817
Bundesgesetzblatt
Teil I Z 1997 A
1964 Ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 1964 Nr. 52
Tag Inhalt Seite
18. 9. 64 Anordnung über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 817
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 50-4
23. 9. 64 Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 818
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 423-1-7-52
23. 9. 64 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 818
Betrifft Bundesgesetzbl. III 611-1 und 2330-2
Hinweis auf andere Verkündungsblätter
Bundesgesetzblatt Teil U Nr. 46 und Nr. 47 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 819
Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 819
Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 820
Anordnung
über die Stiftung der Truppenfahnen für die Bundeswehr
Vom 18. September 1964
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. III 50-4
Als äußeres Zeichen gemeinsamer Pflichterfüllung (2) Die Spitze des Fahnenstock.es ist ausgebildet
im Dienst für Volk und Staat stifte ich für Bataillone als ein ovaler Eichenlaubkranz mit einem Eisernen
und entsprechende Verbände Truppenfahnen in den Kreuz in der Mitte.
Farben schwarz-rot-gold mit Bundesadler.
§ 3
§ 1 (1) Das mit schmalem Goldstreifen gefaßte Fah-
nenband in der Waffenfarbe des Truppenteiles ist
Die Truppenfahne ist die Bundesdienstflagge in am Fahnenstock angebracht.
quadratischer Form (100 X 100) aus schwerem
Seidenstoff. Der Bundesadler ist gestickt. Das (2) Auf dem Fahnenband ist das Emblem der
Fahnentuch ist mit schwarz-rot-goldener Kordel und Teilstreitkraft und die Bezeichnung des jeweiligen
goldenen Fransen eingefaßt. Truppenteiles eingestickt.
§ 2 § 4
(1) Das Fahnentuch ist an einem schwarzen Der Bundesminister der Verteidigung wird er-
Fahnenstock befestigt. Ein Metallring um den Fah- mächtigt, die zu dieser Anordnung erforderlichen
nenstock trägt die Bezeichnung des Truppenteiles. Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Bonn, den 18. September 1964
Der Bundespräsident
Lübke
Der Bundeskanzler
Ludwig Erhard
Der Bundesminister der Verteidigung
von Hassei
818 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
Bekanntmachung
zu§ 35 des Warenzeichengesetzes
Vom 23. September 1964
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. Ill 428-1-7-52
Auf Grund des § 35 Abs. 3 Satz 2 des Waren-
zeichengesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1961
Bundesgesetzbl. I S. 549, 574) wird auf Grund einer
Erklärung der Finnischen Handelsvertretung in Köln
bekanntgemacht:
Deutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen
in der Republik Finnland anmelden, brauchen nicht
den Nach weis zu erbringen, daß sie für das Zeichen
in dem Staat, in dem sich ihre Niederlassung be-
findet, den Markenschutz nachgesucht und erhalten
haben.
Bonn, den 23. September 1964
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Bucher
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts*) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts*)
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 7. Juli 1964 - 2 BvL 22 und 23/63 - , ergangen vom 9. Juni 1964 - 2 BvL 9/62 - , ergangen auf
auf Vorlage des Finanzgerichts Düsseldorf, wird Vorlage des Amtsgerichts Köln, wird •nachfolgend
nachstehend der Entscheidungssatz veröffentlicht: der Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 7 b Abs. l Satz 5 des Einkommensteuergesetzes Artikel I Nr. 10 des Gesetzes zur Änderung des
in der Fassung des Artikels I Nr. 6 des Gesetzes Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer woh-
zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem nungsbaurechtlicher Vorschriften und über die•
Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag Rückerstattung von Baukostenzuschüssen vom
und des Verfahrensrechts vom 18. Juli 1958 (Bun- 21. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1041) ist mit
desgesetzbl. 1 S. 473) ist mit dem Grundgesetz dem Grundgesetz vereinbar, soweit die Vorschrift
vereinbar. § 50 Abs. 4 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbau-
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß gesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
S. 523) ändert.
verfassungsgericht Gesetzeskraft. Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
Bonn, den 23. September 1964 verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Der Bundesminister der Justiz Bonn, den 23. September 1964
Dr. Bucher
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Bucher
•) Betrifft Btrndesncs(d,.hl. 1IT 611-1 •) Betrifft Bundesgcsetzbl. III 2330-2
818 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
Bekanntmachung
zu§ 35 des Warenzeichengesetzes
Vom 23. September 1964
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzbl. Ill 428-1-7-52
Auf Grund des § 35 Abs. 3 Satz 2 des Waren-
zeichengesetzes in der Fassung vom 9. Mai 1961
Bundesgesetzbl. I S. 549, 574) wird auf Grund einer
Erklärung der Finnischen Handelsvertretung in Köln
bekanntgemacht:
Deutsche Staatsangehörige, die ein Warenzeichen
in der Republik Finnland anmelden, brauchen nicht
den Nach weis zu erbringen, daß sie für das Zeichen
in dem Staat, in dem sich ihre Niederlassung be-
findet, den Markenschutz nachgesucht und erhalten
haben.
Bonn, den 23. September 1964
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Bucher
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts*) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts*)
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 7. Juli 1964 - 2 BvL 22 und 23/63 - , ergangen vom 9. Juni 1964 - 2 BvL 9/62 - , ergangen auf
auf Vorlage des Finanzgerichts Düsseldorf, wird Vorlage des Amtsgerichts Köln, wird •nachfolgend
nachstehend der Entscheidungssatz veröffentlicht: der Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 7 b Abs. l Satz 5 des Einkommensteuergesetzes Artikel I Nr. 10 des Gesetzes zur Änderung des
in der Fassung des Artikels I Nr. 6 des Gesetzes Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer woh-
zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem nungsbaurechtlicher Vorschriften und über die•
Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag Rückerstattung von Baukostenzuschüssen vom
und des Verfahrensrechts vom 18. Juli 1958 (Bun- 21. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1041) ist mit
desgesetzbl. 1 S. 473) ist mit dem Grundgesetz dem Grundgesetz vereinbar, soweit die Vorschrift
vereinbar. § 50 Abs. 4 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbau-
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß gesetzes vom 27. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
S. 523) ändert.
verfassungsgericht Gesetzeskraft. Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
Bonn, den 23. September 1964 verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Der Bundesminister der Justiz Bonn, den 23. September 1964
Dr. Bucher
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Bucher
•) Betrifft Btrndesncs(d,.hl. 1IT 611-1 •) Betrifft Bundesgcsetzbl. III 2330-2
Nr. 52 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Oktober 1964 819
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 46v ausgegeben am 9. Öktober 1964
Tag Inhalt Seite
2. 10. 64 Verordnung zur Anderung der Verordnung über die Beförderung ätzender und giftiger
Stoffe auf dem Rhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1313
18. 9. 64 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzabkommens vom 18. September 1961 zum
Warschäucr Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als
dem vcrtrrJglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr 1317
19. 9. 64 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von
Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (Inkrafttreten für das
Vereinigte Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1318
21. 9. 64 Bekanntmachung eines Vorbehalts der Republik Osterreich zu dem Genfer Abkommen zur
Vereinheitlichung des Wechselrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1319
22. 9. 64 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Meterkonvention (Inkraft-
treten für Südafrika) . . . . . . . . • . . . . . . . . • . . . . . • . . • . . • . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1320
Nr. 47, ausgegeben am 16. Oktober 1964
12. 10. 64 Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die „Internationale
Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut" in Rom . . . . . . . . . . . . . . 1321
25. 9. 64 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über Flüchtlingsseeleute
(Anwendung auf die britischen Jungfern-Inseln) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1327
8. 10. 64 Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . . . 1328
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
5. 10. 64 Polizeiverordnung der Wasser- und Schiffahrts-
direktion Kiel zur 26. Anderung der Betriebsord-
nung für den Nord-Ostsee-Kanal 189 9. 10.64 9. 10. 64
24. 9. 64 Berichtigung der Anordnung des Präsidenten der
Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits-
losenversicherung (BA VA V) über die Ubertra-
gung von Zuständigkeiten auf dem Gebiete der
beamtenrechtlichen Versorgung 189 9. 10. 64
8. 10. 64 Fünfte Verordnung zur Anderung der Erstat-
tungs-Verordnung Schweine/Eier/Geflügel 190 10. 10. 64 1. 10. 64
8. 10. 64 Anordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Mainz für die Moselschiffahrt 191 13. 10. 64 14. 10. 64
6. 10. 64 Verordnung Nr. 21/64 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 193 15. 10. 64 Siehe§ 4
Nr. 52 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. Oktober 1964 819
Bundesgesetzblatt
Teil II
Nr. 46v ausgegeben am 9. Öktober 1964
Tag Inhalt Seite
2. 10. 64 Verordnung zur Anderung der Verordnung über die Beförderung ätzender und giftiger
Stoffe auf dem Rhein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1313
18. 9. 64 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zusatzabkommens vom 18. September 1961 zum
Warschäucr Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als
dem vcrtrrJglichen Luftfrachtführer ausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr 1317
19. 9. 64 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von
Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (Inkrafttreten für das
Vereinigte Königreich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1318
21. 9. 64 Bekanntmachung eines Vorbehalts der Republik Osterreich zu dem Genfer Abkommen zur
Vereinheitlichung des Wechselrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1319
22. 9. 64 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Meterkonvention (Inkraft-
treten für Südafrika) . . . . . . . . • . . . . . . . . • . . . . . • . . • . . • . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1320
Nr. 47, ausgegeben am 16. Oktober 1964
12. 10. 64 Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die „Internationale
Studienzentrale für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut" in Rom . . . . . . . . . . . . . . 1321
25. 9. 64 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über Flüchtlingsseeleute
(Anwendung auf die britischen Jungfern-Inseln) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1327
8. 10. 64 Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . . . . . . . . . . 1328
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Datum und Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
5. 10. 64 Polizeiverordnung der Wasser- und Schiffahrts-
direktion Kiel zur 26. Anderung der Betriebsord-
nung für den Nord-Ostsee-Kanal 189 9. 10.64 9. 10. 64
24. 9. 64 Berichtigung der Anordnung des Präsidenten der
Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeits-
losenversicherung (BA VA V) über die Ubertra-
gung von Zuständigkeiten auf dem Gebiete der
beamtenrechtlichen Versorgung 189 9. 10. 64
8. 10. 64 Fünfte Verordnung zur Anderung der Erstat-
tungs-Verordnung Schweine/Eier/Geflügel 190 10. 10. 64 1. 10. 64
8. 10. 64 Anordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion
Mainz für die Moselschiffahrt 191 13. 10. 64 14. 10. 64
6. 10. 64 Verordnung Nr. 21/64 über die Festsetzung von
Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnen-
schiffahrt 193 15. 10. 64 Siehe§ 4
820 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
Hinweis aui Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,
die mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
unmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben
Veröffentlicht im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften
Datum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift - Ausgabe in deutscher Sprache -
Nr. vom Seite
1. 9. 64 Verordnung Nr. 117/64/EWG der Kommission zur
Änderung bestimmter in den Verordnungen
Nr. 94/64/EWG und 95/64/EWG festgesetzter Ab-
schöpfungen für Geflügelfü-)isch 139 2. 9.64 2309
Berichtigung zur Verordnung Nr. 102/64/EWG der
Kommission über die Einfuhr- und Ausfuhrlizen-
zen für Getreide und Getreideerzeugnisse, Reis,
Bruchreis und Verarbeitungserzeugnisse aus Reis
(AB Nr. 126 vom 5. August 1964) 141 9. 9.64 2328
22. 9. 64 Verordnung Nr. 118/64/EWG des Rates zur Ände-
rung der Verordnungen Nr. 20, 21 und 22 des Rates
hinsichtlich des Festsetzungsverfahrens für Ab-
schöpfungsbeträge und Einschleusungspreise
gegenüber dritten Ländern für Schweinefleisch,
Eier und Geflügelfleisch 147 29. 9.64 2373
22. 9. 64 Verordnung Nr. 119/64/EWG des Rates über die
Festsetzung der Abschöpfungsbeträge gegenüber
dritten Ländern für Schweine, Schweinefleisch und
Schweinefleisch enthaltende Erzeugnisse 147 29. 9.64 2375
22. 9. 64 Verordnung Nr. 120/64/EWG des Rates zur Ver-
längerung und Anpassung einiger Bestimmungen
über die Erstattung bei der Erzeugung von Ge-
treide- und Kartoffelstärke 147 29. 9.64 2382
22. 9. 64 Verordnung Nr. 121/64/EWG des Rates über die
Regelung für Reis und Bruchreis mit Ursprung in
den assoziierten afrikanischen Staaten und Mada-
gaskar oder den überseeischen Ländern und Ge-
bieten 147 29. 9.64 2383
25. 9. 64 Verordnung Nr. 122/64/EWG der Kommission zur
Anderung verschiedener Bestimmungen der Ver-
ordnung Nr. 73/64/EWG der Kommission 147 29 .. 9. 64 2385
28. 9. 64 Verordnung Nr. 123/64/EWG der Kommission
über gewisse Uber9angsbestimmungen betreffend
die auf Bruchreis anwendbare Abschöpfung 147 29. 9.64 2386
28. 9. 64 Verordnung Nr. 124/64/EWG der Kommission zur
Anpassung und Festsetzung der Einschleusungs-
preise für Schweine und Schweinefleischerzeug-
nisse für Einfuhren in der Zeit vom 1. Oktober
bis zum 31. Dezember 1964 147 29. 9.64 2387
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Das Bundesgesetzblnlt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli Hl58 (Bundesqcsctzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Ein z e 1 stücke je anqefanqene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt•
Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser ·Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,15.