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Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1966 Ausgq?,·ehen zu Bonn am 8. Juni 1966 1 Nr. 23
Td~J Inhalt Seite
2. 6. bti i\110rdnun~J übe:r SLctdlsbegräbnisse und Staatsakte ...................................... 337
2. fi. 6(i Verordnung ülwr Ri:iumungsfristen . . . . . . . . . .. . . . . .. .. .. .. . . . . .. .. .. .. .. . . .. . . .. .. .. .. . 338
l!1rntl1•s,Jh1•l11JI. 111 3!0- 11, 234-1
Hinweis auf andere Verkiindungsblätter
ßt11HJcsgesdzblalL Teil II Nr. 20 und Nr. 21 .............................................. 339
Verkünclungc!tJ i rn Bundesanzeiger . .. .... .. .. ... . .. ... . .... .. .. .. ...... .... .... .... ... 340
Red1tsvorschri1ten de:r Europäischen Cemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
Anordnung
über Staatsbegräbnisse und Staatsakte
Vom 2. Juni 1966
Auf Vorschldg dr!r Bundesregierung bestimme ich: III.
Anordnungen nach I und II trifft der Bundes-
präsident.
I. IV.
Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die sich Die Durchführung von Staatsbegräbnissen und
um da.s deutsche Volk hervorragend verdient ge- Staatsakten obliegt dem Bundesminister des Innern;
macht haben, kann von der Bundesrepublik Deutsch- für Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates und
land ein Staatsbegrübnis gewährl werden. des Bundesverfassungsgerichts kann der Bundes-
präsident den Präsidenten dieser Verfassungsorgane
die Durchführung übertragen.
II.
Neben oder an Stelle eines Staatsbegräbnisses V.
kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt Staatsbegräbnisse und Staatsakte auf Grund lan-
angeordnet werden. desrechtlicher Anordnung bleiben unberührt.
Bonn, den 2. Juni 1966
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Ludwig Erhard
Der Bundesminister des Innern
Lücke
338 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Verordnung
über Räumungsfristen
Vom 2. Juni 1966
Auf Grund des Artikels JV § 5 des Zweiten Geset- (2) Ein auf Grnnd der §§ 30, 31 des Wohnraum-
zes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom bewirtschaftungsgesetzes gewährter Vollstreckungs-
l 4. Juli 1964 (Bundesgesetzhl. J S. 457) verordnet die schutz endet spätestens nach Ablauf von zwei Jah-
Bundesregierung: ren, nachdem diese Vorschriften außer Kraft getreten
oder unanwendbar geworden sind.
§ 1
Die Räumungsfrist in den Fällen der §§ 721, 794 a § 3
der Zivilprozeßordnung in der Fassung des Arti- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
kels II Nr. 5 und 6 des Zweiten Gesetzes zur Ände- Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
rung mietrecbtlicher Vorschriften vom 14. Juli 1964 gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel IV § 6
(Bundesgesetzbl. I S. 457) darf insgesamt nicht mehr Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung miet-
als zwei Jahre betragen. Im übrigen bleiben die rechtlicher Vorschriften auch im Land Berlin.
Vorschriften des § 721 Abs. 5 und des § 794 a Abs. 3
der Zivilprozeßordnung unberührt.
§ 4
§ 2
(l) Diese Verordnung tritt in Kraft:
(1) Unter den Voraussetzungen des Artikels IV a) in den Gebieten, in denen das Mieterschutzgesetz
§ 3 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung miet-
nicht mehr anzuwenden ist, am Tage nach der
rechtlicher Vorschriften kann eine Zwangsvollstrek- Verkündung;
kung noch innerhalb von zwei Jahren, nachdem die b) in den Gebieten, in denen das Mieterschutzgesetz
!-)§ 30, 31 des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes nach seinem § 54 Abs. 2, 3 unanwendbar wird,
vom 23. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 389, 418), mit dem Tage, von dem an das Mieterschutz-
zuletzt 9eändert durch Artikel I § 2 des Gesetzes gesetz danach nicht mehr anzuwenden ist;
zur Änderung des Schlußtermins für den Abbau der
c) im übrigen mit dem Außerkrafttreten des Mieter-
\r\Tohnungszwangswirtschaft und über weitere Maß-
schutzgesetzes.
nahmen auf dem Gt:)biete des Mietpreisrechts vom
24. Auqust 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 969), außer (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni
Kraft getreten oder unanwendbar geworden sind, 1968 außer Kraft. Hierdurch werden vor diesem Zeit-
nach Maßgabe dPs bisherigen Rechts einstweilen ein- punkt erlassene Entscheidungen über Räumungs-
qestelll werdc!n. fristen nicht berührt.
Bonn, den 2. Juni 1966
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Mende
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Jaeger.
Für den Bundesminister
für Wohnungswesen und Städtebau
Der Bundesminister für Arbeit
und Sozialordnung
Hans Katzer
Nr. 23 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juni 1966 339
Bundesgesetzblatt
Teil II
Tag Inhalt Seite
Nr. 20, ausgegeben am 1. Juni 1966
17. 5. 66 Verordnung zur Anderung der Polizeiverordnung betreffend die Betriebsordnung für den
Nord-Ostsee-Kanal und über den Anwendungsbereich der Seestraßenordnung . . . . . . . . . . . . . . 297
22. 5. 66 Verordnung zur Anderung der Seeschiffahrtstraßen-Ordnung und über den Anwendungs-
bereich der Seestraßenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299
Bundcsgescl.zbl. III 9511-1
21. 4. 66 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung des Königreichs Norwegen über die gegenseitige Gewährung sozialer
Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301
Nr. 21, ausgegeben am 7. Juni 1966
27. 5. 66 Siebenunddreißigsle Verordnung zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1966 (Zollkontingent
für Rindergcfrierfleisch) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305
30. 4. 66 Bekanntmachung zu dem Zehnten Protokoll über zusätzliche Zugeständnisse zum Allge-
mE)inen Zoll- und Handelsabkommen (Japan und Neuseeland) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
4. 5. 66 Bekannlmachung über den Geltungsbereich der Erklärung vom 9. November 1959 über die
Beziehungen zwischen den Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
und der Regierung der Polnischen Volksrepublik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316
7. 5. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vierten Protokolls zum Allgemeinen Ab-
kommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317
7. 5. 66 Bekcmnlmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über die Zwischenstaatliche
Beratende Seeschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318
14. 5. 66 BekannLrnc1chung über den Geltungsbereich der Berner Ubereinkunft zum Schutze von
Werken der Literatur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319
17. 5. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur friedlichen Erledigung
internationaler Streitfälle vom 18. Oktober 1907 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320
17. 5. 66 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Internationalen Schiffssicherheitsvertrages
London 1948 für Belgien u. a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321
18. 5. 66 Bekannlmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Vietnam über den Einsatz des Hospitalschiffs „Helgoland" 322
18. 5. 66 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Ubereinkunft über Form-
erfordernisse bei Patentanmeldungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327
340 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Ccm~if:\ § 1 /\ bs. 2 des G(!Sctzcs über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bunclcsqcsdr.lil. S. 23) wird au I folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hinqewiesen:
Verkündet im Tag des
Dc1lu111 t111cl Bc!'.eichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
20. 5. 6fi Verordnung Nr. 14/60 über die Festsetzung von
Enlgcl Lcn für Verkt)hrsleistungen der Binnen-
schitfahrl 100 28. 5. 66 1. 6. 66
~'· :i. fiG Sdlilfah rtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und
Schi llahrtsdirektion Kiel für die Schiffahrt auf der
Stör 100 28. 5.66 31. 5. 66
17. 5. füi Verordnung zur i\nderung der Verordnung über
die Wi:lhl, Amlszcil und Geschäftsführung des
Obrnan 11es in den zum Geschäftsbereich des Bun-
desministers des Innern gehörenden Dienststellen
im Auslund 101 1. 6. 66 1. 2. 66
24. ~i. G6 Verordnun~J Nr. 15/66 über die Festsetzung von
Dntgc)lt('.11 lii1 Vc~rkd1rsleistungen der Binnen-
schiffi1h rt 101 1. 6. 66 1. 6. 66
31. 5. 66 Verordnung PR Nr. b/66 über die Aufhebung der
Preisvorsclu iflen für Kalkstickstoff-Düngemittel 102 2. 6.66 3. 6. 66
3. 5. b6 Vf)rorclnung zur Anclerung der Verordnung über
die Wahl, Amtszeil und Geschäftsführung des
Obmannes der Beamlen, Angestellten und Ar-
beit.er in den Diensls1.ellen, Einheiten, Verbänden
und Schulen der Bundeswehr im Ausland 102 2.6. 66 3. 6.66
Bunclr,sqcsdzbl. lll 2035-1-7
3. 5. 66 Verordnung zur Anderung der Verordnung über
die Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung des
Obmannes cler Soldaten in den Auslandsdienst-
stellen der Bundeswehr, die nicht Einheiten, Ver-
bände oder Schulen sind 102 2. 6. 66 3. 6. 66
Bu1Hl(•sc1c,sPLzhl. TJI 2035-1-fi
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und ße:z.eichnunq der Rechtsvorschrift
Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr. vom Seite
18. 5. 66 Verordnung Nr. 55/66/EWG des Rates zur Ande-
rung der Verordnung Nr. 55/65/EWG des Rates
hinsichtlich der Mengen Cheddar-Käse, die auf
clem Markt der Mitgliedstaaten abgesetzt werden
können 92 23. 5. 66 1421
23. 5. 66 Verordnung Nr. 56/66/EWG der Kommission zur
Errechnung der Höchstbeträge der Erstattung bei
der Ausfuhr von Milcherzeugnissen nach dritten
Ländern und zur Aufhebunq der Verordnnnqen
Nr. 41/65/EWG und Nr. 42/65/1::WG 92 23. 5. 66 1422
I-I er aus CJ eher : Dei Bundc.';ini nisl<!r <kr .Justiz. Ver l u q : Bundesanzeiqer Verlaqsqes. m.b.I-I., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruck_erei.
Das Bundesw,scl,,hlal.l. erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausferli\JllfHJ verkGndet. In Teil llJ wird das nls Jorlqellend feslc;eslcllte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1()58 (ßundcsqcsctzlJl. I S. 437) nach Sachqebietcn qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedingungen für Teil III durch den Verlaq.
Bcznqsbeclinqrn1qc11 für T(dl l 1rncl II: Lau f end c r Bez 11 q nur durd1 cli e Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50.
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