218 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes
über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen
Vom 18. März 1964
Auf Grund des Artikels IV § 2 des Zweiten Ge-
setzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopfer-
rechts vom 21. Februar 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 85)
wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes über
die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegs-
gdangenen in der nunmehr geltenden Fassung be-
k anntgcmacht.
Bonn, den 18. März 1964
Der Bundesminister für Vertriebene,
Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Ernst Lemmer
218 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes
über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen
Vom 18. März 1964
Auf Grund des Artikels IV § 2 des Zweiten Ge-
setzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopfer-
rechts vom 21. Februar 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 85)
wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes über
die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegs-
gdangenen in der nunmehr geltenden Fassung be-
k anntgcmacht.
Bonn, den 18. März 1964
Der Bundesminister für Vertriebene,
Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Ernst Lemmer
218 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes
über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen
Vom 18. März 1964
Auf Grund des Artikels IV § 2 des Zweiten Ge-
setzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopfer-
rechts vom 21. Februar 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 85)
wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes über
die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegs-
gdangenen in der nunmehr geltenden Fassung be-
k anntgcmacht.
Bonn, den 18. März 1964
Der Bundesminister für Vertriebene,
Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Ernst Lemmer
218 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes
über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen
Vom 18. März 1964
Auf Grund des Artikels IV § 2 des Zweiten Ge-
setzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopfer-
rechts vom 21. Februar 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 85)
wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes über
die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegs-
gdangenen in der nunmehr geltenden Fassung be-
k anntgcmacht.
Bonn, den 18. März 1964
Der Bundesminister für Vertriebene,
Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Ernst Lemmer
218 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1964, Teil I
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes
über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen
Vom 18. März 1964
Auf Grund des Artikels IV § 2 des Zweiten Ge-
setzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopfer-
rechts vom 21. Februar 1964 (Bundesgesetzbl. I S. 85)
wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes über
die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegs-
gdangenen in der nunmehr geltenden Fassung be-
k anntgcmacht.
Bonn, den 18. März 1964
Der Bundesminister für Vertriebene,
Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Ernst Lemmer