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Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1966 Ausgegeben zu Bonn am 12. Februar 1966 Nr. 6
Tag Inhalt Seite
27. 1. 66 Zweite Verordnung zur Ausführung des Impfgesetzes 89
7. 1. 66 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung
des Gewerbesteuergesetzes vom 30. Juli 1963) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Bundesgesetzbl. III 611-5
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 1, 2 und 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
Verkündungen im Bundesanzeiger . .. . . .. . . . . .. . . . . .. . . .. . . .. . . . . . . .. .. . . . . .. . . . . .. . . . . . 92
Dieser Nummer liegen für die Abonnenten das Titelblatt für Teil 1 sowie die zeitlichen Ubersichten und die Sach-
verzeichnisse für Teil 1 und 11 des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1965, bei.
Zweite Verordnung
zur Ausführung des Impfgesetzes
Vom 27. Januar 1966
Auf Grund des § 11 Abs. 1 des Impfgesetzes vom § 2
8. April 1874 (Reichsgesetzbl. S. 31) in Verbindung Die Eintragung über die endgültige Befreiung von
mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes wird mit der Pockenschutz-Erstimpfung oder der Pockenschutz-
Zustimmung des Bundesrates verordnet: Wiederimpfung in das Impfbuch gilt als ärztliches
Zeugnis nach § 10 Abs. 2 des Impfgesetzes, wenn das
Deckblatt des Impfbuches die in § 1 genannten An-
gaben enthält und bei der Pockenschutz-Erstimpfung
§ 1 auf dem der Anlage 1, bei der Pockenschutz-Wieder-
Die Eintragung einer Pockenschutzimpfung in das impfung auf dem der Anlage 2 dieser Verordnung
Impfbuch nach § 16 des Bundes-Seuchengesetzes gilt entsprechenden Vordruck in den zwei rechten Längs-
als Ausstellung eines Impfscheines gemäß § 10 Abs. 1 feldern der Grund für die endgültige Befreiung ein-
des Impfgesetzes, sofern der Vordruck des Impf- getragen ist.
buches, auf dem die Eintragung erfolgt, bei der § 3
Pockenschutz-Erstimpfung (§ 1 Nr. 1 des Impfgesetzes)
Die Verordnung gilt auch im Land Berlin, sofern
dem Muster der Anlage 1, bei der Pockenschutz-
sie im Land Berlin in Kraft gesetzt wird.
Wiederimpfung (§ 1 Nr. 2 des Impfgesetzes) dem
Muster der Anlage 2 dieser Verordnung entspricht
und auf dem Deckblatt des Impfbuches Vor- und Zu- § 4
name des Impflings sowie Jahr, Tag und Ort seiner Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkün-
Geburt eingetragen sind. dung in Kraft.
Bonn, den 27. Januar 1966
Der Bundesminister
für Gesundheitswesen
Schwarzhaupt
90 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Anlage 1
(Zu § 1 und § 2)
Bescheinigung
über die gesetzliche Pockenschutz-ErsUmpiung
_ _J_m_p_lb_c_'z_.i_rk_·__ I Datum I E:~;g II An- und Unterschrift
Jmpflisten-Nr. ohne*) des Arztes
1
Der gesclzlichen Impfpflicht ist damit genügt**)
(Unterschrift des Arztes) **)
Eigenschaft: Arzt - Impfarzt
*) Wi<'ckrholung möglichst spätestens im folgenden Jahr.
**) Bcsl.iil.igung erst nach positiver oder dreimaliger negativer Impfung.
Anlage 2
(Zu § 1 und § 2)
Bescheinigung
über die gesetzliche Pockenschutz-Wiederimpfung
Impfbezirk 1 1 Erfolg 1 An- und Unterschrift
- - - - Datum mit/
des Arztes
Impflisten-Nr. ohne*)
1 1
Der gesetzlichen Impfpflicht ist damit genügt**)
(Unterschrift: des Arztes) **)
Eigenschaft: Arzt -- Impfarzt
*) Wic~clc•rholun\J mÖ\Jlid1s1 spätestens im folgenden Jahr.
**) Ein\ra\Jtrng ersl nach positiver oder dreimaliger negativer Impfung.
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Februar 1966 91
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 16. November 1965 - 2 BvL 8/64 - , ergangen
auf Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts
Hannover, wird nachfolgend der Entscheidungssatz
veröffentlicht:
Artikel 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des
Gewerbesteuergesetzes vom 30. Juli 1963 (Bundes-
gesetzbl. I S. 563) ist insoweit, als er die Anwen-
dung des Artikels 1 Nr. 3 des Gesetzes auf den
Erhebungszeitraum 1962 anordnet, mit dem Grund-
gesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 7. Januar 1966
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Jaeger
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 1, ausgegeben am 25. Januar 1966
10. 1. 66 Berichtigung der Verordnung über die Senkung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von
geschlachteten Gänsen ................................................................ .
11. 1. 66 Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 .......... . 2
6. 12. 65 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Ent-
wicklungsorganisation (IDA) .......................................................... . 3
13. 12. 65 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleichte-
rung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial ................................ . 4
21. 12. 65 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen ......... . 5
21. 12. 65 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens ............ . 6
22. 12. 65 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot von Kernwaffen-
versuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser ........................... . 7
22. 12. 65 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Protokolle über Änderungen des Abkommens
über die Internationale Zivilluftfahrt ................................................... . 9
23. 12. 65 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Republik Senegal über die Förderung von Kapitalanlagen ................... . 10
29. 12. 65 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Ubereinkommens über das auf die Form letzt-
williger Verfügungen anzuwendende Recht ............................................. . 11
30. 12. 65 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Vorrechte und Befrei-
ungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (Inkrafttreten für Belgien) .......... . 12
Nr. 2, ausgegeben am 27. Januar 1966
24. 1. 66 Neunle Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Angleichungszölle - 1. Neu-
festsetzung} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
21. 12. 65 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls zur Verlängerung des Internationalen
Zucker-Dbereinkommcns 1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
5. 1. 66 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Internationalen Dbereinkommens von 1960 zum
Schulz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
6. 1. 66 Bekanntmachung über die Weitergeltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundes-
tages und des Bundesrates für den Ausschuß nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermitt-
lungsausschuß) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
6. 1. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Genfer Abkommen vom 7. Juni 1930 zur Ver-
einhci tli chung des Wechselrechts (Inkrafttreten für Ungarn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
92 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Tag Inhalt Seite
Nr. 3, ausgegeben am 3. Februar 1966
28. l. 66 Siebente V<:ronlnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzungen 1966
:__ rJewerbljche Wdren -- I. Teil} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
28. 1. 66 Zehnte Verordmmg zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzung für Tee,
Male und tropische .1:-.lölzer} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
28. 1. 66 Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Waren der EGKS -
1. l-Ialbjahr 196G} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
28. 1. 66 Vierzehnte Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollaussetzungen 1966
-- gewerbliche Waren - lll. Teil} . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
21. 12. 65 Bekanntmachung über die Zusammenlegung der Grenzabfertigung und über die Einrichtung
von Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfen an der deutsch-niederländischen Grenze 46
5. 1. 66 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
land und der Republik Kolumbien über den gegenseitigen Schutz von Werken der Wissen-
schaft, Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
7. 1. 66 Bekannlmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
D<\ulschland und der Türkischen Republik über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § l Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
27. 1. 66 Verordnung TSF Nr. 1/66 über Tarife für den
Gülerfern verkehr mit Kraftfahrzeugen 20 29. 1. 66 1. 2. 66
31. 1. 66 Verordnung zur Anderung der Verordnung über
die Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung des
Obmannes in den Dienststellen der Deutschen
Bundesbahn im Ausland 22 2.2. 66 1. 2. 66
Bundesge.setzbl. III 2035-1-5
2. 2. 66 Verordnung PR Nr. 1/66 über die Aufhebung der
Preisvorschriften für öffentlich-rechtliche Gebüh-
ren und Beiträge 25 5.2. 66 1. 2. 66
3. 2. 66 Fünfte Verordnung zur Anderung der Erstat-
lungsverordnung Getreide und Reis 25 5.2.66 6. 2.66
Bundesgesetzbl. III 7841-5-3
2. 2. 66 Verordnung zur Anderung der Verordnung über
die Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung des
Obmannes in den der Bundesfinanzverwaltung
unterstehenden Aus] andsdienststellen 26 8. 2.66 1. 2. 66
Bundesgese tzbl. IT I 2035-1-3
Heraus q e b c r: Der Bundesminister der Justiz. _ Ver I a g: Bundesanzeiqer Verlaqsqes. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruck.erei.
Das Bundesqesetzbltll.l erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausforliqunq verkündet. In Teil IJI wird das als fortgeltend festqestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes-
rechts vom 10. Juli UJ5B (Bundesqeselzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlaq.
Bezugsbedinqum1en für Teil I und lI: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50.
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