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Bundesgesetzblatt
Teil I
Ausgegeben zu Bonn am 7. August 1963 Nr. 45
Tag 1n h a 1 t Seite
31. 7. 63 Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen
im Personenverkehr .............................. -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585
31. 7. 63 Verordnung über die Gebühren für die Untersuchung des auf Grund von Ausnahmegenehmi-
gungen im Rahmen des Saarvertrages in das Saarland eingehenden Fleisches . . . . . . . . . . . 586
31. 7. 63 Entsclieiclung des Bundesverfassungsgerichts zur Einwohnersteuerordnung des ehemaligen
Landes Würltembcrg-Hcihenzollern ......................................... : . . . . . . . . . . . 587
Hinweis m1f Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588
In Teil II Nr. 26, ausgegeben am 3. August 1963, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Vertrag vom 29. Juni 1962 zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesrepublik Kamerun über die Förderung von Kapitalanlagen. - ERP-
Wirtschaftsplangesetz 1963. -·-- Gesetz zu dem Protokoll vom 8. Dezember 1961 über die Verlängerung der Geltungs-
dauer der Erklcirung vom 22. November 1958 über den vorläufigen Beitritt der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum
Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen. - Zweite Verordnung über die Verringerung von Abschöpfungssätzen
bei der Einfuhr von Eiprodukten. -- Neunte Verordnung zur Änderung des Abschöpfung,starifs (Verwendungsver-
kehre mit faprodukten - April/Oktober 1963). - Zehnte Verordnunq zur Änderung des Abschöpfungstarifs (An-,
passen an den Deutschen Zolllarif 1963). - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Beschlusses vom 16. Mai 1961
zur Ergänzung des Beschlusses betreffend die Anwendung des Artikels 69 des Vertrages vom 18. April 1951 über die
Gründunu der Europüischcn Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
ran·
Verordnung zur Änderung
der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Vom 31. Juli 1963
Auf Grund des § 57 Abs. 1 Nr. 2 des Personen- (2) § 30 und § 31 gelten nicht für den Ferieri-,
beförderungsgesetzes (PBefG) vom 21. März 1961 ziel-Reiseverkehr (§ 43 Abs. 2 PBefG)."
(Bundesgesetzbl. I S. 241) wird mit Zustimmung des
Bundesrates verordnet: 3. § 39 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
,,durch ein auf dem Dach der Droschke fest ange-
Artikel 1 brachtes, nach vorn und hinten wirkendes, bei
Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahr- Dunkelheit zu beleuchtendes Schild mit der in
unternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der gelber Farbe auf schwarzem Grund versehenen
Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1960 (Bun- Aufschrift ,TAXI'; das ·schild ist nicht zu beleuch-
desgesetzbl. I S. 553) wird wie folgt geändert: ten, wenn mit der Droschke ein Fahrtauftrag aus-
geführt wird."
1. Dem § 24 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
,,Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die im Ferienziel-
Reiseverkehr (§ 43 Abs. 2 PBefG) verwendet Artikel 2
werden." Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
2. Nach § 33 wird als § 33 a eingefügt:
gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 66 des Per-
,,§ 33 a sonenbeförderungsgesetzes auch im Land Berlin.
Ausnahmen für Sonderformen des Linien-
verk.ehrs
Artikel 3
(1) § 32 und § 33 Abs. 2 gelten nicht für die
Sonderformen des Linienverkehrs (§ 43 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
PBefG). kündung in Kra.ft.
Bonn, den 31. Juli 1963
Der Bundesminister für Verkehr
Seebohm
Z 1997 A
586 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I
Verordnung über die Gebühren
für die Untersuchung des auf Grund von Ausnahmegenehmigungen
im Rahmen des Saarvertrages in das Saarland eingehenden Fleisches
Vom 31. Juli 1963
Auf Grund der §§ 23 und 25 Abs. 1 des Fleisch- DM
beschaug('!selzes in der Fassung vom 29. Oktober c) Bruststücke - auch mit Hals und
1940 (Rcichsgcsdzbl. I S. 14G3). geändert durch das Bauchlappen - , Köpfe mit Hals und
Gesetz zur Andcrung des Fleischbeschaugesetzes Flomen
vom 15. Mürz 1960 (BundeS~JC!SetzbL I S. 186), für jedes Kilogramm 0,02
und auf Grund der §§ 2 und 3 des Preisgesetzes vom 3. bei Fleisch, das der Trichinenschau unter-
10. April 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt des liegt,
Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebie- zusätzlich für jedes Stück 0,60.
tes S. 27), zuletzt geändert durch das Gesetz über
die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft § 3
vom 7. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 7), Wird das Fleisch auf Antrag des Verfügungs-
in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grund- berechtigten außerhalb der Dienstzeit der Unter-
gesetzes suchungsstelle untersucht, so erhöhen sich die Ge-
bühren um 50 vom Hundert.
wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
§ 4
§ 1
(1) Gebühren, die nach dem Gewicht der Ware
(1) Für die Untersuchung des auf Grund von Aus-
nahmegenehmigungen im Rahmen des Saarvertrages erhoben werden, sind nach dem Eigengewicht
in das Saarland eingehenden Fleisches nach § 13 (Nettogewicht) zu berechnen. Als Eigengewicht ist
Abs. 1 Satz 1 des Fleischbeschaugesetzes hat der zugrunde zu legen
Verfügungsberechtigte Gebühren nur nach Maßgabe 1. das in den Zollpapieren angegebene Ge-
dieser Verordnung zu entrichten. Mit diesen Ge- wicht,
bühren sind alle der Untersuchungsstelle entstehen- 2. das in dem arntstierärztlichen Gesundheits-
den Aufwendungen abgegolten. zeugnis angegebene Gewicht oder
(2) Die Gebühren werden von der Untersuchungs- 3. das durch Verwiegung ermittelte Gewicht.
stelle festgesetzt; sie kann ihre Tätigkeit von der (2) Bei der Endsumme der Gebühren sind Pfennig-
Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig beträge auf eine durch fünf teilbare Zahl auf-
machen. zurunden.
§ 2
(3) Die Mindestgebühren für die Untersuchung
Die Gebühren für die Untersuchung betragen einer Sendung sowie für den Identitätsnachweis
DM nach § 2 der Auslandsfleischbeschau-Verordnung
1. bei frischem Fleisch von Rindern für betragen vier Deutsche Mark.
a) ein Tierkörper-Viertel oder ein
§ 5
Bruststück (Schild) - auch mit Hals
und Bauchlappen - . 1,00 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
b) Köpfe und Ochsenschwänze leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
für jedes Kilogramm 0,02 blatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Geset-
zes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes vom
2. bei frischem Fleisch von Schweinen für 15. März 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 186) auch im Land
a) eine Tierkörper-Hälfte 1,00 Berlin.
§ 6
b) Schinken, Schultern, Kotelettstränge
und Halskoteletts Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
für jedes Kilogramm 0,03 kündung in Kraft.
Bonn, den 31. Juli 1963
Der Bundesminister für Gesundheitswesen
Schwarzhaupt
Für den Bundesminister für Wirtschaft
Der Bundesminister für Wohnungswesen,
Städtebau und Raumordnung
Lücke
Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. August 1963 ~87
Entscheidung des Bundesveda§su.ngsgerid.1.ts
zur Einwohnersteu.erord:rmng des ehemaligen Landes Wü:rUemberg-Hohenzollern
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vorn 7. Mai 1963 - 2 BvL 8/61 - 2 BvL 10/61 - in
dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prü-
fung der für das Gebiet des ehemaligen Landes
Württemberg-Hohenzollern erlassenen Einwohner-
steuerordnung auf Vorlage des Verwaltungsgerichts-
hofs Baden-Württemberg wird gemäß § 31 Abs. 2
Satz 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungs-
gericht, zuletzt geändert durch das Gesetz vom
8. September 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1665), der
Entscheidungssatz veröffentlicht:
Die für das Gebiet des ehemaligen Landes Würt-
temberg-Hohenzollern erlassene Einwohnersteuer-
ordnung in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur
Anderung der Einwohnersteuerordnung vorn 4. Sep-
tember 1951 (Regierungsblatt für das Land Würt-
temberg-Hohenzollern S. 103) ist mit dem Grund-
gesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 31. Juli 1963
Der Bundesminister der Justiz
Dr. Bucher
588 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen: ·
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Schiffahrtspolizeiliche Anordnung der ·wasser- und Schiffahrts-
direktion Münster zur Anderung der schiff ahrtspolizeilichen
Anordnung für die Fahrt auf dem Küstenkanal westlich des
Seitenkanals Gleescn-Papenburg
Vom 16. Juli 1963 138 30. 7.63 31. 7. 63
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bei-
mischung inländischen Rüböls und Feintalges
Vom 31. Juli 1963 141 2.8.63 1. 9. 63
Herausgeber ; Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g ; Bundesanzeiger Verlagsges, m.b.H., Bonn/Köln. - Druck ; Bundesdruckerei.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verk;_jndet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1D5B (Bundcsgesetzbl. 1 S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
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