange wie bisher herzustellen
Salze oder Zubereitungen aus diesen Stoffen oder oder zu verarbeiten. Wird der Antrag auf Erteilung
Salzen am Tage des Inkrafttretens dieser Verord- der Erlaubnis nicht innerhalb eines Monats nach
nung hersteJlt oder verarbeitet, ist berechtigt, bis Inkrafttreten dieser Verordnung gestellt, so erlischt
zur rechtskräftigen Entscheidung über seinen An- die Berechtigung mit Ablauf der Frist.
198 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1967, Teil I
Artikel 3 treten dieser Verordnung den früheren Besitzer und
(1) Wer einen oder mehrere der nach § 1 gleich- die Art und Menge der erworbenen Stoffe, Salze
gestellten Stoffe oder eines oder mehrere ihrer oder Zubereitungen mitzuteilen.
Salze oder Zubereitungen aus diesen Stoffen oder (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für den-
Salzen am Tage des Inkrafttretens dieser Verord- jenigen, der nach § 3 Abs. 4 des Opiumgesetzes
nung in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, dies dem keiner Erlaubnis bedarf.
Bundesgesundheitsamt (Bundesopiumstelle) unter
Angabe der Art und Menge der Stoffe, Salze oder
Zubereitungen innerhalb von zwei Wochen nach In- Artikel 4
krafttreten dieser Verordnung mitzuteilen. Der Bundesminister für Gesundheitswesen macht
(2) Wer einen oder mehrere der nach § 1 gleich- die den in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2
gestellten Stoffe oder eines oder mehrere ihrer des Opiumgesetzes genannten Stoffen gleichgestell-
Salze oder Zubereitungen aus diesen Stoffen oder ten Stoffe in alphabetischer Reihenfolge im Bundes-
Salzen am Tage des Inkrafttretens dieser Verord- gesetzblatt bekannt.
nung in Gewahrsam hat und eine Erlaubnis nach
Artikel 5
§ 3 Abs. 1 des Opiumgesetzes nicht beantragen will,
kann innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten Diese Verordnung gilt auch im Land Berlin, sofern
dieser Verordnung diese Stoffe, Salze oder Zuberei- sie im Land Berlin in Kraft gesetzt wird.
tungen an ein zum Handel mit Betäubungsmitteln
zugelassenes Unternehmen ohne Bezugsschein ab-
geben oder veräußern. Das Unternehmen ist ver- Artikel 6
pflichtet, dem Bundesgesundheitsamt (Bundesopium- Diese Verordnung tritt am Tage nach der Ver-
stelle) innerhalb von drei Monaten nach Inkraft- kündung in Kraft.
Bonn, den 21. Februar 1967
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Brandt
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Käte Strobel
Zehnte Bekanntmachung
über die Wechsel- und Scheckzinsen
Vom 17. Februar 1967
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Wechsel-
und Scheckzinsen vom 3. Juli 1925 (Reichsgesetzbl. I
S. 93) wird bekanntgemacht:
Der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank für
Wechsel ist mit Wirkung vom 17. Februar 1967 auf
vier vom Hundert festgesetzt worden.
Bonn, den 17. Februar 1967
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Prof. Dr. Ehmke
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Februar 1967 199
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 9, ausgegeben am 21. Februar 1967
10. 2. 67 Gesetz zu der Vereinbarung vom 20. Juli 1965 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Durchführung der Verord-
nungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Soziale
Sicherheit der Wanderarbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 813
15. 2. 67 Dreiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Verlängerung
des Handdsabkommens EWG - Iran) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 818
15. 2. 67 Neunundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzun-
gen und Zollkontingente 1967 - Agrarwaren - I. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 819
30. 1. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge des Weltpostvereins (Wien 1964) . . . . . 822
30. 1. 67 Bekanntmachung zu dem deutsch-britischen Abkommen über den Rechtsverkehr . . . . . . . . . . . . 827
2. 2. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermei-
dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung . . . . . . . . . . . . . . . . . 828
9. 2. 67 Bekanntmachung des Internationalen Dbereinkommens über die Unterhaltung gewisser
Leuchtfeuer im Roten Meer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 828
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgeset.zbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
14. 2. 67 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhr-
liste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverord-
nung - 35 18. 2. 67 18. 2. 67
Bundcs9csclzbl. 111 7i00-l-1
14. 2. 67 Verordnung TSF Nr. 2/67 über Tarife für den
GÜlerfernverkehr mit Kraftfahrzeugen 35 18. 2. 67 1. 3. 67
7. 2. 67 Berichtigung der Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Verwaltung und Ordnung
des Seelotsreviers Elbe (Lotsordnung Elbe) 35 18. 2. 67
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Februar 1967 199
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 9, ausgegeben am 21. Februar 1967
10. 2. 67 Gesetz zu der Vereinbarung vom 20. Juli 1965 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung des Königreichs Belgien über die Durchführung der Verord-
nungen Nr. 3 und Nr. 4 des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Soziale
Sicherheit der Wanderarbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 813
15. 2. 67 Dreiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Verlängerung
des Handdsabkommens EWG - Iran) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 818
15. 2. 67 Neunundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzun-
gen und Zollkontingente 1967 - Agrarwaren - I. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 819
30. 1. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge des Weltpostvereins (Wien 1964) . . . . . 822
30. 1. 67 Bekanntmachung zu dem deutsch-britischen Abkommen über den Rechtsverkehr . . . . . . . . . . . . 827
2. 2. 67 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermei-
dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung . . . . . . . . . . . . . . . . . 828
9. 2. 67 Bekanntmachung des Internationalen Dbereinkommens über die Unterhaltung gewisser
Leuchtfeuer im Roten Meer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 828
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgeset.zbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
14. 2. 67 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ausfuhr-
liste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverord-
nung - 35 18. 2. 67 18. 2. 67
Bundcs9csclzbl. 111 7i00-l-1
14. 2. 67 Verordnung TSF Nr. 2/67 über Tarife für den
GÜlerfernverkehr mit Kraftfahrzeugen 35 18. 2. 67 1. 3. 67
7. 2. 67 Berichtigung der Verordnung zur Änderung der
Verordnung über die Verwaltung und Ordnung
des Seelotsreviers Elbe (Lotsordnung Elbe) 35 18. 2. 67
200 Bundesgesetzblatt, Jahrgcmg 1961, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mil ihrer Veröflentlichung im Amtsblatt der Europäisd1en Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und BezeidrnunrJ dc,r RechlsvorschriH
- Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr. vom Seite
14. 2. 67 Verorclnun~J Nr. 24/67/EWG der Kommission zm
Festsetzung der Abschöpfungen für Olivenöl 26 15, 2. 67 409
14. 2. 67 Verordnunq Nr. 25/67/EWC der Kommission über
Durchführungsbestimmungen für die Aussetzung
der Einluhrnbschöpfung für Olivenöl zur Herstel-
lung bcstimmtE:!r Konserven 27 16. 2. 67 425
14. 2. 67 Verordnung Nr. 26/67/EWG der Kommission zur
Änderung des Zeitpunkls für die Anwendun9 de,
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzenregelung für Oliven-
öl in der Bundesrepublik Deutschland 27 16. 2. 67 428
14. 2. 67 Verordnunq Nr. 27/67/EWG der Kommission mit
Ubergm1gsbestimmungen für den Sektor Erdnüsse
und Erdnußöle in Frankreich 27 16. 2. 67 429
15. 2. 67 Verordnunq Nr. 28/67/EWG der Kommission zur
Verli:in~ierung der Geltungsdauer einiger Bestim-
mungen der Verordnung Nr. 192/64/EWG zur Fest-
setzung der Einzelheiten für die Interventionen
auf dem ßutlermark t 27 16. 2. 67 430
15. 2. 67 Verordnung Nr. 29/67/EWG der Kommission zuT
Festsetzung der Pauschbeträge für bestimmte
Milcherzeugnisse fü1 das Milchwirtschaftsjahr
1967/1968 21 16. 2. 67 431
Hi. 2. 67 Verordnung Nr. 30/67/EWG der Kommission be-
treffend die Dbermittlung der wichtigsten An-
gaben über das von den Erzeugerorganisationen
angewandte Rücknahmepreissystem an die Kom-
mission 18.2. 67 469
Heraus q e b er: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a q : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verküudct. In Teil III wird das als torlgeltend testgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bu11desqesetzbl. I S. 4'.l7l nach Sachgebieten qeordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbediuqunqen für Teil I und II: Lau 1 (~ n der Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 8,50.
Ein z e Ist ü c k e Je i:ll1geeta1,qcir,e 16 Seiten DM 0.40 gegen Voreinsendung des ertorderlichen Betraqes auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt"
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