770 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung
Vom 19. Dezember 1962
Auf Grund des § 5 Abs. 1, des § 24 Abs. 1 Nr. 1 b) wird hinter Absatz 5 folgender Absatz 6 ein-
Buchstabe a und c, Nm. 2, 3 und 6, des § 25 Abs. 2, gefügt:
des § 34 Abs. 3 und des § 78 Abs. 1 des Zollgesetzes ,, (6) Auf dem Bodensee ist abweichend
vom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737), zuletzt von den Absätzen 1 bis 5 derjenige Schiffs-
geändert durch das Gesetz zur Änderung des Zoll- bedarf zollfrei, den die Schiffsführung, der
gesetzes vom 4. September 1962 (Bundesgesetzbl. I Eigner oder auch der Inhaber eines selbstän-
S. 605), wird verordnet:
digen Verpflegungsbetriebs eines in der ge-
§ 1 werblichen Schiffahrt eingesetzten Schiffes
Die Allgemeine Zollordnung vom 29. November auf diesem aus dem Zollausland einführt
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1937) wird wie folgt ge- und der unter zollamtlicher Uberwachung
ändert: binnen zwei Tagen an Bord durch die mit
dem Schiff beförderten Personen als Mund-
1. In§ 6 Abs. 1 wird vorrat verbraucht oder als Schiffsvorrat für
a) in Nummer 9 angefügt: das Schiff verwendet wird. Die Zollfreiheit
„sowie an der Strandlinie (§ 2 Abs. 4 Satz 1 gilt nur für Waren, die aus dem freien Ver-
des Gesetzes) gefangene Fische,", kehr der Anliegerstaaten stammen und für
die Zölle und andere Abgaben weder er-
b) hinter Nummer 12 der Punkt durch ein Kom- lassen, erstattet oder vergütet noch andere
ma ersetzt, finanzielle Ausfuhrvergünstigungen gewährt
c) folgende Nummer 13 angefügt: werden. Wenn das Schiff auch Personen, die
,, 13. in Rohrleitungen eingeführtes natürli- an deutschen Anlegeplätzen zusteigen, un-
ches Wasser aus Tarifnr. 22.01 -B." mittelbar zu anderen deutschen Anlegeplät-
zen (ausgenommen zwischen Wangen und
2. In § 33 Nr. 5 wird das Komma gestrichen und Hemmenhofen) befördert, sind von der Zoll-
angefügt: freiheit ausgeschlossen
,,sowie Vordrucke nach zwischenstaatlich verein- 1. Schokolade aus Tarifnr. 18.06- B,
barten Mustern, die von ausländischen Verbän- 2. alkoholische Zubereitungen und Ge-
den ihren deutschen Korrespondenzverbänden tränke der Tarifnr. 22.09-B und C,
zur Ausgabe zugesandt werden,".
3. Tabakwaren der Tarifnr. 24.02,
3. In§ 34 4. Zigarettenpapier derTarifnr. 48.10. 11
,
a) wird in Absatz 1 Satz 1 hinter Nummer 2 c) werden die bisherigen Absätze 6 und 7 als
folgende Nummer 3 eingefügt: Absätze 7 und 8 bezeichnet.
„3. Merkblätter, Broschüren oder ähnliche
Drucke über Eingangsabgaben, außen- 6. In§ 47
wirtschaftliche, post- und verkehrsrecht-
liche Vorschriften und dergleichen sowie a) erhält in Absatz 3 die Nummer 2 folgende
Fassung:
Ubersichtskarten und -pläne, alle diese,
soweit sie zu Unterrichtszwecken von ,,2. im Reiseverkehr der Bewohner des deut-
ausländischen Behörden oder von amt- schen Zollgrenzbezirks bei der Einreise
lichen oder amtlich anerkannten aus- aus dem gegenüberliegenden Zollausland
ländischen Fremdenverkehrsorganisatio- und der Bewohner eines Freihafens bei
nen veröffentlicht werden,", der Einreise aus diesem Freihafen
4 Zigarren oder
b) wird in Absatz 1 Satz 1 die bisherige Num-
mer 3 als Nummer 4 bezeichnet, 10 Zigaretten, jedoch nicht in geschlos-
sener Packung, oder
c) werden in Absatz 1 Satz 2 die Worte ,, (Num-
11
mer 3) durch ,, (Nummer 4)" ersetzt, 20 Gramm Rauchtabak mit 20 ZigJ.retten-
hüllen (Hülsen oder Blättchen) oder
d) werden in Absatz 2 die Worte ,,(Absatz 1 eines von beiden, daneben
Nr. 3)" durch ,, (Absatz 1 Nr. 4)" ersetzt. 2 Stück Kautabak und
4. In § 37 Abs. 2 Satz 1 wird nach den Worten 20 Gramm Schnupftabak;",
,,eine Bescheinigung" eingefügt: b) werden in Absatz 3 die beiden letzten Sätze
,, (im Falle des Absatzes 1 Nr. 4 nach vorge- der Nummer 3 gestrichen,
schriebenem Muster) 11
•
c) werden am Ende des Absatzes 3 folgende
5. In § 44 beiden Sätze eingefügt:
a) werden in Absatz 5 Satz 1 nach den Worten „Werden in den'Fällen der Nummern 2 und 3
„acht Tagen" das Komma und die Worte Zigarren, Zigaretten oder auch Rauchtabak
,,auf dem Bodensee innerhalb von zwei Ta- mit oder ohne Zigarettenhüllen gleichzeitig
11
gen, gestrichen, eingeführt, so ist eine Menge zollfrei, die der
770 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung
Vom 19. Dezember 1962
Auf Grund des § 5 Abs. 1, des § 24 Abs. 1 Nr. 1 b) wird hinter Absatz 5 folgender Absatz 6 ein-
Buchstabe a und c, Nm. 2, 3 und 6, des § 25 Abs. 2, gefügt:
des § 34 Abs. 3 und des § 78 Abs. 1 des Zollgesetzes ,, (6) Auf dem Bodensee ist abweichend
vom 14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737), zuletzt von den Absätzen 1 bis 5 derjenige Schiffs-
geändert durch das Gesetz zur Änderung des Zoll- bedarf zollfrei, den die Schiffsführung, der
gesetzes vom 4. September 1962 (Bundesgesetzbl. I Eigner oder auch der Inhaber eines selbstän-
S. 605), wird verordnet:
digen Verpflegungsbetriebs eines in der ge-
§ 1 werblichen Schiffahrt eingesetzten Schiffes
Die Allgemeine Zollordnung vom 29. November auf diesem aus dem Zollausland einführt
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1937) wird wie folgt ge- und der unter zollamtlicher Uberwachung
ändert: binnen zwei Tagen an Bord durch die mit
dem Schiff beförderten Personen als Mund-
1. In§ 6 Abs. 1 wird vorrat verbraucht oder als Schiffsvorrat für
a) in Nummer 9 angefügt: das Schiff verwendet wird. Die Zollfreiheit
„sowie an der Strandlinie (§ 2 Abs. 4 Satz 1 gilt nur für Waren, die aus dem freien Ver-
des Gesetzes) gefangene Fische,", kehr der Anliegerstaaten stammen und für
die Zölle und andere Abgaben weder er-
b) hinter Nummer 12 der Punkt durch ein Kom- lassen, erstattet oder vergütet noch andere
ma ersetzt, finanzielle Ausfuhrvergünstigungen gewährt
c) folgende Nummer 13 angefügt: werden. Wenn das Schiff auch Personen, die
,, 13. in Rohrleitungen eingeführtes natürli- an deutschen Anlegeplätzen zusteigen, un-
ches Wasser aus Tarifnr. 22.01 -B." mittelbar zu anderen deutschen Anlegeplät-
zen (ausgenommen zwischen Wangen und
2. In § 33 Nr. 5 wird das Komma gestrichen und Hemmenhofen) befördert, sind von der Zoll-
angefügt: freiheit ausgeschlossen
,,sowie Vordrucke nach zwischenstaatlich verein- 1. Schokolade aus Tarifnr. 18.06- B,
barten Mustern, die von ausländischen Verbän- 2. alkoholische Zubereitungen und Ge-
den ihren deutschen Korrespondenzverbänden tränke der Tarifnr. 22.09-B und C,
zur Ausgabe zugesandt werden,".
3. Tabakwaren der Tarifnr. 24.02,
3. In§ 34 4. Zigarettenpapier derTarifnr. 48.10. 11
,
a) wird in Absatz 1 Satz 1 hinter Nummer 2 c) werden die bisherigen Absätze 6 und 7 als
folgende Nummer 3 eingefügt: Absätze 7 und 8 bezeichnet.
„3. Merkblätter, Broschüren oder ähnliche
Drucke über Eingangsabgaben, außen- 6. In§ 47
wirtschaftliche, post- und verkehrsrecht-
liche Vorschriften und dergleichen sowie a) erhält in Absatz 3 die Nummer 2 folgende
Fassung:
Ubersichtskarten und -pläne, alle diese,
soweit sie zu Unterrichtszwecken von ,,2. im Reiseverkehr der Bewohner des deut-
ausländischen Behörden oder von amt- schen Zollgrenzbezirks bei der Einreise
lichen oder amtlich anerkannten aus- aus dem gegenüberliegenden Zollausland
ländischen Fremdenverkehrsorganisatio- und der Bewohner eines Freihafens bei
nen veröffentlicht werden,", der Einreise aus diesem Freihafen
4 Zigarren oder
b) wird in Absatz 1 Satz 1 die bisherige Num-
mer 3 als Nummer 4 bezeichnet, 10 Zigaretten, jedoch nicht in geschlos-
sener Packung, oder
c) werden in Absatz 1 Satz 2 die Worte ,, (Num-
11
mer 3) durch ,, (Nummer 4)" ersetzt, 20 Gramm Rauchtabak mit 20 ZigJ.retten-
hüllen (Hülsen oder Blättchen) oder
d) werden in Absatz 2 die Worte ,,(Absatz 1 eines von beiden, daneben
Nr. 3)" durch ,, (Absatz 1 Nr. 4)" ersetzt. 2 Stück Kautabak und
4. In § 37 Abs. 2 Satz 1 wird nach den Worten 20 Gramm Schnupftabak;",
,,eine Bescheinigung" eingefügt: b) werden in Absatz 3 die beiden letzten Sätze
,, (im Falle des Absatzes 1 Nr. 4 nach vorge- der Nummer 3 gestrichen,
schriebenem Muster) 11
•
c) werden am Ende des Absatzes 3 folgende
5. In § 44 beiden Sätze eingefügt:
a) werden in Absatz 5 Satz 1 nach den Worten „Werden in den'Fällen der Nummern 2 und 3
„acht Tagen" das Komma und die Worte Zigarren, Zigaretten oder auch Rauchtabak
,,auf dem Bodensee innerhalb von zwei Ta- mit oder ohne Zigarettenhüllen gleichzeitig
11
gen, gestrichen, eingeführt, so ist eine Menge zollfrei, die der