225
Bundesgesetzblatt
Teil I
1959 Ausgegeben zu Bonn am 16. April 1959 Nr. 14
Tag Inhalt: Seite
25. 3. 59 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 3 Abs. 2 des württemberg~badischen Ge-
setzes Nr. 527 über die Sportwette . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225
25. 3. 59 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 1 und § 2 Abs. 1 Buchstabe f des hambur-
gi,schcn Gesetzes über die weitere Einführung des Einspruchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226
8. 4. 59 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 18 Ahs. 3 des rheinland-pfälzischen Landes-
gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226
8. 4. 59 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 des Gesetzes
gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
7. 4. 59 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
In Teil II Nr. 8, ausgegeben am 12. März 1959, sind veröffentlicht: Verordnung zur Ubertragung von Befugnissen auf
dem Gebiet des gewerblichen Binnenschiffsverkehrs. - Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die
Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasser-
straßen. - Dritte Verordnung zur Anderung der Verordnung über Befähigungszeugnisse in der Binnenschiffahrt. -
Bekanntmachung üher den Geltungsbereich des Internationalen Ubereinkommens über den Freibord der Kauffahrtei-
schiffe (Inkrafltrctcn für Ghana). - Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vorn 9. September 1957 zum Abkommen vom
lS. Juli l m1 zw isdwn dl~m !Jr'.11: :-;chen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppel-
besteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern. - Bekanntmachung über den Geltungs-
bereich des Ubereinkommens Nr. 45 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beschäftigung von Frauen bei
Untertagarbeiten in Bc!r~iwerken jedE~r Art. - Bekanntmachung übm den Geltungsbereich des Obereinkommens
Nr. 62 der Internal.ionalcn Arbeitsorganisation über Unfallverhütungsvorschriften bei Hochbauarbeiten. - Bekannt-
machung über den Geltungsbereich des Obereinkommens Nr. 101 der Internationalen Arbeitsorganisation über den
bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft.
In Teil II Nr. 9, ausgegeben am 17. März 1959, sind veröffentlicht: Gesetz zu dem Abkommen vom 31. März 1958
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über das deutsch-französische Forschungs-
institut Saint-Louis. - Verordnung über die vertrauensärztliche Untersuchung der Seelotsen (Seelotsenuntersuchungs-
ordnung). - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 12 der Internationalen Arbeits-
organisation über die Entschädigung der Landarbeiter bei Arbeitsunfällen. - Bekanntmachung über den Geltung,s-
bereich des Ubereinkommens Nr. 19 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Gleichbehandlung einheimischer
und ausländischer Arbeitnehmer bei Entschädigung aus Anlaß von Betriebsunfällen. - Bekanntmachung über den
Geltungsbereich des Ubereinkommens Nr. 42 der Internationalen Arbeitsorgani,sation über die Entschädigung bei
Berufskrankheiten (Neufassung 1934).
In Teil II Nr. 10, ausgegeben am 20. März 1959, sind veröffentlicht: Zweite Verordnung zur Änderung des Deutschen
Zolltarifs 1959 (Zollsenkung für Waren aus Nicht-EWG-Ländern). - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des
Protokolls zu dem Internationalen Ubereinkomrnen über die Fischerei im Nordwestatlantik. - Bekanntmachung zu
dem Abkommen über die Ständige Kommission, den Schlichtungsausschuß und das Schiedsgericht nach dem Vertrag
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehun-
gen.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu§ 3 Abs. 2 des württemberg-badischen Gesetzes Nr. 527 über die Sportwette.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts S. 662) nachfolgend der Entscheidungssatz veröf-
vom 3. Februar 1959 - 2 BvO 2/56 - in dem Ver- fentlicht:
fahren wegen § 3 Abs. 2 des württemberg-badischen Gesetzes
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 3 Abs. 2 des Nr. 527 über die Sportwette vom 18. August 1948
württembergisch-badischen Gesetzes Nr. 527 über (Regierungsblatt S. 133) gilt als Bundesrecht fort,
die Sportwette vom 1B. August 1948 (Regierungs- soweit er sich auf die Umsatzsteuer bezieht.
blatt S. 133) Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
auf Antrag
verfassungsgericht Gesetzeskraft.
des Bundesfinanzhofs
Bonn, den 25. März 1959.
wird gemiöß § 31 Abs. 2 Sa':1; 2 des Gi:setzes über
das Dur1<fosvcdussunqt;Gericlit in <for des Der Bundesminister der Justiz
Gesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I Schäffer
226 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil I.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 1 und § 2 Abs. 1. Buchstabe f des hamburgischen Gesetzes
über die weitere Einführung des Einspruchs.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts Gesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662)
vom 18. Februar 1959 - 2 BvL 6/57 - in dem Ver- nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht:
fahren wegen § 1 und § 2 Abs. 1 Buchstabe f des hamburgischen
Gesetzes über die weitere Einführung des Ein-
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 1 und des § 2 spruchs vom 6. Dezember 1954 (Gesetz- und Ver-
Abs. 1 Buchstabe f des hamburgischen Gesetzes ordnungsblatt S. 135) sind mit § 4 Abs. 3 des Ge-
über die weitere Einführung des Einspruchs vom setzes über den Verkehr mit unedlen Metallen
6. Dezember 1954 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom 23. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. I S. 415) in Ver-
s. 135) bindung mit Artikel II des Gesetzes zur Änderung
der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung
auf Antrag vom 29. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1459)
vereinbar.
des Landesverwaltungsgerichts I-Iamburg
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über § 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. März 1959.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 18 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassung;sgerichts
vom 17. März 1959-1 BvL5/57-in dem Verfahren
wegen
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 18 Abs. 3 des
rheinland-pfälzi,schen Landesgesetzes über die
Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 14. April 1950
(Gesetz- und Verordnungsblatt I S. 103)
auf Antrag
des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über
das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des
Gesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662)
nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 18 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Landesgeset-
zes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom
14. April 1950 (Gesetz- und Verordnungsblatt I
S. 103) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Ges•etzeskraft.
Bonn, den 8. April 1959.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
226 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil I.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 1 und § 2 Abs. 1. Buchstabe f des hamburgischen Gesetzes
über die weitere Einführung des Einspruchs.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts Gesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662)
vom 18. Februar 1959 - 2 BvL 6/57 - in dem Ver- nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht:
fahren wegen § 1 und § 2 Abs. 1 Buchstabe f des hamburgischen
Gesetzes über die weitere Einführung des Ein-
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 1 und des § 2 spruchs vom 6. Dezember 1954 (Gesetz- und Ver-
Abs. 1 Buchstabe f des hamburgischen Gesetzes ordnungsblatt S. 135) sind mit § 4 Abs. 3 des Ge-
über die weitere Einführung des Einspruchs vom setzes über den Verkehr mit unedlen Metallen
6. Dezember 1954 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom 23. Juli 1926 (Reichsgesetzbl. I S. 415) in Ver-
s. 135) bindung mit Artikel II des Gesetzes zur Änderung
der Titel I bis IV, VII und X der Gewerbeordnung
auf Antrag vom 29. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1459)
vereinbar.
des Landesverwaltungsgerichts I-Iamburg
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über § 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. März 1959.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 18 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassung;sgerichts
vom 17. März 1959-1 BvL5/57-in dem Verfahren
wegen
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 18 Abs. 3 des
rheinland-pfälzi,schen Landesgesetzes über die
Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 14. April 1950
(Gesetz- und Verordnungsblatt I S. 103)
auf Antrag
des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über
das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des
Gesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662)
nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 18 Abs. 3 des rheinland-pfälzischen Landesgeset-
zes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom
14. April 1950 (Gesetz- und Verordnungsblatt I
S. 103) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Ges•etzeskraft.
Bonn, den 8. April 1959.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Nr. 14 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. April 1959 227
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 des Gesetzes gegen unbegründete Nichtausnutzung
von Einfuhrgenehmigungen.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 3. Februar 1959 - 2 BvL 10/56 - in dem Ver-
fc1 h ren wegen
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 1 Abs. 1 und
des § 4 Abs. 2 des Gesetzes gegen unbegründete
Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen vom
27. Dezember 1951 (BundesgesetzbL I S. 1005)
auf Antrag
des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über
da.s Bundesverfassungsgericht in der Fassung des
Cc·setzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662)
nach folgend der Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 des Gesetzes gegen un-
begründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmi-
gungen vom 27. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I
S. 1005) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 8. April 1959.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf Ausstellungen. ·
Vom 7. April 1959.
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be- 3. die in der Zeit vom 30. August bis 1. September
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und 1959 in Köln stattfindende „6. Internationale
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl. Herren-Mode-Woche mi tBekleid ungsmaschinen-
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des A u sstell ung und 6. Bekleidungstechnischer Ta-
Grundgesetzes für die BundPsrepublik Deutschland gung";
wird bekanntgemacht:
4. die in der Zeit vom 11. bis 13. September 1959
Der durch das GPsetz vom 18. März 1904 vorge- in Köln stattfindende „Internationale Hausrat-
sehene Schutz von Erfindungc~n, Mustern und Waren- und Eisenwarenmesse";
zeichen tritt ein für
5. die in der Zeit vom 26. September bis 4. Ok-
1. die in der Zeit vom 17. bis 21. April 1959 in tober 1959 in Köln stattfindende „ANUGA -
Köln stattfindende „INTER.ZUM --· Internatio- Allgemeine Nahrungs- und Genußmittel-Aus-
nale Messe der Zulieferer für Möbel, Polster- stellung";
möbel und Holzverarbeitung";
6. die in der Zeit vom 24. Oktober bis 1. Novem-
2. die in der Zeit vom 7. bis 10. Juli 1959 in Frank- ber 1959 in Nürnberg stattfindende „ l8. Deut-
furt ü. M. stattfindende „INTERSTOFF, Fach- sche Erfinder- und Neuheitenausstellung mit
messe für Bekleidungstextilien"; internationaler Beteiligung".
Bonn, den 7. April 1959.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Nr. 14 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. April 1959 227
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 des Gesetzes gegen unbegründete Nichtausnutzung
von Einfuhrgenehmigungen.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 3. Februar 1959 - 2 BvL 10/56 - in dem Ver-
fc1 h ren wegen
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 1 Abs. 1 und
des § 4 Abs. 2 des Gesetzes gegen unbegründete
Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen vom
27. Dezember 1951 (BundesgesetzbL I S. 1005)
auf Antrag
des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über
da.s Bundesverfassungsgericht in der Fassung des
Cc·setzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662)
nach folgend der Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 1 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 des Gesetzes gegen un-
begründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmi-
gungen vom 27. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I
S. 1005) sind mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß § 31
Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 8. April 1959.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf Ausstellungen. ·
Vom 7. April 1959.
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be- 3. die in der Zeit vom 30. August bis 1. September
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und 1959 in Köln stattfindende „6. Internationale
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl. Herren-Mode-Woche mi tBekleid ungsmaschinen-
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des A u sstell ung und 6. Bekleidungstechnischer Ta-
Grundgesetzes für die BundPsrepublik Deutschland gung";
wird bekanntgemacht:
4. die in der Zeit vom 11. bis 13. September 1959
Der durch das GPsetz vom 18. März 1904 vorge- in Köln stattfindende „Internationale Hausrat-
sehene Schutz von Erfindungc~n, Mustern und Waren- und Eisenwarenmesse";
zeichen tritt ein für
5. die in der Zeit vom 26. September bis 4. Ok-
1. die in der Zeit vom 17. bis 21. April 1959 in tober 1959 in Köln stattfindende „ANUGA -
Köln stattfindende „INTER.ZUM --· Internatio- Allgemeine Nahrungs- und Genußmittel-Aus-
nale Messe der Zulieferer für Möbel, Polster- stellung";
möbel und Holzverarbeitung";
6. die in der Zeit vom 24. Oktober bis 1. Novem-
2. die in der Zeit vom 7. bis 10. Juli 1959 in Frank- ber 1959 in Nürnberg stattfindende „ l8. Deut-
furt ü. M. stattfindende „INTERSTOFF, Fach- sche Erfinder- und Neuheitenausstellung mit
messe für Bekleidungstextilien"; internationaler Beteiligung".
Bonn, den 7. April 1959.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
228 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1959, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Dritte Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Dritten
Rechtsverordnung des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes
zur Durchführung des Feststellungsgesetzes. Vom 16. März 1959. 63 3.4.59 Inkrafttreten
gemäß
Artikel IV
Vierzehnte Vcror,clnung zur Durchführung des Gesetzes zur
Förderung der deulschen Eierwirtschaft. Vom 26. März 1959. 64 4.4.59 1. 4. 59
Verordnung über die Zul,rnsung der Kurhausbrücke in Glücks-
burg als Zollandungsplatz. Vom 2. April 1959. 67 9.4.59 10.4.59
Veror,dnung Nr. 5/59 über die Pestsctzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt. Vom 3. April 1959. 68 10.4.59 Inkrafttreten
gemäߧ 4
Verordnung Nr. 6/59 über die Festsetzung von Entgelten für
Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt. Vom 3. April 1959. 69 11. 4. 59 Inkrafttreten
gemäߧ 4
Bekanntmachung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Ham-
burg für die Schiffahrt auf der Oberelbe über den Betrieb der
Schleuse, den Verkehr auf dem Schleusenkanal und die Schiff-
fahrtssperre im Bereich der Staustufe Geesthacht. Vom
24. März 1959. 69 11. 4. 59 16.4.59
Heraus q e b er: Der Buncksm;nister tler Justiz -- Ver I a q : Bunrlesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn
Das Dnndcsrwsetzbla tt erscheint in zwei qesonderten Teilen, Teil I und Teil II
La n f ende r Bez u q 11u1 dnrc:h die f"ost -- Dez u q s preis vierteljährlich für Teil I und Teil II je DM 5,- zuzüglich Zustel!qebühr.
Ein z c Ist ü c k e je ,lll(jt;f<1nqcne 24 S011,•,1 Drv! 0,10 qeqt!D Vorei'nsendunq des erforderlichen Betraqes auf Postscheckkonto „Bundesqesetzblatt•
Kii n :l'J9 oder nilch Bczahlunq auf Grund einer Vorausrechnung.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühr DM 0,10.