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Bundesgesetzblatt
Teil I
1960 Ausgegeben zu Bonn am 30. April 1960 Nr. 21
Tag Inhalt: Seite
26. 4. 60 Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Zoll-, VerbrauchSlte:uer- und
Branntweinrnonopolvedahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289
26. 4. 60 Anordnung über die Ernennung und Entla,ssung der Unteroffiziere und Mannschaften . . . . . . 295
Verordnung
zur Änderung der Gebührenordnung
für das Zoll-, Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolverfahren
Vom 26. April 1960
Auf Grund des § 227 der Reichsabgabenordnung 2. für andere 1/180 des Verwaltungs-
und des § 178 des Gesetzes über das Branntwein- Amtshand- kostenbeitrages (§ 16) für
monopol vom 8. April 1922 (Reichsgesetzbl. I S. 405) lungen einen Beamten der Besol-
in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 21. Mai dungsgruppe A 8 in Orts-
1929 (Reichsgesetzbl. I S. 99) und des Gesetzes vom klasse S für jede - auch
14. Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 89) in Verbin- nur angefangene-Stunde.
dung mit Artikel 129 Abs. l des Grundgesetzes für Der Bundesminister der Finanzen gibt die danach
die Bundesrepublik Deutschland wird verordnet: errechneten . Gebührensätze im Bundeszollblatt
bekannt. Sind den beauftragten Beamten Reise-
Artikel I kosten zu vergüten, so sind Gebühren in Höhe
des Betrags der Reisekostenvergütung zu er-
Die Gebührenordnung für das Zoll-, Verbrauch-
steuer- und Branntweinmonopolverfahren vom heben, wenn dieser Betrag höher ist als die nach
9. Juni 1939 (Reichsministerialblatt S. 1268) in der Satz 1 geschuldeten Stundengebühren.
Fassung der Verordnung des Reichsministers der 2. Die Anlage zu § 22 der Gebührenordnung (Ge-
Finanzen vom 27. November 1943 (Reichsministe- bührentarif für Warenuntersuchungen im Zoll-,
rialblatt S. 100) und in den Fassungen, die sie in Verbrauchsteuer- und Branntweinmonopolver-
den Ländern der Bundesrepublik Deutschland vor fahren) wird durch den anliegenden Gebühren-
Zusammentritt des ersten Bundestages erhalten hat, tarif für Untersuchungen ersetzt.
wird wie folgt geändert:
1. § 12 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
Artikel II
(1) Die Gebühren betragen für jeden Beamten:
Diese Verordnung gilt auch im Land Berlin, so-
1. für Begleitun- 1/180 des Verwaltungs- fern sie im Land Berlin in Kraft gesetzt wird.
gen ein- kostenbeitrages (§ 16) für
schließlich der einen Beamten der Besol-
Zeit des Rück- dungsgruppe A 3 in Orts-
weges und für klasse S für jede - auch Artikel III
Bewachungen nur angefangene--Stunde; Diese Verordnung tritt am 1. Mai 1960 in Kraft.
Bonn, den 26. April 1960
Der Bundesminister der Finanzen
In Vertretung
Prof. Dr. He t tl a g e
Z 1997 A
290 Bundesgeisetz!bl,att, Jahrgang 1960, Te'i1l I
Anlage
Gebührentarif DM
für Untersuchungen 7. Radioaktivität
A. Phy~ikochemische Messungen und Unter,suchungen (zwei Bestimmungen zu verschiedenen
Zeiten) 80
B. Allgemeine chemische Untersuchungen
C. Besondere chemische Unter,suchungen 8. Chromatographische Bestimmungen nach
ZeH-
D. Technische Vorschriften (TV)
aufwand
E. Eisen, Ferrolc~gierungen und Stahl
9. Bestimmung des pH-Wertes
F. KakrJozoll-Vergütungsordmmg
a) mit IndikatorfoLien 4
G. Z uckersteuer-Verqü Lun gsordnung
b) colorimetrisch 6
H. Zuckersteuer-Befreiungsordnung
c) elektrometrisch 12
I. Salzsteuer-Befreiungsordnung
K. Mineralölzoll 10. Schmelzpunkt organischer Stoffe
L. Mine r ü l ö lsteuer- D nrch fü hrung1sv erordn ung a) einfach 6
M. Bran n l weinmon opol b) nac;:h de1r Mikromethode von Kofler nach
Ze1it-
arufwand
Vorbemerkungen
11. Erstarrungspunkt organischer StoH,e
1. Die Untersuchungsgebühr ist nach den in den Ab- nach Shukof,f 9
schnitten A hi,s M aufgeführten Sätzen zu bemessen.
Sind Gebührensätze nicht festgesetzt oder is:t bestimmt, 12. Molekulargewichtsbe:stimmung
daß die Gebühren nach <lern Zeitaufwand z:u bemeissen a) durch Gefrierpunktsernieidr,igung
sind, so ist für jede -- auch nur angefangene - Stunde bzw. Siedepunktserhöhung 20
eine Gebühr von 10 DM anzusetzen. b) nach Rast 10
2. Werden aus einer Sendurng gleichzeitig drni oder 10
13. SiedepunktsbesHmmurug
mehr gleichartige Proben untersucht, so sind die Ge-
bühren für clie Untersuchung der dritten Probe und aller 14. Bestimmung der flüchtigen Anitei1e
weiteren Proben nur zur HäHte anzusetzen. a) durch einfache Destillation 10
b) durch fraktionierte De,stma.tiion bei
A. Physikochemisd1e Messungen und Untersuchungen normalem Druck 12
c) durch Vakuumdestillation nach
DM Zeit-
1. Längen- bzw. Dickenrnessungen aufwand
a) mit Mikrometer 4 14
d) durch Was,serdampfdestillation
b) mit Meßmikroskop 6
15. Löslichk,eit und Unlöslich:keit in Wasser,
2. Siebanalys,e (nach DIN 1171) Säuren, Laugen oder in organischen
a) erste Frakti.on 7 Lösungsmitteln (ausgenommen Aschen B 2) 14
b) jede weitere Frakliion 4 16. Extraktion oder Perforation 20
3. Bestimmung der Dichte flü.s1siger und fester 17. Mikroskopiische Untersuchungen
Körper
a) einfach 4 bis 8
a) mittels der Spindel 3
b) schwieüg 10 bis 14
b) miltels der Mohr-(Westphal-)schen
c) mit Auszählen oder quantitativer
W,rnge 4 nach
Schätzung
c) rn ittels de1s Pyknorn eters 8 Ze1it-
d) nach dem Schwebeverfahren 9 a1ufwand
e) nach dem Schültgewicht 18. Physikochemische Messungen und Unter-
(augenscheinliche Dichte) 4 suchungen, anderweit nicht genannt nach
4. Bestimmung der Viskosität nach Engler, Zeit-
Engler-Holde, Ihippler aufwand
a) bis + 50° C 12
b) über + 50° C 18 B. Allgemeine chemische Untersuchungen
5. Me;ssungen mit dem 1. Bestimmung des Wass,ers bzw. des wasser-
freien Stoffes
a) Refrak.tomeler bei + 15° bis 25° C 6
a) mittelbar aus der Dichte 6
b) lnterferometer 15
b) unmittelbar durch Trocknen
c) Colorirneter (Photome,ter) 12
aa) in sirupartigen Mass,en und Flüssig-
d) Nephelometer 10
keiten 12
e) PolarimeLer 9
bb) in anderen Stoffen 10
f) Hand- bzw. einfachen Spektrometer 10
c) durch Xylol-Destillation 15
g) Spektrographe->.n
d) nach der Methode von K. Fischer 25
aa) qualital,iv nach
bb) quantitativ } Ze,it-
aufwand
2. Bestimmung der Asche
a) Gesam~asche 9
6. l.urn inescenz,anal yse 10 b) wasserlösliche bzw. unlösl1iche Asche 6
Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. April 1960 291
DM DM
c) säurelösliche bzw. unlösliche Asche 6 7. Bestimmung des Weingeistes*)
d) Alkaiität der wasserlöslichen Asche 6 a) aus der Dichte des Destillats 10
b) aus der Dichte nach dem Aus,schütte,ln
3. Nc1chweis und Bestimmung der Bestandteile
mit Petrolbenzin 20
der Asche und des wasscrfrcien Stoffes
c) qualitativer Nachweis 8
a) Halogene
aa) qualitativ 8. Bestimmung des Methylalkohols
4
(neben W eirngeist)
bb) quantiitc1tiv 8
a) qualitativ 15
b) Nitrate b) quantitativ 30
a,a) qualitativ 3
9. Bestimmung des Isopropylaikohols
bb) quantitativ 15
a) quaHtativ 9
c) Sulfate b) quantitativ 18
aa) qualitativ 3 c) neben Weingeist und Methylalkohol 30
bb) quantitabiv 10
10. Bestimmung des Glyzerins (quantitativ) 27
d) Phosphate
11. Nachwe1is künstlicher Farbstoffe 6
aa) qualitaUv 4
bb) quantitativ
12. Bestimmung der fre1ien Säur,en
12
a) Gesamtsäuren 6
e) Nachweis und Bestimmung der Kationen
b) nichtflüchtige 9
aa) einfache Untersuchun,g 4
c) flüchtige 12
bb) schwierige Untersuchung nach
Zeiit- 13. AUgemeine chemische Untersuchungen,
Rufwand anderweit nicht genannt nach
4. Elementaranalyse Ze,it-
aufwand
a) Vorbereiten und Trocknen 6
b) Kohlenstoff und Wasserstoff 10 C. Besondere chemische Untersuchungen
c) Schwefel 12
1. Dle, Fette, Wachse und dgl.
d) Halogene 10
a) Gesamtfett (Ätherau,szug) 18
e) Methoxylgruppen 12
b) Refraktion bei Teimpemturen unter
f) Phosphor 12 + 15° C und über + 25° C 8
g) Sauerstoff, direkt bestimmt 8 c) Schmelzpunkt von Fettsäuren mit Spal-
h) andere Elemente, ausgenommen Stick- tung und Rerinigung 25
stoff nach d) Schmelzpunktdifferenzmethode
Zeit- nach Böhmer 40
aufwand
e) Säuregrad, Säurezahl, freie Fettsäure 10
5. Bestimmung de,s Stickstoffs und seiner Ve!I'- f) Verseifungszahl 12
hindungen
g) Säure- und Verseifungszahl 15
a) Gesamtstickstoff 12
h) Unverseiifbares 25
b) Eiwe1ißstickstoff 18
i) Jodzahl 18
c) Ammoniak 10
k) Reichert-Meissl- und/oder Polenske-Zahl
d) Harnstoff · 15
aa) e1inzeln 18
6. Bestimmung der Kohlenhydrate*) bb) gemei1nsam 25
a) Ges,amtmen.ge der wasserlöslichen, stick- 1) Ace,tylzahl 24
stoff- und aschefreien Extraktstoffe 24 m) Nickel 10
b) Direkt reduzierender Zucker, gewichts- n) Isoöl:säure (gehärtet,e Fette) 40
analytisch 10
o) Farbreaktionen 5
c) Gesamtzucker, nach Inversion 12
d) Invertzucker und Stärkesirup 2. Kaffee, Tee und deren Zubereitungen
aa) qualitativ a) Wasserlösliche Stoffe (Extraktausbeute) 15
5
bb) quantitativ b) Koffein bzw. Teein 20
12
c) Chloraminzahl 12
e) Polarisation vor und nach der Inversion 12
f) Dextrine 25 3. Bestimmung des Kre,atinins 25
g) Stärke (ausg,enommen D 4) 4. Bestimmung der Lecithinphosphorsäure 25
aa) polarimetrisch 15 5. Nachweis und Bestimmung von Verdickungs-
bb) gewichtsanalytisch 20 mitteln (z.B. Pektine, Johannisbrotkernmehl,
h) Rohfaser 20 Zellulosederivate) 12
i) Milchzucker 6. Prüfung auf Lutefo, qualitativ 5
aa) polarimetrisch 10 7. Ermittlung de,s Chloridgehaltes in
bb) gewichtsanalylisch 12 AlkaLih ydroxyden 12
•) Bestimmungen auf Grund der Zuckersteuer-Vergütungsordnung •) Bestimmungen auf Grund der TB zum Branntweinmonopolgesetz
s. unter G. s. unter M.
292 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
DM DM
8. Ermittlung des KiO-Gehaltes in D. Technische Vorschriften (TV)
a) Kdliurnsulfa1 10 1. Unterscheidung von unbearbeiitetem, auch
b) Kaliurnmu,gnesiumsuHal 12 mechanisch geklärtem oder entwäs,sertem
9. Bestimmung der Abietinsäure in dispro- Rizinusöl von beiarbeitiet,em Rizinusöl (TV
portioniertem Kolophonium nach zu 15.07) 12
Zeit- 2. Ermittlung der Lebendlänge zubereiteter
a:ufwand Heringe (TV zu 16.04) 6
10. Beslunmung von Provitaminen und 3. Untersuchung des Weinessigs auf den Ge-
Vitaminen halt an wasserfreier Essigsäure (TV zu 22.05,
a) Vitc1rnin A Anmerkung 4, II) 9
b) Carotin 4. Ermittlung des Stärkegehaltes von Mül-
c) Vitdmin lereierzeugnissen aus Getreide (TV zu 23.02) 18
B1 nach
d) Vitamin Zeit- 5. Bestimmung der verfügbaren Phosphorsäure
B2
aufwand in Superphosphaten (TV zu 31.03) 30
e) Vitamin C
6. Untersuchung von Vergällungsmitteln auf
f) Vitamin E
Eignung zum Ungenießbarmachen von
g) Vitamin D Kasein, Albumin und Eiweißstoffen der
11. Kunststoffe Hülsenfrüchte (sogenanntem pflanzlichen
Kasein) (TV zu 35.01, 35.02, 35.04 Anmerkun-
a) Polyamide 20 gen zu den Absätzen A) 10
b) Silikone 30 je Ver-
c) Polyvinylchlorid 12 gällungs-
d) Weichmacher in Polyvinylchlorid 15 mittel
e) Polyisobutylen 7. Untersuchung von Holzkohle (einschließlich
15
Kohle aus Schalen oder Nüssen) auf Akti-
f) Polyäthylen 12 vierung (TV zu 38.03 I und 44.02) 10
g) Polyvinylacetat 20 8. Untersuchung von Kieselgur, Tripel und der-
h) Polyacrylsäure und ihre Derivate 25 gleichen auf Aktivierung (TV zu 38.03 II) 40
i) Pol yfl uorverbi ndungen 25 9. Unterscheidung zwischen Sägespänen und
k) Polystyrol 12 Holzmehl (TV 44.01 und 44.12) 9
12. Kautschuk und Kautschukwilren 10. Unterscheidung zwischen Papier, Pappe und
Filterplatten aus Papierhalbstoff mit Asbest-
a) Trockenstoff von Latex 12 gehalt des Kapitels 48 und Waren aus Asbest
b) Dichte nach dem Schwebeverfahren 12 (z.B. Kapitel 68) (TV zu 48) 15
c) Asche 12 11. Unterscheidung zwischen Pergamentersatz-
d) Extraktion der Harze 18 papier und anderen Nachahmungen von Per-
e) Isolierung der Kohlenwasserstoffe 24 gamentpapier (TV zu 48.03) 6
f) Refraktion der isolierten Kohl enw ass,er- 12. Feststellung der Beschaffenheitsmerkmale
stoffe bei + 20° C 12 von bloß angefärbten, durch bloßes Dämpfen
g) Burchfield--Teist gebräunten und gefärbten (kremierten) Gar-
6
nen (T~ zu XI I) 9
h) \!\Teber-Tes1 6
13. Feststellung der Feinheitsnummer von
i) Jodzahl 18 Garnen und der Lauflänge im Zwirn (TV zu
k) Stickstoff nach Kjeldahl 18 XI II) 9
1) Chlor, quantitativ 18 14. Quantitative Bestimmung der Spinnstoffe
m) Löslichkeitsbestimmung 6 in Mischwaren (TV zu XI Vorschrift 2) nach Zeit-
aufwand
n) Be,stimrnung des Gewebeanteils 12
o) Acetonextrakt 15 15. Feststellung der Feinheitsnummer, der mitt-
leren Faserlänge und der mittleren Faser-
p) Chloroformextrakl 15 feinheit bei sogenannten harten Kamm-
q) mineralische Stoffe, quantitiativ 12 garnen (TV zu 53.07, Anmerkung) 15
r) Ruß, quantitativ 12 16. Feststellung des Quadratmetergewichtes von
s) Kautschuksubstanz in Vulkani,saten 12 Geweben (TV zu 53.11, 55.07, 55.09, 58.08
t) Gesamtschwe.fel und 58.09) 9
20
u) Schwefel im Acetonextrakt 20 17. Feststellung der Fadenzahl von Gewebe-
v) Schwefel im Chloroformextrakt flächen (TV zu 55.07 und 55.09) 6
20
18. Feststellung von Ummagnetisierungsver-
w) Herstellung von Kautschukmischungen
lusten bei Elektroblechen (TV zu 73 Vor-
und anschließende Vulkaniiisation 35
schrift 1 n) nach
x) Defo-Elastizität 20 Zeitaufwand
y) Shore-Härte 4
z) Rückprallelastizität 4
aa) Bestimmung der Zerreißfestigkeit 18
E. Eisen, Ferrolegierungen und Stahl
bb) Bestimmung der bleibenden Dehnung 6
13. Besondere chrnnische Bestimmungen, anider-
1. Eisen und Ferrolegierungen
weit nicht genannt nach a) qualitative Untersuchung 18
Zeiitaufwand b) Bestimmung des Gehaltes an Aluminium 27
Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. April 1960 293
DM DM
c) Bestimmung des Gehaltes an Chrom 27 3. Kakaobutter
d) Bestimmung des Gehaltes an Eisen 18 (Refraktion, Schmelzpunkt, Jodzahl, Reichert-
e) Bestimmung des Gehaltes an Kohlenstoff Meissl-Zahl, Schmelzpunkt der nicht flüchti-
gen Fettsäuren, Löslichkeit in Petroläther) 35
aa) in Ferrolegierun~wn 15
bb) in Roheisen 12 4. Kakaopulver, Kakaopreßkuchen
f) Bestimmung des Gehaltes an Kupfer 27 (Wasser, gesamte und säureunlösliche Asche,
Bestimmung und Prüfung des Fettes auf
g) Bestimmung des Gehaltes an Mangan 15
Reinheit, Prüfung auf Zucker, mikrosko-
h) Bestimmung des Gehaltes an Molybdän 27 pische Untersuchung) 40
i) Bestimmung des Gehalf es an Nickel 20
5. Schokolade
k) Bestimmung des Gehaltes an Phosphor 20
a) gewöhnliche
l) Bestimmung des Gehal,tes an SHizium 20 (Wasser, Zucker, gesamte und säure-
m) Bestimmuni9 des Gehalte,s an Titan 24 unlösliche Asche, Prüfung des Fettes auf
n) Bestimmung des Gehalles an Vanadium 27 Reinheit, mikroskopische Untersuchung) 40
o) Bestimmung des Gehaltes an Wolfram 27 b) Milchschokolade
(Wasser, Zucker, gesamte und säure-
p) Bestimmung des Gehaltes an anderen
Legierungselementen (z.B. Niob) 27 unlösliche Asche, Milchzucker, Milchfett,
Prüfung auf Anwesenheit anderer Fette,
2. Stahl mikroskopische Untersuchung) 50
a) qualitative Untersuchung 18 c) gewöhnliche Schokolade mit größeren
b) Bestimmung des Gehaltes an Aluminium 27 Stücken von Nüssen, Mandeln und dgl.
c) Bestimmung des Gehaltes an Blei 27
(wie 5a) {5
d) desgleichen Milchschokolade 55
d) Bestimmung des Gehaltes an Chrom
e) gewöhnliche Schokolade mit einem Kern
aa) in löslichen Stählen 15
von Krem (wie 6 a) 45
bb) in korrosionsfesten Stählen 30
f) desgleichen Milchschokolade (wie 6 b) 60
e) Bestimmung des Gehaltes an Kobalt 30
g) gewöhnliche Schokolade mit Mokka-
f) Bestimmung des Gehaltes an Kohlenstoff 15 geschmack (wie 5 a) 45
g) Bestimmung des Gehaltes an Kupfer 27 h) desgleichen Milchschokolade (wie 5 b) 55
h) Bestimmung des Gehalles an Mangan 12 i) gewöhnliche oder Milchschokolade mit
i) Bestimmung des Gehal les an Molybdän 27 zerkleinerten bzw. fein zerriebenen Nüs-
k) BesUmmun9 des Gehaltes an Nickel sen, Mandeln und dgl.
(Gesamtzucker, sonstige Nichtkakaobe-
aa) gewichtsanc1lytisch 20
standteile soweit möglich - und
bb) maßanalytisch oder colorimetrisch 20 Schätzung der Kakaobestandteile) 25
l) Bestimmung des Gehaltes an Phosphor 20
6. Pralinen
m) Bestimmung des Gehaltes an Silizium
a) mit Uberzugsmasse aus gewöhnlicher
aa) in unlegierlen Stiihlen 20
Schokolade
bb) in legierten Stählen 20 (Gesamtzucker, Untersuchung der Uber-
n) Bestimmung des Gehaltes an Schwefel 15 zugsmasse nach 5 a) 45
o) Bestimmung des Gehaltes an Titan b) mit Uberzugsmasse aus Milchschokola,de
(colorim.) 24 (Gesamtzucker, Untersuchung der Uber-
p) Be,stimmung des Gehalte,s an Vanadium 27 zugsmasse nach 5 b) 65
q) Bestimmung des Gehaltes an Woilfram 27 7. Mischungen von Kakaopulver mit einem
r) Vollanalyse von Kohlenstoffstählen Mehl
(Kohlenstoff, Mangan, Phosphor, (gesamte und säureunlösliche Asche, Stärke-
Schwefel, Silizium) und Fettbestimmung, Refraktion, Prüfung
aa) mit Kupfer 60 auf Zucker, mikroskopische Untersuchung) 45
bb) ohne Kupfer 50
G. Zuckersteuer-Vergütungsordnung
F. Kakaozoll - Vergütungsordnung*) 1. Rübenzuckerhaltige, stärkezuckerfreie Waren
a) invertzuckerfreie
1. Kakaobruch
(Polarisation vor und nach der Inversion) 15
(Verunreinigungen, Asche) 12
b) invertzuckerhaltige
2. Kakaomasse (Inversionspolarisa tion, Gesamtzucker
(gesamte und säureunlösliche Asche, Bestim- gewichtsanalytisch) 21
mung und Prüfung des Fettes auf Reinheit,
2. Rübenzucker- und stärkezuckerhaltige Waren
Prüfung auf Zucker, mikroskopische Unter-
suchung) 40 a) invertzuckerfreie
(Polarisation vor und nach der Inversion
und direkt reduzierender Zucker) 24
•) Die unter 5 und 6 aufgeführten Waren sind bei der Gebühren-
berechnull\J als gleichartig i. S. der Nr. 2 der Vorbemerkungen b) invertzuckerhaltige
anzusehen; die volle Gebühr isl für die beiden Proben oder zwei (Inversionspolarisa tion, Gesamtzucker
von denjenigen Proben anzusclzün, für deren Untersuchung die
höchsten Sätze vorucsehen sind. gewichtsanalytisch, wasserfreier Stoff) 27
294 Bundesgeseitzblatt, Jahr9ang 1960, Teil I
DM DM
3. Stiirkezuckerhaltige, rübenzuckerfreie Waren 4. § 9 Ermittlung des Weingeistgehalts nach
(direkte Polarisation der Ware und des ver- § 10 Gewichtshundertteilen in extrakthalti-
wendeten Stärkezuckers) 15 gen Branntweinerzeugnissen mit einem
Weingeistgehalt von mehr als 45 Raum-
hundertteilen sowie in dickflüssigen Er-
H. Zuckersteuer-Befreiungsordnung zeugnissen und m Früchten oder Pflan-
(Untersuchung von Vergällungsmitteln) zenteilen mit Branntwein, die außer
1. Chlorkalzium, kristallisiertes und Weingeist keine flüchtigen Stoffe ent-
w asserfrei es 6 halten 15
2. Seifenpulver 6 5. § 11 Ermittlung des Weingeistgehalts in
3. Seifenflocken Erzeugmssen, die außer Weingeist noch
6
andere flüchtige Stoffe enthalten (Riech-
4. Natron- und Kalilauge 9 und Schönheitsmittel, Heilmittel und
5. Soda und Pottasche 9
Essenzen) 18
6. § 12 Ermittlung des Gehalts an Athyläther
I. Salzsteuer-Befreiungsordnung und Weingeist in äthyläther- und wein-
geisthal tigen Erzeugnissen 18
(Untersuchung von Vergällungsmitteln)
1. Mineralöl 15 1. § 13 Ermittlung des Weingeistgehalts und
der nicht flüchtigen Bestandteile (Rück-
2. Seifenpulver 6 stand) in Lacken, Polituren, Zellulose-
3. Chicagoblau 6 B technisch, lacken, Kollodium und Kollodiumwolle
Benzobrillantblau 6 BS, a) Ermittlung des Weingeistgehalts bei
Heliotropin und Soda 9 Abwesenheit anderer flüchtiger
4. Eisenoxyd 6
Stoffe 21
b) Ermittlung des Weingeistgehalts bei
5. Ponceau 6 R 6 Anwesenheit anderer flüchtiger
Stoffe 30
K. Mineralölzoll c) Ermittlung des nicht flüchtigen Be-
standteils (Rückstand) 9
1. Destillation nach DIN 52137 (Teeröle) 18
2. Destillation nach DIN 51751 und 51752 (Erd- 8. § 14 Ermittlung des Weingeistgehalts in
öle) Seifen und seifenähnlichen Erzeug-
18
nissen, die zur Körperreinigung und
3. Flammpunkt nach DIN 51755 12 -pflege bestimmt und geeignet sind,
4. Asphaltgehalt nach DIN 51557 18 sowie der Gesamtfettsäure in solchen
5. Tropfpunkt Ubbelohde nach DIN 51801 oder Seifen 30
Erstarrungspunkt nach DIN 51556 12
9. § 15 Ermittlung des Gehalts an Lösungs-
6. Phenolgehalt in Teerölen 15 mitteln und Weingeist in Seifen und
7. Raffinationsgrad von Schmieröl 20 seif enähnlichen Erzeugnissen, die nicht
zur Körperreinigung und -pflege be-
stimmt und geeignet sind 30
L. Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung
Reinigungsextrakte 10. § 16 Ermittlung des Fuselöl- und Weingeist-
gehalts in Nebenerzeugnissen der
a) Furfuroltest 12 Branntweingewinnung (Fuselöl)
b) Viskositäts-Dichte-Konstante 15 a) Ermittlung des Fuselölgehalts 9
b) Ermittlung des Weingeistgehalts 18
M. Branntweinmonopol 11. § 17 Ermittlung des vergütungsfähigen Wein-
(Technische Bestimmungen TB) geistgehalts in Estern, die unter Ver-
wendung von Branntwein hergestellt
1. § 6 Ermittlung des Weingeistgehalts mit
der Weingeistspindel worden sind 24
3
2. § 7 Ermittlung des Weingeistgehalts nach 12. § 20 Nachweis und Bestimmung von Me-
Raumhundertteilen bis höchstens 45 thylalkohol, Propylalkohol und Isopro-
Raumhundertteile und des Extraktge- pylalkohol in Branntweinerzeugnissen,
halts in extrakthaltigen Branntwein- die zur Ausfuhr bestimmt sind
erzeugnissen, die außer Weingeist a) Bestimmung des Methylalkohols 30
keine flüchtigen Stoffe enthalten b) Bestimmung des Propylalkohols 7
a) Ermittlung des Weingeistgehalts 10 c) Bestimmung des Isopropylalkohols 30
b) Ermittlung des Extraktgehalts, 6
13. § 22 Untersuchung von Branntwein und
3. § 8 Vereinfachte Ermittlung des Weingeist-
Branntweinerzeugnissen auf Methyl-
gehalts nach Raumhundertteilen bis
alkohol, Aceton, Pyridinbasen und
höchstens 45 Raumhundertteile in ex-
Ph thalsä urediä th y lester
trakthaltigem Trinkbranntwein und
weingeisthaltigen Fruchtsäften sowie a) Ermittlung des Gehalts an Methyl-
in Maischen und flüssigen Stoffproben, alkohol, Aceton und Pyridinbasen 54
die außer Weingeist keine flüchtigen b) Ermittlung des Gehalts an Phthal-
Stoffe enthalten 10 säurediäthylester 18
Nr. 21 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. April 1960 295
DM DM
14. § 23 Bestimmung des Aldehydgehalts in XIV. Kaliseife 18
Rohbranntweinen und Spriten 15 XV. Kampfer 15
15. § 24 Bestimmung des Fuselöl~Jehalts in Roh- XVI. Karbolsäure, verflüssigt
brann l wt~inen aus Melasse und Hefe- (Phenol) 15
würzen 9 XVII. Kiefernnadelöl 9
16. § 25 Bestimmung der Ilüchliqen Basen in XVIII. Latschenkiefernöl 9
Rohbranntweinen 21 XIX. Natriurnkarbonatlösung 12
XX. Natronlauge 33 0/o 12
17. § 26 Bestimrnung des Methylalkoholgehalts
in Rohbrann1.weilwn und Spriten 30 XXI. Olivenöl, Leinöl oder andere
fette Ole 9
18. § 28 Ermilllung des Essigsäuregehalts in
XXII. Parachlormetakresol !5
Essig 9
XXIII. Petroläther 18
19. § 33 Untersuchung der Vergällungsmittel
XXIV. Phthalsäurediäthylester 18
und der Zusatzsloffe
XXV. Pyridinbasen 27
I. Athylälhcr 9
XXVI. Rizinusöl 9
II. Aluminiumsulfat 9
XXVII. Schellack 15
III. Benzol (Reinbenzol) 15
XXVIII. Terpentinöl 24
IV Birkenteer 9
XXIX. Thymol 15
V. l3leiessig 18
XXX. Tieröl 21
VI. Buchenteer 9
XXXI. Toluol 18
VII. Dieselöl (Gasöl) 12
XXXII. Vergällungsholzgeist 24
Vlll. Fichtenkolophonium 9
IX. Fichtennadelöl 9
20. § 36 Untersuchung der Essigsäure
X. Holzgeist.öl V 24 a) Ermittlung des Gehalts an wasser-
XI. Kalilauge 150/o 12 freier Essigsäure 12
XII. Kalilauge 33 0/o 12 b) Prüfung mit Kaliumpermanganat-
XIII. Kalilauge 50 0/o 12 lösung und Geruchsprüfung 9
Anordnung über die Ernennung und Entlassung
der Unteroffiziere und Mannschaften
Vom 26. April 1960
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Soldatengesetzes a) den Bataillonskommandeuren
vom 19. März 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 114) und für die Soldaten ihres Bataillons,
des Artikels 1 Abs. 2 der Anordnung des Bundes- b) den Brigade- und Regimentskommandeu-
präsidenten über die Ernennung und Entlassung der ren sowie den Kommandeuren der
Soldaten vom 7. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 422) Schulen
ordne ich an:
für die Soldaten ihrer Brigade, ihres
I. Regiments oder ihrer Schule und der
(1) Die Ausübung des Rechts, ungediente Offizier- Truppenteile, die den Kommandeuren
bewerber, die mit dem untersten Mannschaftsdienst- der Schulen unterstehen, soweit die
grad eingestellt werden, in das Dienstverhältnis Ausübung nicht nach Buchstabe a über-
eines Soldaten auf Zeit zu berufen, übertrage ich tragen worden ist;
dem Leiter des Kommandos der Freiwilligen- 2. die Ausübung des Rechts zur Ernennung
annuhme der Bundeswehr. und Entlassung der Mannschaften und
(2) Im übrigen behalte ich mir dJ.s Recht zur Unteroffiziere bis zum Dienstgrad eines
Ernennung und Entlassung der Offizieranwärter Stabsunteroffiziers
einschließlich der Reserve-Offizieranwärter vor. a) den Divisionskommandeuren
für die Soldaten ihrer Division,
II. b) den Kommandierenden Generalen
(1) Im Heer übertrage ich für die Soldaten der zu ,ihrem Korps,
1. die Ausübung des Rechts, einen Soldaten aber nicht zu einer Division gehörenden
zu einem Mannschaftsdienstgrad zu beför- Stäbe, Truppenteile und Dienststellen
dern, sowie für die Soldaten der ihnen unter-
296 Bundesgese,tzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
stehenden Korpstruppen, soweit die Aus- den Kommandierenden Generalen der Luft-
übung nicht nach Nummer 1 übertragen waffengruppen und dem Kommandeur des
worden ist; Kommandos der Schulen der Luftwaffe,
3. die Ausübung des Rechts zur Ernennung soweit die Ausübung nicht nach Nummer
und Entlassung der Unteroffiziere und 1 oder 2 übertragen ist;
Mannschaften für die übrigen Fälle und für 4. die Ausübung des Rechts zur Ernennung
die Beförderung der Angehörigen der Re- und Entlassung für alle übrigen Fälle ein-
serve außerhalb des Wehrdienstes schließlich des Rechts zur Beförderung der
dem Leiter der Stammdienststelle des Angehörigen der Reserve außerhalb des
Heeres. Wehrdienstes
(2) Die Ubertragung nach den Nummern 1 und 2 dem Leiter der Stammdienststelle der Luft-
bezieht sich nicht auf die Angehörigen des Militär- waffe.
musikdienstes und der Heeresfliegertruppe. Für (2) Die Ubertragung nach den Nummern 1 bis 3
diese Soldaten ist der Leiter der Stammdienststelle bezieht sich nicht auf die Angehörigen des fliegen-
des Heeres zuständig. den Personals, der Sanitätseinheiten und des Mili-
tärmusikdienstes. Für diese Soldaten ist der Leiter
der Stammdienststelle der Luftwaffe zuständig.
III.
(1) In der Luftwaffe übertrage ich IV.
1. die Ausübung des Rechts, einen Bewerber Im Bereich der Bundeswehr außerhalb der Teil-
mit dem untersten Mannschaftsdienstgrad streitkräfte übertrage ich die Ausübung des Rechts
oder einen Soldaten, der den Grundwehr- zur Ernennung und Entlassung der Unteroffiziere
dienst leistet, in ihren Regimentern in das und Mannschaften
Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit zu
berufen, dem Leiter der Stammdienststelle der Teilstreit-
kraft, der der Soldat angehört.
den Kommandeuren der Ausbildungsregi-
menter;
V.
2. die Ausübung des Rechts, Mannschaften
In der Marine übertrage ich die Ausübung des
und Unteroffiziere auf Stellen der Stellen-
Rechts zur Ernennung und Entlassung der Unter-
pläne ihrer Truppenteile oder Schulen bis
offiziere und Mannschaften und die Beförderung
zum Stabsunteroffizier zu befördern,
von Angehörigen der Reserve außerhalb des Wehr-
a) den Regimentskommandeuren, den Ge- dienstes
schwaderkommodoren und den Kom- dem Leiter der Stammdienststelle der Marine.
mandeuren der Schulen,
b) den Divisionskommandeuren, soweit die VI.
Ausübung nicht nach Buchstabe a über- Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung
tragen worden ist; und Entlassung auch in den Fällen vor, in denen
3. die Ausübung des Rechts, ich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und
Entlassung übertragen habe.
a) einen Bewerber mit dem untersten
Mannschaftsdienstgrad oder einen Sol-
daten, der den Grundwehrdienst leistet, VII.
in den Truppenteilen oder Dienststellen § 29 Abs. 5 Satz 2 des Wehrpflichtgesetzes vom
ihres Befehlsbereichs in das Dienstver- 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 651) bleibt un-
hältnis eines Soldaten auf Zeit zu be- berührt.
rufen, VIII.
b) Mannschaften und Unteroffiziere auf Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1960 in Kraft.
Stellen der Stellenpläne ihrer Truppen- Gleichzeitig hebe ich meine Anordnung über die
teile und Dienststellen bis zum Stabs- Ernennung und Entlassung der Unteroffiziere und
unteroffizier zu befördern und sie zu Mannschaften vom 9. Oktober 1959 (Bundesgesetz-
entlassen, blatt I S. 671) auf.
Bonn, den_26. April 1960
Der Bundesminister für Verteidigung
Strauß
Heraus g c b er: Der BundesministPr der Justiz. - Ver 1 a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H., Bonn/Köln. - Druck: Bundesdruckerei.
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rechts vom 10. Juli 1958 (Bundesgcselzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
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