685
Bundesgesetzblatt
Teil I
1959 Ausgegeben zu Bonn am 19. November 1959 Nr. 46
Tag Inhalt: Seite
17.11.59 Gesetz über eine Gemeindeeinfuhrsteuer auf der Insel Helgoland 685
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . • • • • • . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . 686
Gesetz
über eine Gemeindeeinfuhrsteuer auf der Insel Helgoland.
Vom 17. November 1959.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos- § 2
sen:
Das Gesetz über die Einfuhrsteuer der Gemeinde
Helgoland vom 20. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I
§ 1
S. 1257) tritt mit dem Tage des Inkrafttretens eines
(1) Das Land Schleswig-Holstein ist ermächtigt, Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein über die
durch Landesgesetz auf verbrauchsteuerbare Waren, Gemeindeeinfuhrsteuer auf der Insel Helgoland
die nach Helgoland eingeführt werden, eine Steuer außer Kraft.
(Gemeindeeinfuhrsteuer) zu erheben, wenn
§ 3
1. das Aufkommen der Steuer nach der Be-
stimmung des Landesgesetzes der Ge- Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
meinde Helgoland zufließt, und des § 13 Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgeset-
zes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch
2. die Steuersätze den jeweils geltenden
im Land Berlin.
Höchstsatz der Verbrauchsteuersätze,
denen solche Waren bei der Einfuhr in § 4
den Geltungsbereich der Verbrauchsteuer-
gesetze mit Ausnahme der Zollausschlüsse Dieses Gesetz gilt im Saarland vom Ende der
(Erhebungsgebiet) unterliegen, nicht über- Ubergangszeit nach Artikel 3 des Saarvertrages
schreiten. vom 27. Oktober 1956 (Bundesgesetzbl. II S. 1587)
an.
(2) Das Landesgesetz kann bestimmen, daß ver-
brauchsteuerbare Waren, die sich beim Inkrafttreten § 5
des Landesgesetzes bereits auf der Insel Helgoland Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-
befinden, nachversteuert werden. dung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 17. November 1959.
Der Bundespräsident
Lübke
Für den Bundeskanzler
Der Bundesminister für Verteidigung
Strauß
Der Bundesminister der Finanzen
Etzel
686 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung Nr. 23/59 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleislungen der Binnenschiffahrt. Vom 3. November
1959. 21 7 11. 11. 59 Inkrafttreten
gemäß § 4
Verordung der Oberfinanzdirek Lion Sctarbrücken über den
Verlauf der Zollbinnenhme m1 Oberfinanzbezirk Saarbrücken.
Vom 18. Oktober 1959. 219 13. 11. 59 14.11.59
Nr. 46 --- Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. November 1959 687
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