2141
Bundesgesetzblatt
Teil I
1_961 A usgcgeben zu Bonn am 30. Dezember 1961 Nr. 97
Tag In h a l t Seite
22. 12. 61 Verordnung über di(~ Zollgrenze, die Zollbinnenlinie und die der Grenzaufsicht unterworfenen
Gebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2141
1-:linweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger 2151
Verordnung über die Zollgrenze, die Zollbinnenlinie
und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
Vom 22. Dezember 1961
Auf Grund des § 2 Abs. 4, des § 68, des § 73 Abs. 2 Deiche usw., die den Verlauf der Zollbinnenlinie
und des § 78 Abs. 1 Nr. 2 des Zollgesetzes vom bestimmen, sowie Städte und Orte, die von der
14. Juni 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 737) wird ver- Zollbinnenlinie berührt werden, gehören zum Zoll-
ordnet: grenzbezirk, soweit in Anlage 2 nichts anderes be-
§ 1 stimmt ist.
Seezollgrenze
§ 3
(1) Seezollgrenze ist die Zollgrenze an der Küste Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind
und an Flußmündungen.
Die Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen
(2) Jeweilige Strandlinie ist die Linie, an der sich
sind, ergeben sich aus Anlage 3. Straßen, Wege,
Land und Wasser unter dem Einfluß von Ebbe und
Bahnkörper, Gewässer, Deich~ usw., die den Verlauf
Flut jeweils begrenzen. Ungewöhnliche Naturereig-
der Begrenzungslinie bestimmen, sowie Städte und
nisse beeinflussen sie nicht.
Orte, die von der Begrenzungslinie berührt werden,
(3) vVo die Seezollgrenze von der jeweiligen gehören zu den der Grenzaufsicht unterworfenen
Strandlinie abweicht und wo sie an Flußmündungen Gebieten, soweit in Anlage 3 nichts anderes be-
verläuft, ergibt sich aus Anlage 1. Ist die jeweilige stimmt ist.
Strandlinie durch andere als die in Anlage 1 bezeich-
neten Gcwi:isser oder Hafeneinfahrten unterbrochen, § 4
so bildet die Gerade zwischen dem am weitesten in Geltung in Berlin
die Sec vorspringenden Landspitzen oder Hafen-
bauten die Seezollgrenze. Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetz-
(4) Feste Anlagen in der See gehören als Inseln blatt I S. 1) in Verbindung mit § 89 des Zollgesetzes
zum Zollgebiet.
auch im Land Berlin.
§ 2
Zollbinnenlinie § 5
Der Verlauf der Zollbinnenlinie ergibt sich aus
Inkrafttreten
Anlage 2. Straßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1962 in Kraft.
Bonn, den 22. Dezember 1961
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
Prof. Dr. Hettlage
l. 1997 A
2142 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I
Anlage 1
Die Seezollgrenze weicht von der jeweiligen
Strandlinie ab
A. im Küstengewässer bei Neustadt in Holstein: Wilhelm-Koogs zusammentreffen, mit dem östlidJ.en
Seezollgrenze ist die Gerade, die die südliche Gemeinde- Schnittpunkt der Strandlinie des linken Ufers der Elbe-
grenze der Stadt Neustadt auf dem Westufer der Neu- mündung und der Zollgrenze des Freihafens Cuxhaven
städter Bucht mit der südwestlichen Ecke des Lotsen- verbindet;
hauses auf der Jonathanwiese auf dem Ostufer ver-
bindet; J. in der Wesermündung:
B. im Küstengewässer bei Heiligenhafen: Seezollgrenze ist die Gerade von der auf dem rechten
Weserufer gegenüber dem Ortsteil Nordenham-Einswar-
Seezollgrenze ist die Gerade, die das Leuchtfeuer Strand-
den aufgestellten Tafel .Zollgrenze• zu der am linken
husen mit der Ostspitze der Halbinsel Graswarder
Weserufer 750 m südwestlich der Anlegestelle der Fähre
verbindet;
Blexen-Bremerhaven am Fuß des DeidJ.es aufgestellten
C. in der Kieler Förde: Tafel .Zollgrenze";
Seezollgrenze ist die Gerade, die den nordöstlichsten
Punkt der Steinmole bei Stein am Ostufer mit dem K. im ostfriesischen Wattenmeer:
Bülker LeudJ.tturm am Westufer der Förde verbindet; Seezollgrenze ist die Gerade von der DeidJ.ec:ke bei
D. in der Eckernförder Bucht: SdJ.illighörn bis zum südöstlidJ.en Endpunkt des Leit-
Seezollgrenze ist eine Gerade, die das Südufer mit dem dammes der Insel Oldeoog, vom westlidJ.en Endpunkt
Nordufer verbindet. Sie beginnt auf dem Südufer am des Leitdammes von Oldeoog die Gerade zum Ostanleger
Westende des Steilufers östlidJ. des Gasthauses Kiekut der Insel Wangerooge, von der Westspitze von Wanger-
und endet auf dem Nordufer bei der Landungsmole ooge beim Westturm die Gerade zur Ostspitze der Insel
südöstlidJ. des Hemmelmarker Sees; Spiekeroog, von der Nordwestspitze von Spiekeroog bei
der Giftbude die Gerade zur Nordostspitze der Insel
E. in der Flensburger Förde: Langeoog, von der Westspitze von Langeoog bei den
Seezollgrenze ist die Gerade, die den Markstein auf dem Flinthörn-Dünen die Gerade bis zur Nordostspitze der
Ostufer 100 m nordostwärts der Nordostecke der Marine- Insel Baltrum, von der Nordwestspitze von Baltrum die
Badeanstalt Mürwik mit dem Markstein auf dem vVest- Gerade zur Nordostspitze der Insel Norderney, von der
ufer 18 m nördlich der Ostseebadbrück:e verbindet; Westspitze von Norderney bei der Marienhöhe die Ge-
rade zur Nordostspitze der Insel Juist bei Kalfamer,
F. im nordiriesischen Wattenmeer: von der Nordwestspitze von Juist bei Haak die Gerade
Seezollgrenze ist die Gerade, die die Tonne B im Lister zur Nordspitze der Insel Borkum und vom Westrand von
Tief mit der Nordwestecke der Insel Sylt (Ostindien- Borkum die Seezollgrenze der Emsmündung bis zum
fahrer-Huk) verbindet, von der Südspitze der Insel Sylt redJ.ten Emsufer in Höhe des Leuchtfeuers Wybelsum;
die Gerade bis zur Nordspitze des Kniepsandes der
Insel Amrum sowie die Gerade, die die Südwestspitze L in der Emsmündung:
der Insel Amrum mit der Westspitze der Halbinsel
Seezollgrenze ist die nach Deutschland hin liegende
Eiderstedt (Badestrand St. Peter) verbindet;
Betonnungslinie vom Westrand der Insel Borkum bis zur
G. in der Eidermündung: letzten seewärts der Linie Wybelsum-Termunten ge-
Seezollgrenze ist die Gerade, die das Spannbüllhörn auf legenen Tonne und von dort aus die Gerade zum rechten
dem Eiderstedter Ufer mit dem Hundeknöll auf dem Emsufer in Höhe des Leuchtfeuers Wybelsum. Beim
DithmarsdJ.er Ufer verbindet; Emder Hafen ist Seezollgrenze die Zollgrenze des Frei-
hafens Emden. Vom Schnittpunkt der Linie Petkumer
H. in der Elbemündung: Kirdlturm-Pegelhaus bei Pogum mit dem rechten Ems-
Seezollgrenze ist die Gerade, die den Punkt, in dem die ufer ist Seezollgrenze die Gerade zum linken Emsufer in
SeedeidJ.e des Dieksander Koogs und des Kaiser- Höhe des Pegelhauses bei Pogurn.
Anlage 2
Verlauf der Zollbinnenlinie
A. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Teile. Von da folgt sie über Pansdorf der Bundes-
Kiel straße W7, die sie bei der Abzweigung des Weges nadJ.
Roge verläßt. Darauf verläuft sie über Roge, Sierhagen,
1. Ostseeküste Hasselburg, Krummbek, Bentfeld, Suxdorf und weiter
Die Zollbinnenlinie beginnt im Schnittpunkt des von in nordöstlidJ.er Richtung über Nienhagen, Niehof,
Palingen nadJ. Westen führenden Landweges mit der SBZ- Lensterbek bis zur Straße Grömitz-Cismar, entlang
Demarkationslinie. Sie verläuft zunächst in nordöstlidJ.er dieser Straße über Cismar, Grube bis zur Abzweigung
RidJ.tung zur Kunststraße Wesloe-SdJ.lutup, folgt dieser nach Oldenburg bei Augustenhof. Sie geht dann auf der
Straße in westlicher RidJ.tung bis Wesloe und führt von abzweigenden Straße in westlicher RidJ.tung über Göhl
dort in gerader Linie zum SdJ.weizerhaus an der Trave- nadJ. Oldenburg bis zur Einmündung in die Bundes-
münder Allee. Sie verläuft ansdJ.ließend durch die straße 207, auf dieser in südlidJ.er Richtung bis zu der
Straßen An der Hafenbahn, Hafenstraße, An der Unter- Abzweigung des Weges nadJ. Lübbersdorf bei dem
trave, Holstenbrück:e, Holstentor, Puppenbrücke über den Chauseehaus und auf diesem Wege über Lübbersdorf,
Lindenplatz zur Fac:kenburger Allee und durch die Johannisdorf, Grammdorf, Wangels nadJ. Kükelühn. Von
SdJ.wartauer Alee nach Bad Schwartau. Von der Stadt hier läuft sie in westlidJ.er RidJ.tung auf der Straße
Lübeck gehören zum Zollgrenzbezirk nur die nordost- Lensahn-Kaköhl über Nessendorf nadJ. Kaköhl, sodann
wärts dieser Linie zur Lübecker Bucht hin liegenden auf der Bundesstraße 202 über Lütjenburg bis zur Ab-
Nr. 97 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1961 2143
zweigung Seekrug. Von dort läuft die Zollbinnenlinie am Von hier folgt sie der Bundesstraße 73 in südlicher
Nordufer des Selenter Sees entlang bis zum Weg nach Richtung bis zur Kreuzung mit dem Weg, der über
Salzau, auf diesem in nordwestlicher Richtung über Wester-Ende-Altenbruch zur Bundesstraße 6 führt, zieht
Salzau, Charlollenlhal, Stoltenberg zum östlichen Zipfel sich an diesem Weg entlang nach Westen bis zur Kreu-
des Passader Sees, an seinem Nordufer entlang bis zur zung mit der Bahnlinie Cuxhaven--Bremerhaven, fol'.JL
Abzweigung der SLraße Schönberg-Kiel in Passade. der Bahnlinie in südlicher Richtung bis an die Bundes-
Dieser folgt sje in südwestlicher Richtung über straße 6 und verläuft dann am Ostrand der Bundes-
Probsteierhagen, dann der Schönberger Landstraße, der straße 6 bis „Hohen Lieth".
Schönkirchenerstraße, der Schwentinebrücke, der Schön-
bergerstraße, der Werftstrnße in südlicher Richtung, der 2. Ab g r e n zu n g de s Z o 11 grenz b e z i r k s 1 ä n g s
Frantziusallee und dem Ostring. Weiter folgt sie der der Zollgrenze um den Freihafen Hamburg
Pickertslraße, der Kaiserstrnße und dem Karlstal, läuft Die Zollbinnenlinie beginnt auf dem rechten Elbufer am
dcmn in südlicher Richtung bis in die Werftstraße, folgt Anleger Blankenese, verläuft längs der Blankeneser
darauf der Gablenzstraße, der Gablenzbrücke, der Hum- Hauptstraße und der Elbchaussee und folgt durch das
melwiese, dem Sophicnblatt, der Andreas-Gayk-Straße, hamburgische Stadtgebiet den folgenden Straßen: Klop-
der Holstenstraße, der Willeslraße, dem Martensdamm, stockstraße, Palmaille, Breite Straße, Schlachterbuden,
der Dahlmannstraße, der Hospitalstraße, der Schitten- Pinnasberg, Bernhard-Nocht-Straße, Seewartenstraße,
helmstraße und der Feldstraße bis zur Esmarchstraße. Rothesoodstraße, Böhmkenstraße, Krayenkamp, Ost-
Dieser folgt sie in westlicher Richtung bis zur Holtenauer- West-Straße, Deichtorplatz, Amsinckstraße, Högerdamm,
straße, hierauf der Holtenauerstraße, der Projensdorfer Amsinckstraße, Billhorner Brückenstraße, Billhorner
Straße und dem Steenbeker Weg bis Suchsdorf. Von der Röhrendamm, Billhorner Mühlenweg, Billwerder Neuer
Stadt Kiel gehören zum Zollgrenzbezirk nur die inner- Deich, Ausschläger Elbdeich, Bergedorfer Heerweg, An-
halb dieser Linie, d. h. die zur Kieler Förde und zum dreas-Meyer-Brücke, Andreas-Meyer-Straße und Brenner-
Hafen hin liegenden Teile der Stadt. Von Suchsdorf hof. Sie folgt dann dem Tatenberger Weg bis zur Taten-
verläuft sie über den Viehdamm nach Kronshagen, berger Schleuse, läuft längs des Hofschlägerwegs und
weiter über Ottendorf, Quarnbek, Flemhude bis Achter- des Hofschlägerdeichs, des Spadenländer Elbdeichs, des
wehr und von dort an auf der Bundesstraße 202 bis Ochsenwerder Elbdeichs bis zum Elbkilometer 609. Die
Bredenbek. Von .hier verläuft sie in nordwestlicher Rich- Zollbinnenlinie überquert die Elbe, läuft von Bullen-
tung entlang der Straße Bredenbek-Wakendorf-Kluven- hausen süderelbabwärts längs des Neuländer Elbdeichs
siek, weiter in nordostwärtiger Richtung bis Osterrade- bis an die Autobahn Hamburg-Bremen-Hannover, zieht
Fähre Sehestedt am Nord-Ostsee-Kanal. Vom Nordufer sich an ihr entlang nach Süden bis an den Fünfhausener
des Nord-Ostsee-Kanals aus geht sie entlang der Straße Landweg (Zubringer Neuland), folgt ihm nach Westen
Sehestedt-Neu-Holtsee-Haby-Groß-Wittensee, weiter in bis an die Schlachthofstraße, verläuft dann nach Süden
nördlicher Richtung über Hummelfeld bis zur Einmündung die,ser und der Hörstener Straße entlang bis zur Straßen·
in die Bundesstraße 76, dann in nördlicher Richtung bis brücke über die Eisenbahn hart südlich des Bundesbahn-
zur Südostecke der Großen Breite, am Ostufer der Schlei hofs Hamburg-Harburg. Sie überquert hier die Bahnlinie
(Große Breite) entlang bis zur Fähre Missunde und Hamburg-Harburg-Lüneburg und verläuft dann nach
weiter entlang der Straße Missunde-Taarstedt. Von Norden längs der Hannoverschen Straße bis zur Kreu-
Taarstedt aus geht sie auf der Straße nach Kappeln bis zung der Bahnlinie Harburg-Buxtehude. Von dort ver-
zur Einmündung in die Bundesstraße 201. Der Bundes- läuft sie längs der Bahnlinie bis 600 m ostwärts Bahnhof
straße 201 folgt sie bis zum Kreuzungspunkt mit der Daerstorf. Sie folgt dann der Hamburger Landesgrenze
Bundesstraße 199, dann der Bundesstraße 199 bis Mehlby bis zur Elbe. Von hier verläuft sie in nördlicher Richtung
und weiter der Landstraße Mehlby-Sterup. Von Sterup über die Elbe bis zum Anleger Blankenese.
verläuft sie in westlicher Richtung über Sörup, Satrup,
Bistoft, Gr. Solt, Wanderup, den Landweg Wanderup- C. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion
Großenwiehe, die Landstraße Kl. Wiehe-Nordhackstedt- Bremen
Hörup und weiter auf der Bundesstraße 199 über Leck 1. Abgrenzung des Zollgrenzbezirks längs
nach Klixbüll und von hier in südwestlicher Richtung der Seezollgrenze
bis zum Kreuzungspunkt der Eisenbahn mit der Land-
Die Zollbinnenlinie schließt bei der „Hohen Lieth" an
straße Klixbüll-Niebüll.
die der Oberfinanzdirektion Hamburg an und verläuft
2. N o r d s e e k ü s t e weiter längs der Bundesstraße 6 nach Süden über Midlum
und Holssel bis Sievern. Von hier folgt sie dem in süd-
Die Zollbinnenlinie beginnt am Kreuzungspunkt der
östlicher Richtung führenden Feldweg nach Debstedt,
Eisenbahn mit der Landstraße Niebüll-Klixbüll und führt
weiter in gleicher Richtung auf der Straße nach Deb-
an der Ostseite der Bahnlinie Niebüll-Meldorf entlang
stedterbüttel bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Bundes-
über Lindholm, Stedesand, Bredstedt, Husum, Friedrich-
bahnlinie Bremerhaven-Bederkesa und führt dann in
stadt, Lunden, Weddingstedt, Heide bis zum Bahnhof
gerader Linie über Wehdenerdamm bis zum östlichen
Meldorf; alle östlich der Bahnlinie liegenden Bahnhöfe
Ortsrand von Laven. Von dort verläuft sie in südöst-
und Teile von solchen werden in den Zollgrenzbezirk
licher Richtung bis zur Geeste und weiter, diese über-
e!inbezogen. Vom Bahnhof Meldorf aus verläuft sie in
westlicher Richtung zur Bundesstraße 5 bei Buntenhof, schreitend, in südlicher Richtung über Bramel am West-
rand des Groß-Sellstedter Sees entlang über Wildes
entlang der Bundesstraße 5 bis Kattrepel und weiter
Moor bis zur Einmündung der Straße Hosermühlen-Bex-
entlang der Straße Kattrepel-Neufeld bis Neufeld.
hövede in die Straße Schiffdorf-Sellstedt. Von hier zieht
B. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion sie sich an der Straße Hosermühlen-Bexhövede entlang,
Hamburg bis diese am Ostrand von Bexhövede in die südwest-
wärts nach Loxstedt führende Hauptverkehrsstraße ein-
1. Abgrenzung des Zollgrenzbezirks längs der mündet. Dieser folgt sie in südwestlicher Richtung über
Seezollgrenze Bexhövede, Loxstedt und Nesse bis zur Einmündung in
Die Zollbinnenlinie schließt an die der Oberfinanzdirek- die Bundesstraße 6, folgt dann dieser Straße etwa 900 m
tion Kiel an und verläuft von Neufeld auf dem rechten in südlicher Richtung bis zur Abzweigung der Haupt-
Elbufer in einer Geraden über die Elbe zur ostwärtigen verkehrsstraße nach Stotel. Hier biegt sie nach Westen
Ecke der Einfahrt des Altenbrucher Hafens. Dann geht ab und folgt nun der über Stotel-Holte führenden Straße
sie in südlicher Richtung über den Bahnhof Altenbruch bis Büttel, biegt hier wieder nach Süden ab und verläuft
entlang der Bahnhofstraße. bis zur Ortsmitte Altenbruch. nunmehr an der Straße entlang über Neuenlande, Rech-
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tenfleth bis Sandstedt. Hier wendet sie sich nach Westen Hier zweigt sie nach Westen ab, verläuft auf der Land-
und führt am südlichen Ortsrand von Sandstedt vorbei straße 9 über Hohenkirchen bis Altgarmssiel, dann in
bis zum Weserdoich, folgt diesem in nördlicher Richtung südwestlicher Richtung auf der Straße nach Groß Münch-
bis zum Sielhafen von Sandstedt, läuft an dessen Süd- hausen und weiter auf dem Berdumer- und dem Fun-
mole entlang zur Weser und überspringt diese in gerader nixer-Altendeich bis Altfunnixsiel. Von da verläuft die
Linie zur Einmündung des Golzwarder Siels (Südseite) Zollbinnenlinie auf den Straßen Werdum--Esens-Fulkum-
in die Weser. W esteraccum-Dornum-N esse - Hage - Norden - Süderneu-
2. Abgrenzung des Z o 11 grenz bez i r k s 1 ä n g s der land I -Charlottenpolder-Schoonorth-Wirdum-Loppersum
Zollgrenze um den Freihafen Bremen und auf der Bundesstraße 70 bis Suurhusen. Dann folgt
Die Zollbinnenlinie bc~ginnt auf dem rechten Weserufer sie dem Osterweg bis Tütelborg und dem Trecktief über
beim Anleger der Vegesacker Wagenfähre, überquert Marienwehr bis zu dessen Einmündung in den Ems-Jade-
die Mündung der Lesum in gerader Richtung auf die Kanal an der Uphuser Klappe. Anschließend verläuft sie
Nordwestspitze des Schönebec:ker Sandes zu und folgt entlang dem Ems-Jade-Kanal, biegt etwa 250 m westlich
dann der Uferlinie der Weser bis zum Nordausgang von der Brücke in Uphusen in südostwärtiger Richtung ab
Niederbüren. Sie überspringt hier die Weser zum rechten und folgt dem nach Uphuser Schwager führenden Feld-
Ufer der Ochtum und läuft dann entlang der Landes- weg bis zum Neuen Tief. Von hier verläuft sie in süd-
grenze bis zum Bahndamm der Eisenbahn Bremen--Olden- westlicher Richtung entlang dem Neuen Tief und der
burg. Sie biegt dort im spitzen Winkel ab und verläuft Grenze der Kreise Emden und Leer bi,s zur Bahnlinie
nun am Nordfuß des Bahndamms entlang bis zum Beginn Emden-Rheine. Dieser folgt sie bis zur Kreuzung mit der
der Eisenbahnbrücke. Hier wechselt sie auf die Ostseite Straße Oldersum-Tergast. Sie überquert hier die Bahn-
des Bahndamms über, überspringt die Weser auf der linie und folgt in südlicher Richtung der Ortsgrenze von
stromaufwärts gelegenen Seite der Brücke und wechselt Oldersum bis zur Oldersumer Schleuse, wo sie auf den
am rechten Ufer der Weser wieder auf die westliche Deich am rechten Emsufer trifft. Anschließend folgt sie
Seite des Bahndamms. Weiter verläuft die Zollbinnen- der inneren Deichfußlinie bis zur Einmündung der Leda
linie am Fuß der Westseite des Bahndamms bis zur in die Ems bei Leerort. Hier überspringt die Zollbinnen-
Straßenkreuzung Olbersstraße-Hans-Böckler-Straße. Sie linie die Ledamündung und verläuft anschließend auf
folgt dem Straßenzug Hans-Böckler-Straße-Nordstraße- dem rechten Ufer der Ems bis Dalumerfähr im Kreise
Bremerhavener Straße-Werftstraße bis zur Einmündung Meppen, die Orte und Ortsteile am rechten Ufer der
in die Straße Beim Industriehafen. Sie überspringt die Ems sowie die den Flußlauf begradigenden Teile des
Straße Beim Industriehafen und verläuft weiter an der Dortmund-Ems-Kanals ausschließend. Von Dalumerfähr
nördlichen Fußlinie des Bahndamms bis zur Bahnüber- verläuft sie auf der Straße Geeste-Dalum-Wietmarschen
führung an der Oslebshauser Heerstraße. Hier über- bis zur Grenze der Kreise Grafschaft Bentheim und Lin-
springt sie den Bahndamm, verläuft weiter an der gen. Ihr folgt sie bis zum Schnittpunkt mit der Bunde,s-
westlichen Seite der Grambker Heerstraße bis zur Mit- straße 65 ostwärts Schüttorf, um dann in südlicher, ge-
telsbürener Landstraße, folgt dem Straßenzuge Mittels- rader Richtung durch den Samerrott auf den Knick der
bürener Landstraße- Hofstraße- Hinterm Hofe - Vor dem Straße Schüttorf-Samern-Ohne zu stoßen. Auf dieser
Ahnewelgen bis zur Grenze des Ortsteils Werderland und Straße verläuft sie bis Ohne und anschließend auf der in
weiter dieser Grenze bis zur Lesumbroker Landstraße. südlicher Richtung nach Wettringen führenden Straße bis
Jetzt folgt sie dieser Landstraße (die Burger Heerstraße zur Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen.
überschneidend), der Grambkermoorer Landstraße und
dem Lesumer Deich, die Werft Burrnester einschließend, E. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion
bis zur Autobahnbrücke, diese ausschließend. Sie über- Münster
quert die Lesum und verläuft dem Deich folgend auf dem
Straßenzug Am Steindamm (die Bremer Heerstraße über- Die Zollbinnenlinie schließt beim Eintritt der Landstraße
schreitend), Deichweg, An der Lesumer Kirche, Am Ohne-Wettringen in das Land Nordrhein-Westfalen an
Lesumhafen, Admiral-Brornmy-Weg, Am Wasser. Sie die Zollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion Hannover an
verläuft weiter an der Ostseite des Grohner Löschplatzes, und folgt dieser Landstraße in südlicher Richtung bis zur
der Grohner Straße und der Straße am Grohner Markt Abzweigung der Landstraße Bilk-Ochtrup. Dieser folgt
bis zur Friedrich-1-Iumbert-Straße und folgt dann dem sie in südwestlicher Richtung bis zum km 1,0 und führt
Straßenzuge Friedrich-Humbert-Straße-Friedrich-Klippert- von hier dem in südlicher Richtung abzweigenden Feld-
Straße-Reeder-Bischoff-Straße-Alte Hafenstraße bis zum weg bis zu seiner Einmündung in die Bundesstraße 54
Anleger der Vegesacker Wagenfähre. entlang. Der Bunde,sstraße 54 folgt sie in südöstlicher
Richtung bis zur Einmündung der Schützenstraße (Och-
D. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion trup). Sie folgt der Schützenstraße und anschließend der
Hannover Spinnereistraße in westlicher Richtung, bis die Spinnerei-
straße südlich Ochtrup die Landstraße Ochtrup-Nienborg
Die Zollbinnenlinie schließt am linken Weserufer an der erreicht. Dieser Landstraße folgt sie in südwestlicher
Südseite des Golzwarder Siels an die Zollbinnenlinie der Richtung bis zur Einmündung in die Landstraße Epe-
Oberfinanzdirektion Bremen an. Sie verläuft am Golz- Nienborg-Heek, der sie in südlicher Richtung bis zur
warder Siel bis zum inneren W eserdeichfuß und folgt in Bahnlinie Burgsteinfurt-Ahaus-Stadtlohn folgt. Die Bahn-
nordwestlicher Richtung der inneren Deichfußlinie bis linie bestimmt den weiteren Verlauf in südlicher und
zum Schmalenflether Sieltief. Sie geht dann an dessen südwestlicher Richtung bis zum Bahnhof Almsick. Von da
Südseite bis zur Bundesstraße 212 und folgt ihr bis geht die Zollbinnenlinie in nordöstlicher, südöstlicher
Rodenkirchen, verläuft weiter in westlicher Richtung auf und südlicher Richtung längs der Gemeindestraße bis zur
der über Rodenkircherwurp nach Varel führenden Land- Einmündung in die Landstraße Stadtlohn-Legden. Dieser
straße 56 bis zur Südender Leke kurz vor Varel, wo sie folgt sie etwa 1 km in östlicher Richtung, führt dann in
entlang der Südender Leke nach Südwesten abbiegt, um südlicher Richtung entlang der Gemeindestraße nach Bü-
auf die Bundes:Straße 69 zu stoßen. Sie folgt dieser ren, um bei deren Einmündung in die Landstraße Ge-
Straße über Blauhand und Sande bis zur Abzweigung scher-Holtwick dieser in südlicher Richtung bis Gescher
der Bundesstraße 210, verläuft auf dieser Straße bis zu folgen. Von Gescher folgt sie der Landstraße in süd-
Roffhausen, dann in nordostwiirtiger Richtung auf der östlicher Richtung bis zum Gabelpunkt Tungerloh-Pröb-
Landstraße 97 über Langewerth bis Hölle und anschlie- sting. Von hier führt sie entlang der Bundesstraße 67
ßend in nördlicher Richtung auf der Landstraße 10 über in südwestlicher Richtung bis Velen, um dann der Straße
Sengwarden und Hooksiel bis St. Jooster Altendeich. Velen-Heiden--Raesfeld in allgemein südwestlicher Rich-
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tung bis Racsfcld zu folgen. Von Raesfeld führt sie ent- Der durch die nachstehende Linie umgrenzte Teil der
lang der Bundesstraße 70 in südwestlicher Richtung bis Stadt Aachen wird vom Zollgrenzbezirk ausgenommen:
zur Grenze zwischen den Regierungsbezirken Münster Drimbornallee von der Trierer Straße in Forst in süd-
und Düsseldorf. Dieser Grenze folgt sie in westlicher westlicher Richtung bis zur Raerener Straße; von dort
Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Straße Dingden- in allgemein nordwestlicher Richtung entlang der Raere-
Ringenberg. ner Straße, der Heißbergstraße, der Marienstraße, der
Eckenberger Straße, - der Neustraße, der Sebastianstraße,
F. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion dem Krugenofen und der Eynattener Straße bis hinter
Düsseldorf deren Schnittpunkt mit der Eisenbahnlinie Aachen-Her-
Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Grenze besthal; der Eisenbahnlinie in südwestlicher Richtung
zwischen den Regierungsbezirken Düsseldorf und Mün- folgend bis zur Weißhausstraße, von dort in allgemein
ster mit der Straße Dingden-Ringenberg an die der Ober- nordnordwestlicher Richtung entlang dem Straßenzug Im
finanzdirektion Münster an, verläuft entlang dieser Brockenfeld, Kaiser-Friedrich-Allee, Limburger Straße,
Straße bis Ringenberg (diesen Ort ausschließend) und Lütticher Straße, An der Schanz, Junkerstraße, Turm-
folgt dann der nach Südwesten führenden Straße bis straße, Professor-Pirlet-Straße, Seffenter Weg bis zum
zur Einmündung in die Straße Loikum-Hamminkeln. Die- Schnittpunkt mit der Stadtkreisgrenze; von dort der
ser Straße folgt sie in südlicher Richtung bis Hammin- Stadtkreisgrenze folgend entlang der äußeren Umfrie-
keln, das ebenfalls außerhalb des Zollgrenzbezirks bleibt, dung der Anstalt „Zum guten Hirten" bis zur Straße
und verläuft dann in allgemein westlicher Richtung ent- Süsterfeld, dieser etwa 30 m stadtwärts folgend, dann
lang der Straße Hamminkeln-Mehrhoog-Mehr (Mehr die Straße überquerend und dem Privatweg durch das
ausschließend) bis zur Einmündung in die Landstraße Gut Kackert (dieses in den Zollgrenzbezirk einschließend)
Vissel-Haffen-Bergswick. Ihr folgt sie (Haffen ausschlie- folgend bis zur Roermonder Straße; von dort entlang
ßend) in allgemein nordwestlicher Richtung, bis sie auf dem Privatweg nach Gut Rütsch (die Baulichkeiten des
den Banndeich am rechten Ufer des Alten Rheins stößt. Gutes aus dem Zollgrenzbezirk ausschließend); darauf
Der Banndeich bestimmt ihren weiteren Verlauf bis zur entlang der Rütscher Gasse, nach etwa 100 m in ost-
Einmündung des Alten Rheins in den Rhein östlich von wärtiger Richtung dem Fahrweg am Nordhang des Lous-
Rees. Hier überquert sie den Rhein und verläuft am lin- berges folgend, weiter entlang der Buchenallee bts zum
ken Rheinufer von der Fährstelle bei Reeserschanz ent- Fuße des Salvatorberges, von hier aus dem Fahrweg
lang der in westlicher Richtung führenden Straße über nordnordostwärts und weiter dem Soerser Weg folgend
Mühlenfeld nach Kalkar. Sie folgt dann in allgemein bis zu dessen Schnittpunkt mit der Stadtkreisgrenze;
südlicher Richtung den Straßen Kalkar-Keppeln-Uedem- dann der Stadtkreisgrenze ostwärts und weiter nordost-
Kervenheim- Winnekendonk- Kapellen- Issum-Sevelen- wärts der Krefelder Straße folgend bis zu ihrem Schnitt-
Nieukerk. Von Nieukerk, das außerhalb des Zollgrenz- punkt mit dem Wurmbach; diesem bis zur Jülicher Straße
bezirks bleibt, verläuft sie in südöstlicher Richtung ent- folgend, dann in ostwärtiger Richtung entlang der Haupt-
lang der Eisenbahnlinie Nieuk.erk-Aldekerk. bis zum straße in Haaren, der Südstraße bis zur Eisenbahnunter-
Schnittpunkt mit der Straße Aldekerk-Wachtendonk. Die- führung bei „Auf der Hüls", dem Zehnthofweg, der
ser folgt sie über Eyll in südwestlicher Richtung bis Haarener Straße, der Hüttenstraße, der Katharinenstraße,
Wachtendonk. Die Zollbinnenlinie erreicht hier die Niers, dem Freunder Weg und dem Hickelweg bis zur Trierer
die ihren weiteren Verlauf in südlicher Richtung bis zum Straße.
Schnittpunkt mit der Eisenbahnlinie Oedt-Vorst be-
stimmt. Von hier folgt sie der Eisenbahnlinie bis Vorst, H. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion
das außerhalb des Zollgrenzbezirks bleibt. Weiter ver- Koblenz bis zum Anschluß an die Zollbinnenlinie der
läuft sie in südöstlicher Richtung entlang der Straße Oberfinanzdirektion Saarbrücken
nach Süchteln, diesen Ort ausschließend, und hierauf in Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Bundes-
südwestlicher Richtung entlang der Straße nach Dülken, straße 51 mit der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/
das außerhalb des Zollgrenzbezirks bleibt. In südlicher Rheinland-Pfalz an die Zo1lbinnenLinie de,r Oberfinanz-
Richtung folgt sie dann der Straße über Hardt nach direktion Köln an, verläuft entlang der Bundesstraße 51
Rheindahlen (diesen Ort ausschließend) und weiter in bis Stadtkyll und weiter entlang der Strraße Jünkernth-
südwestlicher Richtung der Straße Mönchengladbach- Birgel-Hillesheim-Lammersdorf bis Dohm. Dort über-
Erkelenz bis zur Grenze zwischen den Regierungsbezir- quert sie in südwestlicher Richtung die Eisenbahnlinie
ken Düsseldorf und Aachen. Gernlstein-Jünkerath, folgt der Str,aße über Bewingen
bis zum Bahnhof Gerol,stein und geht enHang der Eisen-
G. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Köln
bahnlinie tn westlicher Rich1mng bis zum Schnittpunkt
Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Nord- mit der Straß,e, die von Lissingen nordwärts nach Gerol-
grenze des Regierungsbezirks Aachen mit der Bundes- stein führt. Entlang dieser Straße verläuft sie in südöst-
straße 57 an die Zollbinnenlinie der Oberfinanzdirektion licher Richtung nach Lissingen. Von hier führt sie in
Düsseldorf an, verläuft entlang dieser Straße südwärts westlicher Richtung entLang der Straße nach Büdesheim-
über Erkelenz, Baal bis Linnich zur Rurbrücke und von Wallersheim und nach Süden über Hersrdorf hinaus bis
dort ruraufwärts bis zur Bundesstraße 1 in Jülich. Dieser zum Schnittpunkt mit der Straße Mürlenbach-Schönecken.
folgt sie bis zur Abzweigung der Straße nach Bourheim, Dieser folgt sie in westlicher Richtung bis zur Bundes-
Pattern, geht entlang dieser Straße bis Pattern, von dort straße 51 am Südausgang von Schönecken und dann der
entlang den Straßen nach Inden und über Lamersdorf Bunde,sstraße 51 in südlicher Richtung über WeUei1dorf-
bis Weisweiler und weiter über den Verbindungsweg zur Laseil-Seffem bis Rittersdorf. Weiter folgt s.ie dem Nims-
Bundesstraße 264. Dieser folgt sie in ostwärtiger Rich- Bach nach Süden bis Messerich, verläßt ihn dort und folgt
tung bis zum Ostausgang Langerwehe, verläuft als- der Straße von Messerich bis zur Bundesstraße 257 am
dann südwärts entlang der Straße über Schevenhütte, Schnittpunkt mit der Eisenbahnlinie Bitburg-Irre!. Der
Kleinhau nach Brück-Hetzingen bis zur Kreuzung mit Bundesstraße 257 folgt sie 500 m in nordöstlicher Richtung,
der Eisenbahnlinie. Der Eisenbahnlinie südwärts folgend, verläßt sie dort und folgt in südöstlicher Richtung
geht sie bis zum Nordwesteingang Heimbach, dann süd- der Straße über Niederstedem-Eßlingen bis zur Bundes-
wärts entlang der Straße Heimbach-Gemünd-Kall-Urft- straße 51. Dieser folgt s ie in südlicher Richtung bis Meil-
1
Marmagen-Schmidtheim bis zur Bundesstraße 51, der sie brück, verläuft von dort in östlicher Richtung entlang der
in südwestlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Straße über Ideinheim bis Auw, dwnn. in südlicher Rich-
Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz folgt. tung entlang der Kyll bis zu ihrer Einmündung in die
\
2146 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I
Mosel, sodann dem linken Ufer dm Mosel entlang his zu Nordufer bis zur Ausmündung des Hafens in den Rhein.
dem von Trier-Euren zur Mosd führenden Fahrweg, der Von hier ist Zollbinnenlinie die Gerade, die das Nord-
zwischen Flußkilometer 195 und 196 auf die Mosel stößt. ufer der erwähnten Hafenausmündung mit dem nörd-
Dort überquert sie die Mosel in Richlung auf die Feyener lichen Ufer der Ausmündung des Maxauer Hafens ver-
Brücke und folgt der Bundesstraße 51 in allgemein süd- bindet. Sie endet am Schnittpunkt dieser Geraden mit
licher Richlung über Mcrzlich-Konz-Könen-Ayl--Nieder- der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg.
leuken-Saarburg-Trnssem--FreucJenburg bis zu ihrem
Schnittpunkt mit der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Saar-
land. L. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion
Karlsruhe
Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Geraden,
J. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion
Saarbrücken die das Nordufer der Ausmündung des Maximiliansauer
Hafens mit dem nördlichen Ufer der Hafenausmündung
Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Bundes- des Maxauer Hafens verbindet, mit der Landesgrenze
straße 51 mit der Landesgrenze Saarland/Rhe,inland-Pfalz Baden-Württemberg/Rheinland-Pfalz an die Zollbinnen-
an die der Oberfinanzdirektion Koblenz an und verläuft linie der Oberfinanzdirektion Koblenz an und folgt die-
entlang der Bundesstraße 51 bis zur Saar bei Mettlach. ser Geraden bis zur Nordspitze der letztgenannten Hafen-
Von da ab führt sie entlang der Saar bis Brebach und ausmündung. Von dort verläuft sie in einer Geraden zum
verläuft weiter auf der Straße Brebach-Fechingen-Esch- östlichen Hafenufer des Maxauer Hafens, diesem entlang
ri ngen - Ormesheim -Aßweiler - Blieskastel - W ebenheim- bis zur südöstlichen Hafenspitze, an der die alte Bahn-
Mi ttelbach bis zum Schnittpunkt dieser Straße mit der linie Knielingen-Maxau nach Osten abbiegt. Sie folgt
Landc-)sgrenze Saarland/Rheinland-Pfalz. dieser Bahnlinie bis zu deren Ubergalllg über die Alb.
Die von der Zollbinnenlinie berührten Städte und Orte Von hier verläuft sie auf dem Westufer der Alb an Knie-
gehören nicht zum Zollgrenzbezirk. Die südlich der Zoll- lingen vorbei bis zur Appenmühle. Von da folgt sie dem
binnenlinie liegenden Stadtteile von Saarbrücken gehö- Westsaum des Feldweges zur Appenmühle bis zu der
ren zum Zollgrenzbezirk. vom Nordwesten nach Südosten verlaufenden Verbin-
dungsstraße Daxlanden-Grünwinkel (Pfalzstraße). Sie
geht am Südrand dieser Verbindungsstraße entlang bis
K. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion sie auf das Straßenkreuz am Südausgang von Grünwinkel
Koblenz im Anschluß an die Zollbinnenlinie der Ober- trifft. Von hier aus führt sie am ·westrand der Bundes-
finanzdirektion Saarbrücken straße 36 Grünwinkel-Durmersheim entlang bis zum
Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Straße Schnittpunkt mit der Grenze der Regierungsbezirke Nord-
Webenheim-Mittelbach mit der Landesgrenze Saarland/ baden/Südbaden.
Rheinland-Pfalz an die Zollbinnenlinie der Oberfinanz-
direktion Saarbrücken an und folgt dieser Straße in süd- M. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion
östlicher Richtung bis zur Einmündung in die Straße Alt- Freiburg
heim-Zweibrücken. Sie verläuft entlang dieser Straße Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Bundes-
in nordöstlicher Richtung bis zur Bahnüberführung südlich straße 36 (Westrand) mit der Grenze der Regierungs-
Ixheim, folgt der Westseite der Bahnlinie in Richtung bezirke Südbaden/Nordbaden an die Zollbinnenlinie der
Hornbach bis auf die Höhe der Einmündung des Mühl- Oberfinanzdirektion Karlsruhe an. Sie verläuft am West-
thals in die Straße Zweibrücken-Hornbach, überspringt rand der Bundesstraße 36 in südwestlicher Richtung, biegt
die Bahnlinie und die Straße in nördlicher Richtung und 300 m nordostwärts des Schnittpunktes der Straße Au am
folgt dem im Mühlthal zum Mühlthalerhof führenden Rhein-Bickesheim mit der Bundesstraße 36 in südost-
Weg. Sie verläuft weiter in nordöstlicher Rkhtung ent- wärtiger Richtung ab und erreicht bei dem Bahnübergang
lang der Verbindungsstraße vom Mühlthalerhof zur der Straße Durmersheim-Ettlingen (diesen ausschließend)
Straße Zweibrücken-Heideföingerhof, überquert diese die Bahnlinie Karlsruhe-Freiburg. Sie folgt nun dem
Straße und folgt in östlicher Richtung dem Feldweg zum Westrand dieser Bahnlinie über Rastatt nach Süden (Bühl,
Truppacherhof. Von hier verläuft sie entlang der Ver- Achern, Offenburg und Lahr ausschließend) bis zur Ab~
bindungsstraße Truppacherhof-Contwig bis zur Bahn- zweigung der Kaiserstuhlnebenbahn beim Bahnhof Riegel
linie Zweibrücken-Landau und folgt der Südseite dieser (diesen einschließend). Von hier verläuft sie weiter am
Bahnlinie bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Bundes- Westrand dieser Bahnlinie über Riegel, Eichstetten bis
straße 10 beim Bahnhof Dellfold. Sie folgt dieser Bundes- nach Gottenheim und folgt jetzt der Landstraße Gotten-
straße in östlicher Richtung bis zur Straßengabel südlich heim-Waltershofen-Opfingen-Tiengen-Mengen-Offnadin-
Nünschweiler. Von hier führt sie in südöstlicher Richtung gen bis zur Einmündung in die Bunde,sstraße 3 (1 km süd-
auf der Straße über Windsberg, Gersbach nach Winzeln. lich Offnadingen). Auf dieser Straße g·eht sie 500 m wei-
Von Winzeln verläuft sie in südlicher Richtung über den ter bis zum Schnittpunkt mit der Bahnlinie Bad Krozin-
Wasserturm, an dem kleinen Littersbacu entlang, über gen-Staufen. Von hier läuft sie am Westrand der Bahn-
die Littersbacher Mühle nach Niedersimten. Von dort linie entlang über Staufen-Ballrechten bis nach Sulzburg
folgt sie in östlicher Richtung dem Feldwege nach Erlen- und von hier gradlinig über die Höhen 364 (500 m süd-
brunn und verläuft dann in allgemein östlicher Richtung westlich Bahnhof Sulzburg), 688 (Lausberg), 850 (Hohe
entlang dem Feldweg über die Höhen 372 und 303 nach Eiche, 2 km westlich Lipburg), 812 (Ame,isen-Buck, 2,5 km
Lemberg. Sie führt weiter entlang der Straße über Salz- westlich Ober-Eggenen), 652 (1 km westlich Vogelbach)
woog bis zur Einmündung in die Straße Hinterweiden- zur Höhe 548 (2 km südlich Kandern). Hier biegt die Zoll-
thal--Dahn. Auf ihr verlüuft sie in südöstlicher Richtung binnenlinie nach Osten ab und wird von den nördlichen
über die Neudahner Mühle, Dahn, Re,ichenbach und Gemarkungsgrenzen folgender Gemeinden gebildet: Woll-
Busenberg bis zum Sdrnittpunk t mit der Straße Erlen- bach, Schächtenhaus, Weitenau, Wieslet, Enkenstein,
bach-Vorderweidc~nthal. Von hier folgt sie über Vorder- Hausen, Raitbach, Hasel, Wehr, Hornberg, Niedergebis-
weidenthal der Strnße über Birkenhördt nach Berg- bach, Hogschür, Görwihl, Rotzingen, Wilfingen, Immen-
zabern. Von dort verläuft sie entlang der Südseite der eich, Remetschwiel, Bannholz, Bierbronnen, Nöggenschwiel,
Bahnlinie über Kapellen-Drusweiler-Barbelroth--Winden- Weilheim, Aichen, Krenkingen, Untermettingen, Uhlin-
Kandel-Wörth bis zur Abzweigung des Hafengeleises gen, Bettmaringen, Oberwangen, Unterwangen, Dillen-
von Maximiliansau. Sie~ geht diesc!m Hafengeleise entlang dorf, Lembach, Lausheim, Achdorf, Riedböhringen, Hon-
zum Nordufer des Maximiliansauer Haf<~ns und folgt dem dingen, Riedöschingen, Leipferdingen, Watterdingen,
Nr. 97 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1961 2147
Welschingen, Mühlhausen, Schlatt unter Krähen, Beuren point, Fischbachau in nordostwärtiger Richtung nach Litzl-
a. d. Aach, Wiechs, Steißlingen, Wahlwies, Espasingen, dorf. Sie folgt dann dem Litzldorfer Bach über Mooshäusl,
Ludwigshafen a. B., Bonndorf, Ncsselwangen, Uberlingen, Spöck, Blodermühle bis zum Schnittpunkt des Baches mit
Deiscndorf, Tüfingcn, Salem, Neufrach, Oberstenweiler, der Eisenbahnlinie Rosenheim-Kufste,in. Dieser folgt sie
Bermatingen, Markdorf und Riedheim. Sie verläuft vom nach Norden über Raubling bis zur Kreuzung mit der
Endpunkt der nördlichen Gcrnarknngsgrenze der Ge- Autobahn München-Salzburg bei Pfraundorf und verläuft
meinde Riedheim in ostwärtiger Richtung bis zum ost- sodann der Autobahn entlang nach Osten bis zur Höhe von
wärtigen OrtsausgantJ von Fuchstobel (diesen Ort aus- Freidling. Hier zweigt sie in nördlicher Richtung ab nach
schließend). Freidling, folgt der Straße nach Teisendorf, sodann der nach
Offenwang, läuft von dort in gerader Linie nach Schön-
N. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion ram und auf der nordostwärtigen Straße weiter nach Dor-
Stuttgart fen. Von hier geht die Zollbinnenlinie in nordwestlicher
Die Zollbinnenlinie schließt beim ostwärtigen Ortsaus- Richtung auf der Straße über Frohnholzen nach Zeifen,
gang von Fuchstobel an die der Oberfinanzdirektion Frei- von da den Mühlbach (Achenbach) entlang bis Kirchan-
burg an und führt entlang der Straße Fuchstobel-Hefig- schöring und sodann weiter auf der Straße über Rotan-
kofen zur 1Negegabel am Nordausgang des Ortes Hefig- schöring, Kumberg, Hohenbergham, Gessenhausen nach
kofen. Von hier geht sie in gerader ostsüdostwärtiger Tengling. Von hier folgt sie der Straße in nördlicher
Richtung über Reute bei Taldorf zu Punkt 412 bei Weiler, Richtung nach Wiesmühl, erreicht - die Straße ver-
wo sie die Schussen und die Bahnlinie Ravensburg-Fried- lassend - in nordwestlicher gerader Linie Bergham und
richshafen überquert und entlang dieser Bahnlinie in süd- folgt von da der Straße über Tyrlaching bis Kirchweidach.
licher Richtung nach Hasenwinkel führt. Sie verläuft dann Sie zieht sich dann in nordostwärtiger Richtung auf der
in gerader Linie südostwärts über Hohenreute nach Sig- Straße nach Brandhub hin und weiter auf der Straße über
genweiler und folgt weiter der Straße Obereisenbach- Halsbach, Zeitlarn, Racherting, Schralling, Trinkberg bis
Tannau-Dietmannsweiler - Elmena u - Bernried-N eukirch- Schönberg. Nun verläuft sie, die Bahnlinie bei Hecketstall
Uhetsweiler - Goppertsweiler - Pflegelberg - Mindbuch - überquerend, auf der Straße nach Burgkirchen (Alz), wei-
Grub-N eura vens burg-Kn olpers-Engetsweiler-Degetswei- ter der Alz entlang nach Schützing und weiter in gerader
ler-Volklings bis zum Schnittpunkt diese,r Straße mit der nördlicher Richtung über Bergham (Inn), den Inn auf der
Landesgrenze Baden-Württemberg/Bayern. Brücke überschrnitend, nach Marktl. Hierauf geht sie in
gerader, fast nördlicher Richtung bis Babing und folgt
dann in nordostwärtiger Richtung der Straße über Schild-
0. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion thurn nach Tann. Anschließend folgt sie in nordostwärti-
München
ger Richtung der Straße bis Edermanning, dann in nörd-
Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt der Straße licher Richtung der Straße über den Weiler Mayerhof
Degetsweiler-Volklings mit der Landesgrenze Bayern/ nach Wittibreuth, läuft dann in nordostwärtiger Richtung
Baden-Württemberg an die der Oberfinanzdirektion Stutt- zunächst auf der Straße nach Ulbering und von da in ge-
gart an. Sie führt entlang dem Weg in Richtung Stocken- rader, fast ostwärtiger Richtung nach Kösslarn. Von hier
weiler bis zur Bahnlinie nach Immenstadt und folgt die- führt sie auf der Straße über Thanham, den WeHer
ser in nordostwärtiger Richtung bis zum Bahnhof Hergatz. Maierhof, die Bahnlinie Pocking-Pfarrkirchen und die
Hier biegt sie nach Süd-Südosten ab, überquert die Rott überquerend, nach Schwaim. Jetzt folgt sie der
Straße Lindau-Isny, führt der Straße Hergatz-Opfenbach Straße in ostwärtiger Richtung über Karpfham, Poigham
entlang bis Mellatz und dann in allgemein südostwärti- nach Unterschwärzenbach, erreicht auf der Straße über
ger Richtung entlang der Straße über Ratzenberg, Linden- Kleeberg, Hader, Hütting, Grund, Bad Höhenstadt die
berg, Rothach nach Weiler. Alsdann folgt sie der Straße Ortschaft Fürstenzell und führt weiter auf der Str.aße
bis zur Einmündung in die Alpenstraße südlich von über Scheuereck nach Götzenmann. Von hi;r folgt sie der
Simmerberg, verläuft längs der Straße über Simmerberg, Straße in nördlicher Richtung über Jägerwirth bis Eben,
Burkatshofen nach Kalzhofen und weiter entlang der läuft über Sandbach zum Stromkilometer 2242,2 und mün-
Straße bis Sonthofen. Darauf folgt sie zunächst der Straße det nach Uberschreitung der Donau in die linke Donau-
bis Rettenberg und führt weiter in allgemein nordost- uferstraße Nr. 125 ein. Auf dieser läuft sie nordostwärts
wärtiger Richtung entlang der Straße über Sterklis, Vor- bis zur Ortschaft Bösensandbach, wo sie die bezeichnete
derburg, Rieder, Petersthal nach Memersch. Sodann folgt Straße wieder verläßt. Sie folgt in nordostwärtiger Rich-
sie dem Feldweg Memersch-Haag nach Haag, verläuft tung der Straße über Otterskirchen nach Kirchberg. In
entlang der Straße über Oy, Guggenmoos nach Maria- nordostwärtiger Richtung führt sie weiter über Klössing
Rain, überschreitet hier die \Verlach und führt entlang und Pilling nach Neukirchen v. Wald. Dann folgt sie der
der Straße über Schneidbach nach Lachen. Von hier folgt Straße über Neppersdorf und Kalteneck nach Hutthurm
sie der Straße in nordostwärtiger Richtung bis Rückholz, und hierauf der Straße über Büchlberg zum Nordausgang
verläuft entlang der Straße ostwärts über Seeg nach Roß- von Hauzenberg. Von dort verläuft sie in nördlicher Rich-
haupten, wendet sich auf der Straße nordostwärts nach tung entlang der Straße über Bauzing-Hemmerau nach
Lechbruck und folgt der Straße, den Lech überschreitend, Waldkirchen, führt dann entlang der Straße Wotzmanns-
nach Steingaden. Von Steingaden aus geht sie - immer reut-Karlsbach nach Freyung v. W. Von da verläuft s,ie
den Straßen folgend - bis Rottenbuch, sodann über Saul- auf der Straße über Bierhütte nach Hohenau und endlich
grub, Oberammergau bis Oberau und schließlich nach auf dem nordwestwärtigen Weg nach Sägmühle. Von hier
Farchant. Hier verläßt sie die Straße und verläuft, die folgt sie - die Richtung beibehaltend - der Straße bis
Berge gerade ostwärts durchquerend, bis Wallgau. Von zu ihrer Einmündung in die Straße Schönanger-Neuschön-
dort folgt sie der Straße bis Einsiedl und darauf dem Süd- au und, dieser in westlicher Richtung folgend, zur Wege-
und dem Ostufer des Walchensees bis Sachenbach. Wei- gabel nach Haslach und weiter entlang der Straße über
ter folgt sie der Straße nach Jachcnau, wendet sich hier Haslach, Draxlschlag, St. Oswald, Höhenbrunn, Reichen-
leicht nach Norden und führt in gerader Linie quer durch berg bis zur Einmündung in die Straße Grafenau-Spiegel-
die Berge, die Isar bei Lenggries überschreitend, über den au. Ihr folgt sie über Spiegelau-Klingenbrunn-Frauenau-
Fockenstein in ostwärtiger Richtung zur südlichsten Aus- Dörfl bis zur Abzweigung nach Flanitz, verläuft dann ent-
buchtung des Tegernsees. Seinem Südufer folgt sie bis lang der Straße Flanitz-Lichtenthal und stößt wieder auf
zur Ausbuchtung bei Rottach~-Egcrn, läuft über Schwaig- die Straße Frauenau-Zwiesel. Sie folgt nunmehr in nord-
hof und die untere Krainsbergcr Alm zur Südspitze des westlicher Richtung der Straße Zwiesel-Langdorf nach
Schliersees und von da weiter über Fischhausen, Lehen- Bodenmais, von hier in nordwestlicher Richtung der
2148 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I
Straße Drachsdsri(!d-Arn bruck-Traidersdorf-Grub nach reuth, Mitterteich, Rosenbühl, Konnersreuth nach Dorn-
Kötzting und weiter der Strnße Gehstorf-Reckendorf- hof. Sie geht dann entlang dem Verbindungsweg nach
Lederdorn nach Rossbach. Von hier verläuft sie in west- Ha.id, Seußen, Teichmühle, Garmersreuth, Böhnmühle, so-
licher Richtung bis zum Schnittpunkt des Regen mit der dann entlang der Straße über Thiersheim, Höchstädt,
Grenze der Regierungsbezirke Niedt~rbayern/Oberpfalz. Hebanz, Marktleuthen, Kirchenlamitz, Oberschieda, Unter-
schieda, Schwarzenbach (Saale), Fattigau, Oberkotzau,
P. Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion über den Vorort Moschendorf nach Hof (Saa,le). Von Hof
Nürnberg (Saale) verläuft sie entlang der Straße Hof-Plauen (Vogtl)
Die Zollbinnenlinie schließt im Schnittpunkt des Regen über Haid bis zum Austritt aus dem bayer ischen Landes-
1
mit der Grenze der Regierungsbezirke Oberpfalz/Nieder- gebiet.
bayern an die Zollbinnenlinie der Oberfinanzdirekbion Von der Stadt Hof (Saale) gehört nur der eingemeindete
München an und verläuft entlang dem Regen nach Cham. Vorort Moschendorf, der im Norden vom Otterbach, im
Von hier zieht sie sich längs der Straße über Pemfling, Westen von der Str,aße nach Oberkotzau und im Süden
Schatzendorf, Bernried, Rötz, Winklarn, Schneeberg, Lind, und Osten von der Stadtgrenze begrenzt wird, zum Zoll-
Pirkhof, Pullenried, Tröbes, Saubersrieth, Moosbach, Burg- grenzbezirk. Die Straße Plauen-Hof (Bunde,sstraße 173)
streswitz, Vohenstrauß, Altenstadt, WaMthurn, Franken- gehört vom Eintritt in die Stadt Hof (Saale) an (Nord-
reuth, Grafenreuth, Floß, Plößberg, Liebenstein, Tirschen- osten) nicht zum Zollgrenzbezirk.
Anlage 3
Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind
A. Tm Bereich der Eidermündung und des Giselau-Kanals Sie folgt dieser Straße etwa 200 m nach Norden bis zur
Einmündung in die Bundesstraße 73, der sie über Belum
ist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von
und Neuhaus bis zur Straßengabel Neuhaus-Geversdorf/
der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird: Vom
Neuhaus-Kadenberge folgt. Sie zieht sich sodann an der
Schnittpunkt der Zollbinnenlinie mit der Untereider bei
Straße nach Geversdorf entlang, überquert in ostwärtiger
Friedrichstadt verläuft sie eideraufwärts 100 Meter bei-
Richtung die Oste und die Osteniederung bis „Neue-
derseits des Eiderufers bis zur Einmündung des Giselau-
schleuse". Dabei werden die Oste und ihr Ufergelände
Kanals, weiter 100 Meter beiderseits des Giselau-Kanals
in einer Breite von beiderseits 200 m bis Basbek-Osten
bis zur Einmündung in den Nord-Ostsee-Kanal.
in die Uberwachung einbezogen. Die Begrenzungslinie
folgt dann weiter dem Weg nach Hohenlucht der Straße
B. Im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals über Hollerdeich-Oderquart-Holler-Wischhaf en-N euland-
Drochtersen-Bützfleeth bis Stade. In Stade verläuft sie
ist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von über die Freiburger Straße und den Schleusenweg bis
der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird: Von an da.s Anschlußgleis der Gasanstalt, ihm und an-
der Fähre Kudensee verläuft sie in nordostwärtiger schließend der Straße „Am Hafen" nach Süden folgend
Richtung beiderseits des Nord-Ostsee-Kanals in einem bis zum Salztor, wo sie im rechten Winkel nach Osten
Abstand von 100 Meter bis Westerrönfeld, auf dem umbiegt und über die Altländer Straße bis zum Hinter-
Westufer d1:~s Kanals den alten Burger Hafen (sog. deich führt. An ihm und der Moorwettern zieht sie sich
Kattensteg) einschließend. Vom Westufer des Kanals an entlang bis Horneburg, läuft weiter längs des Hohen
der Südwestecke Gerhardshain geht sie entlang der Hinterdeichs und der Landwettern bis an die Straße
Untereider, durch die Hollesenstraße bis zur Gabelung Jork-Dammhausen, folgt bis nach Dammhausen dieser
Büdelsdorf-Sehestedt und weiter auf der Straße nach Straße und sodann im rechten Winkel nach Südosten
Sehestedt bis zum Schnittpunkt mit der Zollbinnenlinie umbiegend der Straße nach Buxtehude. In Buxtehude
bei Sehesledt. Vom Ostufer des Kanals verläuft sie dann bilden Schützenhofweg, Liebfrauenkirchhof, Fischerstraße,
auf der Dorfstraße Westerrönfeld in nordostwärtiger Moorthorstraße, Harburger Straße die Begrenzungslinie
Richtung, weiter entlang der Kieler Straße bis zur Bun- und anschließend die Bundesstraße 73 bis zum Schnitt-
desstraße 202, dieser in ostwärtiger Richtung folgend punkt mit der Bahnlinie Buxtehude-Harburg, an der sie
bis zur Abzweigung nach Rade und darauf in Richtung sodann bis zur Kreuzung mit der Hamburger Landes-
Rade bis zur Gabelung etwa 1 km südlich Rade. An- grenze entlangläuft. Sie folgt dann gleichlaufend mit der
schließend folgt sie dem Wege ostwärts Rade bis zur Zollbinnenlinie der Landesgrenze bis zur Elbe. Von hier
Einmündung in die Straße Rade-Langenrade. Dieser überquert sie in nördlicher Richtung die Elbe bis zum
Straße folgt sie bis Langenrade. Von dort geht sie in Anleger Blankenese. Auf der rechten Elbuferseite ver-
nördlicher Richtung bis Steinwehr, von Steinwehr in läuft sie dann weiter vom Anleger Blankenese gleich-
100 Meter Entfernung am Kanalufer entlang bis zur Fähre laufend mit der Zollbinnenlinie längs der Blankeneser
Sehesledt. Hauptstraße und der Elbchaussee bis zur Einmündung
der Dockenhudener Straße. Die Begrenzungslinie verläuft
dann nach Nordwesten längs der Dockenhudener Straße,
C. Im Bereich der Elbemündung und der Unterelbe
Blankeneser Bahnhofsplatz, Blankeneser Landstraße,
ist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von Rissener Landstraße, W edeler Landstraße und Rissener
der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird: Auf Chaussee nach Wedel. In der Stadt bilden Rissener
der linken Elbuferseite vom Altenbrucher Hafen gleich- Straße, Rosengarten (einschl. Bahnhofsgelände), Mühlen-
laufend mit der Zollbinnenlinie verläuft sie in südlicher straße, Am Marktplatz, Rolandstraße, Schauenburger
Richtung über den Bahnhof Altenbruch, entlang der Straße und Holmer Straße die Begrenzungslinie. Sie läuft
Bahnhofstraße bis zur Ortsmitte Altenbruch. Von hier sodann längs der Landstraße nach Dtersen, folgt in der
folgt sie zunächst in südlicher und dann in ostwärtiger Stadt zunächst der Pinnau-Allee bis zum Gelände der
Richtung der Bundesstraße 73 bis zu ihrem Schnittpunkt ,,Feldmühle Papier- und Zellstoffwerke AG", das sie -
mit der Bahnlinie Cuxhaven-Stade be,i Otterndorf. Von sich an seiner Umzäunung bis zur Straße Oertberg ent-
da ans verläuft sie längs der Bahnlinie nach Südosten langziehend - einschließt, wobei ,sie die Pinnau parallel
bis zur Kreuzung mit der Struße Otterndorf-Osterbruch. zur Pinnau-Allee überquert. Sie folgt sodann den Straßen
Nr. 97 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1961 2149
Oertberg, Großer Sand, Großer Wulfhagen, Marktstraße, denstraße, Landrat-Christian-Straße, Lüder-Clüver-Straße,
Kreuzstraße, Mühlenstraße, Lohe und weiter der Land- Kapt.-Dallmann-Straße, Rönnebedcer Straße, Dillener
straße nach Elmshorn. Durch Elmshorn führt sie über Straße, Farger Straße, Rekumer Straße und der Ver-
Köhnholz, Klostersande und Reichenstraße bis an die kehrsstraße in nördlicher Richtung über Neuenkilchen,
Bahnlinie Hamburg-Neumünster, der sie - den Bahn- Rade, Aschwarden, Wurthfleth, Reditebe, We1sabe,
hof mit seinen Zufahrten einschließend - nach Norden Offenwarden bis Sandstedt. Von hier ab ist sie die in
bis zur Schulstraße folgt, läuft weiter über Schulstraße, westlicher Richtung verlaufende Zollbinnenlinie bis zur
Gerberstraße, Sandberg, Am Deich und Krude und führt Südmole des Sandstedter Sielhafens und weiter die
dann längs der Straße nach Herzhorn und Borsfleth über Weser überspringend bis zur Einmündung des Golz-
Neuendorf-Moorhusen-Obendeich bis an die Bahnlinie warder Siels.
G!üdcstadt-Itzehoe (etwa 3 km südwestlich Krempe). an
der sie nach Nordosten entlangläuft bis zur Kreuzung E. Im Bereich des Seezollhafens Leer
Alsenkamp-Kremperweg in Itzehoe. In der Stadt be- ist der Grenzaufsidlt unterworfen das Gebiet, das von
zieht sie das Hafengelände bei ihrem weiteren Verlauf der folgenden Begrenzungslinie umsdl!ossen wird: An
über die Straßen Vor dem Delftqr, Reichenstraße, Krämer- der Zollbinnenlinie auf dem redlten Ufer der Ledamün-
straße, Breite Straße, Kitchenstraße und Viktoriastraße dung bei Leerort beginnend verläuft sie entlang der in-
in das der Grenzaufsicht unterworfene Gebiet ein. Sie neren Deidlfußlinie bis zum Esklumer Fährweg. Von hier
führt sodann, den Bahnhof mit dem davorliegenden Stüdc verläuft sie auf der dem Hafengebiet abgewandten Seite
der Bahnhofsstraße einschließend, längs der Bahnlime der Straßen Esklumer Fährweg-Groninger Straße-Kamp-
Itzehoe-Wilster-Brunsbüttelkoog bis an die Kreuzung Neue Straße - Rathausstraße - Wilhelminengang - Norder
mit der Straße St. Margarethen-Flethsee beim Bahnhof Straße-Mühlenstraße-Ledastraße-Georgstraße - Sägemüh-
St. Margarethen. Von hier verläuft die Begrenzungslinie lenstraße und weiter in deren Auslauf bis zum Deidl auf
entlang der Straße nach Kuhlen-Kudensee. Sie folgt dem remten Ufer der Leda. Sie folgt dann in ostwärtiger
dann in nordwestlicher Richtung der Straße nach Süder- Ridltung der inneren Deidlfußlinie, erreidlt über die
donn, von hier weiter in südwestlicher Richtung der Eisenbahnbrüdce das linke Flußufer und folgt weiter auf
Straße über Bahnhof Blangenmoor-Ivershörn-Belmermoor diesem Ufer in westlidler Ridltung der inneren Deidl-
in Richtung Brunsbüttel bis zu einem Punkt auf dieser fußlinie, bis sie an der Ledamündung über den Sidle-
Straße, der östlich der Einmündung der Straße von rungsdeidl wieder die Zollbinnenlinie erreidlt.
Westerbehnhusen in die Bundesstraße 5 liegt. Von
diesem Punkt ist die Begrenzungslinie die Gerade zur F. Im Bereich des Seezollhafens Papenburg
Einmündung der Straße von Westerbehnhusen in die_ ist der Grenzaufsidlt unterworfen das Gebiet, das von
Bundesstraße 5. Von hier folgt sie der Bundesstraße 5 der folgenden Begrenzungslinie umsmlossen wird: An
in westlicher Richtung bis Kattrepel, wo sich die Zoll- der Zollbinnenlinie auf dem redlten Ems-Ufer bei der
binnenlinie anschließt. Deidlsmarte zur Fähre Papenburg-Halte beginnend ver-
läuft sie auf der dem Hafengebiet abgewandten Seite der
D. Im Bereich der Unterweser Straßen Halter Fähre-Papenburg, Wehrdeidl, Bahnhof-
ist der Grenzaufsicht unterworfen -das Gebiet, das von straße, Hauptkanal links und, beim Olmühlenweg den
der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird: An Hauptkanal überquerend, Olmühlenweg, Deverweg, De-
der Zollbinnenlinie am inneren Weserdeichfuß bei Golz- verbrüdce und Bokeler Straße. Sie folgt dann dem in
wardersiel beginnend verläuft sie in südlicher Richtung nördlidler Ridltung parallel zum Deverhafen verlaufen-
entlang der inneren Deichfußlinie bis zum Knidc der den Industrieweg, weiter dem Südufer des Sielkanals
Landstraße 206 westlich der Fettraffinerie Brake, folgt und sdlließlich dem Bokeler \Vasserwall bis zur Zoll-
dem Nordrand dieser Landstraße in westlicher Richtung binnenlinie unmittelbar nördlidl der Sdlleuse zum Sei-
bis zur Boitwarder Kurve in Brake, führt nach Süden tenkanal.
am Westrand der Golzwarder- und Bahnhofstraße bis
G. Im Bereich des Rheins
zur Rönne!, folgt dem Lauf der Rönne! bis zum Schnitt-
punkt der Bundesstraße 212 mit der Landstraße 207, führt ist der Grenzaufsidlt unterworfen der Rhein von der
in ostwärtiger Richtung weiter am Südrand der Land- Zollbinnenlinie, die bei Rees den Rhein überquert, strom-
straße 207 bis zur Straßenabzweigung in Kirchhammel- aufwärts bis zur Zollbinnenlinie, die beim Maxauer
warden; von hier verläuft sie am Westrand der Straße Hafen/Maximiliansauer Hafen den Rhein überquert, mit
Kird1hammelwarden-Oberhammelwarden bis zur Bnidce seinen Inseln, einem Uferstreifen von beiderseits 50 m
über das E!sflether Sieltief nördlich von Elsfleth, h,lgt und den Hafenanlagen; ferner die Altrheinarme und
diesem Siel bis zur Bundesstraße 212, führt nach Süden die Fluß- und Kanalmündungen in dem genannten Rhein-
am Westrand dieser Bundesstraße über Huntebrüdc bis absdlnitt - letztere auf eine Stredce von 1 km - mit
zur Straßenabzweigung in Schlüte, dann weiter am Süd- einem Uferstreifen von beiderseits SO m und den Hafen-
bzw. Westrand der Straße Dreisielen-Bettingbühren ent- anlagen.
lang bis zu ihrem Schnittpunkt mit der Landstraße 217 Das unterworfene Gebiet beschränkt sich
bei Ranzenbüttel, verläuft dann in ostwärtiger Richtung 1. in den Hafenanlagen von Mainz
am Südrand der Landstraße 217 über Warfleth-Lem- auf den Zoll- und Binnenhafen mit dem Gelände, das
werder bis zur Einmündung dieser Straße in die Bundes- von der Gaßnerallee, der Rheinallee und der Straße
straße 75 bei Altenesch, sämtliche an der Straße liegen- Am Zollhafen - alle genannten Straßen sind aus-
den Orte und Ortsteile einschließend. Vom Südausgang geschlossen - begrenzt wird;
von Altenesch verläuft die Begrenzungslinie am _Südrand
der Häusergruppe Maytagshörne und am inneren Fuß 2. in den Hafenanlagen von Worms
des Ochtumdeiches entlang zum Südrand der Nobiskuhle auf das Hafengelände, das eingesdllossen wird, durdl
am Nordausgang von Brake, überspringt anschließend die Pfrimm, den Rheingewannweg bis zur Eisenbahn-
die Ochtum und führt sodann bis zum inneren Deichfuß unterführung, die Hafenstraße, den Nibelungenring,
des Weserdeiches an der Stelle seines Eintritts in das den Barbarossaplatz und die Vangionenstraße und
bremische Staatsgebiet nordostwärts des Dorfes Ochtum. den Weg hinter den Hafengebäuden - alle genannten
Von hier ab ist sie die in nordwestlicher Richtung ver- Straßen, Plätze und Wege sind ausgesdllossen - in
laufende Zollbinnenlinie bis zum Anleger der Vegesadcer südöstlidler Ridltung bis zum 50-m-Streifen am Rhein;
Wagenfähre. Sie folgt dann dem Straßenzuge Alte Hafen- 3. in den Hafenanlagen von Ludwigshafen
straße-Rohrstraße-Weserstraße-Fröbelstraße bis zur Ein- auf den Stromhafen am Zollhof mit dem Ufergelände,
mündung in die Lindenstraße. Sie folgt weiter der Lin- das im Norden durch die Nordseite der Sdlnellum-
2150 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I
schlaghalle und deren Verlängerung bis zum Bahn- dann in nordwestlicher Richtung entlang der Bahn-
gleis 1, im Westen durch das Bahngleis 1 und im linie Mannheim-Karlsruhe bis 500 m vor dem
Süden durch die Kaiser-Wilhelm-Straße begrenzt Bahnhof Neckarau, weiter 150 m westlich bis zur
wird; der Luitpoldhafen mit dem westlichen Ufer- AngeLstraße; anschließend in südlicher Richtung ent-
gelände bis zur Lagerhausstraße und mit dem östlichen lang der Angelstraße bis zur Plinaustraße, nach We-
Ufergelände bis zum Bahngleis; der Mundenheimer sten in 250 m Abstand vom Rheinufer bis
Altrheinhafen (Petroleumhafen) und der Kaiserwörth- Rhein-km 416,750; vom Rhein-km 425 verläuft die
hafen mit dem Gelände, das wie folgt begrenzt wird: Grenze unter Einschluß des Schleusenwegs im Abstand
Durch die Straße An der Kammerschleuse, die Obere von 50 rn entlang dem ostwärtigen Ufer des Verbin-
Lagerhausstraße, die Kaiserwörthstraße, das parallel dungskanals bis zum Neckar, neckaraufwärts entlang
zur Schmalseite des Kaiserwörthhafens verlaufende der Neckarvorlandstraße bis zur Kurpfalzbrücke-Nek-
Stück der Inselstraße und seine gedachte Verlänge- kardamm bis zum Kanal-Kanaldamm bts einschließlich
rung bis zum 50-m-Streifen am Rhein - alle genann- Neckarschleuse Feudenheim-Damm auf dem rechten
ten Straßen ausgeschlossen - ; Neckarufer bis zur Helmholtzstraße-Ostufer des Bo-
4. in den Hafenanlagen von Mannheim nadieshafens--Südostufer des Kaiser-Wilhelm-Hafens
auf das Gebiet, das wie folgt umgrenzt wird: Von bis zu dessen Spitze-Nordwestufer des Kaiser-Wil-
Rhein-km 411,750 in 200 m Abstand vom Rhein- helm-Hafens-Südostufer Industriehaf en-Wa1dhofbek-
ufer nach Norden - b1s Rhein-km 412,500 - ostwärts ken-Altrhein bis zur Einmündung in den Rhein;
in 200 m Abstand entlang dem Südufer des „Thys- 5. in den Hafenanlagen von Speyer
sen-Hafens" (Südliches Becken IV) bis in Höhe der auf den Staatshafen und den Floßhafen mit dem Ge-
Ostspitze - nordostwärts bis zur Kreuzung der Rohr- lände, das durch die Hafenstraße, den Schillerweg und
hoferstraße mit dem Edinger Riedweg - ; entlang dem den Speyerbach begrenzt wird; alle genannten Stra-
Edinger Riedweg bis zur Schwetzinger Landstraße, ßen und der Speyerbach sind ausgeschlossen.
Nr. 97 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1961 2151
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnung nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Jnkraft-
Nr. vom tretens
Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und Schiffahrts-
direktion Kiel für den Nord-Ostsee-Kanal
Vom 14. Dezember 1961 247 23. 12. 61 20. 12. 61
2152 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I
Sammlung des Bundesrechts, Bundesgesetzblatt Teil III
Bisher erschienen:
Folge 1: Sachqebiet 3 (RechtspfleCJe) - 1. Lieferung Folge 16: Sachgebiet 2 (Verwaltung) - 10. Lieferunq
30 Gcrichtsvcrfilssunq und Beruf5rccht der Rechtspflege - 21 Besondere Verwaltunqszweiqe der inneren Verwaltunq
300 Gerichtsvcrfassunq •- 301 Richter - 302 Enllastunq der Ge- 213 Bauwesen - 214 Sachleistunqsrecht, Enteignunqsrecht -
richte, Rcchlsp!lcqer. (44 Seiten; Einzelbezuq 1.54 DM zuzüqlich 215 Ziviler Bevölkerunqsschutz. (68 Seiten; Einzelbezug 2,38 DM
0,15 DM Versandqcbühren.) zuzüqlich 0,25 DM Versandqebühren.)
Folge 2: Sachqebiet 3 (Rechtspf!eqe) - 2. Lieferunq Folge 17: Sachgebiet 2 (Verwaltung) - 6. Lieferung
31 Verfahren vor den ordenllichen Gerichten - 310 Zivilprozeß, 21 Besondere Verwaltunqszv,eiqe der inneren Verwaltung - 212
Zwanqsvcrstciqerunq und Zwanqsverwaltunq - 311 Verqleich, Gesundheitswesen - 2120 Or{!anisation des Gesundheitswesens
Kernkurs, Einzclqliiub1qcranfccht11nq. (206 Seiten: Einzelbezuq - 2121 A0ntheken- und Arzneimittelwesen, Gifte. (160 Seiten;
7,21 DM zuziiqlich 0,2fi DM Versandqebühren.) Einzelbezug 5,60 DM zuzüglich 0,35 DM Versandgebühren.)
Folge 3: Sachqebiet 3 (Rr.chtspfleqe) - 3. Lielerung Folge 18: Sachgebiet 4 (Zivilrecht und Strafrecht) - 10. Lieferung
31 Verfolncn vor den ordcnllichen Gerichten - 312 Strafv;erfah- 45 Strafrecht - 450 Strafqesetzbuch und zuqehöriqe Gesetze -
ren, Sl.rafvollzuq, Sl.ratreqisler - 313 Haftenlschädiqunqen, 451 Jugendgerichtsgesetz - 452 Wehrstrafrecht - 453 Einzelne
Gnadcnrecht •-- 114 i\usliefcnmq und Durchführnnq. (112 Seiten, strafrechtliche Nebenqcsetze - 454 Recht der Ordnunqswidriq-
Einzclbczuq 3,92 DM zuzüqlich 0,15 DM Versandqebühren.) keiten. (120 Seiten: Einzelbezuq 4,20 DM zuzüqlich 0.35 DM Ver-
Folge 4: Sachqebiet 3 (Rechtspfleqe) - 4. Lieferung sandqebühren l
31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - 315 Freiwillige Folge 19: Sachgebiet 4 (Zivilrecht und Strafrecht) - 5. Lieferung
Gerichtsbarkeit - 316 Verfahren bei Freiheitsentziehunqen - 41 Handelsrecht - 411 Börsenrecht - 4110 Börsenvorschriften -
317 Verfahren in Landwirtschaftssachen - 318 Beqlaubiqunq 4111 Zulassunq zum Börsenhandel - 4112 Feststellunq des Bör-
öffentlicher Urkunden (80 Seiten I Einzelbezuq 2,80 DM zuzüqlich senpreises - 4113 Abwicklunq von Börsenqeschäften - 4114 Zu-
0,15 DM Versandqebühren.) · lassung zum Börsenterminhandel - 4115 Einzelzulassungen zum
Folge 5: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - 6. Lieferung Börsenterminhandel. (40 Seiten; Einzelbezuq 1.40 DM zuzüqlich
36 Kostenrecht - 360 Gerichtskostenqesetz - 361 Kostenord- 0,20 DM Versandqebühren.)
nunq - 362 Kosten der Gerichtsvoll:7.ieher - 363 Kosten im Be- Folge 20: Sachgebiet 2 (Verwaltunq) - 8. Lieferung .
reich der Justizverwaltunq - 364 Gebührenbefreiunqen - 365 21 Besondere .Verwaltunqszweige der inneren Verwaltunq - 212
Justizbeitreibunqsordnunq - 366 Entschädiqunq der ehrenamt- Gesundheitswesen - 2125 Lebens- und Genußmittel, Bedarfsqe-
lichen Beisitzer bei den Gerichten - 367 Entschädiqunq von Zeu- genstände. (148 Seiten; Einzelbezug 5,18 DM zuzüglich 0,35 DM
gen und Sachverständigen - 368 Gebührenordnung für Rechts- Versandqebühren.)
anwälte - 369 Gebühren und Auslagen von Rechtsbeiständen. Folge 21: Sachgebiet 9 (Post- und Fernmeldewesen, Verkehrs·
(108 Seiten, Einzelbezuq 3,71 DM zuzüqlich 0.15 DM Versand- wesen, Bundeswasserstraßen) - 12. Lieferung
qebühren.l 95 Schiffahrt - 951 Seeschiffahrt - 9510 Verwaltunq und al!qe-
Folge 6: Sad1qeblet 1 (Staats- und Verfassunqsrecht) - Einzige meine Ordnung der Seeschiffahrt - 9511 Ver~ehrsordnung.
Lieferunq (164 Seiten: Einzelbezuq 5,74 DM zuzüqlich 0,35 DM Versand-
10 Verfassungsrecht - 11 Staatliche Organisation - 12 Verfas- qebühren.l
sunqsschutz - 13 Bundesqrenzschutz (256 Seiten, Einzelbezuq Folge 22: Sachgebiet 9 (Post- und Fernmeldewesen, Verkehrs-
8,96 DM zuzüqlich 0,50 DM Versandqebühren. 1 wesen Bundeswasserstraßen) - 13. Lieferung
Folge 7: Sachgebiet 2 (Verwaltunq) - 13. Lieferung 95 Schiffahrt - 951 Seeschiffahrt - 9512 Schiffssicherheit. (236 Sei-
23 Raumordnunq, Bodenverteilung, Wohnunqsbau-, Siedlungs- ten I Einzelbezuq 8,26 DM zuzüglich 0,60 DM Versandqebühren.)
und Heimstättenwesen, Wohnraumbewirtschaftung, Kleinqarten- Folge 23: Sachqeblet 9 (Post- und Fernmeldewesen, Verkehrs•
wesen, Grundstücksverkehrsrecht (außer land- und f-orstwirt- wesen, Bundeswasserstraßen) - 14. Lieferung
schaftlichem Grundstücksverkehrsrecht). (196 Seiten, Einzelbezug 95 Schiffahrt - 9513 Schiffsbesatzunq - 9514 Flaggenrecht -
6,86 DM zuzüqlich 0,35 DM Versandqebühren.l 9515 Seelotswesen - 9516 Strandung - 9517 Smiffsvermessunq
Folge 8: Sachqeblet 2 (Verwaltung) - 2. Lieferunq - 9518 Beförderung von Frachtstücken - 9519 Nord-Ostsee-
20 Allgemeine innere Verwaltung - 203 Recht der im Dienst Kanal (190 Seiten; Einzelbezuq 6.72 DM zuzüqlich 0,35 DM Ver-
des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des sandqebühren.)
öffentlichen Rechts stehenden Personen - 2030 Beamte - 2031 Folge 24: Sachgebiet 2 (Verwaltung) 3. Lieferung _ .
Disziplinarrecht (164 Seiten; Einzelbezuq 5,74 DM zuzüqlich 20 Allgemeine innere Verwaltung - 203 Recht der 1m Dienst
0,35 DM Versandqebühren.l des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des
Folge 9: Sachqebiet 2 (Verwaltunq) - 14 Lieferung öffentlichen Rechts stehenden Personen - 2032 Besoldung, Reise-
24 Vertriebene, Plüchtlinqe, Evakuierte, politische Häftlinqe und und Umzuqslrnsten, Unterhaltszusch uß. (91 Seiten: Einzelbezug
Vcrmiflte. (60 Seiten: Einzelbezuq 2,10 DM zuzüq!ich 0,25 DM 3,22 DM zuzüqlich 0,25 DM Versandqebühren.)
VersarHlqebühren.) Folge 25: Sachgebiet 4 (Zivilrecht und Strafrecht) 2 b Lieferung
Folge 10: Sachqebiet 4 (Zivilrecht und Strafrecht) - 4. Lieferung 40 Bürgerliches Recht (Bürgerliches Gesetzbuch und Neben-
41 !Iandelsrccht - 410 Allqemeines Handelsrecht. (128 Seiten, gesetze) - 403 Nebengesetze zum Sachenrecht (60 Seiten;
Einzelbezuq 4,48 DM zuzüqlich 0,35 DM Versandqebühren.J Einwlbezug 2,10 DM zuzüglich 0,25 DM Versandgebühren.)
Folge 11: Sachqebiet 4 (Zivilrecht und Strafrecht) - 9. Lieferung Folge 26: Sachgebiet 4 (Zivilrecht und Strafrecht) - 2 a Lieferung
42 Gewerblicher Rechtf>schutz - 420 Patentrecht - 421 Ge- 40 Bürgerliches Recht (Bürgerliches Gesetzbuch und Nebengesetze)
brauchsmusterrecht -· 422 Recht der Arbeitnehmererfindunqen - 401 Nebengesetze zum Allgemeinen Teil - 402 Nebengeset?.e
- 423 Wmcnzcichenrccht -· 424 Gemeinsame Rechtsvorschriften zum Recht der Schuldverhältnisse (124 Seiten; Einzelbezug
-- 43 Vorschriften qeqen den unlauteren Wettbewerb - 44 Ur- 4,34 DM zuzüglich 0,35 DM Versandqebühren.)
heberrecht - 440 Urheberrechtliche Vorschriften - 441 Verlaqs- Folge 27: Sachgebiet 2 (Verwaltung) -- 9. Lieferung
rechl - 442 Gcschrnacksmusl.errecbt - Anhanq 01-42, 01-43, 01-44 21 Besondere Verwaltungszweige der inneren Verwaltung
Mehrseitiqe Verlriiqe (220 Seilen: Einzelbezuq 7.70 DM zuzüq- 212 Gesundheitswesen - 2126 Krankheitsbekämpfung, Impf-
lich 0,35 DM Versandqebühren.) wesen - 2127 Gesundheitsfürsorge - 2128 Deutsches Rotes Kreuz
Folge 12: Sachqebiet 2 (Verwaltunq) - 1. Lieferunq (68 Seiten1 Einzelbezug 2,38 DM zuzüglich 0,25 DM Versand-
20 Allqcmeine innere Verwaltunq - 200 Behördenaufbau - gebühren.)
201 Verwaltunqsverfahren und -zwanqsverfahren - 202 Ver-
waltunqsqebühren (20 Seiten, Einzelbezuq 0,70 DM zuzüqlich Bestellungen sind zu richten an:
0,20 DM Versundgebühren.) Sammlung des Bundesrechts
Folge 13: Sachqebiet 2 (Verwaltung) - 5. Lieferung
21 Besondere Verwaltunqszweiqe der inneren Verwaltunq
Bundesgesetzblatt Teil III, Köln 1, Postfach
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wesen (40 Seiten, Einzelbczuq 1.40 DM zuzüqlich 0,20 DM Ver- zogen werden Der Preis beträqt 5 Pf pro qeliefertes Blatt im For-
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Folge 14: Sachqebiet 2 (VerwaltunqJ - ?. Lieferung mentsbestellung bei der Post ist nicht möglich. Rechnunqserteilunq
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Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Verlag: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den \;erlag
Bezugsbedingungen für Teil I und II: Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,-
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