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Bundesgesetzblatt
Teil I
1963 A usg·egeben zu Bonn am 5. Juni 1963 Nr. 28
Taq Inhalt Seite
27. 5. 63 Verordnung über die für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungsschutz vorgesehenen
Wehrpflichtigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369
[-finweis au[ Verkündungen im Bundesanzeiger .................................... . 372
In Teil II Nr. 16, ausgegeben arn 31. Mai 1963, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Gewährung von Leistungen
bei Krankheit und Multcrschaft an Personen, die die Anwendung der Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates nach
Artikel 14 Absc1lz (2) der Verordnung Nr. 3 des Rates der Europäischen V/irtschaftsgemeinschaft über die Soziale
Sicherheit der Wanderarbeitnehmer gewählt haben. - Sechsundfünfzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen
Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Fondantmasse, Hartkaramellen, vVeichkaramellen und Dragees - Neufest-
setzung). -- Zweiundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Gemüse). - Bekannt-
machung über das Inkrafttreten des Europäischen Ubereinkommens über den Austausch therapeutischer Substanzen
menschlichen Ursprunqs. -- Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Welturheberrechtsabkommens. - Bekannt-
machunq über den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens für die Schaffung eines Internationalen
Tierseuchenamts in Paris (Inkrafttreten für Ecuador). - Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung
und der Vereinbarung über die Zusammenlegung der deutschen und niederländischen Grenzabfertigung im Straßen-
verkehr. -- Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die
Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen (Inkrafttreten für Kongo [Leopoldville] und Mauretanien). - Bekannt-
machung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Ge-
brauch im internationalen Verkehr (Inkrafttreten für Irland und die Tschechoslowakei). - Bekanntmachung der dem
Generalsekretär des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens zugegangenen Antwort des Mit-
gliedstaates Finnland zur Empfehlung des Rates über gegenseitige Verwaltungshilfe. ·
In Teil II Nr. 17, ausgegeben am 1. Juni 1963, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Juli 1960
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg über die Soziale Sicherheit der Grenz-
gänger. -- Gesetz zu dem Allgemeinen Abkommen vom 7. Dezember 1957 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich Belgien über Soziale Sicherheit nebst Schlußprotokoll, der Ersten, Zweiten und Dritten Zusatz-
vereinbarung und dem Zusatzprotokoll zu dem Abkommen.
Verordnung über die für Dienstleistungen
im zivilen Bevölkerungsschutz vorgesehenen Wehrpflichtigen
Vom 27. Mai 1963
Auf Grund des § 13 a Abs. 2 und des § 50 Abs. 1 3. Luftschutzalarmdienst,
Nr. 4 und Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes in der Fas- 4. Luftschutzhilfsdienst,
sung vom 25. Mai 1962 (Bundesgesetzbl. I S. 349)
5. Hilfsorganisationen nichtmilitärischen Charak-
verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des ters, soweit ihre Tätigkeit für da.s Uberleben
Bundesrates:
der Zivilbevölkerung im Verteidigungsfall un-
§ 1 entbehrlich ist (Anlage 1),
Wehrpflichtige über fünfundzwanzig Jahren 6. Selbstschutzzüge,
Für Dienstleistungen im zivilen Bevölkerungs- 7. Lager für den zivilen Bevölkerungsschutz.
schutz können mit der Folge der Nichtheranziehung
zum Wehrdienst von der zuständigen Behörde die- § 2
jenigen Wehrpflichtigen über fünfundzwanzig Jahren Wehrp:flkhtige unter fünfundzwanzig Jahren
herangezogen, verpflichlet oder bereitgestellt wer-
§ 1 gilt auch für \Vehrpflichtige bis zu fünfund-
den, die für eine Tü ligkeit zur Erfüllung fachlicher
Aufgaben in den nachstehend genannten Einrichtun- zwanzig Jahren, die aufgerufenen Geburtsjahrgän-
gen vorgesehen sind: gen angehören und
1. Luftschutz im Geschäftsbereich des Bundesmini- 1. in den genannten Einrichtungen hauptberuflich
sters für Verkehr, der Deutschen Bundesbahn tätig sind oder
und der nichtlrundcsciqcnen Eisenbahnen sowie 2. bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung eine
im Gcschüftshcrcich des Bundesministers für Spezialausbildung (Anlage 2) für eine Verwen-
düs Post- und Fernmeldcvvesen, dung in diesen Einrichtungen erhalten oder be-
2. Lnftschulzwarndienst, gonnen haben oder
Z 1997 A
370 Bundesgesetzblatt, J c:hrgang 1963, Teil I
3. für eine solche Spezialausbildung vorgesehen Ilereitstellungsbescheid für die Bundeswehr
sind, jedoch nicht vor Ablauf von zwei Jahren erhalten haben,
nach der Musterung oder nach Rechtskraft t2, Beamte, Angestellte und Arbeiter, die zum Ge-
einer Entscheidung nach § 26 des Wehrpflicht- schäftsbereich des Bundesministers der Vertei-
gesetzes, im Falle einer Zurückstellung jedoch digung gehören oder bei Dienststellen der
frühestens ein Jahr nach dem Ende der Zurüc:;:.- Stationierungs- oder NATO-Streitkräfte be-
stellungsfrist. ::;chäftigt sind.
§ 3 § 4
Ausnahmen Inkrafttreten
Die Vorschriften der §§ 1 und 2 gelten nicht für Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
1. Wehrpflichtige, die in der Bundeswehr Wehr- kündung in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 1968 außer
dienst geleistet oder einen Einberufungs- oder Kraft.
Bonn, den 27. Mai 1963
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister der Verteidigung
von Hassel
Der Bundesminister des Innern
Höcherl
Anlage 1
(zu § 1 Nr. 5)
Hilfsorganisationen nichtmilitärischen Charakters, a) der Hilfszug,
soweit ihre Tätigkeit für das Uberleben der Zivil- b) die Einsatzeinheiten des Sanitätsdien-
bevölkerung im Verteidigungsfall unentbehrlich ist, stes, des Pflegedienstes und des Sozial-
gemäß § 1 Nr. 5 sind dienstes,
I. das Technische Hilfswerk, c) der Krankentransport- und Unfallret-
II. der Bundesluftschutzverband, tungsdienst,
III. die Berufsfeuerwehren, die Pflichtfeuerwehren, d) der Blutspendedienst,
die freiwilligen Feuerwehren und die Gru- e) die Unfallhilfsstellen,
benwehren sowie die anerkannten Werk-
feuerwehren, die nach Landesrecht öffent- 2. die entsprechenden Einrichtungen der fol-
lichen Feuerschutz ausüben, genden Organisationen:
IV. 1. folgende Einrichtungen des Deutschen a) der Johanniter-Unfallhilfe,
Roten Kreuzes sowie seiner Landes- und b) des Malteser-Hilfsdienstes,
Kreisverbände: c) des Arbeiter-Samariterbundes.
Anlage 2
(zu§ 2 Nr. 2)
Als Spezialausbildung im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 c) Warngruppenführer bei den Luftschutz-
der Verordnung gelten warnämtern,
1. Luftschutzwarndienst d) Auswerteleiter für ABC-Lage bei den Luft-
schutzwarnämtern,
die Ausbildung als
a) Schichtführer bei den Luftschutzwarn- e) Schichtführer bei den Luftschutzwarndienst-
ämtern, Verbindungsstellen,
b) Gehilfen der Schichtführer bei den Luft- f) Wachleiter bei den Luftschutzwarndienst-
schutzwarnämtern, Leitmeßstellen;
Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juni 1963 371
2. luflschutzhilfsdienst ccc) LS-Rettungs- und LS-Zeltrettungs-
stellen, von LS-Sanitätslagern
d) ciit! rwbcm dc)r allgemeinen Ausbildung er- und des LS-Bettennachweises
worbene zusi:itzlichc Ausbildung als (vgl. Nummer 22 Abs. 4 AVV-
Gerütewart, Organisation-LSHD),
Schirrmeis ler, ddd) LS-Veterinärlagern (vgl. Num-
Maschinist, mer 27 Abs. 4 A VV-Organisation-
LSHD),
Fernmelder,
eee) LS-ABC-Parks, von LS-Sachen-
Fahrzeugführer, entgiftungsstellen und LS-ABC-
Rechnungsführer, Lagern (v.gl. Nummer 32 Abs. 4
Sanitäter, AVV-Organisation-LSHD),
fff) Einrichtungen des LS-Betreuungs-
Koch,
dienstes (vgl. Nummer 38 Abs. 2
LS-Lotse, A VV-Organisation-LSHD),
LS-Beobachter, (vgl. Nummer 2 Abs. 2 der Allgemeinen
Bedienungspersonal für die Strahlenmeß- Verwaltungsvorschrift über die Ausbildung
und -nachweisgeräte sowie für die Kampf- des Luftschutzhilfsdienstes vom 1. Juni
stoffspürgeräte, 1962 - Gemeinsames Ministerialblatt 1962
(vgl. Nummer 37 der Allgemeinen Verwal- s. 213),
tungsvorschrift über die Ausbildung des c) die zusätzliche Ausbildung im Operations-
Luftschutzhilfsdienstes vom 1. Juni 1962 -- und Pflegedienst des LS-Sanitätsdienstes
Gemeinsames Ministerialblatt 1962 S. 213), sowie als Sprengmeister oder Sprenghelfer
im LS-Bergungsdienst und als Atemschutz-
b) die zusätzliche Ausbildung für besondere ger ä tetr äger;
Aufgaben im Luftschutzhilfsdienst als
aa) Führer von taktischen Einheiten des 3. Technisches Hilfswerk
Luftschutzhilfsdienstes (vgl. Nummer 4 die zusätzlich zur abgeschlossenen Grundaus-
Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungs- bildung erworbene Sonderausbildung
vorschrift über Gliederung, Stärke und im Herstellen von Behelfsbrücken,
Aufstellung des Luftschutzhilfsdienstes im Bau und Betrieb von Schwimmbrücken
-- A VV-Organisation-LSHD - vom und Fähren,
2l. Dezember 1960, Bundesanzeiger
für die Instandsetzung von Elektrizitäts-
Nr. 251 vom 29. Dezember 1960):
werken, Gaswerken, Wasserwerken und
Zugführer selbständiger Züge, Anlagen für die Abwasserbeseitigung,
Bereitschaftsführer, für die Instandsetzung von Versorgungs-
Abteilungsführer und leitungen (Elektrizität, Gas, Wasser, Ab-
Führer größerer Verbände, wasser);
bb) Führungskräfte in den Stäben des Luft- 4. BundesluHschutzverband
schu tzhilfsdienstes: die Ausbildung als Ausbilder oder Luftschutz-
Fachdienstleiter (Stab des örtlichen lehrer, wenn neben der Grundausbildung eine
Luftschutzleiters), ergänzende Ausbildung mitgemacht und nach
Fachführer (Stab des LS-Abschnittslei- bestandener Prüfung die „Ausbildungsberech-
ters), tigung" bzw. die „Lehrberechtigung" erworben
Aufstellungsleiter des überörtlichen wurde;
und örtlichen Luftschutzhilfsdienstes,
5. OHentliche Feuerwehren, anerkannte Werk-
Fachdienstleiter und feuerwehren und Grubenwehren
Fachführer (Stäbe des überörtlichen a) die neben der Grundausbildung erworbene
Luftschutzhilfsdienstes), zusätzliche Ausbildung als
cc) Zugführer in den Bereitschaften, 1. Maschinist für die Bedienung von im
Brandschutzdienst verwendeten Maschi-
dd) Unterführer (Trupp-, Staffel- und Grup- nen,
penführer),
2. Atemschutzgeräteträger,
ee) Leiter von 3. Fernmelder,
aaa) LS-Löschwasserversorgungsanla- b) die Ausbildung als Führer oder Unterführer
gen und LS-Brandschutzmaterial- vom Gruppenführer aufwärts;
lagern (vgl. Nummer 12 Abs. 4
AVV-Organisation-LSHD), 6. Deutsches Rotes Kreuz
bbb) LS-Bergungsgeräte- und -mate- a) die zusätzlich zur abgeschlossenen Sanitäts-
riallagern (vgl. Nummer 17 Abs. 4 ausbildung erworbene Fachausbildung im
A VV-Orgunisation-LSHD), Pflegedienst,
312 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1963, Teil I
Krankenl.runsportdicnsl, 8. Malteser-Hilfsdienst
Fernmeldedienst, Sonderausbildungen, die den unter Nummer 6
Technischen Dienst, aufgeführten Ausbildungen des Deutschen
V (~rpflegungsdicnst, jedoch nur für Helfer Roten Kreuzes entsprechen;
mit abgeschlossener technischer Zusatzaus- 9. Arbeiter-Samariterbund
bildung,
Sonderausbildungen, die den unter Nummer 6
Strahlenschutzdienst, aufgeführten Ausbildungen des Deutschen.
b) die abgeschlossene führnngstechnische Aus-
Roten Kreuzes entsprechen;
bildung; 10. Selbstschutzzüge
a) die Fachausbildung als Maschinist in einer
7. J ohanniter-U nfallhilf e Kraftspritzenstaffel,
Sonderausbildungen, die den unter Nummer 6 b) die Fachausbildung als Führer eines Selbst-
aufgeführteP Ausbildungen des Deutschen schutzzuges oder einer Kraftspritzen-, Ret-
Roten Kreuzes entspred1en; tungs- oder Laienhelferstaff el.
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung über eine zusätzliche Abschöpfung bei der Einfuhr
von Schweinen und Schweinefleisch aus Italien
Vom 15. Mai 1963 92 17.5.63 20.5.63
Elfte Änderungsverordnung zur 3. BAA-FeststellungsDV
Vom 2. Mai 1963 93 18.5.63 10.5.56
Verordnung Nr. 11/63 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt
Vom 3. Mai 1963 94 21. 5. 63 Siehe § 4.
Verordnung Nr. 12/63 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt
Vom 10. Mai 1963 95 22. 5.63 Siehe § 4.
Verordnung der vVasser- und Schiffahrtsdirektionen Kiel,
Hamburg, Bremen, Aurich, Münster und Hannover über die
Ausnahmebewilligung zum Fahren mit Minderbemannung
Vom 30. April 1963 95 22.5.63 1. 6. 63
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Bei-
träge zur Förderun9 des Fischabsatzes
Vom 16. Mai 1%3 96 25.5.63 1.6.63
lI c raus geb c r: Der Bundci,minislcr dr,r Justiz. -- Ver 1 ü g: Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Dils Bundcsqcsdz\Jlctl1 cr.sd1ei11t in drc,i Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
/\usfcrtirjlrn\J vcrkiindc,I. ln Tr,il IJJ wirrl das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
n,chls vom 10 ..hJli. 1'.J:iB (lfondc,sc1cscdzhL 1 S. 437) rliJch Sad1gebictcn geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für _Teil III durch den Verlag.
Bc·1.ur1shccl i rHJurHJ<,n I i1 r Tr,il l 1111d J 1: L c1 u t c n der 13 c zu g mir durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Tell I und Teil II JC DM 5,---
zuzüglich Zustcllgchülir. Ci n ·1." J s Lii c k c je ,1nrJef,rn~JCme 24 Seite,n DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
,,Bundcscic,.;cL ✓.l>lall" Köl11 3 !J!J oder nach Bczühlunq tluf Crund einer Vorausrechnunq. Preis dieser Ausqabe DM 0,40 zuzüglich Versandr1ebühr DM 0,15,