601
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
19661 Ausµ;cp;ehen zu Bonn am 20. Oktober 1966 1 Nr. 46
Tag Inhalt Seite
:i. 10. füi Zwc111zigsi(' v~~rordnunq zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeits-
loscnvnsichcru11g (Verordnung zu§ 164 Abs. 2 Nr. 3 AVAVG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 601
lllllid<'S<JC'S(>!Zi>I. III BJ0-1-:l
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
BuncksiJCsd,-.blc!II Teil ll Nr. 48 und 49 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 602
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 603
1 linweis i.luf Recl1l.svorscbriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 604
Zwanzigste Verordnung
zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
(Verordnung zu§ 164 Abs. 2 Nr. 3 AVAVG)
Vom 5. Oktober 1966
Auf Grund des § 164 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes auf volle Deutsche Pfennig zu runden, dabei sind
über ArbeitsvermittJung und Arbeitslosenversiche- weniger als 0,5 Deutsche Pfennig nach unten,
rung (A VA VG) in der Fassung der Bekanntmachung 0,5 Deutsche Pfennig und mehr nach oben zu
vom 3. April 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 321), zuletzt runden,
geändert durch das Gesetz zur Änderung des Reichs- c) ,,W" die Summe der Wehrdiensttage aller Wehr-
knappschaftsgesetzes und des Gesetzes über Arbeits- pflichtigen, die im Laufe des Jahres Wehrdienst
vermittlung und Arbeitslosenversicherung vom nach § 4 Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes auf Grund
10. August 1966 (Bundesgesetzbl. I S. 482), wird im einer Einberufung für länger als drei Tage ge-
Einvernehmen mit dem B~ndesminister der Finanzen leistet haben.
und dem Bundesminister der Verteidigung verordnet:
§ 1 § 3
Der Beitrag des Bundes für die nach § 56 Abs. 2 Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und
A VA VG Versicherten wird nach Maßgabe folgender Arbeitslosenversicherung (Bundesanstalt) hat die
Vorschriften pauschal für das Kalenderjahr berech- Höhe des nach § 2 Abs. 2 Buchstabe b errechneten
net (Gesamtbeitrag). Betrages dem Bundesminister der Verteidigung oder
der von ihm bestimmten Dienststelle, der Bundes-
§ 2 minister der Verteidigung oder die von ihm be-
(1) Der Gesamtbeitrag für die nach § 56 Abs. 2 stimmte Dienststelle die Summe der Wehrdiensttage
AVAVG während eines Wehrdienstes Versicherten (§ 2 Abs. 2 Buchstabe c) der Bundesanstalt jeweils
wird nach folgender Formel berechnet: bis zum 1. März des folgenden Jahres mitzuteilen.
BXAXWX3
Gesamlbeitri:lg
200
§ 4
(2) Es bedeuten
Auf Verlangen haben die Bundesanstalt dem Bun-
a) ,,B" den Vomhundertsatz, nach dem der Beitrag
desminister der Verteidigung oder der von ihm be-
nach § 164 Abs. 1 A VA VG im Durchschnitt des stimmten Dienststelle und der Bundesminister der
Jahres erhoben worden ist,
Verteidigung oder die von ihm bestimmte Dienst-
b) ,,A" den im vorangegangenen Jahr auf einen stelle der Bundesanstalt die Unterlagen zur Prüfung
Bezieher kalcndertäglich an Arbeitslosengeld offenzulegen, die den Mitteilungen nach § 3 zu-
durchschnittlich entfallenen Betrag; der Betrag ist grunde liegen.
602 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
§ 5 § 6
Für die Berechnung des Gesamtbeitrags für die Diese Verordnung gilt nicht im Land Berlin.
nach § 56 Abs. 2 A VA VG während eines zivilen Er-
satzdienstes Versicherten gelten die Vorschriften der
§§ 2 bis 4 mit folg(mder Maßgab(,~:
§ 7
An die SteJle
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom
a) der Wehrdiensttage treten die Ersatzdiensttage, 1. April 1965 in Kraft.
b) der Wehrpflichtigen, die Wehrdienst nach § 4 (2) Gleichzeitig tritt die Dritte Verordnung zur
Abs. 1 des Wehrpflichtgesetzes geleistet haben, Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung
treten die Ersatzdienstpflichtigen, die zivilen Er- und Arbeitslosenversicherung vom 21. August 1957
satzdienst geleistet haben, (Bundesgesetzbl. I S. 1252), zuletzt geändert durch
c) des Bundesministers der Verteidigung tritt das die Verordnung vom 6. April 1962 (Bundesgesetzbl. I
Bundesverwaltungsamt. S. 235), außer Kraft.
Bonn, den 5. Oktober 1966
Der Bundesminister für Arbeit
und Sozialordnung
Hans Katzer
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 48, ausgegeben am 1. Oktober 1966
26. 9. 66 Gesetz zu dem Vertrag vom 8. April 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
Sierra Leone über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen . . . . . . . . 861
22. 8. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Zwischenstaatliche
Beratende Seeschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 870
30. 8. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens und Statuts über die inter-
nationale Rechtsordnung der Seehäfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 871
Nr. 49, ausgegeben am 7. Oktober 1966
29. 9. 66 Gesetz zu dem Vertrag vom 30. Januar 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Vereinigten Republik Tansania über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von
Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 873
2. 9. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Malaiischen Bund über die Förderung und den gegenseitigen Schutz
von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 885
8. 9. 66 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls vom 22. März 1965 über die Ver-
längerung des Internationalen Weizen-Ubereinkommens 1962 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 886
8. 9. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens zur Errichtung einer
internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Inkrafttreten für Israel) . . . . . . . . 886
8. 9. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internatio-
nale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für Fabrik- oder Handelsmarken (In-
krafttreten für Jugoslawien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 887
13. 9. 66 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderungen der Internationalen Gesundheits-
vorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) . . . . . . . . 888
Nr. 46 Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Oktober 1966 603
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Dülum und Bcz<'idinung <for Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
l!J. ~). 66 Verord11ung TSF Nr. 10/66 über Tarife für den
Ciilerlc!rnvc!rkc!hr mit Krüftfahrzeugen 178 22. 9. 66 1. 10. 66
21. 9. 66 Verordnung PR Nr. 9/66 über Vergütungen im
SpE\ditmusc1mmelgul.vcrkehr mit Eisenbahn und
Krnftwagen (Kundensatzverordnung 1966) 181 27. 9.66 30. 9. 66
7. 9. 66 Verordnung zur i\nderung der Käseverordnung 182 28. 9. 66 Siehe
Artikel 3
21. 9. 66 Verordnung der Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein über die Festsetzung des Durch-
schnittsbetrages der Kosten, die die Bundesmono-
polverwaltung für Branntwein durch die Nicht-
übernahme des übli.eferungsfreien Branntweins
erspart (§ 79 Abs. 1 des Gesetzes über das Brannt-
weinmonopol), für das Betriebsjahr 1966/67 182 28. 9. 66 1. 10. 66
5. 9. 66 Schiffahrlpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdireklion Bremen für die Schiffahrt auf
der Weser über den Umschlag explosionsgefähr-
licher Cüter auf den Liegeplätzen bei Bremer-
haven 182 28. 9.66 1. 10. 66
22. 9. G6 Verordnung Nr. 26/66 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 183 29. 9.66 1. 10. 66
30. 8. 66 Schiffahrlpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schiffahrtsdircktion Münster über die Regelung
der Einfahrt in die Vorhäfen der Abstiegbau-
werke des Dortmund-Ems-Kanals bei Henrichen-
burg und Waltrop 183 29. 9.66 1.10.66
14. 9. 66 Allgemeine Anordnung des Vorstands der Deut-
schen Bundesbahn über die Ubertragung von Ent-
scheidungen über Widersprüche der Beamten,
Ruhestandsbcamten, früheren Beamten und der
Hinterbliebenen gegen Verwaltungsakte im Be-
reich der Deutschen Bundesbahn 185 1. 10. 66 1.10.66
6. 10. 66 Pünfundzwanzigslt~ Verordnung zur Änderung
des Abschöpfungslarifs (Kondensmilch) 190 8. 10. 66 10. 10. 66
4. 10. 66 Verordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr
von Waren der Verordnung Nr. 14/64/EWG (Rind-
fleisch) des Rates der Europäischen Wirtschafts-
gemeinscha fL (ErsLaUungsverordnung Rindfleisch) 190 8. 10. 66 9. 10. 66
21. 9. 66 Strom- und schWahrtpolizeiliche Anordnung der
Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hamburg über
die Verlc~gung der Crenzen von Freiburg-Reede 191 11. 10. 66 15,10.66
30. q_ 66 Siebente Vc)rordnung zur Anderung der Verord-
nung über die Bestimmung von Stoffen und Zu-
bereil.trn~J<'n nach § '.L5 a des Arzneimittelgesetzes 191 11. 10. 66 12. 10. 66
6. 10. 66 Verordnung Nr. 27/66 über die Festsetzung von
Entgelten für V crkf~hrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 193 13.10.66 15. 10. 66
12. 10. 66 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über
die Einfuhr und die Durchfuhr von Einhufern aus
Frankreich 194 14. 10. 66 15. 10. 66
604 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und ßczeichnunq der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr. vom Seite
2. 9. 66 Verordnung Nr. 124/66/EWG der Kommission zur
Verringerung des Zusatzbetrags für Eier in der
Schale von Hausgdlügel 159 3. 9.66 2905
7. 9. 66 Verordnung Nr. 125/66/EWG der Kommission zur
Anderung der Verordnung Nr. 73/64/EWG betref-
fend die Häfen, welche der Berechnung der cif-
Preise für Reis und Bruchreis zugrunde liegen 161 8. 9.66 2925
12. 9. 66 Verordnung Nr. 126/66/EWG der Kommission zur
Festsetzung der Mindestqualität, der Weichweizen
und Roggen entsprechen müssen, um als für Er-
nährungszwecke geeignet zu gelten 163 13. 9.66 2941
12. 9. 66 Verordnung Nr. 127/66/EWG der Kommission zur
Festsetzung der technischen Kosten für die Dena-
turierung von Weizen und Roggen für die Ge-
treidewirtschaftsjahre 1965/1966 und 1966/1967 163 13. 9.66 2942
Berichtigung zur Verordnung Nr. 127/66/EWG der
Kommission vom 12. September 1966 zur Festset-
zung der technischen Kosten für die Denaturie-
rung von Weizen und Roggen für die Getreide-
w irtschafts j ah re 1965/ 1966 und 1966/ 1967 179 7. 10.66 3099
12. 9. 66 Verordnung Nr. 128/66/EWG der Kommission zur
Änderung der Verordnung Nr. 70 betreffend die
Festsetzung eines Ausgleichskoeffizienten zwi-
schen auf dem Weltmarkt angebotenem finnischem
Hafer und der für den Schwellenpreis maßgeben-
den Standardqualität 163 13. 9.66 2943
16. 9. 66 Verordnung Nr. 129/66/EWG der Kommission zur
Verringerung des Zusatzbetrags für flüssiges
oder gefrorenes Vollei 164 17. 9.66 2957
26. 7. 66 Verordnung Nr. 130/66/EWG des Rates über die
Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik 165 21. 9. 66 2965
22. 9. 66 Verordnung Nr. 131/66/EWG des Rates zur Ver-
längerung der Geltungsdauer der Verordnung
Nr. 142/64/EWG des Rates über die Erstattung bei
der Erzeugung von Getreide- und Kartoffelstärke 169 27. 9.66 3005
22. 9. 66 Verordnung Nr. 132/66/EWG des Rates über die
Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung
Nr. 130/65/EWG des Rates über die Gewährung
einer Erstattung bei der Erzeugung für die Grob-
und Feingrießsorten aus Mais, die in der Brau-
erei-Industrie Verwendung finden 169 27, 9.66 3006
22. 9. 66 Verordnung Nr. 133/66/EWG des Rates über die
Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber
dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und
Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse für Ein-
fuhren im vierten Vierteljahr 1966 169 27. 9.66 3007
22. 9. 66 Verordnung Nr. 134/66/EWG des Rates zur Ände-
rung der Verordnungen Nm. 45, 46, 116, 129/63/
EWG und 59/64/EWG des Rates, soweit diese
Bruteier von Hausgeflügel und lebendes Haus-
geflügel mit einem Gewicht von höchstens
185 Gramm betreffen 169 27. 9.66 3008
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiqer Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachqebieten geordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch den Verlag.
Bezuqsbedingungen für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50.
Ein z e Ist ü c k e je anqctangene 16 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendunq des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt•
Köln 3 99 oder nach Bezahlunq auf C rund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausqabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0, 15.