661
Bundesgesetzblatt
Teil I
1962 Ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 1962 Nr. 44
Tag In h alt Seite
4. 10.62 Verordnung zur Andcrung der Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten
und Bundesrichter sowie der Verordnung über den Erholungs- und Heimaturlaub der im Aus-
land tätigen Bundesbeamten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 661
Andert Bundesgesetzbl. III 2030-2-3 und 2030-2-4.
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 663
In Teil II Nr. 34, ausgegeben am 5. Oktober 1962, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Ubereinkommen Nr. 112 der
Internationalen Arbeitsorganisation vom 19. Juni 1959 über das Mindestalter für die Zulassung zur Arbeit in der
Fischerei. - Vierunddreißigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1962 (Angleichungszölle für Fon-
dantmasse, Kekse und Waffeln). - Bekanntmachung über die Änderung des Anhangs II des Internationalen Uber-
einkommens über den Freibord der Kauffahrteischiffe. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner
Ubereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst (Inkrafttreten für Senegal und Weitergeltung für
Niger). - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens zur Erleichterung der Einfuhr
von Warenmustern und Werbematerial (Weitergeltung für Sierra Leone). - Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan über den Fluglinienverkehr. - Bekannt-
machung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bundesbahn. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des
Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich zur Regelung von Schäden der
Vertriebenen, Umsiedler und Verfolgten, über weitere finanzielle Fragen und Fragen aus dem sozialen Bereich
(Finanz- und Ausgleichsvertrag).
Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaften (Nachrichtlicher Abdruck): Der Besondere Ministerrat der Euro-
päischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl Entscheidung über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder
der Hohen Behörde.
Verordnung zur Änderung
der Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter
sowie der Verordnung über den Erholungs- und Heimaturlaub
der im Ausland tätigen Bundesbeamten ) 1
Vom 4. Oktober 1962
Auf Grund des § 80 Nr. 3, des § 89 Abs. 1 Satz 2 beansprucht werden. Er kann vor Ablauf der
und Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes in· der Fas- Wartezeit gewährt werden, wenn besondere
sung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1961 Gründe dies erfordern."
(Bundesgesetzbl. I S. 1801) und des § 46 des Deut- 2. § 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
schen Richtergesetzes vom 8. September 1961 (Bun-
,, (1) Der Urlaub beträgt für jedes Urlaubs-
desgesetzbl. I S. 1665) verordnet die Bundesregie-
rung: jahr in
Alters- Alters-
§ 1 abt. 1 abt. 2 Alters-
Ur- bis zum bis zum abt. 3
laubs- Besoldungs- voll- voll-
Die Verordnung über den Erholungsurlaub der gruppe über
klasse endeten endeten 40 Jahre
Bundesbeamten und Bundesrichter vom 6. August 30. Lebens- 40. Lebens-
jahr jahr
1954 (Bundesgesetzbl. I S. 243) 2 ) wird wie folgt ge-
ändert: Werktage
A A 1 bis A 6 16 22 27
1. § 3 erhält folgende Fassung:
B A 7 bis A 10 18 24 30
,,§ 3 C A11 bisA14 22 27 32
Wartezeit D A 15 und darüber 25 32 36."
Erholungsurlaub kann erst sechs Monate, im 3. § 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Falle des § 5 Abs. 3 erst drei Monate nach der ,, (3) Der Urlaub der Beamten, die zu Beginn
Einstellung in den öffentlichen Dienst (Wartezeit) des Kalenderjahres, in dem das Urlaubsjahr be-
1) Ändert Bundesgcsclzbl. III 2030-2-3 und 2030-2-4.
2\ Bundesgesctzbl. III 2030-2-3
Z 1997 A
662 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I
ginnt, noch nicht 18 Jahre alt sind, beträgt für 6. In den §§ 11, 12 und 13 wird· das Wort „Arbeits--
dieses Urlaubsjahr einheitlich 24 Werktage; er tagen" durch das Wort „Werktagen" ersetzt.
soll zusammcnhüngend gegeben werden und ist
'l. In § 14 wird das Wort „Bundesrichter" durch die
innerhalb des Urlaubsjahres zu gewähren. Berufs-
Worte „Richter im Bundesdienst" ersetzt.
schulpflichliqcm Beamten soll er in der Zeit der
Bcrufsschulfcricn gcwührt werden. Soweit er nicht
§ 2
in diesP Zeit fülll, ist für jeden Berufsschultag,
an dem die Unlerrichlszei t l!inschließlich der Pau- Die Verordnung über den Erholungs- und Heimat-
sen minclcslcns 6 Stundl~n beträgt, ein weiterer urlaub der im Ausland tätigen Bundesbeamten vom
3
Urlaubstag zu qPwlihren. 11
8. September 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 574) ) wird
wie folgt geändert:
4. In § 5 wird JolgendPr Absulz 5 angefügt:
1. In § 1 Abs. 2 wird das ·wort „Arbeitstage" durch
,, (5) Werkti.1ge im Sinne dieser Verordnung
das Wort „Werktage" ersetzt.
sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder ge-
setzliche f-eierl.age sind. Wenn die Arbeitszeit so 2. In § 6 wird folgender Absatz 5 angefügt:
eingeteilt isl, daß regelmäßig einzelne Werktage
,, (5) Wird ein Beamter an einen Dienstort ver-
dienstfrei sind, werden diese anteilig auf die
setzt, an dem kein Heimaturlaub gewährt wird,
Urlaubsdauer angerechnet. 11
oder scheidet er aus dem Dienst aus, so wird sein
5. § 10 erhält folgende Fassung: Heimaturlaub um zwanzig vom Hundert gekürzt."
,,§ 10 § 3
Heilkur, Badekur Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
Urlaub für eine Heilkur, deren Notwendigkeit
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 201 des Bundes-
durch ein amts- oder vertrauensärztliches Zeug-
nis nachgewiesen ist, und Urlaub zur Durchfüh- beamtengesetzes auch im Land Berlin.
rung einer auf Grund des § 11 Abs. 2 des Bundes-
§ 4
versorgungsgesetzes versorgungsärztlich verord-
neten Badekur ist auf den Erholungsurlaub nicht Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April
anzurechnen. 11
1962 in Kraft.
Bonn, den 4. Oktober 1962
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminis'.er des Innern
Höcherl
Für den Bundesminister der Justiz
Der Bundesminister des Innern
Höcherl
Der Bundesminister des Auswärtigen
Dr. Schröder
Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Starke
3) Bundcsgcselzbl. I.IJ '.W30-2-I\
Nr. 44 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Oktober 1962 663
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Redltsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Redltsverordnung nadlrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung PR Nr. 6/62 zur Änderung der Verordnung
PR Nr. 1/61 über den Einheitsgebührentarif für die Rollfuhr
von Stückgut, Wagenladungen und Expreßgut
Vom 28. September 1962 189 4. 10. 62 5. 10. 62
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzblatt Teil III
Bisher erschienen·
Sad!gebiet 1 (Staats- und Verlassungsred!tl 14. Lieferung - Folge 9 - Stand 15. 4. 1960
24 Vertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte, politisdle Häftlinge und
Emzige Lieferung - Folge 6 - Stand 1. 8. 1959 Vermißte (2,10 DM und 0,25 DM Versandgebühren)
10 Verfassungsredlt - 11 Staatlidle Organisation - 12 Verfassungs-
sdlutz - 13 Bundesgrenzsdlutz (8,96 DM und 0,50 DM Versandge· 15. Lieferung - Folge 40 - Stand i. 5. 1962
bührenl 25 Wiedergutmadlung nationalsozialistischen Unredlts - 250 Rück-
erstattung - 251 Entsdlädigung (9,54 DM und 0,35 DM Versand-
gebühren)
Sadlgebiet 2 (VerwaltungJ
Sad!gebtel 3 (RedltspßegeJ
1 Lieferung - Folge 12 - Stand 15. 6. 1960
200 Behördenaufbau - 201 Verwaltungsverfahren und -zwangsver- 1. Lieferung - Folge 1 - Stand 15. 7. 1958
fahren - 202 Verwaltungsgebühren (0,70 DM und 0,20 DM Versand- 300 Geridltsverfassung - 301 Richter - 302 Entlastung der Geridlte,
qebiihrenl Redltspfleger (1,54 DM und 0,15 DM Versandgebühren)
2- Lieferung - Folge 8 - Stand 15. 3. 1960 2. Lieferung - Folge 2 - Stand 1. 8. 1958
2030 Beamte - 2031 Disziplinarredlt (5,74 DM und 0,35 DM Versand- 310 Zivilprozeß, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
qebühren) 311 Vergleich, Konkurs, Einzelqläubigeranledltung (7,21 DM und
0,25 DM Versandgebühren)
3. Lieferung - Folge 24 - Stand 1. 2. 1961
2032 Besoldung, Unterhaltszuschuß (3,22 DM und 0,25 DM Versand- 3. Lieferung - Folge 3 - Stand 1. 12. 1958
gebühren) 312 Strafverfahren, Strafvollzug, Strafregister - 313 Haftentsdlädi-
gungen, Gnadenrecht - 314 Auslieferung und Durdlführung (3,92 DM
4. Lieferung (!. Teil) - Folge 43 - Stand 1. 7. 1962 und 0, 15 DM Versandgebühren)
203 Redl! der im Dienst des. Bundes und der bundesunmittelbaren
Körpersdlaften des öllentlidlen Rechts stehenden Personen - 2034 4. Lieferung - Folge 4 - Stand 15. 1. 1959
Angestellte und Arbeite,, Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer - 315 Freiwillige Gerichtsbarkeit - 316 Verfahren bei Freiheitsentzie-
2035 Personalvertretungsredlt (2.16 DM und 0,25 DM Versand- hungen - 317 Verfahren in Landwirtsdlaltssadlen - 318 Beglaubi-
gebühren) gung öffentlicher Urkunden (2,80 DM und 0,15 DM Versandgebühren)
5. Lieferung - Folge 13 - Stand 15. 6. 1960 5. Lieferung - Folge 15 - Stand 15. IO. 1960
210 Paß-, Ausweis- und Meldewesen - 211 Personenstandswesen 32 bis 35 Geridlte für besondere Sadlgebiete (2,80 DM und 0,25 DM
(1.40 DM und 0,20 DM Versandgebühren) Versandgebühren)
6. Lieferung - Folge 17 - Stand 1. 12. 1960 6. Lieferung - Folge 5 - Stand 1. 3. 1959
2120 Organisation des Gesundheitswesens - 2121 Apotheken- und 360 Geridltskostengesetz - 361 Kostenordnung - 362 Kosten der
Arzneimittelwesen, Gifte (5,60 DM und 0,35 DM Versandgebühren) Geridltsvollzieher - 363 Kosten im Bereich der Justizverwaltung -
7. Lieferung - Folge 14 - Stand 1. 8. 1960 364 Gebührenbefreiungen - 365 Justizbeitreibungsordnung - 366
2122 Ärzte und sonstige Heilberufe - 2123 Zahnärzte und Dentisten Entsdlädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei den Gerichten -
- 2124 Hebammen und Heilhitlsberufe (3,92 DM und 0,25 DM Ver- 367 Entsdlädigung von Zeugen und Sadlverständigen - 368 Gebüh-
sandgebühren) renordnung für Redltsanwälte - 369 Gebühren und Auslagen von
Rechtsbeiständen (3,71 DM und 0,15 DM Versandgebühren)
8. Lieferung - Folge 20 - Stand 23. 3, 1961
2125 Lebens- und Genußmittel. Bedarfsgegenstände (5,18 DM und
0,35 DM Versandgebühren) Sad!geblet 4 (Zlvllred!t und Strafremt)
9. Lieferung - Folge 27 - Stand 15. 10. 1961 1. Lieferung - Folge 31 - Stand 1. 1. 1962
2126 Krankheitbekämpfung, Impfwesen (2,38 DM und 0,25 DM Ver- 400 Bürgerlimes Gesetzbudl, Einführungsgesetz und zugehörige Ge•
sandgebühren) setze (10,26 DM und 0,60 DM Versandgebühren)
10. Lieferung - Folge 16 - Stand 15. 11. 19160 2 a Lieferung - Folge 26 - Stand 15. 9. 1961
213 Bauwesen - 215 Ziviler Bevölkerungsschutz (2,38 DM und 0,25 401 Nebengesetze zum Allgemeinen Teil - 402 Nebengesetze zum
DM Versandgebühren) Redlt der Schuldverhältnisse (4,34 DM und 0,35 DM Versandgebüh-
ren)
11. Lieferung - Folge 37 - Stand 1. 4. 1962 2 b Lieferung - Folge 25 - Stand 15. 9. 1961
216 Jugendredlt - 217 Sozialhilfe - 218 Vereins- und Versammlungs- 403 Nebengesetze zum Sachenrecht (2,IO DM und 0,25 DM Versand-
redll, Freizügigkeit, Auswanderungswesen, Kriegsgräbersorge - gebühren)
219 Bundeskriminalpolizei (4, 14 DM und 0,25 DM Versandgebühren)
4, Lieferung - Folge IO - Stand 1. 4. 1960
13. Lieferung - 2. Auflage - Folge 29 - Stand 15. 12. 1961 4100 Handelsgesetzbudl - 4l0I Nebenvorsdlriften zum Handelsge-
2330 bis 2332 Wohnungsbau-, Siedlungs- und Heimstättenwesen - setzbuch - 4102 Lagerscheinredlt - 4103 Privatredlt der Binnen-
234 Wohnraumbewirtsdlaftung - 235 Kleingartenwesen (9,18 DM und sdliflahrl und Flößerei - 4104 Sonstiges Handelsredlt (4,48 DM und
0,35 DM Versandgebühren) 0,35 DM Versandgebühren)
664 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I
5. LieferunrJ - Pol~Je 19 - Stand 1. 3. ID61 3. Lieferung - Folge 34 - Stand 1. 4. 1962
4110 Börsenvorschriften - 4111 Zulassunn zum Börsenhandel - 9230 Str.aßenverkehrsverwaltung - 9231 Allgemeines Straßenver-
4112 Peslslellunq des Börsenpreises - 4113 Abwicklung von Börsen- kehrsrecht - 9232 Zulassung zum Straßenverkehr (6,48 DM und
geschäften - 4114 Zulassunq zum Börsenterminhandel - 4115 Ein- 0,35 DM Versandgebühren)
zelzulassunqen zum Börsenlerminlwndel (1,40 DM und 0,20 DM Ver-
Si:mdgebühren) 4. Lieferung - Folge 35 - Stand 1. 4. 1962
9233 Ordnung des Straßenverkehrs - 9234 Straßenbahnbetriebsrecht
6. Liefcrun!) - Polqe 28 - Stand 1. 12. 1961 (4,32 DM und 0,25 DM Versandgebühren)
4120 Recht der Kapitalnesellschaften - 4121 Recht der Aktiengesell-
schaften und Kommandil\Jesellschaften auf Aktien - 4123 Recht der 5. Lieferung - Folge 36 - Stand 1. 5. 1962
Gesellschaften mit beschränkter Haftung - 4124 Recht der Kolonial- 924 Straßenbeförderungsrecht - 925 Pflichtversicherung im Straßen-
qesellschaften - 4125 Recht der Genossenschaften (5,18 DM und verkehr - 928 Statistik des Straßenverkehrs - 929 Gebühren und
0,35 DM Versandnebühren) Tarife im Straßenverkehr (4,32 DM und 0,25 DM Versandgebühren)
9. Lieferung - Folqe 11 - Stand 15. 5. 1960 6. Lieferung - Folge 44 - Stand 1. 7. 1962
420 Patentrecht -_ 421 Gebrauchsmusterrecht - 422 Recht der 930 Allgemeines Eisenbahnrecht - 931 Bundeseisenbahnen -. 932
Arbeitnehmererfindunqen - 423 Warenzeichenrecht - 424 Gemein- Nichtbundeseigene Eisenbahnen - 933 Eisenbahnbaurecht und Eisen-
s,nne Rechtsvorschriften - 43 Vorschriften gegen den unlauteren bahnbetriebsrecht (10,26 DM und 0,60 DM Versandgebühren)
Wettbewerb - 44 Urheberrecht - 440 Urheberrechtliche Vorschrif-
8. Lieferung - Folge 30 - Stand 1. 2. 1962
ten - 441 Verlagsrecht - 442 Geschmacksmusterrecht - Anhang 940 Verwaltung ·der Bundeswasserstraßen - 941 Ausbau und Neu-
01-42, 01-43, 01-44 Mehrseitige Verträge (7,70 DM und 0,35 DM Ver- bau der Bundeswasserstraßen - 942 Enteignungen für Zwecke der
sandgebühren) Bundeswasserstraßen - Anhang: Ubergang der Wasserstraße!.! von
10. Liefcrtmq - folge 18 - Stand 1. 1. 1961 den Ländern auf das Reich (2,52 DM und 0,25 DM Versandgebuhren)
450 Strafnesetzbuch und zugehörige Gesetze - 451 Jugendgerichts-
gesetz - 452 Wehrstrafrecht - 453 Einzelne strafrechtliche Neben- 9. Lieferung - Folge 39 - Stand 1. 4, 1962 .
950 Binnenschiffahrt, Flößerei - 9500 Verwaltung und allgememe
fJesetze - 454 Recht der Ordnungswidrigkeiten (4,20 DM und Ordnung der Binnenschiffahrt - 9501 Verkehrsordnung (8,46 DM und
0,35 DM Versandgebühren)
0,35 DM Versandgebühren)
10. Lieferung - Folge 42 - Stand 1. 3. 1962
Sachgebiet 6 (Finanzwesen) 950 Binnenschiffahrt, Flößerei - 9502 Schitfssicherheit (5,40 DM und
0,35 DM Versandgebühren)
12. Lieferung - Folge 41 - Stand 1. 7. 1962
621 Lastenaus~Jleich - 622 Schadensfeststellung 624 Besatzungs• 11. Lieferung - Folge 33 - Stand 1. 3. 1962
schäden (18,54 DM und 0,60 DM Versandgebühren) 950 Binnenschiffahrt, Flößerei - 9503 Bemannung, Befähigungs-
zeugnisse, Lotsen - 9504 Eichordnung, Schleppmonopol auf Dort-
mund-Ems-Kanal und Vermieten von Sportbooten im Rheinstrorn-
gebiet (3,06 DM und 0,25 DM Versandgebühren)
Sachgebiet 8 (Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung)
12. Lieferung - Folge 21 - Stand 1. 2. 1961
3. Lieferung - Folge 38 - Stand 1. 3. 1962 951 Seeschiffahrt - 9510 Verwaltung und allgemeine Ordnung der
810 Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung - 811 Beschäf- Seeschiffahrt - 9511 Verkehrsordnung (5,74 DM und 0,35 DM Ver-
tigung Schwerbeschädigter (4,86 DM und 0,25 DM Versandgebühren) sandgebühren)
13. Lieferung - Folge 22 - Stand 1. 2. 1961
951 Seeschiffahrt - 9512 Schiffssicherheit (8.26 DM und 0,60 DM
Sachgebiet 9 (Post- und rernmeldeweseu, Verkehrswesen, Bundes- Versandgebühren)
wasserstraßen)
14. Lieferung - Folge 23 - Stand 1. 2. 1961
2. Lieferung - Folf!e 32 - Stand 1. 2. 1962 951 Seeschiffahrt - 9513 Schiffsbesatzung - 9514 Flaggenrecht -
910 Allgemeines Straßenbaurecht - 911 Bundesfernstraßen - 912 9515 Seelotswesen -- 9516 Strandung - 9517 Schiffsvermessung -
Ausbau der Bundesfernstraßen (1,98 DM und 0,25 DM Versand· 9518 Beförderung von Frachtstücken (6,72 DM und 0,35 DM Ver-
gebühren) sandgebühren)
Bestellungen sind zu richten an:
Sammlung des Bundesrechts
Bundesgesetzblatt Teil III, Köln 1, Postfach
Die Sammlung kann im Abonnement nur für alle Sachgebiete bezogen Hefte einzelner Sachgebiete können bezogen werden zum Preise von
werden. Der Preis beträgt ab 1. 1. 1062 7 Pf pro geliefertes Blatt im 9 Pf pro Blatt einschl. Umschlag zuzüglich Versandkosten gegen Vor-
Format DIN A 4 einschl. Umschlag und Versandkosten. Eine Abon- einsendung des entsprechenden Betrages auf Postscheckkonto
nementsbestellung bei der Post ist nicht möglich. Rechnungserteilung Köln 1128 „Sammlung des Bundesrechts, Bundes-
erfolgt postnumerando durch den Verlag nach dem Umfang der ge: gesetz b 1 a t t Te i I III " oder nach Bezahlung auf Grund einer
lieferten Hefte. Vorausrechnung.
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger Verlagsges. m.b.H., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
Bezugsbedingungen für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. B .e zu g s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,-
zuzüglich Zustellgebühr. Ein z e 1 stücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
,,Dundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,10.