338 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
(2) Die §§ 42 und 86 Abs. 2 gelten entspre- (Atomgesetz) vom 23. Dezember 1959 (Bundesgesetz-
chend." blatt I S. 814), geändert durch Gesetz vom 23. April
2. In § 94 Abs. 1 wird in der Klammer hinter den 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 201), wird wie folgt ge-
Worten „gemeingefährliche Handlungen" die ändert:
Zahl „311" gestrichen. 1. § 40 Abs. 3 Satz 2 und § 41 Abs. 3 Satz 2 erhalten
3. In § 140 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „oder folgende Fassung:
eine der in §§ 5 und 6 des Gesetzes gegen den „Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel
verbrecherischen und gemeingefährlichen Ge- vor, wenn der Täter durch die Tat leichtfertig den
brauch von Sprengstoffen" gestrichen. Tod eines Menschen verursacht."
4. In § 325 werden die Worte „311 bis 313" ersetzt 2. In § 51 Abs. 3 werden die Worte ,,§§ 5 bis 13 des
durch die Worte „311, 312,313". Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemein-
gefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen" ersetzt
Artikel 2 durch die Worte ,,§§ 9, 11 des Gesetzes gegen den
verbrecherischen und gemeingefährlichen Ge-
Änderung des Gesetzes gegen den verbredlerisdlen brauch von Sprengstoffen".
und gemeingefährlichen Gebrauch
von Sprengstoffen 3)
Das Gesetz gegen. den verbrecherischen und ge- Artikel 4
meingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes 5)
9. Juni 1884 {Reichsgesetzbl. S. 61), geändert durch
Verordnung vom 8. August 1941 (Reichsgesetzbl. I § 80 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird wie
S. 531), wird wie folgt geändert: folgt geändert:
1. Die §§ 5 bis 8, 10, 12 und 13 werden aufgehoben. 1. Die Worte „der Zerstörung durch explodierende
Stoffe (§ 311 StGB), wenn die Strafe aus § 307
2. In § 9 Abs. 1 werden die Worte „ist mit Gefäng- StGB zu entnehmen ist" werden ersetzt durch die
nis von drei Monaten bis zu zwei Jahren zu be- Worte „der Herbeiführung einer Explosion mit
strafen" ersetzt durch die Worte „wird mit Ge- Todesfolge (§ 311 Abs. 1 bis 3 Strafgesetzbuch)•.
fängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft". 2. Nach den Worten w(§§ 341,239 Abs. 3 Strafgesetz-
buch)" wird das Komma durch einen Punkt er-
3. § 11 erhält folgende Fassung: setzt.
,,§ 11 3. Die Worte „der Tötung durch Sprengstoffe (§ 5
Abs. 2 Halbsatz 2, Abs. 3 Sprengstoffgesetz)• wer-
(1) Gegenstände, auf die sich eine in § 9 mit den gestrichen.
Strafe bedrohte Handlung bezieht, können ein-
gezogen werden. Sie sind einzuziehen, wenn der
Schutz der AUgemeinheit mit Rücksicht auf die Artikel 5
Art der Gegenstände oder auf die Besorgnis, daß Land Berlin
sie der Begehung weiterer mit Strafe bedrohter
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
Handlungen dienen, es erfordert.
des Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
(2) Die §§ 42 und 86 Abs. 2 des Strafgesetz- (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
buches gelten entsprechend."
Artikel3 Artikel 6
Änderung des Atomgesetzes') Inkrafttreten
Das Gesetz über die friedliche Verwendung der Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung
Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 1. Juni 1964
Der Bundespräsident
Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Mende
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Bucher
3) Bundesgesetzbl. III 453-8
4) Bundesgesetzbl. III 751-1
5) Bundesgesetzbl. III 300-2
338 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
(2) Die §§ 42 und 86 Abs. 2 gelten entspre- (Atomgesetz) vom 23. Dezember 1959 (Bundesgesetz-
chend." blatt I S. 814), geändert durch Gesetz vom 23. April
2. In § 94 Abs. 1 wird in der Klammer hinter den 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 201), wird wie folgt ge-
Worten „gemeingefährliche Handlungen" die ändert:
Zahl „311" gestrichen. 1. § 40 Abs. 3 Satz 2 und § 41 Abs. 3 Satz 2 erhalten
3. In § 140 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „oder folgende Fassung:
eine der in §§ 5 und 6 des Gesetzes gegen den „Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel
verbrecherischen und gemeingefährlichen Ge- vor, wenn der Täter durch die Tat leichtfertig den
brauch von Sprengstoffen" gestrichen. Tod eines Menschen verursacht."
4. In § 325 werden die Worte „311 bis 313" ersetzt 2. In § 51 Abs. 3 werden die Worte ,,§§ 5 bis 13 des
durch die Worte „311, 312,313". Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemein-
gefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen" ersetzt
Artikel 2 durch die Worte ,,§§ 9, 11 des Gesetzes gegen den
verbrecherischen und gemeingefährlichen Ge-
Änderung des Gesetzes gegen den verbredlerisdlen brauch von Sprengstoffen".
und gemeingefährlichen Gebrauch
von Sprengstoffen 3)
Das Gesetz gegen. den verbrecherischen und ge- Artikel 4
meingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes 5)
9. Juni 1884 {Reichsgesetzbl. S. 61), geändert durch
Verordnung vom 8. August 1941 (Reichsgesetzbl. I § 80 des Gerichtsverfassungsgesetzes wird wie
S. 531), wird wie folgt geändert: folgt geändert:
1. Die §§ 5 bis 8, 10, 12 und 13 werden aufgehoben. 1. Die Worte „der Zerstörung durch explodierende
Stoffe (§ 311 StGB), wenn die Strafe aus § 307
2. In § 9 Abs. 1 werden die Worte „ist mit Gefäng- StGB zu entnehmen ist" werden ersetzt durch die
nis von drei Monaten bis zu zwei Jahren zu be- Worte „der Herbeiführung einer Explosion mit
strafen" ersetzt durch die Worte „wird mit Ge- Todesfolge (§ 311 Abs. 1 bis 3 Strafgesetzbuch)•.
fängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft". 2. Nach den Worten w(§§ 341,239 Abs. 3 Strafgesetz-
buch)" wird das Komma durch einen Punkt er-
3. § 11 erhält folgende Fassung: setzt.
,,§ 11 3. Die Worte „der Tötung durch Sprengstoffe (§ 5
Abs. 2 Halbsatz 2, Abs. 3 Sprengstoffgesetz)• wer-
(1) Gegenstände, auf die sich eine in § 9 mit den gestrichen.
Strafe bedrohte Handlung bezieht, können ein-
gezogen werden. Sie sind einzuziehen, wenn der
Schutz der AUgemeinheit mit Rücksicht auf die Artikel 5
Art der Gegenstände oder auf die Besorgnis, daß Land Berlin
sie der Begehung weiterer mit Strafe bedrohter
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
Handlungen dienen, es erfordert.
des Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
(2) Die §§ 42 und 86 Abs. 2 des Strafgesetz- (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
buches gelten entsprechend."
Artikel3 Artikel 6
Änderung des Atomgesetzes') Inkrafttreten
Das Gesetz über die friedliche Verwendung der Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung
Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 1. Juni 1964
Der Bundespräsident
Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Mende
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Bucher
3) Bundesgesetzbl. III 453-8
4) Bundesgesetzbl. III 751-1
5) Bundesgesetzbl. III 300-2