1110 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I
§ 3 bis zum 31. März 1963 einen Zwischenbericht über
Die Sachverständigenkommission gibt sich eine den Stand der Arbeiten.
Geschäftsordnung. Sie stellt einen Arbeits- und § 5
Zeitplan auf. Geschäftsordnung und Arbeits- und Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
Zeitplan bedürfen der Genehmigung der Bundes- des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
regierung.
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
§ 4
Die Bundesregierung leitet den Bericht der Sach- § 6
versti:indigenkommission mit ihrer Stellungnahme Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
dem Bundestag und dem Bundesrat zu; sie erstattet dung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 1. August 1961
Der Bundespräsident
Lübke
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Verkehr
Seebohm
Der Bundesminister für Verkehr
Seebohm
1110 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I
§ 3 bis zum 31. März 1963 einen Zwischenbericht über
Die Sachverständigenkommission gibt sich eine den Stand der Arbeiten.
Geschäftsordnung. Sie stellt einen Arbeits- und § 5
Zeitplan auf. Geschäftsordnung und Arbeits- und Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
Zeitplan bedürfen der Genehmigung der Bundes- des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
regierung.
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
§ 4
Die Bundesregierung leitet den Bericht der Sach- § 6
versti:indigenkommission mit ihrer Stellungnahme Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
dem Bundestag und dem Bundesrat zu; sie erstattet dung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 1. August 1961
Der Bundespräsident
Lübke
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Verkehr
Seebohm
Der Bundesminister für Verkehr
Seebohm