OffeneGesetze.de ist seit 1.1.2023 nicht mehr aktuell. Bitte nutzen Sie die neue Verkündungsplattform des Bundes.
Waage als LogoOffeneGesetze.de
als Text
PDF-Download
VeröffentlichungenFAQKontaktDatenschutzDownload & APIRSS-FeedsPresse

BGBl. Teil I: Nr. 59 (1957)

Veröffentlicht am 08.11.1957,  PDF downloaden


Eine Übersicht über alle Veröffentlichungen in diesem Blatt:

1.
Gesetz zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) (Seite 1)

2.
Verordnung über die Befreiung saarländischer Waren von Eingangsabgaben (Seite 32)

3.
Erste Verordnung über den Umrechnungssatz für französische Franken bei Anwendung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts (Seite 38)

4.
Berichtigung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Seite 39)

5.
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger (Seite 40)

Seite 1S. 1
Seite 2S. 2
Seite 3S. 3
Seite 4S. 4
Seite 5S. 5
Seite 6S. 6
Seite 7S. 7
Seite 8S. 8
Seite 9S. 9
Seite 10S. 10
Seite 11S. 11
Seite 12S. 12
Seite 13S. 13
Seite 14S. 14
Seite 15S. 15
Seite 16S. 16
Seite 17S. 17
Seite 18S. 18
Seite 19S. 19
Seite 20S. 20
Seite 21S. 21
Seite 22S. 22
Seite 23S. 23
Seite 24S. 24
Seite 25S. 25
Seite 26S. 26
Seite 27S. 27
Seite 28S. 28
Seite 29S. 29
Seite 30S. 30
Seite 31S. 31
Seite 32S. 32
Seite 33S. 33
Seite 34S. 34
Seite 35S. 35
Seite 36S. 36
Seite 37S. 37
Seite 38S. 38
Seite 39S. 39
Seite 40S. 40
Seite 41S. 41
OffeneGesetze.de ist eine zivilgesellschaftliche, ehrenamtliche Plattform für amtliche Gesetzesblätter.

TwitterFacebookGitHubInstagramMastodon
  • FAQ
  • Kontakt & Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Download & API
  • RSS-Feeds
  • Presse
OKF logo

Wir benutzen statt den üblichen externen Dienstleistern die datenschutzfreundlichere Technologie von Matomo, um statistische Auswertungen der Seitennutzung zu erhalten. Wenn Sie dies nicht wollen, klicken Sie bitte hier und entfernen Sie den Haken. Näheres in unseren Datenschutzerklärungen.