618 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und be- In der Verordnung über die Aufstellung des Orts-
soldungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August klassenverzeichnisses 3 ) tritt an die Stelle der Orts-
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1361) fallenden Versor- klasse B die Ortsklasse A; der Bundesminister des
gungsempfängern nach Artikel I § 2 Abs. 4 des Innern wird ermächtigt, das Ortsklassenverzeichnis
Dritten Besoldungserhöhungsgesetzes zustehen. in der hiernach geltenden Fassung bekanntzumachen.
§ 3 § 5
§ 18 Abs. 7 des Bundesbesoldungsgesetzes erhält Für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember
folgende Fassung: 1964 wird der Ortszuschlag übergangsweise auf die
,, (7) Der Kinderzuschlag beträgt monatlich fünf- Sätze in der Anlage 3 dieses Gesetzes erhöht.
zig Deutsche Mark."
§ 4 § 6
Die Ortszuschlugstabelle (Anlage II des Bundes- Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
besoldungsgesetzes) wird durch die Tabelle in der des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
Anlage 2 dieses Gesetzes ersetzt. In den Anlagen I (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
und VII des Bundesbesoldungsgesetzes tritt an die
Stelle der Tarifklasse IV die Tarifklasse III. In der
§ 7
Ubersicht des § 4.8 b Abs. 2 des Bundesbesoldungs-
gesetzes tritt für die Tarifklassen V, VI und VII des Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 4 am
früheren Wohnungsgeldzuschusses an die Stelle der 1. Oktober 1964 in Kraft. § 4 tritt am 1. Januar 1965
Tarifklasse IV des Ortszuschlages die Tarifklasse III. in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt. ·
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-
setz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-
derliche Zustimmung erteilt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 13. August 1964
Der Bundespräsident
Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Mende
Der Bundesminister des Innern
Hermann Höcherl
Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Dahlgrün
3) Bundesgesetzbl. III 2032-1-1
Anlagen umseitig
618 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und be- In der Verordnung über die Aufstellung des Orts-
soldungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August klassenverzeichnisses 3 ) tritt an die Stelle der Orts-
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1361) fallenden Versor- klasse B die Ortsklasse A; der Bundesminister des
gungsempfängern nach Artikel I § 2 Abs. 4 des Innern wird ermächtigt, das Ortsklassenverzeichnis
Dritten Besoldungserhöhungsgesetzes zustehen. in der hiernach geltenden Fassung bekanntzumachen.
§ 3 § 5
§ 18 Abs. 7 des Bundesbesoldungsgesetzes erhält Für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember
folgende Fassung: 1964 wird der Ortszuschlag übergangsweise auf die
,, (7) Der Kinderzuschlag beträgt monatlich fünf- Sätze in der Anlage 3 dieses Gesetzes erhöht.
zig Deutsche Mark."
§ 4 § 6
Die Ortszuschlugstabelle (Anlage II des Bundes- Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
besoldungsgesetzes) wird durch die Tabelle in der des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
Anlage 2 dieses Gesetzes ersetzt. In den Anlagen I (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
und VII des Bundesbesoldungsgesetzes tritt an die
Stelle der Tarifklasse IV die Tarifklasse III. In der
§ 7
Ubersicht des § 4.8 b Abs. 2 des Bundesbesoldungs-
gesetzes tritt für die Tarifklassen V, VI und VII des Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 4 am
früheren Wohnungsgeldzuschusses an die Stelle der 1. Oktober 1964 in Kraft. § 4 tritt am 1. Januar 1965
Tarifklasse IV des Ortszuschlages die Tarifklasse III. in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt. ·
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-
setz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-
derliche Zustimmung erteilt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 13. August 1964
Der Bundespräsident
Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Mende
Der Bundesminister des Innern
Hermann Höcherl
Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Dahlgrün
3) Bundesgesetzbl. III 2032-1-1
Anlagen umseitig