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Bundesgesetzblatt
Teil I
1959 Ausgegeben zu Bonn am 12. Februar 1959 Nr. 6
Tag Inhalt: Seite
22. 1. 59 Achte Verordnung zur Angleichung der Dienstbezüge der in § 13 Abs. 1 und 5 des Gesetzes
über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten Beamten des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
10. 2. 59 Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Eignungsübungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
31. 1. 59 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Regelung des militärischen Vor-
gesetztenverhältnisses ...........· . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
30. 1. 59 Berichtigung der Neunten Verordnung vom 19. Dezember 1958 über Änderung der Ausgleich-
steuerordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Achte Verordnung zur Angleichung der Dienstbezüge
der in § 13 Abs. 1 und 5 des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes
bezeichneten Beamten des Bundes.
Vom 22. Januar 1959.
Auf Grund des § 13 Abs. 6 des Gesetzes über die über die Eingliederung des Saarlandes bezeichneten
Eingliederung des Saarlandes vom 23. Dezember Bundesbeamten auf Widerruf im Vorbereitungs-
1956 (Bundesgesetzbl. I S. 1011) verordnet die Bun- dienst.
desregierung: (2) An die Stelle des in § 13 der Verordnung der
Regierung des Saarlandes bezeichneten Tages tritt
§ 1 der Tag der Verkündung dieser Verordnung.
(1) Die Verordnung der Regierung des Saarlandes
§ 2
über den Unterhaltszuschuß für Beamte auf Wider-
ruf im Vorbereitungsdienst vom 16. Juli 1958 (Amts- Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli
blatt des Saarlandes S. 799) gilt mit Ausnahme des 1957 in Kraft. Sie tritt mit dem Ende der Uber-
§ 7 Abs. 2 und des § 11 entsprechend für den Unter- gangszeit nach Artikel 3 des Saarvertrages außer
haltszuschuß der in § 13 Abs. 1 und 5 des Gesetzes Kraft.
Bonn, den 22. Januar 1959.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder
Der Bundesminister der Finanzen
Etzel
34 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Verordnung zum Eignungsübungsgesetz.
Vom 10. Februar 1959.
Auf Grund des § 6 Abs. 2 und des § 7 Abs. 3 Satz 2
des Eignungsübungsgesetzes vom 20. Januar 1956
(Bundesgesetzbl. I S. 13) in der Fassung des Geset-
zes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes vom
20. Januar 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 25) verordnet
die Bundesregierung:
§ 1
Die Verordnung zum Eignungsübungsgesetz vom
15. Februar 1956 _(Bundesgesetzbl. I S. 71) wird wie
folgt geändert:
In § 9 werden die Worte „nach drei Jahren" ge-
strichen und durch die Worte „am 31. März 1961"
ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 26. Januar 1959 in
Kraft.
Bonn, den 10. Februar 1959.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister für Verteidigung
Strauß
Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses.
Vom 31. Januar 1959.
Auf Grund des § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 72 2. den Unteroffizieren vom Feldwebel an
Abs. 2 des Soldatengesetzes vom 19. März 1956 aufwärts gegenüber allen Stabsunter-
(Bundesgcsctzbl. I S. 114) wird verordnet: offizieren, Unteroffizieren und Mann-
schaften,
§ 1 3. den Stabsunteroffizieren und den Unter-
offizieren gegenüber allen Mannscha.ften.
§ 4 Abs. 1 der Verordnung über die Regelung
des militärischen Vorgesetztenverhältnisses vom An Bord von Schiffen haben die Angehörigen der
4. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 459) erhält fol- Besatzung und deren unmittelbare Vorgesetzte
gende Fassung: Befehlsbefugnis nach Satz 1 auch gegenüber
Soldaten, die nicht zu bestimmtem Dienst einge-
,, (1) In den Kompanien und in den entsprechen- teilt sind, und gegenüber Soldaten, die nicht zur
, den Einheiten sowie innerhalb der Besatzung Besatzung gehören."
eines Schiffes steht die Befugnis, im Dienst Be-
fehle zu erteilen, zu § 2
1. den Offizieren gegenüber allen Unter- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
offizieren und Mannschaften, kündung in Kraft.
Bonn, den 31. Januar 1959.
Der Bundesminister für Verteidigung
Strauß
34 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil I
Verordnung
zur Änderung der Verordnung zum Eignungsübungsgesetz.
Vom 10. Februar 1959.
Auf Grund des § 6 Abs. 2 und des § 7 Abs. 3 Satz 2
des Eignungsübungsgesetzes vom 20. Januar 1956
(Bundesgesetzbl. I S. 13) in der Fassung des Geset-
zes zur Änderung des Eignungsübungsgesetzes vom
20. Januar 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 25) verordnet
die Bundesregierung:
§ 1
Die Verordnung zum Eignungsübungsgesetz vom
15. Februar 1956 _(Bundesgesetzbl. I S. 71) wird wie
folgt geändert:
In § 9 werden die Worte „nach drei Jahren" ge-
strichen und durch die Worte „am 31. März 1961"
ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 26. Januar 1959 in
Kraft.
Bonn, den 10. Februar 1959.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister für Verteidigung
Strauß
Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses.
Vom 31. Januar 1959.
Auf Grund des § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 72 2. den Unteroffizieren vom Feldwebel an
Abs. 2 des Soldatengesetzes vom 19. März 1956 aufwärts gegenüber allen Stabsunter-
(Bundesgcsctzbl. I S. 114) wird verordnet: offizieren, Unteroffizieren und Mann-
schaften,
§ 1 3. den Stabsunteroffizieren und den Unter-
offizieren gegenüber allen Mannscha.ften.
§ 4 Abs. 1 der Verordnung über die Regelung
des militärischen Vorgesetztenverhältnisses vom An Bord von Schiffen haben die Angehörigen der
4. Juni 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 459) erhält fol- Besatzung und deren unmittelbare Vorgesetzte
gende Fassung: Befehlsbefugnis nach Satz 1 auch gegenüber
Soldaten, die nicht zu bestimmtem Dienst einge-
,, (1) In den Kompanien und in den entsprechen- teilt sind, und gegenüber Soldaten, die nicht zur
, den Einheiten sowie innerhalb der Besatzung Besatzung gehören."
eines Schiffes steht die Befugnis, im Dienst Be-
fehle zu erteilen, zu § 2
1. den Offizieren gegenüber allen Unter- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
offizieren und Mannschaften, kündung in Kraft.
Bonn, den 31. Januar 1959.
Der Bundesminister für Verteidigung
Strauß
Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Februar 1959 35
Berichtigung
der Neunten Verordnung über .Änderung der Ausgleichsteuerordnung
vom 19. Dezember 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 920)
1. In Spalte 2 der Anlage 1 (Liste der Durch-
schnittswerte), ist auf Seite 921 bei der Tarifnr.
aus 27.14 vor „Reinigungsextrakte" statt „A-2"
zu setzen „C-2".
2. In der Anlage 3 (Liste der Waren, die dem er-
höhten Ausgleic~teuersatz von 6 v. H. unterlie-
gen), ist auf Seite 935 unter der Tarifnr. 76.04
einzufügen:
„ 76.06 bis 76.16 Sämtliche Waren
aus 77.02 Draht, Bleche, Tafeln, Bänder,
Rohre, Hohlstangen aus Magne-
sium
77.03 Andere Waren aus Magnesium".
Bonn, den 30. Januar 1959.
Der Bundesminister der Finanzen
Im Auftrag
Hahnf e_ld
Hinweis
Das Zolltarifgesetz vom 23. Dezember 1958 ist im Bundesgesetzblatt
Teil II Nr. 29 S. 751 verkündet worden. Der Deutsche Zolltarif 1959 ist
in einem Anlagenband zu dieser Nummer abgedruckt.
Die Verordnung über Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1959
vom 3. Februar 1959 ist im Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 2 S. 68 ver-
kündet worden. Die Erläuterungen zum Deutschen Zolltarif 1959 sind
ebenfalls in einem Anlagenband zu dieser Nummer abgedruckt.
Beziehern des Teiles I, die an den Veröffentlichungen interessiert
sind, werden die Nummern des Bundesgesetzblattes mit den Anlagen-
bänden auf Wunsch kostenlos übersandt.
36 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündeten Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Berichtigung der Verordnung TS Nr. 11/58 über einen Tarif
für den Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen (GNT). Vom
7. Januar 1959. • 5 9. 1. 59
Verordnung über die Festsetzung eines Teesteuersatzes. Vom
12. Januar 1959. 11 17. 1. 59 18. 1. 59
Neunzehnte Verordnung über die Zulassung von Handels-
saatgut. Vom 14. Januar 1959. 11 17. 1. 59 18. 1. 59
Verordnung zur Anderung der Ersten Verordnung zur Durch-
führung der Interzonenhandelsverordnung (Neufassung). Vom
19. Januar 1959. 13 21. 1. 59 1. 2. 59
Verordnung PR Nr. 1/59 über die Aufhebung von Preisvor-
schriften für Gas. Vom 21. Januar 1959. 15 23. 1. 59 24. 1. 59
Verordnung PR Nr. 2/59 über die Freigabe der Entgelte für
Lieferung von Wasser und Beseitigung von Abwasser. Vom
21. Januar 1959. 15 23. 1. 59 24. 1. 59
Verordnung PR Nr. 3/59 zur Änderung der Anordnung PR
Nr. 146/48 über Vergütungen für den Abfertigungsdienst des
Güterfernverkehrs mit Kraftfahrzeugen. Vom 22. Januar 1959. 15 23. 1. 59 24. 1. 59
Verordnung PR Nr. 4/59 zur Änderung der Verordnung PR
Nr. 4/55 über Frachtvergütungen bei dem Verkauf von Ze-
ment. Vom 22. Januar 1959. 15 23. 1. 59 24. 1. 59
Erste Verordnung der Bundesmonopolverwaltung für Brannt-
wein zur Änderung der Verordnung über das Jahresbrenn-
recht und die Ubemahmepreise für Branntwein im Betriebs-
jahr 1958/59. Vom 19. Januar 1959. 17 27. 1. 59 Inkrafttreten
s. Wortlaut
der
Verordnung
Verordnung Nr. 1/59 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrslcistun9en der Binnenschiffahrt. Vom 20. Januar 1959. 17 27. 1. 59 Inkrafttreten
gemäߧ 4
Zweite Verordnung zur Anderung der Verordnung über Luft-
verkehrsregeln. Vom 22. Januar 1959. 17 27. 1. 59 28. 1. 59
Verordnung TS Nr. 1/59 über Tarife für den Güterfernverkehr
mit Kraftfahrzeugen. Vom 24. Januar 1959. 17 27. 1. 59 1. 2. 59
Erste Rechtsverordnung des Präsidenten des Bundesausgleichs-
amtes zur Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes (1. BAA-
LeistungsDV-LA). Vom 21. Januar 1959. 17 27. 1. 59 28. 1. 59
XV. Nachtrag zum Tarif für die Schiffahrtabgaben auf dem
kanalisierten Main. Vom 22. Januar 1959. 19 29. 1. 59 15.2.59
Verordnung Nr. 2/59 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt. Vom 28. Januar 1959. 23 4.2.59 Inkrafttreten
gemäߧ 4
I-I c raus g c b er : Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Das Bundesricsetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
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