421
Bundesgesetzblatt
Teill
1958 Ausgegeben zu Bonn am 5. Juli 1958 Nr. 20
Tag Inhalt: Seite
30.6.58 Gesetz zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes 421
4. 7. 58 Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und
über die Anerkennung als Ehrenzeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 422
26. 6. 58 Rechtsverordnung über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts nach § 10 Abs. 4 Satz 2
des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1958 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
25. 6. 58 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 3 Abs. 1 des bayerischen Gesetzes
über das Apothekenwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
25. 6. 58 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 12 Abs. 1 1it b des nordrhein-westfälischen
Änderungs- und Anpassungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424
In Teil II Nr. 15, ausgegeben am 2. Juli 1958, sind verkündet: Gesetz über den Beitritt der Bundesrepublik
Deutschland zu dem Protokoll zur Verlängerung der Geltungsdauer der Konvention der Vereinten Nationen vom
6. Apri1 1950 über die Todeserklärung Verschollener. - Gesetz zu dem Vertrag vom 10. März 1956 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die Regelung gewisser Forde-
rungen aus der Sozialversicherung. - Gesetz zu dem Protokoll vom 1. Dezember 1956 zur Änderung des Inter-
nationalen Zuckerabkommens. - Gesetz über das Abkommen vom 15. Mai 1956 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und dem Königreich Belgien über die Errichtung nebeneinanderliegender nationaler Grenzabfertigungs-
stellen, über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt und über die Bestimmung von Gemeinschafts- und
Betriebswechselbahnhöfen, im Verkehr über die deutsch-belgische Grenze.
Dieser Nummer liegt eine zeitliche Ubersicht über die Veröffentlichungen im ersten Halbjahr 1958 bei.
Gesetz zur Änderung des Beförderungsteuergesetzes.
Vom 30. Juni 1958.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- § 2
schlossen: Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
des Dritten Uberleiitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
§ 1
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
Das Beförderungsteuergesetz in der Fassung vom
13. Juni 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 366) wird wie § 3
folgt geändert: Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
In § 11 Abs. 1 Nr.' 2 erhält Buchstabe b folgende § 4
Fassung:
Dieses Gesetz tritt am 31. März 1958 in Kraft.
„ b) in allen anderen Fällen
für die Zeit bis 30. September 1956 Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
3 Pfennig je Tonnenkilometer,
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkünrlet
für die Zeit ab 1. Oktober 1956 bis 31. März
1958 Bonn, den 30. Juni 1958.
4 Pfennig je Tonnenkilometer,
Für den Bundespräsidenten
für die Zeit ab 1. April 1958 Der Präsident des Bundesrates
Brandt
bei Beförderungen durch Lastkraftwagen mit
einer zulässigen Nutzlast von weniger als Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
4000 Kilogramm, vorausgesetzt, daß kein Ludwig Erhard
Anhänger mitgeführt wird,
Der Bundesminister der Finanzen
4 Pfennig je Tonnenkilometer, Etz e 1
bei allen anderen Beförderungen Der Bundesminister für Verkehr
5 Pfennig je Tonnenkilometer." Seebohm
422 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I
Erlaß über die Genehmigung
der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
und über die Anerkennung als Ehrenzeichen.
Vom 4. Juli 1958.
Artikel 1 Artikel 4
Auf Grund von § 3 Abs. 1 dc)s Gesetzes über Titel, Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Ordensgesetzes er-
Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundes- kenne ich das
gesetzbl. I S. 844) --- Ordcnsgesetz - genehmige Deutsche Sportabzeichen in drei Klassen
ich die Stiftung und Verleihung des
als Ehrenzeichen an.
Ordens Pour Je merite
für Wissenschc1Jten und Künste.
Artikel 5
Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungs-
Artikel 2 bedingungen sowie die Abbildungen und die Be-
Auf Grund von § 3 Abs. 1 des Ordensgesetzes schreibungen der nach den Artikeln 1 und 2 geneh-
genehmige ich die Stiftung und Verleihung der fol- migten Orden und Ehrenzeichen und der nach Ar-
genden Ehrenzeichen: tikel 4 als Ehrenzeichen anerkannten Auszeichnung
werden vom Bundesminister des Innern im Bundes-
1. Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes in anzeiger veröffentlicht.
zwei Klassen,
2. Deutsches Feuerwchrehrenkreuz in zwei Stufen,
Artikel 6
3. Medaille für Rettung aus Seenot am Bande der
Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrü- (1) Jede Anderung der Stiftungsbestimmungen
chiger in drei Stufen, und der Verleihungsbedingungen der nach den Ar-
tikeln 1 und 2 genehmigten Orden und Ehrenzei-
4. Ehrenzeichen der Bundesverkehrswacht in zwei
chen und jede Änderung ihrer Form und ihrer Be-
Klassen.
nennung bedarf meiner Genehmigung.
(2) Jede Änderung der Verleihungsbedingungen
Artikel 3 der nach Artikel 4 als Ehrenzeichen anerkannten
Ich genehmige die Stiftungsbestimmungen und die Auszeichnung und jede Änderung ihrer Form und
Verleihungsbedingungen der in den Artikeln 1 und ihrer Benennung ist mir vor dem Inkraftsetzen an-
2 genannten Orden und Ehrenzeichen. zuzeigen.
Bonn, den 4. Juli 1958.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundesminister des Innern
Dr. S c h r öder
Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1958 423
Rechtsverordnung
über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts
nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1958.
Vom 26. Juni 1958.
Auf Grund des § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldaten-
versorgungsgesetzes vom 26. Juli 1957 (Bundesge-
setzbl. I S. 785) wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Verteidigung und mit Zustim-
mung des Bundesrates verordnet:
§ 1
Im Rechnungsjahr 1958 (vom 1. April 1958 bis
31. März 1959) werden auf Grund des Stellenvor-
behalts für Inhaber des Zulassungsscheins Stellen
nicht in Anspruch genommen.
§ 2
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April
1958 in Kraft.
Bohn, den 26. Juni 1958.
Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu Artikel 3 Abs. 1 des bayerischen Gesetzes über das Apothekenwesen.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - in dem Ver-
fahren über eine Verfassungsbeschwerde wird ge-
mäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bun-
desverfassungsgericht in der Fassung des Gesetzes
vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) der
nachfolgende Entscheidungssatz veröffentlicht:
Artikel 3 Abs. 1 des bayerischen Gesetzes über
das Apothekenwesen vom 16. Juni 1952 (Gesetz-
und Verordnungsblatt S. 181) in der Fassung des
Gesetzes vom 10. Dezember 1955 (Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 267) ist nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Ge,setzes über das Bundes-
verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. Juni 1958.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 5. Juli 1958 423
Rechtsverordnung
über die Inanspruchnahme des Stellenvorbehalts
nach § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes im Rechnungsjahr 1958.
Vom 26. Juni 1958.
Auf Grund des § 10 Abs. 4 Satz 2 des Soldaten-
versorgungsgesetzes vom 26. Juli 1957 (Bundesge-
setzbl. I S. 785) wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Verteidigung und mit Zustim-
mung des Bundesrates verordnet:
§ 1
Im Rechnungsjahr 1958 (vom 1. April 1958 bis
31. März 1959) werden auf Grund des Stellenvor-
behalts für Inhaber des Zulassungsscheins Stellen
nicht in Anspruch genommen.
§ 2
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April
1958 in Kraft.
Bohn, den 26. Juni 1958.
Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu Artikel 3 Abs. 1 des bayerischen Gesetzes über das Apothekenwesen.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - in dem Ver-
fahren über eine Verfassungsbeschwerde wird ge-
mäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über das Bun-
desverfassungsgericht in der Fassung des Gesetzes
vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) der
nachfolgende Entscheidungssatz veröffentlicht:
Artikel 3 Abs. 1 des bayerischen Gesetzes über
das Apothekenwesen vom 16. Juni 1952 (Gesetz-
und Verordnungsblatt S. 181) in der Fassung des
Gesetzes vom 10. Dezember 1955 (Gesetz- und
Verordnungsblatt S. 267) ist nichtig.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Ge,setzes über das Bundes-
verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. Juni 1958.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
424 Bunde,sgesetzblatt, Jahrgang 1958, TeH I
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu§ 12 Abs. 1 lit b des nordrhein-westfälischen Änderungs- und Anpassungsgesetzes.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts
vom 29. April 1958 - 2 BvL 25/56 - in dem Ver-
fahren wegen
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 12 Abs. 1
lit b des nordrhein-westfälischen Gesetzes über
die Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
und zur Anpassung des Landesrechts an die Vor-
schriften des Bundesgesetzes zur Regelung der
Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des
Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai
1951 - Bundesgesetzbl. I S. 307 - (Änderungs-
und Anpassungsgesetz) vom 15. Dezember' 1952
(Gesetz- und Verordnungsblatt S. 423)
auf Antrag
des Landesverwaltungsgerichts Düsseldorf
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über
das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des
Gesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662)
nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht:
§ 12 Abs. 1 lit b des nordrhein-westfälischen Ge-
setzes über die Änderung beamtenrechtlicher Vor-
schriften und zur Anpassung des Landesrechts
an die Vorschriften des Bundesgesetzes zur Rege-
lung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131
des Grundgesetzes fallenden Personen vom
11. Mai 1951 Bundesgesetzbl. I S. 307
{Änderungs- und Anpassungsgesetz) vom 15. De-
zember 1952 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 423)
ist mit § 63 in Verbindung mit ~ 23 Abs. 2 des
Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der
unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden
Personen vom 11. Mai 1951 (Bundesgesetzbl. I
S. 307) in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. September 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 1287) ver-
einbar.
Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
§ 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 25. Juni 1958.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
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