593
Bundesgesetzblatt
Teil I
1960 Ausgegeben zu Bonn am 30. Juli 1960 Nr. 40
Tag Inhalt: Seite
25. 7. 60 Erlaß über die Ergänzung der Richtlinien für die Verleihung der Zelter-Plakette 593
Ergänzt Bundcsgesetzbl. III 113-3-7.
26. 7. 60 Verordnung zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951
(Vorschriften Nr. 2 der Welt-Gesundheits-Organisation) im Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5~4
22. 7. 60 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 9 des Gesetzes über die Beförderung von
Personen zu Lande . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595
22. 7. 60 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 110 des Bundesbeamtengesetzes . . . . . . . . . 596
Betrifft Bundesgesetzbl. III 2030-2.
25. 7. 60 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596
In Teil II Nr. 36, ausgegeben am 29. Juli 1960 sind veröffentlicht: ERP-Wirtschaftsplangesetz 1960. - Verordnung über
die Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf dem Rhein. -- Verordnung über das Wasserskifahren auf den Bundes-
wasserstraßen.
Erlaß
über die Ergänzung der Richtlinien für die Verleihung der Zelter-Plakette *)
Vom 25. Juli 1960
Die Richtlinien für die Verleihung der Zelter- Bei der Behandlung derartiger Anträge irn
Plakette vorn 7. August 1956 (Bundesgesetzbl. I Ernpfehlungsausschuß tritt ein Vertreter des
S. 740) werden wie folgt ergänzt: Auswärtigen Amtes hinzu.
„9. Bei Chorvereinigungen irn Ausland erfolgt die Der Empfehlungsausschuß prüft den Antrag und
Verleihung der Zelter-Plakette auf Vorschlag empfiehlt gegebenenfalls dern Bundesminister
des Auswärtigen Amtes auf Grund der Empfeh- des Innern die Verleihung. Den Verleihungsvor-
lung des Empfehlungsausschusses. schlag legt der Bundesminister des Innern nach
Der Antrag der Chorvereinigung irn Ausland ist Prüfung irn Einvernehmen mit dern Auswärtigen
über die zuständige deutsche amtliche Vertre- Amt dern Bundespräsidenten vor.
tung und das Auswärtige Arnt beim Bundes- Die Uberreichung der Urkunde und der Ehren-
minister des Innern einzureichen, der ihn nach plakette erfolgt durch die amtliche Vertretung
entsprechender Vorprüfung dern Empfehlungs- der Bundesrepublik Deutschland in dern betref-
ausschuß zuleitet. fenden Land."
Bonn, den 25. Juli 1960
Der Bundespräsident
Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder
*) Bundcsgesclzbl. III 113-3-7
Z 1997 A
594 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
Verordnung zur Ausführung
der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951
(Vorschriften Nr. 2 der Welt-Gesundheits-Organisation)
im Luftverkehr
Vom 26. Juli 1960
Auf Grund der §§ 22 und 24 des Gesetzes betref- § 3
fend die BekJmpfung gemeingefährlicher Krankhei-
Nachweis des Pockenschutzes
ten vom 30. Juni 1900 (Reichsgesetzbl. S. 306) in
(Zu Artikel 83 der
Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgeset- Internationalen Gesundheitsvorschriften)
zes und auf Grund des Artikels 4 Buchstabe c des
Gesetzes vom 21. Dezember 1955 über den Beitritt (1) Eine Person, die sich innerhalb eines Zeit-
der Bundesrepublik Deutschlünd zu den Internatio- raums von vierzehn Tagen vor ihrer Ankunft in
nalen Gesundheitsvorschriften vorn 25. Mai 1951 Asien, Afrika oder Amerika, mit Ausnahme der
(Vorschriften Nr. 2 der Welt-Gesundheits-Organisa- ve·reinigten Staaten von Amerika und Kanadas,
tion) (Bundesgesctzbl. 1955 II S. 1060) wird mit oder in einem örtlichen Infektionsgebiet aufgehalten
Zustimmung des ßundesrates verordnet: hat, hat bei der Ankunft einen gültigen Pocken-
impfschein vorzuweisen, soweit sie nicht den aus-
reichenden Nachweis einer Immunität infolge
§ 1 früherer Pockenerkrankung führen kann. Die für
Einleitende Bestimmung die Paßnachschau zuständige Stelle überprüft den
Pockenimpfschein; der Nachweis der Immunität
(1) Für die Anwendung der nachstehend ange- infolge früherer Pockenerkrankung ist dem Flug-
führten Artikel der Internationalen Gesundheits- hafenarzt gegenüber zu führen.
vorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 (2) Kann der nach Absatz 1 geforderte Impfnach-
der Welt-Gesundheits-Organisation) auf den Luft- weis oder der Nachweis der ausreichenden Immuni-
verkehr sind di.e Vorschriften dieser Verordnung tät nicht erbracht werden, so hat die Gesundheits-
maßgebend. behörde die Person aufzufordern, sich der Impfung
(2) Die Begriffsbestimmungen der Internationalen zu unterziehen; außerdem kann die Gesundheits-
Gesundheitsvorschriften gellen auch für diese Ver- behörde anordnen, daß diese Person unter Be-
ordnung. ,,Fluuhafenarzt" ist jeder Arzt, dem der obachtung gestellt wird, wenn sie aus einem
Bcrcitschuftsdiensl nach Artikel 19 Nr. 2 Buchstabe a örtlichen Infektionsgebiet kommt. Wird die Impfung
der Internationalen Gesundheitsvorschriftei... über- verweigert, so bestimmt die Gesundheitsbehörde,
tragen ist. Soweit er Auf9aben nach dieser Verord- welche der nach Artikel 83 der Internationalen
nung zu erfüllen hat, untersteht er dem örtlich Gesundheitsvorschriften zulässigen Maßnahmen
zus ländig en Ges undhei tsam t. durchzuführen sind.
§ 4
§ 2 Maßnahmen beim Abflug
Maßnahmen bei der Ankunft (Zu Artikel 30 Abs. 3 der
Internationalen Gesundheitsvorschriften)
(Zu Arlikcl :38, 39 Abs. 1 und Artikel 41 der
Interrni tiom1 lcn Gesundheitsvorschriften) Einer ansteckungsverdächtigen Person darf die
(1) Ein Luftfahrzeug, das aus einem örtlichen Fortsetzung der Luftreise nur mit einem ausschließ-
Infektionsgebiet kommt oder eine infizierte Person lich zu ihrer Beförderung bestimmten Luftfahrzeug
an Bord hat, darf im Gcllungsbereich dieser Ver- gestattet werden.
ordnung erstmalig nur auf einem Sanitätsflughafen § 5
landen. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat Auskunfts- und Meldepflichten
den Sanitätsflughafen, auf dem er zu landen be-
(1) Soweit die Allgemeine Luftfahrzeugerklärung
absichtigt, rechtzeitig zu verständigen.
verlangt wird, überprüft die für die Paßnachschau
(2) Befindet sich eine infizierte Person an Bord, zuständige Stelle den Teil, der die gesundheitlichen
so hat die Gesundheitsbehörde nach der Landung Angaben enthält. Besteht danach der Verdacht einer
unverzüglich die Absonderung dieser Person in übertragbaren Krankheit, so ist der Flughafenarzt
einem Krankenhaus zu veranlassen. zu benachrichtigen.
(3) Ansteckungsverdächtige Personen sind von (2) Wenn die ärztliche Untersuchung ergibt, daß
der Gesundheitsbehörde bis zum Ablauf der Inku- sich eine infizierte Person an Bord eines Luftfahr-
bationszeit unter Beobachtung zu stellen. zeuges befindet oder das Luftfahrzeug als seuchen-
Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Juli 1960 595
verdächlig c1nzusehen ist, so hat der Flughafenarzt vorschritten vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2
unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu der Welt-Gesundheits-Organisation) vom 21. Dezem-
unterrichten, welches umgehend die Oberste Landes- ber 1955 auch im Land Berlin.
gesundheitsbehörde und das Bundesgesundheitsamt
in Kenntnis zu setzen llat.
§ 7
§ 6 Inkrafttreten
Geltung in Berlin Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf
Diese Verordnunn gilt nach § 14 des Dritten die Verkündung folgenden Kalendermonats in
Dberleitungsgesctzcs vom 4. Januar 1952 (Bundes- Kraft; gleichzeitig tritt die Verordnung gegen die
gcsctzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 3 des Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch die
Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Luftfahrt vom 2. Juni 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 611)
Deutschland zu den Internationalen Gesundheits- außer Kraft.
Bonn, den 26. Juli 1960
Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder
Der Bundesminister für Verkehr
Seebohm
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 9 des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu lande
Aus dern Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zember 1937 (Reichs,gesetzbl. I S. 1319), wonach die
vom 8. Juni 1960 1 BvL 53/55 1 BvL 16/56 - Genehmigung nur ertei.lt werden darf, wenn das
1 BvL 31/56 1 BvL 53/56 l BvL 7/57 - 1 BvL Unternehmen den Inte•ressen des öffentlichen Ve.r-
18/57 - 1 BvL 24/57 iin dem Verfahren wegen kehrs nicht zuwiderläuft, i.s.t mit Artikel 12 Ab-
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 9 des Ge- satz 1 des Grundge1setzes unver,einba.r und deshalb
setzes über die Beförderung von Personen zu nichti,g, soweit si,e sich auf den Gelegenheits-
Lande vom G. Dezember 1937 (Rei-chsqesetzbl. I verkehr mit Mietwagen be,zieht. Sie ist mit dem
S. 1319) in der Fassung des Gesetzes vom 12. Sep- Grundgesetz vereinbar, soweit sie sich auf den
tember 1955 (Bundcsigesetzbl. I S. 573), soweit ,er Gelegenheitsverkehr mit Droschken bezieht.
sich auf den GclegonheHsverke.hr mit Droschken § 9 Absatz 2 di,eses Gesetzes iin der Fassung des
und Mietwagen bezieht, Ges•etzes vom 12. September 1955 (Bunrdes,g,esetz-
auf Antrng blatt I S. 573) ist mit Artikel 12 Absatz 1 des
Grundgesetz,es unvereinbar und deshalb nkhti.g,
des VerwaHungsg,erichtshofs Stuttgart, des Ver-
soweit er sich auf den Gelegenheitsvierkehr mit
waltungsgerichts München, des Landesv,erwa1-
tungsgerichts Arnsber,g, des Verwaltungsgerichts- Droschkein und Mi,etwage:n bezieht.
hofs Bcbenhauscn, des Landesverwaltungs,gerichts Der vorstehende Entsche,idungssatz hat gemäß
Köln und des LmclesverwaHungsgerichts Olden- § 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetze,s übeT das Bundes-
bi,ug vmfo.ssunigsgericht Ges,etzeskra.ft.
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über
das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des Bonn, den 22. Juli 1960
Gesetzes vom 26. Juni 1959 (Bundes,gesetzbl. I S. 297)
nachfolgend der Entscheidu:ng,ssatz veröffentlicht: Der Bundesminister der Justiz
Die Bestimmung in § 9 Absatz 1 des Geisetzes über In Vertr,etung
die Beförderung von Personen zu Lande vom 6. De- Strauß
596 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 110 des Bundesbeamtengesetzes*)
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts § 110 des Bundesbeamten,gesetzes vom 14. Juli
vom 14. Juni 1%0 - 2 BvL 7/60 - in dem Ver- 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 551) ist mit Artikel 33
fahren we,gen Absatz 5 des Grundgesetz,es unvereinbar und da-
verfassungsrechtlicher Prüfung des § i 10 des her nichtig.
Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (Bun- Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
des,g,es,etzbl. I S. 551) § 31 Abs. 2 Satz 1 des Ge:setzies über das Bundes-
auf Antrag ve,rfassungs,gericht Gesetzeskraft.
des Bundesverwaltungsger.ichts
Bonn, den 22. Juli 1960
wi:rd gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht in der Fassung des Ge- Der Bundesminister der Justiz
setzes vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297) In Vertretung
nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht: Strauß
•) Bundes,ieselzbl. III 2030-2
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf Ausstellungen
Vom 25. Juli 1960
Auf Grund des Gesetzos vom 18. März 1904 be- 5. die in der ZeH vom 10. bis 25. September 1960
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und in Berlin stattfindende „Deutsche Industrie-
Warenzeichen auf Ausstellunge1n (Reichsgesetzbl. ausstellung Berlin 1960";
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grund,gesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 6. di,e in der Zeit vom 10. bis 25. Septembeir 1960
wird bekannt,gemacht: in Essen stattfindende Landesverkehrsausstel-
Der durch das Ge,seitz vom 18. März 1904 vor- lung „SchLene und Straße";
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und 7. die in der Zeit vom 24. September bis 2. Okto-
Warenzeichen tritt ein für
ber 1960 in Köln stattfindende „photokina -
1. die in de,r Zeit vom 27. bis 29. August 1960 Internationale Photo- und Kino-Ausstellung";
in Köln stattfindende „7. Internationale Her-
ren-Mode-Woche"; 8. das in de,r Zeiit vom 24. September bis 2. Ok-
2. die in der Zeit vom 27. August bis 1. Septem- tobeir 1960 in Stuttgart stattfindende „82. Land-
ber 1960 in Offienbach a. M. stattfindende wirtschaftliche Hauptfest";
,,XXIII. Inte,rnationale Offernbache1r Leder-
warenmesse"; 9. diie in der Ze,it vom 28. Oktober bis 7. Novem-
ber 1960 in Be,rLin stattfindende „Deutsche
3. die in der Zeit vom 27. August bis 3. Septem- Gastwkts-, Konditoren- und Nahrungsmitte1l-
ber 1960 in Karlsruhe stattfindende „ 12. Deut- ausstellung Berlin 1960";
sche Heii,lrnittelausstellung";
4. die in de•r Zeit vom 9. bis 11. September 1960 10. die in der Zeit vom 20. bis 22. Nov,ember 1960
in Köln stattfindende „Internationale Haus- in Wies'baden s,ta:ttfindende „ 18. Internationale
rat- und Eisenwarenmesse"; Sportartikelmesse Wiesbaden".
Bonn, den 25. Juli 1960
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Strauß
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Das Bundesgesetzblatt erscl1eint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertiqunq verkündet. In Teil III wird das als fortqellend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes-
rechts vom 10. Juli l!J58 (ßundes(Jesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedingunqen für Teil III durch den Verlag.
Bezugshedinqungen fiir Teil I und II: Laufend er 13 e zu g nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,-
zuzürrlich Zustellgebühr. Ein z e Ist ü c k e jP anqefangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
.Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder nach ßezal!lung auf Grund einer Vorausrechnung. Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,10.
596 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 110 des Bundesbeamtengesetzes*)
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts § 110 des Bundesbeamten,gesetzes vom 14. Juli
vom 14. Juni 1%0 - 2 BvL 7/60 - in dem Ver- 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 551) ist mit Artikel 33
fahren we,gen Absatz 5 des Grundgesetz,es unvereinbar und da-
verfassungsrechtlicher Prüfung des § i 10 des her nichtig.
Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (Bun- Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
des,g,es,etzbl. I S. 551) § 31 Abs. 2 Satz 1 des Ge:setzies über das Bundes-
auf Antrag ve,rfassungs,gericht Gesetzeskraft.
des Bundesverwaltungsger.ichts
Bonn, den 22. Juli 1960
wi:rd gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das
Bundesverfassungsgericht in der Fassung des Ge- Der Bundesminister der Justiz
setzes vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297) In Vertretung
nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht: Strauß
•) Bundes,ieselzbl. III 2030-2
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf Ausstellungen
Vom 25. Juli 1960
Auf Grund des Gesetzos vom 18. März 1904 be- 5. die in der ZeH vom 10. bis 25. September 1960
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und in Berlin stattfindende „Deutsche Industrie-
Warenzeichen auf Ausstellunge1n (Reichsgesetzbl. ausstellung Berlin 1960";
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grund,gesetzes für die Bundesrepublik Deutschland 6. di,e in der Zeit vom 10. bis 25. Septembeir 1960
wird bekannt,gemacht: in Essen stattfindende Landesverkehrsausstel-
Der durch das Ge,seitz vom 18. März 1904 vor- lung „SchLene und Straße";
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und 7. die in der Zeit vom 24. September bis 2. Okto-
Warenzeichen tritt ein für
ber 1960 in Köln stattfindende „photokina -
1. die in de,r Zeit vom 27. bis 29. August 1960 Internationale Photo- und Kino-Ausstellung";
in Köln stattfindende „7. Internationale Her-
ren-Mode-Woche"; 8. das in de,r Zeiit vom 24. September bis 2. Ok-
2. die in der Zeit vom 27. August bis 1. Septem- tobeir 1960 in Stuttgart stattfindende „82. Land-
ber 1960 in Offienbach a. M. stattfindende wirtschaftliche Hauptfest";
,,XXIII. Inte,rnationale Offernbache1r Leder-
warenmesse"; 9. diie in der Ze,it vom 28. Oktober bis 7. Novem-
ber 1960 in Be,rLin stattfindende „Deutsche
3. die in der Zeit vom 27. August bis 3. Septem- Gastwkts-, Konditoren- und Nahrungsmitte1l-
ber 1960 in Karlsruhe stattfindende „ 12. Deut- ausstellung Berlin 1960";
sche Heii,lrnittelausstellung";
4. die in de•r Zeit vom 9. bis 11. September 1960 10. die in der Zeit vom 20. bis 22. Nov,ember 1960
in Köln stattfindende „Internationale Haus- in Wies'baden s,ta:ttfindende „ 18. Internationale
rat- und Eisenwarenmesse"; Sportartikelmesse Wiesbaden".
Bonn, den 25. Juli 1960
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Strauß
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Das Bundesgesetzblatt erscl1eint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertiqunq verkündet. In Teil III wird das als fortqellend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlunq des Bundes-
rechts vom 10. Juli l!J58 (ßundes(Jesetzbl. I S. 437) nach Sachgebieten qeordnet veröffentlicht. Bezuqsbedingunqen für Teil III durch den Verlag.
Bezugshedinqungen fiir Teil I und II: Laufend er 13 e zu g nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,-
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