385
Bundesgesetzblatt
Teill
1958 Ausgegeben zu Bonn am 13. Juni 1958 Nr. 17
Tag Inhalt: Seite
10.6.58 Verordnung zur Änderung der Pilanzenbeschauverordnung 385
29. 5. 58 Sechzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen
Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Oberleitung in den Deutschen
Zolltarif 1958) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392
29. 5. 58 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 21 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die
Verbreitung jugendgefährdender Schriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
30. 5. 58 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 9 Nr. 1 und 3 des rheinland-pfälzischen
Landesgesetzes zur vorläufigen Neuordnung von Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 395
4. 6. 58 Berichtigung zur Allgemeinen Zulassungsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 391
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 396
In Teil II Nr. 10, ausgegeben am 31. Mai 1958, sind veröffentlicht: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Uber-
einkommens Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über den Zollwert der Waren
(Inkrafttreten für Haiti). - Bekcmntmachung über den Geltungsbereich der dem Protokoll über die Bedingungen für
den Beitritt Japans zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen als Anlage A beigefügten Liste VII (Inkrafttreten
für Chile). - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Königreich der Niederlande über den Luftverkehr. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkom-
mens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über den Luftverkehr. - Bekannt-
machung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich
Norwegen über den Luftverkehr. - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Bundes-
republik Deutschland und dem Königreich Schweden über den Luftverkehr. - Bekanntmachung über das Inkraft-
treten des Protokolls vom 15. Juni 1955 zur Berichtigung des französischen Wortlauts des Allgemeinen Zoll- und
Handelsabkommens.
Verordnung zur Änderung der Pflanzenbeschauverordnung.
Vom 10. Juni 1958.
Auf Grund des § 3 Nr. 1 und 2 des Gesetzes zum Schutze der Kultur-
pflanzen in der Fassung vom 26. August 1949 (WiGBl. S. 308) und des
§ 1 Nr. 2 der Zweiten Verordnung über die Erstreckung von Land-
wirtschaftsrecht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und
den bayerischen Kreis Lindau vom 12. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 180)
in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des Grundgesetzes wird mit Zu-
stimmung des Bundesrates verordnet:
Artikel
Die Pflanzenbeschauverordnung vom 23. August 1957 (Bundesgesetz-
blatt I S. 1258) wird wie folgt geändert:
1. § 23 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
.. (2) § 6 und Anlage 5 treten am 1. Juli 1958, § 7 Abs. 3 am 1. März
1959 in Kraft."
2. In Ziffer I der Anlage 5 werden vor der Tabelle folgende Worte
eingefügt:
.. Lebende Tiere in allen Entwicklungsstadien".
3. In Ziffer I der Anlage 5 werden in der Spalte „Befallsgegenstand"
in Nummer 1 die Worte „Soja Moench" sowie in Nummern 1 und 2
bis 10 jeweils die Worte ,,- mit Ausnahme von Saatgut -"
gestrichen.
386 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I
4. Die Tabelle unter Ziffer I der Anlage 5 erhält folgenden Nachsatz:
,,Als Befallsgegenstand sind ausgenommen: Saatgut sowie Muster,
welche die Beschaffenheit ausländischer Waren kennzeichnen, und
Proben, die deren Prüfung ermöglichen sollen, wenn sie nach
Beschaffenheit und Menge nur zum Gebrauch als Muster oder
Proben geeignet sind."
5. Ziffer II der Anlage 6 erhält folgende Fassung:
„II
Zeugnis des letzten Abgangslandes
Getreide (Avena L., Hordeum Tourn., Panicum L., Secale L., Setaria
P. B., Sorghum Adans., Triticum L. und Zea L.),
trockene Hülsenfrüchte (Samen und Früchte von Cicer (Tourn.) L.,
Lathyrus (Tourn.) L., Lens (Tourn.) L., Lupinus L., Phaseolus L.,
Pisum L. und Vicia (Tourn.),
pflanzliche Preßrückstände der Olgewinnung.
Von der Zeugnispflicht sind ausgenommen: Saatgut sowie Muster,
welche die Beschaffenheit ausländischer Waren kennzeichnen, und
Proben, die deren Prüfung ermöglichen sollen, wenn sie nach Be-
sd1affenheit und Menge nur zum Gebrauch als Muster oder Proben
geeignet sind."
6. Anlage 9 erhält die folgende Fassung:
„Anlage 9
(zu§ 8)
Zollstellen
HZA = Hauptzollamt
ZA = Zollamt
ZZ = Zollzweigstelle
Bezeichnung Besondere Bedingungen
1. HZA Aachen - Bahnhofsplatz nur für Postverkehr
2. ZA Aachen - Hauptbahnhof
3. ZA Aachen - Bahnhof-West
4. ZA Achterberg - Springbiel
5. ZA Am Bildchen nur für Einfuhren der in der Bundes-
republik Deutschland stationierten
ausländischen Sfreitkräfte
6. ZA Basel - Bad. Eilgüterbahnhof
7. ZA Basel -· Bad. Personenbahnhof
8. ZA Basel - Bad. Rangierbahnhof
9. ZA Bentheim
10. ZA Berlin - Flughafen nur für Luftverkehr
11. ZA Berlin - Post Luckenwalder Straße nur für Postverkehr
12. ZA Bonn nur für Postverkehr
13. ZA Borken (Westf) - Bahnhof
14. ZA Borkum (Nordseebad)
15. ZA Brake (Unterweser) nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
Nr. 17 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juni 1958 387
Bezeichnung Besondere Bedingungen
16. ZA Bremen - Bahnhof
17. ZA Bremen Flughafen nur für Luftverkehr
18. ZA Bremen Holzhafen
19. ZA Bremen - Gröpelingen nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
20. ZA Bremen Post nur für Postverkehr
21. ZA Bremen Europahafen
22. ZA Bremen Uberseehafen
23. ZA Bremen W eserbahnhof nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
24. ZA Bremerhaven - Rotersand
25. ZA Bruchmühlbach
26. ZA Bunderneul and
27. ZA Burgstaaken nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
28. ZA Dortmund - Post nur für Postverkehr
29. ZA Düsseldorf - Flughafen nur für Luftverkehr
30. ZA Düsseldorf - Post nur für Postverkehr
31. ZA Echterdingen - Stuttgart-Flughafen nur für Luftverkehr
32. ZA Eckernförde nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
33. ZA Elmshorn
34. ZA Elten-Babberich
in Hüthum
35. zz Emden - Alter Außenhafen nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
36. zz Emden - Drehbrücke nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
37. zz Emden - Industriehafen nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
38. zz Emden - Neue Seeschleuse nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
H üls enfrüch te
39. zz Emden - Nesserlander-Schleuse nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
40. ZA Emmerich Bahnhof
41. ZA Emmerich Hafen
42. zz Eschebrügge Kanal
43. ZA Flensburg Bahnhof
44. ZA Flensburg - Hafen
45. ZA Flensburg-Weiche
46. HZA Frankfurt (Main) - Domplatz nur für Postverkehr
47. ZA Frankfurt (Main) Flughafen nur für Luftverkehr
48. ZA Freiburg - Post nur für Postverkehr
388 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I
Bezeichnung Besondere Bedingungen
49. ZA Friedrichshafen Güterbahnhof
50. zz Friedrichshafen Hafen
51. ZA Furth i Wald Bahnhof
52. ZA Gangelt nur für Erzeugnisse aus dem Gebiet
des Kreises Geilenkirchen-Heinsberg,
das unter vorläufiger niederländischer
Auftragsverwaltung steht
53. ZA Gronau (Westf) - Glanerbrücke
54. ZA Gronau (Westf) Bahnhof
55. ZA Großenbrode
56. ZA Hamburg - Brooktorhaf en
57. ZA Hamburg - Entenwerder
58. ZA Hamburg - Ernst-August-Schleuse nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
59. ZA Hamburg Flughafen nur für Luftverkehr
60. ZA Hamburg Kornhausbrücke
61. ZA Hamburg - Kuhwerder nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
62. ZA Hamburg Meyerstraße
63. ZA Hamburg Müggenburg
64. ZA Hamburg Niederbaum
65. ZA Hamburg Niederhafen nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
66. ZA Hamburg Niedernfelde
67. ZA Hamburg Post nur für Postverkehr
68. ZA Hamburg Reiherstieg nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
69. zz Hamburg Rethe
70. ZA Hamburg Südbahnhof
71. ZA Hamburg Veddel
72. ZA Hamburg Wilhelmsburg nur für Getredie, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
73. ZA Hamburg - Zweibrückenstraße
74. ZA Hamburg-Altona - Hafen
75. ZA Hamburg-Harburg Hafen
76. ZA Hannover Post nur für Postverkehr
77. ZA Hannover-Langenhagen Flughafen nur für Luftverkehr
78. ZA Heidelberg Post nur für Postverkehr
79. ZA Heidenend
80. HZA Heilbronn nur für Postverkehr
81. HZA Husum nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte und für Postverkehr
82. ZA Igel
83. ZA Kaldenkirchen - Bahnhof
84. ZA Kappeln (Schlei) nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
85. ZA Karlsruhe Post nur für Postverkehr
86. zz Kassel Post Opernplatz nur für Postverkehr
87. ZA Kehl - Bahnhof
88. ZA Kehl - Rheinbrücke
Nr. 17 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juni 1958 389
Bezeichnung Besondere Bedingungen
89. ZA Kehl - Rheinhafen nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
90. ZA Kiefersfelden Untersuchung von Getreide, pflanz-
lichen Preßrückständen der Olgewin-
nung und trockenen Hülsenfrüchten
beim HZA Rosenheim, von allen übri-
gen Gegenständen beim ZA Mün-
men-Großmarkthalle oder beim ZA
München-Südbahnhof
91. HZA Kiel
92. ZZ Kiel - Post nur für Postverkehr
93. ZA Kiel-Wik
94. ZZ Kiel Nordhafen
95. ZA Kleve Hafen nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
96. zz Koblenz Post nur für Postverkehr
97. ZA Köln Post nur für Postverkehr
98. ZA Köpfchen bei Aachen
99. ZA Konstanz - Güterbahnhof
100. zz Konstanz - Schweiz. Personenbahnhof
101. zz Konstanz Post nur für Postverkehr
102. ZA Konstanz Emmishofer Tor
103. ZA Kranenburg (Niederrhein)
104. ZZ Krefeld - Post nur für Postverkehr
105. Deutsch. ZA Kufstein Untersuchung von Getreide, pflanz-
lichen Preßrückständen der Olge-
winnung und trockenen Hülsenfrüch-
ten beim HZA München-Landsberger
Straße oder beim HZA Rosenheim,
von allen übrigen Gegenständen beim
ZA München-Großmarkthalle oder
beim ZA München-Südbahnhof
106. ZA Kupfermühle
107. ZZ Laarwald
108. HZA Leer (Ostfriesland)
109. ZA Lindau - Hafen
110. ZA Linda u-Reu tin
111. ZA Lindau-Ziegelhaus
112. ZA Lörrach-Stetten
113. ZA Ludwigshafen Post nur für Postverkehr
114. ZA Lübeck Wahmstraße nur für Postverkehr
115. ZA Lübeck - Hafen
116. zz Mainz Post nur für Postverkehr
117. ZA Mannheim Post nur für Postverkehr
118. ZA München Großmarkthalle ausgenommen für Getreide, pflanzliche
Preßrückstände der Olgewinnung und
trockene Hülsenfrüchte
119. I-IZA München - Landsberger Straße nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
120. ZA München - Post nur für Postverkehr
121. ZA München - Südbahnhof ausgenommen für Getreide, pflanzliche
Preßrückstände der Olgewinnung und
trockene Hülsenfrüchte
390 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I
Bezeichnung Besondere Bedingungen
122. ZA München-Riem - Flughafen nur für Luftverkehr
123. ZA Münster (Westf) nur für Postverkehr
124. ZA Neubrücke (Nahe) - Bahnhof
125. ZA Neuenburg (Baden)
126. zz Neuenburg (Baden) - Rheinbrücke
127. ZA Niederdorf (Niederrhein)
128. ZA Nordenham nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
129. ZZ Nordenham - Pier nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
130. ZA Nürnberg - Flughafen nur für Luftverkehr
131. ZA Oeding (Bz Münster)
132. ZA Offenbach (Main) nur für Postverkehr
133. HZA Oldenburg (Oldenburg) nur für Postverkehr
134. ZA Passau - Bahnhof
135. ZA Passau - Donaulände
136. ZA Pinneberg nur für Postverkehr
137. ZA Rendsburg nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
138. ZZ Rendsburg - Kreishafen nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
139. HZA Rosenheim nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
140. ZA Saarburg (Bz Trier) - Bahnhof
141. ZA Saeffelen nur für Erzeugnisse aus dem Gebiet
des Kreises Geilenkirchen-Heinsberg,
das unter vorläufiger niederländischer
Auftragsverwaltung steht
142. Deutsch. ZA Salzburg Untersuchung von Getreide, pflanz-
lichen Preßrückständen der Olge-
winnung und trockenen Hülsenfrüch-
ten beim HZA München-Landsberger
Straße oder beim HZA Rosenheim,
von allen übrigen Gegenständen beim
ZA München-Großmarkthalle oder
beim ZA München-Südbahnhof
143. ZA Schirncling - Bahnhof
144. ZA Schwanenhaus (Rheinl)
145. ZA Schwarzbach - Autobahn Untersuchung von Getreide, pflanz-
lichen Preßrückständen der Olgewin-
nung und trockenen Hülsenfrüchten
beim HZA Rosenheim, von allen übri-
gen Gegenständen beim ZA Mün-
chen-Großmarkthalle oder beim ZA
München-Südbahnhof
146. ZA Simbach (Inn) - Bahnhof nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
147. ZA Singen (Hohentwiel) - Bahnhof
Nr. 17 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juni 1958 391
Bezeichnung Besondere Bedingungen
148. HZA Stuttgart-Ost nur für Postverkehr
149. ZZ Stuttgart - Bahnpostamt nur für Postverkehr
150. ZA Süderlügum
nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
151. ZA Suderwick (Westf) stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
152. zz Trier - Post nur für Postverkehr
153. ZA Uetersen (Holst) nur für Getreide, pflanzliche Preßrück-
stände der Olgewinnung und trockene
Hülsenfrüchte
154. ZA Vaalserquartier
155. ZA Vogelbach
156. ZA Wahn (Rheinl) - Flughafen Köln-Bonn nur für Luftverkehr
157. ZA Wasserbilligerbrück
158. ZA Weener
159. ZA Weil - Friedlingen
160. ZA Weil - Otterbach
161. ZA Wincheringen
162. ZA Wörth (Pfalz)
163. ZA Wyler
164. ZA Zweibrücken".
Artikel 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes
vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 1 der
Verordnung über die Erstreckung von Recht der Land- und Forstwirt-
schaft auf das Gebiet des Landes Berlin vom 25. März 1954 (Bundes-
gesetzbl. I S. 64) auch im Land Berlin.
Artikel 3
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
Artikel 4
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1958 in Kraft.
Bonn, den 10. Juni 1958.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Lübke
Berichtigung zur Allgemeinen Zulassungsverordnung
in der Fassung vom 4. März 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 97, 120).
1. In lfd. Nr. 6 Spalte 5 der Anlage 2 muß es statt
,,0,3" richtig „ 1 u heißen.
2. Im Nachsatz zur Tabelle unter Ziffer I der
Anlage 3 ist hinter den Worten „ 100 Stecklinge
je" das Wort „angefangene" einzufügen.
Bonn, den 4. Juni 1958.
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Im Auftrag
Dr. Tietmann
392 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I
Sechzehnte Verordnung
über Zolltarifänderungen zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(Oberleitung in den Deutschen Zolltarif 1958).
Vom 29. Mai 1958.
Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des
Zolltarifs (Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen
Gemeinschaft für Kohle und Stahl) vom 24. November 1955 (Bundes-
gesetzbl. I S. 728) in der Fassung des Zolltarifgesetzes vom 27. Juli 1957
(Bundesgesetzbl. I S . 1395) verordnet die Bundesregierung, nachdem
dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ist,
mit Zustimmung des Bundestages:
§
Der Deutsche Zolltarif 1958 (Bundesgesetzbl. 1957 I S. 1395) wird wie
folgt geändert:
Zollsatz
0/o des Wertes Zollsatz
für Waren aus 0/o des·Wertes
Lfd. Warenbezeichnung dem freien Verkehr für andere Waren
Nr. der (EG)
tarif- --1 z_e__it- tarif- 1 zeit-
mätg ___ we_;--~li-~g_ 1
__m_ä_ßi_·g_ we!liL___
3
1. Die Vorsduift 1 Buchstabe s zu Kapitel 73 (Eisen
und Stahl) erhält folgende Fassung:
s) Weißband und Weißblech (Tarifnrn. 73.12 und 73.13):
Weißband und Weißblech sind Bandstahl und Blech
aus Stahl mit einer Uberzugsschicht aus Zinn mit
einem Gehalt an Zinn von 97 Gewichtshundertteilen
oder mehr, ohne Rücksicht darauf, ob sie verniert
oder nicht verniert sind.
2. Die Vorschrift 8 zu Kapitel 73 (Eisen und Stahl)
erhält folgende Fassung:
8. Zollkontingente der Tar:tfnr. 73.15.
a) Der ermäßigte Zollsatz von 4 0/o des Wertes für
Waren aus legiertem Stahl mit einem Gehalt an
Kohlenstoff von 0,90 bis 1,15 Gewichtshundertteilen,
an Chrom von 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen,
auch mit einem Gehalt an Molybdän von 0,50 Ge-
wichtshundertteilen oder weniger (Wälzlagerstahl)
der Tarifnr. 73.15 Abs. B - 1 - b - 1 - a und b, Abs. B -
1 - b - 2 - a und b, Abs. B - 4 - b ~ 1 (zweiter Unter-
absatz), 2 (zweiter Unterabsatz) und 3 (zweiter Unter-
absatz) und Abs. B - 5 - a (dritter Unterabsatz) im
Rahmen des Zollkontingents gilt für eine Gesamt-
menge von 4000 t je Halbjahr.
b) Die ermäßigten Zollsätze von 8 0/o und 10 0/o des
Wertes für Waren im Rahmen des Zollkontingents
gelten jährlich für eine Menge in Höhe von
115 v. H. der im Kalenderjahr 1955 aus dem Liefer-
land eingeführten Mengen. Nicht ausgenutzte Men-
gen können auf die Zollkontingente späterer Jahre
nicht übertragen werden.
Die Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister
der Finanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig.
3. In der Tarifnr. 73.08 (Warmbreitband usw.) ist im
Absatz A-1 (von weniger als 1,5 m) in der dritte.n
Zollsatzspalte der Zollsatz „3" zu ersetzen durch
,,frei".
Nr. 17 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juni 1958 393
Zollsatz
0/o des Wertes Zollsatz
für Waren aus 6 /o des Wertes
Lfd. dem freien Verkehr für andere Waren
Nr.
Warenbezeichnung
der (EG)
tarif- 1 zeit- tarif- zeit-
__Illät~---- __ w_e_2_il_ig,c__ l _ _m_ä3_ßi~·g_ _w_e:_li~g-
4. In der Tarifnr. 73.13 (Bleche usw.) ist im Absatz A-1
(Elektrobleche mit einem Ummagnetisierungsverlust
usw.) in der dritten Zollsatzspalte „frei" zu ersetzen
durch den Zollsatz „22".
5. In der Tarifnr. 73.15 (Qualitätskohlenstoffstahl und
legierte Stähle usw.) sind folgende Änderungen vor-
zunehmen:
a) Der Absatz A-4-d (Stabstahl usw ...... anderer)
erhält folgende Fassung:
A- 4 - d - plattiert oder mit Oberflächenbearbei-
tung (z.B. poliert, überzogen):
1 - nur plattiert:
a - warm gewalzt oder warm strang-
gepreßt (EG) ................ . frei 18 10
mit einem Gehalt an Kohlenstoff
von 0,60 bis 1,6 Gewichts-
hundertteilen ............... . 6
b - kalt hergestellt oder kalt fertig-
gestellt ..................... . 18 10 18 10
2 - andere:
a - warm gewalzt, warm strang-
gepreßt oder geschmiedet ..... 15 9 15 9
mit einem Gehalt an Kohlenstoff
von 0,60 bis 1,6 Gewichts-
hundertteilen ............... . 4 4
b - kalt hergestellt oder kalt fertig-
gestellt ..................... . 15 6 15 6
b) in den Absätzen B-1-b-1-a, B-1-b-1-b, B-1-b-2-a
und B-1-b-2-b
ist j~weils folgender Unterabsatz anzufügen:
aus Wälzlagerstahl, im Rahmen
des Zollkontingents ......... . 4
c) in den Absätzen B-4-b-1, B-4-b-2 und B-4-b-3
ist jeweils als zweiter Unterabsatz ein- bzw. an-
zufügen:
aus Wälzlagerstahl, im Rahmen
des Zollkontingents ......... . 4
d) der Absatz B- 4- d (Stabstahl usw. . .... anderer)
erhält folgende Fassung:
B - 4 - d - plattiert oder mit Oberflächenbearbei-
tung (z. B. poliert, überzogen):
1 - nur plattiert:
a - warm gewalzt oder warm strang-
gepreßt (EG) ................ . frei 18 10
aus sogen. ,,Baustahl" oder aus
legiertem Sonderstahl ....... . 6
b - kalt hergestellt oder kalt fertig-
gestellt ..................... . 18 10 18 10
394 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I
Zollsatz
8/o des Wertes Zollsatz
für Waren aus 0/o des Wertes
Nr. dem freien Verkehr für andere Waren
Lfd. Warenbezeichnung
der (EG)
tarif- 1 zeit- tarif- 1 zeit-
mäßig _w_e1_·11~·g__ ,__m_äß_i_g_ _w_e1_·1i~·g_
1 2 3 4
2 - andere:
a - warm gewalzt, warm strang-
gepreßt oder geschmiedet ..... 15 9 15 9
aus sogen. ,,Baustahl• oder aus
legiertem Sonderstahl ....... . 4 4
b - kalt hergestellt oder kalt fertig-
gestellt ..................... . 15 6 15 6
e) In dem Absatz B-5-a ist als dritter Unterabsatz
einzufügen:
aus Wälzlagerstahl, im Rahmen
des Zollkontingents ......... . 4
f) In demAbsatz B-6-a-1 (Elektrobleche mit einem
Ummagnetisierungsverlust usw.) ist in der drit-
ten Zollsatzspalte "frei" zu ersetzen durch den
Zollsatz ;,22H I folgende Anmerkung ist anzu-
fügen:
Anmerkung zu Tarifnr. 73.15 Abs. B - 6- a -1
Elektrobleche mit einem Ummagnetisierungs-
verlust von 0,75 Watt oder weniger je kg, un-
abhängig von ihrer Dicke im Rahmen eines
Zollkontingents bis zu einer Gesamtmenge von
5000 t je Halbjahr ........................... . frei
Die Abfertigung ic:;t nur bei den vom Bundes-
minister der Finanzen zu bestimmenden Zoll-
stellen zulässig.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Uberleitungsgesetzes
vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 2 des
Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Durchführung des Ge-
meinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl)
vom 24. November 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 728) und § 4 des Zolltarif-
gesetzes vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1395) auch im Land
Berlin.
§ 3
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Sechzehnte Verordnung über Zolltarifänderungen
zur Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Ge-
meinschaft für Kohle und Stahl (Uberleitung in den Deutschen Zolltarif
1958) vom 18. Januar 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 66) außer Kraft.
Bonn, den 29. Mai 1958.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Ludwig Erhard
Der Bundesminister der Finanzen
Etzel
Nr. 17 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juni 1958 395
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 21 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts § 21 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ver-
vom 10. März 1958 - 1 BvL 42/56 - in dem Ver- breitung jugendgefährdender Schriften vom 9. Juni
fahren wegen 1953 - Bundesgesetzbl. I S. 377 - (GjS) ist mit
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 21 Abs. 2 Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes insoweit
des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefähr- unvereinbar, als er für den Tatbestand des § 6
dender Schriften vom 9. Juni 1953 (Bundesge- Abs. 2 GjS den aus Artikel 6 Abs. 2 des Grund-
setzbl. I S. 377) gesetzes zu entnehmenden Rechtfertigungsgrund
auf Antrag für erziehungsberechtigte Eltern zu einem Straf-
des Oberlandesgerichts Hamm ausschließungsgrund abschwächt.
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über
das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
Gesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesg-esetzbl. I S. 662) § 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht: verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 29. Mai 1958.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 9 Nr. 1 und 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes
zur vorläufigen Neuordnung von Steuern.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts § 9 Nr. 1 und 3 des rheinland-pfälzischen Landes-
vom 19. März 1958 - 2 BvL 38/56 - in dem Ver- gesetzes zur vorläufigen Neuordnung von Steue
fahren wegen vom 6. September 1949 (Gesetz- und Verordnungs-
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 9 Nr. 1 und 3 blatt S. 469) hat gegen Artikel 71, 72 Abs. 1, 74
des rheinisch-pfälzischen Landesgesetzes zur vor- Nr. 1, 105 Abs. 1 und Abs. 2 des Grundgesetzes in
läufigen Neuordnung von Steuern vom 6. Septem- Verbindung mit §§ 396 Abs. 1, 404 Abs. 1 der
ber 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 469) Reichsabgabenordnung vom 22. Mai 1931 (Reichs-
gesetzbl. I S. 161) in der Fassung des Gesetzes zur
auf Antrag Änderung der Reichsabgabenordnung vom 4. Juli
des Landgerichts Koblenz 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1181) verstoßen und war
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über nichtig.
das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäߧ 31
Gesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht: sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 30. Mai 1958.
Der Bundesminister der Justiz
Schäff er
Nr. 17 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 13. Juni 1958 395
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 21 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts § 21 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ver-
vom 10. März 1958 - 1 BvL 42/56 - in dem Ver- breitung jugendgefährdender Schriften vom 9. Juni
fahren wegen 1953 - Bundesgesetzbl. I S. 377 - (GjS) ist mit
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 21 Abs. 2 Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes insoweit
des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefähr- unvereinbar, als er für den Tatbestand des § 6
dender Schriften vom 9. Juni 1953 (Bundesge- Abs. 2 GjS den aus Artikel 6 Abs. 2 des Grund-
setzbl. I S. 377) gesetzes zu entnehmenden Rechtfertigungsgrund
auf Antrag für erziehungsberechtigte Eltern zu einem Straf-
des Oberlandesgerichts Hamm ausschließungsgrund abschwächt.
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über
das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäß
Gesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesg-esetzbl. I S. 662) § 31 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundes-
nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht: verfassungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 29. Mai 1958.
Der Bundesminister der Justiz
Schäffer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zu § 9 Nr. 1 und 3 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes
zur vorläufigen Neuordnung von Steuern.
Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts § 9 Nr. 1 und 3 des rheinland-pfälzischen Landes-
vom 19. März 1958 - 2 BvL 38/56 - in dem Ver- gesetzes zur vorläufigen Neuordnung von Steue
fahren wegen vom 6. September 1949 (Gesetz- und Verordnungs-
verfassungsrechtlicher Prüfung des § 9 Nr. 1 und 3 blatt S. 469) hat gegen Artikel 71, 72 Abs. 1, 74
des rheinisch-pfälzischen Landesgesetzes zur vor- Nr. 1, 105 Abs. 1 und Abs. 2 des Grundgesetzes in
läufigen Neuordnung von Steuern vom 6. Septem- Verbindung mit §§ 396 Abs. 1, 404 Abs. 1 der
ber 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 469) Reichsabgabenordnung vom 22. Mai 1931 (Reichs-
gesetzbl. I S. 161) in der Fassung des Gesetzes zur
auf Antrag Änderung der Reichsabgabenordnung vom 4. Juli
des Landgerichts Koblenz 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1181) verstoßen und war
wird gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über nichtig.
das Bundesverfassungsgericht in der Fassung des Der vorstehende Entscheidungssatz hat gemäߧ 31
Gesetzes vom 21. Juli 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 662) Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverfas-
nachfolgend der Entscheidungssatz veröffentlicht: sungsgericht Gesetzeskraft.
Bonn, den 30. Mai 1958.
Der Bundesminister der Justiz
Schäff er
396 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1958, Teil I
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich
hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-
leistungen der Binnenschiffahrt. Vom 14. Mai 1958. 94 20.5.58 Inkrafttreten
gemäߧ 4
Bekanntmachung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Han-
nover für die Schiffahrt über die Fahrgeschwindigkeit in
Schleusenkanälen. Vom 13. Mai 1958. 97 23.5.58 1. 6. 58
Verordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-
leistungen der Binnenschiffahrt. Vom 23. Mai 1958. 100 29.5.58 Inkrafttreten
gemäß § 4
Verordnung PR Nr. 7/58 zur Änderung der Verordnung PR
Nr. 10/56 über den Preisausgleich bei Lieferung von Gießerei-
roheisen in frachtungünstig gelegene Gebiete. Vom 29. Mai
1958. 102 31. 5. 58 1. 6. 58
Verordnung PR Nr. 8/58 zur Anderung der Verordnung PR
Nr. 25/53 über den Preisausgleich bei Lieferung von Walz-
werksfertigerzeugnisscn in revierferne Gebiete. Vom 29. Mai
1958. 102 31. 5. 58 1. 6. 58
Schiffahrtpolizeiliche Anordnung der Wasser- und Schiffahrts-
direktion Kiel über den Verkehr durch die Eisenbahndreh-
brücke und die Straßenklappbrücke bei Friedrichstadt. Vom
20. Mai 1958. 105 5.6.58 5.6.58
Verordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-
leistungen der Binnenschiffahrt. Vom 2. Juni 1958. 108 10.6.58 Inkrafttreten
gemäߧ 4
Polizeiverordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kiel
zur 21. Ergänzung der Betriebsordnung für den Nord-Ostsee-
Kanal. Vom 30. April 1958. 108 10.6.58 11. 6. 58
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz. - Ver 1 a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln. - Druck : Bundesdruckerei Bonn.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II.
Laufend er Bezug nur durch die Post. Bezugspreis : vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- zuzüglich Zustellgebühr.
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Köln 399 oder nach Bezahlung auf Grund einer Vorausrechnung.
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