165
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1966 Ausgegeben zu Bonn am 23. März 1966 Nr. 13
Tag Inhalt Seite
21. 3. 66 Verordnung zur Anderung der Postgebührenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165
21. 3. 66 Verordnung über die Postgebühren im Verkehr mit dem Ausland (Auslandspostgebühren-
ordnung -- PostGebOAusl -) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169
16. 3. 66 Verordnung zur Anderung der Postscheckgebührenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176
21. 3. 66 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften ....................................-. 180
Verordnung
zur Änderung der Postgebührenordnung
Vom 21. März 1966
Auf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes
vom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 676) wird im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirt-
schaft verordnet:
§ 1
In der Postgebührenordnung vom 15. Juli 1964
(Bundesgesetzbl. I S. 469) wird die Anlage zu § 1,
Gebührenübersicht, durch die Anlage zu dieser Ver-
ordnung ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 37 des Postverwal-
tungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. April 1966 in Kraft.
Bonn, den 21. März 1966
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
Stücklen
166 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Anlage zu § 1 der Verordnung zur
Änderung der Postgebührenordnung
vom 21. März 1966
Gebührenübersicht
Lfd. Gebühr
Gegenstand
Nr. DM Pf
3
I. Briefsendungen
Standardbrief 30
2 Brief
bis 100 g 50
über IOO bis 250 g 70
über 250 bis 500 g 90
über 500 bis 1 000 g 10
3 Brief im Ortsverkehr in Berlin
bis 20 g ................................................... . 10
über 20 bis 250 g ................................................... . 20
über 250 bis 500 g ................................................... . 30
über 500 bis 1 000 g ................................................... . 40
4 Postkarte .............................................................. . 20
5 Postkarte im Ortsverkehr in Berlin ..................................... . 8
6 Standarddrucksache 10
1 Drucksache
bis 50 g 20
über 50 bis 100 g 30
über 100 bis 250 g 40
über 250 bis 500 g 70
8 Standardbriefdrucksache 20
9 Briefdrucksache
bis 100 g 40
über 100 bis 250 g 60
über 250 bis 500 g 80
10 Standardmassendrucksache 7
11 Massendrucksache
bis 50 g 15
über 50 bis 100 g 20
über 100 bis 250 g 30
über 250 bis 500 g 60
über 500 bis 1 000 g 80
über 1 000 bis 2 000 g 90
12 Büchersendung
bis 50 g 10
über 50 bis 100 g 20
über 100 bis 250 g 30
über 250 bis 500 g 40
über 500 bis 1 000 g 70
13 Standardwarensendung 10
14 Warensendung
bis 50 g 20
über 50 bis 100 g 30
über 100 bis 250 g 40
über 250 bis 500 g 70
15 Wurfsendung
7
bis 20 g
über 20 bis 50g
15
16 Päckchen .............................................................. .
Nr. 13 Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1966 167
II. Paketsendungen
1. Zone 2.Zone 3.Zone 4.Zone
Ud. bis über 75 km über 150 km über 300 km
C(~gcnslr11Hl
Nr. 75km bis 150 km bis 300 km
DM Pf DM 1
Pf DM Pf DM 1
Pf
--· ·-·--------- 1 1
1
17 Pc1kct
bis 5 kg ........ l 20 1 40 1
1
60 1 80
1
über 5 bis 6 kg . .. .. .. . 1 60 1 90 2
1
.
40 2 70
über 6 bis 7 k~J ........ 2 2 40 3 20 3 60
über 7 bis 8 kg ........ 2 1
30 2 90 4 - 4 70
über 8 bis 9 kg ........ 2 60 3 30 4 70 5 80
über 9 bis 10 kg ........ 2 90 3 70 5 1 30 6 90
über 10 bis 11 kg ........ 3 20 4 10 5 90 7 70
über 11 bis 12 kg ........ 3 50 4 50 6 50 8 50
über12 bis 13 kg ........ 3 80 4 90 7 10 9 30
über13 bis 14 kg ........ 4 10 5 30 7 1 70 10 10
über 14 bis 15 kg ........ 4 40 5 70 8 30 10 90
über15 bis 16 kg ........ 4 70 6 10 8 90 11 70
über16 bis 17 kg ...... 5 - 6 50 9 50 12 50
über17 bis 18 kg ........ 5 30 6 90 10 10 13 30
über18 bis 19 kg ........ 5 60 7 30 10 70 14 10
über19 bis 20 kg ........ 5 90 7 70 11 30 14 90
Lfd. Gebühr
Gegenstand
Nr. Pf
DM 1
18 Zuschlag für sperrige Pakete ........................................... . 50 v. H. der
Paketgebühr
1. Zone 2.Zone 3. Zone
4.Zone
bis über 75 km über 150 km
über 300 km
75km bis 150km bis 300km
DM 1
Pf DM 1
Pf DM 1
Pf DM 1
Pf
19 Postgut
bis 5 kg 1 10 1 20 1 40 1 60
1
über 5 bis 6 kg 1 50 1 70 2 10 2 40
über 6 bis 7 kg 1 80 2 20 2 80 3 20.
1
III. Postanweisungen
20 Pos Lan w eisung
bis lODM 60
über 10 bis 50DM 80
über 50 bis J00DM
über 100 bis 500DM 40
über 500 bis 1 000 DM 80
21 T(!lc~Jri:Lphischc Posl,m weisung
bis 50 DM 4
über 50 bis 100 DM 4 50
über 100 bis 500 DM 5 50
über 500 bis 1 000 DM 6 50
168 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Lfd. Gebühr
Gegenstand
Nr. DM \ Pf
l V. Besondere V ersendungsformen
22 Werlgebühr
für je 500 DM der WerLctngabe oder einen Teil davon ............... .
23 Einschrcib~Jcbühr für eine Sendung ...................................... . 80
24 Gebühr fiir die! eigenh~indige Zustellung einer Sendung .................. . 50
25 Rückscht~ingebühr für eine Sendung 50
26 Nc1chncJhm(\gcbühr fiir eine Sendung 80
27 Eilzuslellgcbühr für eine Sendung
Zustellung zwischen 6 und 22 Uhr
Zustellung zwischen 22 und 6 Uhr 2
28 Luftpostg<!bühr für eirn-! S<~ndung
ü) Briefsendungen
für je 20 g 5
b) Pakete
bis 1 kg
jedes weitere ½ kg mehr ............................................ . 50
29 Schnellpaketgebühr für eine Sendung ................................... .
30 Gebühr für die Auslieferung eines Kursbriefes
a) für den Kalendermonat .............................................. . 30
b) für die Kalenderwoche .............................................. . 10
31 Werbeantwortgebühr für eine Sendung .................................. . 10
32 Prüfgebühr für Anschriftenprüfung bei Sammelaufträgen
für eine Anschrift ...................................................... . 10
mindestens für eine Sendung nach demselben Postamt ................... .
V. Postaufträge
33 Auftragsgebühr für einen Postzustellungsauftrag 2
34 Vorzeigegebühr für einen Postprotestauftrag ............................ . 80
VI. Sonstige Gebühren
35 Einziehungsgebühr
a) für eine nicht oder unzureichend freigemachte Briefsendung 30
b) für ein nicht frc~igemachtes Paket ..................................... . 50
36 Stundungsgebühr
für eine volle oder angebrochene Deutsche Mark monatlich 2
mindestens 111onatlich ............. ·.· ................................... .
37 Behandlungsgebühr für eine Sendung mit vorschriftswidriger Aufschrift ... . 30
38 Gebühr für die Einlieferungsbescheinigung über eine gewöhnliche Brief-
sendung mit Nachnahme ............................................... . 20
39 Gebühr für einen Mietbriefkasten vierteljährlich ......................... . 45
40 Spi.:itgebühr für die Einlieferung einer Sendung außerhalb der Annahme-
zeiten .................................................... •. • • • • • • • • • • · · 50
41 Gebühr für die Ubermitllung eines nachträglichen Verlangens des Absenders
42 Zustellgebühr für eine Paketsendung ................................... . 60
43 Gebühr für das Ben!ilhalten der Sendungen zur Abholung
c1) für Briefsendungen und Postanweisungen
vierteljährlich ...................................................... . 3
Zuschlag für jede zusätzliche gewöhnliche Postfacheinheit vierteljährlich 50
b) für Paketsendungen monatlich ....................................... . 15
44 Gebühr für eine UnzustellbctrkeitsanZeige ............................... . 60
Nr. 13 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1966 169
Verordnung
über die Postgebühren im Verkehr mit dem Ausland
(Auslandspostgebührenordnung - PostGebOAusl -)
Vom 21. März 1966
Auf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes 50 0/o und über 10 kg 25 0/o sowie für alle Pakete
vom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 676) wird im gleichmäßig je 10 Centimen in Ansatz gebracht wer-
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirt- den.
schaft verordnet:
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
§ 1
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
(1) Die Postgebühren im Auslandsverkehr werden blatt I S. 1) in Verbindung mit § 37 des Postverwal-
auf die in der Anlage zu dieser Verordnung angege- tungsgesetzes auch im Land Berlin.
benen Beträge festgesetzt; ausgenommen sind die
Beförderungsgebühren für Auslandspakete, deren § 3
Festsetzung in Absatz 2 besonders geregelt ist. (1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 1
Abs. 2 letzter Satz am 1. April 1966 in Kraft.
(2) Die Gebühren für die Beförderung der Aus-
landspakete des Land-, See- und Luftweges ergeben (2) § 1 Abs.2 letzter Satz tritt am 1.Juli 1966 in
sich aus den Vorschriften des Postpaketabkommens Kraft.
von Wien 1964 (Gesetz zu den Verträgen vom (3) Am 1. April 1966 treten außer Kraft:
10. Juli 1964 des Weltpostvereins vom 20. Dezember
a) Die Verordnung über die Postgebühren im Ver-
1965 Bundesgcsclzbl. 11 S. 1633, 1777 --), sowie
kehr mit dem Ausland (Auslandspostgebühren-
der Schlußniedcrscb rift: zum genannten Abkommen
ordnung - PostGebOAusl -) vom 15. Juli 1964
und aus zweiseitiqen Abkommen mit den Ländern,
(Bundesgesetzbl. I S. 480);
die dem Postpaketabkommen nicht beigetreten sind.
Bei der Berechnung der in der Gesamtgebühr ent- b) die Verordnung über die Einführung ermäßigter
haltenen Land- und Scebeförderungsgebührenanteile Postgebühren im Verkehr mit den Niederlanden
und Luftpostzuschläge der Deutschen Bundespost vom 15. Juli 1964 (Bundesanzeiger Nr. 133 vom
werden die Artik€~l 6 Abs. 4, Artikel 7, Artikel 8 23. Juli 1964);
Abs. 2, Artikel 10, Artikel 11 Abs. 1 und Artikel 12 c) die Verordnung über die Einführung ermäßig-
des Postpaketabkommens zugrunde gelegt. Artikel 7 ter Postgebühren im Verkehr mit Italien vom
und Artikel 12 werden mit der Maßgabe angewen- 10. August 1965 (Bundesanzeiger Nr. 149 vom
det, daß für Pakete der Gewichtsstufen bis 10 kg 12. August 1965).
Bonn, den 21. März 1966
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
Stücklen
170 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Anlage
zu § 1 der Auslandspostgebührenordnung vom 21. März 1966
Postgebühren im V er kehr mit dem Ausland
Lfd. Gebühr
Gegenstand Bemerkungen
Nr. DM Pf
--- 1
~---
_____ __
,.
3 4
a) Briefe
bis 20 g - 50
jede weiteren 20 g -- 30
b) Briefe nach Andorra, Belgien, Frankreich, Briefe über 20 g und
Italien, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden, Briefe, die nicht den Be-
San Marino und der Vatikanstadt dingungen für Standard-
bis 20 g (Standardbriefe) 30 briefe entsprechen: wie
zu a)
Briefe bis 20 g, die eine
Länge zwischen 14 und
23,5 cm, eine Breite
zwischen 9 und 12 cm,
eine Höhe bis zu 0,5 cm
haben und deren Länge
mindestens das 1,41fache
der Breite beträgt, sind
Standardbriefe
2 a) Postkarten
einfache - 30
mit Anlwortk-ute 60
b) Postkarüm nach Andorra, Belgien, Frankreich,
Italien, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden,
San Marino und der Vatikanstadt 1
einfache - 20
mit Antwortkarte -- 40
3 Phonopost
je 50 g - 30
4 a) Drucksachen
bis 50 g - 20
jede weiteren 50 g 10
b) Drucksachen zu ermäßigter Gebühr (Streifband-
zei lung, Büchersendung)
bis 100 g - 20
jede weiteren 100 g - 10
5 Blindensendungen Gebührenfreie Be-
förderung auf dem
Land- und Seeweg
6 Warenproben
bis 50 g - 20
jede weiteren 50 g - 10
mindestens - 30
1 Päckchen
je 50 g - 20
mindestens - 80
8 Mit Luftpost beförderte Briefsendungen
Luftpostzuschläge
a) nach europäischen Ländern einschl. der asiatischen
Briefe (einschl. Wertbriefe und Wertkästchen), Gebietsteile der Sowjet-
Postkarlen und Poslcmweisungen union und der Türkei
sowie der Azoren, Grön-
andere Briefsendungen für land, der Kanarischen
je 50 g 15 Inseln und Madeira
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1966 171
Lfd. Gebühr
Gegenstand Bemerkungen
Nr. DM I Pf
-- -- - - - - - - - - - - - ~
b) nc1ch ,rnßc!reuropäischen Ländern
l. nach Adcn, Äthiopien, Algerien, Bahrain,
Dühomey, Dubai, Elfenbeinküste, Franzö-
sische Somaliküste, Gabun, Gambia, Ghana,
Guinea, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien,
Kamerun, Kanada, Kapverdische Inseln, Katar,
Kenia, Kongo (Brazzaville), Kuwait, Libanon,
Liberia, Libyen, Mali, Marokko, Maskat, Mau-
nc:tanien, Niger, Nigeria, Obervolta, Oman,
Portugiesisch-Guinea, St. Pierre und Mique-
lon, Saudi-Arabien, Senegal, Sharja, Sierra
Leone, Somalia, Spanisch-Guinea, Spanisch-
Westafrika, Sudan, Syrien, Tansania, Togo,
Tschad, Tunesien, Uganda, Vereinigte Ara-
bische Republik, Vereinigte Staaten mit
Aleuten-Inseln, Zentralafrikanische Republik
Briefe (einschl. Wertbriefe und Wertkästchen)
für je 5 g, Postkarten und Postanweisungen 20
andere Briefsendungen für
je 20 g 20
2. nach Afghanistan, Amiranten, Andamanen,
Angola, Ascension, Bahama-Inseln, Bermuda,
Bhutan, Birma, Britisch-Honduras, Burundi,
Cabinda, Ceylon, Costa Rica, Desirade, Do-
minikanische Republik, El Salvador, Guade-
loupe, Guatemala, Haiti, Honduras (Republik),
Indien, Jamaika, Kongo (Leopoldville), Lakka-
diven, Les Saintes, Kuba, Madagaskar, Ma- 1
lawi, Malediven, Marie-Galante, Martinique,
Mauritius, Mexiko, Mongolei, Mosambik, Ne-
pal, Nicaragua, Niederländische Antillen, Ni-
kobaren, Pakistan, Panama, Panamakanal-
zone, Porto Rico, Reunion, Rodriguez, Rwanda,
St. Barthelemy, St. Helena, St. Martin, St.
Thomas (Sao Tome und Principe), Sambia,
Seyschellen, Sikkim, Südafrika, Südrhodesien,
Südwestafrika, Thailand, Tobago, Trinidad,
Tschagos-Inseln, Virginische Inseln, West-
indien
Briefe (einschl. Wertbriefe und Wertkästchen)
für je 5 g, Postkarten und Postanweisungen 30
andere Briefsendungen für
je 20 g 30
3. nach Argentinien, Bolivien, Brasilien, Britisch-
Guayana, Brunei, Chile, China, Ecuador, Falk-
lancl-Inseln, Französisch-Guayana, Galapagos-
Inseln, Hongkong, Kambodscha, Kolumbien,
Laos, Macau, Malaysia, Midway, Paraguay,
Peru, Philippinen, Singapore, Südgeorgien,
Surinam, Uruguay, Venezuela, Vietnam,
Wake
Bricfo (einschl. Wertbriefe und Wertkästchen)
für je 5 g, Postkarten und Postanweisungen 40
ändere Briefsendungen für
je 20 g 40
4. nach Australien, Fidschi-Inseln, Französisch-
Polynesien, Guam, Indonesien, Japan, Korea,
Neuseeland, Ozeanien außer den Inseln Mid-
way und Wake, Portugiesisch-Timor, Riukiu-
Jnseln
172 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Lfd. Gebühr
Gegenstand Bemerkungen
Nr.
DM j Pf
- - - - - - - ' - - - - - 1 - - - - - - - - - - - - - - - - - - -----~-•
3
Briefe (e.inschl. Wertbriefe und Wertkästchen)
für je 5 g, Postkarten und Postanweisungen 50
andere Briefsendungen
je 20 g 50
/\c\ro9rc1rnme (LulLpostleichtbriefe) 70 Gesamtgebühr (gewöhn-
liche Briefgebühr und
Luftpostzuschlag)
9 Zeilungen
a) Zeitungsgebühr für jedes Zeitungsnummernstück
einer Zeitung, deren Bezug di2 Post vermittelt,
bis 50 g des durchschnittlichen Nummernstück-
gewichts 10
jede weiteren 50 g 5
b) Vermittlungsgebühr für jede Bestellung und für Die Vermittlungsgebühr
jede erneute Bestellung einer Zeitung, die aus ist in dem in der Abtei-
dem Ausland geliefert wird 20 lung II der Postzeitungs-
liste veröffentlichten
Bezugsgeld bereits
enthalten
c) Uberweisungsgebühr für jede Bezugszeit 90
d) Gebühr für Zeitungsbeilagen Die Gebühr wird nicht für
bis 50 g 20 jedes Beilagenstück,
über 50 bis 75 g 30 sondern für alle in einem
Zeitungsnummernstück
enthaltenen Zeitungs-
beilagen berechnet
e) Gebühr für die Mitteilung von Bezieheranschrif-
ten
1. feste Gebühr für den Antrag auf Mitteilung
von Bezieheranschriften 70
2. Zusatzgebühr für jede mitgeteilte Bezieher-
anschrift 7
10 Postanweisungen
a) eine feste Gebühr für das Verfahren; sie beträgt
1. bei Postanweisungen, die im Kartenverfahren
abgewickelt werden 60
2. bei Postanweisungen, die im Listenverfahren
abgewickelt werden 10
b) eine gestaffelte Gebühr; sie beträgt
bis 50 DM 25
über 50 bis 100 DM 50
über 100 bis 200 DM
für jede weiteren vollen oder angefangenen
20 DM des eingezahlten Betrags 10
11 Telegraphische Postanweisungen
dieselben Gebühren wie für gewöhnliche Post-
anweisungen; außerdem die Gebühren für das
Dberweisungstelegramm und gegebenenfalls für
persönliche Mitteilungen des Absenders
12 Zahlkarlen
a) eine feste Gebühr lür das Verfahren;
sie beträgt
1. bEd Zahlkarten, dü~ im Kartenverfahren ab-
gewickelt werden 30
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1966 173
Lfd. Gebühr
Gegenstand Bemerkungen
Nr. DM I Pf
2. bei Zahlkarten, die im Listenverfahren ab-
gewickelt werden 60
b) eine gestaffelte Gebühr;
sie beträgt
bis 200 DM 50
für jede weiteren vollen oder angefangenen
20 DM des eingezahlten Betrags 5
13 Telegraphische Zahlkarten
dieselben Gebühren wie für gewöhnliche Zahlkar-
ten; außerdem die Gebühren für das Uberweisungs-
telegramm und gegebenenfalls für persönliche Mit-
teilungen des Absenders
14 Postreiseschecks (das Scheckheft und die
Schecks werden zum
für jede vollen oder angefangenen 20 DM des ein-
Selbstkostenpreis von
gezahlten Bc~trags 10
1,50 DM abgegeben)
15 Sendungen mit Nachnilhme nach dem Ausland
Neben den Gebühren für gleichartige Sendungen
ohne Nachnahme,
J. wenn der eingezogene Betrag durch Nachnahme-
Auslandspostanweisung übermittelt werden soll,
a) eine feste Gebühr für das Verfahren; sie
beträgt
1. bei Postanweisungen, die im Kartenver-
fahren abgewickelt werden
2. bei Postanweisungen, die im Listenver-
fahren abgewickelt werden 50
b) eine gestaffelte Gebühr;
sie beträgt
bis SO DM 25
über 50 bis 100 DM 50
über 100 bis 200 DM
für jede weiteren vollen oder angefangenen
20 DM des Nachnahmebetrags oder des Ge-
genwertes in fremder Währung 10
II. wenn der eingezogene Betrag einem Postscheck-
konto im Bestimmungsland der Sendung gut-
geschrieben werden soll 40
16 Sendungen mit Nachnahme aus dem Ausland
wenn der Betrag einem Postscheckkonto im Inland
gutgeschrieben werden soll, werden einbehalten
von
Nachnahm(~beträgen bis 10DM 70
über 10 DM bis 50DM 80
über 50 DM bis l00DM 90
über 100 DM bis 500 DM
über 500 DM bis 1 000 DM 20
über 1 000 DM 40
17 Postüberweisungen
für je 100 DM des Uberweisungsbetrags oder einen
Teil davon bis 1 000 DM 10
mindestens für jeden Auftrag 30
für jede weiteren 100 DM bis 10 000 DM 5
für jede weiteren 100 DM bis 100 000 DM 4
für jede weiteren 100 DM über 100 000 DM 3
174 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Lfd. Gebühr
Gegenstand Bemerkungen
Nr. DM \ Pf
3
18 Tel(~~Jrc1phisc:hc Postüberweisungen
dicscdhcn Gebühren wie für gewöhnliche Postüber-
weisungf!ll, dazu die Gebühren für das Uberwei-
sungstelegramrn und gegebenenfalls für persönliche
Mittcilungc'n des Absenders; außerdem eine feste
Gebühr von 30
19 Einschreiben 80
20 Wertsendungen
a) Briefe mit Wertangabe
1. die Gebühr für einen Einschreibbrief gleichen
Gewichts
2. die Wertangabegebühr für je 200 DM der
Wertangabe oder einen Teil davon 50
b) Wertkästchen
1. die Beförderungsgebühr für je 50 g oder
einen Teil davon 20
mindestens
2. die Einschreibgebühr 80
3. die Wertangabegebühr für je 200 DM der
Wertangabe oder einen Teil davon 50
c) Pakete mit Wertangabe
1. Behcrndlungsgebühr 60
2. Werl.angabegebühr für je 200 DM 50
21 Pakc-!le mil stiller Versicherung
Werl.angabegcbühr für je 50 DM 50
mindestens
22 Rückscheine
a) falls bei der Einlieferung verlangt 50
b) falls nachträglich verlangt 80
23 Behandlung der Sendungen mit dem Vermerk
,,Eigenhändig" 50
24 Eilzustellung
a) Briefe
b) Pakete 10
25 lnterndlionc1lc Anlworlscheine 60
26 Anträge auf Zurückziehung von Postsendungen Zu lfd. Nr. 26 unter a):
oder Änderung der Aufschrift oder Streichung oder Wünscht der Absender
Anderung des Nachnahmebetrags 80
bei brieflichem Verlangen
a) bei brieflicher Ubermittlung des Antrags: die Ubermittlung seines
zusi.itzlich die Einschreibgebühr (80 Pf); Antrags auf dem Luftweg,
so hat er hierfür zusätz-
b) bei telegraphischer Ubermittlung des Antrags
lich den entsprechenden
1. für gewöhnliche Sendungen: Luftpostzuschlag zu
zusätzlich die Gebühr für das Telegramm; entrichten.
2. für Wertsendungen:
zusätzlich die Gebühr für das Telegramm und
die Einschreibgebühr (80 Pf);
Nr. 13 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1966 175
Lfd. Gebühr
Gegenstand Bemerkungen
Nr. DM Pf
1
3 4
J. auf Streichung oder Änderung des Nach- Zu lfd. Nr. 26
nahmebetrags: unter a) und b):
zusätzlich die G<:!bühr für das Telegramm und Wünscht der Absender
die IJinschrcibgPhühr (80 Pf). auf dem Luftweg oder
telegraphisch darüber
unterrichtet zu werden,
was das Bestimmungsamt
auf seinen Antrag auf
Zurückziehung usw. ver-
anlaßt hat, so hat er
hierfür zusätzlich den ent-
sprechenden Luftpost-
zuschlag oder die entspre-
chenden Telegramm-
gebühren zu entrichten.
27 Auszahlungsscheine
a) falls bei der Einlieferung verlangt 50
b) falls nachträglich verlangt 80
28 Gebührenzettel
Nachträgliches Verlangen 80
29 Unzus tel1 bar kei tsanzeige 60
30 Verschiffungs bescheinigung 60
31 Zustellgebühr für Pakete 60
32 Verzollungspostgebühr
a) Briefsendungen 80
b) Pakete 30
33 Nachfragen 80
34 Gebühr für die Ausstellung von Postausweiskarten
176 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Postscheckgebührenordnung
Vom 21. März 1966
Auf Grund des § 14 des Postverwaltungsgesetzes
vom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 676) wird im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirt-
schaft verordnet:
§ 1
In der Postscheckgebührenordnung vom 15. Juli
1964 (Bundesgesetzbl. I S. 466) wird die Anlage zu
§ 1, Ubersicht der Postscheckgebühren (Inlandsver-
kehr), durch die .Anlage zu dieser Verordnung er-
setzt.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 37 des Postverwal-
tungsgesetzes auch im Land Berlin.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. April 1966 in Kraft.
Bonn, den 21. März 1966
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
Stücklen
Nr. 13 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1966 171
Anlage zu § 1 der Verordnung zur
Änderung der Postscheckgebühren-
ordnung vom 21. März 1966
Ubersicht der Postscheckgebi.ihren
(Inlandsverkehr)
Lfd. Gebühr
Gegenstand
Nr. DM / Pf
-----------------------------------------'--------------
Schriftliche ßesUitigung über die Höhe des Kontoguthabens 30
2 Zahlkarten
bis l0DM 30
über 10 DM bis 50DM 40
über 50DM bis lO0DM 50
über 100 DM bis 500 DM 60
über 500 DM bis 1 000 DM 80
über 1 000 DM (unbeschrünkt)
3 Eilzahlkarten
Zuschlags~whüh r 50
4 Telegraphische Zahlkarten
bis :-iOO DM 3 50
für jede Wt!ilercn 500 DM oder einen Teil davon 1
5 Eilüberweisungen .... 50
6 Unmittelbare schriftliche Benachrichtigung des Empfängers einer Uberweisung 30
7 Telegraphische Uberweisungen
a) Uberwcisungs~whühr .............................................. . 3 50
b) 1mrnillellF1r<! schriftliche Benachrichtigung des Gutschriftempfängers ... . 30
8 Schecks
a) Unbar(: 13 C! g 1 eich u n g
für jt\de unbure Begleichung bei einer Zahlstelle eines Postscheckamts
oder der J\bredmungss telle einer Landeszentralbank
lür jt) 100 DM des Scheckbetrags .................... . 3
b) Bar<1uszahJung
aü) für jede Barauswhlung bei einer Zahlstelle eines Postscheckamts
(Kassenscheck) eine feste Gebühr von ............................ . 30
und außerdem für je 10 DM des Scheckbetrags ................ .
hb) für jede Baruuszahlung durch Zahlungsanweisung
bis 10 DM ........................................... . 60
über 10 DM t~i,w lcste Gebühr von .................... . 60
und außerdem für je 10 DM des Scheckbetrags . . . . . . .... .
9 Eilschecks
Zuschlt1gs9cbühr 50
10 Telegraphische Zahlungsanweisungen
bis 50DM ............................................... . 3 50
über 50 DM bis 500 DM ........................................ . 4 50
für jede wf'iLen!n .'>00 DM oder einen Teil davon ......................... . 50
178 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Lfd. Gebühr
Gegenstand
Nr. DM 1 Pf
11 Daueraufträge
a) Einrichtung eines Dauerauftrags - bei Sammeldaueraufträgen für jeden
zugc'.hörigen A uft.rag -- einmalig .................................... . 30
b) Ausführung eines Dauerauftrags -- bei Sammeldaueraufträgen für jede
Auslührung eines jeden zugehörigen Auftrags ........................ . 20
c) i\ndcrung l~ines Dauerauftrags - bei Sammeldaueraufträgen für jede
Änderung eines jeden zugehörigen Auftrags ......................... . 25
12 Deckungslose Uberweisungen 40
13 Deckungslose Schecks 40
14 Nachfrageschreiben .................................................... . 80
Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. März 1966 179
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen
Vom 16. März 1966
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be- 8. die in der Zeit vom 16. bis 19. Juni 1966 in Dort-
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und mund stattfindende „Fachausstellung ,Farbe An-
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl. strich 66' ",
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
9. die in der Zeit vom 26. bis 30. Juli 1966 in Mün-
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
chen stattfindende „Klinische Chemie, Fachmesse
wird bekanntgemacht:
für klinische Geräte",
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vorge- 10. die in der Zeit vom 14. bis 19. August 1966 in
sehene Schutz von Erfindungen, Mustern und München stattfindende „Industrieausstellung an-
Warenzeichen tritt ein für läßlich des XX. Internationalen Ophthalmologen-
Kongresses München 1966",
1. die in der Zeit vom 30. März bis 3. April 1966 in
Stuttgart stattfindende „INTHERM - Internatio- 11. die in der Zeit vom 3. bis 9. September 1966 in
nale Fachmesse Olfeuerung und Gasfeuerung", München stattfindende „IF AT 66, Fachmesse für
Abwassertechnik",
2. die in der Zeit vom 13. bis 22. April 1966 in Ber-
lin stattfindende Veranstaltung „64. Internatio- 12. die in der Zeit vom 3. bis 11. September 1966 in
nale Berliner Durchreise - Hauptmusterung Stuttgart stattfindende „Deutsche Weinbau-
Herbst/Winter 1966/67 -", ausstellung anläßlich des 46. Deutschen Wein-
baukongresses",
3. die in der Zeit vom 17. bis 21. April 1966 in
Wiesbaden stattfindende „Fachausstellung der 13. die in der Zeit vom 17. bis 25. September 1966 in
pharmazeutischen und medizinisch-technischen Essen stattfindende „DEUBAU 66 - Deutsche
Industrie anläßlich des 72. Kongresses der Deut- Bauausstellung und Internationaler Bau-
schen Gesellschaft für innere Medizin", kongreß",
4. die in der Zeit vom 11. bis 14. Mai 1966 in Stutt- 14. die in der Zeit vom 23. bis 27. September 1966 in
gart stattfindende „Interhospital, 4. Internatio- Stuttgart stattfindende „indrofa, Internationale
nale Krankenhaus-Ausstellung", Drogerie-Ausstellung",
5. die in der Zeit vom 12. bis 22. Mai 1966 in Mün- 15. die in der Zeit vom 8. bis 16. Oktober 1966 in
chen stattfindende „Internationale Handwerks- Essen stattfindende Veranstaltung „5. Internatio-
messe - 18. Messe des Handwerks und der naler Caravan-Salon",
Zulieferindustrie", 16. die in der Zeit vom 10. bis 21. Oktober 1966 in
6. die in der Zeit vom 18. bis 21. Mai 1966 in Berlin Berlin stattfindende „66. Internationale Berliner
stattfindende „Informationsschau der Röntgen- Durchreise - Hauptmusterung Frühjahr/Som-
industrie", mer 1967 -",
7. die in der Zeit vom 21. bis 25. Mai 1966 in Essen 17. die in der Zeit vom 24. bis 25. April 1966 in Han-
stattfindende „4. Internationale Fachmesse für nover stattfindende „Fachausstellung Friseur-
Vulkanisation und Runderneuerung", bedarf und Körperpflege - Kosmetik 1966".
Bonn, den 16. März 1966
Der Bundesminister der Justiz
Dr. J aeger
180 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § l Abs. 2 d(:S Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 2]) wird aul folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hinqc~wiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bczc)ichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
10. 2. bfi Zwei Lt) Andc)1Ttn~Jsverordnun9 zur 7. BAA-Fest-
slellungsDV 47 9.3.66 Siehe§ 3
Bunclc\S(JcsclziJI. 111 G:2:2-1-BAADV 7
4. 3. füj Vnor'clnung Nr. 7/66 über die Festsetzung von
Entgelten IC1r Vc!rk<)hrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 49 11. 3. 66 Siehe§ 4
10. 3. 66 Verordnun~J TSF Nr. 4/66 über Tarife für den
Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen 50 12.3.66 21. 3. 66
11. 3. 66 Verordnung PR Nr. 2/66 zur Änderung der Ver-
ordnung PR Nr. 10/56 über den Preisausgleich bei
Lieferung von Gießt~reiroheisen in frachtungünstig
gelegene Cebiet.e 51 15. 3. 66 15.3.66
Hinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnun~r der Rechlsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr. vom Seite
10. 2. 66 Verordnung Nr. 12/66/EWG der Kommission über
die Festsetzung eines Zusatzbetrngs für Eier in
der Schale von Hausgeflügel 26 11. 2. 66 419
2. 3. 66 Verordnung Nr. 17/66/EWG der Kommission zur
Verlängerung der Gültigkeitsdauer bestimmter
Ausfuhrlizenzen für Mehl aus Weizen und Rog-
gen in Abwl~ichung von der Verordnung Nr.
102/64/EWG 38 3.3.66 537
28. 2. 66 Verordnung Nr. 2/66/Euratom des Rates zur Än-
derung der Regelung der Bezüge und der sozialen
Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Ge-
meinsamen Kernforschungsstelle, die in den Nie-
derlanden q.ienstlich verwendet werden 40 28. 2. 66 557
4. 3. 66 Verordnung Nr. 18/66/EWG der Kommission zur
Erhöhung der Zusatzbeträge für flüssiges oder
gefrorenes Vollei sowie für flüssiges oder ge-
frorenes Eigelb und zur Festsetzung des Zusatz-
betrags für getrocknetes Eigelb 40 4.3.66 559
7. 3. 66 Verordnung Nr. 19/66/EWG des Rates zur Ände-
rung der Verordnungen Nr. 45, 46, 116, 129/63/
EWG und 59/64/EWG des Rates, soweit diese
Bruteier von Hausgeflügel und lebendes Haus-
geflügel mit einE!m Gewicht von höchstens 185
Gramm betreffen 42 8. 3.66 581
Heraus q e b er : Der Bundcsniinister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiqer Verlaqsqes. m.b H., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei.
Das Bundesqcsetzblalt ersclwint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnunqen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertiqunq verkü11det. In lc~il Ill wird das als lortqeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes-
rechts vom 10. Juli ID58 (Bundcsqesetzbl. 1 S. 437) nach Sachqebieten geordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch den Verlaq.
Bezuqslwdir1qunqcn für Ttiil I und II: L iJ u 1 ende 1 Bez u q nur durch die Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50.
Ein z e Ist ü c k e je c111qclc1nqcue 16 Scilt'n DM 0,40 gegen Voreiusendunq des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt•
Kölu 3 D!l oclt'J uuch Bc!zahlunq uLlf Grund einer Vorausrechnunq. Preis dieser Ausqabe DM 0,40 zuzüqlich Versandqebühr DM 0,15.