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Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1965 Ausgegeben zu Bonn am 25. März 1965 Nr. 9
Tag Inhalt Seite
18. 3. 65 Gebührenordnung für Ärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. lll 2122-1-9
18. 3. 65 Gebührenordnung für Zahnärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. 111 2123-1-9
Gebührenordnung für Ärzte
Vom 18. März 1965
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. lll 2122-1-9
Auf Grund des § 11 der Bundesärzteordnung vom (3) Soweit besondere Schwierigkeiten der ärzt-
2. Oktober 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1857) verord- lichen Leistung oder ein erheblicher Zeitaufwand
net die Bundesregierung mit Zustimmung des Bun- dies rechtfertigen, kann abweichend von Absatz 1
desrates: eine höhere Gebühr berechnet werden.
§ 1
§ 4
Den Ärzten stehen für ihre Berufstätigkeit Ver-
gütungen (Gebühren, Entschädigungen und Ausla- Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berechnet
gen) nach dieser Verordnung zu. Durch Verein- werden, die nach den Leistungsansätzen des Gebüh-
barung kann eine von dieser Verordnung abwei- renverzeichnisses Teil einer anderen Leistung ist,
chende Regelung getroffen werden. wenn für die letztere eine Gebühr berechnet wird.
§ 2 § 5
Die Vergütung bemißt sich nach dem Einfachen (1) Die allgemeinen Praxiskosten und die durch
bis Sechsfachen der Sätze des anliegenden Gebühren- die Anwendung von ärztlichen Instrumenten und
verzeichnisses, soweit nicht etwas anderes bestimmt Apparaturen entstehenden Kosten werden mit den
ist. Innerhalb dieses Rahmens sind die Gebühren Gebühren abgegolten, soweit nicht etwas anderes
und Entschädigungen unter Berücksichtigung der bestimmt ist.
besonderen Umstände des einzelnen Falles, ins-
besondere der Schwierigkeit der Leistung, des Zeit- (2) Neben den für die einzelnen Leistungen fest-
aufwandes, der Vermögens- und Einkommensver- gesetzten Gebühren können nur die Kosten für
hältnisse des Zahlungspflichtigen sowie der örtlichen Arzneimittel, Verbandmittel und Materialien, die
Verhältnisse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Kosten für die Instrumente, Gegenstände und Stoffe,
die der Kranke zur weiteren Verwendung behält
oder die mit einer einmaligen Anwendung ver-
§ 3
braucht sind, berechnet werden, soweit nicht etwas
(1) Vergütungen nach dem Gebührenverzeichnis anderes bestimmt ist.
sind zu berechnen, wenn Träger der Sozialversiche-
(3) Mit den Gebühren für Laboratoriumsdiagno-
rung oder die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung
stik, Röntgendiagnostik oder die Anwendung radio-
und Arbeitslosenversicherung die Zahlung leisten.
aktiver Stoffe werden alle hierdurch entstandenen
Das gleiche gilt für die Kostenträger Bund, Länder,
tatsächlichen Kosten, ausgenommen Versand- und
Gemeinden oder Gemeindeverbände und für Kosten-
Portokosten, abgegolten, soweit nicht für einzelne
träger, die bei Gewährung freier Heilfürsorge oder
Leistungen etwas anderes bestimmt ist. Die Gebüh-
Heil- oder Krankenbehandlung nach dem Bundes-
ren für die Anwendung radioaktiver Stoffe umfassen
versorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die dieses
nicht die Kosten solcher Stoffe, die mit ihrer An_.
Gesetz für anwendbar erklären, die Zahlung leisten.
wendung verbraucht sind.
(2) Absatz 1 findet nur Anwendung, wenn dem
Arzt vor der Inanspruchnahme eine von dem die
Zahlung leistenden ausgestellte Bescheinigung vor- § 6
gelegt wird. In drü1genden Fällen kann die Beschei- Leistungen, die in dieser Gebührenordnung nicht
nigung auch nachgereicht werden. aufgeführt sind, sind nach den Bestimmungen der
90 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
Gebührenordnung für Zahni:irzte zu vergüten. Enthält § 9
auch diese keine Ansätze für solche Leistungen, so
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
richtet sich die Vergütung nach den Sätzen, die für
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
gleichwertige Leistungen gewährt werden.
blatt I S. l) in Verbindung mit § 15 Satz 2 der Bun•
desärzteordnung auch im Land Berlin.
§ 7
Als Nacht gilt die Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr.
§ 10
§ 8 (1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1965 in
Kraft.
Soweit Gebühren bisher durch vertragliche Ver-
einbarung geregelt worden sind, bleiben diese ver- (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung sind
traglichen Vereinbarungen von d(m Vorschriften Preisvorschriften auf Entgelte für ärztliche Leistunc
dieser Verordnung unberührt. gen nicht mehr anzuwenden.
Bonn, den 18. März 1965
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Mende
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Schwarzhaupt
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 91
Anlage
zur Gebührenordnung
für Ärzte vom 18. März 1965
Gebührenverzeichnis
A. Gebühren für ärztliche Grundleistungen und allgemeine
ärztliche Leistungen; Entschädigungen
I. Gebühren für ärztliche Grundleistungen
1. Leistungen DM
Beratung eines Kranken, auch fernmündlich, bei Tage ............................... • • • • • 3,-
2 Beratung außerhalb der Sprechstunde, auch fernmündlich, bei Tage ....................... • • 4,50
3 Beratung, auch fernmündlich, bei Nacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ~
7,50
4 Beratung, auch fernmündlich, an Sonn- und Feiertagen ............................... • • • • • 6,--
5 Visite im Krankenhaus .............................................................. • • 3,-
6 Besuch .............................................................................. . 6,-
1 Besuch, dringender (werktags dringend angefordert und sofort ausgeführt oder wegen der
Beschaffenheit der Krankheit gesondert notwendig) ..................................... • • 9,-
8 Besuch aus der Sprechstunde heraus sofort ausgeführt· ........................... • • • • • • • • • 12,-
9 Besuch bei Nacht, bestellt und ausgeführt zwischen 20 und 22 Uhr oder zwischen 6 und 8 Uhr 12,--,--
10 Besuch bei Nacht, bestellt und ausgeführt zwischen 22 und 6 Uhr .................... • • • • • • 20,-
11 Besuch an Sonn- und Feiertagen .. ................................................... .
,. 12,-
2. Allgemeine Bestimmungen
a) Bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Kranker anläßlich eines Besuches ist für den zwei-
ten Kranken die halbe Gebühr nach den Nm. 6, 7, 8, 9, 10 oder 11, für jeden weiteren
Kranken die halbe Gebühr nach Nr. 6 anzusetzen.
b) Mehr als zwei Besuche oder zwei Visiten an einem Tage können nur dann berechnet wer-
den, wenn sie durch die Beschaffenheit des Krankheitsfalles geboten waren. Die Berech-
nung ist besonders zu begründen.
c) Eine Beratungsgebühr kann nicht neben einer Gebühr nach den Nm. 5 bis 11 angesetzt
werden. Neben einer Gebühr für eine Sonderleistung kann eine Beratungsgebühr in einem
Behandlungsfall nur zusammen mit der ersten Sonderleistung berechnet werden. Satz 2 gilt
nicht, _wenn in dem Behandlungsfall bereits eine Beratungs- oder Besuchsgebühr angesetzt
worden ist.
d) Eine Beratungsgebühr kann nicht an Stelle einer Gebühr für eine Sonderleistung berechnet
werden.
e) Wenn der Arzt Sprechstunden bis nach 20 Uhr oder vor 8 Uhr abhält, so entfällt für diese
Zeit die Berechnung von Nachtgebühren.
II. Gebühnm für allgemeine ärztliche Leistungen
12 Mündliche Beratung zweier oder mehrerer Ärzte oder Zahnärzte, für jeden Arzt oder Zahnarzt
a) bei Tage ......................................................................... . 7,-
b) bei· Nacht ......................................................................... . 15,--
13 Beistand bei der ärztlichen oder zahnärztlichen Leistung eines anderen
a) bei Tage ......................................................................... . 15,-
b) bei Nacht ........................................................................ . 20,-
Neben dieser Leistung können ,Gebühren für Leistungen nach Nm. 6 bis 11 berechnet werden.
14 Befundbericht mit kritischer Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,-
Der einfache Befundbericht ist mit der Gebühr für die zugrunde liegende Leistung abgegolten.
15 Brief ärztlichen Inhalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-
92 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
16 Kurze Bc:sdwinigung oder kurzes Zeugnis ............, .................................. • 3,-
17 Kranklwilsbericht oder Gutachten ohne nähere Begründung .............................. . 6,---
l8 Ausführlicher schrifllicber Kurp]an oder begründetes schriftliches Gutachten ............... . 15,-
19 Ausführliches, wissenschaftlich begründetes Gutachten ................................. •. 30,--
20 Individuc~ll abgcfoßter Heil- und Diätplan bei schweren Ernährungsstörungen von Säuglingen 4,-
III. Entschädigungen
1. Arten
21 Wegepauschale
a) bei Tage ......................................... ·................................. 1,-
b) bei Nacht ........................................................................ ·. 2,-
Diese Sätze sind Festsätze.
22 Wegegeld, je Doppelkilometer
a) bei T'age ................................... ·.................................. • .. • . 1,50
b) bei Nacht .................................................................... ·,, · · 2,50
23 Reiseentschädig·ung, je 1·ag ........................................................... . 80,-
24 Verweilgebühr, je angefangene halbe Stunde
a) bei Tage ......................................................................... . 5,-
b) bei Nacht ........................................................................ . 10,-
Bei Entschädigungen nach den Nrn. 22 bis 24 beträgt die Höchstgebühr das Dreifache der
Mindestgebühr.
2. Allgemeine Bestimmungen
a) Der Arzt erhält für jeden Besuch ein Wegegeld. Besucht er auf einer Fahrt mehrere Kranke,
so ist das Wegegeld in angemessener Weise auf die einzelnen Zahlungspflichtigen zu ver-
teilen. Beträgt die Entfernung zwischen der Besuchsstelle und der Praxisstelle des Arztes
nicht mehr als zwei Kilometer, so erhält der Arzt eine Wegepauschale gemäß Nr. 21; bei
Entfernungen über zwei Kilometer erhält er ein Wegegeld gemäß Nr. 22. Das Wegegeld
wird nach der tatsächlichen Entfernung der Besuchsstelle von der Praxisstelle des Arztes
berechnet. Für die Berechnung bleiben Bruchteile unter 0,5 Doppelkilometern unberück-
sichtigt. Bruchteile von 0,5 Doppelkilometern und darüber werden als volle Doppelkilo-
meter berechnet.
b) Bei Reisen, die mehr als 10 Stunden in Anspruch nehmen, tritt an die Stelle des Wege-
geldes die Reiseentschädi_gung, die die Zeitversäumnis und die durch die Reise bedingten
Mehrkosten abgilt. Neben der Reiseentschädigung hat der Arzt Anspruch auf Erstattung
der tatsächlich entstandenen Reisekosten, und zwar bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges
bis zur Höhe der ortsüblichen Fuhrkosten von der Wohnung des Arztes aus, bei der Be-
nutzung der Eisenbahn bis zur Höhe des Fahrpreises 1. Klasse einschließlich der Zuschläge,
lJei Benutzung eines Schiffes bis zur Höhe des Fahrpreises 1. Kajüte, bei Benutzung eines
Flugzeuges des Flugpreises _der Touristenklasse.
c) Der Arzt erhält eine Verweilgebühr gemäß Nr. 24, wenn er nach der Beschaffenheit des
Krankheitsfalles länger als eine halbe Stunde verweilen muß. Der für die Erbringung einer
Leistung erforderliche Zeitaufwand ist mit der Gebühr für die Leistung abgegolten. Im Zu-
sammenhang mit dem Beistand bei einer Geburt darf nach Ablauf von zwei Stunden die
Verweilgebühr berechnet werden. Die Verweilgebühr darf auch für den Zeitverlust be-
rechnet werden, der dadurch entsteht, daß ein Kranker nicht zu der mit dem Arzt verein-
barten Zeit erscheint.
B. Gebühren für ärztliche Sonderleistungen
I. Allgemeine Sonderleistungen
25 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,-
Neben dieser Leistung sind die Leistungen nach den Nrn. 78, 90, 91, 531, 613, 616, 679, 742,
785, 809 an demselben Tage nicht berechnungsfähig.
26 Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit einschl. Blutentnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,-
27 Blutentnahme mittels Spritze oder Kanüle aus der Vene oder Arterie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 93
28 Aderlaß aus der Vene oder Arterie, auch einschl. Verband ........................ • • • • • • • • 6,-
29 Injektion, subkuldn, submnkös, intrakutan oder intramuskulär .................... • • • • • • • · 3,-
30 Injektion, intravenös oder intraarteriell ............................................ • • • • • 4,-
31 Injektion, intranr,ural odr,r intraartikulär ........................................ • . • • • • • • 6,-
32 Injektion in die Hirn- oder Rückenmarkshaut (peridural oder epidural) ................ • • • • • 12,--
33 Injektion, intraaortal oder intrakardial ................................... • • • • • • • • • • · · · · · 12,-
34 Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), je Sitzung .............................. • • 4,-
35 Eigenbluteinspritzung einschl. Blutentnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,-
36 Medikamentöse Infiltrationsbehandlung, auch als Heilanästhesie, perineurale oder peri-
kapsuläre oder retrobulbäre Injektion oder Infiltration ............................... • • • • • 5,--
37 Infiltration gewebeerhärtender Mittel ............................................... , , , • 8,-
38 Implantation ................................................................. • • • • • • • • 5,-
39 Grenzstrang-, Sympathikus- oder Stellatum-Blockade .................................... . 12,-
40 Blockade des Ganglion Gasseri ..................................................... , . • , 15,-
41 Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie ...................................... . 8,-
42 Einbringung des Kontrastmittels zur Angiographie in die Bauchaorta ..................... . 15,--
42a Einbringung des Kontrastmittels zur Encephalographie oder zur Myelographie ............ . 25,-
43 Luft-Liquor-Austausch zur Pneumoencephalographie ............................. ·........ . 25,-
44 Subkutane Infusion .................................................................. . 5,-
45 Intravenöse oder intraarterielle Infusion ................................................ . 7,-
46 Infusion in das Knochenmark ..................................................... • • • • • • 10,-
47 Infusion von Konservenblut in die Blutadern (außer Kreuz-, aber einschl. biologischer Vor-
proben) ............................................... • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 24,-
48 Infusion von Konservenblut in die Blutadern (einschl. Kreuz- und biologischer Vorproben) .. 30,-
49 Blutautotransfusion (z.B. bei Blutung in die Bauchhöhle) ................................. . 25,-
50 Bluttransfusion (Frischblut) oder Blutaustauschtransfusion beim Neugeborenen (außer Kreuz-,
aber einschl. biologischer Vorproben) ................................................ • • 54,-
51 Bluttransfusion (Frischblut) oder Blutaustauschtransfusion beim Neugeborenen (einschl. Kreuz-
und biologischer Vorproben) .......................................................... . 64,-
52 Punktion aus den Liquorräumen bei Kindern durch die Fontanelle, auch mit anschließender
Injektion oder Instillation ................................................ _............. . 16,-
53 Lumbal- oder Suboccipitalpunktion, auch mit anschließender Injektion oder Instillation ..... . 25,-
54 Punktion der Brust- oder Bauchhöhle, auch mit anschließender Injektion oder Instillation ... . 18,-
55 Probepunktion der Brusthöhle ........................................... -......... •,. • • • 7,-
56 Douglaspunktion 16,-
57 Punktion des Herzbeutels, auch mit anschließender Injektion oder Instillation ............. . 25,-
58 Punktion des Wasserbruchs, auch mit anschließender Injektion oder Instillation ........... . 8,-
59 Punktion eines Organs (z.B. Leber, Milz) .............................................. . 18,--
60 Knochenmarkpunktion, auch Sternalpunktion ........................................... . 9,-
61 Punktion eines Abszesses oder aus oberflächlichen Körperteilen, auch mit anschließender In-
jektion oder Instillation ......................................................... • • . • • • 4,-
62 Punktion eines Gelenkes oder Hygroms, auch mit anschließender Injektion oder Instillation .. 8,-
63 Punktion des Knie-, Ellenbogen- oder Wirbelgelenks, auch mit anschließender Injektion oder
Instillation .... .- ..................................................................... . 10,-
64 Punktion des Hüft- oder Schultergelenks, auch mit anschließender Injektion ocJ_er Instillation 16,-
65 Punktion einer Drüse oder eines Schleimbeutels am Gelenk, auch mit anschließender Injektion
oder Instillation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-
66 Kutane Impfung (z.B. v. Pirquet, Moro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,50
67 Epikutan-Test (auch Skarifikationstest) einschl. Unkosten, je Test . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,-
68 Intrakutan-Test einschl. Unkosten, je Test . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,50
94 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
69 Simultan-Impfung (Sero-Toxoid-Behandlung) ........................................... . 6,-
70 Toxoid-Impfung (Toxoid-Behandlung) oder Toxoid-Zweitinjektion ........................ . 3,-
71 Schutzpockenimpfung .......................................................... • • • • • • • • 4,-
72 Apparative Beatmung durch Saug-Druckverfahren bei vitaler Indikation ................... . 4,-
73 Künstliche Beatmung als Wiederbelebungsversuch, auch einschl. extrathorakaler indirekter
Herzmassage ................................................ • • •·. • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · 12,-
74 Ausspülung des Magens, auch mit Sondierung der Speiseröhre und des Magens, und/oder
Spülung des Duodenums ................................................... • • • • • • • • • • · · 8,-
75 Ausheberung des Magensaftes, auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit .............. . 5,-
76 Ausheberung des Magensaftes, auch nach Probefrühstück oder Probemahlzeit, bei fraktionierter
Ausheberung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
77 Ausheberung des Duodenalsaftes, auch mit Gallenreflex oder Duodenalspülung, auch frak-
tioniert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,--
78 Digitaluntersuchung des Mastdarms, auch einschl. der Prostata . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-
79 Ausräumung des Mastdarms mit der Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,-
80 Auskratzen von Wundgranulationen, Entfer~ung von Warzen mit dem scharfen Löffel . . . . . . . 3,-
81 Elektrolyse oder Kauterisation als selbständige Leistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-
82 Zurückbringung der Paraphimosis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,-
83 Unblutige Lösung der Vorhautverklebung (als Gesamtleistung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,-
84 Inhalation, je Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,50
85 Setzen von Schröpfköpfen, Blutegeln oder Anwendung von Saugapparaten, je Sitzung . . . . . . . 3,-
86 Hautdränage 5,-
87 Leitung eines ansteigenden Teilbades . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-
88 Leitung eines ansteigenden Vollbades (Uberwärmungsbad) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,-
89 Subaquales Darmbad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
II. Innere Medizin, Kinder, Haut
90 Herzfunktionsprüfung nach Schellong . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,-
91 Hyperventilationsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-
92 Ruhespirographie ................................................................... . 16,-
93 Spiroergometrie ........................................................ • ...... • • • • • • • • 25,-
94 Residualvolumenbestimmung ......................................................... . 16,-
95 Ruhespirographische Teiluntersuchung (Bestimmung des Atemgrenzwertes, Atemstoßtest
o. ä), insgesamt ................................................................. • • • • • 5,-
96 Oszillographische Untersuchung ...................................................... . 10,-
97 Hautgewebswärmcmessung (Thermographie) ............. : ............................. . 10,-
98 Vasogramm (photoelektrische Volumenpulsschreibung an mindestens 4 Punkten - Mittel-
finger und Zehen --) ............................................................. • ~ • • • 15,-
99 Funktionsvasogramm (photoelektrische Volumenpulsschreibung mit Kontrolle des reaktiven
Verhaltens der peripheren Arterien, z.B. nach Belastung, Temperaturreizen) .............. . 25,-
100 Mehrfachvasogramm (photoelektrische Volumenpulsschreibung an sämtlichen Extremitäten-
enden) .................................................. ·........................... . 25,-
101 Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik (photoplethysmographische Registrierung
der Blutfüllung und photoplethysmogi-aphische _Simultanregistrierung der Füllungsschwankun-
gen peripherer Arterien an mindestens 4 peripheren Gefäßabschnitten - gleichzeitig Regi-
strierung des Volumenpulsbandes -) ................................................. . 30,-
l 02 Hypoxietest (Simultanregistrierung des Atemvolumens und des Gasaustausches, der Arteria-
lisation sowie der peripheren Vasomotorik mit gasanalytischen und photoelektrischen Ver-
fahren) ............................................................................ . 40,-
103 Elektrokardiographische Untersuchung ................................................ . 17,50
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 95
104 Phonokardiographische Untersuchung (mehrere Frequenzbereiche einschl. Kontroll-EKG oder
Pulsschreibung) ......................................................... • •. , • • • · · · · · · 8,-
105 Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung • • • • • • 8,-
106 Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung ... • • • 15,-
107 Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums), Nephroskopie, Osophago-/Gastro-
skopie, Bronchoskopie, Thorakoskopie (ohne Anlage des Pneumothorax) ............. • • • • • 25,-
108 Laparoskopie (mit Anlegung eines Pneumoperitoneums, Nephroskopie, Osophago-/Gastro-
skopie, Bronchoskopie, Thorakoskopie (ohne Anlage des Pneumothorax) einschl. Probe-
exzisionen und/oder Probepunktionen ........................................ • • • • • • · · · · 35,-
109 Rektoskopie ......................................................... • • • • • • • · · · · · · · · · 12,-
110 Rektoskopie, einschl. Probeexzisionen und/oder Probepunktionen ....................... • • 22,-
111 Proktoskopie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 ,-
112 Anlage eines Pneumothorax ......................................... • • • • • • • • • • • • · · · · · · 46,-
113 Einseitige Pneumothoraxfüllung ..................................................... • • 16,-
114 Doppelseitige Pneumothoraxfüllung ......................................... , .... • • • • • • 26,-
Neben den Nrn. 112 bis 114 sind Röntgendurchleuchtungen vor und nach der Füllung nicht
berechnungsfähig.
115 Röntgendurchleuchtung, bei der festgestellt wird, daß eine Pneumothoraxfüllung nicht erfor-
derlich ist ......................................................................• . . . . . 8,-
116 Behandlung mit Kohlensäureschneestempel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,·-
117 ·Flächenhafte Anwendung von Kohlensäure-Gemischen ................................ • • • 4,-
118 Verschorfung mit heißer Luft oder heißen Dämpfen .................................... • , 5,--
119 Schleifen und Schmirgeln und/oder Fräsen von Bezirken der Haut oder der Nägel, je Sitzung 4,-
120 Stanzen der Haut, je Sitzung ........................................................ • • 5,-
121 Sticheln bzw. Offnen und Ausquetschen von Akneknoten, je Sitzung .................... • • 3,-
122 Bestimmung der Alkali-Neutralisationszeit ........................................... • • 5,-
123 Alkali-Resistenzbestimmung (Tropfmethode) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
124 UV-Erythemschwellenwertbestimmung (einschl. Nachschau) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,-
125 Apparative Dehnung (Sprengung) eines Cardiospasmus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16,-
126 Bougierung der Speiseröhre, je Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,-
III. Chirurgie, Anästhesie, Orthopädie
127 Kleiner einfacher Verband, auch augenärztlicher Pflaster- oder Deckverband oder Uhrglas-
verband oder Nasen- oder Kinnschleuderverband ..................•.................... , 2,50
Das Anlegen von Schnellverbänden, Augen-, Ohrenklappen oder Dreieckstüchern ist nicht
berechnungsfähig.
128 Dachziegelförmiger Nabelverband • • • • • • • • • • • • • • • .. • • • • • • • • 0 " • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • ~ • • •
4,-
129 Großer oder schwieriger Verband
auch
Kopfverband mit besonderen Schwierigkeiten (Capistrum, Mitra, Binokulus)
oder
Schanzscher Halskrawattenverband
oder
Kornährenverband des Schulter- oder Hüftgelenks
oder
Schildkrötenverband des Ellenbogen-, Knie-, Hand- oder Fußgelenks oder Arm.verband nach
Desault
oder
zirkulärer Pflasterverband bei Brustkorbverletzungen 6,-
130 Arm.verband nach Desault mit Stärke- oder Gipsfixation oder Rucksackverband . . . . . . . . . . . . . 8,-
131 Anlegen eines Zinkleimverbandes, auch Fischerseher Verband . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
96 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
132 Anlegen einer eli.lstischen Binde an einer Extremität oder einer redressierenden Kleb-Binde
an fland und/oder .Ar1n .............................................................. . 4,-
133 Anlegen eines redressierenden Kleb-Verbandes an Fuß und/oder Bein .................... • s,.,........
134 Anlegen eines Kompressionsverbandes (z.B. Pütterscher Verband, Schaumgummi-Kompres-
sionsverband) ..................................................................... • • 5,-
Die Nrn. 127 bis 134 können im Zusammenhang mit einer an demselben Tage durchgeführten
operativen Leistung oder Punktion nicht berechnet werden.
135 Kleiner Schienenverband, auch als erster Notverband bei Frakturen ...................... . 5,--
136 Schienenverband mit Einschluß von mindestens zwei großen Gelenken, auch als erster Not-
verband bei Frakturen ............................................................... . 10,-
137 Abduktionsschienenverband für den Arm oder für das Bein, auch mit Stärke- oder Gips-
fixation ......................................................................... • • • • 15,-
138 Rauschnarkose, auch mit Lachgas ..................................................... . 5,-
139 Intravenöse Kurznarkose ............................................................ . 8,-
140 Vollnarkose .........................................................' ........... • • • • • 15,-
141 Kombinationsnarkose unter Anwendung von Muskelrelaxantien und künstlicher Beatmung
(durch Intubation oder Verwendung eines geschlossenen Systems) bis zu einer Stunde
Operationsdauer .................................................................... . 30,-
142 Kombinationsnarkose unter Anwendung von Muskelrelaxantien und künstlicher Beatmung
(durch Intubation oder Verwendung eines geschlossenen Systems) bis zu zweieinhalb Stunden
Operationsdauer .................................................................... . 70,-
143 Jede weitere angefangene halbe Stunde Operationsdauer zusätzlich zu Nr. 142 ..•..•....... 15,--
Neben den Nrn. 138 bis 143 kann die Nr. 13 nicht berechnet werden.
144 Künstliche Blutdrucksenkung ......................................................... . 12,-
145 Künstliche Hypothermie ............................................................. . 15,-
146 Lokalanästhesie kleiner Bezirke durch Injektion(en) .................................... . 4,-
147 Oberstsche Anästhesie .............................................................. . 3,50
148 Lokalanästhesie großer Bezirke durch Injektionen ...................................... . 8,-
149 Anästhesie der Nasenschleimhaut oder des Kehlkopfes oder der gesamten Harnröhren-
schleimhaut, auch einschl. der Harnbla_sensch1eimhaut ................................... . 3,-
150 Leitungsanästhesie durch Einspritzung in Nerven ....................................... . 8,-
151 Retrobulbäre Anästhesie ......................................................... • • • • • 8,-
152 Sakrale (epidurale oder peridurale) Anästhesie ......................................... . 12,-
153 Lumbalanästhesie, auch peridurale segmentäre Rückenmarksanästhesie ................... . 25,-
Bei der Anwendung mehrerer Narkose- oder Anästhesieverfahren nebeneinander ist nur die
jeweils höchstbewertete dieser Leistungen ansatzfähig. Mit der Gebühr für eine Leistung nach
den Nrn. 140 bis 143 wird auch eine zur Einleitung einer Narkose notwendige Verabreichung
von Beruhigungs-, Schmerzstillungs- oder Betäubungsmitteln abgegolten.
154 Versorgung einer kleinen Wunde ........................................... , ......... . 3,-
155 Versorgung einer kleinen Wunde einschl. Naht ......................................... . 5,-
156 Versorgung einer kh~inen Wunde einschl. Umschneidung und Naht ...................... . 8,-
157 Versorgung einer großen oder stark verunreinigten Wunde ............................. . 6,-.
158 Versorgung einer großen Wunde einschl. Naht ......................................... . 12,-
159 Versorgung einer großen oder stark verunreinigten Wunde einschl. Umschneidung und Naht 20,-
160 Wund- oder Fistelspaltung ........................................................... . 4,-
161 Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen
Abszesses, auch Furunkels oder subkutanen Panaritiu~s oder der Paronychie ............. . 4,-
162 Eröffnung mehrerer oberflächlicher Abszesse (mehrerer Furunkel) in einer Sitzung ........ . 8,--
163 Eröffnung eines ossalen oder Sehnenscheiden-Panaritiums einschl. Dränage ............... . 10,-
164 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses, auch Karbunkels (Kreuzschnitt) ................. . 16,-
165 Eröffnung des Douglas-Abszesses ..............................................., ...... . 20,-
166 Eröffnung einer ausgedehnten Weichteilphlegmone oder Exzision eines Karbunkels ........ . 25,-:-
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 97
167 Entfernung eines oberflächlichen unter der Haut oder Schleimhaut gelegenen fühlbaren
Fremdkörpers ..................................... • ... • • • • • • • • • • • · • · · · · · · · · · · · · · · · · · · 4,-
168 Entfernung eines Fremdkörpers auf operativem Wege aus Weichteilen und Knochen bei
tiefem Sitz ................................................. • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · 20,-
169 Exzision einer kleinen in oder unter der Haut (Schleimhaut) gelegenen Geschwulst oder
Probeexzision aus oberflächlichen Körperteilen (z.B. Lippe, Haut, Schleimhaut) ....... • • • • • • 7,-
170 Entnahme von Magenschleimhaut mittels Sonde ................................ • • • • • • • · 10,-
171 Entnahme von Magenschleimhaut mittels Sonde unter Röntgenkontrolle ............. • • • • • • 22,-
172 Probeexzision aus tieferen Körperteilen (Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus Organen
ohne Eröffnung von Körperhöhlen oder aus der Zunge ........................... • • • • • • • • 20,-
173 Exzision einer größeren Geschwulst (z. B. Ganglien, Neurome, Lymphdrüsen, Faszien-
geschwülste, Fettgeschwülste) ................................................. • • • • • • · · · 30,-
174 Dberpflanzung von Oberhautstücken ...... ; ............................ • • • • • • • • • • · · · · · · 18,-
175 Einfache Hautlappenplastik ....................................... • .. • . • • • • • • • • • • · · · · · · 20,-
176 Schwierige Hautlappenplastik ......................................... • .. • • • • • • • • • · · · · 40,-
177 Freie Verpflanzung eines Knochens ......................................... • • • • • • • • • • · 80,-
178 Implantation von Knochen ......................................... : ............ • • • • • • 40,-
179 Dffnung eines oberflächlichen Körperkanalverschlusses ................................. • 6,-
180 Extraktion eines Finger- oder Zehennagels (nicht neben Wundversorgung) ............... . 3,-
181 Ausrottung eines Finger- oder Zehennagels mit Operation des Nagelbettes ............... . 6,- .
182 Unterbindung eines größeren Blutgefäßes an den Gliedmaßen als selbständige Operation .. . 25,-
183 Freilegung (auch einschl. Unterbindung) eines oberflächlichen Blutgefäßes an den Gliedmaßen
einschl. Naht ......................................................... • • • • • • • • • • • · · · · · 8,-
184 Operation einer Schlagadergeschwulst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . 100,-
185 Operation eines Aneurysma der Arteria subclavia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125,-
186 Operation einer Blutadergeschwulst .......................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80,-
.187 Embolektomie an den peripheren Gefäßen mit Naht, Katheterismus und dgl. oder Naht eines
großen peripheren Gefäßes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60,-
188 Spaltung oberflächlich gelegener Venen an einer Extremität oder von Hämorrhoidalknoten
mit Thrombus-Expressionen (auch einschl. Naht) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
189 Verödung von Krampfadern oder Hämorrhoidalknoten durch Einspritzungen, je Sitzung . . . . 8,-
190 Entfernung der Krampfadern oder Umschneidung der Krampfadern mit Naht oder Umstechung
der Krampfadern, auch mit Unterbindung der Vena, Saphena magna . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60,-
191 Unblutige Dehnung von Nerven . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
192 Blutige Dehnung, Durchschneidung und/oder Zerstörung von Nerven ..................... . 25,-
193 Phrenicus-Exhairese ................................................................... 30,-
194 Blutige Dehnung, Durchsdrneidung und/oder Zerstörung von Nerven an der Schädelbasis . . . 125,-
195 Nervenlösung ....................................................................... 50,-
196 Nervennaht, auch einschl. der Versorgung einer vorhandenen frischen Wunde . . . . . . . . . . . . . 50,-
197 Naht eines Nervenplexus, auch einschl. der Versorgung einer vorhandenen frischen Wunde 100,-
198 Lumbale Grenzstrangresektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80,-
199 Intrathorakale Durchtrennung von sympathischen und/oder parasympathischen Nerven-
strängen einschl. Thorakoskopie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60,-
Die Anlegung des Pneumothorax kann besonders berechnet werden.
200 Verödung des Ganglion Gasseri .. ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60,-
201 Nervenpfropfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80,-
202 Subkutane Sehnen- oder Muskeldurchschneidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,-
203 Offene Sehnen- oder Muskeldurchschneidung, auch Stellungskorrektur der Hammerzehe ... . 25,-
204 Radikaloperation der Dupuytrenschen Kontraktur ...................................... . 60,-
205 Sehnen-, Muskel- oder Fasziennaht, auch einschl. der Versorgung einer vorhandenen frischen
Wunde ............................................................................. . 30,-
98 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
206 Mehrere Sehnen- oder Muskelnähte an einer Extremität, auch einschl. der Versorgung einer
vorhandenen frischen Wunde .................................................... • • • • • · 50,-
207 Verpflanzung einer Sehne oder eines Muskels ....................................... • • • • 50,-
208 Verpflanzung mehrerer Sehnen oder Muskeln an einer Extremität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,-
209 Sehnen-, Faszien- oder Muskelverlängerung oder plastische Ausschneidung . . . . . . . . . . . . . . . . 50,-
210 Sehnenverkürzung, -raffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50,-
211 Eröffnung eines vereiterten Finger- oder. Zehengelenks ........................ : ...... • • • 8,-
212 Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25,-
213 Eröffnung eines vereiterten Schulter- oder Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks oder von
Wirbelgelenken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50,-
214 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks ................................ . 15,-
215 Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks ......................... • • • • 30,-
216 Naht der Gelenkkapsel eines Schulter-, Ellenbogen- oder Hüft- oder Knie- oder Wirbelgelenks 60,-
217 Operative Behandlung des Bandscheibenvorfalls ....................................... . 60,-
218 Resektion oder blutige Einrenkung eines Finger- oder Zehengelenks ..................... • 22,-
219 Resektion oder blutige Einrenkung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks ................. . 60,-
220 Resektion oder blutige Einrenkung eines Schulter-, Ellenbogen- oder Hüft- oder Kniegelenks 100,-
221 Neubildung eines Kiefer-, Ellenbogen-, Hand- oder Fußgelenks ......................... • • 50,-
222 Neubildung eines Schulter- oder Kniegelenks oder Pfannendachplastik ................... . 90,-
223 Neubildung eines Hüftgelenks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150,-
224 Schenkelhalsplastik .................................................................. 120,-
225 Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Finger- oder Zehengelenks .................. . 4,-
226 Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks ............. . 12,-
227 Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Schulter-, Ellenbogen-, Hüft- oder Kniegelenks 20,-
228 Modellierendes Redressement einer schweren Fuß- oder Handverbildung ................. . 25,-
229 Stellungsänderungen oder zweites und folgendes Redressement im Verlauf der Behandlung
nach Nr. 228 ........................................................... • • • • • • • • • · · · · · 12,-
230 Redressement einer Beinverkrümmung ............................................ • • • • • 30,-
231 Redressement des Rumpfes bei schweren Wirbelsäulenverkrümmungen .................. . 60,-
232 Einrenkung der angeborenen Hüftgelenksluxation, einseitig .......................... • • • • 50,-
233 Stellungsänderungen oder zweites und folgendes Redressement im Verlauf der Behandlung
nach Nr. 232 ....................................................... • • • • • • • • • • • • • · · · · · 25,-
234 Einrenkung der angeborenen Hüftgelenksluxation, doppelseitig .......................... . 90,-
235 Stellungsänderungen oder zweites und folgendes Redressement im Verlauf der Behandlung
nach Nr. 234 ........................................................................ . 45,-
236 Knochenzerbrechung ................................................................ . 25,-
237 Aseptische Operation im Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk .......................... . 25,-
238 Aseptische Operation im Kiefer-, Oberarm-, Ellenbogen- oder Kniegelenk, auch Entfernung
freier Körper aus dem Ellenbogen- oder Kniegelenk oder Meniscusoperation im Kniegelenk 80,-
239 Aseptische Operation im Hüftgelenk oder Bandplastik im Kniegelenk .................... . 125,-
240 Operation der Fußverbildung, gleichzeitig an Knochen, Sehnen und Bändern .............. . 90,-
241 Operation der habituellen Schulter- oder Kniegelenksluxation ........................... . 90,-
242 Osteotomie kleiner Knochen (keilförmige, lineare, z.B. Exostosen-Abmeißelung bei Hallux
valgus) oder Probeausmeißelung aus Knochen .......................................... . 25,-
243 Osteotomie kleiner Knochen (keilförmige, lineare, z.B. Exostosen-Abmeißelung bei Hallux
valgus) einschl. Sehnenverpflanzung .................................................. . 50,-
244 Knochenspan-Entnahme .............................................................. . 35,-
245 Knochenaufmeißelung, Nekrotomie, bei kleinen Knochen ............................... . 25,-
246 Knochenaufmeißelung, Nekrotomie, bei großen Röhrenknochen, am Becken oder am Schädel-
dach ................................................................................ . 50,-
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 99
247 Resektion eines großen Röhrenknochens, auch einschl. eines Gelenks (z.B. Tmnor-Exstirpa-
tion) mit Knochen- oder Spanverpflanzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150,-
248 Darmbeinresektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,-
249 Gipsabdrücke oder -modcllherstellung für eine Hand oder einen Fuß mit oder ohne Positiv 4,-
250 Gipsabdrücke oder -modcllherstellung für Unterarm oder Unterschenkel einschl. Hand oder
Fuß, auch für Ober- oder Unterarm- oder Unterschenkelstumpf ........................... . 8,-
251 Gipsabdrücke oder -modellherstellung für Oberschenkelstumpf mit Tubersitzausarbeitung .. . 10,-
252 Gipsabdrücke oder -modellherstellung für den ganzen Arm oder das ganze Bein .......... • • 16,-
253 Gipsabdrücke oder -modellherstellung für den Arm mit Schulter ..................... • • • • • 20,-
254 Gipsabdrücke oder -modellherstellung für das Bein mit Becken ....................... • • • . • 25,-
255 Gipsabdrücke oder -modellherstellung für den Rumpf ............................. • • • • • • • 40,-
256 Gipsabdrücke oder -modellherstellung für Rumpf und Kopf oder Rumpf und Arm oder Rumpf
und Kopf und Arm ......................................................... • • • • • • • • • · 50,-
257 Anpassen von Schuheinlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-
258 Anpassen von Kunstgliedern oder eines großen orthopädischen Hilfsmittels ............. , . , 5,-
259 Erstellen eines Konstruktionsplanes für einen orthopädischen Apparat oder für ein Kunstglied 8,-
260 Streckverband • • • • • • • ~ • • • ~ • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 0 • •
12,-
261 Streckverband mit Nagel- oder Drahtextension ..................................... • • • • • 35,-
262 Gipsfingerling ..................................................... • . • • • • • • • • • • · · · · · · 4,-
263 Gipshülse ....... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,-
264 Einfacher Gipsschienenverband oder Gipspantoffel 10,-
265 Zirkulärer Gipsverband oder Gipshülse mit Gelenkschienen ............................. • 16,-
266 Großer schwieriger Gips- oder Gipsschienenverband, der wenigstens über zwei groß·e Gelenke
(Oberarm-, Ellenbogen-, Knie-, Fußgelenk) reicht .............................. ·......... . 20,-
267 Gipsverband für Arm oder Bein mit Schulter- oder Beckengürtel oder zirkulärer Gipsverband
des Halses einschl. Kopfstütze, auch mit Schultergürtel .............................. • • • • • 40,--
268 Zirkulärer Gipsverband des Rumpfes oder Gipsbett oder Nachtschale für den Rumpf ....... . 50,-
269 Abnahme eines zirkulären Gipsverband~s nach Nrn. 265 bis 268 .......................... . 8,-
270 Abänderung eines Gipsverbandes (Fensterung, Schieneneinsetzung, Gehbügel, Abroll-
sohlen o. ä.) ........................................................................ . 6,-
271 Quengelverband zum jeweiligen Gipsverband zusätzlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,-
272 Einrichtung, auch mit Verband und Tamponade, eines gebrochenen Nasenbeins ........... . 10,-
273 Einrichtung, auch mit Verband, eines gebrochenen Gesichtsknochens ..................... . 12,-
274 Aufrichtung gebrochener Wirbel im Durchhang ........................................ . 40,-
275 Halswirbelbruchbehandlung durch Zugverband mit Klammer ............................ . 40,-
276 Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins ........................................... . 8,-
277 Einrichtung des gebrochenen Schlüsselbeins einschl. Nagelung und/ oder Drahtung ........ . 30,-
278 Einrichtung eines gebrochenen Schulterblattes oder des Brustbeins ....................... . 12,-
279 Einrichtung eines gebrochenen Oberarmes 25,-
280 Einrichtung eines gebrochenen Unterarmes 18,-
281 Einrichtung des gebrochenen Beckens ................................................. . 25,-
282 Einrichtung eines gebrochenen Oberschenkelknochens .................................. . 40,-
283 Einrichtung gebrochener Knochen der Hand-, Fußwurzel oder der Mittelhand oder des Mittel-
fußes .......................................................................... • • .. • 12,-
284 Einrichtung einer gebrochenen Kniescheibe oder eines gebrochenen Unterschenkels ....... . 25,-
285 Einrichtung und Drahtumschlingung der gebrochenen Kniescheibe ....................... . 30,-
286 Einrichtung gebrochener Knochen von Fingern oder Zehen einer Hand bzw. eines Fußes ... . 6,-
287 Drahtung und/oder Verschraubung eines g·ebrochenen Oberarmes ....................... . 40,-
288 Olecranon-Verschraubung 30,-
100 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
289 Tibiakopf-Versducrnbung ...................................... • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · 50,-
290 Beckschc Bohrung ............................................. , ... • • • • • • • · · · · · · · · · · · 15,-
291 Nogelunq und/od<:r Dri:lhtung eines gebrochenen kleinen Röhrenknochens (z.B. Mittelhand,
Mittelfuß) ........................................................ ·.... • • • • • • • • · · · · · · 20,-
292 Bei offenem Bruch und/oder bei gleichzeitiger Eröffnung von Gelenken oder bei operativer
Reposition einer Fraktur ..................................... • • • •. • • · · · · · · · · · · · · · · · · · 40,-
293 Nagelung und/oder Dra.htung eines gebrochenen großen Röhrenknochens ............. • • • • • 60,-
294 Bei offenem Bruch und/oder bei gleichzeitiger Eröffnung von Gelenken oder bei operativer
Reposil:i.on einer Fraktur .................................................. • • • • • • • · · · · · 120,-
295 Nu.gelung eines gebrochenen Schenkelhalses ................................. • • • • • • · · · · · 80,-
296 Ifoi offenem Bruch und/oder bei gleichzeitiger Eröffnung von Gelenken oder bei operativer
Reposition einer Fraktur ............................................... • • • • • • • • • · · · · · · 160,-
297 Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung aus kleinen Röhrenknochen ............... . 10,-
298 Entfernung einer Nagelung und/oder Drahtung aus großen Röhrenknochen ............. , , • 20,-
299 Operation von Pseudarthrosen oder von Knochenbrüchen, die mit Verschiebung geheilt sind,
rnit Naht .......................................................... • • • • • • • • • • • · · · · · · · 60,-
300 Operation von Pseudarthrosen oder von Knochenbrüchen, die mit Verschiebung geheilt sind,
mit Nagelung oder Einpflanzung von Knochenspan ..................................... . 80,-
301 Einrenkung und Verband der Luxation des Unterkiefers ............................ • • • •, 8,-
302 Dasselbe bei einer altem Luxation ...................................................... 16,-
303 Einrenkung und Verband der Luxation eines Schultergelenks ............................ . 20,-
304 Dasselbe bei einer alten Luxation ..................................................... . 40,-
305 Einrenkung und Verband der Luxation eines Hüftgelenks ............................... . 40,-
306 Dasselbe bei einer alten Luxation .......................................... • • • • • • • • • • • • 80,-
307 Einrc~nkung und V c rband der Luxation eines Schlüsselbeins oder einer Kniescheibe ........ . 6,-
308 Dasselbe bei einer alten Luxation ................................................. • • • • • 12,-
309 Einrenkung und Verband der Luxation eines Ellenbogen- oder Kniegelenks .............. . 20,-
310 Dasselbe bei einer alten Luxation ................................................ • • • • • 40,-
311 Einrenkung und Verband der Luxation eines Hand- oder Fußgelenks ..................... . 15,-
312 Dasselbe bei einer alten Luxation ... .. .... . . . . .. . .. . . . . . . . .. .. . . . ~ . . . . . . . . . . . . . . . . ., . . . . 30,-
313 Einrenkung und Verband der Luxation eines Daumengelenks ............................ . 8,-
314 Dasselbe bei einer allen Luxation ..................................................... . 16,-
315 Einrenkung und Verband der Luxation eines Finger- oder eines Zehengelenks ............. . 5,--
316 Dasselbe bei einer alten Luxation ................................................. • • • • • 10,-
317 Einrenkung der luxierten Wirbelgelenke im Durchhang ............................. • • • • • 40,-
318 Dasselbe bei einer alten Luxation ..................................................... . 80,--
319 Chiroprnktische Wirbelsäulenmobilisierung ............................................ . 2,50
320 Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule ...................................... . 10,-
321 Exartikulation des Oberarmes ........................................................ . 70,-
322 Exartikulation des Oberschenkels .....•............................................... 80,-
323 Exartikulation des Unterarmes oder Unterschenkels .................................... . 60,-
324 Exartikulation der Hand oder des Fußes .............................................. . 50,-
325 Exartikulation des Schultergürtels ................................................... . 100,-
326 Exartikulation eines Fingers oder einer Zehe ........................................... . 20,-
327 Amputation des Oberarmes .......................................................... . 60,-
328 Amputation des Oberschenkels ............................... ·........................ . 70,-
329 Amputation des Unte.rnrmes oder Unterschenkels ....................................... . 60,-
330 Amputation einzelner Finger oder Zehen oder Glieder derselben ........................ . 15,-
331 Amputation einzelner Mittelhand- oder Mittelfußknochen ............................... . 25,-
Nr. 9 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 101
332 Amputation in der Mittelhand oder im Mittelfuß, auch nach Pirogow oder Gritti ........... . 60,-
333 Muskelkanalbildungen ................................................ • • • • • • • • • • · · · · · 90,-
334 Umbildung (fos Unterarmstumpfes zum Greifapparat ............................ • • • • • • • · • 100,-
335 Eingriff zur Verbesserung eines Stumpfes nach Abtragung eines Fingers oder einer Zehe .... 15,-
336 Eingriff zur Verbesserung eines Stumpfes an den großen Gliedmaßen ................ • • • • • 30,-
337 Eröffnung des Schädeldaches mit Punktion des Gehirns ............................. • • • • • 60,-
338 Hebung einer Impressionsfraktur, Ausräumung einer Hirnblutung, Versorgung einer Dura-
verletzung und/oder Totalexstirpation eines Hirnabszesses ............................. • 100,-
339 Punktion eines I-Iirnabszesses bei vorhandener Trepanationsöffnung, auch einschl. Spülung
und Instillation ............................................................. • • • • • • • • • 8,-
340 Eröffnung der Schädelhöhle mit operativem Eingriff im Gehirn ...................... • • • • • 250,-
341 Stereotaktische Eingriffe am Gehirn oder an der Hypophyse ........................ • • • • • 125,-
342 Entfernung einer Geschwulst im Wirbelkanal oder andere operative Eingriffe am Rücken-
mark, auch mit Durchschneidung der hinteren Nervenwurzeln .......................... • • 175,-
343 Halbseitenresektion des Oberkiefers oder Unterkiefers ................................. . 120,-
344 Halbseitenresektion des Ober- oder Unterkiefers mit radikaler Ausräumung der Lymphgebiete 150,-
345 Resektion des ganzen Ober- oder Unterkiefers • • 1 • • • • • • • • •••••••Cl• 1 • 1 • • • • • •. 1 f • • • • e • • 8.
120,-
346 Temporäre Durchtrennung der aufsteigenden Unterkieferäste ....................... • • • . • • 30,-
347 Neubildung einer Nase .............................................. •. • • • • • • • • • · · · · · · 90,-
348 Operation der einfachen Hasenscharte ................................................. 22,-·
349 Operation der komplizierten Hasenscharte ....................................... • • • • • • 40,-
350 Veloplastik ....................................................... • • • • • • · · · : · · · · · · · · 22,-
351 Gaumenplastik ................................................................ • , • • • • 100,-
352 Teilweise Entfernung der Zunge, auch mit Unterbindung der Arteria lingualis ........... . 60,-
353 Keilexzision aus der Zunge ............................................ • • • • • • • • • · · · · · · 20,-
354 Vollständige Entfernung der Zunge mit Unterbindung der Arteria lingualis .............. . 120,-
355 Operation einer Speichelfistel oder operative Entfernung von Speichelstein ............... . 40,-
356 Parotisexstirpation, auch einschl. Ausräumung der regionären Lymphgebiete ............. . 100,-
357 Eröffnung des Schlundes oder der Speiseröhre durch Schnitt 60,-
358 Divertikelresektion im Halsbereich .................................................... 90,-
359 Tracheotomie e • e e e • I e • • • e • e e • e e e • • e 1 • • e e e II II e e 1 1 e e • 1 I 1 • e et e • e III,- 8 e e & 1 e e • • • • 1 e e e e e e II
30,-
360 Spaltung des Kehlkopfes ................... ._ ............................. ·...... • • • • • • 50,-
361 Kehlkopfplastik mit Stimmbandverlagerung ........................................... . 100,-
362 Teilweise Entfernung des Kehlkopfes ................._.......................... , ... • • • 90,-
363 Totalexstirpation des Kehlkopfes ........... : .................................... • • • • • • 120,-
364 Entfernung der Kropfgeschwuls,t oder Teilresektion der Schilddrüse ....................... . 100,-
365 Totalexstirpation des Kehlkopfes oder Radikaloperation der bösartigen Schilddrüsen-
geschwulst jeweils einschl. Ausräumung der regionären Lymphgebiete und gegebenenfalls
der Nachbarorgane ................................................................ • • • 200,-
366 Operation eines Mammatumors .. ; ................................................... . 20,-
367 Absetzung der Brustdrüse ........................................................... . 50,-
368 Absetzung der Brustdrüse mit Ausräumung der regionären Lymphge~iete usw. (Radikal-
operation) .......................................................................... . 125,-
369 Ausschneidung des Brustbeins, auch teilweise ......................................... . 30,-
370 Dränage des Empyems (Bülausche Heberdränage) ...................................... . 30,--
371 Kavernen- oder Lungenabszeßpunktion, auch mit Absaugung und Instillation von Medika-
menten • • e • • e e • e e e e e • e • e • e • • e e e e e e • e e e e e e e e e e e ~ e e e e I II • e e e e e I e I e e e e e e I e t e e t e e e e e e e • • e 20,-
372 Ausspülung der Kaverne einschl. Schlauchwechsel, auch mit Instillation von Medikamenten 8,-
373 Spülung eines Pleuraempyems bei bestehender Fistel oder bei liegendem Schlauch, auch
einschl. Instillation von Medikamenten ................................................ . 8,-
102 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
374 Ausschneidung einer oder mehrerer Rippen mit oder ohne Dränage eines Empyems ....... . 50,-
375 Korrekturplaslik bei Resthöhle ........................................... • • • • • • • • • · · · · 125,-
376 Einbringung einer Pleuraplombe ............................................ • • • • • • · · · · 70,-
377 Thorakoplastik .............................................. • • • • • • • • • • • · • · · · · · · · · · · · 100,-
378 Thornkokaustik (einschl. Thorakoskopie) .............................................. 50,-
379 Operation an den Lungen oder der Pleura, auch Pneumolyse ........................... • • 120,-
380 Große Lungenoperation wie Pneumo- oder Lobektomie oder Bronchusresektion oder Broncho-
tomie .................................................................... • • • • • • • · · · · 250,-
381 Eröffnung des Herzbeutels ohne Eingriff am Herzen .................... •. • • • • • • • • • • · · · · · 120,-
382 Pericardiolyse ............................................... • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · 200,-
383 Impla.ntation eines „Schrittmachers" ................................... • • • • • • • • • • · · · · · 150,-
384 Eröffnung des Herzbeutels mit Eingriff am Herzen ........... ·.................... • • • • · · · · 250,-
385 Operation an den großen Gefäßen des Brustkorbs ................................ • • • • • • 300,-
386 Thorakotomie, auch mit uni- oder bimanueller Herzmassage extra- und/oder intraperikardial 80,-
387 Operation eines Mediastinaltumors ............................................ • • • • · · · · 200,-
388 lntrathorakaler Eingriff am Osophagus .......................................... • . • • • • · 250,-
389 Eröffnung der Bauchhöhle zu diagnostischen Zwecken ............................... • • · • 60,-
390 Blinddarmoperation mit Entfernung des Wurmfortsatzes ............................. • • • • 80,-
391 Eröffnung von Abszessen in der Bauchhöhle mit oder ohne Eröffnung der Bauchhöhle, auch
eines subphrenischen Abszesses .................................................. • • • • • 60,-
392 Magenresektion, auch mit Entfernung von Teilen des Pankreas .......................... . 150,-
393 Cardiaresektion oder Resektion des Kopfteils des Pankreas oder Exstirpation des Pankreas 250,-
394 Magenresektion mit Dickdarmresektion oder Resektion des Ulcus pepticum .............. . 250,-
395 Operation an Leber, Gallenblase und/oder Gallengängen ........................... • • • • · 150,-
396 Longmire-Operation oder Gefäßanastomose bei portalem Hochdruck ..................... . 250,-
397 Operationen an den Organen der Bauchhöhle durch Laparotomie (wie Gastroenterostomie,
Ileus, Darmanastomosen, Dünn-, Dickdarm-Resektion, Resektion des Pankreasschwanzteils,
Milzexstirpation), auch intraabdominale Embolektomie ............................. • • • • • 120,-
Werden mehrere Eingriffe in der Bauchhöhle gleichzeitig durchgeführt, die jeweils im Lei-
stungsansatz die Eröffnung der Bauchhöhle enthalten, so wird diese nur einmal vergütet. Von
den weiteren Gebührenansätzen ist jeweils ein der Nr. 389 entsprechender Gebührenanteil
zu kürzen.
398 Anlegen eines künstlichen Afters . . .. . . . .... . .. . . .. ... . . . . . .. . . . . . . . ... . . . . . . . . . . . . .
~ ~
60,-
399 Zurückbringung oder Versuch der Zurückbringung eines eingeklemmten Bruches, auch einschl.
v·erband ........................................................................... . 12,-
400 Operation eines Leisten- oder Schenkelbruches ........................................ . 70,-
401 Operation eines eingeklemmten Bruches mit Darmresektion ............................. . 120,-
402 OperaUon eines einfachen Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarbenbruches ............ . 60,-
403 Operation eines großen oder komplizierten Nabel- oder Mittellinien- oder Bauchnarben-
bruches mit Plastik oder Darmresektion ........................................... • • • • • 120,-
404 Operation einer Diaphragmahernie ................................................... . 150,-
405 Eröffnung eines tieferen Mastdarmverschlusses ........................................ . 50,-
406 Operation des Afterrisses oder des Mastdarmrisses ..................................... . 15,-
407 Operation der Mastdarmfistel(n) ..................................................... . 20,-
408 Zurückbringung des Mastdarmvorfalles ............................................... . 4,-
409 Operation des Mastdarmvorfalles ..................................................... . 50,-
410 Operation eines Mastdarmvorfalles mittels Ringplastik ................................. . 20,-
411 Operation des Mastdarmvorfalles mit Eröffnung der Bauchhöhle ......................... . 100,-
412 Große Muskelplastik bei Insuffizienz des Afterschließmuskels .......................... . 90,-
413 Operation der Hämorrhoidalknoten .................................................. . 30,-
414 Entfernung des Mastdarms vom After aus ............................................. . 100,-
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 196,? 103
415 Entfernung des Mastdarms vom After aus mit Kreuzbeinschnitt ............. • • • • • • • • · • · · · · 120,-
416 Kombinierte Entfernung des Mastdarms mit Eröffnung der Bauchhöhle ... • • • • • • • • • · · · · · · · 180,--
417 Unblutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels .................... • • • • • • • · • · · · · · · · 6,-
418 Blutige Erweiterung des Mastdarmschließmuskels ....................... • • • • • • • · · · · · · · · · 20,-
419 Entfernung von Fremdkörpern aus dem Mastdarm vom After aus .......... • • • • • • • • • • · · · · 10,-
Eine neben der Leistung nach Nr. 419 erforderliche Rektoskopie ist zusätzlich berechnungs-
fähig.
420 Operative Entfernung, auch Koagulation, von Mastdarmpolypen (einschl. Rektoskopie) • • • • • 30,--
421 Operation einer Steißbeinfistel ......................................... • • • • • • • • • • • • · · · · 20,--
422 Steißbeinresektion ....................................................... • • • • • • • • • • · · 30,-
423 Operation am Harnleiter ................................................. • • • • • • • • · · · · 120,--
424 Operative Entfernung der Prostata oder der Samenblasen ......................... • • • • • • • 90,--
425 Operative Entfernung der Prostata und der Samenblasen ............................ - - • • 120,-
426 Elektroresektion der Prostata, auch in mehreren Sitzungen .............. • • • • • • • • • • · · · · · · · 60,-
427 Probefreilegung, auch Dekapsulation einer Niere, Eröffnung einer Niere oder Anlegung
einer Nierenfistel ............................................ • • . • • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · 90,-
428 Eröffnung des Nierenbeckens, auch mit Steinentfernung, oder Entfernung einer Niere .. • • • • 120,-
429 Anheftung einer Niere als selbständiger Eingriff ................................ _. - • • • • • 60,-
430_ Eröffnung eines paranephritischen Abszesses .......................... • • . • • • • • • • · • · · · · · 40,-
431 Nieren-Polresektion, Trennung der Hufeisenniere oder Nierenbeckenplastik ............ • • 150,-
432 Entfernung infiltrativ wachsender Nierentumoren ...................................... • 175,-
433 Harnblasen-Operation einschl. Fremdkörperentfernung o. ä., mittels Bauchdeckenschnitt oder
operative Versorgung einer Harnblasenverletzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80,--
434 Dammschnitt (Sectio mediana) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75,--
435 Entfernung von Fremdkörpern aus der Harnröhre durch Schnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50,-
436 Anlegung einer Harnröhrenfistel am Damm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60,-
437 Harnröhrennaht oder Harnröhrenplastik (Fistelverschluß) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60,-
438 Operation der Phimosis • • • • • • • • • • • • • 9 • • • • • • • • • • • • • " • • • ~ • • • ·- • • • • • • • • • • $ • • • • • • • • ~ • • • • • • •
15,-
439 Blutige Durchtrennung des Frenulum ............................................. • • • • • 3,-
440 Absetzung des Penis ................................................................ . 30,-
441 Absetzung des Penis mit Skrotum, Verlagerung der Urethra und Ausräumung der Leisten-
drüsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120,-
442 Harnblasenwandresektion mit Verpflanzung eines Harnleiters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120,--
443 Totale Harnblasenexstirpation mit Harnleiterverpflanzung (Blasenersatz-Operation) . . . . . . . . 200,-
444 Operative Behebung der Harninkontinenz mit Plastik oder Harnblasenwandresektion oder
Entfernung eines Blasendivertikels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,-
445 Operation des Blutaderbruchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,-
446 Operation des Wasserbruchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,-
447 Hodenentfernung, ein- oder beidseitig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50,-,-
448 Unterbindung eines Samenleiters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25,-
IV. Geburtshilfe und Gynäkologie
449 Kolposkopie 5,-
450 Untersuchung der weiblichen Geschlechtsorgane bei der Geburt mit gründlicher Desinfektion
von Arzt und Gebärender, wenn ein sonstiger geburtshilflicher Eingriff nicht stattfindet und
wenn nicht eine der Nm. 451 bis 454 berechnet wird .................................... . 7,-
451 Beistand bei einer Geburt ohne Kunsthilfe ............................................ . 30,-
452 Beistand bei einer Mehrlingsgeburt ohne Kunsthilfe ................................... . 45,-
453 Beistand bei einer Geburt bei regelwidrigen Kopflagen, Beckenendlage oder engem Becken 50,-
454 Beistand bei regelwidriger Lage der Kinder bei Mehrlingsgeburten ...................... . 75,--
104 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
455 Künstliche Erweilerunu der weichen Geburtswege, auch mittels seitlicher Cervixschnitte 8,-
456 Künstliche Erweiterung der weichen Geburtswege einschl. Naht ................... • • • • • • • 16,-
457 Reposition vorgefallener Teile ............................................... •. • • • · · · · 6,-
458 Künstliche Entbindung durch Mcmualextraktion am Beckenende ...................... • • • • 30,-
459 Künstliche Entbindung durch Zange ...................................... • • • • • • • • • • · · · · 45,-
460 .Äußere VVendung .................................................. • • • • • • • · · · · · · · · · · 20,-
461 Innere Wendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45,-·
462 Innere oder kombjnierle Wendung mit Extraktion .................................. • • • • 60,-
463 Für künstliche Entbindung bei vorliegendem Mutterkuchen zusätzlich ..........•........ • 20,-
464 Künstliche Entbindung durch Perforation mit Extraktion ................. ; .............. . 90,-
465 Künstliche Entbindung durch Embryotomie mit Extraktion ............................... . 120,--
Neben den Gebühren nach den Nrn. 458 bis 465 ist jeweils eine Gebühr nach den Nrn. 451
bis 454 zusätzlich berechnungsfähig.
466 Symphysiotomie oder Pubotomie zusätzlich zu weiteren Eingriffen zur Entbindung ........ . 80,-
467 Kaiserschnitt von der Scheide oder von den Bauchdecken aus ........................... . 125,-
468 Kaiserschnitt an der Verstorbenen • • • • • • 0 • • 11 • • • • • 0 • • • 0 • • • • • a • • • 0 • 0 • • • • • e • • • • • • • • e'o • • • • •
50,-
469 Operation der Uterus-Ruptur (abdominell) ............................................ . 150,-
470 Wiederbelebungsversuche an scheintoten Neugeborenen ............................... . 6,-
471 Entfernung der Nachgeburt durch äußere Handgriffe als alleiniger operativer Eingriff, jedoch
nicht in Zusammenhang mit Beistand bei einer Geburt .................................. . 8,-
472 Entfernung der Nachgeburt oder von Resten durch inneren Eingriff mit oder ohne Kürette-
ment ........................................................................... • • • • 50,-
473 Behandlung einer Blutung nach der Geburt durch innere Eingriffe ....................... . 30,-
474 Naht eines frischen Mutterhalsrisses .................................................. 35,-
475 Naht eines frischen Scheiden- oder Dammrisses bis zum After (1. und 2. Grades) ......... • • • 25,-
476 Naht eines vollkommenen Dammrisses (3. Grades) ................................ • • • • • • 50,-
477 Operation der Extrauterinschwangerschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125,-
478 Aufrichtung der eingeklemmten schwangeren Gebärmutter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16,-
479 Beistand bei einer Fehlgeburt ohne operative Hilfe ................................. • • • • • 10,-
480 Beistand bei einer Fehlgeburt und deren Beendigung durch inneren Eingriff ............ • • • 40,-
481 A.usräumung der Blasenm.ole .............................................. •. • • • • • • • · · · 50,-
482 Instrumentelle Einleitung einer Geburt oder Fehlgeburt ........................... • • • • • • 16,---
483 Einleitung (~iner Geburt durch Intrauterinballon ..................................... • . • 30,-
484 Vaginale Behandlung, auch einschl. Einbringung von Arzneimitteln in die Gebärmutter,
Atzung des Gebärmutterhalses und/oder Behandlung von Portio-Erosionen ............... . 3,-
485 Ausspülung der Gebärmutterhöhle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,-
486 Ausstopfung der Scheide zur Blutstillung ............................................... 4,--
487 Ausstopfung der Gebärmutter, auch der Scheide, zur Blutstillung ........................ . 12,-
488 Kauterisation an der Portio und/oder der Cervix als selbständiger Eingriff ................ . 5,-
489 Einlegen oder Wechseln eines Ringes ................................................ • . 3,50
490 Lageverbesserung der Gebärmutter mit Einlegen eines Ringes .......................... . 5,-
491 Lageverbesserung der Gebärmutter nach Alexander-Adams ........................... • • • 60,-
492 Operative Entfernung eines eingewachsenen Ringes aus der Scheide .................... . 25,-
493 Reposition der umgestülpten Gebärmutter .............................................• 25,-
494 Reposition der umgestülpten Gebärmutter durch Operation ............................. . 125,-
495 Erweiterung des Gebärmutterhalses durch Dehnung .................................... . 8,--
496 Erweiterung des Gebtlrmutterhalses durch Schnitt ...................................... . 16,-
497 Entfernung von Polypen und/oder Probeexzision, auch Strichabrasio, aus Gebärmutterhals
oder Muttermund ........................... ·... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,.-
Neben der Nr. 497 ist die Nr. 499 nicht berechnungsfähig.
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 105
498 Abtragen des Hymen ..................................................... • .. • • • • • • • • 10,-
499 Ausschabung der Gebärmutter, auch mit Probeexzision aus Gebärmutterhals oder Mutter-
mund, auch Strichabrasio des Fundus ............................................ • • • • • • 35,-
Neben der Nr. 499 ist die Nr. 497 nicht berechnungsfähig.
500 Tubendurchblasung und/oder Kontrastmitteleinbringung zur Gebärmutter- und Eileiter-Kon-
trastuntersuchung ................................................................ •. • • 20,-
501 Operation eines allen unvollkommenen Dammrisses, auch einschl. Naht von Einrissen der
Vulva und/oder Vagina ............................................................. . 35,-
502 Operation eines alten vollkommenen Dammrisses ..................................... . 90,-
503 Operation eines alten Mutterhalsrisses ............................................... . 40,-
504 Kolporrhaphie (vordere und/oder hintere) ............................................. . 50,-
505 Kolporrhaphie mit Dammplastik ...................................................... . 70,-
506 Prolapsoperation mit Scheiden- und/oder Dammplastik, auch mit Antefixation (Interpositio) 90,-
507 Plastische Operationen am Gebärmutterhals ........................................... . 40,-
508 Cervix-Amputation 30,-
509 Vaginale Myom-Enucleation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70,-
510 Vaginale Totalexstirpation des Uterus ohne Adnexentfernung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150,-
511 Vaginale Totalexstirpation des Uterus mit Adnexentfernung ............................. . 200,-
512 Operative Behandlung einer konservativ unstillbaren Nachblutung nach vaginaler Uterus-
Operation ..................................................................... • • • • • • 18,-
513 Operation an den weiblichen Geschlechtsorganen von der Scheide aus, wie Exstirpation von
Vaginal- oder Bartholinschen Cysten, Scheidensepten .................................. . 30,-
514 Ovariotomie und/oder Salpingotomie einseitig ....................................... • • 90,-
515 Ovariotomie und/oder Salpingotomie doppelseitig ...................................... . 120,-
516 Abtragung großer Geschwülste der äußeren Geschlechtsteile ............................ . 90,-
517 Größere Operationen an den weiblichen Geschlechtsorganen mittels Laparotomie ......... . 120,-
518 Fisteloperationen an den Geschlechtsorganen einschl. Blase ............................. . 150,-
519 Radikaloperation des Scheiden- und Vulvakrebses ..................................... . 170,-
520 Radikaloperation des Gebärmutterkrebses nach Wertheim .............................. . 250,-
521 Plastische Operation bei gänzlichem Fehlen der Scheide ................................ . 200,-
522 Antefixierende Operation des Uterus mit Eröffnung der Bauchhöhle ..................... . 80,-
Werden mehrere Eingriffe in der Bauchhöhle gleichzeitig durchgeführt, die jeweils im Lei-
stungsansatz die Eröffnung der Bauchhöhle enthalten, so wird diese nur einmal vergütet.
Von den weiteren Gebührensätzen ist jeweils ein der Nr. 389 entsprechender Gebührenanteil
zu kürzen.
V. Augen
523 Subjektive Refraktionsbestimmung 5,-
524 Objektive Refraktionsbestimmung mittels Zylinderskiaskopie oder Anwendung eines Re-
fraktometers 5-
1
525 Bestimmung von Fernrohrbrillen oder Lupenbrillen, je Sitzung ........................... . 8,-
526 Untersuchung auf Heterophorie oder Strabismus, auch einschl. qualitativer Untersuchung des
binokularen Sehaktes ............................................................... . 6,-
527 Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes .................... . 16,-
528 Kampimetrie und/oder Perimetrie mit Marken verschiedener Reizwerte .................. . 12,-
529 Farbsinnprüfung mit Pigmentproben (Farbtafeln usw.) .................................. . 4,-
530 Farbsinnprüfung mit Anomaloskop ................................................... . 12,-
531 Spaltlampenmikroskopie der vorderen und mittleren Augenabschnitte ................... . 5,-
532 Gonioskopie ....................................................................... . 10,-
533 Exophthalmometrie ................................................................. . 5,-
534 Diasklerale Durchleuchtung .......................................................... . 4,-
106 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
535 Untersuchung des Augenhintergrundes mit einem binokularen Ophthalmoskop 10,-
Neben der Nr. 535 sind die Nm. 531 und 534 nicht berechnungsfähig.
536 Lokalisation einer Netzhautveränderung als Voraussetzung für einen geziE~lten intraokularen
Eingriff ............................................................... • • • • • · · · · · · · · · 18,-
537 Tonometrische Untersuchung ................................................ • • • • • • · · · · 5,-
538 Tonomet:rische Untersuchung mit Anwendung des Applanat:ionst:onometers ............ • • • • 7,-
539 Tonometrische Untersuchung mehrfach in zeitlichem Zusammenhang zur Anfertigung tono-
metrischer Kurven, mindestens vier Messungen ............................... • • • • • • • • · 16,-
540 Entfernung von Fremdkörpern von der Bindehaut ............................... • • • • • • · · 2,-
541 Entfernung von Fremdkörpern von der Hornhautoberfläche, aus der Lederhaut und einge-
brannter Fremdkörper aus der Bindehaut oder der Hornhaut ......................... • . • • 4,-
542 Entfernung eingespießter Fremdkörper aus der Hornhaut mittels Präparation ............. . 15,-
543 Entfernung eisenhaltiger Fremdkörper aus dem Augeninnern mittels des Magneten (einschl.
des bulbuseröffnenden Schnittes) ............................................. • • • • • • • • • 70,-
544 Entfernung von Geschwülsten aus den Lidern oder aus der Augapfelbindehaut ........... . 7,-
545 Ausschälung eines Hagelkorns mit der Wand 7,-
546 Entfernung von Geschwülsten aus der Lederhaut .................................... • • • • 15,-
547 Entfernung von Geschwülsten aus der Hornhaut mit Bindehautdeckung ................... . 40,-
548 Entfernung von Fremdkörpern oder von Geschwülsten aus der Augenhöhle ohne Krönlein
und ohne Muskelablösung ........................................................ • • • • 30,-
549 Entfernung von Fremdkörpern oder von Geschwülsten aus der Augenhöhle ohne Krönlein
mit Muskelablösung ................................................................ • • 50,-
550 Entfernung nichteisenhaltiger Fremdkörper oder von Parasiten aus dem Augeninnern oder
Entfernung von Fremdkörpern oder von Geschwülsten aus der Augenhöhle mit Krönlein .. . 80,-
551 Operation der Augenhöhlenphlegmone ................ ; ............................... . 20,-
552 Dehnung, Durchspülung, Sondierung, Salbenfüllung oder Kaustik der Tränenwege, auch bei-
derseitig ........................................................................... . 4,-
553 Schlitzen eines Tränenröhrchens ...................................................... . 6,-
554 Spaltung von Strikturen des Tränennasenkanals ....................................... . 7,-
555 Operation der Tränensackphlegmone ................................................. . 12,-
556 Tränensackexstirpation .......................................................... • • • • 30,-
557 Tränensackoperation nach Toti ................................................... • • • • • 60,-
558 Exstirpation oder Verödung der Tränendrüse ....................................... • • • • 25,-
559 Operation der verengten oder der erweiterten Lidspalte oder des Epikanthus ............. . 16,-
560 Vorübergehende Spaltung der verengten Lidspalte ohne Naht .......................... . 6,-
561 Operation des auswärts oder einwärts gewendeten oberen oder unteren Lidrandes, der
Trichiasis oder Distiasis ............................................................. . 20,-
562 Operation der Lidsenkung (Ptosis) .................................................... . 40,-
563 Augenlidplastik bei teilweise erhaltenem Lid .......................................... . 40,-
564 Augenlidplastik bei völlig zu Verlust gegangenem Lid und bei knochenadhärenten Narben
mit Gewebseinpflanzung ............................................................ . 100,-
565 Augenlidplastik bei teilweiser Verwachsung eines Lides mit dem Augapfel ............... . 30,-
566 Augenlidplastik bei totaler Verwachsung mit dem Augapfel ............................ . 60,-
567 Künstliche Blutentziehung (Heurteloup) oder Biersehe Saugung ......................... . 3,-
568 Abreiben, Skarifizieren oder chemische Atzung der Bindehaut, auch doppelseitig .......... . 2,-
569 Galvanokaustik der Bindehaut ....................................................... . 4,-
570 Ausrollen oder Ausquetschen der Ubergangsfalte ...................................... . 5,-
571 Ausschneidung der Ubergangsfalte oder Knorpelausschälung ............................ . 18,-
572 Kombinierte Ausscbneidung der Ubergangsfalte mit Knorpelausschälung ................. . 25,-
573 Einspritzung in die Bindehaut ........................................................ . 3,50
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 107
574 Operation des Flügclf ells ...................................................... • • • • • • 20,-
575 Ionlophoresc am Auge .................................................. • • • • • • • • • • • • • 7,-
576 Elcktrolylischc Epilation der Wimpernhaare, jede Sitzung .............................. . 4,50
577 Naht einer ßindehaulwundc .................................................... • • • • • • 10,-
578 Naht einer Hornhaut- oder Lederhautwunde ohne oder mit Bindehautdeckung ............. . 40,-
579 Naht einer Hornhaut- oder Lederhautwunde mit Fasziendeckung ......................... . 70,-
580 Schic]opcration mit Verkürzung oder Verlängerung eines Augenmuskels ................. . 30,-
581 Schieloperation mit Vorlagerung oder Rücklagerung eines Augenmuskels ................ . 40,-
582 Schieloperation mit Muskelpfropfung bzw. Muskelüberpflanzung ........................ . 80,-
583 Chemische Atzung der I-lornhaut ................................................ , ... • • 3,-
584 Abschabung der 1iornhaut ................................._.......................... . 8,-
585 Hornhautspaltung nach Sämisch ...................................................... . 20,-
586 Tätowierung der Hornhaut ...................................................... • • • • • . 18,-
587 Galvanokaustik der Hornhaut ....................................................... . 10,-
588 Hornhaut-Plastik ................................................................... . 90,-
589 Hornhaut-Transplantation 150,-
590 Operation des Hornhautstaphyloms oder des Keratokonus .............................. . 40,-
591 Eröffnung der vorderen Augenkammer durch Schnitt (Parazentese) ....................... . 18,-
592 Iridektomie (zu optischen Zwecken) oder Iridotomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35,-
593 Abtragung eines Iris- oder Ziliarkörpervorfalles . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,-
594 Diszision der klaren oder getrübten Linse oder des Nachstars . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45,-
.595 Punktion der weichen Linsenmassen (Linearextraktion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50,-
596 Staroperation ohne oder mit Iridektomie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,-
597 Operation der luxierten Linse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120,-
598 Ausziehung des Nacbstars bzw. Durchtrennung nach Eröffnung der vorderen Kammer . . . . . . 60,-
599 Glaskörperabsaugung oder Sklerotomie ............................................... . 20,-
600 Zyklodialyse, Iridektomie oder trepaniere~de Operation ............................... . 90,-
601 Vorbeugende Operation zur Verhinderung einer Netzhautablösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50,-
602 Operation einer Netzhautablösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120,-
603 Punktion der Netzhaut mit Messer oder Galvanokauter ................................ . 20,-
604 Ausweidung oder Ausscbälung des Augapfels ......................................... . 50,-
605 Ausweidung oder Ausschälung des Augapfels mit Einpflanzung von Fett, Knochen usw .... . 70,-
606 Ausweidung der Augenhöhle ........................................................ . 60,--
607 Ausschneidung des Sehnervs und/oder der Ziliarnerven (Neurektomia opticociliaris) ..... . 60,-
608 Koagulc1tion bzw. Lichtkc1ustik von Netz- oder Aderhauttumoren ........................ . 120,-
609 Auswahl und Einprobieren eines künstlichen Auges .................................... . 3,-
610 Aktive Behandlung der Schwachsichtigkeit (Pleoptik) mittels Spezial-Ophthalmoskop ..... . 10,-
611 Behandlung der gestörten Binokular-Funktion (Orthoptik) mit Geräten nach dem Prinzip
des Haploskops (z.B. Synoptophor, Amblyoskop) ...................................... . 10,-
612 Unterstützende bzw. ergänzende pleoptische oder orthoptische Behandlung an optischen Zu-
satz- oder Ubungsgeräten ............................................................ . 3,50
VI. Hals - Nase - Ohren
613 Genaue Hörprüfung mit Einschluß des Tongehörs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,-
614 Audiometrische Untersuchung einschl. der Unkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,-
Neben der Nr. 614 ist die Nr. 613 nicht berechnungsfähig.
615 Experimentelle Prüfung des statischen Gleichgewichts (Drehversuch, kalorische Prüfung und
Lagenystagmus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,-
Neben dieser Leistung ist die Leistung nach der Nr. 25 an demselben Tage nicht berechnungs-
fähig.
108 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
616 Diaphcmoskopie der Nebenhöhlen der Nase ........................................... • 2,50
617 Stroboskopische Untersuchung der Stimmbänder ................................ • • • • · · · · 8 ,-
618 Ausstopfung der Nase von vorn ................................................. , , • • • • 3,-
619 Ausstopfung der Nase von vorn und von hinten ..................................... • • • • 6,-
620 Entfernung von Fremdkörpern aus der Nase .................................... • • • • · · · · 5,-
621 Entfernung von Fremdkörpern mit Aufklappung der Nase ......................... • • • • • • 25,--
622 Kautcrisc1tion im Naseninnern . " ........................................................ . 5,-
623 Stillung von Nasenbluten mittels Atzung und/oder Tamponade und/oder Kauterisation . • • • 6,-
624 Geziellc Anbringung von Atzmitteln im hinteren Nasenraum unter Spiegelbeleuchtung oder
Atzung des Seitcnstrunges, auch beiderseitig ..................................... • • • • • • 2,50
Neben der Nr. 149 ist die Nr. 624 nicht berechnungsfähig.
625 Teilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der
Nasenscheidewand einer Seite .............................................. • • • • • • · · · · 20,-
626 Entfernung einzelner leicht zu operierender Nasenpolypen oder anderer gutartiger Neubil-
dungen auf einer Seite ................................................... • • • • · · · · · · · · 7,-
627 Entfernung mehrfacher Nasenpolypen oder schwieriger zu operierender anderer Neubildun-
gen auf einer Seite in einer oder mehreren Sitzungen ................................ • • • • 16,-
628 Submuköse Resektion der Nasenscheidewand .................................... • • • • • • • 25,--
629 Submuköse Resektion der Nasenscheidewand mit Resektion einer ausgedehnten knöchernen
Leiste ........................................................... • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · 40,-
630 Beseitigung eines knöchernen Choanenverschlusses 70,-
631 Eröffnung eines Abszesses der Nasenscheidewand 4,-
632 Punktion einer Kieferhöhle mit oder ohne Spülung auch einschl. Instillation von Medika-
menten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
633 Endoskopischc Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,--
Neben der Nr. 633 ist die Nr. 632 nicht berechnungsfähig.
634 Einfache Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase oder Alveole aus 16,-
635 Breite Eröffnung einer Kieferhöhle von der Nase aus ......................... -. ......... . 22,-
636 Eröffnung einer Keilbeinhöhle oder Ausräumung des Siebbeinlabyrinthes von der Nase aus 30,--
637 Eröffnung einer Keilbeinhöhle oder Ausräumung des Siebbeinlabyrinthes von der Nase aus
bei teilweiser oder vollständiger Abtragung einer Nasenmuschel oder von Auswüchsen der
Nasenscheidewand als Voroperation ............................................. • • • • 40,-
638 Eröffnung der Stirnhöhle, auch einschl. des Siebbeines vom Naseninnern aus ............. . 80,--
639 Anbohrung der Stirnhöhle ........................................................... . 12,-
640 Ausspülung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle oder des Siebbeines von der natürlichen oder
künstlichen Offnung aus, auch Spülung mehrerer dieser Höhlen, auch einschl. Instillation von
Medikamenten, jede Spülung ........................................................ • 4,-
641 Absaugen der Nebenhöhlen 3,-
642 Aufmeißelung und Ausräumung der Stirnhöhle oder der Kieferhöhle oder des Siebbein-
labyrinthes von außen ............................................................ • • • • 50,-
643 Radikaloperation der Kieferhöhle ..................................................... . 60,---
644 Radikaloperation einer Stirnhöhle einschl. des Siebbeines von außen auf einer Seite ....... . 80,-
645 Radikaloperation sämtlicher Nebenhöhlen derselben Seite .............................. . 100,-
646 Osteoplastische Operation zur Verengung der Nase bei Ozaena ......................... . 70,-
647 Entfernung von Drüsenwucherungen aus dem Nasenrachenraum (Adenotomie) ............ . 16,-
648 Entfernung eines Nasenrachenfibroms ohne Voroperation ............................... . 60,-
649 Entfernung eines Nasenrachenfibroms mit Voroperation ................................. . 80,-
650 Eröffnung des Türkensattels einschl. Voroperation ..................................... . 120,-
651 Tränensackoperation vom Naseninnern aus nach West .................................. . 60,-
652 Konservative Behandlung der Gaumenmandeln (Schlitzung, Saugung usw.) ............... . 3,-
653 Abtragung einer Gaumenmandel (Tonsillotomie) ....................................... . 7,-
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 109
654 Ausschi\lung und RPsektion einer Gaumenmandel mit der Kapsel (Tonsillektomie) 25,-
655 Ausschüiunu und Resektion beider Gaumenmandeln mit den Kapseln (Tonsillektomie) ..... . 40,--
656 Open1tive Bdiin1dl un~1 einer konservativ unstiJlbaren Nachblutung nach Tonsillektomie .... . 18,-
657 Ausschül ung des oberen Mundelpols .......................................... • • • • • • • • • 12,-
658 Enlfernung eines Seitenstranges ................................................. • • • · • · 6,-
659 Eröffnung eines pcritonsillären oder eines retropharyngealen Abszesses ................. . 8,-
660 Wiedereröffnun9 eines peritonsillären Abszesses .................................. • • • • • • 3,-
661 Entfernung von eingespießten Fremdkörpern aus dem Rachen oder Munde ................ . 5,-
662 Eröffnung eines Zungenabszesses ......................................... • • • • • • • · · · · · · 10,-
663 Operation einer Mundbodenphlegmone ................................... • • • • • • • • • • • • · 25,-
664 Einbringung von Medikamenten in den Kehlkopf unter Spiegelbeleuchtung .............. . 3,-
665 Anwendung des elektrischen Stromes innerhalb des Kehlkopfes ....................... • • • 4,-
666 Chemische Atzung im Kehlkopf .................................................... • • • 5-
,
667 Endolaryngeale Galvanokaustik oder Elektrolyse oder Kürettement ..................... . 25,-
668 Endolaryngeale Entfernung von Fremdkörpern aus dem Kehlkopf ....................... . 30,-
669 Endolaryngeale Entfernung von Polypen oder anderen Geschwülsten aus dem Kehlkopf ... . 35,-
670 Probeexzision aus dem Kehlkopf ..................................................... . 25,-
671 Intubation oder Einführung von Dehnungsinstrumenten in den Kehlkopf .................. . 10,-
672 Direkte Laryngoskopie ............................................................... . 12,-
673 Einübung zu endolaryngealen Eingriffen ......................................... • • • • • • 2,50
674 Bronchoskopie oder Osophagoskopie nebst Entfernung von Fremdkörpern aus der Luftröhre
und ihren Verzweigungen oder aus der Speiseröhre oder ähnliche Operationen ........... . 60,-
675 Endobronchiale Behandlung mit starrem Rohr ............ ,......................... • • • • • • 22,-
676 Endobronchiale Behandlung mit weichem Rohr oder Einbringung des Kontrastmittels zur
Bronchographie ................................................... • • • • • • · · · · · · · · · · · · · 12,-
677 Eingriffe im Kehlkopf mit Schwebe- oder Stützlaryngoskopie ............................ . 50,-
678 Sprachübungen, je Sitzung ...................................................... • • • • • • 4,-
679 Entfernung von obturierenden Ohrenschmalzpfröpfen, auch beiderseitig .................. . ,
3-
680 Ausspülung des Kuppelraumes ........................................................ 3,-
681 Spaltung von Furunkeln im äußeren Gehörgang ........................................ . 4--
1
682 Operation im äußeren Gehörgang (Entfernung gutartiger Hautneubildungen und dergleichen) 10,-
683 Entfernung eines nicht festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Pauken-
höhle .............................................................................. . 4,-
684 Entfernung eines festsitzenden Fremdkörpers aus dem Gehörgang oder der Paukenhöhle .. . 8,-
685 Durchschneidung des Trommelfells (Parazentese) ....................................... . 7,-
686 Einsetzen oder Auswechseln einer Trommelfellprothese ................................. . 3,-
687 Gezielte chemische Atzung im Gehörgang unter Spiegelbeleuchtung, auch beiderseitig ..... . 3,-
688 Chemische Atzung in der Paukenhöhle, auch beiderseitig 5,-
Neben der Nr. 688 ist die Nr. 687 nicht berechnungsfähig.
689 Galvanokaustik im Gehörgang oder in der Paukenhöhle ................................ . 6,-
690 Entfernung einzelner Granulationen vom Trommelfell oder aus der Paukenhöhle, Anwendung
des scharfen Löffels oder ähnliche kleinere Eingriffe .................................... . 7,-
691 Entfernung von größeren Polypen oder ähnlichen Gebilden aus dem Gehörgang oder der
Paukenhöhle in einer oder mehreren Sitzungen ......................................... . 16,-
692 Hammer-Amboß-Extraktion oder ähnliche schwierigere Eingriffe am Mittelohr vom Gehör-
gang aus ........................................................................... . 30,-
693 Luftdusche der Ohrtrompeten ........................................................ . 2,-
694 Katheterismus der Ohrtrompete, auch beiderseitig, auch mit Bougierung und/oder Einbrin-
gung von Medikamenten ............................................................ . 5,-
695 Vibrationsmassage des Trommelfells oder Anwendung der Drucksonde, auch beiderseitig .. . 3,-
HO Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
696 Aufnwi ßcl 11nrJ des Warzenfortsatws ............................................... • • • • 60,-
697 Autrnc!iI\Plunu des W,nzcnfortsatzcs mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume (Radikal-
op(~rc1tion) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90,--
69B Aulrncißclunq des Warzenfortsatzes, auch mit Freilegung sämtlicher Mittelohrräume und/oder
Eröffnung der Schüdclhöhlc~ zwecks Operation der Sinus- oder Bulbusthrombose, des Laby-
rintlws oder des lii rnil bszcsses ....................................................... • 150,-
699 Operation cinc~s 9ulc:1 rtigcn Mittelohrtumors, auch Cholesteatom ................... • • • · · · · 90,---
700 Opera Lion eines destruktiv Wi.lchsenden Mittelohrtumors .............................. • • • 150, --
701 Tympanopli.lslik oder Steiqbügcllösung ................................................ • 80,-
701 a Fcnsterunqsopern tion einschl. Voroperation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120,-
702 Plastischc!r Verschluß einer rctroiJurikulären Offnung oder einer Kieferhöhlenfistel . . . . . . . . . 25,--
703 Unterbindung der Vena juqularis ..................................... • • • • • • · · · · · · · · · · · 30,-·
Nr. 703 ist auch neben den Nm. 696 bis 700 berechnungsfähig.
VII. Urologie
704 Dehnung (Bongicrung) und/oder Sondierung der Harnröhre, auch einschl. Spülung . . . . . . . . . . 5,-·-
705 Entfernung eines Polypen der Harnröhre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,--
706 Meatomie • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • e • • e e fl e O • 11 • 0 fl <I • • e eo• o e 1 • 1 1. • 1 • 1 1 fl e 11 • e 1 • 0 1 0 1 • • • • •. • • •
5,-
707 Endoskopje der Harnröhre 0 • ••••••eo• e • • o • • o • e I t e. II 1 1 t t I. e. t • J •. e ff CO e e • e e O C 9 9 0 • 9 0. • •
8,--
708 Spülung der Harnröhre nach Janet • • • • ~ • .. • • • • • • • • • 1 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •
5,-
709 Innerer Harnröhrenschnitt .. . . .. . . . . ... .. . . . . .. . . . . . . . . . . .. ... .. . . . . . . . . .. . . . . .. . . . . . . 12,-
710 Unblutige Entfernung von Fremdkörpern aus der männlichen vorderen Harnröhre ......... . 8,-
711 Unblutige Entfernung von Fremdkörpern aus der weiblichen Harnröhre ............... • • • • 4,-·--
712 Kleine Operntionen in der hinteren Harnröhre .................................. • • • • • • • • 12,-
713 Operation einer Harnröhrenfistel ........................................ • . • • • • • • • · · · · · 30,-
714 Behandlung der Vorsteherdrüse mittels physikalischer Heilmethoden, auch Massage ....... . 3,-
715 Katheterisierung der männlichen Harnblase, auch einschl. Spülung und/oder Instillation von
Medikamenten ......................................................... • • • • • • • • • • · · · · 4,-
716 Katheterisierung der weiblichen Harnblase, auch einschl. Spülung und/oder Instillation von
Medikamenten ................................................ ·........... • • • • • • • • • • · 2,50
717 Eröffnung der Harnblase durch Stich (Punktion) 12,-
718 Einlegung eines Verweilkatheters ........................................... • • • • • • • • • • · 5,-
Neben der Nr. 718 sind die Nm. 715 und 716 nicht berechnungsfähig.
719 Cystoskopie ..................... ·............................................ • • • • • • • • 14,-
720 Kombinierte Cysto-Urethroskopie 17,-.
721 Chromo-Cystoskopie (Funktionsprüfung der Nieren einschl. intravenöser Injektion) ....... . 22,-·
722 Zertrümmerung und Entfernung eines Blasensteines unter Kontrolle des Auges in einer
Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ......................... •. • • • • • • · · · · · 90,-·
723 Zertrümmerung und Entfernung eines Blasensteines unter Kontrolle des Auges in mehreren
Sitzungen, je Sitzung ...................................................... • . • • • • • • • • • 50,-
724 EndovesikiJlc Entfernung von Fremdkörpern aus der Blase .......................... • • . • • 40,-
725 Endovesikale Entfernung von kleinen Geschwülsten oder kleinere Operationen in einer oder
mehreren Sitzungen ................................................................. . 40,-
726 Urethroskopische Injektion gewebeerhärtender Mittel mit cystoskopischer Kanüle einschl.
der vorher9ehenden Cystoskopie .............................................. • .. • • • • • 20,-
727 Endovesikale Entfernung von großen Geschwülsten in einer Sitzung oder größere Operatio-
nen in der I-farnblase ................................................................ . 60,-
728 Endovesikale Entfernung von großen Geschwülsten in mehreren Sitzungen, je Sitzung .... . 30,--
729 Entfernung eines Polypen aus der Harnblase ........................................... . 20,-
730 Schlinqenextrnktion von Harnleitersteinen, in einer Sitzung, einschl. Unkosten für die
Schlinge ............................................................................ . 60,-
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 111
731 Sd1l inrJcnc'x Lrc1k1ion von JTarnleitersteinen, in mehreren Sitzungen, einschl. Unkosten für die
Scbli n~Je, je Sitzung ......................................... • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · 35,---
732 Cystoskopie mit Ilarnleüersomlicrung ........................... •. • • • • • · • • · · · · · · · · · · · · 20,---
733 Cyst.oskopif' mit Ililrnleife:rsondierung und Nierenbeckenspülung .......... • • • • • • • • • · · · · · · 25,-
7:34 Cystoslrnpic mit Uarnlci !ersondierung und Nierenfunktionsprüfung (einschl. intravenöser
Injokl.ion) ............................................................ • • • • • • • • · · · · · · · 25,-
735 Cystoskopie mit Ilarnleitcrsondierung und Nierenfunktionsprüfung (einschl. intravenöser
Injektion) mit Nierenbeckenspülung ....................................... • • • • • • • · · · · · · 30,-
VIII. Mund und Kiefer
736 B0.sonders schwierige oder umfangreiche Osteotomie zur Entfernung verlagerter oder retinier-
ter Zi.ihne mit partieller Kiefcrresektion ...................................... , .. • • • • · · · · 40,--
737 Osteotomie zur Beseitigung der Prognathie .................................. • • • • • · · · · · · 50,-
738 Osteotomien zur BeseitigUf!JJ der Progenie ................................. • . • • • • • · · · · · · 100,-
739 Operative Freilegung und typische Exhairese eines peripheren Trigeminusastes ..... • • • • • • • 50,-
IX. Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
740 Einqchcnde neurologische oder psychiatrische Untersuchung eines Nerven- oder Geistes-
kranken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,-
Ncben dieser Leistung sind die Leistungen nach den Nm. 78, 90, 91, 531, 613, 615, 616, 6r9,
742, 743, 7H5, B09 m1 dem~;cJben Tage nicht berechnungsfähig.
741 Eingehende neurologische und psychiatrische Untersuchung eines Nerven- oder Geistes,
kranken ............................................. -............ • • • • • • • • • · • · · · · · · · · 14,·-
Es gilt dieselbe Beschrünkung wie zu Nr. 740.
742 Genaue Geruchs- und/oder Geschmacksprüfung zur Differenzierung von Störungen der Hirn-
nerven ......................................................................... , . , . • 5-
1
743 Gezielte neurologische Gleichgewichts- und Koordinationsprüfung (cerebellar/vestibular) ... 6,-
Neben dieser Lcistunq ist die Leistung nach der Nr. 25 an demselben Tag nicht berechnungs-
fähig.
744 Elektroencephalouraphische Untersuchung einschl. Kosten ........................... • • , • • 40,-
745 Befunderhebung am Nervensystem durch elektrische bzw. andere besondere Untersuchungs-
methoden .......................................................................... • 10,-
746 Leitung der Uberführung eines Geisteskranken einschl. der Ausstellung der notwendigen
Zeugnisse ...................................................................... •, • • • 18,-
747 Anoxie-Behandlung ............................................................ • • • • • • • 5,-
748 Intravenöse Schockbehandlung ......................................... • • • • • • • • • • • · · · · · 12,-
749 Elektroschock-Behandlung ........................................................... . 18,-
750 Gezielte psychiatrische Exploration mit eingehender therapeutischer Beratung ............. . 8,-
751 Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (wie Rorschach-Test, TAT) mit
schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt ............................................ • . • • • • • 50,-
752 Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests,
bzw. Hawik, IST/Amthc:rncr/, Bühler-Hetzer, Einet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeich-
nung, insgesamt ............................................................. • • • • • • • • 25,-
753 Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (Fragebogentest, wie
Eysenck, MPQ oder MPI, Warlegg-Zeichentest „Haus, Baum, Mensch"), insgesamt ......... . 8,-
754 Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosen-psychologischen Gesichtspunkten
mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen .............................. . 50,-
755 Ubende Verfahren in Einzelbehandlung (wie autogenes Training), Dauer mindestens 20 Mi-
nuten .............................................................................. . 8,-
756 Ubende Verfahren in Gruppenbehandlung, Dauer mindestens 20 Minuten, je Sitzung ins-
gesamt ............................................................................. . 10,-
757 Behandlung durch I-Iypnose .......................................................... . 8,-
758 Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzel- oder Gruppenbehandlung), Dauer min-
destens 50 tv1inuten ................................................................. . 30,-
759 Analytische Psychotherapie (Einzel- oder Gruppenbehandlung), Dauer mindestens 50 Minuten 30,--
Bei Gruppenbehandlunq nach den Nm. 758 und 759 ist das Honorar anteilig auf die Patienten
umzulerv~n.
112 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
X. Physikalische Medizin
760 Te:i]massa;]c (I·Ac1ssc1qe einzelner Körperteile) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,-
761 Großmüssa~Je (Massugc bciclcr Beine, beider Arme, einer Körperseite, des Schultergürtels,
eines An11c:s und eines Beinc:s, des Rückens und eines Beines, des Rückens und eines Armes,
beider Füfü\ beider Hlindc, beider Knie, beider Schultergelenke und ähnliche Massagen meh-
rerer Körperteile) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-
762 Ganzmassage (Massage des ganzen Körpers) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,50
763 Reüexzonen-, Bindegewebsmassage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,30
764 Nervenpunktmassage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,50
765 Massage mittels Gerät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,50
766 Ultraschallbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-
767 Massage unter Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,-
768 Unterwasserstrahl- oder -druckmassage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,-
769 Ubungsbchandlung (mit oder ohne Anwendung medicomechanischer Apparate) . . . . . . . . . . . . 3,-
770 Ubungsbehandlung (mit oder ohne Anwendung medicomechanischer Apparate) mit Massage 4,50
770 a Extensionsbehandlung mit Glissonschlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,50
771 Extensionsbehandlung mit größeren Apparaten (z.B. mit Schrägbett, Extensionstisch) . . . . . . . 3,50
772 Atmungsbehandlung einschl. aller dabei angewandten Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,50
773 Krankengymnastik als Einzelbehandlung auch im Bewegungsbad ........................ . 3,-
774 Krankengymnastik in Gruppen (Orthopädisches Turnen) bei mehr als 3 bis 8 Teilnehmern,
je Teilnehmer ................................................................ • • • • • • • 1,30
775 Infrarotbestrahlung oder Heißluftbehandlung eines Körperabschnittes, z.B. Kopf, Arm ..... . 2,30
776 Infrarotbestrahlung oder Heißluftbehandlung mehrerer Körperabschnitte, z.B. Rumpf, Beine 3,50
777 Kurzwellen-, Mikrowellenbehandlung (Anwendung hochfrequenter Ströme) ............... . 3,-
778 Reizstromlwlwndlunu (Anwendung niederfrequenter Ströme), auch bei wechselweiser Anwen-
dung verschiedener Impuls- oder Stromformen ......................................... . 4,-
779 Iontophorese ............................. , ................................. • • • • • • • · · 3,-
780 Vierzellenbad 3,-
781 Hydroelektrisch€~s Bad (Kataphoretisches Bad, Stanger-Bad) ............................. . 6,-
782 Behandlung mit Ultravioleltlicht ..................................................... . 2,-
Werden mehrere Kranke gleichzeitig behandelt, darf Nr. 782 nur einmal berechnet werden.
783 Quarzlampendruckbcstrnhlung 3,-
784 Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Felder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,-
Bei Leistungen nach den Nm. 760 bis 784 werden Unkosten für Materialaufwand durch die
Gebühr mit abgegolten.
XI. laboratoriumsdiagnostik
785 Untersuchung von Körperflüssigkeiten und/oder Ausscheidungen, physikalisch oder chemisch 2,50
786 Untersuchung von Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen, mikroskopisch (Nativpräparat),
z.B. Sputumuntersuchung auf elastische Fasern oder Kristalle, je ........................ • • 3,50
787 Untersuchung von Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen, mikroskopisch, unter Anwen-
dung einfacher Färbeverfahren, z. B. Sputum auf eosinophile Zellen .................. • • · • • 4,50
788 Transsudat-Exsudat-Status (physikalisch, chemisch und mikroskopisch) .................. • • 8,-
789 Vollständige Steinanalyse .......................................................... • • 15,-
790 Mikroskopische Untersuchung des Harnsediments .............................. • • • • • • • • • 3,50
791 Qualitative Harnuntersuchung einfacher Art, insbesondere Azeton und Azet-Essigsäure oder
Urobilinogen/Urobilin oder Bilirubin oder Indikan oder Diazo-Körper oder Blutfarbstoff oder
Urochromogen oder sonstige pathologische Harnfarbstoffe oder dergleichen, je ....... • ... • • 3,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben. Die einfache qualitative Harnuntersuchung auf
Eiweiß und Zucker sowie die Bestimmung des ph-Wertes (Reaktion) und des spezifischen Ge-
wichtes ist nicht berechnungsfähig.
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 113
792 Nc1chweis spe:zieller Eiweißkörper im Harn (z.B. Bence-Jonessche Eiweißkörper oder Albu-
rnosc•n) odPr Eiwc:iß q11,rntitc1tiv (Esbach) oder Zucker quantitativ oder Leuzin-Tyrosin quali-
tativ oder Porphyrine qualitativ im Harn, je ................................... •. • • • • • · · · 5,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
793 NachwPis doppdbrcchender Substanzen im Harn ........................... • • • • • • • • · · · · · 6,-
794 Qua!itativ-diernjsche Untersuchung des Magensaftes, des Duodenalsaftes, des Stuhles z.B.
crnf Blut, Gnllc nfc1rhstoffo, fliichtige Fettsäuren, Milchsäure, Fermente (einzeln) oder Gärung
1 3,-
795 Quantitativ-chemische Untersuchung auf Gallenfarbstoffe, soweit solche Untersuchungen in
den michfolnencfon Nummern nicht enthalten sind, je . . . . . . . . . . . . . . . ............... • • • • • 5,-
796 Mariensaflunl.c\rsudrnnq, chemisch (titrimetrisch) und mikroskopisch ............. •. • • • • • • • · 7,-
797 Mi!qPnsafluntersuchung, chemisch und mikroskopisch bei fraktioniert gewonnenen Magen-
sälten ............................................................... • • • • • • • • · • · 14,-
79B Auslwberunq des Magensafles, auch nach Probetrunk oder Probefrühstück oder Probemahlzeit
mit ni1chlolqender chemischc\r und mikroskopischer Untersuchung ........... • • • • • • · · · · · · · · 12,-
799 A ushebc)rUTHJ d(:S Maqt:m,aftes, auch nach Probetrunk oder Probefrühstück oder Probemahl-
zeit mit ncichlnlgcmcler chemischer und mikroskopischer Untersuchung bei fraktionierter Aus-
hr!brmmn (einschl. der Einspritzung von Histamin o. ä.) ................. • • • • • • • · · · · · · · · · · 20,-
800 D1.rnd<mtllsi1ftuntersuchunq, chemisch und mikroskopisch .................. • • • • • • • · · · · · · · · 7,-
801 Mikroskop.iscbe und chemische Duodenalsaftuntersuchung (chemisch-fermentative Gallen-
blasenfnnk l.ionsprüfung) bei fraktioniert gewonnenen Duodenalsäften .......... • • • • • • • • • · 14,-
802 Ausheberun9 des DuodenaJsaftes mit nachfolgender chemischer und mikroskopischer Unter-
suchL1ng ............................................................... • • • • • • • · • · · · · · 14,-
803 Ausheberung des Duodenalsaftes mit nachfolgender chemischer und mikroskopischer Unter-
suchung bei fraktionierter Ausheberung ................................. • • • • • • • • • • · • · · · 22,-
804 Mikroskopische Stuhluntersuchung auf Muskelfasern, Stärke und Fette oder dergleichen, je 4,50
805 Gesamtfettbestimmung im Stuhl ...................................... • • • • • • • · • · · · · · · · · 12,-
806 Dyshc1kteri0.-Untersuchung einschl. mikroskopischer und kultureller Untersuchung ........ . 20,-
807 Dysbakteric-Untersuchung einschl. mikroskopischer und kultureller Untersuchung mit zusätz-
licher Herstellung der Schluckvakzine ........................................ • • • • • • • • • • 28,-
808 Mikroskopische Untersuchung auf Wurmeier, Protozoen (z. B. Amöben, Trichomonaden,
Lamblien u. a.) ...................•..•..•................•.... • • • • • • • • • • • • • • • • • • · · · • · · 3,50
809 Hämoglobin-Bestimmung ............................................................. 3,-
810 Hämalokritw·f~rt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,-
811 Blutungszcit und/odt!r Gerinnungszeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,-
812 Ztihlung der Leuko- oder Erythrozyten, je . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,-
813 Zählung der Rctikulozytcn oder Thrombozyten (direkt oder indirekt) oder der basophil ge-
tüpfelten Erythrozyten, je ............................................................ . 7,-
814 Quantitative Differenzierung des gefärbten Blutausstriches .............................. . 7,-
815 VolJsUindiuer Blulstatus (Hb., Erythrozyten- und Leukozytenzählung, Färbe-Index und Diffe-
renzierung des qefärben Blutausstriches) ............................................... . 16,-
816 Quantiti:1tive Difforenzierunq des gefärbten Knochenmark- oder Milzpunktatausstriches .... . 12,-
817 Peroxydase- oder Oxydase-Nachweis an Blutzellen ..................................... . 6,-
818 Dicker Tropfen gefärbt, z.B. bei Malaria ............................................... . 7,-
819 Morphologische Zelluntersuchungen, z.B. Erythrozytendurchmesser, Dicken-Index oder der-
gleichen, je ....................................................................... . 4,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
820 Bestimmung d0r osmotischen Blutkörperchenresistenz ................................... . 7,-
821 Price-Jonessche Kurve . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .................................... . 8,-
822 Qua.litc1tiv-srwktroskopische Untersuchung von Blutderivaten, wie Hämatin, Methämoglobin
oder Koh lenox yd-Hb .., je . . . . . . . . . . . . . . . . . ......................................... . 3,50
Die Art dr!r Untersuchung ist anzugeben.
823 B<,stirnrnung der Thromboplastinzeit, des Prothrombins oder sonstige diagnostische Gerin-
nunqsU!stP nilch qualifizierten Verfahren, je ............................................ . 10,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
114 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
824 Höchstbetrag bei Gerinnungsstatus .................................................... . 28,-
825 Zellzi:ihlung irr1 Liquor ............................................................... . 4,-
826 Untersuchung auf Eiweiß im Liquor (mindestens zwei qualitative Reaktionen) ............. . 3,-
827 Kolloiclrcaklioncn im Liquor (z.B. Mastix, Goldsol, Salzsäure-Collargol), je ............... . 6,--
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
B28 Vollslündigcr Liquorslatus (zwei qualitative Eiweißreaktionen, mikroskopische Zelldifferen-
zierung, Zellzahl und eine Kolloidreaktion), zusammen ................................. . 14,--
829 Vollslündiger Liquorstatus (zwei qualitative Eiweißreaktionen, mikroskopische Zelldifferen-
zierung, Zellwhl und eine Kolloidreaktion) mit WaR. quantitativ, zusammen .............. . 22,-
830 Gcsümtciweiß und Eiweißfraktion nach Kafka ..................................... • • • • • • 8,-
831 Gesamteiweiß und Eiweißfraktion nach Kafka in Verbindung mit Nr. 828 oder Nr. 829 ..... . 6,-
832 Chemische Untersuchung mit einfachen Hilfsmitteln (einfache Geräte zum visuellen Vergleich
mit Keilen, Farbscheiben, Farbtafeln o. ä. oder einfache lichtelektrische Photometer bzw.
Kolorimeter) quantitativer oder halbquantitativer Art der Gruppe I, wie Cholinesterase,
Bilirubin (gesamt und/oder direkt), Phosphatase, Xanthoprotein, je ...................... • • 5,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
833 Blutzucker als einfache Farbreaktion (z. B. mit Pikrinsäure nach Crecelius-Seifert oder mit
Anthron o. ä.) .............................•.......................................... 6,-
834 Flammenspektro-pholometrischer Nachweis von Elementen, wie Calcium, Eisen, Kalium, Kup-
fer, Natrium o. ä., je ........................................................ • • • • • • · • • • 10,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
834 a Höchstbetrag für Nr. 834 (Ionogramm) ........................................ •. • • • • • • • • 30,-
835 Chemische Analysen, schwierig-quantitativer Art unter Anwendung hochwertiger Meßgeräte,
Gruppe II, wie Ammoniak, Calcium, Cholesterin, Chloride, Cholesterinester, Eiweißbestim-
mung (gesamt), Fermentbestimmung (Aldolase, GOT, LDH, GPT-Farbtest), Harnsäure, Harn-
stoff, Indikan, Kalium, Kreatin, Kreatinin, Lipide (gesamt), Natrium, Phosphatase, Phosphor,
Porphyrine, Rest-Stickstoff, Schwefel, Stickstoff (gesamt), Zucker nach Hagedorn-Jensen,
Zucker enzymatisch oder nach anderen qualifizierten Verfahren o. ä., je ................ • • • • 12,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
836 Chemische Analysen besonders schwieriger quantitativer Art unter Anwendung hochwertiger
Meßgerüte, Gruppe III, wie Aceton, Brenztraubensäure, Beta-oxybuttersäure, Eisen, Lipase,
Lipoidphosphor, Kupfer, Fcrmcntbestimmung im U.V.-Test (GOT, Aldolase, LDH, GPT)
o. ä., je . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
837 Chemische Analysen methodisch und apparativ besonders aufwendiger Art, quantitativ,
Gruppe IV, wie 17-Ketosteroide, Adrenalin, Jod o. ä., je . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
838 Höchstbetrag für Nr. 837 ............................................................. . 50,-
839 Bestimmung der Alkalireserve, manometrisch, z.B. nach van Slyke ....................... . 20,-
840 Elektrophorctische Eiweißbestimmung als Verlaufskontrolle oder Lipoid-Elektrophorese ... . 14,-
841 Elektrophoretiscbe Eiweißbestimmung einschl. Gesamteiweißbestimmung ................. . 23,-
842 Imn1unoelektrophorese .............................................................. . 30,-
843 Einfache Serumlabilitätsreaktionen, z.B. Thymol-, Cadmium-, Formolgel-Reaktion, Gros, je .. 4,50
844 Schwierigere quantitative Serumlabilitätsreaktionen, z. B. Takata- oder Weltmann-
Reaktion, je ........................................................................ . 8,-
845 Eingehende Organfunktionsprüfung der Leber, sogen. ,,Leberstatus" mit mindestens zwei
quantitativen und zwei einfachen Serumlabilitätsreaktionen (z.B. Takata, Weltmann, Thymol,
Bilirubin oder dergleichen) .......................................................... . 22,-
846 Prüfung des Kohlenhydratstoffwechsels im Blut, z.B. Belastung mit Traubenzucker, Insulin,
Adrenalin oder mit quantitativem Nachweis der Blutzuckerwerte in mindestens fünf Material-
proben und dem Nüchternwert ........................................................ . 25,-
847 Prüfung des Kohlenhydratstoffwechsels nach oraler Belastung (z.B. Galaktose) einschl. der
erforderlichen quuntitativen Nachweise im Harn ........................................ . 12,-
848 Chromodiar1nostische Funktionsprüfungen, z.B. mit Bromthalein, Kongorot, Phenolrot oder
anderen Farb-(Test)stoffen und deren quantitativer Nachweis ............................ . 21,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 115
849 Enzymprüfunq im Reihenverdünnungstest, wie Diastase, Pepsin, Trypsin o. ä., je 7-
1
850 Physikalische Nierenfunktionsprüfungen, z.B. Wassertrink- und Konzentrationsversuch, zu-
sammen .......................................................................... •,, 6,-
851 Clcarancc-Untersuchungen mit quantitativ-chemischen Blut- und/oder Harnanalysen, minde-
stens 3 Analysen, je Testsubstanz .............................................. • • • • • • • 20,-
852 Höchstbetrag für Nr. 851 bei Anwendung mehrerer Testsubstanzen .................... • • • • 40,-
853 Nicrcnclcarance-Untersuchung mit weniger als 3 Analysen, je Testsubstanz ...... • • • • • • • • • 10,-
854 Höchstbetrag für Nr. 853 bei Anwendung mehrerer Testsubstanzen ................ • • • • • • • • 20,-
Etwa.igc Blutentnahmen sind neben den Nm. 846 bis 854 nur einmal berechnungsfähig.
855 Toxikologische Untersuchung und Arzneimittelnachweise einer Körperflüssigkeit auf Schlaf•
mittel, Alkaloide, synthetische oder sonstige Arzneimittel, auch Arsen, Blei, Quecksilber,
Thallium oder andere Gifte, qualitativ, je ............................................. • • 12,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
856 Papierchromatogra.phischer Nachweis verschiedener Substanzen, qualitativ ............... . 20,-
857 Prüfung der Komplemcntbindung (Blut- oder Liquor-Wassermann und/oder Cardiolipin- oder
andere Hauptreaktionen) einschl. zweier Flockungsreaktionen oder anderer einfacherer
Komplementbindungsreaktionen ...................................................... . 9,-
858 Quantitative Komplementbindungsreaktion im Blut oder Liquor ......................... . 12,-
859 Quantitative Komplementbindungsreaktion im Blut oder Liquor als nachträgliche oder er-
weiterte Untersuchung zu Nr. 857, zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 857 ..................... . 6,-
860 Komplementbindungsreaktionen bei nicht-luischen, bakteriellen oder virologischen Erkran-
kungen, z. B. Trichinose, Leptospirose, Tbc ............................................ . 15,-
861 Flockungsreaktion als Einzeluntersuchung oder Schnelltest .............................. . 4,50
862 Immobilisationstest nach Nelson (einschl. Tierversuch) .................. ... ' ........... .
" 35,-
863 Treponemen-Schwundtest .................................................... • • • • • • • • • 15,-
864 Nachweis agglutinierender Antikörper (-W:idal-Reaktion), je serologische Bakteriengruppe .. 6,-
865 Nachweis von Hämagglutininen nach Middlebrook, Hirst-Test oder dergleichen .......... , . 10,-
866 Nachweis von Kälteagglutininen oder von heterogenen Agglutininen (Reaktion nach Paul
und Bunnell oder Hanganatziu-Deicher), auch mit Absättigung .................. • ... • • • • • 8,-
867 Höchstbetrag bei Untersuchungen nach den Nm. 865 und 866, auch bei deren Nebeneinander-
berechnung ................................................................... • • • • • • • 30,-
868 Nachweis des Antistreptolysintiters oder ähnliche serologische Untersuchungen (Rose-Test) 12,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
869 Nachweis präzipitierender Antikörper, z.B. Milzbrand ............................ • . • • • • • 5,-
870 Serofarbtest nach Sabin-Feldmann und dergleichen ................................. • .. • • 10,-
871 Serologische Bestimmung des Rheumafaktors (Latex-Test) oder des C-reaktiven Proteins 6,-
Die Art der Untersuchung ist anzugeben.
872 Kleine Blutgruppenbestimmung (A, B, 0, AB und Rh-Faktor D) .......................... . 12,-
873 Blutgruppenbestimmung (A, B, 0, AB, Rh-Faktor D und qual. Antikörpersuchreaktion) ..... . 14,-
874 Erweiterte Blutgruppenbestimmung (A, B, 0, AB, Rh-Faktor D und andere Rh-Gruppenfakto-
ren C, c, E) sowie qual. Antikörpernachweis ............................................ . 30,-
875 Bestimmung der klassischen Blutgruppen (A, B, 0, AB) .................................. . 8,-
876 Bestimmung der Untergruppen Al und A2, zusätzlich ................................... . 4,-
877 Bestimmung des Rh-Faktors (D-Faktor) oder anderer Rh-Gruppenfaktoren (C, c, E), je ..... . 6,-
878 Bestimmung weiterer, nur mit seltenen Antiseren bestimmbarer Faktoren, wie e, cw, Lewis,
P, Kell, je ........................................................................... . 12,-
879 Erweiterte Untersuchungen, die eine Absorptionsmethode, den indirekten Coombstest oder
ähnliche Verfahren erfordern, zusätzlich zu den Nrn. 877 oder 878 ........................ . 12,-
880 Qualitativer Antikörpernachweis (z.B. Antiglobulintest, Agglutinationstest, Konglutinations-
test, Fermenttest, Hämolysetest), je Antigen ........................................... . 6,-
881 Schwieriger Antikörpernachweis (z. B. Super-Coombs-Test, AB-Gamma-Test, kombinierter
Coombs-Ferment-Test), je Antigen .................................................... . 14,-
116 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
882 Quantitativer Antikörpernachweis (Titerbestimmung) ................................... . 12,-
883 Serologische Vorprobe (Kreuzprobe) .................................................. . 6,-
884 Mikroskopische Untersuchung eines Materials auf Krankheitserreger im Nativpräparat ..... . 3,50
885 Mikroskopische Untersuchung eines Materials unter Anwendung eint ach er Färbeverfahren .. 4,50
886 Mikroskopische Untersuchung eines Materials unter Anwendung komplizierter Färbeverfah-
ren (z. B. Gramfärbung) oder im Dunkelfeld, auch zusammen mit Anreicherungsverfahren .... 8,-
887 Mikroskopische Untersuchung eines Materials unter Anwendung komplizierter Färbeverfah-
ren (z.B. Gramftirbung) oder im Dunkelfeld, auch zusammen mit Anreicherungsverfahren als
vorausgehende Leistung zu den Nm. 888, 889 .......................................... . 5,-
Die Nm. 884 bis 887 dürfen an einem Material nebeneinander nicht berechnet werden.
888 Kulturelle Untersuchung eines Materials auf Bakterien, einschl. der etwa nachfolgenden
mikroskopischen Prüfungen .......................................................... . 9,-
889 Schwierige kulturelle Untersuchung eines Materials einschl. der nachfolgenden mikro-
skopischen Prüfungen, z.B. Tbc-, Anaerobier- oder Pilzkulturen ......................... . 12,-
890 Typenbestimmung mittels serologischer und kultureller Methoden bei einfachem Unter-
suchungsgang zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 888 ....................................... . 4,-
891 Typenbestimmung mittels serologischer und kultureller Methoden bei kompliziertem Unter-
suchungsgang (seltene Typen), zusätzlich zur Gebühr nach Nr. 889 ..................... • • • 8,-
892 Empfindlichkeitsprüfungen von schnellwachsenden Bakterien auf gallertigen Nährböden, je
Keim bis zu zwei Präparaten .............................................. • • • • • • • • • • • • 7,-
893 Empfindlichkeitsprüfungen von schnellwachsenden Bakterien auf gallertigen Nährböden, je
Keim für jedes weitere Präparat, zusätzlich ...................................... • • • . • • • 2,50
894 Höchstbetrag für Nr. 892 .............................................. • . • • • • • • • • · · · · · · 16,-
Neben der Nr. 894 ist die Nr. 893 nicht berechnungsfähig.
895 Empfindlichkeitsprüfungen von schnellwachsenden Bakterien als quantitativer Test in flüs-
sigen Kulturen, je Keim bis zu zwei Präparaten ............................... • • • • • • • • • • • 12,-
896 Empfindlichkeitsprüfungen von schnellwachsenden Bakterien als quantitativer Test in flüs-
sigen Kulturen, je Keim für jedes weitere Präparat, zusätzlich .................. • • • • • · • • • • 4,50
897 Höchstbetrag für die Nr. 895 ....................................... • • • • • • • • • · · · · · · · · · · 24,-
Neben der Nr. 897 ist die Nr. 896 nicht berechnungsfähig.
898 Empfindlichkeitsprüfungen bei schwer züchtbaren Bakterien, je Präparat .............. • .. • • 10,-
899 Höchstbetrag für die Nr. 898 ............................. • • • • • •. • • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · 30,-
900 Titerbestimmung des Antibiotikumgehaltes in Körperflüssigkeiten auf biologischem Wege .. 8,-
901 Herstellung von Autovakzine (einschl. Kulturdifferenzierung) für parenterale Zwecke .. • ... • 25,-
902 Herstellung von Autovakzine (einschl. Kulturdifferenzierung) für enterale Zwecke ......... . 12,-
903 Lichtmikroskopischer Nachweis von Elementarkörperchen ...................... • • • • • • • • • 7,-
904 Histologischer Nachweis von Einschlußkörperchen ........................... •. • • • • • • • • • • 10,-
905 Häm- oder Virus-Agglutinationstest mit einer Antigengruppe ...................... • • • ... • 10,-
906 Häm- oder Virus-Agglutinationstest für jede weitere Antigengruppe, zusätzlich ........... . 6,-
907 Hämagglutinationshemmungstest ....................................... • • • • • • • • • • • • • • · 12,-
908 Bakteriologischer oder serologischer Mäuseversuch mit zwei Tieren ...................... . 12,-
909 Bakteriologischer oder serologischer Mäuseversuch für jedes weitere Tier, zusätzlich ...... . 6,-
910 Höchstbetrag für die Nm. 908 und 909 ........................................... • • •. • • • 24,-
911 Bakteriologischer oder serologischer Meerschweinchen-, Ratten- oder Goldhamsterversuch
mit einem Tier ...................................................................... . 22,-
912 Bakteriologischer oder serologischer Meerschweinchen-, Ratten- oder Goldhamsterversuch für
jedes weitere Tier, zusätzlich ......................................................... . 15,-
913 Bakteriologischer oder serologischer Kaninchenversuch mit einem Tier ................ ~ .. . 25,-
914 Bakteriologischer oder serologischer Kaninchenversuch für Jedes weitere Tier, zusätzlich ... . 20,-
915 Tbc-Kultur zum Tierversuch zusätzlich ...................................... . 10,-
Eine hierzu gehörende mikroskopische Untersuchung ist nach der Nr. 887 zu berechnen.
916 Nachweis choriogener oder ähnlicher Hormone mittels immuno-chemischer Verfahren,
qualitativ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,-
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 117
917 Nachweis choriouener oder ähnlicher Hormone mittels Krötentest (mindestens zwei Tiere),
qualitativ ............................................................... • • • • • • • • • · · · 12,--
918 Nachweis chorjo~wrwr oder ähnlicher Hormone nach Aschheim-Zondek (mindestens fünf Tiere) 22,-
Die Gebühren mich d<!n Nm. 908 bis 918 gelten alle Untersuchungen der Tierorgane mit ab.
919 I-Iistologischc Untersuchung eines Materials ......................................... , • • • 15,-
920 IIistoJ09isdw Untersuchung mehrerer Zupfpräparate aus der Magenschleimhaut .......... . 20,-
921 Besonders schwierige histologische Untersuchung eines Materials, z.B. Entkalkung ........ . 20,-
922 Histologische Untersuchung eines Materials und cytologische Untersuchung zur Krebs-
diagnost:ik .......................................................................... . 20,-
923 Cy_tologische Unt(!rsuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus .......................... . 6,-
924 Cytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik ....................................... . 12,-
Die Entnahme von Untersuchungsmaterial zur Cytodiagnostik ist nur dann berechnungsfähig,
wenn das Material als Punktat gewonnen wird.
XII. Röntgendiagnostik
1. Leistungen
925 Zähne
a.) bis zwei Aufnahmen ........................................................... , .. • 6,-
b) bis fünf A.ufnahmen ............................................................... • 14,-
c) bis acht Aufnahmen .............................................................. . 22,-
d) Status bei mehr als acht Aufnahmen ................................................ . 30,-
926 Finger, Zehen
a) eine Aufnah1ne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
b) zwei Aufnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,-
927 Handgelenk, Mittelhand, alle Finger, Sprunggelenk, Fußwurzel, Mittel- oder Vorfuß, Ellen-
bogengelenk
a) eine Aufnahrne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,-
b) zwei Aufnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,-
c) mehr als zwei Aufnahmen ........................................................ ·. 20,-
928 Oberarm, Unterarm, Oberschenkel, Unterschenkel, Kniegelenk, ganze Hand, ganzer Fuß
a) eine Aufnahme .................................................................. . 15,-
b) zwei Aufnahmen ................................................................. • 22,-
c) mehr als zwei A.ufnahmen ........................................................ . 28,-
929 Kontrastdarstellungen des Kniegelenks (Spezialprojektionen oder gezielte Aufnahmen, auch
Durchleuchtung) einschl. Einbringung 'des Kontrastmittels
a) eine Aufnahn1e .................................................... • , . , , . • • • • • • • • • 28,-
b) zwei Aufnahmen ................................................................. . 35,-
c) mehr als zwei 1\ufnahmen ........................................................ . 40,-
930 Schultergelenk, Schlüsselbein, Becken-Teilaufnahme, Kreuzbein, Hüftgelenk
a) eine Aufnahn1e . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,-
b) jede weitere J\.ufnahme ...................................... ·.......... ... . . . . . . . . . 8,-
931 Ganzes Becken beim Erwachsenen ..................................................... . 24,-
932 Ganzes Becken beim Kind ........................................................... . 18,-
933 Ubersichtsaufnahme des Bauches (z. B. Fremdkörper oder Schwangerschaft) ............... . 20,-
934 Schädel
a) eine Aufnahme .................................................................. . 18,-
b) zwei Aufnahmen ..... , ........................................................... . 30,-
c) mehr als zwei Aufnahmen ........................................................ . 40,-
935 Teilaufnahme des Schädels (auch in Spezialprojektion), auch Nebenhöhlen, Unterkiefer,
Panoramaaufnahme der Zähne eines Kiefers
a) eine .Aufnahme .................................................................. . 18,-
b) zwei Aufnahmen ................................................................. . 25,-
c} mehr als zwei Aufnahmen ........................................................ . 32,-
118 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
936 Halswirbelsäule (auch in Spezialprojektion)
a) eine Ebene ................................................... • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · 18,-
b) zwei Ebenen ........................................................... • • • • • • • • • · · 25,-
c) mehr als zwei Aufnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . " . . . . . . . . . . . . . . .
~ ~
32,-
937 Wirbelsäulenabschnitt
a) eine Ebene ........................................................ • . • • • • • • · • · · · · · 20,-
b) zwei Ebenen ....................................................... • • • • • • • • · · · · · · · 32,-
c) zwei Ebenen, mit zusi:itzlich gezielten Aufnahmen ............................... •. • • • 50,-
938 Rippen
a) eine Aufnahme ............................................................ • • • • • • • 18,-
b) zwei Aufnahmen ................................................................. . 25,-
c) Durchleuchtung dazu 10,-
939 Brustbein, Schulterblatt
a) eine Aufnahme ................................................................... . 18,--
b) zwei Aufnahmen ................................................................. . 25,-
940 Vergrößerungsaufnahme vom Skelett
a) ei.ne Aufnahme .................................................................. . 18,-
b) mehr als eine Aufnahme .......................................................... . 26,-
941 Ubersichtsaufnahme des ganzen Harntraktes ohne Kontrastmittelfüllung ............... .- .. 20,-
942 Ubersichtsaufnahme des ganzen Harntraktes ohne Kontrastmittelfüllung, einseitig 15,-
Die Nrn. 941 und 942 sind nicht neben den Nrn. 943 bis 950 berechnungsfähig.
943 Ubersichtsaufnahme des Harntraktes mit Ausscheidungsurographie, bis zu zwei Kontrast-
aufnahmen, einschl. Einspritzung des Kontrastmittels, doppelseitig ................. • . • • • • • 50,-
944 Ubersichtsaufnahme des Harntraktes mit Ausscheidungsurographie, bis zu zwei Kontrast-
aufnahmen, einschl. Einspritzung des Kontrastmittels, einseitig ................... • • • • • • • • • 40,-
945 Ausscheidungsurographie, bis zu zwei Kontrastaufnahmen, einschl. Einspritzung des Kontrast-
mittels, doppelseitig ............................................... • • • • • • • • • • • • • · · · · · · · 35,-
946 Ausscheidungsurographie, bis zu zwei Kontrastaufnahmen, einschl. Einspritzung des Kontrast-
mittels, einseitig ............................................................ • • • • • • • • • 25,-
947 Ubersichtsaufnahme des Harntraktes mit retrograder Orographie, einseitig, bis zu zwei Kon-
trastaufnahmen .............................................. • . • • • • • • • • • • • • • • • · · · · · · · 35,--
948 Ubersichtsaufnahme des Harntraktes mit retrograder Orographie, doppelseitig .......... • . • 40,-
Die Berechnung ist besonders zu begründen.
949 Retrograde Orographie, einseitig, bis zu zwei Kontrastaufnahmen ....................... . 20,-
950 Retrograde Orographie, doppelseitig .................................................. • 25,-
Die Berechnung ist besonders zu begründen.
951 Einbringung des Kontrastmittels zur retrograden Orographie ............................. . 20,-
952 Jede weitere Aufnahme zu den Nrn. 943 bis 950 ......................... , ............. . 10,-
Die Berechnung ist besonders zu begründen.
953 Gezielte Serie bei Orographie einschl. Durchleuchtung .................................. . 20,-
954 Harnblasen- und/oder Harnröhrenkontrastda'rstellung, bis zu zwei Aufnahmen, einschl.
Kontrastmitteleinspritzung ........................................................... . 20,-
955 Gallenblase, Gallenwege, auch mit Durchleuchtung(en)
a) eine Aufnahme .................................................................. . 18,-
b) zwei Aufnahmen ................................................. : ............... . 25,-
c) jede weitere Aufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
956 Gallenblase, intravenöse Cholecystographie-, auch mit Einstellungsdurchleuchtung( en), mit
drei Aufnahmen im Anschluß an negatives perorales Cholecystogramm ................... . 32,--
957 Brustorgane
a) Aufnahme ....................................................................... . 22,-
b) Aufnahme und Durchleuchtung ..................................................... . 32,-
c) jede weitere Aufnahme ........................................................... . 12,--
958 Durchleuchtung von Körperhöhlen als selbständige Lei•stung ............................ . 12,-
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 119
959 Dasselbe unter oraler Anwendung von Kontrastmitteln zwecks Bestimmung von Lage oder
Form . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,-
960 I-folsorgane (Schilddrüse)
a) Aufnahme ............................................................... , • • • • • • • • 16,-
b) Aufnahme und Durchleuchtung, auch mit Kontrastmittelschluck .................... • • • • 24,-
961 Speiseröhren-Kontrastuntersuchung
a) mindestens zwei Aufnahmen ........................................ • • • • • • • • • · · · · · · · 40,-
b) jede weitere Aufnahme ................................................ , , , , , • • • • • • • 10,-
962 Magen-Zwölffingerdarm-Kontrastuntersuchung, eine Aufnahme ................... • • • •, • • 28,-
963 Magen-Zwölffingerdarm-Kontrastuntersuchung mit Serienaufnahmen .................. • • • • 32,-
964 Magen-Zwölffingerdarm-Kontrastuntersuchung mit Ubersichts- und Serienaufnahmen ..... • • 45,-
965 Magen-Zwölffingerdarm-Dünndarm-Kontrastuntersuchung mit Ubersichts- und Serienaufnah-
men ................................................................................. 50,-
966 Magen-Zwölffingerdarm-Dünndarm-Kontrastuntersuchung mit Ubersichts- und Serienauf-
nahmen, einschl. Ileozökalgebiet ........................................ • • • • • • • · · · · · · · 55,-
967 Kontrastuntersuchung des ganzen Verdauungstraktes mit Ubersichts- und Serienaufnahmen
einschl. aller Nachdurchleuchtungen oder -aufnahmen ............................... • • • • 65,-
Die orientierende Durchleuchtung der Brustorgane und die Nr. 959 können nicht neben den
Nm. 961 bis 967 berechnet werden.
968 Darm mit Kontrastmahlzeit (Durchleuchtung und Aufnahmen) ........................... . 20,-
969 Dickdarm mit Kontrasteinlauf (Durchleuchtungen und Aufnahmen einschl. Einbringung des
Kontrastmittels) ............................................................. -. • , • • • • • 55,-
Die Gebühren für die Magen-Darm-Diagnostik gelten die Unkosten für die Anwendung von
Bariumbrei mit ab. Die Berechnung eines wässrigen Konstratsmittels neben dem Bariumbrei
ist besonders zu begründen.
970 Gebärmutter- und Eileiter-Kontrastuntersuchung ...................................... • • 25,-
971 Schichtaufnahmen von Organen der Körperhöhlen
a) bis zu vier A.ufnahm.en ........................................................... . 30,-
b) bis zu sechs Aufnahmen .......................................................... . 40,-
c) mehr als sechs Aufnahmen 55,-
972 Schichtaufnahmen des Skeletts
a) bis zu sechs Aufnahmen .................................... -. ...................... . 30,-
b) bis zu acht Aufnahmen ........................................................... . 40,-
c) mehr als acht Aufnahmen ......................................................... . 55,--
973 Rönlgen-Angiographie des Gehirns, der Aorta und innerer Organe- (außer Herz) .......... . 60,-
974 Röntgen-Angiographie an den Gliedmaßen ............................................ . 50,-
975 Venographie im Brust- oder Bauchraum ............................................... . 50,-
976 Röntgen-Enzephalographie ......................................... : ................. . 40,-
977 Röntgen-·Myographie ................................................................ . 40,-
978 Röntgen--Bronchographie ............................................................. . 54,-
979 Röntgenuntersuchung· der Brustdrüse (Mammographie), auch einschl. Kontrastmittelinstillation
a) zwei Aufnahrnen ................................................................ . 28,-
b) mehr als zwei Aufnahmen ........................................................ . 35,-
2. Allgemeine Bestimmungen
a) Die Gebühren gelten nur bei Verwendung von Röntgenfilmen.
b) Für die Beurteilung eines Röntgenbildes allein können Gebühren nach den Nrn. 925 bis 979
nicht berechnet werden.
c) Die probatorische Injektion zum Test auf Verträglichkeit eines Kontrastmittels ist selb-
ständig berechnungsfähig.
120 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
XIII. Anwendung radioaktiver Stoffe
1. Leistungen
980 Schilddrüscnfunklionsprüfung
a) mittels summarisdwr Messung der Speicherung in der Schilddrüse ................... . 25,--
b) mittels smnmc1r.ischer Messung der Speicherung in der Schilddrüse mit mindestens zwei-
maliger Bestimmung der Serum-Aktivität und/oder des Hormon-Bindungsvermögens von
Blutbestandteilen 40,-
981 Topographische Bestimmung der Aktivität innerhalb der Schilddrüse 40,-
Die Nr. 981 darf neben der Nr. 985 nicht berechnet werden.
982 Nierenfunklionsprüfung mittels radioaktiv markierter harnpflichtiger Substanzen durch Mes-
sungen des zeitlichen Aktivitätsverlaufs über jeder Niere (auch über weiteren Körper-
regionen) und Aktivitätsbestimmung im Harn ........................................... . 35,-
983 Resorptionstest mittels radioaktiv markiertem Vitamin B-12 oder Fett ................... . 20,-
984 Bestimmung des Blutvolumens mittels radioaktiver Markierung von Erythrozyten oder Serum
oder Bestimmung der Erythrozyten-Lebensdauer mittels radioaktiver Markierung ........ . 30,-
985 Suche nach radiojodanreichernden Geschwülsten und Metastasen durch topographische Ak-
tivitätsmessung, auch deren Lokalisation .............................................. . 60,-
Die Nr. 981 darf neben der Nr. 985 nicht berechnet werden.
Die Verabfolgung des radioaktiven Stoffes, sowie die etwa erforderlichen Entnahmen von
Blut oder Urin sind mit den Gebühren nach den Nrn. 980 bis 985 abgegolten.
986 Behandlung gutartiger Veränderungen an der Körperoberfläche mit
a) Thorium X, je Sitzung ............................................................ . 8,-
b) Radiophosphor (P 32), je Sitzung ................................................... . 12,-
987 Behandlung der blutbildenden Organe, auch einschl. der erforderlichen Kontrollmessungen . . 50,-
988 Behandlung einer gutartigen Schilddrüsenerkrankung oder Schilddrüsenausschaltung einschl.
der erforderlichen Kontrollmessungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,-
989 Behandlung einer bösartigen Schilddrüsengeschwulst einschl. der erforderlichen Kontroll-
messungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,-
990 Behandlung von Geschwülsten/Geschwulst:metastasen in Körperhöhlen oder Hohlorganen
einschl. der erforderlichen Kontrollmessungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125,-
991 Bestrahlung gutartiger Veränderungen der Körperoberfläche oder der Mundhöhle einschl.
Applikation ................................................................... • • • • • • 50,-
992 Bestrahlung bösartiger Geschwülste der Körperoberfläche oder der Mundhöhle einschl.
Applikation ........................................................ • • • • • • • • • • • • · · · · · 70,-
993 Bestrahlung der Hyperplasie der Uterusschleimhaut und/oder Radio-Kastration einschl.
Applikation ............................................................. • • • • • • • • • • • • 60,-
994 Intracavitäre Bestrahlung des Gebärmutter- und/oder Eierstockkrebses oder eines post-
operativen Resttumors bzw. Rezidivs einschl. Applikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180,-
995 Einseitige intracavitäre Bestrahlung nach operativer Entfernung des Gebärmutter- und/oder
Eierstockkrebses einschl. Applikation ......................................... • • • • • • • • • 70,-
996 Bestrahlung in sonstigen natürlichen oder operativ geschaffenen Körperhöhlen ........... . 80,-
Endoskopische oder operative Eingriffe zur Applikation des Strahlungsträgers sind beson-
ders berechnungsfähig.
997 Interstitielle Bestrahlung mit offenen oder umschlossenen Radionukliden ................. . 80,-
Ärztliche Verrichtungen oder operative Eingriffe zur Applikation des Strahlu~gsträgers sind
besonders berechnungsfähig.
2. Allgemeine Bestimmungen
Wird eine Strahlenbehandlung unter Anwendung verschiedener Bestrahlungsverfahren nach
den Nrn. 980 bis 997 durchgeführt, so kann für dies,e kombinierte Behandlung nur die jeweils
höhere der in Frage kommenden Gebühren berechnet werden.
Nr. 9 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 121
XIV. Röntgentherapie, Anwendung des TeHchenbeschleunigers,
Telecurie-Therapie
1. Leistungen
998 Strahlenbehandlung von Dermatosen, je Feld ........................... • • • • • • • • • · • · · · 20,---
99~) Strahlenbehandlung der Haut mittels Fernbestrahlung (Vorder- und Rückseite des Körpers) 60,--
Sofern die Strnhlcndosis nicht in einer Bestrahlungsserie, sondern als sogenannte Einzeit-
bestrahlung verabfolgt wird, werden die Gebührensätze nach den Nrn. 998 und 999 um ein
Fünftel gekürzt.
1000 Epilation dor ganzen Kopffläche ...................................................... . 50,-
1001 Epilation des Bartes ............................................................... . 40,-
1002 Epilation einzelner Bezirke ................................................... • • • • • • • 20,--
1003 Strahlenbehandlunu von Hyperkeratosen oder plantaren, ungualen und/oder periungualen
Warzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,--
1004 Strahlenbehandlung von Hämangiomen, der Induratio penis plasti.ca, Keloiden oder der
Dupuytrenschen Kontraktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60,--
1005 Strahlenbehandlung von bösartigen Geschwülsten oder Praecancerosen der Haut oder von
unter oder in der Haut gelegenen Geschwulstmetastasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80,--
1006 Strahlenbehandlung von Melanoblastomen der Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120,-
1007 Strahlenbc~handlung von bösartigen Geschwülsten der Brusthöhle, der Speiseröhre, der
Brustwand, des Magen-Darmkanals, der Gebärmutter, der Eierstöcke, einschl. des regionalen
Lymphstromgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300,-
1008 Strahlenbehandlung von bösartigen Geschwülsten des Gehirns, im Bereich des Gesichts-
schädels, des Hypopharynx, des Kehlkopfes, der Niere, von Seminomen, der Vulva,- der
Scheide, der lfarnblase, von Erstgeschwülsten der Knochen und Weichteile an Körperstamm
und Extremitäten, einschl. des regionalen Lymphstromgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 280,--
1009 Strahlenbc~handJung von bösartigen Geschwülsten der Hypophyse, der Schleimhaut von
Wangcm oder Uppe, der Zunge, der Tonsillen, der Schilddrüse, des Penis, auch einschl. des
regionalen Lymphstromgebietes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225,-
1010 Strahlenbehandlung von Fern- oder Spätmetastasen an inneren Organen oder am Skelett,
des Mediastinaltumors bei Lymphogranulomatose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . _125,--
Die Gebühren nach den Nrn. 1007 bis 1010 werden bei Bewegungs- oder Siebbestrahlung
um ein Drittel, bei. Telecurie-Therapie oder Anwendung des Teilchenbeschleunigers (z.B.
elektronen- oder ultraharte Röntgenstrahlung) um zwei Drittel erhöht. ·
1011 Strahlenbehandlung der Tuberkulose des Schädels, des Körperstamms, eines Hüftgelenks,
der Genitaltubcrlculose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60,·---
1012 Strahlenbehandlung der Milz, der Röhrenknochen oder der Lymphknotenschwellungen bei
Blutkrankheiten oder bei Lymphogranulomatose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,-
1013 Strahlenbehandlung der Tuberkulose des Bauchfells, der Mesenterialdrüsen, des Darmes,
der Knochen, der Gliedmaßen mit Ausnahme des Hüftgelenks, des Augapfels, des Kehl-
kopfes und der unter der Haut gelegenen tuberkulösen Lymphknoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,--
1014 Röntgenkastration (beide Eierstöcke) der Frau, Bestrahlung der Prostata-Hypertrophie oder
der Strahlenpilzkrankheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80,-
1015 _Strahlenbehandlung von gutartigen Schilddrüsenerkrankungen sowie Rückenmarkbestrah-
lung bei Tabes und Syringomyelie ................................................... . 50,-
1016 Strahlenbehandlung von Neuralgien oder chronischen Gelenkentzündungen oder Schweiß-
drüsenerkrankungen, je Achselhöhle ................................................ . 40,-
1017 Strahlenbehandlung des lymphatischen Rachenringes, Hypophysen-Reizbestrahlungen,
Grenzstrangbestrahlungen .......................................................... . 40,-
1018 Reizbestrahlung der Milz ........................................................... . 25,-
1019 Strahlenbehandlung akut entzündlicher Prozesse der Weichteile ...........•............. 30,-
2. Allgemeine Bestimmungen
a) Wird eine Strahlenbeh,mdlung unter Anwendung verschiedener Bestrahlungsverfahren
nach den Nrn. 998 bis 1019 durchgeführt, so kann für diese kombinierte Behandlung nur
die jeweils höhere der in Frage kommenden Gebühren berechnet werden.
122 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
b) Wird die Strahlenbehandlung vorzeitig abgebrochen, so bemißt sich die Gebühr für die
bis dahin durchgeführte Behandlung nach dem Verhältnis der verabfolgten Strahlendosis
zu derj cnigen des beabsichtigten Behandlungsverfahrens.
c) Bei Bestrahlungen von Dermatosen sind alle zu bestrahlenden Hautflächen, die sich in ·
einem Feld bis zu 17 X 17 cm Größe vereinigen lassen, als ein Bestrahlungsfeld zu be-
rechnen. Bei Sitz der Krankheit an mehreren Orten zwischen den Fingern oder den
Zehen können für jede Hand oder für jeden Fuß bis zu zwei Felder abgerechnet werden,
wenn nicht die Bestrahlung der Innenfläche oder der Rückenfläche der Hand oder des
Fußes berechnet wird.
Nr. 9 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 123
Gebührenordnung für Zahnärzte
Vom 18. März 1965
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 2123-1-9
Auf Grund des § 15 des Gesetzes über die Aus- § 4
übung der Zahnheilkunde vom 31. März 1952 (Bun- Eine Gebühr darf für eine Leistung nicht berech-
desgesetzbl. I S. 221) in Verbindung mit § 1 des net werden, die nach den Leistungsansätzen des
Gesetzes über den Ubergang von Zuständigkeiten Gebührenverzeichnisses Teil einer anderen Leistung
auf dem Gebiete des Rechts des Gesundheitswesens ist, wenn für die letztere eine Gebühr berechnet
vom 29. Juli 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 560) wird mit wird.
Zustimmung des Bundesrates verordnet:
§ 5
§ 1 (1) Die allgemeinen Praxiskosten und die durch
Den Zahnärzten stehen für ihre Berufsätigkeit die Anwendung von zahnärztlichen Instrumenten
Vergütungen (Gebühren, Entschädigungen und Aus- und Apparaturen entstehenden Kosten werden mit
lagen) nach dieser Verordnung zu. Durch Verein- den Gebühren abgegolten, soweit nicht etwas ande-
barung kann eine von dieser Verordnung abwei- res bestimmt ist.
chende Regelung getroffen werden. (2) Neben den für die einzelnen Leistungen fest-
gesetzten Gebühren können nur die Kosten für
§ 2 Arzneimittel, Verbandmittel und Materialien, die
Kosten für die Instrumente, Gegenstände und Stoffe,
Die Vergütung bemißt sich nach dem Einfachen die der Kranke zur weiteren Verwendung behält
bis Sechsfachen der Sätze des anliegenden Gebühren- oder die mit einer einmaligen Anwendung ver--
verzeichnisses, soweit nicht etwas anderes bestimmt braucht sind, sowie die zahntechnischen Laborkosten
ist. Innerhalb dieses Rahmens sind die Gebühren berechnet werden, soweit nicht etwas anderes be-
und Entschädigungen unter Berücksichtigung der stimmt ist.
besonderen Umstände des einzelnen Falles, ins-
besondere der Schwierigkeit der Leistung, des Zeit- § 6
aufwandes, der Vermögens- und Einkommensver- Leistungen, die in dieser Gebührenordnung nicht
hältnisse des Zahlungspflichtigen sowie der örtlichen auf geführt sind, sind nach den Bestimmungen der
Verhältnisse nach billigem Ermessen zu bestimmen. Gebührenordnung für Ärzte zu vergüten. Enthält
auch diese keine Ansätze für solche Leistungen, so
§ 3 richtet sich die Vergütung nach den Sätzen, die für
gleichwertige Leistungen gewährt werden.
(1) Vergütungen nach dem Gebührenverzeichnis
sind zu berechnen, wenn Träger der Sozialversiche-
rung oder die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung § 7
und Arbeitslosenversicherung die Zahlung leisten.
Das gleiche gilt für die Kostenträger Bund, Länder, Als Nacht gilt die Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr.
Gemeinden oder Gemeindeverbände und für Kosten-
träger, die bei Gewährung freier Heilfürsorge oder § 8
Heil- oder Krankenbehandlung nach dem Bundes-
versorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die dieses Soweit Gebühren bisher durch vertragliche Ver-
Gesetz für anwendbar erklären, die Zahlung leisten. einbarung geregelt worden sind, bleiben diese ver-
traglichen Vereinbarungen von den Vorschriften
(2) Absatz 1 findet nur Anwendung, wenn dem dieser Verordnung unberührt.
Zahnarzt vor der Inanspruchnahme eine von dem
die Zahlung Leistenden ausgestellte Bescheinigung
vorgelegt wird. In dringenden Fällen kann die Be- § 9
scheinigung auch nachgereicht werden.
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
(3) Soweit besondere Schwierigkeiten der zahn- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
ärztlichen Leistung oder ein erheblicher Zeitaufwand blatt I S. 1) in Verbindung mit § 21 des Gesetzes
dies rechtfertigen, kann abweichend von Absatz 1 über die AusMbung der Zahnheilkunde auch im Land
eine höhere Gebühr berechnet werden. Berlin.
124 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
§ lO vom 24. April 1953), geändert durch die Verordnung
(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1965 in über die Erhöhung der in der Gebührenordnung für
Kraft. approbierte .Ärzte und Zahnärzte vom 1. September
1924 festgesetzten zahnärztlichen Gebühren vom
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt
23. Dezember 1957 (Bundesanzeiger Nr. 247 vom
die Verordnung über die Erhöhung der in der Ge-
24. Dezember 1957), außer Kraft.
bührenordnung für approbierte Ärzte und Zahnärzte
vom 1. September 1924 festgesetzten zahnärztlichen (3) Auf die Entgelte für zahnärztliche Leistungen
Gebühren vom 17. April 1953 (Bundesanzeiger Nr. 78 sind Preisvorschriften nicht mehr anzuwenden.
Bonn, den 18. März 1965
Der Bundesminister
für Gesundheitswesen
Schwarzhaupt
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 196.5 125
Anlage
zur Gebührenordnung für Zahnärzte
vom 18. März 1965
Gebührenverzeichnis
I. Allgemeine zahnärztliche Leistungen
DM
Eingehende Vorsorgeuntersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrank-
heiten ................................ -. ......................................... • • • • • • 5,-
Neben dieser Leistung kann eine Gebühr für eine Beratung nicht berechnet werden.
2 Schriftliche Niederlegung eines Heil- und Kostenplanes auf Anforderung oder Wunsch ..... . 10,-
3 Schriftliche Aufstellung eines Heil- und Kostenplanes auf Anforderung oder Wunsch zur pro-
thetischen Versorgung
a) nach Befundaufnahme ............................................................. . 15,-
b) nach Befundaufnahme und Auswertung von Modellen ................................ . 25,-
Neben der Nr. 3 sind die Nrn. 6 und 7 berechnungsfähig.
4 Befundaufnahme und Erstellen eines Heil- und Kostenplanes auf Anforderung oder Wunsch
bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums ........................... . 20,-
5 Aufstellen eines ausführlichen schriftlichen Heil- und Kostenplanes auf Anforderung oder
Wunsch bei kieferorthopädischen Leistungen
a) einfach .......................................................................... . 25,-
b) schwierig, zeitraubend ............................................................. . 40,-
II. Zahnärztliche Sonderleistungen
A. Diagnostische Leistungen
6 Abdruck eines Kiefers für ein Situationsmodell, auch Teilabdruck oder Bißabdruck einschl.
Auswertung zur Diagnose oder Planung ................................................ . 8,-
7 Vorbereitende Maßnahmen (Abdrucknahme, einfache Bißnahme oder dergleichen) für das Er-
stellen von Modellen des Ober- und Unterkiefers zur diagnostischen Auswertung und Planung
einschl. der Auswertung .............................................................. . 20,-
8 Vitalitätsprüfung
a) der Zähne ........................................................................ . 8,-
b) eines einzelnen Zahnes ...................... ; ..................................... . 4,-
9 Testen bei Verdacht auf Herderkrankung, je Art ........................................ . 6,-
B. Konservierende Leistungen
10 Behandlung übl~rempfindlicher Zahnflächen, für jede Sitzung ............................. . 3,-
11 Exkavieren und provisorischer Verschluß einer Kavität als alleinige Leistung ............. . 5,--
12 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen (Separieren, Beseitigen störenden Zahn-
fleisches, Anlegen von Spanngummi, lokale Dentinanästhesie u. a.) ....................... . 3,--
13 Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschl. Unterfüllung, Polieren
a) einflächig ......................................................................... . 10,-
b) zweiflächig ....................................................................... . 12,-
c) mehrflächig ...................................................................... . 15,--
14 Präparieren einer Kavität und Füllen mit Metallfolie (gehämmerte Füllung) einschl. Unter-
füllung, Polieren ..................................................................... . 30,-
15 Einlagefüllung
a) einflächig ......................................................................... . 30,-
b) zweiflächig ....................................................................... . 35,-
c) mehrflächig ...................................................................... . 40,-
126 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
16 Stiftverankerung einer Füllung ....................................... , • • • • • • • • • · · · · · · · 8,-
17 Wiedereinsetzen einer Einl agefüllung ........................... • • • • • • • • • • · · · · · · · · · 8,-
18 Vorbereiten eines zerstörten Zahnes zur Aufnahme einer Krone
a) durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung ........................... , . • • • • • • • • · · 30,-
b) durch Aufbaufüllung aus plastischem Füllmaterial, auch mit Stiftverankerung ....... • • • • • 20,-
19 Provisorischer Schutz eines vitalen, beschliffenen Zahnes durch eine abnehmbare Hülse
a) im Seitenzahngebiet ............................................................. • , 5,-
b) im Frontzahngebiet ............................................. , , . • • • • · • · · · · · · · · · · 10,-
20 Versorgung eines Einzelzahnes durch
a) eine einfache Stiftkrone .............................................. • • • • • • • • • • · · · · · 50,-
b) eine Bandkrone, eine stufenlose Gußkrone oder eine stufenlose Mantelkrone ........... . 60,-
c) eine Stiftkrone mit gegossener Kappe oder eine Bandstiftkrone ........... , .......... • • 75,-
d) eine Verblendkrone oder eine Stufenkrone ........................................ , , • 90,-
Durch eine Gebühr nach Nr. 20 sind nachfolgende zahnärztliche Leistungen abgegolten: Be-
schleifen des Zahnes (ohne Anästhesie). Bißnahme, Einpassen des Kronenbandes, Abdruck-
nahme, Einprobe, Einfügen der Krone (Einzementieren). Nachkontrolle.
21 Temporäre Versorgung eines pulpatoten Frontzahnes unter Verwendung einer provisorischen
Krone oder dergleichen (einschl. Stiftverankerung) ....................... ·.............. • • 20,-
22 Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den Nrn. 18 und 20:
Die Präparation eines Zahnes ist mit der Hälfte der Gebühren nach Nr. 20 oder Nr. 18 a zu be-
rechnen. Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der Gebühren
nach Nr. 20 und gegebenenfalls die vollen Gebühren nach Nr. 18 zu berechnen.
23 Entfernen
a) einer Krone ..................................................................... . 8,-
b) eines abgebrochenen VJurzelstiftes ............................................ , .... . 12,-
24 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Kronen:
a) Wiedereinsetzen einer Krone, einer Stiftkrone, einer Facette oder dergleichen .......... . 8,-
b) Erneuerung einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen ...................... . 20,-
25 Maßnahmen zur Erhaltung der Pulpa bei Caries profunda einschl. des provisorischen oder
temporären Verschlusses der Kavität .................................................. . 5,-
26 Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden Pulpa, gegebenenfalls einschl. des temporären
Verschlusses der Kavität .............................................................. . 10,-
27 Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschl. des temporären Verschlusses der Kavität 12,-
28 Exstirpation der vitalen Pulpa, je Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,-
29 Devitalisieren einer Pulpa einschl. des Verschlusses der Kavität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4,-
30 Amputation und endgültige Versorgung der devitalisierten Pulpa (nur bei Milchzähnen) . . . . 8,-
31 Trepanation eines pulpatoten Zahnes .............................................. • • , • • 5,-
32 Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal .................................... • • • • • • 5,-
33 Zusätzliche Anwendung physikalisch-chemischer Methoden ................ •, • • • • • • • • • • • · • 5 ,--
34 Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 30 und 32, gegebenen-
falls einschl. eines provisorischen Verschlusses .................. , . • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · 3,-
35 Wurzelkanalfüllung, je Kanal ....................... • • • • • • • • • • • • • • • · • · • · · · · · · · · · · · · · · · · 5,-
C. Chirurgische Leistungen, Anästhesie
Blutstillung, Nachbehandlung
36 Stillung einer übermäßigen Blutung als selbständige Leistung ............. • • • • • • • • • • • · · · · · 6,-
37 Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder
durch Knochenbolzung ....................................... • • • • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · 12,-
38 Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff ................. • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · 4,-
Anästhesie
3,--
39 Oberflächenanästhesie ........................... • . • • • • • • • • • • • • • • • · • • · · · · · · · · · · · · · · · · · ·
40 Infiltrationsanästhesie ........................... • • • • • • • • • • • • · • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · ·
4,-
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 127
41 Leitungsanüsthesie
a) intraoral . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,-
b) extraoral ......................................................................... - 8,-
42 Analgesie durch Inhalation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
Entfernen von Zähnen
43 Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschl. Wundversorgung ...................... • • • • 4,-
44 Entfernen eirn~s mehrwurzeligen Zahnes einschl. Wundversorgung ....................... • • 6,-
45 Entfernf~n eines tieffrakturierten Zahnes einschl. Wundversorgung ........................ . 12,-
46 Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht, Tamponieren oder dergleichen als selbständige
Leistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,-
47 Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschl. Wundversorgung ...................... . 20,-
48 Entfernen eines verlagerten oder retinierten Zahnes durch Osteotomie einschl. Wund-
versorgung ............................................................... • . • • • • • • • • · 30,-
Excision
49 Excision oder Kauterisation der Schleimhaut in kleinem Umfang, als alleinige Leistung 5,-
50 Excision einer Schleimhautwucherung größeren Umfanges, Entfernen einer Epulis 15,-
Spezielle Eingriffe am Kiefer
51 Plastischer Verschluß einer eröffneten Kieferhöhle durch einfache Zahnfleischplastik 30,-
52 Trer_anation des Kieferknochens ...................................................... • . 10,-
53 Osteotomie des Kiefers, auch Sequestrotomie ...................................... , .. • . 30,-
54 Wurzelspitzenresektion
a) an einem Frontzahn ............................................................... . 30,-
b) an einem Seitenzahn ................... : .................................... : ..... . 40,-
c) an jedem weiteren benachbarten Zahn in derselben Kieferhälfte und in derselben Sitzung 20,-
d) in Verbindung mit Leistungen nach Nr. 56 b, für jeden Zahn ........................... . 20,-
55 Reimplantution einc!s Zahnes, gegebenenfalls einschl. einfacher Fixation .................. . 30,-
56 a) Operation einer Zyste durch Zystektomie ........................................... . 30,-
b) Operation einer Zyste durch orale Zystostomie ...................................... . 50,-
Operative, Eingriffe bei Parodontopathien sind nach Abschnitt E zu berechnen.
Vorbereitende Maßnahmen
für eine prothetische oder kieferorthopädische Behandlung
57 Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkammes im Front-
zahnbereich oder in einer Kieferhälfte .................................................. . 20,-
58 Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers als selbständige Lei-
stung, für jede Kieferhälfte ............................... , ........................... . 20,-
59 Mundboden- oder Vestibulumplastik, für jede Kieferhälfte ............................... . 60,-
60 Tuberplastik, einseitig ............................................................... . 30,-
61 Lösen des Lippenbändchens und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastema .......... . 30,-
62 Alveolotomie als selbständige Leistung ................................................ . 15,-
63 Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung ........ . 30,-
64 Germektomie 30,-
Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich des Gesichtsschädels
65 Reposition und Retention eines luxierten Zahnes ........................................ . 15,-
66 Erstversorgung bei Frakturen der Kiefer als vorläufige oder alleinige Maßnahme einschl. etwa
erforderlichem Verband und erforderlicher Naht (gegebenenfalls Nrn. 72, 73 zusätzlich) ..... . 20,-
67 Manuelle Reposition einschl. Retention eines zahntragenden Bruchstückes des Alveolarfort-
satzes .............................................................................. . 15,-
68 Allmähliche Reposition einschl. Retention eines schwer einstellbaren oder verkeilten Bruch-
stückes des Alveolarfortsatzes ........................................................ . 50,-
128 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
69 Reposition und Retention
a) des einmal gebrochenen Unterkiefers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60,-
b) des mehrfach gebrochenen Unterkiefers, einer Trümmer- oder Defektfraktur des Unter-
k.ief ers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80,-
c) von Transversal- und/oder Sa.gittalfrakturen des Oberkiefers ... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70,-
d) der Aussprcngung des Oberkiefers mit Beteiligung anderer Gesichtsschädelknochen . . . . . 100,-
Die Nm. 69 a oder b sind auch neben den Nm. 69 c oder d und zusammen mit den i<frn. 67
oder 68 oder im Anschluß an Nr. 66 zu berechnen.
70 Besondere Ma.ßnahmen bei Frakturen der Kiefer
a) Operative Reposition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,-
b) Operative Reposition und Fixation durch Drnhtnaht, Osteotomie nach disloziert verheilter
Fraktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60,-
c) Reposition oder Retention mit Drahtumschlingung oder nach Anlegen von Knochenhaken,
-schrauben oder dergleichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80,-
Nr. 70 ist gegebenenfalls zusätzlich zu den Nm. 68 oder 69 zu berechnen.
71 Maßnahmen zur Verhütung einer Spontanfraktur bei Osteomyelitis sowie Versorgung der
Kiefer im Zusammenhang mit einer orthopädischen oder plastischen Operation oder Kiefer-
resektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50,-
Durch die Gebühren nach den Nm. 65, 67 bis 71 sind die eingehende Erhebung und Aufzeich-
nung der Anamnese, die Aufzeichnung des Befundes, der Heil- und Kostenplan - gegebenen-
falls einschl. der Auswertung von Kiefermodellen - mit abgegolten.
Stütz- und Schienenverbände und Hilfsvorrichtungen sind nach den Nrn. 72 bis 86 zu berechnen.
Stütz- und Schienenverbände, Hilfsvorrichtungen
72 Anlegen eines einfachen, extraoralen Verbandes, einer elastischen Binde, Kinnschleuder oder
dergleichen .......................................................................... . 8,-
73 Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen, einfachen Drahtbügeln oder dergleichen ....... . 25,-
74 Anlegen eines Fixationsverbandes bei Luxationen, Frakturen des Kiefers oder nach Reimplan-
tation von Zähnen ............................................................. • • • • • • • • 50,-
75 Anlegen eines ungeteilten Schienenverbandes im verletzten Kiefer .................... • • • • 75,-
76 Anlegen eines geteilten Schienenverbandes im verletzten Kiefer ..................... • • • • • 100,-
77 Anlegen eines intramaxillären Schienenverbandes in Verbindung mit Pelotte oder Aufbißplatte 120,-
78 Anlegen einer Schiene im unverletzten Kiefer ......................................... • • • 50,-
79 Eingliedern einer Bißplatte für den zahnarmen oder zahnlosen Kiefer ...................... . 60,-
80 Maßnahmen bei Verwendung einer vorhandenen Prothese ........................ • • • • • • • • 40,-
81 Anlegen eines extraoralen, am Knochen angreifenden Extensions- oder Retentionsverbandes 110,-
82 Anlegen eines intra-extraoralen Schienenverbandes
a) einfacher Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150,-
b) mit besonderen Hilfsvorrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220,-
83 Anlegen
a) einer Kinnkappe ..................................................... • .... • • • • • • • • • 15,-
b) einer Kopfkappe .......................................................... • • • • • . • • • 20,-
c) einer Kopfkappe mit besonderen Hilfsvorrichtungen .................................. . 35,-
d) einer Kopf-Kinnkappe ............................................................. . 30,-
84 Anlegen von Stütz- und Halte- oder Hilfsvorrichtungen, von Verband- oder Verschlußplatten,
von Pelotten oder dergleichen im Zusammenhang mit plastischen Operationen, zur Verhütung
oder Behandlung von Narbenkontrakturen oder der Kieferklemme, zur Durchführung von
Bestrahlungen
a) in leichten Fällen ................................................... • • • • • • • • • • • • • • • 50,-
b) in schwierigen Fällen ................................................ • •. • • • • • • • • • • • 90,-
85 Befestigen eines gelösten Schienenverbandes .................................. • • • • • • • • • • 20,-
86 Änderung eines Schienenverbandes in kleinem Umfang .......................... • • • • • • • • • 20,-
87 Kontrollbehandlung bei Kieferverletzungen (Mundsäuberung, -Erneuerung von Gummizügen
oder Ligaturen, intraorale Wundbehandlung usw.), für jede Sitzung ....................... . 6,-
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 129
88 Abnahme der Schienc>ffverbände vor Erneuerung oder bei Abschluß der Behandlung einschl.
Mundsäuberung ................................................................ • • • · · · 15,-
Durch die Cebühren nach den Nrn. 72 bis 84 sind die vorbereitenden und begleitenden Maß-
nahmen bei der Anlc1gc von Schienenverbänden (Abdrucknahme, Bißnahme, Separationsliga-
turen, Befestigung) mit abgegolten.
D. Prothetische Leistungen
89 Einschleifen des Gebisses für Prothesen oder Schienen ................................... . 8,-
90 Veränderung der Kieferhaltung mittels Bißführungsplatte ................................ . 80,-
Einzelkronen und Brücken
Einzelkronen als Schutz- oder Stützkronen siehe Nr. 20.
91 Versorgung eines Lückengebisses durch eine Brücke - je Pfeilerzahn als Brückenanker -
a) Bandkrone, stufenlose Gußkrone oder gegossene Einlagefüllung ....................... . 60,-
b) Stiftkrone mit gegossener Kappe oder Bandstiftkrone ................................. . 75,-
c) Verblendkrone, Stufenkrone, Dreiviertelkrone o. ä., Fingerhutkrone ................... . 90,-
d) Teleskopkrane ................................................................... . 100,-
92 Weitere Maßnahmen bei der Versorgung eines Lückengebisses mittels festsitzender Brücken,
und zwar:
a) einer Freiendbrücke oder einer einspannigen Brücke zum Ersatz eines Zahnes ........... . 40,-
b) einer einspannigen Brücke zum Ersatz von 2 Zähnen ................................. . 80,-
c) einer einspannigen Brücke zum Ersatz von 3 oder 4 Zähnen ........................... . 150,-
d) einer mehrspannigen Brücke zum Ersatz von 2 Zähnen ................................ . 100,-
e) einer rnehrspannigen Brücke zum Ersatz von 3 Zähnen ............................... . 150,-
f) einer mehrspannigen Brücke zum Ersatz von 4 Zähnen ................................ . 200,-
g) einer mehrspannigcn Brück(~ zum Ersatz von 5 Zähnen ................................ . 250,-
h) einer mehrspannigen Brücke zum Ersatz von 6 bis 8 Zähnen ........................... . 350,-
i) einer mehrspannigen Brücke zum Ersatz von 9 und mehr Zähnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450,-
Durch die Gebühren nach den Nm. 91, 92 sind alle Behandlungsmaßnahmen bei der Eingliede-
rung von Brücken abgegolten, mit Ausnahme der Leistungen nach den Nrn. 6, 7 und 8, gegebe-
nenfalls auch nach Nr. 3.
93 Versorgung des Lückengebisses durch zusammengesetzt-festsitzende oder abnehmbare
Brücken unter Anwendung von Schrauben, Geschieben, Federstiften oder dergleichen, für jede
Verbindungsvorrichtung zu den Gebühren nach Nr. 91 zusätzlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30,--
93a Teilleistungen nach Nrn. 91 und 92:
Die Präparation eines Brückenpfeilers ist mit der Hälfte der Gebühren nach Nr. 91 zu berech-
nen. Kommen darüber hinausgehende Maßnahmen hinzu, sind insgesamt drei Viertel der Ge-
bühren nach Nr. 91 zu berechnen. Sind nach der Funktionsprüfung der Brückenanker weitere
Maßnahmen erfolgt, so sind dafür bis zu drei Viertel der Gebühren nach Nr. 92 zu berechnen.
94 Entfernen eines Brückenankers oder des Brückenkörpers nach Durchtrennung der Brücke .... 12,-
95 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion von Brücken oder festsitzenden Schienen:
a) Wiedereinsetzen einer Brücke mit 2 Ankern ......................................... . 20,-
b) Wiedereinsetzen einer Brücke oder Schiene mit mehr als 2 Ankern ..................... . 30,-
c) Erneuerung einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen 20,-
Herausnehmbarer Zahnersatz
96 Versorgung eines Lückengebisses durch eine partielle Prothese einschl. einfacher Haltevorrich-
tungen
a) zum Ersatz von 1 bis 4 fehlenden Zähnen ............................................ . 60,-
b) zum Ersatz von 5 bis 8 fehlenden Zähnen ............................................ . 80,-
c) zum Ersatz von mehr als 8 fehlenden Zähnen ........................................ . 100,-
97 Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese im Ober- oder Unterkiefer .. 120,-
Mit den Nrn. 96 und 97 sind nachfolgende zahnärztliche Leistungen abgegolten: Anatomischer
Abdruck, Ermittlung der Bißverhältnisse, Einprobe, Einpassen bzw. Einfügen sowie hierfür
notwendige Nachbehandlungen. Nicht mit erfaßt sind Leistungen nach den Nrn. 6, 7, 89, 90
oder 98, gegebenenfalls auch nach Nr. 3.
130 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
98 Besondere Maßnahmen:
a) Abdruck mit individuellem Löffel, je Kiefer ......................................... . 20,-
b) Funktionsabdruck mit individuellem Löffel, Oberkiefer ............................... . 30,-
c) Funktionsabdruck mit individuellem Löffel, Unterkiefer .............................. . 45,-
d) Verwendung eines Bügels, zu den Gebühren nach Nr. 96 zusätzlich .................... . 30,-
e) Verwendung einer Metallbasis bei einem zahnlosen Kiefer, zu den Gebühren nach Nr. 97
zusätzlich ................................................................ • • • • • • • • 40,-
f) Verwendung doppelarmi~Jer Ha.lte- oder einfacher Stützvorrichtungen, zu den Gebühren
nach Nr. 96 zusätzlich ............................................................. . 30,-
g) Verwendung einer Metallbasis mit Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Gebühren nach
Nr. 96 zusätzlich ................................................................. . 100,-
h) Verwendung von komplizierten Halte- und Stützvorrichtungen, zu den Gebühren nach
Nr. 96 oder nach Buchstabe d oder g dieser Nummer zusätzlich ........................ . 50,-
Die Versorgung von Prothesenpfeilern durch Anker in Teilverbindung mit Geschieben, Ge-
lenken oder dergleichen ist nach Nr. 91 zu berechnen.
99 Teilleistungen nach den Nm. 96, 97 und 98:
a) Anatomischer Abdruck zur prothetischen Versorgung eines Kiefers ................... . 15,-
b) Für Maßnahmen einschl. der Ermittlung der Bißverhältnisse ist die Hälfte der Gebühren
nach den N rn. 96 oder 97 zu berechnen.
c) Bei weitergehenden Maßnahmen sind drei Viertel der gesamten Behandlungsgebühren zu
berechnen.
100 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren
Prothese:
a) kleinen Umfanges (ohne Abdruck) ................................................. . 15,-
b) größeren Umfanges (mit Abdruck) ................................................. . 20,-
c) Teilunterfütterung einer Prothese .................................................. • 20,-
d) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im direkten Verfahren .................. _.. . 25,--
e) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren .................. . 30,-
f) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschl. funktioneller
Randgestaltung im Oberkiefer ..................................................... . 35,-
g) Vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren einschl. funktioneller
Randgestaltung im Unterkiefer ................................................... . 50,-
Neben dieser Nummer sind Leistungen nach Nr. 98 a, b und c nicht berechnungsfähig.
Leistungen nach den Buchstaben c, d, e, f oder g können gegebenenfalls neben oder im
Anschluß an Leistungen nach den Buchstaben a oder b berechnet werden, wenn es sich um
getrennte Verrichtungen handelt.
Durch die Gebühren nach Nr. 100 sind die notwendigen Nachbehandlungen mit abgegolten.
Chirurgisch-prothetische Maßnahmen
101 Maßnahmen zur Weichteilstützung, zum Ausgleich oder zum Verschluß von Defekten im Be-
reich des Kiefers
a) bei vorhandenem Restgebiß, zu den Gebühren nach Nr. 96, gegebenenfalls in Verbindung
mit Nr. 98, zusätzlich ............................................................ . 40,-
b) bei zahnlosem Kiefer, zu den Gebühren nach Nr. 97 zusätzlich ........................ . 60,-
102 Eingliedern eines Obturators zum Verschluß von Defekten des weichen Gaumens, zu den Ge-
bühren nach Nr. 96, gegebenenfalls in Verbindung mit Nr. 98 oder nach Nr. 97, zusätzlich . . . 120,-
103 Resektionsprothesen:
a) Eingliedern einer temporären Verschlußprothese nach Resektion oder bei großen Defekten
des Oberkiefers, zu den Gebühren nach Nr. 96, gegebenenfalls in Verbindung mit Nr. 98
oder nach Nr. 97, zusätzlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80,-
b) Ergänzungsmaßnahmen im Anschluß an Leistungen nach Buchstabe a . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,-
c) Eingliedern einer Dauerprothese, zu den Gebühren nach Nr. 96, gegebenenfalls in Ver-
bindung mit Nr. 98 oder nach Nr. 97, zusätzlich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150,-
104 Eingliedern einer Prothese oder Epithese zum Verschluß extraoraler Weichteildefekte oder
zum Ersatz fehlender Gesichtsteile
a) kleineren Umfanges ............................ ~.................................. 150,-
b) größeren Umfanges . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250,-
Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen sind nach Nr. 84 in Verbindung mit Nr. 71 zu berechnen.
Nr. 9 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. März 1965 131
E. Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
105 Lokale medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, für jede Sitzung . . . . . . . • 5,-
106 Beseitigen scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränder oder ähnliches . . . . . . . . . . . • 5,-
107 Entfernen harter Zahnbelä.ge, für jede Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
108 Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung, für jede
Sitzung ............................................................................ . 6,-
109 Medikamentös-instrumentelle Behandlung (Leichttherapie), ohne Rücksicht auf die Zahl der
Sitzungen, für jedes Parodontium .................................................... • • 6,-
110 Chirurgische Behandlung:
a) Gingivcktomie, für jedes Parodontium einschl. Wundversorgung .......•...•. , •..• , •• • 6,-
b) Radikaloperation, für jedes Parodontium einschl. Wundversorgung ................... . 10,-
111 Nachbehandlung nach Leistungen nach Nr. 110, für jede Sitzung ......................... , • 5,-
112 Fixieren der Zähne
a) durch Ligaturenverband, für jeden Kiefer ........................................... . 15,-
b) durch temporären Schienenverband, für jeden Kiefer ................................. . 30,-
Dauerschienenverbände
113 Eingliedern einer festsitzenden Schiene
a) bis 8 Zähne umfassend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120,-
b) mehr als 8 Zähne umfassend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . 180,-
Die Verankerung ist nach Nr. 91 oder Nr. 15 zu berechnen.
114 Eingliedern einer abnehmbaren Schiene
a) bis 8 Zähne umfassend ...........................................................• 80,-
b) mehr als 8 Zähne un1fassend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100,-
115 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion abnehmbarer Schienen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20,-
F. Kieferorthopädische Leistungen
Vorbereitende und diagnostische Maßnahmen
Erheben und Aufzeichnen der Anamnese und des klinischen Befundes 1
Erheben und Auswerten von Befunden durch Abdrücke, Fotografien oder
Röntgenaufnahmen sind nach den dafür festgesetzten Gebühren zu berechnen.
116 Fotografie .............................................................. : ...... • • • • • • 9,-
117 Zusätzliche Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale
Orientierung, graphische Analyse, Diagramme o. ä.), je ................................. . 15,-
118 Zusätzliche Anwendung von Methoden zur Untersuchung des Gesichtsschädels (kephalo-
metrische Untersuchungen und Diagramme, Tomogramme, Myogramme o. ä.), je .•........• 25,-
Behandlungsmaßnahmen
119 Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers einschl. Retention
a) einfach durchführbarer Art ....................................................... . 15,-
b) mittelschwer durchführbarer Art .................................................. . 125,-
c) schwierig durchführbarer Art .............................. _........................ . 200,-
d) besonders schwierig durchführbarer Art ........................................... . 300,-
120 Maßnahmen zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiß in sagittaler oder lateraler
Richtung einschl. Retention
a) einfach durchführbarer Art ........................................................ . 120,-
b) mittelschwer durchführbarer Art ................................................... . 160,-
c) schwierig durchführbarer Art ...................................................... . 200,~
d) besonders schwierig durchführbarer Art ........................................... . 300,-
Neben den Leistungen nach den Nrn. 119 und 120 können Leistungen nach den Nrn. 121
bis 125 nicht berechnet werden.
121 Maßnahmen zur Beseitigung von schädlichen Gewohnheiten und Dysfunktionen, für jede
Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,-
132 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1965, Teil I
122 Kieferorthopädisdle Verridltungen als alleinige Leistung
a) Kontrolle des Behandlungsverlaufes einsdll. kleiner Änderungen der Behandlungsmittel,
.für jede Sitzung ............................................. : ................... . 8,-
b) Einsdlleifen des Gebisses, für jede Sitzung .......................................... . 6,-
c) Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädisdlen Behandlungsmitteln,
je Kiefer ..................................................................... • • • • 15,-
d) Einfügen von kieferorthopädisdlen Behandlungsmitteln,
je Kiefer ........................................................•................ 15,-
e) Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Änderung von Behandlungsmitteln einsdll.
Wiedereinfügen,
je Kiefer .......................................................................•. 20,-
123 Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes als alleinige Leistung
a) Offenhalten einer Lücke ............................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20,-
b) bei zerstörter Mildnnolarenkrone durdl Konturbandfüllung . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,-
124 Beseitigung des Diastemas nadl vorherigem dlirurgisdlen Eingriff als alleinige Leistung . . . . 60,-
125 Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen nadl chirurgischer
Freilegung als alleinige Leistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150,-
EINBANDDECKEN für den Jahrgang 1964
Te i 1 I: 3,- DM (1 Einbanddecke) einschließlich Porto und Verpackung
Teil II: 6,-DM (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung
Das Titelblatt, die zeitliche Uberslcht und das Sadtverzeidtnis fiir Tell I, die
Titelblä_tter und die zeitlidte Ubersidlt für Teil II lagen jeweils der Nr. 3 1965 bei.
Ausführun,g: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.
Lieferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
.Bundesgesetzblatt• Köln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
nBUNDESGESETZBLATT" BONN · POSTFACH
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g; Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen In zeitlicher Reihenlolge nach ihrer
Auslertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. J S. 437} nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedingungen für Teil J und II: Lautender Bezug nm durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 6,-.
Ein z e Ist ü c k e je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesgesetzblatt•
Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,80 zuzüglich Versandgebühr. DM 0.20.