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Bu11desgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1966 Ausgegeben zu Bonn am 10. Mürz 1966 1 Nr. 10
Tag In hall Seite
1. 3. GG Zweile Vcronlnunq zur Anderung und Ergi:inzung der Verordnung über die Gebühren der
KMLcllbehörden und die Erstattung der durch das Verfahren vor den Kartellbehörden ent-
sl<1ndencn Koslnn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141
Bundr,su(•sclzlJI. lll '/(J:l-1-:l
7. 3. 66 Bckannlnwchung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen
Mark (Fichte-Gedc)nkmünze) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundc,s9eset:t.blcJIL Teil II Nr. 6 144
Zweite Verordnung
zur Änderung und Ergänzung der Verordnung
über die Gebühren der Kartellbehörden
und die Erstattung der durch das Verfahren vor den Kartellbehörden entstandenen Kosten
Vom 1. März 1966
Auf Grund des § 80 des Gesetzes gegen Wettbe- b) Absatz 2 wird gestrichen.
werbsbeschränkungen in der Fassung vom 3. Januar
1966 (Bundesgesetzbl. I S. 37) verordnet die Bundes- c) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2.
regierung mit Zustimmung des Bundesrates:
6. § 14 wird wie folgt geändert:
Artikel 1 a) In Absatz 1 Satz 2 entfallen die Worte „durch
einen unbegründeten Einspruch oder".
Die Verordnung über die Gebühren der Kartell-
behörden und die Erstattung der durch das Verfah- b) In Absatz 3 wird die Verweisung auf ,,§ 59
ren vor den Kartellbehörden entstandenen Kosten Satz 1" durch die Verweisung auf ,, § 62 Abs. 1"
vom 23. Januar 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 61), er- ersetzt.
gänzt durch Verordnung vom 14. Oktober 1960
(Bundesgesetzbl. I S. 830), wird wie folgt geändert 7. Die Anlage zu § 1 (Gebührentarif) wird wie folgt
und ergänzt: geändert und ergänzt:
1. In § 1 Abs. 2 Satz 1 wird der zweite Halbsatz a) Nummer 2 Buchstabe a erhält folgende Fas-
gestrichen. sung:
2. § 3 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Anmeldung eines Vertrages
„In Verfahren auf Grund eines im Gesetz oder Beschlusses nach §§ 2
vorgesehenen Antrages oder einer Anmeldung und 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 000 bis 30 000"
soll die Kartellbehörde einen Vorschuß in Höhe
b) Nummer 2 Buchstabe b erhält folgende Fas-
der voraussichtlich entstehenden Kosten erheben."
sung:
3. § 6 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
„Anmeldung eines Vertrages
,, l. wer durch einen im Gesetz vorgesehenen An- oder Beschlusses nach § 5 a 1 500 bis 15 000"
trag die Tätigkeit der Kartellbehörde veran-
laßt oder eine Anmeldung eingereicht hat;". c) In Nummer 2 werden die bisherigen Buchsta-
4. In § 8 Satz 1 entfallen die Worte „oder ein Ein- ben b bis d die Buchstaben c bis e, wobei im
spruch". bisherigen Buchstaben c die Verweisung auf
den Buchstaben a durch die Verweisung auf
5. § lO wird wie folgl geändert: die Buchstaben a und b sowie im bisherigen
a) In Absatz 1 wird die Verweisung auf ,, § 59 Buchstaben d die Verweisung auf den Buch-
Satz 1" durch die Verweisung auf ,, § 62 Abs. 1" staben c durch die Verweisung auf den Buch-
ersetzt. staben d ersetzt wird.
142 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
d) Nummer 3 erhält folgende Fassung: j) Ablehnung der Aufhe-
.,a) Anmeldung eines Vertra- bung von unanfechtbar
ges oder Beschlusses gewordenen Verfügun-
nach § 5 Abs. 1 . . . . . . . . 500 bis 5 000 gen der Kartellbehörde
zu i) . . . . . . . . . . . . . . . . . die Gebühren
b) Anmeldung eines Ver-
wie zu a) bis h)
trages oder Beschlusses
Für Ablehnung der Auf-
nach § 6 Abs. 1 . . . . . . . 1 000 bis 10 000
hebung von unanfecht-
c) Anmeldung eines Ver- bar gewordenen Verfü-
trages oder Beschlusses gungen in bezug auf
nach § 99 Abs. 2 Nr. 2 Verträge zwischen Erzeu-
bis 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 bis 10 000 gerbetrieben oder Be-
d) Anmeldung eines Ver- schlüsse von Vereinigun-
trages oder Beschlusses gen von Erzeugerbetrie-
nach § 100 Abs. 1 Satz 2 500 bis 5 000 ben der in § 100 Abs. 1
e) Anmeldung eines Ver- und 7 bezeichneten Art
trages oder Beschlusses ermäßigt sich die Ge-
nach § 102 Abs. 1 Satz 5 bühr auf 50 bis 500 DM."
in Verbindung mit Satz 2, e) In Nummer 11 Buchstabe a wird die Verwei-
auch in Verbindung mit sung auf .,§ 18 Abs. 1" durch die Verweisung
Absatz 3 . . . . . . . . . . . . . . 500 bis 5 000 auf ,. § 18" ersetzt.
f) Anmeldung eines Ver-
f) Nummer 14 erhält folgende Fassung:
trages nach § 103 Abs. 1
Nr. 1, 2 und 4 . . . . . . . . . 500 bis 5 000 .,Bei Anderungen, Ergänzungen oder teilwei-
ser Aufhebung der Verträge oder Beschlüsse
g) Anmeldung einer Emp-
zu 1 a), 2a) und b), 3a) bis f), 4a), 7 und 9a)
fehlung nach § 38 Abs. 3
sowie einer Wettbewerbsregel (8 a) durch die
Satz 1 bis 3 . . . . . . . . . . 250 bis 2 500
Beteiligten kann die Mindestgebühr nach den
h) Anmeldung einer Emp- Grundsätzen des § 9 Abs. 2 dieser Verord-
fehlung in entsprechen- nung bis auf ein Zehntel ermäßigt werden.
der Anwendung des§ 102 Dasselbe gilt für Anderungen und Ergänzun-
Abs. 1 Satz 5 in Verbin- gen von Empfehlungen zu 3g) und 3h)."
dung mit Satz 2, auch in
Verbindung mit Absatz 3 500 bis 5 000 g) Nummer 15 wird gestrichen.
i) Verfügungen der Kar- h) In Nummer 16 werden die Klammerzusätze
tellbehörde nach § 12 hinter den Worten „Antrag" und „des An-
Abs. 2 in bezug auf Ver- trages" gestrichen.
träge oder Beschlüsse zu i) Die bisherigen Nummern 16 bis 18 werden
a) und b). nach § 38 Nummern 15 bis 17.
Abs. 3 Satz 5, nach § 102
Abs. 2, auch in Verbin-
dung mit Absatz 3, nach Artikel 2
der zuletzt genannten Soweit Verfügungen der Kartellbehörde vor dem
Vorschrift auch in bezug 1. Januar 1966 zugestellt worden sind, gelten für die
auf Empfehlungen zu h), Kosten des Einspruchs die bisherigen Vorschriften.
und nach § 104 . . . . . . . . die Gebühren
wie zu a) bis h)
Für Verfügungen in be- Artikel 3
zug auf Verträge zwi- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
schen Erzeugerbetrieben Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
oder Beschlüsse von gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 107 des Geset-
Vereinigungen von Er- zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auch im
zeugerbetrieben der in Land Berlin.
§ 100 Abs. 1 und 7 be-
Artikel 4
zeichneten Art ermäßigt
sich die Gebühr auf 50 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-
bis 500 DM. nuar 1966 in Kraft.
Bonn, den 1. März 1966
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Mende
Der Bundesminister für Wirtschaft
Kurt Schm ücker
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. März 1966 143
Bekanntmachung
über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark
(Fichte-Gedenkmünze)
Vom 7. März 1966
Au.f Grund des Gesetzes über die Ausprägung und schräg links unter der Teilzahl 64 der große
von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. Buchstabe J, das Münzzeichen der Hamburgischen
S. 323) und des Anderungsgesetzes vom 18. Januar Münze. Die Umschrift lautet: ,,BUNDESREPUBLIK ·
1963 (Bundesgesetzbl. I S. 55) werden zur Erinnerung DEUTSCHLAND· 5 DEUTSCHE MARK".
an den deutschen Philosophen Johann Gottlieb Die andere Seite (Bildseite) zeigt das Kopfbild
Fichte (* 1762 Rammenau/Oberlausitz t 1814 Berlin)
des Philosophen, das von der Umschrift „JOHANN
und sein Werk 500 000 Stück Bundesmünzen im GOTTLIEB FICHTE · 1762-1814 ·" umschlossen
Nennwert von je 5 Deutschen Mark geprägt und wird.
demnächst in den Verkehr gebracht.
Der glatte, durch die Dicke der Münzen gebildete
Die Münzen bestehen aus einer Legierung von Rand ist mit der vertieften Inschrift „NUR DAS
625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen MACHT GLUCKSELIG WAS GUT IST" versehen.
Kupfer. Sie haben einen Durchmesser von 29 Milli- Anfang und Ende dieses Ausspruchs des Philosophen
metern und ein Gewicht von 11,2 Gramm. sind durch eine Arabeske gekennzeichnet; die
Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und Räume zwischen den einzelnen Wörtern sind mit
von einem ebenfalls erhabenen glatten Rand um- je einem Punkt ausgefüllt.
rahmt. Der Entwurf der Münze stammt von Professor
Die eine Seite (Wertseite) zeigt in der Mitte den Robert Lippl, München.
Bundesadler. Außen neben den Fängen des Adlers Dies wird namens der Bundesregierung bekannt-
steht die in zwei Hälften geteilte Jahreszahl 1964 gemacht.
Bonn, den 7. März 1966
Der Bundesminister der Finanzen
Dr. D a h 1 g r ü n
Abbildung der Münze:
144 Bundc>sgesetzblatt, Jahrgang 1966, Teil I
ll u 11 <I esgcsetzhl at t
Teil II
Tag lnhalt Seite
Nr. 6, ausgegeben am 1. März 1966
22. 2. (j(j I:im111dvi('1,.i(Jsi.(: V('rn1d111111q zur Anderung des Deutschen Zolltarifs 1965 (Zollkontingent
für V<·1scl111iilrolwci11) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
24. 1. (ib lkkd1111l111c1dnrnq Lih<·r <l<'n Ccltungsbereich des Europäischen Ubereinkommens zur fried-
lidH·n Bc·ilc·cJu11q von Sl)(•ili~Jk<:ilen (Jnkrnfttrcten für die Schweiz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
27. 1. b6 Bt.:kc1nnl111<1cl11.111cJ iilH'r d<1~, lnkrilfltrc:l<'n des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik
Ue:u lscli1<11Hl tlllcl ci<·r R<:publik. Peru . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
27. 1 GG B!:kc1n11L111dchu1HJ i'iiH·1 dc'll Cdltmqsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte
und lkfrcill11gcn dc:s L:uropc1ral<:s und des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen (Inkraft-
lrdpn Ji_ir die Sd1wc:i,.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
27. 1. 66 lkl«rnnl111ildrnnq iil.wr d<'ii Cc'1Ltrngsbereich des Zweiten Protokolls zum Allgemeinen Ab-
komnwn iilwr di<' Vor1ccl1k und Befreiungen des Europarates (Inkrafttreten für die Schweiz) 81
27. 1. 66 ßckann1rn,Hhu1HJ ülwr den Cellungsbereich des Vierten Protokolls zum Allgemeinen Ab-
kon111w11 ülH:r die, VoJT(:chlc und Belreiungen des Europarates (Inkrafttreten für die Schweiz) 82
27. 1. 66 Bekannlrnc1<'hunq ühcr dds lnk.raftlrelen des Abkommens zwischen der Regierung der Bun-
cJcsn!publik DeuLschl<1rHl und der Regierung des Kaiserreichs Iran über den gewerblichen
FJuglinicnv(:rkdir zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
27. 1. 66 Bekannlmc1chunq ülwr den Geltungsbereich des Haager Ubereinkommens über den Zivil-
prozeß (lnkrafUrel<:n für Ungarn) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84
EINBANDDECKEN für den Jahrgang 1965
Teil l: b,~- DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung
Tc i l 11: 6, - DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung
Das Titelblalt, die zeitliche Ubersicht und das Sachverzeichnis für Teil I, die
Titelblätter und die zeitliche Ubersicht für Teil II lagen jeweils der Nr. 6/1966 bei.
Aus [ ü h r u n ~J: l ldlbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.
Lieforun~J erlolgl \Jcgen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
,,Bundc!sr1es<!lzblalt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
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Herausgeber: Der Bundr'ominisler der Justiz. - Verlag: Bundesanzeiqer Verlaqsqes. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei
Das Bundesqesetzblatl erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigunq verkündet. In Teil 111 wird das als fortqeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10 . .Juli 1958 (B11nclcsqesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezuqsbedinqunqen für Teil III durch den Verlag.
Bezuqsbedinqunqen für 'foil I und JJ: Laufend er Bez u q nur durch die Post. Bez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 7,50
Ein z e Ist ü c k e je ,rnqefa1111enP 16 SeitPn DM 0,40 qeqen Voreinsendunq des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt•
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