846 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I
Vierter Abschnitt: Landwirtschaftliche Alterskassen und Gesamt- §§
verband der landwirtschaftlichen Alterskassen
Errichtung der landwirtschaftlichen Alters-
kassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Mitgliedschaft, Mitgliederverzeichnis . . . . . . . . . 12
Aufsicht über die landwirtschaftlichen Alters-
kassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Organe der Selbstverwaltung und Geschäfts-
führer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Erstattung von Verwaltungskosten . . . . . . . . . . . 15
Beziehungen der landwirtschaftlichen Alters-
kassen zueinander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alters-
kassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Organe der Selbstverwaltung des Gesamtver-
bandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Vorstand und Geschäftsführer des Gesamtver-
bandes ............................. ; . . . . . . 19
Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Fünfter Abschnitt: Weiterentrichtung von Beiträgen ........... . 21
Sechster Abschnitt: Verfahren; Rechtsweg; Strafvorschriften;
Anwendung sonstiger Vorschriften
Bewilligung und Auszahlung des Altersgeldes/ 22
Rechtsweg ................................. 23
Strafen .... .... . . .. .. .. ... . .. .. . .. ... ... .. . 24
Anwendung sonstiger Vorschriften . . . . . . . . . . 25
Siebenter Abschnitt: Ubergangsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 bis 28
Artikel 2
Ubergangs- und Schlußvorschriiten 1 bis 15
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte
rates das folgende Gesetz beschlossen: (GAL)
Erster Abschnitt
Artikel 1
Anspruchs bernch tigter Personenkreis
Neufassung des Gesetzes
über eine Altershilfe für Landwirte § 1
Das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (1) Altersgeld nach diesem Ge setz erhalten ehe- 1
vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1063) erhält malige landwirtschaftliche Unternehmer sowie deren
folgende Fassung: Witwen oder Witwer.
846 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Teil I
Vierter Abschnitt: Landwirtschaftliche Alterskassen und Gesamt- §§
verband der landwirtschaftlichen Alterskassen
Errichtung der landwirtschaftlichen Alters-
kassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Mitgliedschaft, Mitgliederverzeichnis . . . . . . . . . 12
Aufsicht über die landwirtschaftlichen Alters-
kassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Organe der Selbstverwaltung und Geschäfts-
führer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Erstattung von Verwaltungskosten . . . . . . . . . . . 15
Beziehungen der landwirtschaftlichen Alters-
kassen zueinander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alters-
kassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Organe der Selbstverwaltung des Gesamtver-
bandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Vorstand und Geschäftsführer des Gesamtver-
bandes ............................. ; . . . . . . 19
Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Fünfter Abschnitt: Weiterentrichtung von Beiträgen ........... . 21
Sechster Abschnitt: Verfahren; Rechtsweg; Strafvorschriften;
Anwendung sonstiger Vorschriften
Bewilligung und Auszahlung des Altersgeldes/ 22
Rechtsweg ................................. 23
Strafen .... .... . . .. .. .. ... . .. .. . .. ... ... .. . 24
Anwendung sonstiger Vorschriften . . . . . . . . . . 25
Siebenter Abschnitt: Ubergangsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 bis 28
Artikel 2
Ubergangs- und Schlußvorschriiten 1 bis 15
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte
rates das folgende Gesetz beschlossen: (GAL)
Erster Abschnitt
Artikel 1
Anspruchs bernch tigter Personenkreis
Neufassung des Gesetzes
über eine Altershilfe für Landwirte § 1
Das Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte (1) Altersgeld nach diesem Ge setz erhalten ehe- 1
vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1063) erhält malige landwirtschaftliche Unternehmer sowie deren
folgende Fassung: Witwen oder Witwer.