317
Bundesgesetzblatt
Teil I
1960 Ausgegeben zu Bonn am 8. Juni 1960 Nr. 27
Tag Inhalt: Seite
3. 6.60 Sechste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen 317
31. 5. 60 Gesetz zur Änderung des Süßstoiigesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 318
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger.......................................... 319
In Teil II Nr. 25, ausgegeben am 3. Juni 1960, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Abkommen vom 12. August 1959
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island über den Luftverkehr. - Bekanntmachung übe,r
den Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen des Europarates und des
Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen (Inkrafttreten für die Türkei). - Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung
der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Ein-
kommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern. - Bekanntmachung über die
Kündigung des Abkommens betreffend den Geltungsbereich der Gesetze in Ansehung der Wirkungen der Ehe
auf die Rechte und Pflichten der Ehegatten in ihren persönlichen Beziehungen und auf das Vermögen der Ehe-
gatten und des Abkommens über die Entmündigung und gleichartige Fürsorgemaßregeln durch Schweden.
In Teil II Nr. 26, ausgegeben am 4. Juni 1960, sind veröffentlicht: Gesetz über das Abkommen vom 18. April 1958
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über nebeneinanderliegende nationale
Grenzabfertigungsstellen und Gemeinschafts- oder Betriebswechselbahnhöfe an der deutsch-französischen Grenze. -
Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzübereinkommens über die Abschaffung der Sklaverei, des
Sklavenhandels und sklavenähnlicher Einrichtungen und Praktiken.
Sechste Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen
Vom 3. Juni 1960
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Wechsel-
und Scheckzinsen vom 3. Juli 1925 (Reichsgesetzbl. I
S. 93) wird bekanntgemacht:
Der Diskontsatz der Deutschen Bundesbank für
Wechsel ist mit Wirkung vom 3. Juni 1960 auf
fünf vom Hundert festgesetzt worden.
Bonn, den 3. Juni 1960 •
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung des Staatssekretärs
Dr. J o e 1
Z 1997 A
318 Bundesge1setzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
Gesetz
zur Änderung des Süßstoffgesetzes
Vom 31. Mai 1960
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- 2. In § 6 a wird der folgende Absatz 3 eingefügt:
schlossen:
,, (3) Wer als Reisender Süßstoff zum Reisever-
Artikel 1 brauch mit sich führt, bedarf zu dessen Einfuhr,
sofern der Süßstoff nach Absatz 2 von der Steuer
Das Süßstoffgesetz vom 1. Februar 1939 (Reichs- befreit ist, keiner Erlaubnis."
gesetzbl. I S. 111) in der zur Zeit geltenden Fassung
wird wie folgt geändert: 3. In § 7 erhält der bisherige Wortlaut die Absatz-
bezeichnung ,, (1) "; danach wird der folgende
1. § 3 erhält die folgende Fassung: Absatz 2 eingefügt:
„Steuersätze ,, (2} Der Bundesminister der Finanzen kann
durch Rechtsverordnung anordnen, daß Süßstoff,
§ 3
der zu anderen Zwecken als zur Süßung von
Die Steuer beträgt für ein Kilogramm reinen Lebens- oder Genußmitteln verwendet wird, von
Süßstoff, dessen Süßkraft die Süßkraft der Saccha- der Steuer befreit ist, sofern er zum Genuß un-
rose (des reinen Rüben- oder Rohrzuckers) über- tauglich gemacht (vergällt) wird."
steigt
bis zum 50f achen . . . . . . . . . . . . . . . . . 5,- DM,
Artikel 2
um mehr als das 50foche bis zum
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
150fachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15,- DM,
und des § 13 Abs. 1 des Dritten Uberleitungs-
um mehr als das 150fache bis zum gesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1)
300fachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28,- DM, auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf
um mehr als das 300fache bis zum Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im
600fachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37,50 DM, Land Berlin nach § 14 des Dritten Uberleitungs-
gesetzes.
um mehr als das 600fo.che bis zum
900fachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70,- DM, Artikel 3
um mehr als das 9001ache . . . . . . . . . 100,- DM." Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1960 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sjnd gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 31. Mai 1960
Der Bundespräsident
Lübke
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister der Finanzen
Etzel
Nr. 27 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Juni 1960 319
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung TS Nr. 4/60 über Tmife für den Güterfernverkehr
mit Kraftfahrzeuqen
Vom 30. Mai 1960 104 1. 6. 60 7.6.60
Veror,clnunq Nr. 10/60 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistunqen der Binnenschiffahrt
Vom 29. Mai 1960 106 3.6.60 Inkrafttreten
gemäߧ 4
320 Bundesge•seitzblatt, Jahr,gang 1960, Te i[ I 1
Sammlung des Bundesremfs,
Bundesgesefzblaff Teil III
Bisher erschienen:
Folge 1: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - 1. Lieferung
30 Gerichtsverfassung und Berufsrecht der Rechtspflege - 300 Gerichtsverfassung -
301 Richter - 302 Entlastung der Gerichte, Rechtspfleger. (44 Seiten; Einzelbezug 1,54 DM
zuzüglich 0.15 DM Versandgebührea.)
Folge 2: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - 2. Lieferung
31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - 310 Zivilprozeß, Zwangsversteigerung und
Zwangsverwaltung - 311 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung. (206 Seiten; Ein-
zelbezug 7,21 DM zuzüglich 0,25 DM Versandgebühren.)
Folge 3: Sachgebiet 3 (RP.chtspt1ege) - 3. Lieferung
31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - 312 Strafverfahren, Strafvollzug, Straf-
register - 313 Haftentschädigungen, Gnadenrecht - 314 Auslieferung und Durchführung.
(112 Seiten; Einzelbezug 3,92 DM zuzüglich 0,15 DM Versandgebühren.)
Folge 4: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - 4. Lieferung
31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - 315 Freiwillige Gerichtsbarkeit - 316 Ver-
fahren bei Freiheitsentziehungen - 317 Verfahren in Landwirtschaftssachen - 318 Beglau-
bigung öffentlicher Urkunden. (80 Seiten; Einzelbezug 2,80 DM zuzüglich 0,15 DM Versand-
gebühren.)
Folge 5: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - 6. Lieferung
36 Kostenrecht - 360 Gerichtskostengesetz - 361 Kostenordnung - 362 Kosten der Ge-
richtsvollzieher - 363 Kosten im Bereich der Justizverwaltung - 364 Gebührenbefreiungen
- 365 Justizbeitreibungsordnung - 366 Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei
den Gerichten - 367 Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - 368 Gebühren-
ordnung für Rechtsanwälte -- 369 Gebühren und Auslagen von Rechtsbeiständen. (108 Sei-
ten; Einze-Ibezug 3,71 DM zuzüglich 0,15 DM Versandgebühren.)
Folge 6: Sachgebiet 1 (Staats- und Verfassungsrecht) - Einzige Lieferung
10 Verfassungsrecht - 11 Staatliche Organisation - 12 Verfassungsschutz - 13 Bundes-
grenzschutz. (256 Seiten, Einzelbezug 8,96 DM zuzüglich 0,50 DM Versandgebühren.)
Folge 7: Sachgebiet 2 (Verwaltung) - 13. Liefärung
23 Raumordnung, Bodenverte,ilung, Wohnungsbau-, Siedlungs- und Heimstättenwesen,
Wohnraumbewirtschaftung, Kl,eingartenwesen, Grundstücksverkehrsrecht (außer land- und
forstwirtschaftlichem Grundstücksverkehrsrecht). (196 Seiten; Einzelbezug 6,86 DM zu-
züglich 0,35 DM Versandgebühren.)
Folge 8: Sachgebiet 2 (Verwaltung) - 2. Lieferung
20 Allgemeine innere Verwaltung - 203 Recht der im Dienst des Bundes und der bundes-
unmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Recht,s stehenden Personen - 2030 Beamte -
2031 Disziplinarrecht. (164 Seiten; Einzelbezug 5,74 DM zuzüglich 0,35 DM Versandge-
bühren.)
Folge 9: Sachgebiet 2 (Verwaltung) - 14. Lieferung
24 Vertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte, politische Häftlinge unrd Vermißte. (60 Seiten; Ein-
zelbezug 2,10 DM zuzüglich 0,25 DM Versandgebühren.)
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Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertigung verkündet.. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
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