58 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I
Vierzehnte Verordnung zur Durchführung
des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
(Förderung der Arbeitsaufnahme im Land Berlin)
Vom 30. Januar 1962
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über nehmer im Land Berlin aufnehmen, Leistungen zur
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Deckung der mit der Arbeitsaufnahme verbundenen
(A VA VG) in der Fassung vom 3. April 1957 (Bun- Mehraufwendungen nach Richtlinien zu gewähren,
desgesetzbl. I S. 321), zuletzt geändert durch das welche die Bundesregierung im Benehmen mit dem
Kindergeldkassengesetz vom 18. Juli 1961 (Bundes- Senat von Berlin erläßt.
gesetzbl. I S. 1001), verordnet die Bundesregierung § 2
mit Zustimmung des Bundesrates:
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
§ 1
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 209 Abs. 2 A VA VG
Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und auch im Land Berlin.
Arbeitslosenversicherung wird beauftragt, an Per-
§ 3
sonen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-
enthalt im Bundesgebiet außerhalb des Landes Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom
Berlin haben und eine Beschäftigung als Arbeit- 13. August 1961 in Kraft.
Bonn, den 30. Januar 1962
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Blank
Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Starke
58 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1962, Teil I
Vierzehnte Verordnung zur Durchführung
des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
(Förderung der Arbeitsaufnahme im Land Berlin)
Vom 30. Januar 1962
Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über nehmer im Land Berlin aufnehmen, Leistungen zur
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Deckung der mit der Arbeitsaufnahme verbundenen
(A VA VG) in der Fassung vom 3. April 1957 (Bun- Mehraufwendungen nach Richtlinien zu gewähren,
desgesetzbl. I S. 321), zuletzt geändert durch das welche die Bundesregierung im Benehmen mit dem
Kindergeldkassengesetz vom 18. Juli 1961 (Bundes- Senat von Berlin erläßt.
gesetzbl. I S. 1001), verordnet die Bundesregierung § 2
mit Zustimmung des Bundesrates:
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
§ 1
blatt I S. 1) in Verbindung mit § 209 Abs. 2 A VA VG
Die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und auch im Land Berlin.
Arbeitslosenversicherung wird beauftragt, an Per-
§ 3
sonen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-
enthalt im Bundesgebiet außerhalb des Landes Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom
Berlin haben und eine Beschäftigung als Arbeit- 13. August 1961 in Kraft.
Bonn, den 30. Januar 1962
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Blank
Der Bundesminister der Finanzen
Dr. Starke