690 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I
Unterhaltszuschusses nach § 2 der Unterhaltszu- (2) Bemessen sich Versorgungsbezüge nach den
schußverordnung in der Fassung vom 19. Januar Dienstbezügen für den Monat Dezember 1962, so ist
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 53) entsprechend. die Zulage außer Betracht zu lassen.
§ 3
§ 2
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
(1) Bei der Anwendung von Anrechnungs- und des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
Ruhensvorschriften bleiben die Zulagen nach die- (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
sem Ge.setz unberücksichtigt. Würde sich nach die-
sem Gesetz für einen Berechtigten ein Anspruch auf § 4
mehrere Zulagen ergeben, so ist nur die höhere Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Dezember
Zulage zu gewähren. 1962 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-
setz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-
derliche Zustimmung erteilt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 3. Dezember 1962
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Kiesinger
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister des Innern
Höcherl
Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Starke
690 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I
Unterhaltszuschusses nach § 2 der Unterhaltszu- (2) Bemessen sich Versorgungsbezüge nach den
schußverordnung in der Fassung vom 19. Januar Dienstbezügen für den Monat Dezember 1962, so ist
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 53) entsprechend. die Zulage außer Betracht zu lassen.
§ 3
§ 2
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
(1) Bei der Anwendung von Anrechnungs- und des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
Ruhensvorschriften bleiben die Zulagen nach die- (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
sem Ge.setz unberücksichtigt. Würde sich nach die-
sem Gesetz für einen Berechtigten ein Anspruch auf § 4
mehrere Zulagen ergeben, so ist nur die höhere Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Dezember
Zulage zu gewähren. 1962 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-
setz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-
derliche Zustimmung erteilt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 3. Dezember 1962
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Kiesinger
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister des Innern
Höcherl
Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Starke
690 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I
Unterhaltszuschusses nach § 2 der Unterhaltszu- (2) Bemessen sich Versorgungsbezüge nach den
schußverordnung in der Fassung vom 19. Januar Dienstbezügen für den Monat Dezember 1962, so ist
1961 (Bundesgesetzbl. I S. 53) entsprechend. die Zulage außer Betracht zu lassen.
§ 3
§ 2
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
(1) Bei der Anwendung von Anrechnungs- und des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
Ruhensvorschriften bleiben die Zulagen nach die- (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
sem Ge.setz unberücksichtigt. Würde sich nach die-
sem Gesetz für einen Berechtigten ein Anspruch auf § 4
mehrere Zulagen ergeben, so ist nur die höhere Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Dezember
Zulage zu gewähren. 1962 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-
setz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-
derliche Zustimmung erteilt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 3. Dezember 1962
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Kiesinger
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister des Innern
Höcherl
Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Starke