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Bundesgesetzblatt
Teil I
1963 Ausgegeben zu Bonn am 29. Januar 1963 Nr. 6
Tag Inhalt Seite
23. 1. 63 Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Ändert Bundesgesetzbl. lII 2126-1.
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger .... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
In Teil II Nr. 2, ausgegeben am 24. Januar 1963, sind veröffentlicht: Verordnung zur. Änderung der Verordnung über
die Beförderung bestimmter feuergefährlicher Gegenstände auf dem Rhein (Ändert Bundesgesetzbl. III 9502-1.). -
Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Baumaterialien, Bauhilfsmittel usw.). -
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Untersuchung d'er Rheinschiffe und -flöße und über
die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen (Ändert Bundesgesetzbl. III 9502-4.). - Ver-
ordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen bei der Einfuhr von Eiprodukten. - Bekanntmachung über
den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und der Vereinbarung über den Durch-
flug im Internationalen Fluglinienverkehr. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über
die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (Inkrafttreten für Ecuador, Griechenland und
Madagaskar). -- Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollabkommens über Behälter. - Bekanntmachung
über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR
(Inkrafttreten für Luxemburg). -- Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Dbereinkommens über das auf
Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht (Inkrafttreten für die Niederlande). - Bekannt-
machung über das Inkrafttreten des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan. -
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland, des Abkommens über die zur Durchführung des Assoziierungsabkommens
zu treffenden Maßnahmen und die dabei anzuwendenden Verfahren und des Abkommens über das Finanzprotokoll.
- Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens. (Inkrafttreten für Norwegen). -
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ver-
einigten Arabischen Republik über den Luftverkehr.
In Teil II Nr. 3, ausgegeben am 26. Januar 1963, sind veröffentlicht: Einundvierzigste Verordnung zur Änderung des
Deutschen Zolltarifs 1962 (Änderung des Gemeinsamen Zolltarifs der EWG; Ananaspflänzlinge usw.). - Fünf-
undvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Zollkontingente der EGKS - 1. Halbjahr
1963). -- Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Aalbrut usw.).
Gesetz
zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes *)
Vom 23. Januar 1963
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- ren Personen aufgenommen werden können. In-
rates das folgende Gesetz beschlossen: soweit wird das Grundrecht der körperlichen
Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grund-
§ 1 gesetz) eingeschränkt."
Das Bundes-Seuchengesetz vom 18. Juli 1961 (Bun- 2. § 18 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
desgesetzbl. I S. 1012) wird wie folgt geändert:
,, (1) Personen dürfen in Betrieben zur Aus-
1. Nach § 14 wird folgender § 14 a eingefügt: übung einer der in § 17 bezeichneten Tätigkeiten
nur eingestellt werden, wenn sie durch ein Zeug-
,,§ 14 a
nis des Gesundheitsamtes, das nicht älter als ein
Bei einer von der zuständigen obersten Landes- Jahr ist, nachweisen, daß bei ihnen Hinderungs-
behörde empfohlenen Schutzimpfung oder einer gründe nach § 17 nicht vorliegen. Die zuständige
Impfung nach § 17 Abs. 4 des Soldatengesetzes Behörde kann zulassen, daß das Zeugnis auch
gegen übertragbare Kinderlähmung dürfen den von einem Arzt, der über die für die Untersuchung
Vorschriften des Arzneimittelgesetzes entspre- notwendigen Einrichtungen verfügt, ausgestellt
chende Impfstoffe verwendet werden, die abge- wird. In diesem Fall ist eine Abschrift des Zeug-
schwächte Erreger enthalten, welche von den nisses unverzüglich dem zuständigen Gesund-
Geimpften ausgeschieden werden und von ande- heitsamt zu übersenden."
•) Ändert Bundesgesetzbl. III 2126-1.
Z 1997 A
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3. § 51 erhält folgenden Absatz 4: S. 1391), die an Bord von Kauffahrteischiffen eine
,, (4) Bei Impfungen nach § 14 a gelten die Ab- der in § 17 bezeicheten Tätigkeiten ausüben, ob-
sätze 1 bis 3 entsprechend, wenn eine andere als liegen die Untersuchungen nach §§ 18 und 74 den
eine geimpfte Person durch ausgeschiedene Erre- nach § 81 Abs. 1 des Seemannsgesetzes zur Un-
ger einen über das übliche Ausmaß einer Impf- tersuchung auf Seediensttauglichkeit ermächtigten
reaktion hinausgehenden Gesundheitsschaden er- Ärzten.
leidet. Ein Gesundheitsschaden, der seiner Art (2) Das zuständige Gesundheitsamt ist unver-
nach durch ausgeschiedene Erreger verursacht sein züglich von dem Ergebnis der Untersuchungen zu
kann, gilt als durch diese Erreger verursacht, unterrichten."
es sei denn, daß er nach wissenschaftlicher Er-
§ 2
kenntnis mit an Sicherheit grenzender Wahr-
scheinlichkeit nicht durch ausgeschiedene Erreger Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
hervorgerufen worden ist." des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
4. Nach § 79 wird folgender § 79 a eingefügt:
,,§ 79 a § 3
(1) Bei Besatzungsmitgliedern im Sinne des § 3 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
des Seemannsgesetzes vom 26. Juli 1957 (Bundes- dung in Kraft. § 51 Abs. 4 des Bundes-Seuchengeset-
gesetzbl. II S. 713) in der Fassung des Gesetzes zes in der Fassung dieses Gesetzes findet auch An-
zur Änderung und 'Ergänzung des Seemannsgeset- wendung, wenn die Impfung vor dem Inkrafttreten
zes vom 25. August 1962 (Bundesgesetzbl. II dieses Gesetzes stattgefunden hat.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 23. Januar 1963
Der Bundes p räs iden t
Lübke
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Arbeit
und Sozialordnung
Blank
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Schwarzhaupt
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. Januar 1963 59
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Achte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage
zum Außenwirtschaftsgesetz -
Vom 17. Januar 1963 14 22. 1. 63 23. 1. 63
Verordnung Nr. 1/63 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt
Vom 10. Januar 1963 14 22. 1. 63 Inkrafttreten
gemäߧ 4
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Einbonddedten für den Jahrgang ·1962
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Die Titelblfüter, die zeitliche Ubersicht und das Sachverzeichnis liegen demnächst bei.
Ausführung : Halbleinen, Rücken mit Goldschrift wie in den vergangenen Jahren
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„Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung
VERLAG"BUNDESGESETZBLATT"BONN·POSTFACH
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdr,1ckerei.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedingungen für Teil I und II: Laufend er Bezug nur ciurch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,-
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