849
Bundesgesetzblatt
Teil I
1960 Ausgegeben zu Bonn am 30. November 1960 Nr.60
Tag Inhalt: Seite
11. 11. 60 Verordnung über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit
als gesetzliche Rentenversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 849
17. 11. 60 Fünfte Verordnung zur Durchführung des Kindergeldgesetzes und des Kindergeldergänzungs-
gesetzes (Spanien) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 850
23. 11. 60 Verordnung über die Festsetzung der Lehrzeitdauer im Handwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 851
18. 11. 60 Bekannlrnachung über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland für ihre Beamten und
Soldaten gegenüber den Angehörigen der Schweiz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 852
21. 11. 60 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 29 Satz 2 und 3
des nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 852
Verordnung
über die Anerkennung von Systemen und Einrichtungen der sozialen Sicherheit
als gesetzliche Rentenversicherungen
Vom 11. November 1960
Auf Grund des § 15 Abs. 3 des Fremdrenten- und Träger der Versicherung die Deutsche Ver-
gesetzes in der Fassung des Fremdrenten- und Aus- sicherungsanstalt oder die Vereinigte Großberliner
landsrenten-Neuregelungsgesetzes vom 25. Februar Versicherungsanstalt ist.
1960 (Bundesgesetzbl. I S. 93) verordnet die Bundes-
regierung mit Zustimmung des Bundesrate·s: § 2
Diese Verordnung gilt nach§ 14 des Dritten Uber-
§ 1
leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bunde,sgesetz-
Die in der Sowjetischen Besatzungiszone Deutsch- bl.att I S. 1) in Verbindung mit Artikel 7 § 1 des
lands und im Sowjetsektor von Berlin bestehenden Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsge-
Systeme der Sozialversicherung für den Fall der setzes auch im Land Berlin.
Invalidität und des Alters sowie zugunsten der Hin-
terbliebenen werden als gesetzliche Rentenversiche-
rungen anerkannt, soweit die Zugehörigkeit zu die- § 3
sen Systemen beruht auf Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
a) der Pflichtversicherung oder
b) der freiwilligen Versicherung, mit der eine
§ 4
Pflichtversicherung oder eine bei der Sozial-
versicherung begonnene Selbstversicherung Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Ja-
fortgesetzt wird, nuar 1959 in Kraft.
Bonn, den 11. November 1960
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister der Justiz
Schäff er
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Blank
Z 1997 A
850 Bunde,sg,e,setzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Kindergeldgesetzes
und des Kindergeldergänzungsgesetzes (Spanien)
Vom 17. November 1960
Auf Grund des § 34 Abs. 3 des Kindergeldgesetzes § 2 -
vom 13. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 333)
Abweichend von § 34 Abs. 2 · des Kindergeld-
u:nd auf Grund des § 5 Abs. 1 des Kindergelder,gän-
gesetzes und von § 5 Abs. 1 des Kindergeldergän-
zung1sgesetzes vom 23. Dezember 1955 (Bundes-
zungsgesetzes in Verbindung mit § 34 Abs. 2 des
gesetzbl. I S. 841) in Verbindung mit § 34 Abs. 3 des
Kindergeldgesetzes erhalten spani·sche Staats-
Kindergeldgesetzes, beide zuletzt ,geändert durch
angehörige und Deutsche im Sinne des Grund-
das Zweite Gesetz zur Anderung von Vorschriften
gesetzes, die im Geltungsbereich des Kindergeld-
der Kindergeldgesetze vom 16. März 1959 (Bundes-
gesetzes als Arbeitnehmer beschäftigt _we_rden,
gesetzbl. I S. 153), verordnet die Bundesregierung
Kindergeld auch für diejenigen Kinder, die 1hr~n
mit Zustimmung des Bundesrates:
Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt m
Spanien haben.
§ 1
§ 3
Abweichend von § 34 Abs. 1 des Kindergeld-
gesetzes und von § 5 Abs. 1 des Kinder,geldergän- Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
zungsgesetzes in Verbindung mit § 34 Abs. 1 des Uberleitungs,gesetze,s vom 4. Januar 1952 (B~ndes-
Ki.nder,geldgesetzes erhalten spa:nische Staats- gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 38 des„ Kmder-
angehörige und Deutsche im Sinne des Grund- geldgesetzes und § 21 des Kindergelderganzungs-
gesetzes, die im Geltungsbereich des Kindergeild- gesetzes auch im Land Berlin.
igesetzes als Arbeitnehmer beschäftigt werden,
Kindergeld auch dann, wenn sie ihren Wohnsitz § 4
oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April
haben. 1960 in Kraft.
Bonn, den 17. November 1960
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Blank
Nr. 60 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. November 1960 851
Verordnung
über die Festsetzung der Lehrzeitdauer im Handwerk
Vom 23. November 1960
Auf Grund des § 30 Satz 2 des Gesetzes zur Ord- Graveure (Damaszierer, Formstecher)
nung des Handwerks (Handwerksordnung) vom Galvaniseure und Metallschleifer
17. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1411) -
Gold- und Silberschmiede
zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Dezember
1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1883) - wird mit Zustim- Bootsbauer
mung des Bundesrates verordnet: Schiffbauer
Modellbauer
§ 1 Karosseriebauer
Die Dauer der Lehrzeit für die in der Anlage A Augenoptiker
zur Handwerksordnung aufgeführten Handwerke Orthopädiemechaniker
wird auf drei Jahre festgesetzt, soweit nicht in § 2 Chirurgie-Instrumentenmacher und
für einzelne Handwerke eine andere Regelung ge- Chirurgiemechaniker
troffen wird.
Zahntechniker
§ 2
Orgelbauer
Die Dauer der Lehrzeit wird für folgende Hand-
Klavier- und Harmoniumbauer
werke auf dreieinhalb Jahre festgesetzt:
Holzblasinstrumentenmacher.
Maschinenbauer
Werkzeugmacher § 3
Mühlenbauer
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten
Mechaniker (Näh-, Sprechmaschinen- und die bisherigen Bestimmungen über die Dauer der
Fahrradmechaniker) handwerklichen Lehrzeit außer Kraft.
Büromaschinenmechaniker
Kraftfahrzeugmechaniker § 4
Kr aftf ahrzeugelek triker Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uber-
Landmaschinenmechaniker leitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesge-
Feinmechaniker und Feinoptiker setzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 124 der Hand,-
Büchsenmacher werksordnung auch im Land Berlin.
Kupferschmiede
§ 5
Elektroinstallateure (Blitzableiterbauer)
Elektro- und Fernmeldemechaniker Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
kündung in Kraft. Sie gilt nicht für Lehrverträge, die
Elektromaschinenbauer
vor ihrem Inkrafttreten abgeschlossen worden sind;
Radio- und Fernsehtechniker insoweit verbleibt es bei den in diesen Verträgen
Uhrmacher vereinbarten Lehrzeiten.
Bonn, den 23. November 1960
Der Bundesminister für Wirtschaft
Ludwig Erhard
852 Bundesge1setzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
Bekanntmachung
über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland
für ihre Beamten und Soldaten gegenüber den Angehörigen der Schweiz
Vom 18. November 1960
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung
des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910
(Reich5,gesetzhl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß
durch die Gesetz,gebung der Schweizerischen Eid-
genossenschaft die Gegenseitigkeit insoweit ver-
bürgt ist, als die Amtspflichtverletzung nach dem
31. Dezember 1958 und nicht von einem Soldaten
begangen woriden ist.
Bonn, den 18. November 1960
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu§ 16 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 29 Satz 2 und 3
des nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetzes
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 2. November 1960 - 2 BvR 504/60 - in einem
Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde wird
- gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht in der Fassung des Ge-
setzes vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297)
der nachfolgende Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 29 Satz 2 und 3
des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt-
machung vom 21. Juni 1960 (Gesetz- und Ver-
ordnungsblatt S. 187) verletzen das Grundrecht
des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie
sind daher nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 21. November 1960
Der Bundesminister der Justiz
Schäff er
Herausgeber : Der Bundesminister de, Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei.
Das Bundesqesetzblatt erscheint in drei Teilen In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigunq verkündet ln Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (ßundesqesetzbl I S. 437) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht Bezuqsbedinqnngen für Teil III durch den Verlag.
Bezuqsbedinqunqen für Teil I und II: Laufend er ß e zu g nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,-
zuzüqlich Zustellgebühr Ein z e Ist ü c k e je anqefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
.Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,10.
852 Bundesge1setzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
Bekanntmachung
über die Haftung der Bundesrepublik Deutschland
für ihre Beamten und Soldaten gegenüber den Angehörigen der Schweiz
Vom 18. November 1960
Auf Grund des § 7 des Gesetzes über die Haftung
des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910
(Reich5,gesetzhl. S. 798) wird bekanntgemacht, daß
durch die Gesetz,gebung der Schweizerischen Eid-
genossenschaft die Gegenseitigkeit insoweit ver-
bürgt ist, als die Amtspflichtverletzung nach dem
31. Dezember 1958 und nicht von einem Soldaten
begangen woriden ist.
Bonn, den 18. November 1960
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu§ 16 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 29 Satz 2 und 3
des nordrhein-westfälischen Kommunalwahlgesetzes
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 2. November 1960 - 2 BvR 504/60 - in einem
Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde wird
- gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht in der Fassung des Ge-
setzes vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297)
der nachfolgende Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 29 Satz 2 und 3
des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt-
machung vom 21. Juni 1960 (Gesetz- und Ver-
ordnungsblatt S. 187) verletzen das Grundrecht
des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie
sind daher nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 21. November 1960
Der Bundesminister der Justiz
Schäff er
Herausgeber : Der Bundesminister de, Justiz. - Verlag : Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei.
Das Bundesqesetzblatt erscheint in drei Teilen In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigunq verkündet ln Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 (ßundesqesetzbl I S. 437) nach Sachqebieten qeordnet veröffentlicht Bezuqsbedinqnngen für Teil III durch den Verlag.
Bezuqsbedinqunqen für Teil I und II: Laufend er ß e zu g nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,-
zuzüqlich Zustellgebühr Ein z e Ist ü c k e je anqefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
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