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Bundesgesetzblatt
Teil I
1959 Ausgegeben zu Bonn am 31. Oktober 1959 Nr. 43
Tag Inhalt: Seite
15. 10. 59 Besdlluß des Bundesverfassungsgeridlts vom 13. Oktober 1959 gemäß § 14 Abs. 4 des Geset-
zes über das Bundesverfassungsgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 673
20. 10, 59 Anordnung zur Durdlführung der Bundesdisziplinarordnung für die Deutsdle Bundespost
und die Bundesdruckerei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 674
Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1959
gemäߧ 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgeric:ht.
Das Plenum des Bundesverfassungsg,erichts hat Verletzung von Grundrechten geltend ge-
gemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundes- mac:ht wird; überwiegen Frag•en der Aus-
verfassungsgericht vom 12. März 1951 (Bundes- legung der Artikel 1 bis 17 des Grundgeset-
gesetzbl. I S. 243) in der Fassung der Änderungs- zes, so ist der Erste Senat zuständig;
gesetze vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) 2. in jedem Fall für Normenkontrollverfahren
und vom 26. Juni 1959 (Bundesgesetzbl. I S. 297) be- und Verfassungsbeschwerden aus dem Be-
. sc:hlossen: reich des Rechts des öffentlichen Dienstes;
Mit Wirkung vom 1. Januar 1960 ist abweichend
3. im übrigen für Verfassungsbeschwerden, bei
von § 14 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über das Bun-
denen andere Fragen als solche der Aus-
desverfassungsgericht der Zweite Senat des Bun-
legung der Artikel 1 bis 17 des Grundgeset-
desverfassungsgerichts auch Ln folgenden Fällen
zes überwiegen;
zuständig:
4. in den Fällen des § 13 Nr. 10 und Nr. 13 des
1. für Normenkontrollverfahren (§ 13 Nr. 6 und
Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
Nr. 11 des Gesetzes über das Bundesverfas-
entsprechend den vorstehenden Regeln.
sungsgericht) und Verfassungsbeschwerden,
in denen die Verletzung der Artikel 19 Vorstehender Beschluß wird gemäß § 14 Abs. 4
Abs. 4, Artikel 33, 38, 101, 103 und 104 des Satz 3 des Gesetzes über das Bundesverfassungs-
Grundgesetzes allein oder zusammen mit der gericht hiermit bekanntgemacht.
Karlsruhe, den 15. Oktober 1959.
Der Präsident
des Bundesverfassungsgerichts
Dr. Gebhard Müller
674 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil I
Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung
für die Deutsche Bundespost und die Bundesdruckerei.
Vom 20. Oktober 1959.
Auf Grund des § 21 Abs. 4 der Bundesdisziplinar-
ordnung (BDO) vom 28. November 1952 (Bundes-
gesetzbl. I S. 749, 761), zuletzt geändert durch das
Beamtenrechtsrahmengesetz vom 1. Juli 1957 (Bun-
desgesetzbl. I S. 667, 692), wird angeordnet:
1.
Die Befugnisse der obersten Dienstbehörde im
Vorermittlungsverfahren gegen Ruhestandsbeamte
werden nach § 21 Abs. 4 BDO auf den Präsidenten
der Oberpostdirektion übertragen, in deren Bezirk
der Ruhestandsbeamte seinen Wohnsitz hat. Hat der
Ruh(~standsbeamte seinen Wohnsitz im Bezirk der
Landespostdirektion Berlin, so übt der Präsident
der Landespostdirektion Berlin die rn Satz 1 bezeich-
neten Befugnisse aus.
Befindet sich der Wohnsitz des Ruhestandsbeam-
ten außerhalb des Geltung·sbereichs des Grund-
gesetzes, so führt der Präsident der Oberpostdirek-
tion, in deren Bezirk der Ruhestandsbeamte seinen
letzten dienstlichen Wohnsitz hatte, die Vorermitt-
lungen durch. Hatte der Ruheistandsbeamte seinen
letzten dienstlichen Wohnsitz im Bezirk der Landes-
postdirektion Berlin, so führt der Präsident der
Landespostdirektion Berlin die Vorermittlungen
durch.
II.
Die,se Anordnung tritt am 1. November 1959 in
Kraft. Mit diesem Tage tritt die Verordnung zur
Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die
Deutsche Bundespost und die Bundesdruckerei vom
20. Februar 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 160) außer Kraft.
Bonn, den 20. Oktober 1959.
Der Bundesminister
für das Post- und Fernmeldewesen
Stücklen
Nr. 43 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1959 675
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