305
Bundesgesetzblatt
Teil I
1960 Ausgegeben zu Bonn am 19. Mai 1960 Nr.24
Tag Inhalt: Seite
16.5.60 Drittes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes 305
11. 5, 60 Hinweis zu den Grundsätzen für die einheitliche Durchführung des Weingesetzes vom 2. No-
v•ember 1933 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 306
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . .. . . . . . . . .. . . . . .. . . . . .. . . . . . . . .. . . . 307
In Teil II Nr. 20, ausgegeben am 28. April 1960 sind veröffentlicht: Gesetz zu den Verträgen vom 22. September 1958
über die Auslieferung und über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Republik Osterreich.
Veröffentlichung der Europäischen Gemeinschaften (Nachrichtlicher Abdruck):
Der Beratende Ausschuß der Hohen Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl - Neufassung der
Geschäftsordnung.
Drittes Gesetz
zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
Vom 16. Mai 1960
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-
rates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel I
Das Sozialgerichtsgesetz in der Fassung vom
23. August 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 613) wird wie
folgt geändert:
Nadl § 210 wird eingefügt:
,.§ 210 a
Bis zum 31. Dezember 1960 kann in den Senaten
der Landessozialgeridlte ein Hilfsrichter an Stelle
des einen der weiteren Berufsrichter mitwirken.~
Artikel II
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar
1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Artikel III
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
dung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 16. Mai 1960
Der Bundespräsident
Lübke
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Blank
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Z 1997 A
306 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teitl I
Hinweis zu den Grundsätzen
für die einheitliche Durchführung des Weingesetzes
vom 2. November 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 801)
Nach Abschnitt VII der Allgemeinen Verwaltungs-
vorschrift für die Untersuchung von Wein und ähn-
lichen alkoholischen Erzeugnissen sowie von Frucht-
säften vom 26. April 1960 (Bundesanzeiger Nr. 86
vom 5. Mai 1960) treten die Artikel 12 bis 14 der
Grundsätze für die einheitliche Durchführung des
Weingesetzes vom 2. November 1.933 (Reichsge-
setzbl. I S. 801) am 1. Oktober 1960 außer Kraft.
Bonn, den 11. Mai 1960
Der Bundesminister des Innern
Im Auftrag
Dr. Gabe 1
Nr. 24 •-- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. Mai 1960 301
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesuesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung über die allgemeine Durchführung, die Nach-
prüfung und ein,e Ergänzung der Bodennutzungserhebun,g 1960
Vom 10. Mai 1960 93 14.5.60 15.5.60
Belrnnntmachung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Ham-
buru für die SchifJcthrt auf der Elbe über den Verkehr durch
die Schlc!use Cceslhachl
Vom 3. Mai 1960 93 14.5.60 15.5.60
308 Bunde.sgese1tzblatt, Jahrigang 1960, Te1iJ I
Sammlung des Bundesremfs,
Bundesgesefzblaff Teil III
Bisher erschienen:
Folge 1: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - 1. Lieferung
30 Gerichtsverfassung und Berufsrecht der Rechtspflege - 300 Gerichtsverfassung -
301 Richter - 302 Entlastung der Gerichte, Rechtspfleger. (44 Seiten; Einzelbezug 1,54 DM
zuzüglich 0,15 DM Versandgebühren.}
Folge 2: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - 2. Lieferung
31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - 310 Zivilprozeß, Zwangsversteigerung und
Zwangsverwaltung - 311 Vergleich, Konkurs, Einzelgläubigeranfechtung. (206 Seiten; Ein-
zelbezug 7,21 DM zuzüglich 0,25 DM Versandgebühren.)
Folge 3: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - 3. Lieferung
31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - 312 Strafverfahren, Strafvollzug, Straf-
register - 313 Haftentschädigungen, Gnadenrecht - 314 Auslieferung und Durchführung.
(112 Seiten, Einzelbezug 3,92 DM zuzüglich 0,15 DM Versandgebühren.)
Folge 4: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - 4. Lieferung
31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - 315 Freiwillige Gerichtsbarkeit - 316 Ver-
fahren bei Freiheitsentziehungen - 317 Verfahren in Landwirtschaftssachen - 318 Beglau-
bigung öffentlicher Urkunden. (80 Seiten; Einzelbezug 2,80 DM zuzüglich 0,15 DM Versand•
gebühren.)
Folge 5: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - 6. Lieferung
36 Kostenrecht -- 360 Gerichtskostengesetz - 361 Kostenordnung - 362 Kosten der Ge-
richtsvollzieher - 363 Kosten im Bereich der Justizverwaltung - 364 Gebührenbefreiungen
- 365 Juslizbeitreibungsordnung •- 366 Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer bei
den Gerichlen - 367 Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - 368 Gebühren-
ordnung für Rechtsanwälte •- 369 Gebühren und Auslagen von Rechtsbeiständen. (108 Sei-
ten, Einzelbezug 3,71 DM zuzüglich 0,15 DM Versandgebühren.)
Folge 6: Sachgebiet 1 (Staats- und Verfassungsrecht) - Einzige Lieferung
10 Verfassungsrecht - 11 Staatliche Organisation - 12 Verfassungsschutz - 13 Bundes-
grenzschutz. (256 Seiten, Einzelbezug 8,96 DM zuzüglich 0,50 DM Vers_andgebühren.)
Folge 'l: Sachgebiet 2 (Verwaltung) - 13. Lieferung
23 Raumordnung, Bodenverteilung, Wohnungsbau-, Siedlungs- und Heimstättenwesen,
Wohnraumbewirtschaftung, Klieing,a,rtenwesen, Grundstücksverkehrsrecht (auße1r land- und
forstwirtschaftlichem Grundstücksverkehrsrecht). (196 Seiten; Einzelbezug 6,86 DM zu-
züglich 0,35 DM Versandgebühren.)
Folge 8: Sachgebie,t 2 (Verwaltung) - 2. Lieferung
20 Allgemeine innere Verwaltung - 203 Recht der im Dienst des Bundes und der bundes-
unmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechtis stehenden Personen - 2030 Beamte -
2031 Disziplinarrecht. (164 Seiten; Einzelbezug 5,74 DM zuzüglich 0,35 DM Versandge•
bühren.)
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I-I er ausgebe r: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m, b H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausferli;.1unr1 verkündet. In Teil III wird dils als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli !D58 (ßundcsr1esctzhl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
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