129
Bundesgesetzblatt
Teil I
1960 Ausgegeben zu Bonn am 5. März 1960 Nr. 10
Tag Inhalt: Seite
19. 2. 60 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Bundes-
disziplinarkammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129
25. 2. 60 Zweite Verordnung zur Änderung der Ersten, Zweiten und Dritten Verordnung zur Durch-
führung des Bundesentschädigungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134
Dieser Nummer liegen die zeitlichen Ubersichten und das Sachverzeichnis für Teil I und II des Bundesgesetz-
blattes, Jahrgang 1959, bei. Beim Binden des Teils I sind die zeitlichen Ubersichten für Teil I und II mit dem Titel-
blatt am Anfang, das Sachverzeichnis hinter der letzten Nummer des Jahrgangs einzufügen.
Zweite Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Errichtung von Bundesdisziplinarkammern
Vom 19. Februar 1960
Auf Grund des § 32 Abs. 1 der Bundesdisziplinar- durch die Worte
ordnung in der Fassung der Anlage zu dem Gesetz „Bundesdisziplinarkammer X
zur Änderung und Ergänzung des Dienststrafrechts in Düsseldorf bei der Oberfinanzdirektion"
vom 28. November 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 761), ersetzt.
des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (Bun-
desgesetzbl. I S. 551) und des Beamtenrechtsrahmen-
gesetzes vom 1. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 667) § 2
wird verordnet: Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten
§ 1 Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundes-
Die Verordnung über die Errichtung von Bundes- gesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit Artikel 16 des
disziplinarkammern vom 5. Januar 1953 (Bundesge- Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Dienst-
setzbl. I S. 7) in der Fassung der Verordnung vom strafrechts vom 28. November 1952 auch im Land
17. Juli 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 445) wird wie folgt Berlin.
geändert:
In § 2 Abs. 1 werden die Worte § 3
„Bundesdisziplinarkammer X Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
in Düsseldorf bei der Oberpostdirektion" kündung in Kraft.
Bonn, den 19. Februar 1960
Der Bundesminister des Innern
Dr. Sc h r öde r
Z 1997 A
130 Bundesge1setzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
Zweite Verordnung
zur Änderung der Ersten, Zweiten und Dritten Verordnung
zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
Vom 25. Februar 1960
Auf Grund der §§ 27, 42 und 126 des Bunde s,gesietzes zur Entschädi-
1
gurng für Opfer derr nationalsozialiistischen Ve.rfolgung (Bundesentschä-
digungsgesetz - BEG) in der Fassung des Gesetzes vom 29. Juni 1956
(Bundesgesetzbl. I S. 559) verordnet die Bundesrngierung mit Zustimmung
des Bundesrates:
Artike•l I
.Änderung der 1. DV - BEG
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bunde1sentschädigungs-
ge1setzes (1. DV - BEG) in der Fassung der Verordnung vom 16. Dezem-
ber 1958 (Bundes,gesetzbl. I S. 941) wird wie folgt geändert:
1. In § 10 wird nach dem Wort „Anla,ge" di,e Ziffer „ 1" eingefügt.
2. § 11 wiird wie folgt geände,rt:
a) In Absatz 2 werden folgende neue Sätz,e 2 und 3 eringefögt:
„Für die Bewertung die,ses Durchschnittseinkommens ist die altS
Anlage 2 beigefügite Besoldungsübersicht maßgebend, die das
durchschnittliche Diensteinkommern der Bundesbeamte1n des ein-
fachen, mittleren, gehobenen und höhe,ren Dienstes, nach Lebens-
altersstufen gegliedert, ausweist. Be,i der Einreihung in die
Lehens,alterssitufen de,r Be,soldungsübersicht ist von dem Lebens-
alter des Verfol,gten im Zeitpunkt des Beginns der Verfolgung,
die zu seinem Tode geführt hat, auszugehen."
b) Der bisheüge Satz 2 des Absatzes 2 wird Satz 1 de,s Absatz,es 3.
c) Die bisherig,en Sätze 1 und 2 des Absatzes 3 we,rden Sa,tz 2 und 3
diese,s Absatzes.
3. In § 13 wird folgender neuer Absatz 6 angefügt:
,, (6) Bei der Bewertung der im Ausland erzielten oder erzielbaren
E'inkünft.e ist der amtliche Devisenkurn zugrunde zu legen. Ergibt sich
bei deir Umrechnung der Einkünfte nach dem amtlichen Devisenkurs
während des ges,amten Zeitraums, für den di,e Einkünfte zu berück-
sichtigen sind, zuungunsten des Hinterbliebenen eine Abweichung
von mindestens 10 vom Hundert ge,g.enüber deir Umrechnung der
Einkünfte nach der Kaufkraft der ausländischen Währung, so soll
die Kaufkraft angemess,en berücksichtigt werden."
4. Die Anlage zu § 10 erhält die Ziffer „ 1 ".
5. Als Anlage 2 (zu § 11) wird folgende neue Besoldung•sübeirsicht
eingefügt:
Anlage 2
(zu§ 11)
Besoldungsübersicht
Lebensalter bis zum ab ab ab ab ab ab
gemäß vollendeten vollendeten vollendeten vollendeten vollendeten vollendeten vollendeten
30. 30. 35. 40. 45. 50. 55.
§ 11 Abs. 2 Lebensjahr Lebensjahr Lebensjahr Lebensjahr Lebensjahr Lebensjahr Lebensjahr
1. Diensteinkommen
jährlich
Einfacher Dienst 2 400 2 550 2 700 2 850 3 000 3150 3 300
2. Diensteinkommen
jährlich
Mittlerer Dienst 2 800 3100 3 400 3 700 4 000 4 300 4 600
3. Diensteinkommen
jährlich
Gehobener Dienst 3 600 4 200 4 800 5 400 6 000 6 600 7 200
4. Diensteinkommen
jährlich
Höherer Dienst 4 900 6 000 7100 8 200 9300 10400 11 500
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. März 1960 131
Artikel II
Änderung der 2. DV - BEG
Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungs-
gesetzes (2. DV BEG) in der Fassung der Verordnung vom 16. Dezem-
ber 195B (Bundesqesetzbl. I S. 941) wird wie folgt geändert:
1. § 14 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 weirden folgende neue Sätze 2 und 3 einge:fügt:
„Für die Bewertung die,s,es Durchschnittseinkommens ist die als
Anlage beigefügte Besoldungsübersicht maßgebernd. Bei der Ein-
reihung in die Lebensaltemstufen der Besoldurngsübernicht i,s,t von
dem Lebensalter des Verfolgten im Zeitpurnkt des Beg,inns der
Verfolgung, die den Schaden an Körper ode,r Ge sundheit ver-
1
ursacht hat, auszugehen."
b) Der bisherige Satz 2 des Absatzes 2 wird Satz 1 des Absatzeis 3.
c) Die bishorigen Sätze 1 und 2 des Absatzes 3 werden Satz 2 urnd 3
dieses Absatzes.
2. In § 15 wird folgender neuer Absatz 5 angefügt:
,, (5) Bei der Bewertung der im Ausland eirzielten oder erni,eföaren
Einkünft,e ist der amtliche Devisenkurs der ausländischen Währung
zugrunde zu legen. Ergibt siich bei der Umrechnung der Einkünfte
nach dem amtlichen De,vis-enkurs während des ge:s,amten Zeitraums,
für dem die Einkünfte zu berücksichtigen sind, zuungunsten de,s Ver-
folgten eine Abweichung von mindestens 10 vom Hunde,rt gegenüber
der Umrechnung der Einkünfte nach der Kaufkraft der ausländischen
Währung, so soll die Kaufkraft angemessen berücksiichtigt werden."
3. In der Anlage wird
a) dm Klammerzusatz ,, (zu § 13) 11
durch den Klammerzusatz ,, (zu
§§ 13 und 14)" ersetzt,
b) die Spaltenüberschrift „Lebensalter am 1. Mai 1949" dmch die
Spaltenübe,rschrift „Lebensalter gemäß § 13 Abs. 2 ode-r § 14
Abs. 2" ersetzt.
Artikel III
Änderung der 3. DV - BEG
Die Dritte Verordnung zm Durchführung des Bundeisentschädigungs-
gesetzes (3. DV BEG) in der Fassung der Verordnung vom 16. De-
zember 195B (Bundesgesetzbl. I S. 941) wird wie folgt geändert:
Erster Abschnitt
1. a) In § 14 wird folgender neuer Absatz 1 eingefügt:
,, (1) Die wirtschaftliche Stellung des Verfolgten besitimmt siich
nach seinem Durchschnitts,e-inkommen in den letzten dre1i Jahr.en
vor Beg,inn der Verfolgung. Für die Bewertung diesie,s Durch-
schnittseinkommens ist di,e als Anlage 3 bei-gefügte Besoldungs-
übersicht maßgebend, die das durchschnittliche Diensteinkommen
der Bundesbe,amten des einfachen, mittleren, gehobenen und
höheren Di,ensteis, nach Lebensaltersstufern gegliede1rt, auswe-ist.
Bei der Einreihung in die L~bensaltersst 1fen der Be,soldungsüber-
1
sicht isit von dem Leibensalter des Verfolgten im Zeitpunkt des
Beginns der Verfolgung, die den Schaden im beruflichen Fort-
kommen veirursacht hat, auszugehen. 11
b) Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden Absätze 2 biis 4.
2. In § 15 Abs. 1 wird nach dem Wort „Anlage" die Ziffer „3" durch die
Ziffer „4" ersetzt.
3. In § 22 Abs. 1 wird nach dem Wort „Anlage" die Ziiffer ,,4" durch die
Ziffeir „5" ersetzt.
132 Bundesge1setzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
4. Als Anlage 3 (zu § 14) wird folgende neue Besoldungsübersicht
eingefügt:
Anlage 3
(zu § 14)
Besoldungsübersicht
bis zum ab ab ab ab ab ab
Lcbensaller
vollendeten vollendeten vollendeten vollendeten vollendeten vollendeten vollendeten
gemäß
30. 30. 35. 40. 45. 50. 55.
§ 14 Abs. 1
Lebensjahr Lebensjahr Lebensjahr Lebensjahr Lebensjahr Lebensjahr Lebensjahr
1. Diensteinkommen
jährlich
Einfacher Dienst 2 400 2 550 2 700 2 850 3 000 3 150 3 300
2. Diensteinkommen
jährlich
Mittlerer Dienst 2 800 3 100 3 400 3 700 4 000 4 300 4 600
3. Diensteinkommen
jährlich
Gehobener Dienst 3 600 4 200 4 800 5 400 6 000 6 600 7 200
4. Diensteinkommen
jährlich
Höherer Dienst 4 900 6 000 7100 8 200 9 300 10 400 11 500
5. Die bisherigen Anlagen 3 und 4 werden Anlagen 4 und 5.
Zweiter Abschnitt
1. Nach § 22 wird folgender neuer § 22 a eingiefüg't:
,,§ 22a
Erhöhung des monatlichen Höchstbetrage.s der Rente
(§ 83 Abs. 2 BEG)
Der monatliche Höchstbetrag der Rente beträgt 630 Deutsche Mark."
2. Nach § 33 wird folgender neuer § 33 a eingefügt:
,,§ 33a
Erhöhung des monatlichen Höchstbetrages der Rente
(§ 95 Abs. 1 BEG)
11
Der monatliche Höchstbetrag der Rente beträgt 630 Deutische Mark, •
3. Die Anlage 5 (zu § 22) wird wie folgt geändert:
In der Gruppe „4. Höherer Dienst" werden
a) in der Spalte „3, Jahresrente" die Worte „ab 1. 4. 1957" durch die
Worte „ bis 31. 3. 1959" ersetzt; außerdem wird folgende neue Zeile
angefügt:
,,ab 1. 4. 1959 2520,- 5184,- 7560,- 7560,-",
b) in der Spalte „4. Monatsrente" die Worte „ab 1. 4. 1957" durch die
Worte „bis 31.3.1959" ersetzt; außerdem wird folgende neue Zeile
angefügt:
,,ab 1.4.1959 210,- 432,- 630,- 630,--".
ArtikeJ IV
Ubergangsvorschriiten
(1) Die Unanfechtbarkeit oder di,e Rechtskraft e1ineir vor Verkündung
dieser Verordnung ergangernm Entscheidung steht einer erne'Uten Ent-
scheidung auf Grund dieser Verordnung nicht entge,gen.
(2) Ein Rentenwahlrecht wegen Schadens im berunichen Fortkommen
wird im Rahmen des Absatzes 1 nur in den Fällen begründet, in denen
erst die Anwendung des Artikels III die Voraussetzungen für eine Aus-
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. März 1960 133
übung des Rentenwahlrechts begründet. Dabei ist auf dein Zeitpunkt
dm Unanfechtbarkerit oder de,r Rechtskraft der vor Vmkündung di,eiser
Verordnung ergangenen Entscheidung abzustellen.
(3) Soweit vor Verkündung dieser Verordnung Ansprüche von Be-
rechUgten durch Bescheid oder durch rechtskräftige ge,richtliche Ent-
scheidung vorbehaltlos festgesetzt worden siind, behält es hierbei zu-
gunste1n der Berechtigten se.in Bewenden. Das gleiche g1ilt, soweit die
Ansprüche vor Ve,rkündung dieser Verordnung durch unanfechtbaren
Vergleich geregelt worden sind.
Artikel V
Anwendung in Berlin
Diese Vernrdmmg gilt nach § 14 des Dritten Ubeirle.itungsg,e1s etzes
1
vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl.I S. 1) in Verbindung m:it § 240 BEG
auch im Land Berlin.
Artikel VI
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des Zweiten Abschnitts de1s
Artikels III mit Wirkung vom 1. Oktober 1953 in Kraft. Der Zweite
Abschnitt des Artikels III tritt mit Wirkung vom 1. April 1959 in Kraft.
Bonn, den 25. Februar 1960
Für den Bundeskanzler
D•er Bundesminister der Justiz
Schäffer
Der Bundesminister der Finanzen
Etzel
134 ßundesge,setzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 195ü
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger [nkraft•
Nr. vom tretens
Verordnung Nr. 4/60 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt
Vom 11.Februar 1960 35 20.2.60 Inkrafttreten
gemäߧ 4
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur
Förderung der deutschen Eit)rwirtschaft
Vom 22. Februar 1960 39 26.2.60 1. 1. 60
Anordnung über die Ubertraqun9 von Zuständigkeiten auf
dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Dienstbe-
reich des Bundesministers des Innern
Vom 19. Februar 1960 40 27.2.60 1. 4. 60
Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. März 1960 135
Einbanddedten für den Jahrgang 1959
Te i 1 I: 2,- DM zuzüglich 0,80 DM Porto und Verpackung
Te i 1 II: 4,- DM (2 Einbanddecken) zuzüglich 0,90 DM Porto und Verpackung
Auslieferungsbeginn: Mitte Januar 1960
Ausführung: Halbleinen, Rücken mit Goldschrift wie in den vergangenen Jahren
Lieferung erfolgt gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto
„Bundesgesetzblatt" Köln 3 99 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung
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136 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1960, Teil I
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Bundesgesefzblaff Teil III
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nungsbau-, Siedlungs- und Heimstättenwesen, Wohnraumbewirtschaftung, Kleingarten-
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31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten - 312 Strafverfahren, Strafvollzug, Straf-
register - 313 Haftentschädigungen, Gnadenrecht - 314 Auslieferung und Durchführung.
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Folge 4: Sachgebiet 3 (Rechtspflege) - 4. Lieferung
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den Gerichten - 367 Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - 368 Gebühren-
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Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz. - Ver I a g: Bundesanzeiger Verlagsges. m. b. H., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei
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Ausfertigung verkündet. In Teil lll wird das als fortgeltend festgestellte Bundesrecht auf Grund des Gesetzes über die Sammlung des Bundes-
rechts vom 10. Juli 1958 [Bundesgesetzbl. 1 S. 437) nach Sachgebieten geordnet veröffentlicht. Bezugsbedingungen für Teil lll durch den Verlag
Bezugsbedingungen für Teil J und II: Lau [end er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich für Teil I und Teil IJ je DM 5,-
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