845
Bundesgesetzblatt
Teil I
1963 Ausgegeben zu Bonn am 30. November 1963 Nr. 64
Tag Inhalt Seite
25. 11. 63 Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 845
22. 11. 63 Verordnung über das Bewachungsgewerbe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 846
26. 11. 63 Verordnung über die gewerbsmäßige Veranstaltung unbedenklicher Spiele . . . . . . . . . . . . . . . 849
Gesetz
zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Vom 25. November 1963 /
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-
rates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung vom
15. August 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1253) wird wie
folgt geändert:
In § 10 Abs. 3 Ziff. 3 Buchstabe b werden die
Worte „31. Dezember 1963" durch die Worte
,,31. Dezember 1964" ersetzt.
Artikel 2
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-
kündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 25. November 1963
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Diederichs
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Mende
Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Dahlgrün
Z 1997 A
846 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I
Verordnung über das Bewachungsgewerbe
Vom 22. November 1963
Auf Grund des § 34 a Abs. 2 der Gewerbeordnung, die der Auftraggeber oder seine Fahrgäste oder der
zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Fahrzeugführer zum persönlichen Bedarf in oder am
Gewerbeordnung vom 15. Februar 1963 (Bundesge- Fahrzeug mit sich führen, soweit eine Gepäckver-
setzbl. I S. 125), und des Artikels III des Vierten sicherung auf Grund der allgemeinen Bedingungen
Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung für die Kraftverkehrsversicherung (AKB) Ersatz lei-
vom 5. Februar 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 61) wird sten würde. Der Versicherungsvertrag muß den Ver-
mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: sicherungsschutz auch für den Fall vorsehen, daß der
Gewerbetreibende oder eine in seinem Betrieb be-
§ 1 schäftigte Person den Versicherungsfall durch grobe
Erlaubnis und Anzeige Fahrlässigkeit herbeiführt.
(1) Die Erlaubnis nach § 34 a Abs. 1 der Gewerbe- Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt
ordnung berechtigt den Inhaber, das Bewachungs- je Fahrzeug einschließlich der mitgeführten Gegen-
gewerbe in dem in 9-er Erlaubnisurkunde angegebe- stände
nen Umfang im Geltungsbereich dieser Verordnung 1. bei Fahrrädern 200 Deutsche Mark,
zu betreiben. 2. bei Mopeds und
(2) Will der Gewerbetreibende außerhalb des Be- Fahrrädern mit
zirks der Erlaubnisbehörde Grundstücke, Gebäude Hilfsmotor 700 Deutsche Mark,
oder Fahrzeuge bewachen, so hat er dies der zustän- 3. bei Motorrädern 2 500 Deutsche Mark,
digen Behörde, in deren Bezirk er tätig werden will, 4. bei Personen- und
unter Angabe der Art und voraussichtlichen Dauer Lieferkraftwagen 15 000 Deutsche Mark,
der Bewachung vor Aufnahme der Tätigkeit anzu- 5. bei Omnibussen und
zeigen. Lastkraftwagen sowie
§ 2 deren Anhängern 60 000 Deutsche Mark.
Haftpflichtversicherung
§ 3
(1) Der Gewerbetreibende hat für sich und die in
seinem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen zur Haftungsbeschränkung
Deckung der Schäden, die den Auftraggebern oder (1) Der Gewerbetreibende darf die Haftung aus
Dritten bei der Durchführung des Bewachungsauf- der Bewachungstätigkeit nur bis zur Mindesthöhe
trages entstehen, bei einem im Geltungsbereich die- der Versicherungssumme (§ 2) beschränken. Für die
ser Verordnung zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Geltendmachung von Ansprüchen können Ausschluß-
Versicherer eine Haftpflichtversicherung abzuschlie-
fristen vereinbart werden.
ßen und aufrechtzuerhalten.
(2) In den Fällen des § 2 Abs. 4 kann die Haftung
(2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme auch insoweit ausgeschlossen werden, als der Ver-
beträgt
sicherer leistet.
1. für Personen-
§- 4
schäden 250 000 Deutsche Mark,
2. für Sachschäden 25 000 Deutsche Mark, Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
3. für das Abhanden- Der Gewerbetreibende hat die in seinem Gewerbe-
kommen bewachter betrieb beschäftigten Personen schriftlich zu ver-
Sachen 5 000 Deutsche Mark, pflichten, auch nach ihrem Ausscheiden Geschäfts-
4. für reine Ver- und Betriebsgeheimnisse Dritter, die ihnen in Aus-
mögensschäden 4 000 Deutsche Mark. übung des Dienstes bekannt geworden sind, nicht
unbefugt zu offenbaren. Dies gilt nicht für die Be-
(3) Zuständige Behörde im Sinne des § 158 c Abs. 2 wachung von Landfahrzeugen.
des Versicherungsvertragsgesetzes ist die nach § 34 a
Abs. 3 der Gewerbeordnung bestimmte Behörde.
§ 5
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit für
Beschäftigung von Wachpersonen
den Auftragg(~ber nur Landfahrzeuge oder Landfahr-
zeuge einschließlich mitgeführter Gegenstände be- Der Gewerbetreibende darf mit der Bewachung
wacht werden sollen. In diesen Fällen hat der Ge- nur zuverlässige Personen, die das 21. Lebensjahr
werbetreibende dem Auftrnggeber bei einem im vollendet haben, beschäftigen. Er hat Vor- und Zu-
Geltungsbereich dieser Verordnung zum Geschäfts- namen, Geburtstag und Geburtsort, Wohnort und
betrieb zugelassenen Versicherer Versicherungs- Wohnung der Wachpersonen, die er beschäftigen
schutz gegen Beschüdigung und Abhandenkommen will, der Erlaubnisbehörde, in den Fällen des § 1
der bewachten Fahrzeuge zu verschaffen. Die Ver- Abs. 2 der dort bezeichneten Behörde, vorher zu
sicherung muß sich auch auf Gegenstände erstrecken, melden·.
Nr. 64 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1963 847
§ 6 (2) Hat der Gewerbetreibende oder eine seiner
Dienstanweisung Wachpersonen im Wachdienst von der Schußwaffe
Gebrauch gemacht, so hat der Gewerbetreibende
(1) Der Gewerbetreibende hat den Wachdienst dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzu-
durch eine Dienstanweisung zu regeln. Die Dienst- zeigen.
anweisung muß den Hinweis enthalten, daß die
Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse
eines Polizeibeamten, eines Hilfspolizeibeamten oder § 10
eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Aufsichtsperson
Die Dienstanweisung muß ferner bestimmen, daß Soweit sich die Vorschriften der § § 5 bis 9 auf
die Wachperson während des Dienstes nur mit Zu- Wachpersonen beziehen, gelten sie für die im Wach-
stimmung des Gewerbetreibenden eine Schußwaffe dienst tätigen Aufsichtspersonen entsprechend.
führen darf und jeden Gebrauch der Schußwaffe un-
verzüglich dem Gewerbct~eibenden anzuzeigen hat.
§ 11
(2) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson
einen Abdruck der Dienstanweisung gegen Emp- Buchführung und Aufbewahrung
fangsbescheinigung auszuhändigen. (1) Der Gewerbetreibende hat über die Erfüllung
seiner Pflichten nach den §§ 2 und 4 bis 10 und über
§7 jeden Bewachungsvertrag Aufzeichnungen zu machen
Ausweis sowie Unterlagen und Belege zu sammeln. Aus den
Aufzeichnungen über die Bewachungsverträge müs-
(1) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson sen Namen und Anschrift der Auftraggeber, Inhalt
einen Ausweis auszustellen. Der Ausweis muß Vor- und Art der einzelnen Aufträge und der Zeitpunkt
und Zunamen, Geburtstag, Wohnort und Wohnung der Vertragsabschlüsse ersichtlich sein. Die Auf-
der Wachperson sowie Namen und Anschrift des zeichnungen sind unverzüglich und in deutscher
Gewerbetreibenden enthalten, mit Lichtbild und Sprache vorzunehmen. § 43 Abs. 3 des Handels-
Unterschrift der Wachperson versehen und vom Ge- gesetzbuches gilt sinngemäß. Die Aufzeichnungen,
werbetreibenden, seinem Vertreter oder seinem Be- Unterlagen und Belege sind bis zum Schluß des drit-
vollmächtigten unterzeichnet sein. Der Ausweis muß ten auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung folgenden
so beschaffen sein, daß er sich von amtlichen Aus- Kalenderjahres in den Geschäftsräumen aufzube-
weisen deutlich unterscheidet. wahren. Die Aufbewahrungsfrist endet hiervon ab-
(2) Der Gewerbetreibende hat die Ausweise fort- weichend
laufend zu numerieren und in ein Verzeichnis einzu- 1. für Urkunden über Bewachungsverträge
tragen. und Versicherungsverträge nach § 2 und
(3) Der Gewerbetreibende hat die Wachperson zu alle sich hierauf beziehenden Schriftstücke
verpflichten, während des Wachdienstes den Aus- drei Jahre nach dem Schluß des Jahres, in
weis mitzuführen und auf Verlangen den Beauftrag- dem der Vertrag endete,
ten der zuständigen Behörde vorzuzeigen. 2. für Aufzeichnungen, Unterlagen und Belege
über die Erfüllung der Pflichten nach § 4
§ 8 Satz 1, § 5 Satz 2, § 6, § 7 Abs. 2, auch in
Verbindung mit § 10
Dienstkleidung
drei Jahre nach dem Schluß des Jahres, in
Bestimmt der Gewerbetreibende für seine Wach- dem das Beschäftigungsverhältnis endete.
personen eine Dienstkleidung, so hat er dafür zu
(2) Die Verpflichtung, Aufzeichnungen über Be-
sorgen, daß sie nicht mit Uniformen der Ange-
wachungsverträge zu machen, besteht nicht, soweit
hörigen von Streitkräften oder behördlichen Voll-
Landfahrzeuge bewacht werden.
zugsorganen verwechselt werden kann. Er hat ferner
dafür zu sorgen, daß von ihm beschäftigte Personen, (3) Eine nach anderen Vorschriften bestehende
die Landfahrzeuge bewachen, als Wachpersonen er- Pflicht zur Buchführung und zur Aufbewahrung von
kennbar sind. Wachpersonen, die eingefriedetes Büchern, Aufzeichnungen, Unterlagen und Belegen
Besitztum in Ausübung ihres Dienstes betreten sol- bleibt unberührt.
len, müssen eine Dienstkleidung tragen.
§ 12
Auskunft und Nachschau
§ 9
(1) Der Gewerbetreibende hat den Beauftragten
Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht der zuständigen Behörden die für die Uberwachung
nach Waffengebrauch des Geschäftsbetriebes erforderliche mündliche oder
(1) Der Gewerbetreibende ist für die sichere Auf- schriftliche Auskunft innerhalb der gesetzten Frist
bewahrung der Schußwaffen und der Munition und unentgeltlich zu erteilen. Er kann die Auskunft
verantwortlich. Er hat zu prüfen, ob die Wach- auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung
person mit dem Umgang mit Schußwaffen vertraut ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
und ob sie berechtigt ist, eine Schußwaffe zu führen. der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen
Er hat die ordnungsgemäße Rückgabe der Schuß- der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines
waffen und der Munition nach Beendigung des Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrig-
Wachdienstes sicherzustellen. keiten aussetzen würde.
848 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I
(2) Die Beauftrngtcn der zuständigen Behörden melt oder diese Aufzeichnungen, Unterlagen
sind befugt, zum Zweck der Uberwachung in den und Belege nicht während der vorgeschriebe-
Geschäftsbctrich Einsicht zu nehmen. Der Gewerbe- nen Frist aufbewahrt,
treibende ist verpflichtet, zu diesem Zweck den Be- 12. entgegen § 12 den Beauftragten der zustän-
auftragten Zutritt zu allen für den Geschäftsbetrieb digen Behörden die für die Uberwachung des
benutzten Ri:iurncn und Grnndstücken sowie Ein- Geschäftsbetriebes erforderliche Auskunft
sichtna!unc in die Aufzeichnunuen, Unterlagen und nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht
Belege zu qesl.atl.cn. DclS Grundrecht der Unverletz- fristgemäß erteilt, den Zutritt zu den für den
lichkeit der Wohnnnu (Artikel 13 des Grundgeset- Geschäftsbetrieb benutzten Räumen oder
zes) wird insoweit cingesdiränkt._ Grundstücken oder die Einsichtnahme in die
Aufzeichnungen, Unterlagen und Belege nicht
§ 13 gestattet,
Strafvorschriften wird nach § 148 Abs. 1 Nr. 4 a der Gewerbeordnung
Wer vorsätzlich oder fahrlässig bestrnft.
1. entgegen § 1 Abs. 2 die Anzeige nicht, nicht
§ 14
richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
erstattet, Geltung in Berlin
2. entgegen § 2 Abs. 1 und 2 die Haftpflichtver- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
sicherung nicht abschließt oder nicht aufrecht- leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
erhält, blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel XIV des Vier-
ten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbeord-
3. entgegen § 2 Abs. 4 dem Auftraggeber den nung vom 5. Februar 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 61)
Versicherungsschutz nicht verschafft, auch im Land Berlin.
4. entgegen § 4 es unterläßt, eine in seinem
Gewerbebetrieb beschäftigte Person schriftlich § 15
zu verpflichten; Geschäfts- und Betriebs- Schlußvorschrift
geheimnisse Dritter nicht unbefugt zu offen-
baren, Diese Verordnung tritt sechs Monate nach dem
Tage ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten
5. entgegen § 5 Satz 1 unzuverlässige Personen außer Kraft
oder Personen, die das 21. Lebensjahr noch
nicht vollendet. haben, mit der Bewachung be- 1. die Vorschriften für den Gewerbebetrieb der
schüftigt, Personen, die gewerbsmäßig Leben oder Eigen-
tum fremder Personen bewachen (Be,vachungs-
6. entgegen § 5 Satz 2 die Meldung nicht, nicht gewerbe), vom 18. Januar 1928 (Preußisches
richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig Ministerialblatt der Handels- und Gewerbever-
erstattet, waltung S. 22; Ministerialblatt der Inneren Ver-
7. entgegen § 6 Abs. 1 den Wachdienst nicht waltung S. 167);
durch Dienstanweisung regelt oder in der 2. die bayerische Bekanntmachung über das Be-
Dienstanweisung nicht die vorgeschriebenen wachungsgewerbe vom 12. Februar 1951 (Be-
Bestimmungen und Hinweise aufnimmt, reinigte Sammlung der Verwaltungsvorschrif-
8. entgegen § 7 Abs. 1 den Wachpersonen keine ten des Bayerischen Staatsministeriums des
Ausweise ausstellt oder Ausweise ausstellt, Innern I S. 167; Bereinigte Sammlung der Ver-
die ·nicht die erforderlichen Angaben enthalten waltungsvorschriften des Bayerischen Staats-
oder nicht der vorgt~schriebcnen Form ent- ministeriums für \Virtschaft und Verkehr S. 61);
sprechen,
3. Verordnung des Württembergischen Wirtschafts-
9. entgegen § 8 nicht dafür sorgt, daß die von ministeriums über den Betrieb des Bewachungs-
ihm Beschäftigten, die Landfahrzeuge bewachen, gewerbes vom 12. Oktober 1928 (Regierungs-
als Wachpersonen erkennbar sind, blatt für Württemberg S. 395);
10. entgegen § 9 den Gebrauch der Schußwaffe 4. Verordnung über das Bewachungsgewerbe vom
nicht oder nicht unverzüglich anzeigt, 28. November 1932 (Sammlung· des bereinigten
1 l. entgegen § 11 die erforderlichen Aufzeichnun- hamburgischen Landesrechts 7138- a);
gen nicht, nicht richtig, nicht in der vorge- 5. Verordnung betreffend die Ausübung des Be-
schriebcmcn Form oder nicht unverzüglich wachungsgewerbes im Saarland vom 10. Juni
macht, die Unterlagen und Belege nicht sam- 1950 (Amtsblatt S. 418).
Bonn, den 22. November 1963
Der Bundesminister für Wirtschaft
Schmücker
Nr. G4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1963 849
Verordnung über die gewerbsmäßige Veranstaltung unbedenklicher Spiele
Vom 26. November 1963
Auf Grund des § 33 g Nr. 1 und des § 60 a Abs. 2 teilung der Erlaubnis nach § 60 a Abs. 1 der Ge-
Satz 4 der Ccwcrbco1dnung, zuletzt geändert durch werbeordnung die Unbedenklichkeitsbescheinigung
dc1s Gesetz zur Andcrung der Gc!werbeordnung vom des Bundeskrirninalarntes oder eines Landeskrimi-
15. Februar 1%3 (Bundcsgeset.zbl. I S. 125), wird irn nalamtes nicht erforderlich, wenn der Gewinn in
Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern Waren besteht und das Spiel nach den Spielbedin-
und mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: gungen der Anlagen veranstaltet wird.
§ 1
§ 3
Wird in Gast-, Schank- oder Speisewirtschaften
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
ein Spiel der Anlage 1 gewerbsmäßig veranstaltet,
Uberleitungsgesetzes vorn 4. Januar 1952 (Bundes-
so ist die Erlaubnis nach § 33 d Abs. 1 der Gewerbe- gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel XIV des
ordnung nicht erforderlich, wenn der Gewinn in
Vierten Bundesgesetzes zur Änderung der Gewerbe-
Waren besteht und das Spiel nach den Spielbedin- ordnung vom 5. Februar 1960 (Bundesgesetzbl. I
gungen der Anlage 1 veranstaltet wird.
S. 61) auch im Land Berlin.
§ 2
Wird auf Jahrmärkten, Schützenfesten oder ähn- § 4
lichen Veranstaltungen ein Spiel der Anlagen 1 Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf
bis 3 gewerbsmäßig veranstaltet, so ist für die Er- die Verkündung folgenden zweiten Monats in Kraft.
Bonn, den 26. November 1963
Der Bundesminister für Wirtschaft
Schrnücker
Anlagen umstehend
850 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I
Anlage 1
Preisspiele
1. Preisbridge
2. Preisschafkopf
3. Preisskat
4. Preistarock
5. Preisbillard
6. Preiskegeln
7. Preisschach
8. Preisschießen
(ausgenommen Preisschießen unter Verwendung von
automatischen Schießeinrichtungen oder Schießeinrich-
tungen mit automatischer Trefferanzeige).
Spielbedingungen
1. Preisbridge Das System der Wertung und der Abrechnung ist für
alle Spieler gleich.
2. Preisschafkopf
Das Entgelt für die Teilnahme an einer Preisveranstal-
3. Preisskat
tung beträgt höchstens 5 Deutsche Mark. Die Gestehungs-
4. Preistarock kosten für einen Gewinn betragen höchstens 50 Deutsche
Die Spiele werden nach dE~n all~JGmein üblichen Spiel- Mark.
regeln im RahmE!n einer Preisveranstaltung gespielt. Gewonnene Gegenstände werden nicht zurückgekauft.
Die Dauer der Preisveranstaltung beträgt höchstens Die Spielregeln, der Spiel- und Gewinnplan und die
einen Tag.
Gewinne selbst werden am Veranstaltungsort für jeden
Die einzelne Preisveranstaltung findet nur an einem Teilnehmer sichtbar ausgelegt.
Veranstaltungsort statt.
Der Veranstalter, die Mitglieder des Preisgerichts und Preisschießen
die Aufsichtspersonen nehrnc~n an dem Spiel nicht teil. Die einzelne Preisveranstaltung findet nur an einem
Die Namen dieser Personen werden vor Beginn der Veranstaltungsort und längstens an zwe,i aufeinander-
Veranstaltung bekanntgegeben. folgenden Tagen statt.
Die jeweils an einem Tisch spielenden Mitspieler aller Der Veranstalter, die Mitglieder des Preisgerichts und
Durchgänge werden durch das Los bestimmt. die Aufsichtspersonen nehmen an dem Spiel nicht teil.
Beim Preistarock wird das einzelne Spiel von drei Die Namen dieser Personen werden vor Beginn der
Handspielern gespielt. Veranstaltung bekanntgegeben.
Das Entgelt für die Teilnahme (Kartengeld) beträgt Bei der Auswertung zählen angeschossene Ringe nach
höchstens 5 Deutsche Mark. Die Gestehungskosten für oben.
einen Gewinn betragen höchstens 50 Deutsche Mark.
Es werden nur handelsübliche Luftgewehre mit einem
Gewonnene Gegenstände werden nicht zurückgekauft. Kaliber bis zu 6,33 mm verwendet, mit denen ein ein-
Die Spielregeln, der Spiel- und Gewinnplan und die wandfreies Schießen möglich ist. Der Streukreisdurch-
Gewinne selbst werden am Veranstaltungsort für jeden messer des Trefferbildes darf auf eine Entfernung von
Teilnehmer sichtbar ausgelegt. 3,50 m nicht größer als 8 mm sein.
Die Munition besteht aus fabrikmäßig hergestellten,
5. Preisbillard dem Kaliber des Gewehres genau entsprechenden Blei-
kugeln.
6. Preiskegeln
Geschossen wird auf eine ausreichend · beleuchtete
7. Preisschach
Scheibe mit zehn oder zwölf Ringen.
8. Preisschießen
Der Abstand zwischen dem Schützen und der Scheibe
Preisbillard, Preiskegeln und Preisschach beträgt mindestens 2,80 m und höchstens 4,00 m.
werden nach den allgemein üblichen Spielregeln im Rah-
men einer Preisveranstaltung gespielt. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt höchstens
5 Deutsche Mark. Die Gestehungskosten eines Gewinnes
Die einzelne Preisveranstaltung findet nur an einem betragen höchstens 50 Deutsche Mark.
Veranstaltungsort statt.
Gewonnene Gegenstände werden nicht zurückgekauft.
Der Veranstalter, die Mitglieder des Preisgerichts und
die Aufsichtspersonen nehmen an dem Spiel nicht teil. Die Spielregeln, der Spiel- und Gewinnplan und die
Die Namen dieser Personen werden vor Beginn der Gewinne selbst werden am Veranstaltungsort für jeden
Veranstaltung bekanntgegeben. Teilnehmer sichtbar ausgelegt.
Nr. 64 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1963 851
Anlage 2
Geschicklichkeitsspiele auf Jahrmärkten,
Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen
1. Schießen auf Herzscheiben mit einem Herzen 18. Pfeilwerfen auf Zehner-Ringscheibe
2. Schießen auf Herzscheiben mit drei Herzen 19. Pfeilwerfen auf Luftballons
3. Schießen auf Zwölfer-Ringscheiben 20. Pfeilwerfen auf Korkknöpfe
4. Schit!ßen auf Tonröhren 21. Eimerwerf en
5. Blumenschießen 22. Groschenwerfen auf Schokoladetafeln, Pralinen-
und Kekspackungen
6. Streichholzschießen
23. Groschenwerfen auf Teller
7. Walzenschießen
24. Lustige Nagelei
8. Schießen auf bew<:gliche Ziele (Wilde Jagd)
25. Lustige Nagelei (drei Hammerschläge)
9. Ballonschießen
26. Platten werfen
10. Schießen auf Bälle
27. Ringwerfen auf Flaschen
11. Ballwerfcn in ausgestellte Gegenstände 28. Ringwerfen auf eingesteckte Gegenstände
12. Ballwerfcn in Glasgefäße 29. Ringwerfen Hoppla-Hopp
13. Ballwerfen auf Kippfiguren 30. Ringwerfen auf Nägel
14. Ballwerfen auf bewegliche Figuren 31. Krach im Hinterhaus
15. Ballwerfcn auf sechs Konservendosen 32. Klein-Kegelbahn
16. Ballwerfen auf zehn Konservendosen 33. Scheren-Kegelbahn
17. Ballwerfen in OHnun~Jen (Ulkköpfe) 34. Kraftmeßspiele
Spielbedingungen
1. Schießen auf Herzscheiben mit einem Herzen Gewonnene Gegenstände werden nicht zurückgekauft.
2. Schießen aul Herzscheiben mit drei Herzen Die Spielregeln und der Gewinnplan werden am Ver-
3. Schieß<:n m1f Zwölfer-Ringscheiben anstaltungsort für jeden Spieler deutlich sichtbar ange-
bracht.
4. Schießen auf Tonröhren
5. Blumenschießen
Zu 1. Schießen auf Herzscheiben
6. Streichholzschießen mit einem Herzen
7. Walzenschießen Geschossen wird auf eine Pappscheibe in der Größe von
8. Schießen auf bewegliche Ziele (Wilde Jagd) 60 X 110 mm, auf. der sich in der Mitte ein Herz befindet.
Das Herz ist mindestens 10 mm hoch und 10 mm breit.
9. Ballonschießen
Der Einsatz für einen Schuß beträgt höchstens
10. Schießen auf Bä.lle
0,50 Deutsche Mark. Das angeschossene Herz zählt nicht
Bei den Schießspielen werden nur handelsübliche Luft- als Treffer.
gewehre mit einem Kaliber bis zu 6,33 mm verwendet, Die Gestehungskosten eines Gewinnes betragen min-
mit denen ein einwandfreies Schießen möglich ist. Der destens soviel wie der Einsatz für ein Spiel.
Streukreisdurchmesser des Trefferbildes darf auf eine
Entfernung von 3,50 m nicht größer als 8 mm sein.
Zu 2. Schießen auf Herzscheiben
Die Munition besteht aus fabrikmäßig hergestellten, mit drei Herzen
dem Kaliber des Gewehres entsprechenden Bleikugeln. Geschossen wird auf eine Pappscheibe in der Größe von
Der Abstand zwischen dem Schützen und dem Ziel 60 X 110 mm, auf der sich in der Mitte senkrecht unter-
beträgt mindestens 2,80 m und höchstens 4,00 m. einander drei Herzen befinden.
Das Ziel ist während des Schießens ausreichend Die Herzen sind mindestens 10 mm hoch und 10 mm
beleuchtet. breit.
Der Einsatz für drei Schüsse beträgt höchstens eine
Die Gestehungskosten eines Gewinnes betragen höch-
stens 15 Deutsche Mark. Deutsche Mark.
Trifft der Schütze alle drei Herzen, so erhält er einen
Der Veranstnlter kann, außer beim · Blumenschießen, Gewinn nach freier Auswahl. Trifft er zwei Herzen, so
für mehrere gewonnene Spiele durch Umtausch der erhält er einen ·kleineren Gewinn. Angeschossene Herzen
Gewinne einen entsprechend höheren Gewinn gewähren. zählen nicht als Treffer.
Die einzelnen Gewinne brnuchen nicht unmittelbar hinter-
einander erzielt zu werden. Die Höchstgrenze der Geste- Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier Aus-
hungskosten des höheren Gewinnes ergibt sich aus der wahl betragen mindestens das Dreifache und die eines
Summe der Gestehungskosten der einzelnen Gewinne, kleineren Gewinnes mindestens 60 vom Hundert des
übersteigt jedoch nicht den Betrag von 15 Deutsche Mark. Einsatzes für ein Spiel.
852 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I
Zu 3. Schießen auf Zwölf c r- Ringscheiben Der Einsatz für ein Spiel beträgt höchstens 0,50 Deutsche
Geschossen wird auf eine Zwölfer-Luftgewehr-Ring- Mark. Das gleiche gilt für die Gestehungskosten des
scheibe. Der Rin~Jabsland betrügt 4 mm, der Durchmesser einzelnen Gewinnes.
des Spiegels 20 mm und der Durchmesser der „ 12" min-
destens 2 mm. Zu 6. Streichholzschießen
Der Einsc1tz für drei Schüsse beträgt höchstens eine Geschossen wird auf senkrecht aufgestellte, handels-
Deutsche Mark. übliche Streichhölzer, die sich vom Hintergrund farblich
abheben.
Erzielt der Spieler 36 Ringe, so erhält er einen Gewinn
nach freier Auswahl. Erzielt er 33, 34 oder 35 Ringe, so Flache Streichhölzer werden nicht verwendet.
erhält er einen kleineren Gewinn. Der Einsatz für drei Schüsse beträgt höchstens eine
Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier Aus- Deutsche Mark.
wahl betragen mindestens das Fünffache und die eines Der Spieler erhält einen Gewinn nach freier Auswahl,
kleineren Gewinnes mindestens 60 vom Hundert des Ein- wenn er mit drei Schüssen drei Streichholzköpfe ab-
satzes für ein Spiel. schießt. Schießt er zwei Streichholzköpfe ab, so erhält er
Bei der Auswertung zählt der angeschossene Ring nach einen kleineren Gewinn.
oben. Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier
Auswahl betragen mindestens das Dreifache und die eines
Zu 4. Schießen auf Tonröhren kleineren Gewinnes mindestens 60 vom Hundert des
Einsatzes für ein Spiel.
Geschossen wird auf poröse, nicht hart gebrannte Ton-
röhren von 40 mm, 80 mm oder 120 mm Länge, an denen
Zu 7. Walzenschießen
ein Gewinn befestigt ist.
Geschossen wird auf sechs Metallrohrstückchen von je
Die Tonröhren sind so beschaffen, daß die 40-mm-Röhre
32 mm Länge, 21 mm Außendurchmesser und höchstens
mit einem Schuß, die 80-mm-Röhre mit zwei Schüssen
41 g Gewicht. Die Rohrstückchen sind locker auf dem
und die 120-mm-Röhre mit drei Schüssen abgeschossen
Mittelpunkt einer Unterlage (Eisenblech) von der Größe
werden kann.
205 X 125 mm zu einer Pyramide 3 + 2 + 1 aufgestellt.
Zu einem Spiel gehören nur so viele Tonröhren als mit
den für einen Spieleinsntz ausgegebenen Schüssen abge- Der Einsatz für drei Schüsse beträgt höchstens. eine
schossen werden können. Sie werden jeweils auf befe- Deutsche Mark.
stigte, nicht federnde Metallstifte aufgesetzt. Die zu einem Der Spieler gewinnt, wenn er mit drei· Schüssen alle
Spiel gehörenden Tonröhren können auch auf einem fest- sechs Rohrstückchen von der Unterlage schießt.
gespannten, oben und unten befestigten Draht aufgezogen
Die Gestehungskosten eines Gewinnes betragen min-
werden.
destens 60 vom Hundert des Einsatzes für ein Spiel.
Bei einem Spif~l mit mehreren Tonröhren kann der
Gewinn auch unmittelbar neben, über oder unter den Zu 8. S chi e ß e n auf b e w e g 1 i c h e Z i e 1 e
Röhren befestigt werden. (Wilde Jagd)
Der Einsatz für ein Spiel beträgt höchstens eine Deut- Geschossen wird auf Figuren, die auf einem laufenden
sche Mark. Band befestigt sind und mindestens drei Sekunden im
Der Spieler gewinnt, wenn er die zu einem Spiel Schußfeld erscheinen.
gehörenden Tonröhren vollständig abschießt. Die Größe der Figuren beträgt mindestens 40 X 60 mm.
Die Gestehungskosten für einen Gewinn betragen bei Wird eine Figur getroffen, so kippt sie nach hinten um.
Verwendung von
Der Einsatz für drei Schüsse beträgt höchstens eine
1 Tonröhre zu 40 mm Länge Deutsche Ma,rk.
mindestens 0, 10 Deutsche Mark
2 Tonröhren zu 40 mm Länge Schießt der Spieler mit drei Schüssen drei Figuren ab,
so erhält er einen Gewinn.
mindestens 0,35 Deutsche Mark
3 Tonröhren zu 40 mm Länge Die Gestehungskosten des Gewinnes betragen min-
mindestens 0,65 Deutsche Mark destens 60 vom Hundert des Einsatzes für ein Spiel.
4 Tonröhren zu 40 mm Länge
mindestens 0,90 Deutsche Mark Zu 9. Ballonschießen
5 Tonröhren zu 40 mm Länge Geschossen wird auf Luftballons, die in einem offenen
mindestens 1,30 Deutsche Mark Kasten durch ein Luftgebläse in auf- und absteigender
1 Tonröhre zu 80 mm Länge Bewegung gehalten werden.
mindestens 0,40 Deutsche Mark Der Durchmesser der Ballons beträgt mindestens 14 cm.
2 Tonröhren zu 80 mm Länge Der Einsatz für ein Spiel beträgt höchstens eine Deut-
mindestens 0,90 Deutsche Mark sche Mark.
1 Tonröhre zu 120 mm Länge
mindestens 1,00 Deutsche Mark. Der Spieler gewinnt, wenn er die zu einem Spiel
gehörenden Ballons abschießt.
Zu 5. Blumenschießen Die Gestehungskosten des Gewinnes betragen min-
destens 60 vom Hundert des Einsatzes für ein Spiel.
Geschossen wird auf eine poröse, nicht hart gebrannte
Tonröhre von 40 mm Länge, an df!r eine Kunststoffblume
Zu 10. Schießen auf Bälle
oder ein anderer geringwertiger Gewinngegenstand
befestigt ist. Geschossen wird auf Bälle, die von einem Luft- oder
Wasserstrahl in auf- und absteigender Bewegung gehalten
Die auf einem befestigten, nicht federnden Slahlstift
aufgesetzte Tonröhre muß so beschaffen sein, daß sie mit werden.
einem Schuß abgeschossen werden kann. Der Durchmesser der Bälle beträgt mindestens 30 mm.
Nr. 64 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1963 853
Der Einsutz für ein Spiel beträgt höchstens eine Deut- Zu 12. Ball werfen in Glasgefäße
sche Marle Der Durchmesser des Balles beträgt mindestens 60 mm.
Der Spieler gewinnt, wenn er die zu einem Spiel
gehörenden u;illc trifft. Tischtennisbälle oder ähnlich elastische Bälle werden
nicht verwendet.
Die Gestehungskosten des Gc~winnes betragen min-
destens das Zweifache des Einsatzes für ein Spiel. Die Entfernung zwischen dem Spieler und den aufge-
stellten Gegenständen beträgt nicht mehr als 2,20 m.
Die Einwurföffnung der aufgestellten Glasgefäße liegt
11. Ballwerfen in ausgestellte Gegenstände nicht höher als 1,30 m über der Standfläche des Spielers.
12 .. Ballwerfen in Glasgefäße Die engste Stelle der Einwurföffnung ist mindestens
13. Ballwerfen auf Kippfiguren 40 mm größer als der Durchmesser des Balles.
14. Ballwerfen auf bewegliche Figuren Der Spieler erhält für drei eingeworfene Bälle einen
Gewinn nach freier Auswahl, für zwei eingeworfene Bälle
15. Ballwerfen auf sechs Konservendosen
einen kleineren Gewinn.
16. Ballwerfen auf zehn Konservendosen
Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier Aus-
17. Ballwerfen _in Dffnungen (Ulkköpfe) wahl betragen mindestens das Fünffache, die ei.nes
Die Wurfbälle bestehen aus abwaschbarem Material, kleineren Gewinnes betragen mindestens 60 vom Hundert
wie Hartgummi, Leder oder Kunststoff. des Einsatzes für ein Spiel.
Der Einsatz für ein Spiel beträgt höchstens 0,50 Deutsche
Zu 13. Ball werfen auf Kippfiguren
Mark.
Die Gestehungskosten eines Gewinnes betragen höch- Der Durchmesser des Balles beträgt mindestens 60 mm
stens 15 Deutsche Marle und das Gewicht mindestens 100 g.
Der Veranstalter kunn für mehrere gewonnene Spiele Geworfen wird auf drei in einer Höhe von mindestens
darch Umtausch der Gewinne einen entsprechend höheren 1,20 m und höchstens 1,60 m über der Standfläche des
Gewinn gcwühren. Die einzelnen Gewinne brauchen Spielers nebeneinander angebrachte Kippfiguren.
nicht unmittelbar hintereinander erzielt zu werden. Die Der Abstand zwischen dem Spieler und den Kippfiguren
Höchstgrenze> der Gestelmn~Jskoslen des höheren Gewinnes beträgt höchstens 2,50 m.
ergibt sich aus der Summe der Cestchungskosten der
einzelnen Gewinne, übr)rsleigt jedoch nicht den Betrag Die Größe der Figuren beträgt mindestens 12 X 25 cm.
von 15 Deutsche Mark.
Sie sind so beschaffen, daß sie beim Auftreffen des Balles
nach hinten abkippen.
Gewonnene Gegenstünde werden nicht zurückgekauft. Der Spieler erhält einen Gewinn nach freier Auswahl,
Die Spielregeln mhl der Gewinnplan werden am Ver- wenn er mit drei Bällen alle drei Kippfiguren umwirft.
anstaltungsort för jeden Spieler deutlich sichtbar an- Für zwei umgeworfene Figuren erhält der Spieler einen
gebracht. kleineren Gewinn.
Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier Aus-
Zu 11. Ballwerfen in ausgestellte wahl betragen mindestens das Eineinhalbfache und die
Gegenstän'de eines kleineren Gewinnes mindestens 60 vom Hundert
des Einsatzes für ein Spiel.
Der Durchmesser des Balles beträgt mindestens 30 mm.
Tischtennisbälle oder ähnlich elastische Bälle werden Zu 14. Ballwerfen auf bewegliche Figuren
nicht verwendet.
Der Durchmesser des Balles beträgt mindestens 80 mm
Die Entfernung zwische.n dem Spieler und den aufge- und das Gewicht mindestens 100 g.
stellten Gewinngegensli:inden beträgt nicht mehr als
2,20 m. Geworfen wird auf drei Hüte (Zylinder), die drei neben-
einander angebrachten, beweglichen Figuren aufgesetzt
Die Einwurföffnungen der aus,gestefüen Ge,genstande oder sind.
der an deren Stelle aufgestellten Auffangvorrichtungen
liegen nicht höher als 1,30 m über der Standfläche des Die Hüte befinden sich in einer Höhe von mindestens
Spielers. 1,20 m und höchstens 1,60 m über der Standfläche des
Spielers; ihr Abstand zu dem Spieler beträgt höchstens
Der Durchmesser der Einwurföffnungen zur Aufnahme 2,20m.
des Balles ist mindestens 20 mm größer als der Durch-
messer des Balles. Die Größe der Hüte beträgt mindestens 12 X 25 cm.
Die Figuren werden während des Spiels seitlich oder
Die Tiefe des Gewinngegenstandes oder der an dessen auf und ab bewegt. Sie sind dem Spieler jeweils min-
Stelle aufgestellten Auffangvorrichtung ist mindestens
destens fünf Sekunden sichtbar.
doppelt so groß wie der Durchmesser des Balles. In den
Gewinn oder in die Auffangvorrichtung werden keine Die Hüte sind so beschaffen, daß sie beim Auftreffen
Gegenstände eingelegt. des Balles nach hinten kippen oder herunterfallen.
Die Auffangvorrichtung trägt die Bezeichnung des Der Spieler gewinnt, wenn er mit drei Bällen alle drei
Gewinngegenstandes. Hüte abwirft.
Die Gestehungskosten des Gewinnes betragen min-
Der Spieler gewinnt, wenn der Bull in dem Gewinn-
destens das Eineinhalbfache des Einsatzes für ein Spiel.
gegenstand oder in der Auffongvorrichtung liegen bleibt.
Die Zahl der ausgestellten Gegenstände bleibt nach Zu 15. Ballwerfen auf sechs Konservendosen
Gewinnen unverändert.
Gespielt wird mit drei Bällen. Der Durchmesser der
Die Gestehungskosten für den Mindestgewinn betragen Bälle beträgt mindestens 60 mm und ihr Gewicht min-
mindestens 60 vom Hundert d(~s Einzeleinsatzes. destens 100 g.
854 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I
Verwendet werden sechs leere, handelsübliche, oben und die eines kleineren Gewinnes mindestens 60 vom
und unten geschlossene Konservendosen mit folgenden Hundert eines Einsatzes für ein Spiel.
Abmessungen:
Höhe ca. 12 cm,
Durchmesser ca. 10 cm, 18. Pfeilwerfen auf Zehner-Ringscheibe
die zu einer Pyramide 3 + 2 + 1 aufgebaut sind. 19. Pfeilwerfen auf Luftballons
Die Unterlage, auf der die Pyramide steht, ist höchstens 20. Pfeilwerfen auf Korkknöpfe
30 cm breit; die Höhe liegt mindestens 1,20 m und
höchstens 1,60 m über der Standfläche des Spielers. Es werden nur handelsübliche Sport-Wurfpfeile von
ca. 13 cm Länge verwendet. Der vordere Teil besteht
Der Abstand zwischen dem Spieler und der Pyramide aus einer ca. 2 cm langen Metallspitze und einem min-
beträgt nicht mehr als 2,50 m. destens 4,5 cm langen massiven Metallmittelstück. Das
Der Spieler gewinnt, wenn er mit drei Würfen alle Ende besteht aus einem Flügelstück.
sechs Konservendosen vom Brett wirft Der Einsatz für ein Spiel beträgt höchstens 0,50 Deut-
Die Gestehungskosten eines Gewinnes betragen min- sche Mark, die Gestehungskosten eines Gewinnes be-
destens soviel wie der Einsatz für ein Spiel. tragen höchstens 15 Deutsche Mark.
Der Veranstalter kann für mehrere gewonnene Spiele
Zu 16. Ballwerfen auf zehn Konservendosen durch Umtausch der Gewinne einen entsprechend höheren
Gespielt wird mit drei Bällen. Der Durchmesser der Gewinn gewähren. Die einzelnen Gewinne brauchen nicht
Bälle beträgt mindestens 60 mm und ihr Gewicht min- unmittelbar hintereinander erzielt zu werden. Die Höchst-
destens 100 g. grenze der Gestehungskosten des höheren Gewinnes
ergibt sich aus der Summe der Gestehungskosten der
Verwendet werden zehn leere, handelsübliche, oben einzelnen Gewinne, übersteigt jedoch nicht den Betrag
und unten geschlossene Konservendosen mit folgenden von 15 Deutsche Mark. ·
Abmessungen:
Höhe ca. 12 cm, Gewonnene Gegenstände werden nicht zurückgekauft.
Durchmesser ca. 10 cm, Die Spielregeln und der Gewinnplan werden am Ver-
die zu einer Pyramide 4 + 3 + 2 + 1 aufgebaut sind. anstaltungsort für jeden Spieler deutlich sichtbar ange-
Die Unterlage, auf der die Pyramide steht, ist nicht bracht.
breiter als 30 cm; die Höhe liegt mindestens 1,20 m und
Zu 18. Pfeilwerfen auf Zehner-Ringscheibe
höchstens 1,60 m über der Standfüiche des Spielers.
Gespielt wird mit drei Pfeilen. Geworfen wird auf eine
Der Abstand zwischen dem Spieler und der Pyramide
beträgt höchstens 2,50 m. Zehner-Ringscheibe in der Größe 50 X 50 cm.
Der Spieler erhält für den Abwurf von zehn Dosen Der Ringabstand beträgt 25 mm.
einen Gewinn nach freier Auswahl, für den Abwurf von Die Unterlage besteht aus astfreiem, fugenlosem
neun Dosen einen mittleren und für den Abwurf von Weichholz.
acht Dosen einen kleineren Gewinn.
Die Scheibe ist so angebracht, daß der Scheibenmittel-
Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier Aus- punkt zwischen 1,60 m und 1,70 m über der Standfläche
wahl betragen mindestens das Dreifache, eines mittleren des Spielers liegt.
Gewinnes mindestens das Einfache und die eines kleineren
Gewinnes mindestens 60 vom Hundert des Einsatzes für Der Abstand zwischen dem Spieler und dem Ziel be-
ein Spiel. trägt höchstens 2,50 m.
Erzielt der Spieler 30 Ringe, so erhält er einen Gewinn
Zu 17. Ballwerfen in Dffnungen (Ulkköpfe) nach freier Auswahl.
Gespielt wird mit drei Bällen. Der Durchmesser der Bei 28 und 29 Ringen erhält er einen mittleren und bei
Bälle beträgt höchstens 60 mm und ihr Gewicht min- 25 bis 27 Ringen einen kleineren Gewinn.
destens 100 g.
Bei der Auswertung zählt der angerissene Ring nach
Die Dffnungen befinden sich in einer Platte oder in
oben.
Ulkköpfen.
Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier Aus-
Die Größe der Dffnungen beträgt an der engsten Stelle
wahl betragen mindestens das Fünffache des Einsatzes
mindestens 12 cm. Die Höhe der Dffnungen liegt min-
für ein Spiel, eines mittleren Gewinnes mindestens das
destens 1,20 m und höchstens 1,60 m über der Standfläche
Doppelte und die eines kleineren Gewinnes mindestens
des Spielers.
60 vom Hundert des Einsatzes für ein Spiel.
Der Abstand zwischen dem Spieler und den Dffnungen
beträgt nicht mehr als 2,00 m. Zu 19. Pfeilwerfen auf Luftballons
Die Trefferbälle werden für den Spieler sichtbar in Gespielt wird mit drei Pfeilen. Geworfen wird auf
Netzen aufgefangen. Luftballons mit mindestens 10 cm Durchmesser. Sie sind
Der Spieler erhält einen Gewinn nach freier Auswahl, in drei Reihen im Abstand von 25 cm an einer Holztafel
wenn er drei Bälle hintereinander in die Offnungen wirft. befestigt.
Bei zwei eingeworfenen Bällen erhält er einen mitt- Die mittlere Reihe der Luftballons befindet sich in
leren und bei einem eingeworfenen Ball einen kleineren 1,60 m Höhe über der Standfläche des Spielers.
Gewinn. Der Abstand zwischen dem Spieler und der Holzplatte
Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier Aus- beträgt höchstens 2,50 m.
wahl betragen mindestens das Fünffache des Einsatzes Trifft der Spieler drei Ballons, so erhält er einen Ge-
für ein Spiel. winn nach freier Auswahl, bei zwei Ballons einen mitt-
Die Gestehungskosten eines mittleren Gewinnes betra- leren Gewinn und bei einem Ballon einen kleineren
gen mindestens das Doppelte eines Einsatzes für ein Spiel Gewinn.·
Nr. 64 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1963 855
Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier Aus- mindes,tens 25 cm Tiefe. Dieser ist fest verankert; der
Wdhl betrngcn mindestens das fünffache des Einsatzes Neigungswinkel beträgt 32-45°.
für ein Spiel, die eines mittleren Gevvinnes mindestens Die Unterlage, auf der der Eimer ruht, liegt nicht
das Doppclle und die eines kleineren Gewinnes minde- höher als 75 cm über der Standfläche des Spielers.
stens 60 vom Hundert des Einsalzes für ein Spiel.
Der Abstand zwischen dem Spieler und dem vorderen
Zu 20. Pfeil wer f c n au f Korkknöpfe Eimerrand beträgt höchstens 2,20 m.
Gespicll. wird mit vier Pfeilc:n. Geworfen wird auf eine Vom Spieler eingeworfene Kugeln werden während
Korkscheibe mit einem D11rd1rncssor von 45 cm, in die des Spiels nicht herausgenommen.
in re9elmlißi9c'n AbsLinden 24 metalleinqcfaßte Kork- Der Spieler erhält für drei hintereinander eingeworfene
knöpfe von je 35 mm Durdimesscr eingelassen sind. Kugeln einen Gewinn nach freier Auswahl; für zwe,i
Die Scheilw ist so an(JCbrncht, (ldß der Scheibenmittel- eingeworfene Kugeln einen kleineren Gewinn.
punkt in einer Höhe zwischen l,G0 m und 1,70 m über
Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier
der StancHläche des Spielers lie9t. Auswahl betragen mindestens das Dreifache und die
Der Abstand zwischen dem Spieler und dem Ziel be- eines kleineren Gewinnes mindestens 60 vom Hundert
trägt höchstEms 2,50 m. des Einsatzes für ein Spiel.
Wird ein Korkknopf ucLroffon, erhält der Spieler den
vorgeschriebenen Gewinn, auch wenn der Pfeil in dem Zu 22. Groschen werfen auf Sc h ok o 1 ade tafeln,
Korkknopf nicht stecken bleibt. Pralinen- und Kekspackungen
Der Spieler erhält bei Der Spieler wirft ein Zehnpfennigstück auf die als Ge-
4 Treffern einen Gewinn nach freier Auswahl, winne ausgelegten Mustergegenstände. Er erhält den ent-
3 Treffern einen Hauptgewinn, sprechenden Gewinn, wenn das Zehnpfennigstück auf
dem Muster liegen bleibt. Auf einer in 50 bis 80 cm Höhe
2 Treffern einen mittleren und
über dem Boden waagerecht aufgestellten Platte mit
1 Treffer einen kleineren Gewinn.. glatter Oberfläche werden Muster von Schokoladetafeln
Die Gestehungskosten eines Gewinnes ·nach freier sowie Pralinen- und Kekspackungen ausgelegt. Der Ab-
Auswahl betragen mindestens das Zehnfache, eines stand beträgt allseits nicht mehr als 30 mm.
Hauptgewinnes das Fünffache, eines mittleren Gewinnes Werden Packungen und Tafeln von verschiedener Höhe
das Eineinhalbfache und eines kleineren Gewinnes verwendet, so dürfen die vom Spieler jeweils entfernter
60 vom Hundert des Einsatzes für ein Spiel. liegenden nicht höher sein als die davorliegenden; die
Verwendung von geeigneten Unterlagen ist zulässig.
21. Eimerwerfen
Der Abstand zwischen dem Spiele1r und den Muster-
22. Groschenwerfen auf Schokoladetafeln, gegenständen ist nicht größer als 2,20 m.
Pralinen- und Kekspackungen Die Gestehungskosten für einen Gewinn betragen
23. Groschenwerfen auf Teller mindestens 0,06 Deutsche Mark.
24. Lustige Nagelei
Zu 23. Groschen werfen auf Te 11 er
25. Lustige Nagelei (Drei Hammerschläge)
Der Spieler wirft dreimal ein Zehnpfennigstück in auf-
26. Plattenwerfen gestellte Suppentellm von ca. 22 cm Durchmesser und
27. Ringwerfen auf Flaschen ca. 28 mm Tiefe.
28. Ringwerfen auf eingesteckte Gegenstände Auf einer in 60 bis 70 cm Höhe über dem Boden
waagerecht liegenden Platte sind in einem Abstand von
29. Ringwerfen Ifoppla-Hopp 5 cm hintereinander 3 Teller aufgestellt.
30. Ringwerfen auf Nägel Der Abstand des Spielers zur Kante des vordersten
31. Krach im Hinterhaus Tellers beträgt höchstens 1,00 m.
32. Klein-Kegelbahn Der Spieler erhält einen Gewinn, wenn e,in Zehn-
pfennigstück in einem der Teller liegen bleibt.
33. Scheren-Kegelbahn
Zehnpfennigstücke, die von einem Teller abspringen
Der Einsatz für ein Spiel beträgt höchstens 0,50 Deut-
und in einem anderen Teller lie,gen bleiben, zählen als
sche Mark. Die Gestehungskosten des Höchstgewinne,s
Treffer.
betragen höchstens 15 Deutsche Mark.
Der Veranstalter kann für mehrere gewonnene Spiele Die eingeworfenen Zehnpfennigstücke bleiben bis zum
durch Umtausch der Gewinne einen entsprechend höhe- Abschluß des Spiels in den Tellern liegen.
ren Gewinn gewähren. Die einzelnen Gewinne brauchen Der Spieler erhält bei
nicht unmittelbar hintereinander erzielt zu werden. Die 1 Treffer einen kleineren Gewinn,
Höchstgrenze der Gestehungskosten des höheren Ge-
2 Treffern einen mittleren Gewinn und
winnes ergibt sich aus der Summe der Gestehungskosten
der einzelnen Gewinne, übersteigt jedoch nicht den Be- 3 Treffern einen Hauptgewinn.
trag von 15 Deutsche Mark. Die Gestehungskosten betragen für den Hauptgewinn
Gewonnene Gegenstände werden nicht zurückgekauft. mindestens das Dreißigfache, füt den mittleren Gewinn
das Fünffache und für den kleineren Gewinn 60 vom
Die Spielregeln und der Gewinnplan werden am Ver-
Hundert des Einsatzes für das Spiel.
anstaltungsort für jeden Spieler deutlich sichtbar an-
gebracht.
Zu 24. Lustige Nagelei
Zu 21. Eimerwerfen
Der Spieler schlägt den in e,inem Holzbalken senkrecht
Der Spieler wirft drei Holzkugeln von etwa 50 mm e.ingesteckten Nagel mit einem Hammerschlag bis zum
Durchmesse,r in einen schräg gestellten Metalleimer von Kopf ein.
856 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963,' Teil I
Der Nc1gelbalkcm mit einem Querschnitt von mindestens Der Ring ist massiv und besteht aus Holz, Hartgummi
12 >< 12 cm besteht aus astfreicm Weichholz (z.B. Tanne oder Kunststoff.
oder Kiefer). Er isl so befestigt, daß er beim Nageln Der Innendurchmesser ist mindestens 10 mm größer
nicht federt.
als der größte Durchmesser der Flasche.
Es werden neue, lrnndelsübliche, zweizöllige, runde Es werden nur Weißweinflc1schen von 0,7 1 Inhalt ver-
Drahtnägel mit Köpfen verwc11Hlet. Die Verwendung von wendet. Die Verwendung von Sockeln und anderen
Nägeln mit glatten Köpfen ist unzulässig,
Unterlagen ist unzulässig.
Das Gewicht des T-Jcimrncrs betr~igt mindestens 400 g Die Flaschen sind nicht mit sperrigen Verschlüssen
und die Lünge des Stiels mindestens 30 cm.
oder anderen Gegenständen versehen.
Der Spieler erhiilt einen Gewinn, wenn er den Nagel Die Aufstellfläche der Flaschen liegt mindestens 30 cm
mit einem Hamrnerschlc1g bis zum Kopf einschlägt. und höchstens 1,00 m über der Standfläche des Spielers.
Die Gcstehun~1skosten eines Gewinnes betragen min- Die Entfernung vom Spieler bis zu den vordersten
destens 60 vom Hundc!rl cks Eins,1tzes für ein Spiel.
Flaschen beträgt nicht mehr als 1,70 m und bis zu den
hintersten Flaschen nicht mehr als 2,50 m.
Zu 25. Lustige Nc1gelei (Drei Hammerschläge)
Der Abstand zwischen den Flaschen beträgt minde-
Der Spieler schlägt den in einem Holzbalken senkrecht
stens 20 cm.
eingesteckten Nagel mit drei Hammerschlägen bis zum
Kopf ein. Die Gestehungskosten für den Mindestgewinn betragen
mindestens 60 vom Hundert des Einzeleinsatzes.
Der Nagelbalken mit einem Querschnitt von mindestens
12 X 12 cm besteht aus astfreiem Weichholz (z.B. Tanne
oder Kiefer). Er ist so befestigt, daß er beim Nageln Zu 28. Ringwerfen auf eingesteckte
nicht Jedert. Gegenstände
Es werden neue, handelsübliche, dreizöllige, runde Der Spieler wirft einen Metallring auf eingesteckte
Drahtnägel mit Köpfen verwendet. Die Verwendung von Gegenstände (z. B. Taschenmesser, Scheren, Kugelschrei-
Nägeln mit glc1tten Köpfen ist unzulässig. ber usw.).
Das Gewicht des Hammers beträgt mindestens 400 g Auf einer mit 60° nach hinten geneigten Vorrichtung
und die Länge des Stiels mindestens 30 cm. von höchstens 1,50 m Höhe und mindestens 1,00 m Breite
sind im Abstand von höchstens 10 cm Gewinngegen-
Der Spieler erhält einen Gewinn, wenn er den Nagel
mit drei Hammerschlägen bis zum Kopf einschlägt. stände aufgesteckt.
Die Unterkante der Vorrichtung befindet sich 50 cm
Die Gestehungskosten eines Gewinnes betragen min-
über der Standfläche des Spielers und ist nicht mehr als
destens 60 vom Hundcrl des Einsatzes für ein Spiel.
1,60 m von ihm entfernt.
Zu 26. P 1 c1 t t e n werfen Verwendet werden mc1ssive Metallringe, deren innerer
Auf einer in 70 cm Höhe wac1gerecht aufgestellten Durchmesser mindestens 20 mm größer ist als der größte
Platte mit glatter• Oberfläche sind ·in drei hintereinander Durchmesser oder die größte Breite des Gewinngegen-
angeordneten Reihern Kreise angebracht. Der Durchmes- standes, Der innere Durchmesser ist jedoch nicht kleiner
ser der Kreise in der vorderen und mittleren Reihe be- als 45 mm.
trägt 20 cm und in der hinteren Reihe 15 cm. Der Ab- Der Spieler gewinnt den Gegenstand, an dem der Ring
stand zwischen den äußeren Kreisrändern beträgt hängen bleibt.
mindestens 20 cm.
Die Gestehungskosten eines Gewinnes betrngen min-
Der Abstand zwischen dem Spieler und dem vorderen destens das Dappelte des Einsatzes für ein Spiel.
Kreisrand der hinteren Rei.he beträgt höchstens 2,50 m.
Es werden runde Wurfplatten aus verzinktem Blech Zu 29. Ringwerf en Hoppla-Hopp
mit einem Durchmesser von höchstens 12 cm verwendet.
Der Spieler wirft einen Ring auf einen ausgestellten
Der Spieler wirft die Wurfplatten in eines der Felder. Gegenstc1nd. Der Gegenstand wird gewonnen, wenn der
Er gewinnt, wenn die Plc11:te in einem der Kre,ise liegen Ring den Sockelboden umschließt.
bh~ibt. Wird ein Teil (for Begrenzungslinie von der Platte Die Gewinngegenstände werden auf einer Holzunter-
bedeckt, gilt das Spiel als verloren. lage (Sockel) aufgestellt. Der Sockel ist nicht höher als
Bleibt die Platte in einem Kreis der hinteren Reihe 25 mm.
liegen, erhält der Spieler einen Gewinn nc1ch freier Aus- Die Oberkante des Gewinngegenstandes liegt nicht
wahl. Bleibt sie in einem Kreis der mittleren Reihe niedriger als 50 cm und nicht höher als 1,50 m über der
liegen, so erhält er einen mittleren Gewinn; bleibt sie Standfläche des Spielers.
in einem Kreis der vorderen Reihe liegen, erhält er einen
Der Gewinngegenstand wird in der Mitte des Sockels
kleineren Gewinn.
aufgestellt und ragt über diesen nicht hinaus.
Die Ge,stehungskosten eines Gewinnes nach freier
Der Wurfring ist massiv und besteht aus Holz, Hart-
Auswahl betrngcn mindestens das Fünffache, die eines
gummi oder Kunststoff. Der Innendurchmesser ist min-
mittleren Gewimws mindestens das Einfache und die
destens 15 mm größer als die Oberflächen-Dic1gonale des
eines kleineren Gewinnes mindestens 60 vom Hundert
des Einsalzes für ein Spiel. Sockels.
Der Abstand zwischen den einzelnen Sockeln beträgt
Zu 27. Ringwerfen auf Flc1schen mindestens 15 cm.
Der Spieler wirft einen Ring auf eine aufgestellte Die Entfernung vom Spieler bis zu den vordersten
• Flasche . Er gewinnt, wenn der Ring den Flaschenboden Gewinngegenständen beträgt nicht mehr als 1,70 m und
umschließt, die gelroffene Flasche oder den entsprechen- bis zu den hintersten Gewinngegenständen nicht mehr
den Gewinn. als 2,50 m.
Nr. 64 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1963 857
Die Gesteht1n~;sk os! r,n des Ilöchstgewinnes betragen Kegelbahn aufgestellt. Die Aufstellpunkte sind markiert.
mindestens dt1s Fi"1nffdd1c: und für den Mindestgewinn Die Kegelhöhe beträgt 120 mm, der untere Durchmesser
minde.stens 60 vom Jlunclcrt dl:S Dinsatzes für ein Spiel. 22 mm.
Der _vordere, etwa 50 cm lange Teil der Ablauffläche
Zu 30. R in <J w c, r f e n au r N ä ur~ 1 hat ein Gefälle von ca. 70°. Die Kugeln bestehen aus
Kunststoff. Der Durchmesser beträgt mindestens 40 mm,
Der Spic!t,r wirH ein(,n Mc!.c1ll-! lohlring auf Nctgel, die das Gewicht mindestens 50 g.
in eine 1Jolzp1ül.Lc! ein\Je.,;ch!.HJl:11 sind.
Der Spieler erhält
ln eine mit: cin<:'lll. Winkd von 60° nuch hinten ge-
einen Gewinn nach freier Auswahl, wenn er mit
rwi01.c„ l folzpial tc V(Jn höchstens 1,50 m Höhe und min-
einer Kugel,
dcsi.cns 1,00 m Breite sind im Abst,md von 10 cm Nägel
cinrJE!Schlaric!n, die mindc:stcns 4 cm herausragen. Die einen mittleren Gewinn, wenn er mit zwei Kugeln
N<19cJköpfo hc1ben einen Durd1n1cc;ser von höchstens und
20 mm. einen kleineren Gewinn, wenn er mit drei Kugeln
Die Unterkcirlle der Platte befindet sich 50 cm über neun Kegel umwirft.
der Standflüche des Spielers und ist höchstens 1,60 m Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier Aus-
von ihm entfernt. wahl betragen mindestens das Zehnfache, die des mitt-
Verwendet werden Metall-Hohlringe mit einem inneren leren Gewinnes mindestens das Dreifache und die des
Durchmesser von mindestens 45 mm. kleineren Gewinnes mindestens das Einfache des Ein-
satzes für ein Spiel.
Bleibt der Wurfring an einem Na9el hängen, so erhält
der Spieler den daran befestigten Gewinn.
Zu 33. Scheren - K e g e 1 bahn
Die Gestehungskosten eines Gewinnes betragen min- Der Spieler rollt eine Kugel auf neun aufgestellte
destens 60 vom Hundert des Einsatzes für ein Spiel. Kegel zu.
Die Spieleinrichtung ist höchstens 2,10 m lang, 50 cm
Zu 31. Krach im Hinterhaus breit und steht etwa 60 cm waagerecht über der Stand•
fläche des Spielers. Die Scherenbahn ist 1,90 m lang,
Der Spieler wirft mit drei eiförmigen, etwa 5 X 7 cm 10 cm breit und hat eine Bohlenhöhe von 13 mm. Die
großen Holzstücken auf Porzellan- oder Steingutteller. Bahn verbreitert sich beim Beginn der Schere (bei etwa
1,10 n{) auf die Höchstbreite von 32 cm. In der M.itte
An einer sc!nkrechf('l1 Wand sind in einer Höhe zwi-
einer Längsseite des Gerätes ist eine Wasserwaage an-
schen 1,20 m und 1,60 rn über der Standfiäche des Spie-
gebracht.
lers die drei StcinrJul- ocler Porzellanteller mit einem
Durchmesser von mindestens 1:i cm in Dreiecksform an- Neun Holzkegel werden am Ende der Laufbahn auf
gebrc1cht. Der Ab'.;Land von Teller zu Teller beträgt einer Grundfläche von 20 X 20 cm wie auf einer normalen
höchstens 30 cm. Kegelbahn aufgestellt. Die Aufstellpunkte sind markiert.
Die Entfernung zwisdwn dem Spieler und den Tellern Die Kegelhöhe beträgt 11 O mm, der Durchmesser des
betüigt höchstens 2,50 m. Kegelfußes 23 mm.
Der Spieler erhüll: einen Gewinn nach freier Auswahl, Die Kugel aus Kunststoff besitzt einen Durchmesser
wenn er mit drei WLirlcn drei Teller zertrümmert. Für von mindestens 48 mm, ihr Gewicht beträgt mindestens
zwei Teller erhi:ill er einen kleineren Gewinn. 75 g.
Die Gestehun9skostcn eines Gewinnes nach freier Der Spieler erhält einen
Auswahl bl!tra9cn rn indestens soviel wie der Einsatz Gewinn nach freier Auswahl, wenn er mit einer
für ein Spiel, die eines kleinc:ren c;ewinnes mindestens Kugel,
60 vom Hundert des Einzelcinsc1!,.es. einen mittleren Gewinn, wenn er mit zwei Kugeln
und
einen kleineren Gewinn, wenn er mit drei Kugeln
Zu 32. K 1 ein- K c 9 e l bahn
neun Kegel umwirft.
Der Spieler läßt eine KugE:l auf neun aufgestellte Die Gestehungskosten eines Gewinnes nach freier
Kegel rollen. Auswahl betragen mindestens das Zehnfache, die des
Die Spieleinrichtunu ist höchstens 2,40 m lang und mittleren Gewinnes mindestens das Di·eifache und die
etwa 50 cm breit. des kleineren Gewinnes mindestens das Einfache des Ein-
satzes für ein Spiel.
Sie steht fest verschraubt auf Pfosten etwa 75 cm
waagerecht über dem Boden. In der Mitte der Längs-
seite ist eine Wasserwaage angebracht. Die Lauffläche Zu 34. Kraft m e ß spiele
cler Kugel ist etwa 2,35 m lang und 45 cm breit. Neun Der Einsatz bei Kraftmeßspielen wie „Haut den Lukas"
Holzkegel werden am Ende der Laufbahn auf einer beträgt höchstens 0,50 Deutsche Mark, die Gestehungs-
Grundfläche von 16 :.-< 16 cm wie anf einer normalen kosten eines Gewinnes höchstens 0,50 Deutsche Mark.
858 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I
Anlage 3
Ausspielungen auf Jahrmärkten, Schützenfesten
oder ähnlichen Veranstaltungen
1. Fische- oder Entenangeln
2. Plattenangeln
3. Fische- oder Entenangeln mit Magneten
4. Plattenangeln mit Magneten
5. Fadenziehen - 100 Fäden
6. Fadenziehen - 160 Fäden
7. Würfelspiel „Uber 12 gewinnt"
8. Würfelspiel „3 und 18"
9. Zahlenkesselspiel
10. Lostopfspiel
Spielbedingungen
1. Fische- oder Dn lena ng eln Zu 1. Fische- oder Entenangeln
2. Plattenangeln Die Fische oder Enten aus schwimmfähigem Material
befinden sich in einem Wasserbecken.
3. Fische- oder Dntenangeln mit Magneten
Zu Beginn eines jeden Spieles sind alle zum Spiel
4. Plattenangeln mit Magneten gehörenden Figuren im \Nasser.
Der Einsatz für ein Spiel beträgt höchstens 0,50 Angelt der Spieler eine mit einer Gewinnzahl ver-
Deutsche Mark. Mit einer Angel, an deren Ende ein sehene Figur, so erhält er den mit der gleichen Zahl
Angelhaken befestigt ist, werden aus einem Spielfeld versehenen Gewinn.
Gegenstände geangelt, an deren Oberseiten sich je eine
Ose befindet. Zu 2. P 1 a t t e n an g e 1 n
Beim Angeln mit Magneten befindet sich ari der Angel Auf einem waagerecht aufgestellten Spielfeld liegen
übersichtlich angeordnet 5 X 5 cm große, viereckige
ein Magnet und an der Oberseite des Angelgegenstandes
ein Magnetplättchen. Die Länge der Angelschnur ist so Platten.
bemessen, daß die Gegenstände geangelt werden können. Zu Beginn eines jeden Spieles befinden sich alle zum
Spiel gehörenden Platten auf der Spielfläche.
Der Spieler kann unmittelbar an das Spielfeld heran-
Angelt der Spieler eine mit einer Gewinnzahl ver-
treten.
sehene Platte, so erhält er den mit der gleichen Zahl
Die Spielzeit ist nicht begrenzt. versehenen Gewinn.
Ein Fünftel aller zum · Spiel gehörenden Angelgegen- Zu 3. Fische - oder Enten an g e 1n mit Magneten
stände ist mit Gewinnzahlen versehen. Die gleichen Zah-
Die Fische oder Enten aus schwimmfähigem Material
len befinden sich an den dazu gehörenden Gewinnen.
befinden sich in einem Wasserbecken.
Die Summe der Gestehungskosten dieser Gewinne be- Zu Beginn eines jeden Spieles sind alle zum Spiel
trägt insgesamt mindestens 60 vom Hundert der Einsätze gehörenden Figuren im vVasser.
so vieler Einzelspiele, als Angelgegenstände (Nieten und
Das Gewicht· der Fische oder Enten ist so bemessen,
Gewinne) zum Spiel gehören.
daß die Anziehungskraft der Magneten ein Anheben je-
Die Gestehungskosten eines Gewinnes betragen höch- weils einer Figur ermöglicht. Löst sich die Figur nach
stens 15 Deutsche Mark, die Gestehungskosten des klein- dem Anheben vom Magneten, so gilt sie als geangelt.
sten Gewinnes mindestens 60 vom Hundert des Ein- Angelt der Spieler eine mit einer Gewinnzahl verse-
satzes für ein Spiel. hene Figur, so erhält er den mit der gleichen Zahl ver-
Der Veranstalter kann für mehrere gewonnene Spiele sehenen Gewinn.
durch Umtausch der Gewinne einen entsprechend höheren Zu 4. Plattenangeln mit Magneten
Gewinn gewähren.
Auf einem waagerecht aufgestellten Spielfeld liegen
Die einzelnen Gewinne brauchen nicht unmittelbar hin- übersichtlich angeordnet Angelplatten.
tereinander erzielt zu werden. Die Höchstgrenze der
Zu Beginn eines jeden Spieles befinden sich alle zum
Gestehungskosten des höheren Gewinnes ergibt sich aus
Spiel gehörenden Platten auf der Spielfüiche.
der Summe der Gestehungskosten der einzelnen Ge-
winne, übersteigt jedoch nicht den Betrag von 15 Deutsche Das Gewicht der Platten ist so bemessen, daß die An-
Mark. ziehungskraft der Magneten ein Anheben jeweils einer
Platte ermöglicht. Löst sich die Platte nach dem Anheben
Gewonnene Gegenstände werden nicht zurückgekauft. vom Magneten, so gilt sie als geangelt.
Der Gewinnplan und die Spielregeln werden am Ver- Angelt der Spieler eine mit einer Gewinnzahl ver-
anstaltungsort für jeden Spieler deutlich sichtbar an- sehene Platte, so erhält er den mit der gleichen Zahl
gebracht. versehenen Gewinn.
Nr. 64 - Tag der Ausgabe: B<lffll, den 30. November 1963 859
5. Fc1denziehcn - 100 Fäden Auf je 1 m Standfront wird nur ein Würf..;ibrett auf-
6. Fadenziehen - 160 Fäden gestellt.
7. Würfelspiel „ Ober 12 gewinnt" Der Spieler wirft gleichzeitig drei Würfel aus dem
8. Würfelspiel „3 und 18" Becher. Die Würfel bleiben nach dem Wurf so lange
9. Zahlenkesselspiel liegen, bis der Spieler die Augenzahlen selbst festgestellt
hat.
Der Einsatz für ein Spiel beträgt höchstens 0,50 Deutsche
Mark. Die Gestehungskosten eines Gewinnes betragen Beträgt die Augenzahl über 12, so erhält er einen
höchslens 15 Deutsche Mark. Der Veranstalter kann für Gewinn. Für die Augenzahl 18 erhält er einen Gewinn
mehrere gewonnene Spiele durch Umtausch der Gewinne nach freier Auswahl. Die Gestehungskosten dieses Ge-
einen entsprechend höheren Gewinn gewähren. Die ein- winnes betragen mindestens das Dreißigfache und für
zelnen Gewinne brauchen nicht unmittelbar hinterein- einen Gewinn auf die Augenzahlen
ander erzielt zu werden. Die Höchstgrenze der Geste- 17 mindestens das Sechsfache,
hungskosten des höheren Gewinnes ergibt sich aus der 16 mindestens das Dreifache,
Summe der Gestehungskosten der einzelnen Gewinne, 15 mindestens das Zweifache,
übersteigt jedoch nicht den Betrag von 15 Deutsche Mark.
14 mindestens das Eineinhalbfache und
Gewonnene Gegenstctnde werden nicht zurückgekauft. 13 mindestens das Einfache
Die Spielregeln und der Gewinnplan werden am Ver- des Einsatzes für ein Spiel.
anstaltungsort für jeclc•n Spieler deutlich sichtbar an-
gebracht. Zu 8. Würfe 1 spie 1 „ 3 und 1 8"
Zu 5. Faden ziehen -- 100 F ü den Zum Spiel werden fabrikmäßig hergestellte Würfel aus
Knochen oder abwaschbarem Kunststoff verwendet. Die
Zum Spiel gehören 100 Päden aus abwc1schbarem Mate- Kanten sind abgerundet und 10 bis 20 mm lang. Die
rial wie Nylon oder Perlon. sechs Flächen der Würfel sind so mit den Augenzahlen
Die Fäden laufen so über eine Aufhängevorrichtung, 1 bis 6 versehen, daß die Summe der sich gegenüberlie-
daß ihre zum Teil mit Gewinngegenständen versehenen genden Zahlen jeweils 7 ergibt. Der Würfelbecher be-
Enden übersichtlich und einzeln erkennbar sind. steht aus Leder, Kunststoff oder ähnlichem abwaschbarem
Material.
Die entgegengesetzten Enden, an denen der Spieler
zieht, sind so zusammengefaßt, daß sie gleich lang sind. Das Würfelbrett hat eine glatte Oberfläche.
Dem Spieler werden jeweils alle 100 Fäden zum Spiel Auf je 1 m Standfront wird nur ein Würfelbrett auf-
angeboten. Hängt an dem vom Spieler gezogenen Faden gestellt. Der Spieler wirft gleichzeitig drei Würfel aus
ein Gewinn, so erhält er diesen Gewinn. dem Becher. Die Würfel bleiben nach dem Wurf so lange
An mindestens 20 Fäden sind Gewinngegenstände be- liegen, bis der Spieler die Augenzahlen selbst festgestellt
festigt, Die Summe der Gestehungskosten dieser Ge- hat.
winne beträgt mindestens 60 vom Hundert aller Einsätze Beträgt die Augenzahl 3 oder 18, erhält er einen Ge-
für 100 Einzelspiele. Die Gestehungskosten des kleinsten winn nach freier Auswahl. Die Gestehungskosten für
Gewinnes betragen mindestens 60 vom Hundert des Ein- diesen Gewinn betragen mindestens das Zwanzigfache
satzes für ein Spiel. und für einen Gewinn auf die Augenzahlen
4 oder 17 mindestens das Fünffache,
Zu 6. Fadenziehen - 160 Fäden
5 oder 16 mindestens das Zweieinhalbfache und
Zum Spiel gehören 160 Fäden aus abwaschbarem Ma- 14 oder 15 mindestens das Einfache
terial wie Ny Ion oder Perlon.
des Einsatzes für ein Spiel.
Die Fäden laufen so über eine Aufhängevorrichtung,
daß ihre zum Teil mit Gewinngegenständen versehenen
Zu 9. Zahlenkesselspiel
Enden übersichtlich und einzeln erkennbar sind.
Der Veranstalter oder ein Spieler wirft eine Kugel in
Die entgegengesetzten Enden, an denen der Spieler
der: Weise in einen runden, am oberen Rand mit einer
zieht, sind so züsammengefaßt, daß sie gleich lang sind.
Bande· versehenen Holzkessel, daß sie mindestens einen
Dem Spieler werden jeweils alle 160 Fäden zum Spiel Umlauf an der Bande zurücklegt.
angeboten. Hängt an dem vom Spieler gezogenen Faden
ein Gewinn, so erhält er diesen Gewinn. Der größte Durchmesser des Kessels beträgt ca. 60 cm.
An mindestens 32 Fäden sind Gewinngegenstände be- Im Innern des Kessels befindet sich ein starrer Zahlen-
festigt. Die Summe der Gestehungskosten dieser Ge- kranz mit 39 Fangnischen, die dreimal mit den Zahlen
winne beträgt mindestens 60 vom Hundert aller Einsätze 0 bis 12 in nicht arithmetischer Reihenfolge versehen
für 160 Einzelpiele. sind.
Die Gestehungskosten des kleinsten Gewinnes betragen Der Kessel ist waagerecht in einer Höhe von ca. 75 cm
mindestens 60 vom Hundert des Einsatzes für ein Spiel. über der Standfläche der Spieler aufgestellt.
Das Spiel beginnt erst, nachdem alle 13 Einsätze auf
Zu 7. Würfelspiel„ Uber 12 gewinnt"
dem mit den Zahlen 0 bis 12 versehenen Zahlenbrett
Zum Spiel werden fabrikmüßig hergestellte Würfel aus gesetzt sind. Es gewinnt der Spieler, dessen gesetzte
Knochen oder abwaschbarem Kunststoff verwendet. Zahl mit der Zahl des Einfallfeldes der Kugel über-
Die Kanten sind abgerundet und 10 bis 20 mm lang. einstimmt.
Die sechs Flächen der Würfel sind so mit den Augen- Die Gestehungskosten des Gewinnes betragen minde-
zahlen 1 bis 6 versehen, daß die Summe der sich gegen- stens 60 vom Hundert der Summe aller 13 Einsätze.
überliegenden Zahlen jeweils 7 ergibt. Der Würfelbecher
besteht aus Leder, Kunststoff oder ähnlichem abwasch- 10. Lost o p f spie 1
barem Material.
Der Einsatz für ein Spiel beträgt höchstens 0,50
Das Würfelbrett hat eine glatte Oberfläche. Deutsche Mark. Der Spieler erhält dafür ein Los.
860 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I
Es werden nur fabrikmäßig hergestellte und gemischte, Im Laufe eines Tages werden nur Serien einer Art
in verschlossener Packung bezogene Sicherheitslose ver- verwendet. Jede Los-Serie enthält mindestens einen Ge-
wendet, die die sofortige Entscheidung über Gewinn oder winn nach freier Auswahl.
Verlust enlhalten. Die Lose einer Serie sind innen mit Die Gestehungskosten der Gewinne einer Los-Serie
der gleichen Seric)nm1mmer versehen, die aus der Ver- betragen mindestens 60 vom Hundert der Einsätze der
packung nicht zu ersehen ist. zu einer Serie gehörenden Lose.
Die Lose sind so beschaffen, daß die Feststellung, ob Die Gestehungskosten eines Gewinnes betragen höch-
es sich um Cewinnc oder Nieten handelt, ohne Beschä- stens 15 Deutsche Mark, die des kleinsten Gewinnes
digung der Lose nicht möglich ist; eine erneute Verwen- mindestens 60 vom Hundert des Einsatzes für ein Los.
dung ist aus9csch lossen. Lose in Strohhalmen werden Der Veranstalter kann für mehrere gewonnene Spiele
nicht verwendet. durch Umtausch der Gewinne einen entsprechend höhe-
ren Gewinn gewähren. Die einzelnen Gewinne brauchen
Für ein Gewinnlos erhält der Spieler den dazu gehö-
nicht unmittelbar hintereinander erzielt zu werden. Die
renden Gewinn.
Höchstgrenze der Gestehungskosten des höheren Gewin-
nes ergibt sich aus der Summe der Gestehungskosten
Die Gewinnlose sind mit allgemein versUindlichen Be-
griffen, wie Zahlen, Personen-, Ui.nder- oder Ortsnamen der einzelnen Gewinne, übersteigt jedoch nicht den
Betrag von 15 Deutsche Mark.
gekennzeichnet. Sind die Gewinnlose mit Symbolen ge-
kennzeichnet, so werden die gleichen Symbole im Ge- Jede Los-Serie wird ungeteilt aus einem Topf verkauft.
winnplan verwendet. Mit dem Verkauf der nächsten Los-Serie wird erst nach
vollständigem Verkauf der vorhergehenden begonnen.
Zu einer Serie gehören
Gewonnene Gegenstände werden nicht zurückgekauft.
a) 75 Lose, von denen mindestens 15 Gewinnlose sind
Die Spielregeln und der Gewinnplan werden am Ver-
oder
anstaltungsort für jeden Spieler deutlich sichtbar ange-
b) 150 Lose, von denen mindestens 30 Gewinnlose sind. bracht.
Herausgeber I Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: BundesdruckNei.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung· vcrkündd. In Teil HI wird dus als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli „1958 (Bundcsgcscl.zbl. I S. 437) nuch Sad1gebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezu\Jsbed1ngunqen fur Teil I und 11: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,-
zuzÜ!Jlich Zusldlgcbühr. Ein z e Ist ü c k e je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
,.Bun<lcS(JCSclzblatt" Köln 3 99 oder nc1cb Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,15.