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Bundesgesetz·blatt
Teil I
1960 Ausgegeben zu Bonn am 16. Januar 1960 Nr. 2
Tag Inhalt: Seite
5. 1. 60 Entscheidung des Bundesverfassung,sgerichts zu Abschnitt II Artikel 3 Abs.. 1 Nr. 3 des Ver-
kehrsfinanzgesetzes 1955 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
12. 1. 60 Gesetz über die Durchführung laufender Statistiken im Handel sowie über die Statistik des
Fremdenverkehrs in Beherbergungsstätten (HFVStatG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Hinweis illlf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
In Teil II Nr. 2, ausgegeben am 7. Januar 1960, sind veröffentlicht: Zwölfte Verordnung zur Änderung des Deutschen
Zolltarifs 1959 (Gefrier~Jemüse usw.). Zweiundzwanzigste Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung
des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Wälzlagerstahl usw.). - Bekannt-
machung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 10 der Internationalen Arbeitsorganisation über das
Alter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit in der Landwirtschaft. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich
des Ubereinkommens Nr. 11 der Internationalen Arbeitsorganisation über das Vereins- und Koalitionsrecht der land-
wirtschaftlichen Arbeiter.
In Teil II Nr. 3, ausgegeben am 14. Januar 1960, ist veröffentlicht: Verordnung über gefährliche Seefrachtgüter.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu Abschnitt II Artikel 3 Abs. 1 Nr. 3 des Verkehrsfinanzgesetzes 1955
Aus dem UrteiJ des Bundesverfassungsgerichts
vom 15. Dezember 1959 - 2 BvL 73/58 - in dem
Verfahren wegen
verfassungsrechUicher Prüfung des Abschnitts II
Artikel 3 Abs. 1 Nr. 3 des Verkehrsfinanz,gesetzes
1955 vom 6. April 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 166)
auf Antrag
des Finanz,gerichts Stuttgart
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über
das Bundesverfassungsg,e,richt in der Fassung des
Gesetzes vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I
S. 297) nachfol,gend der Entscheidungssatz ver-
öffentlicht:
Abschnitt II Artikel 3 Abs. 1 Nr. 3 des Verkehrs-
finanz,gesetzes 1955 vom 6. April 1955 (Bundes-
gesetzbl. I S. 166) ist mit Artikel 80 Abs. 1 Satz 2
GG unvereinbar und daher nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
verfassiungs,gericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 5. Januar 1960
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Strauß
Z 1997 A
6 Bundesge1setzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
Gesetz
über die Durchführung laufender Statistiken im Handel
sowie 'über die Statistik des Fremdenverkehrs in Beherbergungsstätten (HFVStatG)
Vom 12. Januar 1960
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- § 4
schlossen:
(L) Die Fremdenverkehrsstatistik (§ 1 Nr. 3) er-
§ 1 faßt folgende Tatbestände:
Uber die Geschäftstätigkeit und den Wirtschafts- 1. Monat'1ich die Zahl der Fremdenmeldungen
ablauf im Handel sowie übe.r den Fremdenverkehr und -übernachtung,en, bei Fremden mit
in Beherbergungsstätten werden laufende Reprä- ständigem Wohnsitz im Ausland außerdem
sentativ-Erhebungen als Bundesstatistik durchge- das Herkunftsland des Fremden;
führt. Die Erhebungen umfassen 2. jährlich am 1. April die Zahl der Fremden-
1. e,ine Umsatzstatistik im Groß- und Außen- zimmer und Fremdenbetten, die in dem am
handel (Großhandelsstatistik), 1. April beginnenden Berichtsjahr ständig
oder zeitweise für den Fremdenverkehr
2. eine Umsatzstatistik im Einzelhandel (Einzel-
handelsst,atistik), verfügbar oder die zweck:entfremdet sind.
3. e ine Statistik über den Fremdenverkehr in Be-
1 (2) Auskunftspflichtig sind di,e Betriebe des Be-
herbergungsstätten (Fremdenverkehrsstatistik). herbergungsgewerbes. Auskunftspflichtig sind fer-
ner die Inhaber oder geschäftsführenden Personen
von Sanatorien, Heilstätten, Kuranstalten, Erho-
§ 2 lungsheimen, Kinderheimen, Jugendherbergen und
(1) Die Großhandelsstatisti'k (§ 1 Nr. 1) erfaßt Campingplätzen sowie von sonstigen Unterkunfts-
folgende Tatbestände: stätten, in denen zum vorübergehenden Aufenthalt
g,egen Entgelt Personen Unterkunft gewährt wird.
1. · Monatlich den Wert des Umsatzes in eige-
nem Namen und in fremdem Namen sowie (3) Die Fremdenverkehrsstatistik wird in höch-
die Zahl der Beschäftigten; stens 3000 Gemeinden durchgeführt.
2. jährlich den Wert der Einkäufe im Kalen- § 5
de,rjahr oder Geschäftsjahr sowie den Wert
der Lagerbestände am Ende des Kalender- Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
jahres oder Gesctäftsjahres. des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
(Bundesge,setzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
(2) Auskunftspflichtig sind die Unternehmen des
Groß- und Außenhandels einschließlich der Ein- und § 6
Verkaufsvereinigungen.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seine.r Verkün-
(3) Die Großhandelsstatistik wird bei höchstens dung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft
10 000 der in Absatz 2 bezeichneten Unternehmen 1. die Verordnung über die Großhandelsstatistik
durchgeführt. vom 27. Juni 1957 (Bundesanzeiger Nr. 122 vom
(4) Die Großhandelsstatistik wird vom Statisti- 29. Juni 1957),
schen Bundesamt eirhoben und aufbereitet. 2. die Verordnung über die Statistik des Frem-
denverkehrs in Beherbergungsstätten vom
20. Januar 1958 (Bundesanz,eiger Nr. 18 vom
§ 3
28. Januar 1958).
(1) Die Einzelhandelsstatistik (§ 1 Nr. 2) erfaßt
folgende Tatbestände:
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
1. Monatlich den Wert des Umsatzes sowie sind gewahrt.
die Zahl der Beschäftigten; Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
2. jährlich den Wert der Einkäufe im Kalen-
derjahr oder Geschäftsjahr sowie den Wert Bonn, den 12. Januar 1960
der Lagerbestände am Ende des K,alender-
jahres oder Geschäftsjahres.
Der Bundespräsident
(2) Auskunftspflichtig sind die Unternehmen des Lübke
Einzelhandels. Bei Unternehmen mit mehreren Nie-
derlassungen sind auch die einzelnen Niede,rlassun- Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
gen auskunftspflichtig. Ludwig Erhard
(3) Die Einzelhandelsstatistik wird bei höchstens
40 000 der in Absatz 2 bezeichneten Unternehmen Der Bundesminister für Wirtschaft
durchgeführt. Ludwig Erhard
Nr. 2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. Januar 1960 7
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folqende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung zur Anderung der Polizeiverordnung betr. die Be-
förderung dtzender und giftiger Stoffe auf dem Rhein
Vom 23. Dewmber 1959 250 31. 12. 59 1. 1. 60
Verordnung der Wasser- und Schiffahrlsdirektion Duisburg
zur Verlängerung der CeltungsdcHJ(~r der Verordnung über die
Verteilung von Frachtgut im innerdeutschen Rheinverkehr
Vom 17. Dezember 1959 250 31. 12. 59 1. 1. 60
Zweite Anordnung über die Ubertri:lgung von Zuständigkeiten
des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung als oberster
Dienstbc~hörcle auf Cruncl der 24. DVO C 131
Vom 22. DezE!mber 1959 5. 1. 60 6. 1. 60
Verordnung Nr. 26/59 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt
Vom 22. Dezember 1959 5. 1. 60 Inkrafttreten
gemäߧ 4
Verordnung über eine Zusatzerhebung zur Wohnungsstatistik
1956/57
Vom 23. Dezember 1959 5. 1. 60 6. 1. 60
Anordnung über die Ubertragung von Zuständigkeiten auf
dem Cebiet des Disziplinarrechts auf das Bundesverwaltungs-
amt
Vom 4. Januc1r 1960 3 7. 1. 60 14. 1. 60
8 Bundesg,eisetzblatt, Jahrgany 1960, Teil I
Einbanddedten für den Jahrgang 1959
Te i 1 1: 2,- DM zuzüglich 0,80 DM Porto und Verpackung
Te i 1 II: 4,- DM (2 Einbanddecken) zuzüg1ich 0,90 DM Porto und Verpackung
Auslieferungsbeginn: Mitte Januar 1960
Ausführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift wie in den vergangenen Jahren
Lieiferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
„Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung
VERLAG „BUNDESGESETZBLATTu BONN· POSTFACH
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g : Bundesanzeiger-Verlagsges. m. b. H., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in drei Teilen. In Teil I und II werden die Gesetze und Verordnungen in zeitlicher Reihenfolge nach ihrer
Ausfertiuung verkündet. In Teil III wird das als fortgeltend festgestellte Bunde6recht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
recb ls vom 10. Juli 1958 (ßundesgeselzbl. I S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil III durch den Verlag.
BezU\Jsbcdingungen für Teil I und II: Laufend er ß e zu n nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,-
zuzüglich Zustellgebühr. Ein z e Ist ü c k e je an9efangene 24 Seiten DM 0,40 gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
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