738 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Berechnungsverordnungen 1 )
Vom 19. Dezember 1962
Inhaltsübersicht
Artikel
Andcrung der Zwcikn Berechnungsverordnung ........................ .
Andonrnrr <lc·r AnlilfJCn zur Zweiten Berechnungsverordnung . . . . . . . . . . . . II
Ncubelrnnn Lrnuchung ... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III
A ndcrunu dl'r Ei-~Lcn lkrcc:b1rnng,sverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV
Andcrung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die
Ct!mejnnützi~Jkc~i! i1n Wohnungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V
Gellung in Berlin VI
Geltun~1 im Sc1,nlcrnd VII
InkroJl.trc'Lcn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIII
Auf Grund dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundes-
des § 91 Abs. 2 Buchstabe b und des § 105 Abs. 1 minister für Wirtschaft sowie mit Zustimmung des
Satz 1 Buchstabe ,1, b und d des Zweiten \tVolmungs- Bundesrates:
baugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheim-
gesetz) in der Fassung vom 1. August 1961 (ßundes- Artikel I
gesetzbl. I S. 1121), Änderung der Zweiten Beredmungsverordnung 2 )
des § 48 Abs. 1 Buchstabe a, b und f und Abs. 3 des
Ersten Wolmunusbaugesclzes in der Passung vum Die Verordnung über wohnungswirtschaftliche
25. August 1953 (Bundcsue·sclzbl. I S. 1047). zuletzt Berechnungen nach dem Zweiten vVohnungsbau-
geändert durch Artikel IV des Gesetzes zur Ande- gesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BVO)
rung des Zweiten Wohnungsbauucsetzcs, anderer vom 17. Oktober 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1719)
wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die wird ,vie folgt geändert:
Rückerstattung von Baukostenzuschüssen vom 1. Die bisherige Präambel wird durch die folgende
21. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1041), Präambel ersetzt:
des § 12 des Gesetzes über die Gewährung von
Miet- und Lastenbeihilfen vom 23. Juni 1960 (B-un- „Auf Grund
desgesetzbl. I S. 389, 399), zuletzt geändert durch des § 91 Abs. 2 Buchstabe b und des § 105 Abs. 1
Artikel V des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Satz 1 Buchstabe a, b und d des Zweiten Woh-
Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurecht- nungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Fami-
licher Vorschriften und über die Rückerstattung von lienheimgesetz) in der Fassung vom 1. August
Baukostenzuschüssen vom 21. Juli 1961, 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1121),
des § 7 Abs. 1 Buchstabe u, b und d, Abs. 2 des Ge- des § 48 Abs. 1 Buchstabe a, b und f und Abs. 3
setzes über Bindungen für öffentlich geförderte des Ersten Wohnungsbaugesetzes in der Fas-
Wohnungen vom 23. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I sung vom 25. August 1953 (Bundesgesetzbl. I
S.389, 402), S. 1047), zuletzt geändert durch Artikef IV des
des Artikels X § 4 Abs. 2 des Gesetzes über den Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungs-
Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über baugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher
ein soziales Miet-· und Wohnrecht vorn 23. Juni 1960 Vorschriften und über die Rückerstattung von
(Bundesgesetzbl. I S. 389), Baukostenzuschüssen vom 21. Juli 1961 (Bundes-
verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des gesetzbl. I S. 1041),
Bundesrates des ? 12 des Gesetzes über die Gewährung von
sowie auf Grund des § 32 Satz l, des § 6 Abs. 3 und Miet- und Lastenbeihilfen vom 23. Juni 1960
des § 7 Abs. 2 Salz 2 des Gcselzcs über die Gemein- (Bundesgesetzbl. I S. 389, 399), zuletzt geändert
nützigkeit im Wohnungswesen Vvohnungs- durch Artikel V des Gesetzes zur Änderung des
gemcinnützigkeitsgesetz -- in der Fassung vom Zweiten \,Vohnungsbaugesetzes, anderer woh-
29. Februar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 437), zuletzt nungsbaurechtlicher Vorschriften und über die
gelindert durch § 117 des Zweiten VVohnungsbau- Rückerstattung von Baukostenzuschüssen vom
gesetzes, 21. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1041),
verordnet der Bundesminister für Wohnungswesen, des § 7 Abs. 1 Buchstabe a, b und d, Abs. 2 des
Stüdtebau und Raumordnung im Einvernehmen mit Gesetzes über Bindungen für öffentlich geför-
1) Ändert Dundesgesel.:r.hl. JJI 2'.l30-2-2, -1-1 Ull(! .. ß-2.
2) Dundesgesetzbl. 11[ 2330-2-2.
738 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Berechnungsverordnungen 1 )
Vom 19. Dezember 1962
Inhaltsübersicht
Artikel
Andcrung der Zwcikn Berechnungsverordnung ........................ .
Andonrnrr <lc·r AnlilfJCn zur Zweiten Berechnungsverordnung . . . . . . . . . . . . II
Ncubelrnnn Lrnuchung ... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III
A ndcrunu dl'r Ei-~Lcn lkrcc:b1rnng,sverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV
Andcrung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die
Ct!mejnnützi~Jkc~i! i1n Wohnungswesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V
Gellung in Berlin VI
Geltun~1 im Sc1,nlcrnd VII
InkroJl.trc'Lcn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIII
Auf Grund dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundes-
des § 91 Abs. 2 Buchstabe b und des § 105 Abs. 1 minister für Wirtschaft sowie mit Zustimmung des
Satz 1 Buchstabe ,1, b und d des Zweiten \tVolmungs- Bundesrates:
baugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheim-
gesetz) in der Fassung vom 1. August 1961 (ßundes- Artikel I
gesetzbl. I S. 1121), Änderung der Zweiten Beredmungsverordnung 2 )
des § 48 Abs. 1 Buchstabe a, b und f und Abs. 3 des
Ersten Wolmunusbaugesclzes in der Passung vum Die Verordnung über wohnungswirtschaftliche
25. August 1953 (Bundcsue·sclzbl. I S. 1047). zuletzt Berechnungen nach dem Zweiten vVohnungsbau-
geändert durch Artikel IV des Gesetzes zur Ande- gesetz (Zweite Berechnungsverordnung - II. BVO)
rung des Zweiten Wohnungsbauucsetzcs, anderer vom 17. Oktober 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1719)
wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die wird ,vie folgt geändert:
Rückerstattung von Baukostenzuschüssen vom 1. Die bisherige Präambel wird durch die folgende
21. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1041), Präambel ersetzt:
des § 12 des Gesetzes über die Gewährung von
Miet- und Lastenbeihilfen vom 23. Juni 1960 (B-un- „Auf Grund
desgesetzbl. I S. 389, 399), zuletzt geändert durch des § 91 Abs. 2 Buchstabe b und des § 105 Abs. 1
Artikel V des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Satz 1 Buchstabe a, b und d des Zweiten Woh-
Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurecht- nungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Fami-
licher Vorschriften und über die Rückerstattung von lienheimgesetz) in der Fassung vom 1. August
Baukostenzuschüssen vom 21. Juli 1961, 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1121),
des § 7 Abs. 1 Buchstabe u, b und d, Abs. 2 des Ge- des § 48 Abs. 1 Buchstabe a, b und f und Abs. 3
setzes über Bindungen für öffentlich geförderte des Ersten Wohnungsbaugesetzes in der Fas-
Wohnungen vom 23. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I sung vom 25. August 1953 (Bundesgesetzbl. I
S.389, 402), S. 1047), zuletzt geändert durch Artikef IV des
des Artikels X § 4 Abs. 2 des Gesetzes über den Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohnungs-
Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über baugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher
ein soziales Miet-· und Wohnrecht vorn 23. Juni 1960 Vorschriften und über die Rückerstattung von
(Bundesgesetzbl. I S. 389), Baukostenzuschüssen vom 21. Juli 1961 (Bundes-
verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des gesetzbl. I S. 1041),
Bundesrates des ? 12 des Gesetzes über die Gewährung von
sowie auf Grund des § 32 Satz l, des § 6 Abs. 3 und Miet- und Lastenbeihilfen vom 23. Juni 1960
des § 7 Abs. 2 Salz 2 des Gcselzcs über die Gemein- (Bundesgesetzbl. I S. 389, 399), zuletzt geändert
nützigkeit im Wohnungswesen Vvohnungs- durch Artikel V des Gesetzes zur Änderung des
gemcinnützigkeitsgesetz -- in der Fassung vom Zweiten \,Vohnungsbaugesetzes, anderer woh-
29. Februar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 437), zuletzt nungsbaurechtlicher Vorschriften und über die
gelindert durch § 117 des Zweiten VVohnungsbau- Rückerstattung von Baukostenzuschüssen vom
gesetzes, 21. Juli 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 1041),
verordnet der Bundesminister für Wohnungswesen, des § 7 Abs. 1 Buchstabe a, b und d, Abs. 2 des
Stüdtebau und Raumordnung im Einvernehmen mit Gesetzes über Bindungen für öffentlich geför-
1) Ändert Dundesgesel.:r.hl. JJI 2'.l30-2-2, -1-1 Ull(! .. ß-2.
2) Dundesgesetzbl. 11[ 2330-2-2.