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Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1966 1
Ausp;<·g·ehcn zu Bonn am 2. März 1966 Nr. 9
Tc1c1 Inhalt Seite
11. 2. 6G ;\eilt<'. Vc:rurdnunq l'.llr Änderung der Allgemeinen Zollordnung 137
B1111d,•sr1r·s,·l·1.IJI. III (i/'.i-1-1
23. 2. b!i Verordnung über die J\usstdlun~J der Apo.stille nach Artikel 3 des Haager Dbereinkommens
vorn 5. Ok !.ober 1961 zur Befreiung crnsländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation 138
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundes~1c,sctzblc1IL Teil IJ Nr. 4 und Nr. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139
Vcrk ündunnen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140
Achte Verordnung_
zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung
Vom 11. Februar 1966
AuJ Grund des § 24 Abs. 1 und 2 und des § 79 anstalt nicht zu vertreten sind, nicht mit der
Abs. 1 des Zollgesetzes vom 14. Juni 1961 (Bundes- Zollanmeldung vorgelegt worden, so genügt
gesetzbl. J S. 737), zuletzt geändert durch das Sechste es für die Zollfreiheit, daß die Bescheinigung
Gesetz, zur Anderung des Zollgesetzes vom 13. Sep- innerhalb der Frist nachgereicht wird, in der
tember 1965 (Bundf'sgesetzbl. I S. 1313), wird ver- ein Rechtsbehelf gegen den Zollbescheid ein-
ordnet: gelegt werden kann."
§ 1 3. In § 47 Abs. 3 wird der letzte Satz gestrichen.
Die Allgemeine: Zollc,rdnung vom ·29. November 4. In § 148 Abs. 2 werden ersetzt
1961 (Bundesgesc l.zbl. 1 S. l 937), zuletzt geändert
a) in Nummer 6 (Schaumwein) die pauschalier-
durch die Siebente Verordnung zur Anderung der
ten Abgabensätze von 1,20 DM durch 1,80 DM
AllgemPinen Zollordnung vorn 14. Januar 1966 (Bun-
und von 3,- DM durch 3,50 DM,
desgesetzbl. I S. 69), wird wie folgt geändert:
b) in Nummer 8 (Branntwein usw.) die pauscha-
1. In§ 35 Abs. 8 wird folgcndc)r Satz 3 angefügt: lierten Abgabensätze von 5,- DM durch 6,--
„Satz 2 gilt sinngemäß, wenn die Waren nach DM und von 9,-- DM durch 10,- DM.
ihrer Erprobung odE!r Untersuchung unter zoll-
amtlicher Uberwc1chun~J in Waren anderer Be- § 2
schaffenheit umnewandell werden."
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
2. In § 37 Abs. 3 Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
a) werden in Sa l.z 1 die Worte „bei der Zoll- gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zoll-
abfertigung" ersetzt durch „mit der Zollan- gesetzes auch im Land Berlin.
meldung",
b) erhält Satz 2 folgende Fassung: § 3
„Ist die Bescheinigung aus Gründen, die von Diese Verordnung tritt am vierzehnten Tage nach
der Sammlung, der Rundfunk- oder der Fernseh- ihrer Verkündung in Kraft.
Bonn, den 11 . Februar 1966
Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Dahlgrün
138 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Verordnung
über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Ubereinkommens
vom 5. Oktober 1961
zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation
Vom 23. Februar 1966
Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes zu dem (Beglaubigung einer in Deutschland ausgestellten
Haager Ubereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur öffentlichen Urkunde) und für die Prüfung gemäß
Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von Artikel 7 Abs. 2 des Ubereinkommens nach der
der Legalisation vom 21. Juni 1965 (Bundesgesetz- Tarifnummer 4 (Auskünfte).
blatt II S. 875) verordnet die Bundesregierung:
(2) Beim Deutschen Patentamt werden Kosten
nach der Verordnung über Verwaltungskosten beim
§ 1 Deutschen Patentamt vom 9. Mai 1961 (Bundes-
Die Apostille nach Artikel 3 Abs. 1 des Haager gesetzbl. I S. 589) in der jeweils geltenden Fassung
Ubereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung erhoben. Die Gebühren bestimmen sich für die Aus-
ausländischer öffentlicher Urkunden von der Lega- stellung der Apostille nach der Nummer 1 Buch-
lisation stellen aus stabe d (sonstige Beglaubigungen) des Gebühren-
verzeichnisses und für die Prüfung gemäß Artikel 7
1. das Bundesverwallungsamt für alle von einem
Abs. 2 des Ubereinkommens nach der Nummer 5
Gericht oder einer Behörde des Bundes auf-
Buchstabe c (sonstige Auskünfte aus amtlichen
genommenen öffentlichen Urkunden, soweit nicht
Unterlagen) des Gebührenverzeichnisses.
der Präsident des Deutschen Patentamts zuständig
ist,
§ 3
2. der Präsident des Deutschen Patentamts für die
vom Bundespatentgericht oder vom Deutschen Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
Patentamt aufgenommenen öffentlichen Urkun- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
den. blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Ge-
setzes zu dem Haager Ubereinkommen vom 5. Ok-
§ 2
tober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher
(1) Das Bundesverwaltungsamt erhebt Kosten Urkunden von der Legalisation auch im Land Berlin.
nach dem Gebührengesetz für das Auswärtige Amt
und die Auslandsbehörden nebst Tarif vom 8. März
§ 4
1936 (Reichsgesetzbl. I S. 137) in der jeweils gelten-
den Fassung. Die Gebühren bestimmen sich für die Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
Ausstellung der A postille nach der Tarifnummer 5 g kündung in Kraft.
Bonn, den 23. Februar 1966
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister des Innern
Lücke
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Ja e g er
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. März 1966 139
Bundesgesetzblatt~
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 4, ausgegeben- am 9. Februar 1966
:J. 2. 66 S<~chzc,lrnlc Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Kaschu-Nüsse usw.) 49
3. 2. 66 Sicbzchnlc Vcrorclnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Erhöhung der Türkei-
Zollkontingente) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51
6. l. 66 ßeka1mlmachung über das Inkrafttreten des Zollübereinkommens von Brüssel vom 6. De-
zember 1961 über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren . . . . . . . . . . 52
14. 1. 66 ßekc1nnlmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik
Deutsc:hland und der Republik Tunesien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz
von Kapilalan.lagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .53
18. l. 66 Bekann lmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik
Dcu Lschl,md und der Republik Niger über die Förderung von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . .54
18. 1. 66 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens über die Annahme einheit-
licher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraft-
fi:lhrzcugcn (Motorfahrzeugen) und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung 55
18. 1. 66 lfokanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens vom 15. April 1958 über
die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhalts-
pflicht w~genübcr Kindern (Inkrafttreten für Dänemark) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
18. 1. 66 Bc,kannlrnc1chung über den Gc~ltungsbereich des Internationalen Fernmeldevertrages . . . . . . . . 56
Nr. 5, ausgegeben am 26. Februar 1966
27. 1. 66 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die gebietliche Zuständigkeit der Frachten-
ausschüsse in der Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Buncl<\S(Jcsdzlil. JJI \)500-4-1
16. 2. 66 Einundzwanzjgsle Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Anderung des
Gemeinsamen Zolltarifs der EWG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
19. 2. 66 Fünfte Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingente und Zoll-
aussclzungc:n 1966 Agrarwaren - II. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
19. 2. 66 Acht<: Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzungen 1966 -
gewerbliche Waren - II. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
19. 2. 66 Fünfzehnte Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzungen 1966
- gewerbliche Waren - IV. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
19. 2. 66 Achtzehnte Verordnung zur .Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Holzhäuser und Fertig-
bauteile) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
19. 2. 66 Verordnung zur Senkung von Binnen-Zollsätzen (Teile zerlegbarer Holzhäuser) . . . . . . . . . . . . 70
25. l. 66 Bl!k,rnnlmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter . . . . . . . . . . . . . . 71
18. 2. 66 BekannLmadnmg gcmiiß § 1 der Verordnung über die Erhebung von Anteilzoll im Verede-
lungsvNkehr mit Griechenland in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2 des Anteilzollgesetzes 72
140 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Cc:sctzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesqcsdzhl. S. 2'.l) wird c1uf lolqende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bcz()ichnun~J der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
1. 2. 6G Verordnunq Nr. 3/66 über die Festsetzung von
Untgdten für Vt!rkrihrslc:1st.u11gen der Binnenschiff-
lc1hrl 27 9. 2. 66 Siehe § 4
J. 2. GG Dreiundzw,rnziqsle Vcrordnunq zur Anderung der
Einfuhrliste) Anla\JC zum Außenwirtschafts-
w:setz 28 10. 2. 66 11. 2. 66
Bunclcsucselzbl. JJJ 7400-1 Anlogc
27. 1. 66 Schiffahrtpolizcilichc Anordnung der Wasser- und
Schilfohrt.sd i rd t.ion Brcn1cn Jür die Schiffahrt auf ·
der Hunte üh(:r die~ Bel(•uch1unq von festgemach-
tem Sportlahrzcurwn 29 11. 2. 66 1. 3. 66
l l. 2. 66 Verordnunq ütwr Not.n1c1ßnc1hmen bei der An-
erkennung und Zulc1ssu11~1 vun Saatgut 30 12. 2.66 13. 2.66
H. 2. 66 Verordnunq Nr. 4/66 üb(:r die Festsetzung von
Ent.gcllr)n für Vc!rkc!hrslcistunqen der Binnen-
schiffahrt 31 15. 2. 66 16. 2. 66
15. 2. füi VerorclnuntJ über die Senkung von Abschöpfungs-
sätzen bei clt~1 Einfuhr von Schweinen und
Sch we i ndl c isch 33 17. 2.66 15. 2. 66
18. 2. 66 Verordnung zur Durchführung einer Zusatzstati-
stik auf dem Gebiet der Sozialhilfe über die Ein-
glicderunqshilfc für Behinderte 38 24, 2.66 1. 1. 66
14. 2. 66 Verordnunn Nr. 5/66 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistunqen der Binnen-
39 25. 2.66 26. 2. 66
schiffoh rt
Heraus q e b c r: Der Bundesminister clcr J11sliz. - V c r 1 a q: Bundesanzeiqer Verlaqsqes. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruck_ereL
Das BundesqcsclzlJlatl erschl'inl iu drei Tt!ile11. ln Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertiqunq verkündet. Ju 'J eil llI wird düs uls forlqclleml !estqestellte Bundesrecht auf Grnnd des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes-
rechls vom 10 . .Juli HJ5B (Bundesqesdzbl. I S. 137) nach SMhqebieten qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch ~en Verlaq.
Ben1qsbedinqnnqcn für Teil I nncl II: L il tl ! c n d C'. r ß c zu q l!l.H dur eh die Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II ]8 DM 7,50.
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