1395
Bundesgesetzblatt
Teil I
1957 Ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 1957 Nr. 53
Tag Inhalt: Seite
27. 7.57 Zolltarifgesetz 1395
27. 7.57 Fünftes Zolländerungsgesetz 1671
27. 7.57 Gesetz über die Ausfuhrzolliste 1673
Zolltarifgesetz.
Vom 27. Juli 1957.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- § 5
schlossen: Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
§ 1
§ 6
Zolltarif im Sinne des § 49 Abs. 1 des Zollgesetzes (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1958 in Kraft;
vom 20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) ist der die in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen
nachstehende Zolltarif (Deutscher Zolltarif 1958). treten am Tage nach der Verkündung dieses Ge-
setzes in Kraft.
§ 2
(2) Mit Ablauf des -81. Dezember 1957 treten außer
Der Bundesminister der Finanzen wird ermäch-
· Kraft
tigt, durch Rechtsverordnung den Wortlaut der Ver-
l. das Zolltarifgesetz und der Zolltarif vom
brauchsteuergesetze und der dazu erlassenen Durch-
16. August 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527,
führungsverordnungen, in denen auf das Zolltarif-
531) sowie die auf Ermächtigungen in die-
gesetz und den Zolltarif vom 16. August 1951 (Bun-
sem Zolltarif beruhenden Rechtsverord-
desgesetzbl. I S. 527, 531) oder auf diese Vorschriften
nungen;
in vor dem 1. Januar 1958 abgeänderten Fassungen
Bezug genommen ist, den Vorschriften dieses Ge- 2. die auf den Ermächtigungen des Ersten Ge-
setzes und dem Zolltarif 1958 anzupassen. setzes zur Anderung des Zolltarifs (Errich-
tung des Gemeinsamen Marktes der Euro-
§ 3 päischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl)
vom 20. April 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 131)
In § 1 des Sechsten Gesetzes zur Anderung des
und des Sechsten Gesetzes zur Anderung
Zolltarifs (Durchführung des Gemeinsamen Marktes
des Zolltarifs (Durchführung des Gemein-
der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl)
samen Marktes der Europäischen Geme:n-
vom 24. November 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 728)
schaft für Kohle und Stahl) vom 24. No-
treten
vember 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 728) be-
1. in Absatz 1 an die Stelle der Worte „des Zoll- ruhenden Rechtsverordnungen.
tarifs von 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 527)" die
Worte „ des Zolltarifs von 1958 (Bundesge-
Die verfassungsmäßigen .Rechte des Bundesrates
setzbl. 1957 I S. 1395)";
sind gewahrt.
2. in Absatz 2 an die Stelle der Worte „nach § 4 Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
des Zolltarifgesetzes" die Worte „ nach § 49
Abs. 2 des Zollgesetzes in der Fassung des Bonn, den 27. Juli 1957.
Fünften Zolländerungsgesetzes vom 27. Juli
1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1671)". Der Bundespräsident
Theodor Heuss
§ 4
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 Blücher
des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechts- Für den Bundesminister der Finanzen
verordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes er- Der Bundesminister
lassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des für Angelegenheiten des Bundesrates
Dritten Uberleitungsgesetzes. von Merkatz
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1397
Zolltarif
(Deutscher Zolltarif 1958)
Vorbemerkung
Die tarirmäßigen Zollsätze werden nicht angewendet, soweit zeitweilige Zollsätze
bestehen.
Zeichenerklärung
Waren, die unter die Bestimmungen des Vertrages über die Gründung der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl fallen und für die der
Gemeinsame Markt besteht, sind durch das Zeichen ®) kenntlich ge-
macht. Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und
Stahl sind - außer der Bundesrepublik Deutschland - Belgien, Frank-
reich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.
1398 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Allgemeine Tarifierungs-Vorschriften
(ATV)
1. Die Oberschriften der Abschnitte, Kapitel und Teilkapitel sind nur Hin-
weise. Maßgebend für die Tarifierung sind der Wortlaut der Tarif-
nummern mit ihren Anmerkungen, die Vorschriften zu den Abschnitten ,
oder Kapiteln sowie die Allgemeinen Tarifierungs-Vorschriften. Die Allge-
meinen Tarifierungs-Vorschriften gelten jedoch nur insoweit, als in den
Tarifnummern und deren Anmerkungen oder in den Vorschriften zu den
Abschnitten oder Kapiteln nichts anderes bestimmt ist.
2. Jede Anführung eines Stoffes in einer Tarifnummer gilt für diesen Stoff
sowohl in reinem Zustand als auch gemischt oder in Verbindung mit
anderen Stoffen. Jede Anführung von Waren aus einem. bestimmten Stoff
giH für Waren, die ganz oder teilweise aus diesem Stoff bestehen. Die ge-
mischten oder zusammengesetzten Waren sind nach den Grundsätzen der
Allgemeinen Tarifierungs-Vorschrift 3 zu tarifieren.
3. Kommen für die Tarifierung von Waren bei Anwendung der Allgemeinen
Tarifierungs-Vorschrift 2 oder in irgendeinem anderen Fall zwei oder mehr
Tarifnummern in Betracht, so ist wie folgt zu verfahren:
a) Die Tarifnummer mit der genaueren Warenbezeichnung geht den
Tarifnummern mit al1gemeiner Warenbezeichnung vor.
b) Gemische (Mischungen) und Waren, die aus verschiedenen Stoffen oder
llestandteilen bestehen und die nach der Vorschrift a nicht tarifiert
werden können, werden nach dem charakterbestimmenden Stoff oder
Bestandteil tarifiert, wenn dieser Stoff oder Bestandteil ermittelt werden
kann.
c) Ist die Tarifierung nach den Vorschriften a und b nicht möglich,
so ist die Ware der Tarifnummer zuzuweisen, die zur höchsten Zoll-
belastung führt.
4. Sind in einer Vorschrift zu einem Abschnitt oder zu einem Kapitel nur
bestimmte, namentlich aufgeführte Waren von dem Abschnitt oder dem
Kapitel ausgenommen und in andere Abschnitte oder Kapitel oder in Tarif-
nummern anderer Kapitel verwiesen, so gilt diese Ausnahme, wenn nichts
anderes vorgeschrieben ist, auch für alle übrigen Waren, die zu diesen
anderen Abschnitten oder Kapiteln oder zu diesen Tarifnummern anderer
Kapitel gehören.
5. Waren, die durch keine Tarifnummer erfaßt werden, sind wie die Waren
zu tarifieren, denen sie am nächsten stehen.
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1399
INHALTSÜBERSICHT
Abschnitt I
I{ a.pitel Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs Seite
1 Lebende '.fiere ......... , ... , . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1404
2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall ................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1406
3 Fische, Krebstiere und Weichtiere ........................................ , . . . . . . 1407
4 Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig .. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1408
5 Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen . . . . . . . 1409
Abschnitt II
Waren pflanzlichen Ursprungs
6 Lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1412
7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden 1413
8 Genießbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1417
9 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze ...................... •,.......................... 1419
10 Getreide ........................ , ....... , ............... , ............ , . . . . . . . . 1422
11 Müllereicrzeugnisse; Malz; Stärke; Kleber; Inulin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1423
12 Olsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe-
oder Heilgebrauch; Stroh und Futter ................... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1424
13 Pflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben; Gummen, Harze und andere pflanzliche
SiiJte und Aus:1,iige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1426
14 Flechtstoffe, Schnitzstoffe und andere Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder
genannt noch inbegriffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 1427
Abschnitt III
Tierische und pflanzliche Fette und öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung;
genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen
Ursprungs
15 Tierische und pflanzliche Fette und Ole; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare ver-
arbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1430
Abschnitt IV
Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten
und Essig; Tabak ·
16 Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren und Weichtieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1434
17 Zucker und Zuckerwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . • . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1435
18 Kakao und Zubereitungen aus Kakao ........................................ , . . . . 1436
19 Zubereitungen auf der Grundlage von Getreide, Mehl oder Stärke; Backwaren . . . . . . . . 1437
20 Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern, Früchten und anderen Pflanzen oder
Pflanzenteilen ................ , ....................................... : . . . . . . . . 1438
21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen . . . . . • . . • . • • • . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . 1440
22 Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig •. , . , • . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . 1441
23 Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter . . . . . . . . . . . . . . . 1444
24 Tabak ......•.••...•.••••• , ••••••.•••.. , • . . . . . • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . 1445
1400 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Kapitel Abschnitt V Seite
Mineralische Stoffe
25 Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1448
2G Metallurgische Erze sowie Schlacken und Aschen , .. , . , ... , . , . , , , , , , , , , , , , , . , , , . , . , 1452
27 Mineralische Brennstoffe; Mineralöle und Erzeugnisse ihrer Destillation; bituminöse
Stoffe; Mineralwachse .... , , ........•.....• , .. , .. , .• , •.. , .... , ........ , .. , ... , . . 1453
Abschnitt VI
Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
28 Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Verbindungen von
Edelmetallen, radioaktiven Elementen, Metallen der seltenen Erden und Isotopen ..... . 1460
29 Organische chemische Erzeugnisse ............................................... . 1467
30 Pharmazeutische Erzeugnisse ... , ......... , , ........... , .. , , ....... , .. , , , ....... . 1477
31 Düngemittel .. , . , .. , , ......... , ... , ... , . , , .... , .. , , .. , .•....... , ...... , , ...... . 1479
32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Farben, Anstrich-
f arhen, Lacke und Färbemittel; Kitte; Tinten ..................................... . 1481
33 Atherische öle und Resinoide; Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel ........... . 1484
34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel und Waschhilfs-
mittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche. Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme,
Schcuerpulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen und
Dentalwachs .................................................................. . 1485
Eiwcißstoffe und J{lebstoffe , ... , ... , . , .....•.. , ..•..•... , •.•. , ....... , ..... , ... . 1487
3G Pulver und Sprengstoffe; Feuerwerksartikel; Zündhölzer; Zündmetallegierungen; leicht
entzündliche Stoffe ............................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1488
37 Erzeugnisse zu photographischen und kinematographischen Zwecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1489
38 Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie •.... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1490
Abschnitt VII
Kunststoffe, Zelluloseäther und -ester und Waren daraus;
Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk und Faktis)
und Kautschukwaren
39 Kunststoffe, Zelluloseäther und -ester und Waren daraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1496
40 Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk und Faktis) und Kautschukwaren 1499
Abschnitt VIII
Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren daraus; Sattlerwaren;
Reiseartikel; Täschnerwaren; Waren aus Därmen
41 I-Iäute und Felle; Leder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . 1504
42 Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel; Täschnerwaren; Waren aus Därmen . . . . . . . . . 1506
43 Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1508
Abschnitt IX
Holz, Holzkohle und Holzwaren; Kork und Korkwaren; Flechtwaren
und Korbmacherwaren
44 Holz, Holzkohle und llolzwaren .•••............. , ..... , , , ......... , . . . . . . . . . . . . . 1512
45 I{ork und Korkwaren .............. , .. , ... , .......... , ........ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1516
46 Flechtwaren und l{orbmacherwaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • 1517
Abschnitt X
Ausgangsstoffe für die Papierherstellung; Papier, Pappe und Waren
_daraus
47 Ausgangsstoffe für die Papierherstellung • • • • • • • • • • • • • • • . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . 1520
48 Papier und Pappe; War·en aus Papierhalbstoff, Papier und Pappe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1521
49 Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des graphischen Gewerbes . • . • . • . . . . . . . . . . . . 1526
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: 'Bonn, den 1. Oktober 1957 1401
Kapitel Abschnitt XI Seite
Spinnsto:ffe und Waren daraus
;")() Sr:idc, Schappcscide und Bourretteseide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1531
G1 1( unstscide (synthetische und künstliche Spinnfäden) , ............................. , 1532
:J~ Mdallgarne . . . . . . . . . . . . . . .. ,..................................... 1534
:)J \Volle, feine und grobe Tierhaare, Roßhaar ..... , . , ... , . , , . , . , , ....... , , ... , ... , . . 1535
;)4 Flachs und l~amie ...... , ........ , . , . , .. , ... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1537
:}·l Baun1,voll0. .. , . . . . . . . . . . . . . . . .......................... , . , , . , .......... , . . . . . 1538
:>Ü Z1'.llwollc (synthetische und künstliche Spinnfasern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1540
f>7 Andern pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen . . . . . . . . . . . 1542
:i8 T!'.ppiehc und Tapisserien; Samt, Pliisch, Schlingengewebe und Chenillegewebe; Bänder;
Posamenticrwa.ren; Tiille, geknüpfte Netzstoffe; Spitzen; Stickereien . . . . . . . . . . . . . . . . . 1543
:i!I Watte und Filze; Tauwerk und andere Seilerw'iren; Spezialgewebe, getränkte oder
besfrichcnf~ G0.wd1e; Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen . . . . . . . . . . 1546
GO GewirkP ........................ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1549
(iJ Bcldeiclung und Bekleidungszubehör, aus Spinnstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1551
(i:2 Andere fertiggestellte ·waren aus Spinnstoffen ............ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1553
(i:l /\ltw;1!'en; Lumpen.................................... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1554
Abschnitt XII
Schuhe; Kopfbedeckungen; Regen- und Sonnenschirme; künstliche
Blumen und Waren aus Menschenhaaren; Fächer
64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1556
6:) Kopfbedeckungen und Teile davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1557
fi(i Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon .. , . 1559
t>7 Zugerichtete Federn und Daunen und ,v aren aus Federn oder Daunen; künstliche
Blumen; ·vvaren aus Menschenhaaren; Fächer , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1560
Abschnitt XIII
Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen
Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
(jS Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen .......... . 1562
f)!) I{eramische Waren ............................. , ............................. . 1565
70 Glas und Glai:i\varen ...... , .. , ................................................. . 1567
Abschnitt XIV
Echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine und dergleichen, Edelmetalle,
Edelmctallplattierungen, Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen
71 Echte Pcdcn, E(lclstcine. Schmucksteine und dergleichen, Edelmetalle, Edelmetallplattie-
rnngen, Waren daraus; Phantasieschmuck ............. , .... , .......... , ..... , . . . . . 1572
72 l\Iiinzcn .................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1575
Abschnitt XV
Unedle Metalle und Waren daraus
73 Eisen und Stahl ..................... , ........................................ . 1579
74 Kupfer ....................................................................... . 1602
75 Nickel ....................................................................... . 1605
76 Aluminium ............................................................... , ... . 1607
77 Magnesium, BerylJium (Glucinium) .. , ..................... , .. , .... , ............ . 1609
78 Blei .................................•........................................ 1610
79 Zink ................................................. ,, .... , .. ·,···,·,····,··• 1611
80 Zinn ...................... ·................................................... . 1612
81 Andere unedle Metalle .............................. , ..........................• 1613
82 Werkzeuge; Messerschmiedewaren und Eßbestecke, aus unedlen Metallen .....•...... 1615
83 Verschiedene Waren aus unedlen Metallen ....................................... . 1618
1402 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Kapitel Abschnitt XVI Seite
Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; elektrotechnische Waren
84 Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte . :. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1623
85 Elekti-otcclrnischc Maschinen, Apparate und Geräte sowie andere elektrotechnische Waren 1633
Abschnitt XVII
Beförderungsmittel
86 Schienenfahrzeuge; ortsfestes Gleismaterial; nichtelektrische mechanische Signalvorrich-
tungen für Verkehrswege ................................ : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1638
87 Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene
Landfahrzeuge .............................. , ............ , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1639
88 Luftfal11·zcuge .. , ....... , . , .. , ............................ , ... , . . . . . . . . . . . . . . . . 1641
89 WasserJ'aln·zcnge und schwimmende Vorrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1642
Abschnitt XVIII
Optische, photographische und kinematographische Instrumente, Apparate
und Geräte; Mcß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, -apparate und
-gerätc; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte;
Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Tonaufnahme- und
Tonwiedergabegeräte
90 Optische, photographische und kinematographische Instrumente, Apparate und Geräte;
Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, -apparate und -geräte; medizinische und chirur-
gische Instrumente, Apparate und Geräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1644
91 Uhrmacherwarcn ............................................. , . . . . . . . . . . . . . . . . . 1649
92 Musikinstrumente; Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte; Teile und Zubehör für
diese Instrumente und Geräte ...... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1651
Abschnitt XIX
Waffen und Munition; Teile davon
93 Waffen und Munition; Teile davon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1654
Abschnitt XX
Verschiedene Waren
94 Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und ähnliche Waren 1658
95 Bearbeitete Schnitz- und Formstoffe; Waren aus Schnitz- und Formstoffen . . . . . . . . . . . . 1660
96 Besen, Bürsten, Pinsel, Staubwedel, Puderquasten und Siebwaren ............. , , , . , • • 1662
97 Spielzeug, Spiele, Scherzartikel und Sportgeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . • . . • . 1663
98 Verschiedene Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • . . 1665
Abschnitt XXI
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
99 Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten ..••••.....•.• , • , •....••••.. , • 1670
Nr. 53 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1403
Abschnitt I
Lebende Tiere und Waren tierischen
Ursprungs
1404 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 1
Lebende Tiere
Vorschrift
Zu Kapitel 1 gehö,·cn alle lebenden Tiere, ausgenommen Fische. Krebstiere. Weich-
tiere und Mikrobenkulturen.
01.01 Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend:
A - Haustiere:
1 - Pferde:
a - Saugfohlen, die der Mutter folgen, sofern die Mutterstute im
tragenden Zustand ins Ausland verbracht und nachweislich
nach dem Abfohlen dort wieder gedeckt worden ist .... '. .... . frei
b - andere .............................................. . 20
2 - Esel frei
3 - andere 10
B - andere frei
Anmerkungen
1. Pferde (Abs. A - 1 - b) zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundes-
regierung ................................................................ . frei
2. Pferde (Abs. A - 1 - b) zum Schlachten unter Zollsicherung ..................... . 10
01.02 Rinder ( einschließlich Büffel), lebend:
A - Hausrinder:
1 - Kälber ................................................ . 15
2 - andere 20
B - andere frei
Anmerkungen
1. Als Kälber (Abs. A - 1) gelten Hausrinder mit einem Lebendgewicht von 125 kg oder
weniger.
2. Hausrinder (Abs. A) zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundes-
regierung ................................................................ . frei
3. Hausrinder (Abs. A) zum Schlachten unter Zollsicherung, vom 1. April bis 30. Juni 7
Dieser Zollsatz ist auch auf Veredelungsgut in den Fällen des § 60 des Zoll-
gesetzes vom 20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 529) anzuwenden, wenn die Ab-
fertigung des unveredelten Zollguts zum Zollveredelungsverkehr in der bezeichneten
Zeit beantragt wird.
4. Färsen und Kühe (aus Abs. A) zum Schlachten unter Zollsicherung, vom 1. Juli bis
31. Miirz .................................. ·............................... . 10
Dieser Zollsatz ist auch auf Veredelungsgut in den Fällen des § 60 des Zoll-
gesetzes vom W. März 1!)39 (Reichsgesetzbl. I S. 529) anzuwenden, wenn die Ab-
fertigung des unveredelten Zollguts zum Zollveredelungsverkehr in der bezeichneten
Zeit beantragt wird.
5. Hausrinder der Höhenrassen Montafoner Braunvieh, Fleckvieh und Pinzgauer (aus-
genommen junge Bullen) zur mindestens einjährigen Verwendung als Nutzvieh in
ein und demselben Betrieb im Verbreitungsgebiet der bezeichneten Höhenrassen
gegen Vorlage
a) eines Zeugnisses einer Stelle des Ursprungslandes über den Ursprung, die Rasse
und di~ Eignung als Nutzvieh,
b) eines Zeugnisses des zuständigen beamteten Tierarztes des Ursprungslandes über
die Tbc- und /\ bortus-Bang-Freiheit und
c) eines im Rahmen des nachstehenden Zollkontingents erteilten Kontingentscheines
einer Oberfinanzdirektion
unter Zollsicherung ....................................................... . 6
Form und Inhalt der Zeugnisse nach a) sowie die zur Ausstellung der Zeugnisse
befugte Stelle müssen von der Bundesregierung mit der Regierung des Ursprungs-
landes vereinbart sein.
Form und Inhalt der Zeugnisse nach b) müssen von der Bundesregierung mit der
Regierung des Ursprungslandes vereinbart sein.
Das Zollkontingent nach c) beträgt jährlich in der Zeit vom 1. August bis 31. Juli
5000 Rinder. Vom 1. August bis 30. November dürfen Kontingentscheine für höch-
stens 3500 Rinder ausgestellt werden. Die Oberfinanzdirektion erteilt einen Kon-
tingentschein nur, wenn der Antragsteller eine schriftliche Befürwortung der für den
vorgesehenen Verwendungsbetrieb zuständigen obersten landwirtschaftlichen Landes-
behörde vorlegt.
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1405
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Waren bezei chn ung tarif- zeit-
mäßig weilig
01.03 Schweine, lebend:
A - Hausschweine:
1 - im Stückgewicht von mehr als 35 kg 15 8
2 - andere 15
I3 - andere ................................................... . frei
Anmerkung
IIausschwcinc (Abs. A) zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundes-
regierung .................................... • .. • • • • • • • · • • · • · · · · · · · · · · · · · · · · frei
01.04 Schafe und Ziegen, lebend:
A - Haustiere:
1 - Schafe ................................................ . 15
2 - Ziegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Anmerkung
Schafe (Abs. A - 1) zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung frei
01.05 Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend 10
Anmerkung
Hausgeflügel zu Zuchtz~ecken, nach näherer Anordnung der Bundesregierung ...... . frei
01.06 Andere Tiere, lebend:
A-Tauben:
1 - Brieftauben ............................................ . frei
2 - andere 10
B - Hauskaninchen ............................................ . 10
C - andere .................................................... frei
Anmerkung
Tauben (Abs. A - 2) und Hauskaninchen (Abs. B) zu Zuchtzwecken, nach näherer
Anordnung der Bundesregierung .............................................. . frei
1406 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 2
Fleisch und genießbarer Schlachtabfall
Vorschrift
Zu Kapitel 2 gehön:n nicht:
a) Waren der in 1fon Tarifnm. 0~.01, 02.02, 02.03, 02.04 und 02.06 erfaßten Art,
ungenießbar;
b) Diirmc, Blasen und Magen von Tieren (Tarifnr. 05.04) sowie Tierblut der Tarifnr.
ürUf);
c) ticl'iscl1P Fette, ausgenommen Waren der Tarifnr. 02.05, (Kapitel 15).
02.01 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall von den in den Tarifnrn. 01.01 bis
01.04 genannten Tieren, frisch, gekühlt oder gefroren:
A - Fleisch:
1 - von Schweinen .......................................... . 25
von 1-Iausschweinen ................................................ . 16
von Wildsclnveinen ................................................ . 10
2 - von Rindern:
a - gefroren ............................................ . 20 10
b - anderes ............................................. . 20
;{ - von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln ............... . 25
4 - von anderen Tieren ..................................... . 20
B - genießbarer Schlachtabfall .................................. . 20
von Schweinen oder Rindern:
Lebern ....................................................... • • • • • • • 5
anderer ..................................... -. . ; .......... , .......... . 10
Anmerkung .
Waren des Absatzes B zur industriellen Herstellung von Waren des Kapitels 30 unter
Zollsicherung .............................................................. . frei
02.02 Hausgeflügel, nicht lebend, und genießbarer Schlachtabfall hiervon ( aus-
genommen Lebern), frisch~ gekühlt oder gefroren ................... . 20
02.03 Geflügellebcrn, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake ..... . 20
Lnbern von Gänsen oder Enten ............................................. . 18
andere .................................................................. . 13
02.04 Anderes Fleisch und anderer genießbarer Schlachtabfall, frisch, gekühlt
oder gcfroren ................................................. . 20
von Wild (einsch°Iießlich Wildgeflügel) ..................................... . 10
Anmerkung
Genießbarer Schlachtabfall zur industriellen Herstellung von Waren des Kapitels 30
unter Zollsicherung ......................................................... . frei
02.05 Schweinespeck sowie Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgepreßt
noch ausgeschmolzen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake,
getrocknet oder geräuchert, ausgenommen Schweinespeck mit mageren
Teilen ( durchwachsener Schweinespeck):
A - Schweinespeck:
1 - frisch, gekühlt, gefroren oder nur gesalzen ................. . 25 10
2 - anderer ................................................ . 25
B - andere:
1 - frisch, gekühlt öder gefroren .............................. . 25 18
2 - andere ................................................ . 25
02.06 Fleisch und genießbarer Schlacht~bfalJ aller Art ( ausgenommen Geflügel-
lebern), gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert:
A- Fleisch:
1 - von Schweinen:
a - durchwachsener Schweinespeck, nur gesalzen ............. . 30 21
b - anderes ............................................. . 30
2 - von anderen Tieren ...................................... . 25
B - genießbarer Schlachtabfall:
1 - von Schweinen ......................................... . 30
2 - von anderen 1"'ieren ...................................... . 25
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1407
Zollsatz
Tarif- 6/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mä,ßig weilig
Kapitel 3
Fische, Krebstiere und \Veichtiere
Vorschriften
1. Zu Kapitel 3 gehören nicht:
a) Mccrcssiiugeticre (Tarifnr. 01.06) und ihr Fleisch (Tarifnr. 02,04 oder 02.06);
b) Fische, Iüebstiern und Weichtiere, nicht lebend, ungenießbar (Kapitel 5);
c) l{aviar und Kaviar·ersatz (Tarifnr, 16.04).
2. Zu den Fischen im Sinne des Kapitels 3 gehören auch Fischlebern, genießbarer
Fischrogen und genic13bare Fischmilch.
03.01 Fische, frisch (lebend oder nicht lebend), gekühlt oder gefroren:
A - Süßwasserfische:
1 - J,achse .................... •............................ . 15
2 - ]?orellen ............................................... . 25
3 - Aale .................................................. . 15
vom 1. Oktober bis 31. Oktober ...................................... . 3
vom 1. Januar bis 30. April ......... ,................................ . frei
4 - Karpfen ............................................... . 15
5 - andere ................................................ . 15 5
B - Seefische:
1 - Filets .................................................. . 15 5
2 - andere:
a - Heringe ............................................. . 5
b - Sprotten ............................................ . frei
c - andere .............................................. . 10
Schellfisch, Lengfisch, Rotbarsch, Heilbutt und Kabeljau (Dorsch), vom
1. August bis 31. Dezember ..................................... . frei
Seelachs, vom 1. Januar bis letzten Februar und vom 1. August bis
31. Dezember ............................................ , . , , , . frei
Schollen und Flundern .......................................... . 6
Anmerkungen
1. Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch ...................................... . frei
2. Zierfische, lebend ............................... , ......................... . frei
a Fischbrut (z. B. lebende Aale mit einer Länge bis zu 10 cm) .................... . frei
03.02 Fische, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert:
A - gesalzen, in Salzlake oder getrocknet:
1 - Filets ................................................. . 15
2 - andere ................................................ . 12
B - geräuchert:
1 - Heringe ............................................... . 20 18
2 - andere ................................................ . 20
Anmerkung
Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch ........................................ . 12
03.03 Krebstiere und Weichtiere (auch ohne Panzer oder Schale), frisch (lebend
oder nicht lebend), gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salz-
lake; Krebstiere in ihrem Panzer, nur in Wasser gekocht:
A - Krebstiere:
1 - Langusten und Hummern ................................. . 40 25
2 - andere ................................................. . 35 30
D - Weichtiere:
1 - Austern:
a - Setzlinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
b - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 frei
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
1408 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0; 0 des 'Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 4
Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig
Vorschriften
1. Als Milch gelten Vollmilch, Magermilch, Buttermilch, Molke, saure Milch, Kefir,
Joghurt und andere durch ähnliche Verfahren fermentierte Milch.
2. Das Pasteurisieren, Sterilisieren oder Peptonisieren von Milch und Rahm gilt nicht
als HaltbarmachPn im Sinne der Tarifnr. 04.02.
04.01 Milch und Rahm, frisch, weder eingedickt noch gezuckert ........... . 25
04.02 Milch und Rahm, haltbar gemacht, eingedickt oder gezuckert:
A - fest ................................................. • • • • • • 25
B - andere .................................................... . 35
eingedickt, nicht gezuckert .............................................. . 30
04.03 Butter ................................................ • • • • • • • · 25
04.04 Käse und Quark ............................................... . 30
04.05 Vogeleier und Eigelb, frisch, haltbar gemacht, getrocknet oder gezuckert:
A - Eier in der Schale ......................................... . 15
vom 1. September bis 15. Februar ........................................ . 5
B - Eier ohne Schale (Vollei), Eigelb:
1 - genießbar:
a - getrocknet ........................................... . 10 frei
b - andere .............................................. . 10
2 - ungenießbar oder unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht ..... . frei
Anmerkung
Genießbares flüssiges Eigelb, haltbar gemacht, nicht gezuckert (aus Abs. B - 1 - b), zm
industriellen Herstdl ung von Waren der Tarifnr. H).03 unter Zollsicherung ........ . frei
04.06 Natürlicher Honig ............................................. . 40
Anmerkung
Honig in Einfuhrmengen von jeweils mehr als 1000 kg zur industriellen Herstellung
von Honig- oder Lebkuchen aus Tarifnr. 19.08 unter Zollsicherung . : ............. . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1409
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- l zeit-
mäßig I weilig
Kapitel 5
Andere Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt
noch inbegriffen
Vorschriften
l. Zu Kapitel 5 gehören nicht:
a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze
oder geteilte Därme, Blasen und Magen von Tieren);
b) Häute, Felle. und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Tarifnrn. 05.05, 05.06 und
05.07, (Kapitel 41 oder 43);
c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Roßhaar und Roßhaarabfälle,
(Abschnitt XI);
d) Borsten von Hausschweinen oder "\Vildschweinen sowie Tierhaare, wenn sie
. Pinselköpfe sind (Tarifnr. 00.03).
2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh
(Tarifnr. 05.01).
3. Im ganzen Zolltarif gelten als Elfenbein Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder
Hauern des Elefanten, des Mammuts, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns
oder des Wildschweines sowie alle Tierzähne.
4. Im ganzen Zolltarif gelten als Roßhaar die Haare aus Mähne oder Schweif der
Tiere von Art der Pferde oder Rinder.
05.01 Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von
Menschenhaar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
05.02 Borsten von Hausschwetnen oder Wildschweinen; Dachshaare und
andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Ab-
fälle dieser Borsten oder Haare . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
05.03 Roßhaar und Roßhaarabfälle, auch auf Unterlagen aus anderen Stoffen:
A - nicht gekrollt:
1 - roh, auch gewaschen, gekocht oder entfettet ................. . . frei
2 - andere ................................................. . 2 1
B- andere .................................................... . 3 2
05.04 Därme, Blasen und Magen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder ge-
teilt ......................................................... . 5
05.05 Abfälle von Fischen ........................................... . frei
05.06 Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle ungegerbter
Häute oder Felle ............................................. ·.. frei
05.07 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn,
auch ohne Spule, Federn, bei denen der erhabene Teil des Kieles ent-
fernt ist, Federn, gespalten, Federkiele und -spulen, Daunen, Schleiß
und Federfahnen ( durch einen Teil des Kieles zusammengehalten, auch
beschnitten), roh, gereinigt, desinfiziert oder zur Haltbarmachung be-
handelt:
A- Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen . . 10
B - Federn, auch ohne Spule, Federn, bei denen der erhabene Teil des
Kieles entfernt ist, Federn, gespalten, Schleiß sowie Federfahnen
(durch einen Teil des Kieles zusammengehalten, auch beschnitten)
und Daunen:
1 - roh, auch Altfedern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - andere: '
a - Bettfedern und Daunen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 6
b- andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
C - Federkiele und -spulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
1410 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer War~nbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig I weilig
05.08 Knochen und Stirnbcinzapfen, roh, entfettet oder einfach bearbeitet ( aber
nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder auch entleimt; Mehl und
Abfälle dieser Stoffe:
A - Knochenmehl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
05.09 Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach
bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, einschließlich Abfälle und Mehl;
Fischbein, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, ein-
schließlich Bartenfransen und Abfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
05.10 Elfenbein, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl
und Abfälle von Elfenbein. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
05.11 Schildpatt (Panzer, Platten), roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zu-
geschnitten; Klauen und _Schildpattabfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
05.12 Korallen und dergleichen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiter
verarbeitet; Schalen von Weichtieren, roh oder einfach bearbeitet, aber
nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle von Weichtierschalen . . . . . . . . . . frei
05.13 Meerschwämme:
A - roh, auch gewaschen oder beschnitten frei
B - andere 15 12
05.14 Amber, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden und Galle, auch ge-
trocknet; tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet
werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig halt-
bar gemacht ............................................ -. ..... . frei
05.15 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen;
nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar:
A - nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar:
1 - Kleinfische bis zu 6 cm Länge, getrocknet ................... . 20
2 - Garnelen, getrocknet .................................... . 20
3 - andere frei
B - Fischrogen, ungenießbar:
1 - lebende befruchtete Eier ................................. . 15
2 - andere frei
C - andere frei
Anmerkung
Lebende befruchtete Eier (Abs. B - 1) zu Zuchtzwecken, nach näherer Anordnung der
Bundesregierung ............................................................ . fr.ei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1411
Abschnitt II
Waren pflanzlichen Ursprungs
1412 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/ 0 des Wer'tes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mtißig weil ig
Kapitel 6
Lebende Pflanzen und W arcn des Blumenhandels
Vorschriften
l. Zu Kapitel G gcliiircn nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baum-
schulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu
Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten und Knoblauch
(Kapitel 7).
~- Sträuße, BlumenldSrbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk
usw. der Tarifnrn. 06.03 oder OG.04 tarifiert. Zutaten aus anderen Stoffen bieiben
außer Betracht.
06.01 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im
Wachstum oder in Blüte:
A - ruhend ................................................... . 15
B - andere 35
Orchideen:
nicht in Blüte ....................................................... . 20
in Blüte .......................................................... , , , 30
Hyazinthen, Narzissen und Tulpen ....................................... . 30
andere ........................................................ ·....... . 13
06.02 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln, einschließlich Stecklinge und
Edelreiser:
A - Stecklinge, unrewurzelt, und Edelreiser ....................... . 15
Rebcnp f ropfreiscr ..................................................... . frei
B - andere
1 - !{eben ................................................. . frei
2 - Rosen:
a - Unterlagen für Edelrosen ............................. . 20
b - andere .............................................. . 30 25
3 - andere 25 20
06.03 Blüten und Blütenkn()spen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken,
frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet:
A - frisch .................................................... . 35
vom 1. Juni bis 30. Septem her ........................................... . 30
13 - andere ................................................... . 35 30
06.04 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, Gräser, Moose und
Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, ge-
färbt, imprägniert oder anders bearbeitet, ausgenommen Blüten u°'d
Illütcnlmospcn der Tarifnr. 06.03:
A - frisch, getrocknet, auch geschwefelt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere .................................................... 35 25
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1413
Zollsatz
Tarif- Of.o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 7
Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken
verwendet werden
Vorschrift
Als Gemüse und Küchenkräuter im Sinne der Tarifnrn. 07.01 bis 07.04 gelten auch
genießbare Pilze sowie Trüffeln, Oliven, Kapern, Tomaten, Kartoffeln, Rote Rüben,
Gurken, Kürbisse, Auberginen, Gemüsepaprika (Capsicum grossum, ohne brennenden
Geschmack), Fenchel, Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse, Majoran, Meerrettich und
Knoblauch.
Zu Tarifnr. 07.04 gehören jedoch nicht:
a) trockene ausgelöste Hülsenfrüchte (Tarifnr. 07.05);
b) Gemüsepaprika (Capsicum grossum, ohne brennenden Geschmack), gemahlen
(Tarifnr. 0!>.04);
c) Mehl von Hülsenfrüchten der Tarifnr. 07.05 (Tarifnr. 11.03);
d) Mdil, Grieß und Flocken von Kartoffeln (Tarifnr. 11.05).
07.01 Gemüse und Küchenkräuter, frisch ode,r gekühlt:
A - Pilze:
1 - Champignons ........................................... . 35 30
2 - and0re ................................................. 10 7
B - Trüffeln ................................................ • , . 35 10
C - Oliven und Kapern ........ , ............... , ................ . 30 frei
D - Tomaten ......................................... : ...... •, • 35
min-
destens
für 100kg
IODM
vom 11. August bis 31. Oktober 22
min-
destens
für 100kg
6DM
E - Speisezwiebeln, Schalotten und Knoblauch ..................... . 20
min-
destens
für 100kg
6DM
Knoblauch 5
F - Kartoffeln 35
vom 1. Juli bis 31. Juli ................................................. . 30
Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 15 Mai ................................. . 10
G - Spargel 25
min-
destens
fiir 100kg
25DM
vom 1. April bis 30. Juni 18
min-
destens
für 100 kg
15DM
H - Artischocken 25 5
I - Kohl:
1 - Blumenkohl 25
min-
destens
für 100 kg
12DM
vom 1. Dezember bis 30. Apri_l ....................................... . 5
1414 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(()': 01)
2 - Rosenkohl 20
3 - Wirsingkohl, Weißkohl und Rotkohl ....................... . 30
min-
destens
für 100 kg
5DM
Weißkohl und Rotkohl ............................................. . 25
min-
destens
für 100kg
4,50DM
4 - anderer 30 27
K - Salate:
1 - Kopfsalat 30
min-
destens
für 100kg
12DM
2 - Endivie und Kochsalat ................................... . 20
min-
destens
für 100kg
lODM
Endivie, vom 1. Januar bis 30. April 10
Kochsalat:
vom 1. Januar bis 31. Juli 13
min-
destens
für 100kg
2DM
vom 1. August bis 31. Dezember ................................... . 18
min-
destens
für 100kg
5DM
3 - andere ................................................. . 20
Chicorce ......................................................... . 10
L - Spinat .................................................... . 20
min-
destens
für 100kg
lODM
vom 16. Dezember bis 15. Februar .................................... . 10
-M - Karotten, Speisemöhren, Rote Rüben, Mairüben, Herbstrüben,
Schwarzwurzeln, Rettiche, Radieschen, Wurzelpetersilie, Meerrettich
und Knollensellerie, auch mit Kraut:
1 - Karotten und Speisemöhren .............................. . 25
min-
destens
für 100kg
SDM
2 - andere ................................................. . 25
N - Hülsengemüse ............................................. . 25
min-
destens
für 100kg
12DM
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1415
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig , weilig
1
(07.01)
0 - Gurken, Kürbisse und Auberginen:
1 - Gurken ..................... , .......................... . 30
min-
destens
für 100kg
lSDM
vom 16. Mai bis 31. Oktober:
in der Sortierung je 1 kg:
von 40 oder mehr Stück 10
min-
destens
für 100kg
4DM
von 7 bis 39 Stück . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
min-
destens
für 100kg
4DM
2 - andere ................................................. . 30 10
P - andere 30
Gemüsepaprika ........................................................ . 10
Rhabarber· ............................................................ . 2C}
Anmerkungen
L Kartoffeln (Abs. F) zur industriellen Herstellung von Waren der Tarifnr. 11.05
oder von Stärke aus Tarifnr. 11.08 unter Zollsicherung ........................ . frei
2. Speisezwiebeln (aus Abs. E) zur industriellen Herstellung von gepulverten oder
sonst zerldcinerten Trockenzwiebeln aus Tarifnr. 07.04 unter Zollsicherung frei
07.02 Gemüse und Küchenkräuter, gekocht oder nicht, gefroren .. , ......... . 35 30
07.03 Gemüse und Küchenkräuter, zur vorläufigen Haltharmachung in Salzlake
ode,r in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt, jedoch
nicht zum unmittelbaren Genuß besonders zubereitet:
A - Oliven und Kapern ......................................... . 30 5
13 - To1naten .............. , ................................... . 25 8
(~ - Spe_isezwiebeln ............................................ . 20 8
D - Gurken ................................................... . 30 10
E - andere .................. , ............. ; ................... . 35 10
07.04 Gemüse und Kiichenkräuter, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben
geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, aber nicht weiter zubereitet:
A - ganz, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten:
1 - Trüffeln ............................................... . 35 30
2 - Kartoffeln ............................................. . 15
3 - Pilze 35 15
4 -Tomaten 35 25
5 - andere, auch Mischgemüse ................................ . 35 30
B - andere ............ _. ...................................... . 25
07.05 Trockene ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert:
A - in Packungen mit einem Gewicht von 1 :4:g oder weniger ......... . 25
1416 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0 /o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
(07.0f>) B - andere:
1 - Bohnen 10
2 - Erbsen:
a - Kichererbsen 5
b - andere:
1 - ungcschält ....................................... . 15
2 - andere ........................................... . 20
3 - Linsen 5 frei
4 - andere 10
Anmerkungen
l. Erbsen des Absatzes B - '2 - b - 1, zur industriellen Herstellung von Waren der
Tari fnr. 21.0G oder von glasierten Schälerbsen unter Zollsicherung .............. . frei
'2 Bohnen des Absatzes B - 1 und Erbsen des Absatzes B - 2 - b - 1, ausgenommen Ein-
zelsendungen mit einem Gewicht der Sendung von weniger als 25 kg, auf Grund von
Vennehrnngsverträgen eingeführt, nach näherer Anordnung der Bundesregierung .. frei
07.06 W urzcln oder Knollen von Manihot, Maranta und Salep, Topinambur,
süße Kartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an
Stärke oder Inulin, auch getrocknet oder in Stücken; Mark des Sago-
baumes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1417
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tari f- zeit-
rnäßig weilig
Kapitel 8
Genießbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen
Vorschriften
1. Ungenießbare Früchte gehören nicht zu Kapitel 8.
2. Gekühlte Früchte werden wie frische Früchte tarifiP-rt.
08.01 Datteln, Bananen, Ananas, Mangofrüchte 1 Mangostanfrüchte, Avocato-
früchte, Guaven, Kokosnüsse, Paranüsse, Kaschu-Nüsse, frisch oder
getrocknet, auch ohne Schalen:
A-Ananas ................................................... . 20 frei
B - andere ................................................ • • • • 10 frei
08.02 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet:
A - Pomeranzen, Pampelmusen, Grapefruits und Zedratfrüchte ....... . 16 5
B - Zitronen ...................................... • • • • • • • · · · · · · 16 frei
C - andere ................................................... . 16 10
08.03 Feigen, frisch oder getrocknet ................................... . 10 frei
08.04 Weintrauben, frisch oder getrocknet:
A - frisch:
1 - Tafeltrauben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
min-
destens
für 100 kg
30DM
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
min-
destens
für 100 kg
30D1\:I
B - getrocknet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
08.05 Schalenfrüchte (ausgenommen solche der Tarifnr. 08.01), frisch oder ge-
trocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet .................. . 10
Walnüsse ........................................................... • • • • • 3
andere .................................................................. . frei
08.06 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch:
A - Apfel:
1 - Mostäpfel, lose geschüttet ohne Zwischenlagen 25
min-
destens
für 100 kg
9DM
vom 1. Mai bis 15. August ........................................... . 7
min-
destens
für 100kg
2DM
2 - andere ................................................ . 25
min-
destens
für 100 kg
9DM
vom 1. Mai bis 15. August ........................................... . 7
min-
destens
für 100kg
2DM
1418 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
B - Birnen:
1 ·· Mostbirncn, lose geschüttet ohne Zwischenlagen ............. . 20
min-
destens
für 100kg
3DM
2 - andere 20
min-
destens
für 100 kg
SDM
C - Quitten .................................................. : . 10
08.07 Steinobst, frisch:
A - Aprikosen ................................................ . 10
min-
destens
für 100kg
SDM
B - Pfirsiche ................................................. . 15
min-
destens
für 100kg
15DM ··
C - Kirschen 20
min-
destens
für 100kg
lODM
D - Pflaun1en ................................................. . 20
min-
destens
für 100kg
lODM
E - anderes 20
08.08 Beeren, frisch:
A - Erdbeeren 20 18
min- min-
destens destens
für 100kg für 100kg
20DM 12DM
B - Johannisbeeren und Himbeeren:
1 - schwarze Johannisbeeren ................................. . 5
2 - andere ................................................ . 20
C - Preiselbeeren und Heidelbeeren .............................. . 10
D - andere ................................................... . 20
08.09 Andere Früchte, frisch ......................................... . 20 15
08.10 Früchte, gekocht oder nicht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker ....... . 35 30
Anmerkung
Waren der Tarifnr. 08.10 zur industriellen Verarbeitung unter Zollsicherung ....... . 10 5
08.11 Früchte, zur vorläufigen Haltbarmachung in Salzlake oder in Wasser mit
einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt, jedoch nicht zum unmittel-
baren Genuß besonders zubereitet ................................ . 10 5
08.12 Früchte (ausgenommen solche der Tarifnrn. 08.01 bis 08.05), getrocknet 10
Aprikosen und Pfirsiche ................................................... . 3
andere, ausgenommen Pflaumen ............................................. . 5
08.13 Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen, frisch, gefroren, getrocknet
oder zur vorläufigen Haltbarmachung in Salzlake oder in Wasser mit
einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegt ....................... . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1419
Zollsatz
Tarif- für 100 kg
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 9
Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
Vorschriften
1. Miteinander vermisehte Waren der Tarifnrn. 09.04 bis 09.10 werden wie folgt
tarifiert:
a) miteinander vermischte Waren einer Tarifnummer bleiben in dieser Tarif-
·nummer;
b) miteinander vermischte Waren verschiedener Tarifnummern gehören zu Tarif-
nr. 09.10.
Waren der Tarifnrn. 09.04 bis 09.10 (einschließlich der vorstehend unter a und b
bezeichneten Gemische), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, voraus-
gesetzt, daß derartige Gemische den Charakter der Waren dieser Tarifnummern
behalten haben; andernfalls sind diese Gemische von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie
gehören zu Tarifnr. '.H.04, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind.
2. Zu Kapitel 9 gehören nicht:
a) Gemüsepaprika (Capsicum grossum, ohne brennenden Geschmack), ungemahlen
(Kapitel 7);
b) Kubehenpfeffer (Piper cubeba) (Tarifnr. 12.07).
09.01 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und -häutchen;
Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee:
A- Kaffee:
1 - nicht geröstet:
a - mit einem Koffeingehalt von mehr als 0,2 Gewichtshundert-
teilen 160DM
b - mit einem Koffeingehalt von 0,2 Gewichtshundertteilen oder
weniger ............................................ . 300DM
2- anderer ............................................... . 300DM
B - Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen ............................ . lDM
... C - Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee 300DM
09.02 Tee:
A- in Packungen mit einem Gewicht von 5 kg oder weniger 500DM
B- anderer 350DM
Zollsatz
8/o des Wertes
09.03 Mate ........................................................ . 20
09.04 Pfeffer der Gattung »Piper«; Früchte der Gattungen »Capsicum« und
»Pimenta«:
A- Pfeffer der Gattung Piper:
1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert ..................... . 25
2- anderer ............................................... . 35
B- Früchte der Gattung Capsicum:
1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert ..................... . 15
min-
destens
FürlOOkg
50DM
2- andere ................................................. 25
min-
·destens
fürlOOkg
75DM
1420 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(09.04) C - Früchte der Gattung Pimenta:
1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert 15
min-
destens
für 100kg
75DM
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
min-
destens
f'ür 100kg
115DM
09.05 Vanille:
A - weder gemahlen noch sonst zerkleinert 15
min-
destens
für 100kg
150DM
13 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
min-
destens
für 100kg
225DM
09.06 Zimt und Zimtblüten:
A - nicht gemahlen ............................................ . 25
B - andere .................................................... . 35
09.07 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele:
A - weder gemahlen noch sonst zerkleinert, ....................... : 15
min-
destens
für 100kg
75DM
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
min-
destens
für 100kg
115DM
09.08 Muskatnüsse, Muskatbliite und Kardamomen:
A - Muskatnüsse und Muskatblüte:
1 - nicht _gemahlen .......................................... . 25
2 - andere ................................................. . 35
ß - Kardamomen :
1 - nicht gemahlen .......................................... . 25
2 - andere ................................................. . 35
09.09 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kümmel- und Wacholderfrüchte:
A - Anis-, Fenchel- und Korianderfrüchte:
1 - ganz, auch Teilfrüchte ................................... . 10
min-
destens
für 100 kg
4DM
2 - andere ................................................. . 15
min-
destens
für 100kg
30DM
B - Kümmelfrüchte:
1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert 10
min-
destens
für 100kg
20DM
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1421
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
(09.00)
2 - andere ................................................. . 15
min-
destens
für 100kg
30DM
C - Sternanisfrüchte:
1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert 10
min-
destens
für 100 kg
150DM
2 - andere ................................................. . 15
min-
destens
für 100kg
225DM
D - Wacholderfrüchte:
1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert 10
min-
destens
für 100kg
8DM
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
min-
destens
für 100 k~
lODM'.)
09.10 Thymian, Lorbeerblätter und Safran; andere Gewürze:
A - 'Thymian . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Lorbeerblätter ............................................. . 15
min-
destens
für 100 kg
75 Dlvl
C - Safran:
1 - ganz, auch zerbrochen ................................... . 15
min-
destens
für 100 kg
lO0DM
2 - anderer ................................................ . 25
min-
destens
für 100 kg
150DM
D- Ingwer:
1 - ganz, gebrochen oder in Scheiben ........................... . 15
min-
destens
für 100 kg
75DM
2 - anderer • • • • •. • e. • e. • ;ij e e e • e II II e Oe e e • e e e • • e • e e e e e e • e e e • e e e e e
25
min-
destens
für 100 kg
E - andere Gewürze: 115Dl\1
1 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert ..................... . 25
2 - andere ................................................ . 30
A n m e r k u n g zu den Ta r i fn r n. 09.04 bis 09. 10
Waren der Tarifnrn. 09.04 bis 0!J.10 zur industriellen Herstellung von terpenhaltigen
ätherischen Oien und von Resinoiden aus Tarifnr. 33 01 bei Vernichtung der Abfälle
und Rückstände unter Zollsicherung ...................••.••.•.•................ frei
1422 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 10
Getreide
Vorschrift
Goschiiltc, geschliffene oder anders bearbeitete Getreidekörner gehören nicht zu
Kapitel 10. Enthülster, geschliffener oder glasierter Reis und Bruchreis bleiben je-
doch in Tarifnr. 10 06.
10.01 W cizcn und Mengkorn ......................................... . 20 frei
Anmerkung
~cizen zm industriellen Herstellung von Stärke aus Tarifnr. 11.08 unter Zoll-
s1chcrung ........................................... , . , , .... • • • • • · • • • · • · · · · • frei
10.02 Roggen 20 frei
10.03 Gerste frei
10.04 Hafer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
10.05 Mais . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
10.06 Reis:
A - in der Strohhülse 5
B - enthülst:
1 - nicht geschliffen ......................................... . frei
2 - geschliffen, auch glasiert ................................. . 25
Anmerkung
Reis zur industriellen P Jrstellung von Stärke aus. Tarifnr. 11.08, Quellmehl aus
Tal'i fnr. 19.02 oder Waren der Tarifnr. 21.05 unter Zollsicherung ................. . frei
10.07 Buchweizen, Hirse aller Art und Kanariensaat; anderes Getreide . . . . . . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1423
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Waren be zeichn ung
tari f- 'I zeit-
mäf3ig weilig
Kapitel 11
Müllereierzeugnisse; Malz; Stärke; Kleber; Inulin
Vorschrift
Zu Kapitel ] 1 gehören nicht:
a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Tarifnr. 09.01
oder 21.01);
b) Mehl, aufbereitet (z. Il. durch Wärmebehandlung) zur Ernährung von Kindern oder
zum Diiitgebrauch (Tarifnr. 19.02) - jedoch bleibt Mehl, das nur zur Verbesserung
seiner Backfähigkeit mit Wärme behandelt ist, in Kapitel 11 - ;
c) Corn Flakes und andere Waren der Tarifnr. 19.05;
d) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30);
e) Stärke, wenn sie ein zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel der
Tarifnr. 33.06 ist.
11.01 Mehl von Getreide:
A - von Weizen oder Mengkorn Zollsatz
für
Weizen
+ 15
B - von Roggen ................................................. . Zollsatz
für
Roggen
+15
C - von Reis ............................... ·.................... . 30
D - von Gerste, Hafer oder Mais ................................ . 12
E - von anderem Getreide ...................................... . 20
11.02 Grobgrieß und Feingrieß; Getreidekörner, geschält, geschliffen, perl-
förmig geschliffen, geschrotet oder gequetscht ( einschließlich Flocken),
ausgenommen enthülster, geschliffener oder glasierter Reis und Bruch-
reis; Getreidekeime, auch gemahlen:
A - von Weizen oder Mengkorn .................................. . Zollsatz
für
Weizen
+15
B - von anderem Getreide ....................................... . 15
11.03 Mehl von Hülsenfrüchten der Tarifnr. 07.05 .. ; ............ __ ....... . 15
11.04 Mehl von Früchten des Kapitels 8 ............................... . 10 5
11.05 Mehl, Grieß und Flocken von Kartoffeln ............ : ............. . 30
11.06 Mehl und Grieß von Sagomark, von Manihot, Maranta, Salep oder an-
deren Wurzeln oder Knollen der Tarifnr. 07.06:
A - Mehl von Manihot ......................................... . frei
B- andere ................................................... . 25
11.07 Malz, auch geröstet ....................... '. .................... . 20
min-
destens
für 100
ab-
züglich
670/odes
Wertes
11.08 Stärke; Inulin:
A - Stärke ................................................... . 25
B - Inulin ................. _. .................................. . 30 21
11.09 Kleber und Klcbermehl, auch geröst,et ............................ . 30
1424 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
m1i ßig weil ig
Kapitel 12
ölsaatcn und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte;
Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter
Vorschriften
l. Zu Ta ri f'nr. 12.01 gehören u. a. Erdnüsse, Sojabohnen, Senfsaat, Mohnsaat und
Kopra. Nicht zu dieser Tarifnummer gehören Kokosnüsse (Tarifnr. 08.01) und
Oliven (nach Beschaffenheit Kapitel 7 oder 20).
':2. Zu Tarif nr. 12.0:3 gehören u. a. Samen von Rüben, von Gräsern, von Klee, von
Blumen, von Gemiisc, von Ohstbiiumen, von vValdbii.umen, von Wicken und von
Lupinen. Nicht zu dieser Tari l'nummer gehören jedoch Hiilsenfriichte der Tarif-
nr. 07.05, Samen, die Gewürze oder andere Waren des Kapitels 9 sind, Getreide
(Kapitel 10), Olsaatcn und ölhaltige Früchte (Tarifnr. 12.01) sowie Samen und
Früchte der Tarifnr. 12.07.
:3. Zu Tarifnr. 12.07 gehören u. a. folgende Pflanzen und ihre Teile: Basilikum, Bor-
retsch, Ysop, Minzen aller Art, Rosmarin, Raute, Salbei und Wermut.
Nicht zu dieser Tarifnummer gehören jedoch:
a) Olsaaten und ölhaltige Früchte (Tarifnr. 12.01);
b) pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30;
c) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel des Kapitels 33;
d) Desinfektionsmittel, Insecticide, Fungicide, Herbicide und ähnliche Waren der
Tarifnr. 38.11.
12.01 ölsaaten und ölhaltige Früchte, auch zerkleinert:
A - in Packungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger 15
B - andere frei
12.02 Mehl von Ölsaaten oder ölhaltigen Früchten, nicht entfettet, ausgenommen
Senfmehl:
A - von So jabohnen ...... _, ..................................... . 25 20
B - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
12.03 Samen, Sporen und Früchte zur Aussaat:
A - Samen von Zuckerrüben .................................... : . 25
B - Samen von Kohlrüben, Runkelrüben oder anderen ,vurzeln zu Futter-
zwecken .................................................. . 25
C - Samen von Gräsern, von Klee und von anderen Futterpflanzen, aus-
genommen Samen von Wicken (Abs. F) und von Lqpinen (Abs. G):
1 - San1en von Rotklee ...................................... . 10
2 - Samen von Luzerne un::1 Esparsette ........................ . 10
3 - andere ................. , ............................... . 15
D - Samen von Blumen ...................· ....................... . 25
E - Sarnen von Gern üse ......................................... . 25
F - Samen von Wicken ......................................... . 20
G - Samen von Lupinen ..... , , ................................. . 20 frei
H - andere frei
12.04 Zuckerrüben, auch Schnitzel, frisch, getrocknet oder gemahlen; Zucker-
rohr:
A - Zuckerrüben, auch Schnitzel:
1 - frisch .......... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - andere .......................... ~ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
B - Zuckerrohr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1425
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
12.05 Zichorienwurzeln, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, nicht geröstet frei
12.06 Hopfen (Blütenzapfen) und Hopfenmehl .......................... . 15
12.07 Pflanzen, PflanzenteHe, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Riech-
mittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung,
Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder
getrocknet, ganz, in Stücken, als Pulver oder sonst zerkleinert ........ . frei
12.08 Johannisbrot, frisch oder getrocknet, auch als Pulver oder sonst zerklei-
nert; Fruchtkerne und andere Waren pflanzlichen Ursprungs der haupt-
sächlich zur menschlichen Ernährung ve1rwendeten Art, anderweit weder
genannt noch inbegriffen:
A - Johannisbrot und .Tohannisbrotkerne:
1 - Johannisbrot ........................................... . 10 3
2 - J ohannisbrotkerne:
a - ungeschält ...................................... , , . , . frei
b - andere .............................................. . 15
B - andere:
1 - Aprikosen-, Pfirsich- oder Pflaumensteine sowie ihre ausgelösten
Kerne .................................. • •, • • • · • • · · · · · · · 5 frei
2 - andere ................................................. . frei
12.09 Stroh und Sp:veu von Getreide, roh, auch zerkleinert ................. . frei
12.10 Runkelrüben, Kohlrüben und andere Wurzeln zu Futterzwecken; Heu,
Luzerne, Klee, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter:
A- Runkelrüben, Kohlrüben und andere Wurzeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
1426 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 13
Pflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben;
Gummen, Harze und andere pflanzliche Säfte und Auszüge
V o 1· s c h r i f t
Zu Tar·ifnr. 13.03 gehören u. a. SüW10lz-Auszug, Pyrethrum-Auszug. Hopfen-Auszug,
Aloe-Auszug uu<l Opium.
Zu Tal'ifnr. 13.03 gehören nicht:
a) Siifü10lz-Auszug mit einem Gehalt an Zucker von mehr als 10 Gewichtshundert-
teilen n<lcr als Zuckerware auf gemacht (Tarifnr. 17 04);
b) Malz-Exfrakt (Tarifnr 19.01);
c) Kaffee-, Tee- und Mate-Auszüge (Tarifnr. 21.02);
d) Pflanzcnsiifte und Pflanzenauszüge mit Zusatz von Alkohol, wenn sie Getränke
sind, sowie zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen aus Pflanzenauszügen zur
Herstellung von Getränken (Kapitel 22);
e) natürlicher Kampfer (Tarifnr. 29.13) und Glycyrrhicin (Tarifnr. 29.41);
f) Arzneiwaren (Tarifnr. 30.03);
g) Gerbstoffa.usziige und Farbstoffauszüge (Tarifnr. 32.01 oder 32.04);
h) ätherische Ole und Resinoide (Tarifnr. 33.01) sowie destillierte aromatische
Wässer und wiisserige Lösungen ätherischer öle (Tarifnr. 33.05);
i) Kautscl1uk, Balata, Guttapercha und ähnliche natürliche Kautschukarten (Tarif-
m. 40.01).
13.01 Pflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
13.02 Stocklack, Körnerlack, Schellack und dergleichen, auch gebleicht; natür-
liche Gummen, Gummiharze, Harze und Balsame:
A - Schellack, gebleicht oder entfärbt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
B - andere .................................................... . frei
13.03 Pflanzensäfte und -auszüge; Pektin; Agar-Agar und andere natürliche
Pflanzensehleime und Verdickungsstoffe, aus pflanzlichen Stoffen aus-
gezogen:
A - Pflanzensäfte und -auszüge:
l - zusammengesetzte Pflanzenauszüge zur Herstellung von Getränken
oder Lebensmittelzubereitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 30
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Pektin:
1 - fest 35 30
2 - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
C - andere .............................. • ................ , ..... . frei
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1427
Zollsatz
Tarif- o/0 des ·wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 14
Flechtstoffe, Schnitzstoffe und ande_re Waren pflanzlichen Ursprungs,
anderweit weder genannt noch inbegriffen
Vorschriften
L Pflanzliche Stoffe und F~sern, die hauptsächlich zur Herstellung von Spinnstoff-
waren verwendet werden, auch beliebig bearbeitet, und andere pflanzliche Stoffe, die
im Hinblick auf ihre ausschließliche Verwendung zur Herstellung von Spinnstoff-
waren besonders bearbeitet sind, gehören nicht zu Kapitel 14, sondern zu Ab-
schnitt XI.
2. Zu Tarifnr. 14.01 gehören Korbweiden, Schilf, Bambus und dergleichen, gespalten,
Peddig und Stuhl!lechtrohr. Holzspan aller Art gehört nicht zu Tarifnr. 14.01, son-
dern zu Tarifnr. 44.09.
3. Holzwolle gehört nicht zu Tarifnr. 14.02, sondern zu Tarifnr. 44.12.
4. Pinselköpfe gehören nicht zu Tarifnr. 14.03, sondern zu Tarifnr. 96.03.
14.01 Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zur Korb- oder Flechtwarenherstellung
verwendeten Art (Getreidestroh, gereinigt, gebleicht oder gefärbt, Korb-
weiden, Schilf, Bambus, Stuhlrohr, Binsen, Raffiabast, Lindenbast und
dergleichen):
A - Stuhlrohr:
1 - roh, auch gewaschen, in sonstiger Weise gereinigt, geschwefelt
oder auf Länge geschnitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Peddig, auch poliert oder gefärbt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
B - Korbweiden:
1 - ungespalten:
a - ungeschäl t 5 frei
b - andere 5 3
2 - andere ................................................. . 15 8
C - andere ................................................... . frei
14.02 Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zu Polsterzwecken verwendeten Art
(Kapok, Pflanzenhaar, Seegras und dergleichen), auch auf Unterlagen
aus anderen Stoffen:
A - Kapok:
1 - nicht kardiert frei
2 - anderer ......... ·....................................... . 5 4
D - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
14.03 Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zur Herstellung von Besen, Bürsten
oder Pinseln verwendeten Art (Sorghorispen, Piassava, Reiswurzeln, lstel
und dergleichen), auch in Strängen oder Bündeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
14.04 Kerne, Schalen, Nüsse und harte Samen der zum Schnitzen verwendeten
Art (Steinnüsse, Dugalmonnüsse und dergleichen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
14.05 Waren pflanzlichen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen frei
2
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1429
Abschnitt III
Tierische und pflanzliche Fette und Öle;
E1·zeugnisse ihrer Spaltung; genießbare
verarbeitete Fette; Wachse tierischen und
pflanzlichen Ursprungs
1430 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 15
Tierische und pflanzliche Fette und öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; ge-
nießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Ursprungs
Vorschriften
1. Zu Kapitel 15 gehören nicht:
a) Schweinespeck sowie Schweine- und Geflügelfett, weder ausgepreßt noch ausge-
schmolzen (Tarifnr. 02.05);
b) Kakaobutter (Tarifnr. 18.04);
c) Grieben (Tarifnr. ::m.Ol), Olkuchen und andere Rückstände von der Gewinnung
pflanzlicher Ole (Tarifnr. 23.04);
d) isolierte Fettsäuren, zubereitete Wachse, pharmazeutische Erzeugnisse, Farben,
Lacke, Sei fcn, Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel, sulfierte Ole und
andere W arcn <les Abschnitts VI;
e) Faktis (Tarifnr. 40.02).
2. Soapstock, Oldraß, Stearinpech, Wollpech und Glyzerinpech gehören zu
Tarifnr. 15.17.
15.01 Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepreßt oder ausgeschmolzen:
A - Schweineschmalz ........................................... . 22 18
Il - andere 22
Anmerkungen
1. Schweineschmalz (Abs. A) zum Umschmelzen in Schmalzsiedereien unter Zoll-
sicherung .......................................... • •. • • • ... • • • · · · • · · · · · · • · 15 10
2. Waren der Tarifnr. 15.01 unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder zur Ver-
arbeitung zu technischen Zwecken unter Zollsicherung ......................... . frei
15.02 Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, ein-
schließlich Premier Jus:
A - roh ...................................................... . 6
B - ausgeschrnolzen ........................................... . 12
Anmerkung
Waren der Tarifnr. 15.02 unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder zur Ver-
arbeitung zu technischen Zwecken unter Zollsicherung ........................... . frei
15.03 Schmalzstearin; Oleostearin; Schmalzöl, Oleomargarin und Talgöl, weder
emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet ....................... . 15
Anmerkung
Waren der Tarifnr. 15.03 unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder zur Ver-
arbeitung zu technischen Zwecken unter Zollsicherung ........................... . frei
15.04 Fette und öle von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert:
A - Leberöle von Fischen der Gadusart:
1 - roh ................................................... . 10 frei
2 - andere ................................................ . 20
mechanisch gereinigt 8
B - andere:
1 - mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von 50 Gewichtshundert-
teilen oder rnchr ........................................ . 12 4
2 - andere frei
15.05 Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin ... ·~ .. 10
15.06 Andere tierische Fette und öle (z.B. Klauenöl, Knochenfett, Abfallfett) frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1431
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
15.07 Fette pflanzliche Ole, flüssig oder fest, roh, gereinigt oder raffiniert:
A - Olivenöl ................................................. . 10
B - andere:
1 - unbearbeitet, auch mechanisch geklärt oder entwässert:
a - Bankulnuß-, Boleko-, Kaschu-Nußschalen-, Chaulmoogra-,
Croton-, Holz-, Kekuna-, Mafura-, Mankettinuß-, Manihot-,
Oiticica-, Pulguera-, Rizinus- und Ucuhuba-01 ............ . frei
b - Leinöl .............................................. . 8
c - andere 6 5
2 - andere:
a - Leinöl 14
b - andere 12
Japanwachs ................................................... . frei
andere 10
Anmerkungen
l. Waren der Tarifnr. 15.07, fest, in Packungen mit einem Gewicht von 1 kg oder
weniger ................................................................ . 30 25
2. Ole des Absatzes B mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von 50 Gewichtshundert-
teilen oder mehr, ausgenommen Palmöl ...................................... . 12 4
3. Olivenöl (Abs. A) und Palmöl (aus Abs. B-1-c) mit beliebigem Gehalt an freien
Fettsäuren sowie andere Ole aus Abs. B-1-b und c mit einem Gehalt an freien Fett-
säuren von weniger als 50 Gewichtshundertteilen, unter Zollaufsicht ungenießbar
gemacht ...................................................... • • • • • • • • • • • frei
Ist es im Hinblick auf die Verwendung eines dieser Ole nicht zumutbar, es un-
genießbar zu machen, so wird die Zollfreiheit bei seiner industriellen Verarbeitung
zu technischen Zwecken unter Zollsicherung gewährt.
15.08 Tierische und pflanzliche Ole, gekocht, oxydiert, dehydratisiert, ge-
schwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas poly-
merisiert oder anders modifiziert ................................. . 12
15.09 Degras:
A - natürlicher Degras ....................................... _.. . 15 frei
B - anderer 25 19
15.10 Technische Fettsäuren; saure öle aus der Raffination; technische Fett-
alkohole:
A - technische Fettsäuren; saure Ole aus der Raffination:
1 - mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von 85 Gewichtshundert-
teilen oder mehr ........................................ . 18 g
2 - andere ................................................ . 12 4
B - technische Fettalkohole ..................................... . 30
15.11 Glyzerin, einschließlich Glyzerinwasser und -unterlaugen:
A - aus natürlichen Oien oder Fetten, roh, einschließlich Glyzerinwasser
und -unterlaugen .......................................... . frei
B - ande.res ...............................................•.... 20 15
Anmerkung
Glyzerin gilt nur als roh, wenn sein Gehalt an fremden organischen Stoffen mehr als
0,3 Gewiclitshundertteile und außerdem sein Aschegehalt mehr als 0,1 Gewichts-
hundertteile beträgt.
1432 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
15.12 Tierische und pflanzliche Fette und Ole, gehärtet, auch raffiniert, jedoch
nicht weiter verarbeitet:
A - in Packungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger ......... . 30 25
B :- andere:
1 - ohne weitere Bearbeitung genießbar ....................... . 18 15
2 - andere ................................................. . 6
Anmerkung
Gehärtttes Walöl und gehärtetes Fischöl
1. zur industriellen Herstellung von Waren der Tarifnr. 15.13 oder
2. zum Abpacken in Packungen für Endverbraucher
unter Zollsicherung .................................................. ·....... . 2
15.13 Margarine, Kunstspeisefett und andere genießbare verarbeitete Fette ... . 30 25
15.14 Walrat, roh, gepreßt oder raffiniert, auch gefärbt ................... . 6 4
15.15 Bienenwachs und anderes Insektenwachs, auch gefärbt:
A - roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere ................................................... . 24 20
15.16 Pflanzenwachs, auch gefärbt:
A - roh .................................................. : . . . . frei
B - anderes 24 20
15.17 Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen
oder pflanzlichen Wachsen:
A - Soapstock und öldraß ...................................... . 18
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1433
Abschnitt IV
Waren der Lebensmittelindustrie;
Getränke, alkoholische Flüssigkeiten
und Essig; Taba·k
1434 Bundesgesetzblatt, Ja?rgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 16
Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren und Weichtieren
Vorschrift
Zu Kapitel 1G gehören nicht Fleisch, Fische, Krebstiere und Weichtiere, zubereitet
oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführt
sind
16.01 Würste und dergleichen, aus Fleisch, aus Schlachtabfall oder aus Tierblut 25 16
16.02 Fleisch und Schlachtabfall, anders zubereitet oder haltbar gemacht ... . 25
Tcigtaschen und Tcigringe, mit zubereitetem Fleisch gefüllt ................... . 20
Lebern, nur gekocht:
von Gänsen oder Enten ............................................... . 18
von anderen 1'icren .................................................. . 13
andere ...................................................... • • • • • • • • • • · · · 16
16.03 Fleischextrakte und Fleischsäfte ................................. . 30
in Packungen mit einem Gewicht von 2,5 kg oder mehr ....................... . frei
16.04 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Kaviar und Kaviar-
ersatz:
A - Kaviar und Kaviarersatz .................................... . 30
B - Pasteten, Pasten und Würste ................................ . 35
C - andere:
1 - Lachse 30 20
2 - Sprotten ............................................... . 30 14
3 - Sardinen .................. ; ........................... . 30
4 - IIeringc ............................................... . 28
bei einer Länge _des lebenden Fisches nicht über 16 cm, mit 01 oder mit
Tomaten oder mit beiden_ zubereitet, auch mit Zusatz von Salz ....... . 14
andere .................................. , • • ...... • • • • · · · · · · · · · · · · · · 20
5 - andere, auch Zubereitungen aus verschiedenen Fischarten ..... . 30
Aale, gekocht, gebraten oder ähnlich behandelt, mit Essig und aromatischen
Kräutern, auch mit Marinadengewürz, zubereitet ..................... . 20
16.05 Krebstiere und Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht:
A- Hummern u~d Langusten ................................... . 30 20
B - andere 30
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1435
Zollsatz
Tarif- für 100 kg
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 17
Zucker und Zuckerwaren
Vorschriften
1. Zu Kapitel 17 gehören nicht:
a) kakaohaltigc Zuckerwaren (Tarifnr. 18.0ö);
b) chemisch reine Zucker (Tarifnr. 29.43); diese Ausnahme gilt nicht für chemisch
reine Saccharose;
c) zuckerhaltige pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30).
2. Chemisch reine Saccharose gehört - ohne Rücksicht auf den Stoff, aus dem sie ge-
wonnen ist - zu Tarifnr. 17.01.
17.01 Rüben- und Rohrzucker, fest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 DM frei
Anmerkung
Rohzucker zur Raffination unter Zollsicherung .................................. . 25DM
Zollsatz
O/o
, des Wertes
17.02 Andere Zucker; Sirupe; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig ver-
mischt; Zucker und Melassen, karamelisiert ........................ . 30
17.03 Melassen, auch entfärbt ........................................ . 20
Anmerkung
Waren der Tarifnr. 17.03 zur industriellen Herstellung von Zitronensäure aus Tarif-
nr. 29.16 unter Zollsicherung ................................................. . frei
17.04 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt:
A - Süßholz-Auszug ohne Zusatz anderer Stoffe frei
B - andere 35
17.05 Zucker, Sirupe und Melassen, aromatisiert oder gefärbt (einschließlich
Vanille- und Vanillinzucker ), ausgenommen Fruchtsäfte mit beliebigem
Zusatz von Zucker ............................................. . 35
1436 Bunde sgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
1
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 18
Kakao und Zubereitungen aus Kakao
Vorschriften
1. Kakaohaltige, in den Tarifnrn. 19.02, 19.08, 22.02, 22.09 und 30.03 erfaßte Zu-
bereitungen gehören nicht zu Kapitel 18.
2. Kakaohaltige Zuckerwaren und - vorbehaltlich der Vorschrift 1 - andere kakao-
haltige Lebensmittelzubereitungen gehören zu Tarifnr. 18.06.
18.01 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet ....................... . 10
für 1~0 kg
mm-
destens
30DM
und
höchstens
50DM
18.02 Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall ............ . 25
Anmerkung
Kakaoschalen zur industriellen Herstellung von Theobromin aus Tarifnr. 29.42 unter
Zollsicherung ...........................•................................... frei
18.03 Kakaomasse, auch entfettet .......................... ~ .......... . 35
Anmerkung .
Entfettete Kakaomasse zur industriellen Herstellung von Theobromin aus Tarifnr. 2~.42
unter Zollsicherung ......................................................... . frei
18.04 Kakaobutter, einschließlich Kakaofett ............................ . 35
Anmerkung
Waren der Tarifnr. 18.04 zur industriellen Herstellung von Waren des Kapitels 30
unter Zollsicherung ..... , ... , , ............ , ...... , .......•... , •.. , . , . , .. , .. , . frei
18.05 Kakaopulver, nicht gezuckert ................................... . 30
18.06 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen:
A- Kakaopulver, nur gezuckert ................................. . 40 30
B- andere ................................................... . 40
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1437
0/0 des Wertes
Tarif- Zollsatz
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 19
Zubereitungen auf der Grundlage von Getreide, Mehl oder Stärke;
Backwaren
Vorschriften
1. Zu Kapitel 19 gehören nicht:
a) Zubereitungen zur Ernährung von Kindern oder zum Diät- oder Küchengebrauch
auf der Grundlage von Mehl, Stärke oder Malz-Extrakt mit einem Gehalt an
Kakao von 50 Gewichtshun_dertteilen oder mehr (Tarifnr. 18.06);
b) Futter (z. B. Hundekuchen) auf der Grundlage von Mehl oder Stärke
(Tarifnr. 21W7);
c) pharmazeutische .Erzeugnisse (Kapitel 30).
2. Mehl im Sinne des Kapitels 19 ist auch Mehl von Früchten oder von Gemüse (ein-
schließ! ich Hülsenfrüchten); Zubereitungen auf der Grundlage von solchem Mehl
werden wie die entsprechenden Zubereitungen auf der Grundlage von Getreidemehl
tarifiert.
19.01 Malz-Extrakt 20
19.02 Zubereitungen zur Ernährung von Kindern oder zum Diät- oder Kiichen-
gebrauch auf der Grundlage von Mehl, Stärke oder Malz-Extrakt, auch
mit einem Gehalt an Kakao von weniger als 50 Gewichtshundertteilen 30
19.03 Teigwaren ........................................ : .......... . 30
19.04 Sago (Tapiokasago, Sago aus Sagomark, Kartoffelsago und anderer):
A - Kartoffelsago ............................................. . 30
B - anderer 25
19.05 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt
(Puffreis, Corn Flakes und dergleichen) ........................... . 10
19.06 Hostien, Oblatenkapseln für Arzneiwaren, Siegeloblaten und dergleichen 25
19.07 Brot, Schiffszwieback und andere gewöhnliche Backwaren, ohne Zusatz
von Zucker, Honig, Eie~n, Fett, Käse oder Früchten ................ . 25
19.08 Fei11:e Backwaren, auch mit beliebigem Gehalt an Kakao ............. . 35
1438 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 20
Zubereitungen von Gemüse, Küchenkräutern, Früchten und anderen
Pflanzen oder Pflanzenteilen
Vorschriften
l. Zu Kapitel 20 gehören nicht:
a) Gemüse, Küchenkriiuter und Früchte, zubereitet oder haltbar gemacht nach
den Verfahren, die in den Kapiteln 7 und 8 auf geführt sind;
b) Gelcefrücbte, Fruchtpasten und dergleichen, in Form von Zuckerwaren
(Tarifnr. 17.04) oder von Schokoladewaren (Tarifnr. 18.06).
~- Gemüse und Küchenkräuter im Sinne der Tarifnrn. 20.01 und 20.02 sind solche, die
in anderer Dcschaffenheit zu den Tarifnrn. 07.01 bis 07.05 gehören, einschließlich der
in der Vorschrift zu Kapitel 7, Abs. 1 genannten.
3. Genießbare Pflanzen und Pflanzenteile, in Sirup haltbar gemacht, z.B. Ingwer oder
Angelika, gehören zu Tarifnr. ~O.Ofl; geröstete Erdnüsse gehören ebenfalls zu
Tarif'nr. 20.0ü.
4. Tomatensaft mit einem Gehalt an Trockenstoff von 7 Gewichtshundertteilen oder
mehr gehört zu Tarifnr. 20.0'2.
20.01 Gemüse, Küchenkräuter und Früchte, mit Essig zubereitet oder haltbar
gemacht, auch mit Zusatz von Salz, Gewürzen, Senf oder Zucker ..... . 35 30
20.02 Gemüse und Küchenkräuter, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht:
A -Tomaten:
1 - in Form von Tomatenmark:
a - in IlehäHnissen mit einem Gewicht von 5 kg oder mehr 25 frei
b - in anderen Behältnissen ............................... . 25 16
2 - in anderen Formen, auch gepulvert:
a - in Behältnissen mit einem Gewicht von 5 kg oder mehr ..... . 25 5
b - in anderen Ilehäl tnissen ............................... . 25 16
B - Sauerkraut 30
C - Trüffeln und Pilze ..................... ·.................... . 35
D - Oliven, auch gefüllt ......................................... . 35
E - !{apern .................................................. . 35
F - andere, auch Mischgemüse ................................... . 35
Zubereitungen aus verschiedenen Gemüsen (z. B. Artischocken, Blumenkohl,
Karotten, Pilzen, Gur-ken und Oliven) und Fischen (z.B. Makrelen, Sardinen
oder Thunfisch), mit Zusatz von 01 oder Soßen ......................... . 20
andere ............................................................... . 30
20.03 Früchte, gefroren, mit Zusatz von Zucker ......................... . 35
20.04 Früchte, Fruchtschalen, Pflanzen und Pflanzenteile, mit Zucker haltbar
gemacht ( durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert):
A - Fruchtschalen:
1 - Zitronat ............................................... . 25
2 - andere 35
Zitronenschalen .................................................. . 20
andere ........................................................... . 25
B - andere 35 30
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1439
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
20.05 Konfitüren, Marmeladen, Fruchtgelees, Fruchtpasten und Fruchtmuse,
durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker ............... . 35 30
Anmerkung
Pflaumenmus, ohne Zucker oder Sirup eingekocht, zur industriellen Verarbeitung
unter Zollsicherung ......................................................... . 10
20.06 Früchte, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit
Zusatz von Zucker oder Alkohol:
A - Fruchtmark und Fruchtpülpe:
1 - in Fässern ............................................. . 35 5
2 - in anderen Behältnissen .................................. . 35
mit einem Gewicht von 5 kg oder mehr:
aus Aprikosen ................................................... . 5
aus Pfirsichen oder Pflaumen ...................................... . 10
B - andere .................................................... . 35
Kerne von Kaschu-Nüssen, Erdnüssen, Haselnüssen oder Mandeln, geröstet und
gesalzen, auch miteinander vermischt ................................... . 25
andere .......................................................... •. • • • • 30
20.07 Fruchtsäfte ( einschließlich Traubensaft) und Gemüsesäfte, nicht gegoren,.
ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker:
A - ohne Zusatz von Zucker:
1 - Fruchtsäfte, chemisch konserviert 10
2 - andere:
a - aus Tomaten ......................................... . 15
b - aus Zitronen oder Limetten, auch miteinander vermischt .... . 15
c - aus anderen Zitrusfrüchten, auch miteinander vermischt ..•.. 25 17
d - andere, einschließlich vorstehend nicht genannter Gemische .. 30
aus Ananas, auch mit Saft aus Zitrusfrüchten vermischt ............. . 17
Saft von schwarzen Johannisbeeren ............................... . 20
l3 - mit Zusatz von Zucker:
1 - Fruchtsäfte:
a - mit einem Gehalt an Zucker von 30 Gewichtshundertteilen oder
weniger:
1 - aus Zitrusfrüchten, auch miteinander vermischt ........ . 25
2 - andere, einschließlich vorstehend nicht genannter Gemische 30
b - mit einem Gehalt an Zucker von mehr als 30 Gewichtshundert-
teilen ............................................... . 35
2 - Gemüsesäfte, auch miteinander vermischt, und Gemische von
Frucht- und Gemüsesäften ................................ . 30
1440 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 21
Verschiedene Lebensmittelzubereitungen
Vorschriften
Zu Kapitel 21 gehören nicht:
a) Gemüsegemische der Tarifnr. 07.04;
b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Tarifnr. 09.01);
c) Gewürze und andere Waren der Tarifnrn. 09.04 bis 09.10;
d) Hefen, wenn sie Arzneiwaren der Tarifnr. 30.03 sind.
~- Auszüge aus den in der Vorschrift 1 b erfaßten Kaffeemitteln gehören zu
Tarifnr. 21.02.
21.01 Geröstete Zichorienwurzeln und andere geröstete Kaffeemittel sowie Aus-
züge hieraus ................................................. . 35 30
21.02 Auszüge oder Essenzen aus Kaffee, Tee oder Mate; Zubereitungen auf der
Grundlage solcher Auszüge oder Essenzen .............. : .......... . 35
21.03 Senfmehl und Senf:
A - Senfmehl:
1 - in Packungen mit einem Gewicht von 1 kg oder weniger . . . . . . . . 25 20
2 - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Senf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 30
21.04 Gewürzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel ...................... . 30
21.05 Zubereitungen zur Herstellung von Suppen oder Brühen; Suppen und
Brühen ...................................................... . 30
21.06 Hefen, lebend oder nicht lebend; zubereitete künstliche Backtriebmittel:
A - Hefen:
1 - Nähr- und Futterhefen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
B - zubereitete künstliche Backtriebmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 21
21.07 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - Zubereitungen zur Ernährung von Kindern oder zum Diät- oder
Küchengebrauch auf anderer Grundlage als Mehl, Stärke oder Malz-
Extrakt .................................................. . 30
B - Hefe-Extrakte und andere Extrakte aus aufgeschlossenem Eiweiß .. 30
C - andere .............................. ~ .................... . 35
Teigtaschen und Teigringe, mit zubereitetem Gemüse gefüllt .............. . 20
andere •...........................••................................... 30
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1441
Zollsatz
Tarif- 6/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 22
Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig
Vorschriften
1. Zu Kapitel 22 gehören nicht:
a) Meerwasser (Tarifnr. i5.01);
b) destilliertes Wasser und Leitfähigkeitswasser (Tarifnr. 28.58) ;
c) Lösungen von Essigsäure in Wasser, mit einem Gehalt an Essigsäure von mehr
als 10 Gewichtshundertteilen (Tarifnr. i!:J.14);
d) Arzneiwaren der Tarifnr. 30.03;
e) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33).
2. Vergii.llter Branntwein wird wie vergällter Äthylalkohol nach Tarifnr. 22.08 tarifiert.
22.01 Wasser, Mineralwasser, Eis und Schnee:
A - Mineralwasser ............................................. . 5
B - andere frei
22.02 Limonaden ( einschließlich der aus Mineralwasser hergestellten) und andere
nich.talkoholischc Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der
Tarifnr. 20.07 20
22.03 Bier, aus Malz hergestellt ....................................... . 20
Zollsatz
für 100 kg
22.04 Traubenmost, teilweise vergoren, auch ohne Alkohol stummgemacht .... 54DM
22.05 Wein aus frischen Weintrauben; mit Alkohol stummgemachter Most aus
frischen Weintrauben:
A- Schaumwein .............................................. . 200DM
B - andere:
1 - mit einem Gehalt an Äthylalkohol von 180 g oder weniger in 11:
a - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 21:
1 - von mehr als 50 1:
a - Weißwein ..................................... . 60DM
b - andere ..............................• ........... . 44DM
2 - von mehr als 21 bis 501:
a - Rotwein und Weißwein ......................... . 120DM
b - andere ......................................... . 44DM
b - in anderen Behältnissen:
1 - Rotwein und Weißwein ............................. . 160DM
2 - andere ........................................... . 74DM
2 - mit einem Gehalt an Äthylalkohol von mehr als 180 g in 11:
a - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 151 oder mehr 1000 DM
b - in anderen Behältnissen ............................... . 1200 DM
Anmerkungen
1. Wein aus Abs. B - 1- a in Fässern, Kesselwagen oder anderen Großbehältnissen zur
Herstellung von Schaumwein unter Zollsicherung .... ; ........................ . 20DM
2. Wein aus Abs: B, dem anderer als aus Wein gewonnener Alkohol nicht zugesetzt ist,
mit einem Gehalt an Athylalkohol von nicht mehr als 200 g in 11 (Brennwein), in
Fässern, Kesselwagen oder anderen Großbehältnissen, zur Herstellung von Wein-
destillat unter Zollsicherung ........... ' .................................... . 4DM
3. Wein aus Abs. B - 1 - a in Fässern, Kesselwagen oder anderen Großbehältnissen zur
Herstellung von Wermutwein unter Zollsicherung ............................. . 20DM
4. Wein aus Abs. B -1- a in Fässern, Kesselwagen oder anderen Großbehältnissen zur
Herstellung von Weinessig unter Zollsicherung ... ·.,• .......................... . 4DM
5. Roter Naturwein aus Abs. B-1- a in Fässern, Kesselwagen oder anderen Groß-
behältnissen, unmittelbar aus dem Herstellungsland eingeführt,-mit einem Gehalt an.
Athylalkohol von mindestens 95 g und höchstens 140 g und einem Gehalt an zucker-
freiem Extrakt von mindestens 28 g in 11 zum Verschneiden mit der mindestens
dreifachen Raummenge andersartigen inländischen, noch nicht mit ausländischem
Rotwein verschnittenen Rotweins (einschließlich Schillerweins), unter Zollsicherung 20DM
1442 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- für 100 kg
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
22.06 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen
oder anderen Stoffen aromatisiert:
A - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von 180 g oder weniger in 11:
1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 21:
a - Wermutwein .. , .. ·.................................... · 40DM
b - andere .............................................. . 67DM
2 - in anderen Behältnissen:
a - Wermutwein ........................................ . 46DM
b - andere .............................................. . S0DM
Il - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von mehr als 180 g in 11:
1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 15 1 oder mehr 1000 DM
2 - in anderen Bchäl tnissen ................................. . 1200 DM
22.07 Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene Getränke:
A - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von 180 g oder weniger in 11:
1 - Apfel- und Dirnenwein sowie teilweise vergorener Apfel- und
Birnenmost:
a - Schaumwein ......................................... . 90DM
b - andere .............................................. . 24DM
2 - andere ................................................ . 90DM
B - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von mehr als 180 g in 11:
1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 15 1 oder mehr 1000 DM
2 - in anderen Behältnissen .................................. . 1200 DM
22.08 Äthylalkohol und Sprit mit einem Gehalt an Äthylalkohol von 73,6 Ge-
wichtshundertteilcn oder mehr, unvergällt; Äthylalkohol und Sprit mit
beliebigem Gehalt an Äthylalkohol, vergällt ....................... . 1200 DM
22.0ü Sprit mit einem Gehalt an Äthylalkohol von weniger als 73,6 Gewichts-
hundertteilen, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholische
Getränke; zusammengesetzte alkoholische Zubereitungen zur Herstellung
von Getränken:
A - Sprit mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von weniger als 73,6 Ge-
wichtshundertteilen, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alko-
holische Getränke:
1 - Branntwein mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von 73,6 Gewichts-
hundertteilen oder mehr:
a - Rum und Arrak:
1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 151 oder
mehr:
a - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol bis 76 Gewichts-
hundertteilen .................................. . 350DM
t - mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von mehr als 76 Ge-
wichtshundertteilen ............................. . 1000 DM
2 - in anderen Behältnissen ............................ . 1200 DM
b - andere .............................................. . 1200 DM
2 - Branntwein mit einem Gehalt an .Äthylalkohol von weniger als
73,6 Gewichtshundertteilen; Sprit:
a - Rum und Arrak:
1 - in Behältnissen mit einen Fassungsvermögen von 15 1 oder
mehr ............................................. . 350DM
2 - in anderen Behältnissen ...•......................... 1200 DM
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1443
Zollsatz
Tarif- für 100 kg
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(22.09) b- andere:
1 - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 15 1 oder
mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1000 DM
Whisky mit einem Gehalt an Äthylalkohol von nicht mehr als
38 Gewichtshundertteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 325 DM
2 - in anderen Behältnissen . , , .. , , ... , ...... , . . . . . . . . . . . 1200 DM
Whisky mit einem Gehalt an Äthylalkohol von nicht mehr als
38 Gewichtshundertteilen ........................... , ....... . 525DM
3 - Likör und andere alkoholische Getränke:
a - in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 15 1 oder
mehr:
1 - Likör ............................................ . 1200 DM
2 - andere , .... , , .... , ... , ........................ • ... . 1000 DM
b - in anderen Behältnissen .. , ............................ . 1200 DM
Zollsatz
0 /o des ·wertes
B - zusammengesetzte a]koholische Zubereitungen zur Herstellung von
Getränken ............................ : ................... . 35 30
Zollsatz
für 100 kg
22.10 Speiseessig ................................................... . 60DM
1444 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0 /o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit- .
mäßig weilig
Kapitel 23
Rückstände und Abfälle der Lebensmittelind'ustrie;
zubereitetes Futter
23.01 Mehl von Fleisch, von Schlachtabfall, von Fischen, von Krebstieren oder
von Weichtieren, ungenießbar; Grieben:
A - Fischmehl (einschließlich Fischlebermehl) ..................... . 5
B - Garnclcnmehl 20
C - andere 10 frei
23.02 Kleie und andere Rückstände vom Sichten, Mahlen oder von anderen
Bearbeitungen von Getreide oder Hül,senfrüchten:
A - Reisfuttermehl 25 12
B - Weizenkleie ............................................... . 25 frei
C - andere .................................................... . 25 18
23.03 Ausgelaugte Zuckerrübenschnitzel, Bagasse und Abfälle von der Zucker-
gewinnung; Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien odeir Brenne-
reien; Rückstände von der Stärkeherstellung und ähnliche Rückstände . . frei
23.04 Ölkuchen und ande1re Rückstände von der Gewinnung pflanzlicher öle,
ausgenommen öldraß . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
23.05 Weintrub; Weinstein, roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
23.06 Waren pflanzlichen Ursprungs der als Futter verwendeten Art, anderweit
weder genannt .noch inbegriffen:
A - Eicheln, Roßkastanien und Trester . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
23.07 Futter, melassiert oder gezucke,rt, und anderes zubereitetes Futter; andere
Zubereitungen der bei der Fütterung verwendeten Art (z.B. Zusatzfutter) 25
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1445
Zollsatz
Tarif- für 100 kg
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 24
Tabak
24.01 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle:
A - Tabak, unverarbeitet:
1 - nicht entrippte Tabakblätter .............................. . 180DM
2 - ganz oder teilweise entrippte Tabakblätter .................. . 390DM
B - Tabakabfälle:
1 - Abfälle von unverarbeiteten Tabakblättern:
a - Rippen und Stengel ................................... . 18DM
b - andere ................. ·............................. . 180DM
2 - andere ................. , ................................ . 390DM
Anmerkung
Waren der Tari fnr. 24.01 zur Herstellung von Tabaklauge unter Zollsicherung ..... . frei
24.02 Tabak, verarbeitet; Tabakauszüge und Tabaksoßen:
A - Zigarren und Zigarrenwickel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7500 DM
B - Zigaretten • •' f • • • • • • t t f. 1 1 1 t I t 1 1 t I t t 1 1 1 t I t t t t et t t t t t t t t t I t t 9000 DM
C - Rauchtabak:
1 - Blättchen oder Streifen von weniger als li5 mm Breite ........ . 9000 DM
2 - anderer ................................................ . 5000 DM
D - Kautabak und Schnupftabak ................................. . 5000 DM
E - Tabak, gepreßt oder gesoßt, zur Herstellung von Schnupftabak .... . IO0DM
F - Tabakmehl (Tabakpuder) ................................. : .. 5000 DM
G - Tabaklaugen, Tabakauszüge und Tabaksoßen .................. . 60DM
H - andere t 1 1 t • t t t I t 1 1 t t t t I t t t t t IJ t t t t t t t 1 1 1 t t 1 1 t f t t t t t t t 1 • t t t" 390DM
Anmerkung
Waren der Absätze A bis F zur Herstellung von Tabak] augen unter Zollsicherung ... frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1447
Abschnitt V
Mineralische Stoffe
1448 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 25
Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement
Vorschriften
1. Zu Kapitel 25 gehören, soweit sich aus den einzelnen Tarifnummern nichts anderes
ergibt, nur Stoffe im Rohzustand sowie Stoffe, die geschlämmt (auch mit Hilfe
chemischer Mittel, die Verunreinigungen ausscheiden, ohne die Struktur der Stoffe
zu verändern), gebrochen, gemahlen, zerrieben, gesichtet, gesiebt oder durch
Flotation, magnetische Trennung oder andere mechanische oder physikalische Ver-
fahren (ausgenommen Kristallisation) angereichert sind, nicht dagegen geröstete
oder gebrannte Stoffe und Stoffe, die eine weitergehende Bearbeitung erfahren
haben, als bei den einzelnen Tarifnummern angegeben ist.
2 Zu Kapitel 25 gehören nicht:
a) sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel (Tarifnr. 28.02);
b) Farberden auf der Grundlage von Eisenoxyden mit einem Gehalt an ge-
bundenem Eisen, berechnet als Fe2 0 3 , von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr
(Tarifnr. 28.23);
c) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30);
d) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Tarifnr. 33.06);
e) Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten (Tarifnr. 68.01), Würfel und
Steinchen für Mosaike (Tari fnr. 68.02), Schieferplatten zum Dachdecken oder
zum Verkleiden von Gebäuden (Tari fnr. 68.03);
f) Edelsteine und Schmucksteine (Tarifnr. 71.02);
g) künstliche Kristalle des Natriumchlorids (ausgenommen optische Elemente) mit
einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Tarifnr. 38.19; optische Elemente
aus Natriumchlorid (Tarifnr. 90.01);
h) Schreib- und Zeichenkreide, Schneiderkreide, Billardkreide (Tarifnr. 98.05).
25.01 Steinsalz, Siedesalz, Seesalz, präFariertes Speisesalz; reines Natrium-
chlorid; -Salzsole; Meerwasser:
A - Salinen-Mutterlauge, Meerwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 21
25.02 Schwef'elk~s, nicht geröstet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.03 Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierte,r Schwefel, gefällter Schwe-
fel und kolloider Schwefel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.04 Natürlicher Graphit:
A - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger ....... . 24 15
B - anderer .................................................. . frei
25.05 Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige
Sande der Tarifnr. 26.01:
A - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger . , . . . . . . 24 15
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.06 Quarze (andere als natürliche Sande); Quarzite, auch roh behauen oder
durch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt:
A- Quarze:
1 - in Stücken ............................................. . frei
2 - andere ................................................. . 5 4
B - Quarzite:
1 - in Stücken oder roh behauen .............................. . frei
2 - durch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt .................. . 10 6
3 - andere ................................................. . 5 4
· Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1449
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tari f- zeit-
mäßig weilig
25.07 Lehm und Ton (z.B. Bentonit, Kaolin) -- ausgenommen geblähter Ton
der Tarifnr. 68.07 ----, Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt;
Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen ............... . frei
25.08 Kreide:
A - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg o~er weniger 24 15
B - andere:
1 - nicht zerkleinert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2,5
25.09 Farberden, auch gebrannt oder untereinande.r gemischt; natürlicher
Eisenglimmer:
A - roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B- andere:
1 - Kasseler Erde, Ocker .................................... . 30 19
2 - andere ................................................. . 20 12
Eisenglimmer, gemahlen 2,5
25.10 Natürliche Kalziumphosphate, natürliche Kalziumaluminiumphosphate,
Apatit und Phosphatkreide:
A - gemahlen ................................................. . 10 2,5
natürliche Kalziumphosphate, ungesack:t . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere ................................ -. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.11 Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumkarbonat
(Witherit), auch gebrannt, ausgenommen reines Bariumoxyd:
A - natürliches Bariumsulfat (Baryt):
1 - nicht zerkleinert ........................................ . frei
2 - anderes 5 4
B - natürliches Bariumkarbonat (Witherit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.12 Kieselgur, Tripel und dergleichen mit einem Schüttgewicht von 1 oder
weniger, auch gebrannt:
A - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger ....... -.. 24 15
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.13 Bimsstein, Schmirgel, natürlicher Korund und andere natürliche Schleif-
stoffe:
A - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger ........ . 24 15
Bimsstein ............................................................. . 8
B - andere:
1 - Bimsstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - andere:
a - nicht zerkleinert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
b - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 4
25.14 Schiefer, auch gespalten, roh behauen oder durch Sägen lediglich zerteilt frei
1450 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil r
Zollsatz
Tarif- 0;0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
25.15 Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein mit
einer augenscheinlichen Dichte von 2,5 oder mehr und Alabaster, auch
roh behauen oder durch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt:
A - Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein:
1 - roh oder roh behauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - durch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 15
B - Alabaster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.16 Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch roh
behauen oder durch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt:
A - Granit, Porphyr, Syenit, Lava, Basalt, Gneis, Trachyt und ähnliche
harte Steine, auch Sandstein:
1 - roh oder roh behauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - durch Spalten oder Sägen lediglich zerteilt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 6
B - andere frei
25.17 Feuerstein (Flintstein); zerkleinerte Steine, Makadam (Schotter) und
Teermakadam, Feldsteine und Kies, wie sie als Steinmaterial im Wege-
und Bahnbau oder beim Betonbau ve,rwendet werden; Kiesel; Körnungen,
Splitter und Steinmehl von Steinen der Tarifnrn. 25.15 und 25.16 . . . . . . frei
25.18 Dolomit, naturroh, auch roh behauen oder durch Spalten oder Sägen
lediglich zerteilt; Dolomit, gesintert oder gebrannt; Dolomitstampfmasse:
A - Dolomit, naturroh:
1 - roh, zerkleinert, gemahlen oder roh behauen . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - anderer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 15
B - Dolomit, gesintert oder gebrannt; Dolomitstampfmasse . . . . . . . . . . . frei
25.19 Natürliches Magnesiumkarbonat (Magnesit), auch gebrannt, ausgenom-
men reines Magnesiumoxyd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.20 Gipsstein; Anhydrit; Gips, auch gefärbt oder mit geringen Zusätzen von
Anregern oder Abbindeverzögerern, ausgenommen zu zahnärztlichen
Zwecken besonders zubereiteter Gips . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.21 Kalksteine, wie sie üblicherweise als Hochofenzuschläge oder zur Her-
stellung von Kalk oder Zement verwendet werden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.22 Luftkalk, auch gelöscht; W asse,rkalk, ausgenommen reines Kalziumoxyd
und Kalziumhydroxyd ......................................... . 10 2,5
25.23 Zement ( einschließlich Zementklinker), auch gefärbt:
A - sogenannter Romanzement .................................. . 10 2,5
B - anderer 5 2,5 -
25.24 Asbest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.2j Natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken) und natürlicher
Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bern-
stein, in Platten, Stäbe, Stangen und ähnliche Formen gegossen, nicht
weiter bearbeitet; Jett . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1451
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
25.26 Glimmer, auch in ungleichmäßige Scheiben gespalten, und Abfall ..... . frei
25.27 Natürlicher Speckstein und Talk, auch roh behauen oder duPch Spalten
oder Sägen lediglich zerteilt; Talkum:
A - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger ........ . 24 15
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
25.28 Natürlicher Kryolith und Chiolith ............................... . 10
·natürlicher Chiolith, auch gemahlen ........... : . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Anmerkung
Kryolith und Chiolith zur Verarbeitung in der Aluminiumindustrie unter Zollsicherung frei
25.W Natürliche Arsensulfide frei
25.30 Natürliche rohe Borate und ihre Konzentrate ( auch kalziniert), aµsge-
nommcn aus natiirlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche rohe
Borsäure mit einem Gehalt von nicht mehr als 85 Gewichtshundertteilen
H 3 B 0 3 in der Trockensubstanz:
A - natürliche rohe Borate und ihre Konzentrate (auch kalziniert) . . . . . frei
B - natürliche rohe Borsäure .................................... . 10 6
25.31 Feldspate; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flußspat:
A - Leuzit; Nephelin und Nephelinsyenit; Feldspate, roh . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere ................................................... . 5 " 4
25.32 Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Scherben
und Bruch von keramisch hergestellten Waren:
A - Scherben und Bruch von keramisch hergestellten Waren, gemahlen,
mit einem Gehalt von mehr als 60 Gewichtshundertteilen:
1 - an Siliziumkarbid ....................................... . 25 12
2 - an künstlichem Korund oder an künstlichem Korund und
Siliziumkarbid ......................................... . 15 12
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
1452 Bunde sgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
1
Zollsatz
O/o des Wertes
Tarif- für Waren aus
Warenbezeichnung dem freien Verkehr für andere
nummer Waren
der@
tarif- zeit- -tarif- zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
Kapitel 26
Metallurgische Erze sowie Schlacken und Aschen
Vorschriften
1. Zu Kapitel 26 gehören nicht:
a) natürliches Magnesiumkarbonat (Magnesit), auch gebrannt
(Tarifnr. 25.19);
b) Thomasphosphatschlacken (Tarifnr. 81.03);
c) Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen
(Tarifnr. 68.07);
d) ·waren der Tarifnr. 71.11 (Edelmetallaschen);
e) aus Erzen erschmolzene Kupfer-, Nickel- und Kobaltmatten
(Abschnitt XV).
2. Metallurgische Erze der Tarifnr. 26 01 sind Mineralien, die die
metallurgische Industrie zum Gewinnen von Metallen der Ab-
schnitte XIV oder XV oder von Quecksilber verwendet. Der-
artige Mineralien gehören zu Tarifnr. 26.01, auch wenn sie zu
nichtmetallurgiscbcn Zwecken bestimmt sind. Sie dürfen jedoch
nicht anders aufbereitet sein, als es bei Erzen für die
metallurgische Industrie üblich ist.
B. Zu Tarifnr. 2G.03 gehören nur die Aschen und Rückstände, die
Metalle oder Metallverbindungen enthalten und von der
Industrie zum Gewinnen von Metall oder zum Herstellen von
Metallverbindungen verwendet werden.
26.01 Metallurgische Erze, auch angereichert; Schwefclkies-
abbrände:
A - Eisenerze:
1 - Sch wefelkiesabbrände frei frei
2 - andere@ ............................... . frei frei
B - Manganerze, einschließlich manganhaltige Eisenerze
mit einem Gehalt an. Mangan von 20 Gewichts-
hundertteilen oder mehr@ ................... . frei frei
C - andere ..................................... . frei frei
Zollsatz
O/o des Wertes
tarifmäßig zeitweilig
26.02 Schlacken, Zunder und andere Abfälle der Eisen- und
Stahlherstellung ................................ . frei
26.03 Aschen und Rückstände, die Metall oder Metallverbin-
dungen enthalten ( ausgenommen solche der Tarifnr. 26.02) frei
26.04 Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetang-
asche .......................................... . frei
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1453
Zollsatz
O/o des Wertes
Tarif- für Waren aus für andere
nummer
Warenbezeichnung dem freien Verkehr Waren
der@
tarif- zeit- tarif- 1 zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
Kapitel 27
Mineralische Brennstoffe; . Mineralöle und Erzeugnisse
ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse
Vorschriften
1. Zu Kapitel 27 gehören nicht:
a) chemisch einheitliche organische Verbindungen (Kapitel 29);
b) Arzneiwaren der 'farifnr. 30 03.
2. Zu Tarifnr. 27.07 gehören neben den Olen und anderen Er-
zeugnissen der Destillation von Steinkohlenteer auch ähnliche
Erzeugnisse der Destillation von Steinkohlenschwelteer oder
anderen Mineraltee1·en, der Cyclisierung von Erdöl oder eines
anderen Verfahrens, in denen die aromatischen Bestandteile im
Gewicht gegenüber den nichtaromatischen Bestandteilen über-
wiegen.
3. Unter den Bezeichnungen "Erdöl« und »Schieferöl« in Tarifnr.
27.10 sind neben Erdöl und Schieferöl auch ähnliche Ole ohne
Rücksicht auf das Herstellungsverfahren zu verstehen, in
denen die nichtaromatischen Bestandteile im Gewicht gegen-
über den aromatischen Bestandteilen überwiegen.
4. Zu Tarifnr. 27.13 gehören neben den dort genannten Erzeug-
nissen auch ähnliche, durch Synthese oder nach einem anderen
Verfahren hergestellte Erzeugnisi,e.
27.01 Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Stein-
kohle gewonnene feste Brennstoffe:
A - Steinkohle@ ................................ . frei - frei -
B - andere@ .................................. . frei - frei ~
27.02 Braunkohle, auch agglomeriert:
A - Braunkohle, nicht agglomeriert@ frei - frei -
B - Braunkohlenbriketts und andere Agglomerate aus
Braunkohle @ ............................. . frei - frei -
Zollsatz
O/o des vVertes
tarifmäßig zeitweilig
27.03 Torf, einschließlich Torfstreu und Torfbriketts ...... , 15 7,5
Zollsatz
O/o des vVertes
für Waren aus für andere
dem freien Verkehr
Waren
der@
. tarif- j zeit- tarif- zeit-
mäßig weilig: mäßig weilig
27.04 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder
Torf:
A - aus Steinkohle:
1 - zur Herstellung von Elektroden ............. . frei - frei -
2- andere@ ................................ . frei - frei -
B - aus Braunkohle® .......................... . frei - frei -
C - andere ................................•• ., , frei - frei -
,
1454 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
27.05 Retortenkohle ................................................. . frei
27 .05 a Stadtgas, Ferngas, Wassergas, Generatorgas und ähnliche Gase ....... . frei
27.06 Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere,
einschließlich der destillierten und der präparierten Teere ........... . frei
27.07 öle und andere Erzeugnisse der Destillation von Steinkohlenteer und für 100 kg
ähnliche Erzeugnisse: Eigengewicht
A - Benzolerzeugnisse, z. B. Benzol, Toluol, Xylol, Sol ventnaphtha
(Lösungsbenzol, Schwerbenzol) .............................. . 16,40DM
B - aromatcnreiche Benzine und Benzin.:.Ber..zol-Gemische:
1 - mit einem spezifischen Gewicht bei 15° C von weniger als 0,820 12,90DM
2 - andere 16,40DM
C - aromatcnreiche mittelschwere öle ............................. . 12,90DM
D - schwere Steinkohlenteeröle· .................................. . frei
E - andere Erzeugnisse ......................................... . frei
Anmerkungen
1. Waren der Tarifnr. 27.07 Abs. A und Abs. B - 2 zur chemischen Umwandlung in
andere Stoffe als Waren dieses Kapitels, der Tarifnr. 29.01 Abs. A bis C und der
Tarifnr. 38.H) Abs. A - 3 oder zur industriellen Herstellung von Waren der
Kapitel '28, W (a11sgenommen Kohlenwasserstoffe der Tarifnr. 29.01 Abs. A bis C),
30 und 32 und der Tarifnr. 38.18 unter Zollsicherung ......................... . frei
2. Waren der Tarifnr. 27 07 Abs. B - 1 und C, nach.Herstellung im Ausland eingeführt
oder hergestellt aus Erdöl, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist,
zur chemischen Umwandlung in andere Waren als solche der Tarifnrn. 27.07 Abs. A
bis C, 27.10, 27.11, 27.12, 27.13, 27.14 Abs. C-2, 29.01 Abs. A bis C und 38.19
Abs. A - 3, und zwar nach Verfahren, die hierzu am 1. Februar 1953 im Geltungs-
bereich des Zolltarifs großtechnisch noch nicht angewendet worden sind, unter Zoll-
sicherung ................................................................ . frei
3. Zu Tarifnr. '27.07 Abs. C gehören Ole mit einem spezifischen Gewicht bei 15° C von
weniger als 1,0 und mit einem Flammpunkt im geschlossenen Tiegel von 21 ° C oder
darüber, die bei mehr als 135° C destillieren und bei deren Destillation nach
DIN 51 7;)2 weniger als ~ü Raumhundertteile bis '210° C und mehr als 65 Raum-
hundertteile einschließlich der Destillationsverluste bis 250° C übergehen.
4. Erzeugnisse der Tarifnr. 27.07 Abs. A und C sowie aromatenreiche Benzine aus
Abs. B sind vergütungsfähige Mineralöle im Sinne der Anmerkung 5 b zu Tarifnr.
27.10 unter den dort angegebenen Voraussetzungen.
27.08 Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen Mineralteeren frei
27.09 Erdöl und Schieferöl, unbearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,50 DM
Anmerkungen
1. Unbearbeitetes Erdöl unter den Voraussetzungen und Bedingungen der An-
merkung '2 zu Tarifnr 27.07 unter Zollsicherung ............................. . frei
2. Unbearbeitete Erdöle sind alle natürlichen flüssigen Erzeugnisse, die überwiegend
aus Kohlenwasserstoffen bestehen. Unbearbeitetes Schieferöl ist das flüssige Erst-
erzeugnis aus der Schwelung bituminöser Schiefer. Alle diese Erzeugnisse gelten als
unbearbeitet, solange sie einem anderen Ver fahren als dem Klären, dem Entwässern
oder dem Stabilisieren nicht unterworfen und ihnen auch nicht andere als solche
natürliche Oase rngesetzt worden sind, die im Laufe dieser Verfahren durch physi-
kalische Methoden gewonnen worden waren.
27.10 Erdöle und Schieferöle, bearbeitet; Zubereitungen mit einem Gehalt an
Erdöl oder Schieferöl von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr, anderweit
weder genannt noch inbegriffcn, in denen diese öle den Charakter der
Ware bestimmen:
A - Erdöle und Schieferöle:
1 - Benzin und andere Leichtöle; mittelschwere öle . . . . . . . . . . . . . . 12,90 DM
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1455
Zollsatz
Tarif- für 100 kg Eigengewicht
rmmmer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
(27. 10) 2 - Schweröle :
a - Schmieröle:
1 - nicht raffiniert oder mit normalen Raffinationsverlusten
raffiniert ......................................... . 12,90DM
2 - mit Raffinationsverlusten von durchschnittlich 30 v. H.
raffiniert ......................................... . 16,00DM
3 - mit Raffinationsverlusten von durchschnittlich 50 v. H.
raffiniert ......................................... . 22,50DM
4 - durch Aufarbeiten von Altölen hergestellt ............. . Zollsatz
für nicht
raffinierte
Schmieröle
+ 13DM
b - andere .............................................. . 12,90 DM:
6/o des Wertes
B - Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Schieferöl von 70 Ge-
wichtshundertteile·n oder mehr:
1 - Schmiermittel:
a - für die Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die
Gerberei ............................................ . 25 19
für 100 kg
Eigengewicht
b - andere 12,90DM 1
0/o des Wertes
2 - andere 30 1 21
Anmerkungen für 100 kg
1. Schweröle mit einem Flammpunkt im geschlossenen Tiegel über 55° C, bei deren Eigengewicht
Destillation nach DIN 51 752 weniger als 40 Raumhundertteile bis 250° C übergehen,
nach Herstellung im Zollausland eingeführt oder hergestellt aus Erdöl, das im
Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, zum unmittelbaren Verhei1en
unter Zollsicherung ........................................................ . l,50DM frei
4, Schweröle mit einem Flammpunkt im geschlossenen Tiegel über 55° C, bei deren
Destillation nach DIN 51 752 weniger als 40 Raumhundertteile bis 250° C über-
gehen, nach Herstellung im Zollausland eingeführt oder hergestellt aus Erdöl, das
im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, als Zusatz zu Kohle, die in
Verkokungsanlagen verarbeitet wird, unter Zollsicherung ..................... . 1,-.DM
3. Waren der Tarifnr. 27.10 Abs. A unter den Voraussetzungen und Bedingungen der
Anmerkung 2 zu Tarifnr. 27.07 unter Zollsicherung ............................ . frei
4. Begriffsabgrenzung
a) Zu Tarifnr. 27.10 Abs. A - 1 gehören die Erdöle und Schieferöle, bei deren
Destillation nach DIN 51 752 bis 250° C einschließlich der Destillationsverluste
mehr als 65 Raumhundertteile übergehen, zu Tarifnr. 27.10 Abs. A-2 alle übrigen
Erdöle und Schieferöle.
b) Benzine sind Erdöle und Schieferöle, bei deren Destillation nach DIN 51 751
bis 70° C mindestens 5 und bis 410° C mindestens 90 Raumhundertteile ein-
schließlich der Destillationsverluste übergehen.
c) Schmieröle sind Erdöle und Schieferöle mit einem Gehalt an Asphalt von
weniger als 1 Gewichtshundertteil, bei deren Destillation nach DIN 51 752
weniger als 90 Raumhundertteile bis 370° C übergehen. Tritt vor 370° C Cracken
ein, so müssen bis 350° C weniger als 80 Raumhundertteile übergegangen sein.
d) Gasiile sind Erdöle und Schieferöle, bei deren Destillation nach DIN 51 752
hiichst<)ns Ö;) Raumhundertteile bis 250° C und mindestens 90 Raumhundertteile
bis 370° C übergehen. Tritt vor 370° C Cracken ein, so müssen bis 350° C min-
destens 80 Raumhundcrtteile übergegangen sein.
f>. Zollvergütung
a) Werden Waren der Tarifnr. 27.14 Abs. A, B und C-1 aus Erdöl hergestellt,
das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, oder fallen bei der
Verarbeitung solchen Erdöls Schwefel der Tarifnr. 25.03 oder 28.02 Abs. A oder
Gase der Tarifnr. 27.05 a als Nebenerzeugnisse an, so wird für je 100 kg dieser
Waren eine Vc1·gütung in Höbe des Zollsatzes gewährt, der bei der Verzollung
dt)S Erdöls angewendet worden ist.
b) (1) Vergütungsfähige Mineralöle sind Waren der Tarifnrn. 27.10 Abs. A, 27.11,
27.12, 27.13 Abs. A und B, 27.14 Abs C-2 sowie Waren anderer Tarifnummern,
die im Zollta,·if zu vergütungsfähigen Mineralölen erklärt sind, alle diese Waren,
1456 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz •
Tarif- für 100 kg Eigengewicht
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(27.10) wenn sie im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs oder in einem Be-
~rbe_itungs- oder Verarbeitungsverkehr nach § 69 Abs. 1 Nr. 42 des Zollgesetzes
m emem Freihafen aus Erdöl hergestellt worden sind. Schweröle der Tarifnr.
27.10 Abs. A-2, ausgenommen Gasöle sowie mit Schwefelsäure, selektiven
Lösungsmitteln oder hydrierend raffinierte Schmieröle, und Reinigungsextrakte
der Tarifor. 27.14 Abs. C-2 sind jedoch nur vergütungsfähig, wenn sie aus Erdöl
hergestellt sind, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist.
(2) Eine V crgütung wird gewährt, wenn vergütungsfähige Mineralöle aus-
gcf iihrt, zu einem Zollverkehr abgefertigt oder nach Herstellung in einem Frei-
hafen unmittelbar in das Zollausland oder endgültig in den Freihafen gebracht
werden.
(3) Die Vergütung beträgt 12,50 DM für 100 kg der vergütungsfähigen Menge.
Sind jedoch vergütungsfähige Mineralöle aus Erdöl hergestellt worden, das im
Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist, so kann die Vergütung nach
dem Zollsatz bemessen werden, der bei der Verzollung des Erdöls angewendet
worden ist.
( 4) Vergütungs fähig ist die ausgeführte oder abgefertigte Menge, und zwar zu-
züglich 2 v. H., wenn die Vergütung nach Absatz 3 Satz 1 bemessen wird. Wird
jedoch raffiniertes Schweröl zum endgültigen Verbleib oder Verbrauch in das
Zol Iausland ausgeführt, so kann die Vergütung für die vom Hersteller nachzu-
weisende Schwerölmenge gewährt werden, die zum Herstellen des raffinierten
Schweröls verbraucht worden ist.
(5) Die Vergütungsfähigkeit eines Mineralöls wird nicht dadurch berührt, daß
es aus dem freien Verkehr des Zollgebiets ~ohne Zollvergütung zur vorüber-
gehenden Lagerung in einen Freihafen gebracht wird. Wird es im Anschluß
daran aus dem Lagerverkehr unmittelbar in das Zollausland oder endgültig in
den Freihafen gebracht, so gilt Abs. 2 entsprechend.
c) Vergütungsfiihigc Schmiermittel sind Schmiermittel der Tarifnrn. 27.10 Abs.
B- 1 - b und 34.03 Abs. A -1- b, die im zollinländischen Geltungsbereich des Zoll-
tarifs oder in einem Bearbeitungs- oder Verarbeitungsverkehr nach § 69 Abs. 1
Nr. 42 des Zollgesetzes in einem Freihafen aus vergütungsfähigem oder aus
solchem Schweröl hergestellt sind, das im zollinländischen Geltungsbereich des
Zolltarifs verzollt worden ist. Unter den Voraussetzungen in b Abs. 2 dieser An-
merkung werden für je 100 kg des im Schmiermittel enthaltenen Schweröls
12,f)0 DM vergütet.
d) (1) Andere vergütungsfähige Erzeugnisse sind andere als die unter a bis c ge-
nannten Waren, wenn sie im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs
unter Ve1·brauch vergütungsf'iihigen oder solchen Mineralöls hergestellt sind, das
im zollinländischen Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt worden ist.
(2) Eine Vergütung kann gewährt werden, wenn die in Abs. 1 aufgeführten
vergiitungsfähigen Erzeugnisse zum endgültigen Verbleib oder Verbrauch in das
Zollausland ausgeführt werden. Sie ist ausgeschlossen, wenn das Mineralöl zu
T1·eib-, Schmier-, Heiz- oder Beleuchtungszwecken verbraucht worden ist.
(:l) Die V ergiitung beträ.gt für vergütungsfähige Mineralöle höchstens 12,50 DM,
sonst höchstens 12,90 DM für 100 kg der vergütungsfähigen Menge.
( 4) Vergütungs fähig ist die bei der Herstellung der vergütungsfähigen Erzeug.:.
nisse verbrauchte Mineralölmenge, und zwar zuzüglich 2 v. H., wenn vergütungs-
fähige Mineralöle verbraucht worden sind ..
e) Wird vergütungsfähiges Benzin unter den Voraussetzungen, die in § 69 Abs. 1
Nr. 9 und 10 des Zollgesetzes für den Fall der Einfuhr gelten, an die dort
g<~nannten Personen oder Dienststellen abgegeben, so werden 12,50 DM für je
100 kg des Benzins vergütet.
f) Die Vergütung wird nur durch Anrechnung auf Zoll für unbearbeitetes Erdöl
gewährt. Sie ist im Falle b ausgeschlossen ~ei mineralölsteuerbaren Erzeug-
nissen, für die eine Mineralölsteuerschuld bereits unbedingt geworden ist. Sie ist
ferner ausgesclilossen bei der Ausfuhr unter Voraussetzungen, unter denen nach
§ 6\) Abs. 1 des Zollgesetzes bei der Wiedereinfuhr Einfuhrzoll nicht erhoben wird.
g) Der Bundesminister der Finanzen kann zur Durchführung dieser Anmerkung
durch Rechtsverordnung
1. die V crgütungsberechtigten bestimmen,
2. das Nähere zu b Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 sowie zu d anordnen,
3. die vergütungsfähigen Schmiermittel nach ihrem Schwerölanteil in Gruppen
staffeln und bestimmen, daß die Vergütung nach dem mittleren Schweröl-
anteil jeder Gruppe bemessen wird,
4. das Verfahren regeln.
27.11 Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe 12,90DlVI
Anmerkung
Waren der Tarifnr 27.11 unter den Voraussetzungen und Bedingungen der An-
merkung 2 zu Tarifnr. 27 07 unter Zollsicherung ................................ . frei
Nr. 53 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1457
Zollsatz
Tarif- für 100 kg Eigengewicht
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
27.12 Vaselin ...................................................... . 12,90DM
Anmerkung
Zu Tarifnr. 27.12 gehören nur Erzeugnisse mit einem Erstarrungspunkt nach
DIN 51 556 zwischen 35° C und 56° C.
27.13 Paraffin, Petrolatum aus Erdöl oder Schieferöl, Ozokerit, Montanwachs,
Torfwachs, paraffinische Rückstände (Gatsch oder slack wax), auch
gefärbt:
A - Paraffin und paraffinische Rückstände (Gatsch oder slack wax) ... . 12,90DM
B - Petrolatum aus Erdöl oder aus Schieferöl ..................... . 12,90DM
C - Ozokerit: 0/o des Wertes
1 - roh ................................................... . frei
2 - anderes (Ceresin) ....................................... . 24 20
D - Montanwachs, Torfwachs:
1 - roh ............................... ·.................... . frei
2 - anderes ................................................ . 24 20
Anmerkungen
1. Zu Tarifnr. 27.13 Abs. B gehören nur Erzeugnisse mit einem Erstarrungspunkt nach
DIN 51 556 über 56° C.
2. Zu Tari fnr. 27.13 Abs. C - 1 gehört Ozokerit von dunkelbrauner bis schwarzer Farbe
sowie solches von rotbrauner oder grünlichrotbrauner Farbe, dieses jedoch nur, wenn
es, in einer Probierröhre von 15 mm lichter Weite geschmolzen, bei· der Durchsicht
keine hellere Farbe als rot und bei der Aufsicht einen deutlich wahrnehmbaren
grünen Schein auf weist.
27 .14 Bitumen, Petrolkoks und andere Rückstände aus Erdöl oder Schieferöl:
A - Bitumen ................................................. . frei
B - Petrolkoks ................................................. . frei
C - Reinigungsextrakte:
1 - mit Tropfpunkt nach DIN 51801 von 35° C oder darüber frei
für 100 kg
Eigengewicht
2 - andere ................................................ . 12,90DM 1
D - andere Rückstände aus Erdöl oder Schieferöl, anderweit weder ge- 0/o des Wertes
nannt noch inbegriffen ..................................... . frei
Anmerkungen
1. Reinigungsextrakte der Tarifnr. 27.14 Abs. C~2 mit einem Flammpunkt im ge- für 100 kg
schlossenen Tiegel über 55° C, bei deren Destillation nach DIN 51 752 weniger als Eigengewicht
40 Raumhundertteile bis 250° C übergehen, nach Herstellung im Zollausland ein-
geführt oder hergestellt aus Erdöl, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt
worden ist, zum unmittelbaren Verheizen unter Zollsicherung ................... . 1,50DM frei
2. Reinigungsextrakte der Tarifnr. 27.14 Abs. C :-2 mit einem Flammpunkt im ge-
schlossenen Tiegel über 55° C, bei deren Destillation nach DIN 51 752 weniger als
40 Raumhundertteile bis 250° C übergehen, nach Herstellung im Zollausland ein-
geführt oder hergestellt aus Erdöl, das im Geltungsbereich des Zolltarifs verzollt
worden ist, -als Zusatz zu Kohle, die in Verkokungsanlagen verarbeitet wird, unter
Zollsicherung ............................................................ . 1,-DM
3. Reinigungsextrakte der Tar·ifnr. 27.14 Abs. C- 2 unter den Voraussetzungen und Be-
dingungen der Anmerkung 2 zu Tarifnr. 27.07 unter Zollsicherung .............. . frei
4. Zu Tarifnr. 27.14 gehören neben Rückständen aus Erdöl oder Schieferöl auch Rück-
stände aus ähnlichen Min~ralölen (z.B. aus Mineralölen, die aus paraffinischen
Teeren, durch Hydrieren oder durch Synthese gewonnen sind).
5. Zu Tarifnr. 27.14 Abs. A gehören nur Erzeugnisse mit Tropfpunkt nach DIN 51801
von 35° C oder darüber. 0/o des Wertes
27.15 Naturasphalt; bituminöse Schiefer und Sande; Asphaltgestein ........ . frei
27.16 Bituminöse Gemische auf der Grundlage von Naturasphalt, Bitumen,
Mineralteer oder Mineralteerpech (z.B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen) frei
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1459
Abschnitt VI
Erzeugnisse der chen1ischen Industrie
und verwandter Industrien ·
Vorschriften
1. a) Erzeugnisse (ausgenommen radioaktive Erze), die der Warenbeschreibung in
Tarifnr. 28.50 oder 28.51 entsprechen, gehören zu diesen Tarifnummern, auch
wenn andere Tarifnummern des Zolltarifs in Betracht kommen.
b) Vorbehaltlich der Vorschrift 1 a gehören Erzeugnisse, die der Warenbeschreibung
in Tarifnr. 28.49 oder 28.52 entsprechen, zu diesen Tarifnummern, auch wenn
andere Tarifnummern dieses Abschnitts in Betracht kommen.
2. Vorbehaltlich der Vorschrift 1 sind Waren, die wegen ihrer Dosierung oder wegen
ihrer Aufmachung für den Einzelverkauf zu den Tarifnrn. 30.03, 30.04, 30.05, 32.09,
33.06, 35.06, 37.08 oder 38.11 gehören, diesen Tarifnummern zuzuweisen, auch wenn
andere Tarifnummern des Zolltarifs in Betracht kommen.
1460 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- j zeit-
mäßig I weilig
Kapitel 28
Anorganische chemische Erzeugnisse; anorganische oder organische Ver-
bindungen von Edelmetallen, radioaktiven Elementen, Metallen der
seltenen Erden und Isotopen
Vorschriften
1. Soweit in cim.clnen Tal'irnummern dieses Kapitels nichts anderes bestimmt ist, ge-
hiircn i.u Kapitel :28 nur:
a) clicrnisclic Grnndstoffe (Elemente) und chemisch einheitliche Verbindungen, auch
wenn sie V c1·unrcinigungen enthalten;
b) wiißrigc Lösungen clc!' vorstehend in a genannten Erzeugnisse;
c) andere Liisungc11 der vorstehend in a genannten Erzeugnisse, sofern die Auf-
rnaclm11g in dl~ra rtigcn Lösungen gebräuchlich und ausschließlich aus Sicherheits-
otkr Transpol'tgriiTl(len el'f'onkrlicb ist; au1)crdem darf das Erzeugnis durch den
Zusatz des Lösungsmittels keine besondere Eignung zu bestimmten Verwen-
dirnw,zwcckcn erlialtcn haben;
d) die vorstehend in a bis c genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Er-
haltung oder ibrcm Transport notwendigen Stabilisierungsmittels.
~- Außer den durch organische Stoffe stabilisierten Dithioniten (Hydrosulföen) und
den Sul foxylaten (Tari fnr. 28.36), den Karbonaten und Perkarbonaten anorganischer
Basen (Tari f'nr. 28.42), den einfachen oder komplexen Cyaniden anorganischer
Basen (Tarifnr. 28.4B), den Fulminaten und Cyanaten anorganischer Basen
(Ta1·i f'nr. 28.44), den organischen Erzeugnissen der Tarifnrn. 28.49 bis 28.52 und den
Karbiden der Nichtmeta-lle oder Metalle (Tarifnr. 28.56) gehören folgende Kohlen-
stoffverbindungen zu Kapitel 28:
a) Kohlenoxyd, Kohlendioxyd, Blausäure und die komplexen Cyansäuren
(Tarifnr. 28. li~);
b) Rolilcnstoffoxyhalogenide (To.rifnr. 28.14);
c) Schwcfclkoldenstoff (Tarifnr. 28.15);
d) Kohlcnstoffoxysulfid und KohlenstoffsuHohalogenide, Cyan und Cyanhalogenide,
Cyanamid und seine Metallderivate (Tarifnr. 28.58), ausgenommen Kalzium-
cyanam id mit einem Gehalt an Stickstoff von nicht mehr als 25 Gewichtshundert-
teilen <lcs wassel'f'reien Stoffes (Knpitel 31).
3. Zu Kapitel 28 gehören nicht:
a) N atriumclilorid und andere mineralische Stoffe des Abschnitts V;
b) Erzeugnisse, die gleichzeitig der anorganischen und der organischen Chemie an-
gl'l1iil'cn, ausgenommen die vorstehend in Vorschrift 2 erwähnten;
c) die in ckn V or-schriften 1 bis 4 zu Kapitel 31 genannten Erzeugnisse;
<l) anorgauisclie I~rzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden (Tarifnr. 32.07);
e) l'._(ins,tliclic'.: Gr:ipb_it (Tarifnr. :?8.01)..; Feuerlöschmittel, aufgemacht als. ~ad;1~gen
furl•euerloschgernte oder alsl1 cuerloschgranateri oder -bomben derTanfnr.38.17;
Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf der Tarifnr. 38.19;
k iinst liclie Kristalle aus Halogensalzen der Alkali- und Erdalkalimetalle oder aus
Magnesiumoxyd (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht von
2,;) g oder mehr der Tarifm. 38.19;
f) I•:dclstcinc, Seltmuckstcinc, synthetische oder rekonstituierte Steine, Pulver von
Edelsteinen, Sdunucksteincn oder synthetischen Steinen (Tarifnrn. 71.02 bis
71.04) und Edelmetalle des I<apitels 71;
g) Metalle des Abschnitts XV, auch chemisch rein;
h) optische Elcml:nte, insbesondere aus Halogensalzen der Alkali- und Erd-
alkalimetalle oder aus Magnesiumoxyd (Tarifnr \)0.01). l
4. Chl:misch cinl1eitlid1c komplexe S:iur-cn, ilie aus einer nichtmetallischen Säure des
Teilkapitels II und einer metallischen Siiure des Teillrnpitels IV bestehen, gehören
zu Tarifnr. :28.1:3.
5. Zu den Tarifnrn. :28.:29 bis 28.48 gehören nur Salze und Persalze von Metallen und
von Ammonium.
G. Zu Tarifnr. 28.f)Ü gehören nur:
a) Techndium, Promethium, Polonium, Astatin, Radon, Francium, Radium,
Actinium, Protactinium, Neptunium, Plutonium und die anderen Transurane, die
Isotopen diesl:r Elemente und die anotganischen und organischen Verbindungen
dieser Elemente oder ihrer Isotopen, auch wenn sie chemisch nicht einheitlich
sind;
b) alle andr:rcn natiirlich oder künstlich radioaktiven Isotopen (einschließlich der-
jenigen der Edelmetalle und der unedlen Metalle der Abschnitte XIV oder XV)
und ihre anorganischen oder organischen Verbindungen, auch wenn sie chemisch
nicht einheitlich sind.
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1461
Zollsatz
Tarif- D/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
(28) Der vorstehend und in den Tarifnrn. 28.50 und 28.51 gebrauchte Ausdruck
»Isotope« bezieht sich auch auf »angereicherte Isotopengemische«, jedoch nicht auf
chemische Elemente, die in der Natur als reine Isotope vorkommen.
7. FcrropliosphOI' mit einem Gehalt an Phosphor von 15 Gewichtshundertteilen oder
md1t und J>hospl1orkupfcr mit einem Gehalt an Phosphor von mehr als 8 Gewichts-
hundcrttcilen gehören zu Tarifnr. 28.55.
8. Soweit nichts andcr<:s bestimmt ist, gehören zu den in einem Absatz oder Unter-
ahsatz genannten Salzen auch die sauren und basischen Salze.
1. Chemische Grundstoffe (Elemente)
28.01 Halogene (Fluor, Chlor, Brom, Jod):
A - Fluor 5 4
B - Chlor 35 19
C-Brom 20 15
D - Jod:
1 - roh frei
2 - anderes ..................................... , .......... . 25 19
28.0'.d Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel:
A - suulimierter oder gefällter Schwefel ......... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
U - kolloider Schwefel ................. '........................ . 10 8
28.03 Kohlenstoff ( z. B. Gasruß oder carbon black, Acetylenruß, Anthrazenruß,
l,ampenruß) .................................................. . 15 12
28.0-1 Wasserstoff; Edelgase; andere Nichtmetalle:
A - Wasserstoff ................................................. . 10 frei
11 - Edelgase .................................................. . 10 6
C - andere Nichtmetalle:
1 - Sauerstoff ............................................. . 10 8
2 - Selen .................................................. . frei
3 - Phosphor ........................................ .- ..... . 30 15
4 - andere ................................................. . 5 4
28.05 Alkali- und Erdalkalimetalle; Metalle der seltenen Erden, einschließlich
Yttrium und Scandium; Quecksilber:
A - Natrium; Erdalkalimetalle .................................. . 12 10
U - andere frei
II. Anorganische Säuren und
Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle
28.06 Salzsäure ( Chlorwasserstoffsäure); Chlorsulfonsäure ( Chlorschwef elsäure) 15
Chlorsulfonsäure .............. , .......................................... . 12
Salzsäure 8
28.07 Schwefligsäureanhydrid (Schwefeldioxyd) ........................ . 15 12
28.08 Schwefelsäu.re; Oleum .......................................... . 10 frei
28.09 Salpetersäure; Nitriersäuren 15 12
3*
1462 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/ 0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
28.10 Phosphorsäurcanhydrid und Phosphorsäuren (Meta-, Ortho- und Pyro-
phosphorsäure) ............................................... . 30 15
28.11 Arsenigsäureanhydrid; Arsensäureanhydrid und Arsensäuren . . . . . . . . . frei
28.12 Borsäure und Borsäureanhydrid ................................. . 15 6
28.13 Andere anorganische Säuren und Sauerstoffverbindungen der Nicht-
metalle:
A - Stickstoffoxyd; Schwefelwasserstoff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Il - Unterphosphorsäure, phosphorige und unterphosphorige Säure ... . 30 15
C - Kieselsäureanhydrid ........................................ . 10 8
D - andere ................................................... , 15 12
Flußsäure ... , .......... , ................................ , .. , , ... , . , , , . , 8
Schwef"elsäureanhydrid .. , ........................................... , .. . frei
III. Halogen-, Oxyhalogen- und Schwefelverbindungen der Nichtmetalle
28.14 Chloride, Oxychloride und andere Halogen- und Oxyhalogenverbindungen
der Nichtmetalle:
A - J odchlorid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Phosphorchlorid, Phosphoroxychlorid ......................... . 30 12
C - Kohlenstoffoxychlorid (Phosgen) ............................. . 20 15
D - andere .................................................... 15 12
28.15 Sulfide der Nichtmetalle, einschließlich Phosphortrisulfid:
A - Schwefelkohlenstoff ........................................ . 15 12
B - andere frei
IV. Anorganische Basen
sowie Metalloxyde, -hydroxyde und -peroxyde
28.16 AmmoRiak, verflüssigt oder ge!öst (Salmiakgeist) ................... . 15
verflüssigt ...... , ..... , ....... , ... , .... , ...... , .... , , , , , , ... , • • • • • • • • • • • • • • 12
gelöst (Salmiakgeist) . , ................................................... . frei
28.17 Natriumhydroxyd (Ätznatron); Kaliumhydroxyd (Ätzkali); Natrium-
und Kaliumperoxyd:
A - Natriumperoxyd ........................................... . 10 8
B - andere 15 12
Ätzkali, chemisch rein, fest, mit einem Gehalt an Chlor von mehr als 0,002 Ge-
wichtshundertteilen ................................................... . 8
Ätzkali, chemisch rein, mit einem Gehalt an Chlor von nicht mehr als 0,002 Ge-
wichtshundertteilen .. , .. , .. , .... , . , , , ........ , .... , ... , ... , .......... , , 2
28.18 Strontium-, Barium- und Magnesiumoxyd, -hydroxyd und -peroxyd:
A - Magncsiumoxyd und -hydroxyd ......... , ........ , . . . . . . . . . . . . frei
B - Magnesiurnperoxyd; Strontiumperoxyd . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 12
C - andere .................................................... . 10 4
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1463
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
28.19 Zinkoxyd; Zinkperoxyd:
A - Zinkoxyd ................................................. . 20 12
B - Zinkperoxyd 15 12
28.20 Aluminiumoxyd und -hydroxyd; künstlicher Korund:
A - Aluminiumoxyd und -hydroxyd .............................. . 20 15
B - künstlicher Korund ........................................ . 15 12
28.21 Chromoxyde und -hydroxyde 20 15
28.22 Manganoxyde:
A - Mangandioxyd frei
B- andere ................................................... . 15 12
28.23 Eisenoxyde und -hydroxyde, einschließlich Farberden auf der Grundlage
von natürlichem Eisenoxyd mit einem Gehalt an gebundenem Eisen,
berechnet als Fe 2 0 3, von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr ........ . 15 12
28.24 Kobaltoxyde und -hydroxyde ....... , .... , ....................... . 15 frei
28.25 Titanoxyde ................................................... . 8 6
28.26 Zinnoxyde: Stannooxyd (Braunoxyd) und Stannioxyd ( Zinnsäureanhydrid) frei
28.27 Bleioxyde .................................................... . 15 12
28.28 Andere anorganische Basen, Metalloxyde, -hydroxyde und -peroxyde (ein-
schließlich Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze):
A - Berylliumoxyd, Kalziumoxyd und -hydroxyd, Kupferoxyd, Queck-
silberoxyd ................................................ . frei
B- Cadmiumoxyd .......................... .- .................. . 10 8
C-Antimonoxyd .............................................. . 20 15
D - Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze ....... . :30 21
E - andere .................................................... . 15 12
Zirkonoxyd, Nickeloxyd, Germaniumoxyd ................................ . frei
V. Metallsalze und -persalze der anorganischen Säuren
28.29 Fluoride; Silicofluoride; Fluoborate und andere Fluosalze:
A - Berylliumfluorid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Silicofluoride .............................................. . 20 12
N atriumsilicofluorid ..................................................... 10
• C- andere ................................ , ................... . 15 12
Zirkonkaliumfluorid ..................•.................................. frei
28.30 Chloride und Oxychloride:
A - Chloride:
1 - Eisenchlorid, Magnesiumchlorid, Manganchlorid, Zinnammonium-
chlorid, Zinnchlorid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . frei
1464 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(28.30) 2 - Aluminiumchlorid, Ammoniumchlorid, Kalziumchlorid . , , ..... . 20
Aluminiumchlorid, Ammoniumchlorid ................................ . 15
Kalziumchlorid .......................... , ......................... . 12
3 - andere ................................................. . 15 12
Ba!'iurnchlol'iJ ..................................................... . 8
B - Oxychloride:
1 - Bleioxychlorid, Kupferoxychlorid . , ... , ... , .. , ............ . frei
2 - andere ................................................. . 15 12
28.31 Chlorite und Hypochlorite ...................................... . 15 12
Natriun1hypochlorit ................................................. • • ... , .. 8
28.32 Chlorate und Perchlorate ............................ , .......... . 15 12
Nat,·iurn- und Bariumchlorat ............................................... . frei
Ammonium-- und Kaliumperchlorat .......................................... . frei
Bromide und Oxybromide; Bromate und Perbromate; Hypobromite:
A - IJromate .................................................. . frei
B - andere ......................................... ·........... . .15 12
28.34 Jodide und Oxy jodide; Jodate und Per jodate:
A - Jodide und Oxyjodide ...... , , ....... , , , ..... , ... , . , . , ...... . 15 12
B - ,Jodate und 1::>erjodate ..... , .... , ... , . , , . , ............ , ...... . frei
28.35 Sulfide, einschließlich Polysulfide:
A - Natriumsulfid, Cadmiumsulfid , , ........... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Natriumsulfid ......... , .... , • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Cadn1iumsulfid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
B - Bariumsulfid, Eisensulfid, Kaliumsul:fid, Kalziumsulfid, Zinnsulfid . . frei
C - Antimonsulfid, Antimonkaliumsulfid, Quecksilbersulfid ........... . 10 8
A ntimonpcntasulfid und rotes ( orangerotes) Antimontrisulfid , ............... . frei
D - andere ................................................... . 15 12
Zinksulfid ..........................••... ·.,, ..... · .. ,,, ·, ·, • .. ,, · · · · · · · · 8
28.36 Dithionite (Hydrosulfite), auch durch organische Stoffe stabilisiert; Sulf-
oxylate ..................................................... . 15 12
28.37 Sulfite und Thiosulfate ......................................... . 15 12
28.38 Sulfate und Alaune; Persulfate:
A - Sulfate:
1 - Kaliumsulfat mit einem Gehalt an K, 0 von mehr als 52 Gewichts-
hundcrtteilen; Kaliumbisulfat; Kali~mmagnesiumsulfat mit einem
Gehalt an JC O von mehr als 30 Gewichtshundertteilen; Cadmium-
sulfat, Magn~~siumsulfat, Titansulfat, Quecksilbersulfat ........ . frei
2 - Niclrnlsulfat, Nickclammoniumsulfat ....................... . 20 15
3 - AJurniniurnsulfat ........................................ . 30 21
4 - andere 15 12
Eisensulfat ........................................................ . 10
Bariumsulfat und A dmonter Vitriol ................................. . 8
Kupfersulfat, ausgenommen Duppelsul fat ............................. . 5
Rohaltsulfat ...................................................... . frei
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1465
Zollsatz
Tarif- 0/o des \Vertes
numm('.r Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
miil3ig weilig
·_•ci 38) B - Alaune:
1 - Ammoniakalaun, Kalialaun 25 15
2 - andere ................................................ . 15 12
C - I)crsul fatc .................................... ·............ . 15 12
28.:30 Nitrite und Nitrate:
A - N·itrite ................................................... . 20 15
B - Nitrate:
1 - Bariurnnitrat, Berylliumnitrat, Cadmiumnitrat, Kupfernitrat,
Quccksilbcrnitrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - Kobal tnitrat, Kobaltkaliumnitrat, Nickelnitrat, vVismutnitrat . . . 15 12
3 - andere .................·. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 15
28.40 Phosphite, Hypophosphite und Phosphate ......................... . 30 21
Ammoniumphosphat, Kaliumphosphat ....................................... . 19
Dikalziurnphosphat ..................................................... , .. . 15
28.41 Arsenite und Arsenate ......................................... . ·15
Ar·senite .................................... , ............................ . 8
Arscnate . , ........................................................ • • • •, , • , 5
28.42 Karbonate und Perkarbonate, einschließlich des handelsüblichen
Ammoniumkarbonats:
A - Karbonate:
1 - Kalziumkarbonat, Kupferkarbonat, Magnesiumkarbonat ....... . frei
2 - Bariumkarbonat, Bleikarbonat, Natriumkarbonat, Wismut-
karbonat 15 12
3 - andere 20 15
Kooa.ltharbonat. und Berylliumkarbonat ............................... . frei
Il - I_)erkarbonate .............................................. . 15 12
28.43 Einfache und komplexe Cyanide ................................. . 20 15
Iihodani<le ............................................................... . 12
28.44 Fulminate und Cyanate ........................................ . 10 8
28.45 Silikate, einschließlich der handelsüblichen N atrimn- und Kaliumsilikate 20 15
Zirkonsilikat ......................... , . , ................................. . frei
28.46 Borate und Perborate .......................................... . 15 12
Natriumborat mit einem Gchal t an Borsäure YOl1 67 Gewichtshundertteilen B2 ()3
oder mehr ............................................................. . 6
28.47 Salze der Säuren der Metalloxyde ( z. B. Chromate, Permanganate,
Stamiatc):
A - Zinkate frei
B - Aluminate, Antimonate 20 15
C - Chromate:
1 - saure ................................................. . 15 12
2 - andere ................................................ . 20 12
D - andere ................................................... . 15 12
Kaliumpermanganat frei
1466 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
28.48 Andere Salze und Persalze der anorganischen Säuren, ausgenommen
Azide:
A - einfac.:he und komplexe Salze der Säuren des Selens oder des Tellurs frei
B - andere 15 12
VI. Verschiedenes
28.49 Edelmetalle in kolloidem Zustand; Edelmetallamalgame; Salze und
andere anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle,
auch chemisch nicht einheitlich:
A - Edelmetalle in kolloidem Zustand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - E<lelmetallamalgame ....................................... . 5 4
C - Salze und andere anorganische oder organische Verbindungen der
Edelmeta1lc, auch chemisch nicht einheitlich:
1 - des Silbers ............................................. . 15 12
2 - andere· ................................................ . 5 4
28.50 Radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope; ihre anorga-
nischen oder organischen Verbindungen, auch chemisch nicht einheitlich 30 frei
28.51 Isotope chemischer Elemente, soweit nicht in Tarifnr. 28.50 genannt; ihre
anorganischen oder organischen Verbindungen, auch chemisch nicht ein-
heitlich ...................................................... . 30 21
28.52 Salze und andere anorganische oder organische Verbindungen des
Thoriums, des Urans und der Metalle der seltenen Erden ( einschließlich
derer des Yttriums und Scandiums), auch untereinander gemischt ..... . 30 frei
28.53 .l'lüssige Luft ................................................. . 10 frei
28.54 Wasserstoffpe:roxyd ........................................... . 15 12
28.55 Phosphide 15 12
28.56 Karbide ( z. B. Siliziumkarbid, Borkarbid, Metallkarbide):
A - Siliziumkarbid 25 12
B - Kalziumkarbid ............................................ . 25 15
C - andere ................................................... . 10 8
28.57 Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride:
A - 1Iydride .................................................. . 5 4
B - Nitride ................................................... . frei
C - Azide .................................................... . 15 12
D - Silicide und Boridc ........................................ . 12 10
28.58 Andere anorganische Verbindungen, einschließlich des destillierten
Wassers, Leitfähigkeitswassers oder Wassers von gleicher Reinheit und
der Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen:
A - destilliertes ·w asser, Leitfähigkeitswasser oder Wasser von gleicher
I{einheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen . . . . . . . . . . . . . . . . frei
C - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 19
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1467
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 29
Organische chemische Erzeugnisse
Vorschriften
1. Soweit in einzelnen Tarifnummern dieses Kapitels nichts anderes bestimmt ist, ge-
hören zu Kapitel 29 nur:
a) chemisch einheitliche organische Verbindungen, auch wenn sie Verunreinigungen
enthalten;
b) Isomerengemische der gleichen organischen Verbindung, auch wenn sie Ver-
unreinigungen enthalten;
c) Erzeugnisse der Tarifnrn. 29.38 bis 29.42 und 29.44, auch wenn sie chemisch
nicht einheitlich sind;
d) wäßrige Lösungen der vorstehend in a bis c genannten Erzeugnisse;
e) andere Lösungen der vorstehend in a bis c genannten Erzeugnisse, sofern die
Aufmachung in derartigen Lösungen üblich und ausschließlich aus Sicherheits-
oder Transportgründen erforderlich ist; außerdem darf das Erzeugnis durch den
Zusatz des Lösungsmittels keine besondere Eignung zu bestimmten Verwendungs-
zwecken erhalten haben;
f) die vorstehend in a bis e genannten Erzeugnisse mit Zusatz eines zu ihrer Er-
haltung oder ihrem Transport notwendigen Stabilisierungsmittels;
g) standardisierte Diazoniumsalze und als Kupplungskomponenten für diese Salze
dienende standardisierte Arylide sowie standardisierte feste Basen für Azo-
farbstoffe.
2. Zu Kapitel 29 gehören nicht:
a) Waren der Tarifnr. 15.04 und Glyzerin (Tarifnr. 15.11);
b) .Äthylalkohol (Tarifnr. 22.08 oder 22.09);
c) Rohteere und rohe Erzeugnisse der Destillation der mineralischen Teerarten, des
Erdöls oder des Schieferöls und andere rohe Erzeugnisse des Kapitels 27;
d) die in der Vorschrift 2 zu Kapitel 28 aufgeführten Kohlenstoffverbindungen;
e) Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von 45 Gewichtshundertteilen oder
weniger des wasserfreien Stoffes, der je nach der Aufmachung zu Tarifnr. 31.02
oder 31.05 gehört;
f) pflanzliche und tierische Farbstoffe (Tarifnr. 32.04), synthetisch~ organische
Farbstoffe, synthetische organische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet
werden, auf die Faser aufziehende optische Aufheller und natürlicher Indigo
(Tarifnr. 32.05) sowie Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzel-
verkauf (Tarifnr. 32.09);
g) Metaldehyd, Hexamethylentetramin und ähnliche Erzeugnisse in Täfelchen,
Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brenn-
stoff ergibt, sowie flüssige Brennstoffe für Feuerzeuge oder Feueranzünder in
Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 300 ccm oder weniger
(Tarifnr. 36.08) ;
h) Feuerlöschmittel, aufgemacht als Ladungen für Feuerlöschgeräte oder als Feuer-
löschgranaten oder -bomben der Tarifnr. 38.17; Tintenentferner in Auf-
machungen für den Einzelverkauf der Tarifnr. 38.19;
i) optische Elemente, insbesondere aus Athylendiamintartrat {Tarifnr. 90.01).
3. Kommen für ein Erzeugnis zwei oder mehr Tarifnummern dieses Kapitels in Be-
tracht, so ist es der letzten dieser Tarifnummern zuzuweisen.
4. In den Tarifnrn. 29.03 bis 29.05, 29.07 bis 29.10, 29.12 bis 29.21 umfaßt jede Er-
wähnung der Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate auch die Mischderivate
(z.B. Sulfohalogen-, Nitrohalogen-, Nitrosulfo- und Nitrosulfohalogenderivate).
Nitro- oder Nitrosogruppen gelten nicht als Stickstoffunktionen im Sinne der
Tarifnr. 29.30.
5. a) Aus organischen Verbindungen mit Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII mit
organischen Verbindungen der gleichen Teilkapitel gebildete Ester sind der
letzten Tarifnummer dieser Teilkapitel zuzuweisen, die für eine ihrer Kom-
ponenten in Betracht kommt.
b) Aus .Äthylalkohol, Glyzerin oder Saccharose mit organischen Verbindungen mit
Säurefunktion der Teilkapitel I bis VII gebildete Ester sind wie die ent-
sprechende Verbindung mit Säurefunktion zu tarifieren.
c) Salze der vorstehend in a oder b genannten Ester mit anorganischen Basen sind
wie die entsprechenden Ester zu tarifieren.
d) Aus anderen organischen Verbindungen mit Säurefunktion oder Phenolfunktion
der Teilkapitel I bis VII mit anorganischen Basen gebildete Sa 1 z e sind wie die
entsprechenden organisrhen Verbindungen niit Säurefunktion oder Phenolfunktion
zu tarifieren.
e) Die Halogenide der Carbonsäuren sind bei den entsprechenden Säuren einzu-
reihen.
1468 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(29) 6. Die V crbindungen der Tarifnm. 29.31 bis 29.34 sind organische Verbindungen, deren
Molckel außer Wasserstoff-, Sauerstoff- oder Stickstoffatomen andere unmittelbar
an den Kohlenstoff gebundene Nichtmetall- oder Metallatome (z.B. Schwefel, Arsen,
Quecksilber, Blei) enthält
Die Tarifnrn. 29.31 (organische Thioverbindungen) und 29.34- (andere organisch-
anorganische V cr·bindungen) umfassen nicht solche Sulfo- oder Halogenderivate
( einschließlich Mischderivate), die, abgesehen von '7Vasserstoff) Sauerstoff oder
Stickstoff, in unmit.tclbarnr Bindung an den Kohlenstoff nur Schwefel- oder Halogen-
atome enthalten, die ihnen den Charakter von Sulfo- oder Halogenderivaten (ein-
sddicßlicli Mischderivate) verleihen.
7. Zu Tarifnr. 29.35 (heterocyclische . Verbindungen) gehören nicht innere Äther,
Methylcniitlicr der zweiwertigen Orthophenole, Epoxyde mit drei- oder vier-
glicdrigcrn Ring, cyclische Acetale, cyclische Polymere der Aldehyde, der Thio-
aldchydc oder der Aldimine, Anhydride mehrbasischer Säuren, cyclische U reide,
Imide mchrbasischcr Säuren, llcxamethylentetra.min und Trimethylentrinitramin.
8. Für die Zuweisung zu den Absätzen und Unterabsätzen der einzelnen Tarifnummern
gelten folgende Grundsätze, soweit nichts anderes bestimmt ist:
a) Bei Aufteilung einer Tarifnummer oder eines Absatzes nach Gruppen (z.B.
acyclisch/cyclisch oder einwertige Alkohole/mehrwertige Alkohole) gehören Deri-
vate einer Verbindung zum gleichen Absatz oder Unterabsatz wie die Verbindung
selbst.
b) Bei Aufführung einzdner Verbindungen in Absätzen oder Unterabsätzen gehören
nur ihre Salze und Ester zu der gleichen Tarifstelle. Andere Derivate fallen,
wenn sie nicht genannt sind, unter den Begriff »andere«.
I. Kohlenwasserstoffe, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate für 100 kg
Eigengewicht
29.01 Kohlenwasserstoffe:
A - Benzol, Toluol, Xylole 16,40DM
B - Propan, Butan und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, technisch
rein 12,90 DM
C - Kohlenwasserstoffe von der Beschaffenheit der 1m Erdöl oder
Schieferöl enthaltenen, technisch rein .......................... . 12,90 DM
0/o des vV ert.es
D - Naphthalin, Diphenyl, Anthrazen ............................. . frei
E - andere 15
arornatische ........................... , ............................... . 12
Cyrnol ............................. , •............................... frei
aliphatische und alicyclische . . . . . . . . . . . • . , ............................ . 10
Camphen, alpha-Pincn, Dipenten ....................................... . frei
Anmerkungen
1. {zu Tarifnr. 29.01 Abs. A)
Benzol, Toluol und Xylole unter den Voraussetzungen und Bedingungen der An-
merkung 1 zu Tarifnr. 27.07 unter Zollsicherung .............................. . frei
2. (zu Tarifnr. 29.01 Abs. B und C)
Kohlenwasserstoffe der Tarifnr. 29.01 Abs. B und C unter den Voraussetzungen und
Bedingungen der Anmerkung 2 zu Tar·ifnr. 27.07 unter Zollsicherung ............ . frei
3. (zu Tarifnr. 20.01 Abs. A bis C)
Kohlenwasserstoffe der Tarifnr. 29.01 Abs. A bis C sind vergütungsfähige Mineral-
öle im Sinne der Anmerkung 5 b zu Tarifnr. 27.10 unter den dort angegebenen Vor-
aussetzungen.
29.02 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe ........................... . 20 15
para-Chlortoluol .....................•.................................... 8
29.03 Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Kohlenwa-sserstoffe ........... . 12 10
Dfoitropentamethylhydrinden (5, 7-Dinitro -1, ~' 3, 3, 6- pentamethyl-hydrinden) und
Dinitrostilbendisul fosiiure ..•.........•.................................... 6
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1469
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig ,.,, eilig
II. Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate
29.04 Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate:
A - einwertige Alkohole:
1 - gesättigte:
a - Propyl- und Butylalkohole und ihre Derivate; Äthylalkohol-
dcrivate .......................................... , , • , 25 19
Isopropylalkohol ............................................... . 12
tertiärer Butylalkohol ........................................... . frei
b - andere (ausgenommen .ÄLhylalkohol und roher Holzgeist) ... . 10 8
2 - ungcsüJtigte ............................................ . 12 10
Isophytol ......................................................... . 6
Allylalkohol ...................................................... . frei
B - rnd1rwcrtigc Alkohole: ·
1 - zweiwertige .................. ,. ......................... . 25 19
2 - andere ................................................. . 20 15
fünf- und hcihenvertige Alkohole, ausgenommen Sorbit und ausgenommen
ihre Derivate ................................................... . frei
29.0f) Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate:
A - Cyclohexanol, Methyl- und Dimethylcyclohexanol ............... . 15 12
B - Menthol, Sterine, Terpin und Terpinhydrat, Terpineol . . . . . . . . . . . . frei
(; - andere .................................................... . 12 10
Inosit ................................................................ . frei
III. Phenole, Phenolalkohole, ihre Halogen-, Sulfo-,
Nitro- und Nitrosoderivate
29.06 Phenole und Phenolalkohole:
A - Phenol, Kresole und Xylenole ....... , . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - I-Iormonersatzpräparate ..................................... . 25 14
C - andere .................. ".................................. . 12 10
1'rimethylhydrochinon ...... ·............................................ . 6
Pyrogallol, ausgenommen seine Salze .................................... . frei
29.07 Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Phenole und Phenol-
alkohole ...................................................... . 12 10
IV. Äther, Alkoholperoxyde, Ätherperoxyde, Epoxyde
mit drei- oder viergliedrigem Ring, Acetale und Halbacetale,
ihre Halogen-, Sulfo-, :Kitro- und Nitrosoderivate
29.08 Äther, Ätheralkohole, Ätherpbenole, Ätherphenolalkohole, Alkoholper-
oxyde und Ätherperoxyde, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitroso-
derivate:
A - acyclische .......... , ...................................... . 25 19
B - andere .................................................... . 12 10
Ambrettcmoschus .................... , ........... , .... , ......... , ...... . 6
Piperonylbutoxyd ...................................................... . frei
29.09 Epoxyde, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyäther mit drei- oder
viergliedrigem Ring, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate 25 19
1470 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer \Va ren be zeichn ung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
29.10 Acetale und Halbacetale, auch mit einfachen oder komplexen Sauerstoff-
funktionen, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro-. und Nitrosoderivate ......... . 15 12
V. Verbindungen mit Aldehydfunktion
29.11 Aldehyde, Aldehydalkohole, Aldehydäther, Aldehydphenole und andere
Aldehyde mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen:
A - gesättigte acyclische Aldehyde:
1 - Ileptaldehyd (Ocnanthol) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - andere ................................................. . 25 19
Formaldehyd und Paraformaldehyd, Paraldehyd ...................... . 15
Metaldehyd in Pulver form ......................................... . 14
gcsiittigte acyclische Aldehyde mit einer Kohlenstoffzahl von C8 bis C 30 •••. 10
ß - andere Aldehyde ........................................... . 12 10
lJndecylcnaldchyd ..................................................... . 6
C - Aldehydalkohole, Aldehydäther, Aldehydphenole und andere Alde-
hyde mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen ......... . 15 12
Vanillin, Ilcliotropin und Hydroxycitronellal .............................. . 10
29.12 Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Erzeugnisse der
Tarifnr. 29.11 ................................................. . 10 8
VI. Verbindungen mit Keton- oder Chinonfunktion
29.13 Ketone, Ketonalkohole, Ketonphenole, Ketonaldehyde, Chinone, Chinon-
alkohole, Chinonphenole, Chinonaldehyde und andere Ketone und Chinone
mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen, ihre Halogen-, Sulfo-,
Nitro- und Nitrosoderivate:
A - Aceton .................................................... 35 19
B - Methyläthylketon . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 15
C - Cyclohexanon und Methylcyclohexanon.:..... . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 12
D - Kampfer:.
1 - natürlicher, roh . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - anderer ........ ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 12
E - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 10
VII. Säuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Persäuren;
ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate
29.14 Einbasische Säuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Per-
säuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate:
A - acyclische:
1 - Ameisensäure:
a - Ameisensäure und ihre Salze 20 15
b - Ester:
1 - Benzyl-, Bornyl-, Citronellyl-, Geranyl-, Isobornyl-, Linalyl-,
Menthyl-, Phenyläthyl-, Rhodinyl- und Terpinylformiat .. 12 10
2 - andere 20 15
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1471
Zollsatz
Tarif- für 100kg
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(2fJ.H) 2 - Essigsäure:
a - Essigsäure mit einem Gehalt an Essigsäure:
1 - von mehr als 10 bis 15 Gewichtshundertteilen 60DM
2 - von mehr als 15 Gewichtshundertteilen: O/o des Wertes
a - rohe Holzessigsäure . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 8
b - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 21
b - Salze:
1 - Pyrolignite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 15
l{obal tacetat ................................................ . frei
c - Ester:
1 - Benzyl-, Terpinyl-, Linalyl-,. Geranyl-, Citronellyl-, Anisyl-,
Parakresyl-, Cinnamyl-, Phenyläthyl-, Bornyl- und Iso-
bornylacetat ...................................... . 12 10
2 - andere ........................................... . 30 21
Riechstoff e ................................................. . 10
16, 17-Dehydropregnenolonacetat .............................. . frei
3 - Essigsäurcanhydrid; Halogenide der Essigsäure .............. . 30 21
Acctylchlorid ...................................................... . 15
4 - Chloressigsäure, Bromessigsäure ........................... . 12 10
5 - Propion-, Butter- und Valeriansäure:
a - Hormonersatzpräparate ............................... . 25 14
b - andere ................. ·............................. . 12 10
6 - Palmitinsäure ........................................... . 12 10
7 - Stearinsäure ............................................ . 18 12
8 - andere ................................................. . 18 14
ö].-;äure .......................................................... . 12
ungesiittigte Säuren, die Riechstoff e sind .. , .......................... . 10
Undecylensiiure, ausgenommen ihre Salze und Ester ................... . frei
Il - aromatische ............................................... . 12 10
C - andere ................................................... . 20 15
29.15 Mehrbasisehe Säuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Per-
säuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate:
A - arornatische ............................................... . 12 10
Il - andere ................................................... . 20 15
Schacinsäurc und Azelainsäure und ihre Isomeren, ausgenommen ihre Salze und
Ester ............................................................. , .. frei
29.16 Oxysäuren ( einschließlich Phenolsäuren), Aldehydsäuren, Ketonsäuren
und andere Säuren mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen;
ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Persäuren; ihre Halogen-,
Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate:
A - acyclische Oxysäuren:
1 - Milchsäure, Apfelsäure 15 12
2 - Weinsäure und Zitronensäure, ausgenommen die in Abs. 3 auf-
geführten Salze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 rn
3 - rohes Kalziumtartrat und rohes Kalziumcitrat . . . . . . . . . . . . . . . . frei
4 - andere ................................. : . . . . . . . . . . . . . . . 15 7
1472 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung zeit-
tarif-
mäßig weilig
(29.16) B - cyclische Oxysäuren:
1 - Mandelsäure ............. , .............................. . 20 15
2 - Salicylsii11rn:
a - Salicylsiiul'e ......................................... . 20 15
b - Ester:
1 - Butyl-, Amyl-, Benzyl-, Bornyl-, Citronellyl-, Geranyl-,
Menthyl- und Rhodinylsalicylat ...................... . 12 10
2 - andere ........................................... . 20 15
3 - Sulfovcrbindungen der Salicylsäure ........................ . 20 15
4 - Acctylsal icylsäure ....................................... . 25 19
5 - para-Oxyb(:nzocsäure .................................... . 10 8
6 - K resotinsäuren und Acetyl-ortho-kresotinsäuren ............. . 12 10
7 - Gallussäure:
a - G:- l lussiiure .......................................... . frei
b - Salze und Ester ...................................... . 15 12
8 - andere .......................· .......................... . 15 12
Cholsiiurc, Dcsoxycholsäure, ausgenommen ihre Ester ................... . frei
C - andere:
1 - acyclische .............................................. . 20 15
2 - cyclische ............................................... . 15 12
Dehydrocholsiiure, ausgenommen ihre Ester ........................... . frei
VIII. Ester der Mineralsäuren, ihre Salze und ihre Halogen-,
Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate
29.17 Ester der Schwefelsäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro-
und Nitrosoderivatc ............................................ . 15 12
29.18 Ester der salpetrigen Säure und der Salpetersäure, ihre Halogen-, Sulfo-,
Nitro- und Nitroso<lcrivatc ...................................... . 12 10
29.19 Ester der Phosphorsäurcn, ihre Salze ( einschließlich Laktophosphate)
und ihre Ilalog-en-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosodcrivate ............... . 12
Weieltmachcr, Glyceropbosphorsäure und Laktophosphate ............... : ...... . 10
anJcre .................................................................. . 6
29.20 Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und
Nitrosoderivate ................................................ . 12 10
29.21 Andere Ester der Mineralsäuren ( ausgenommen Ester der Halogenwasser-
stoff siiurcn ), ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitroso-
dcrivatc:
.
A - Ester der Kieselsäuren ...................................... . 12 10
B - Ester anderer Mineralsäuren .................... ·............. . 15 12
l X. Vcrbindungcn mit Stickstoffunktionen
29.22 Verbindungen mit Aminofunktion:
A - beta-Naphthylamin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - acyclische Polyarnine ..................... , ........... _. ..... . 20 15
C - andere .................................................... . 12 10
Monoamine; aromatische Polyamine ..................................... . 6
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1473
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Amine mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen:
A - biologisclrn Aminosäuren, ihre Decarboxylierungsprodukte:
1 - I,ysin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - andere ................................................. . 20 15
1~ - andere ............................................ , , .. • • • • · 12 8
Aminonaphtholsulfosäuren .............................................. . 6
29.24 Quaternäre organische Ammoniumsalze und -hydroxyde, einschließlich
der Lezithine und anderer Phosphoaminolipoidc:
A - I~etain .................................................... . 20 15
_13 - andere ................................................ • • • • • 12 10
Cholinc, Lezithine und Phosphoaminolipoide 8
29.25 Verbindungen mit Amidofunktion:
A - acyclische:
1 - Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 Ge-
wichtshundertteilen des wasserfreien Stoffes ................ . 25 19
2 - andere ................................................. . 20 15
StC'arinsiiureamid .................................................. . 10
Asparagin, ausgenommen seine Salze ................................. . frei
B - cyclische .................................................. . 15 8
Arylidc ................................................. · ·. · · · · · · · · · · · · 6
29.26 V crbindungcn mit Imido- oder IMinofunktion ...................... . 20 15
29.27 Verbindungen mit Nitrilfunktion ................................. . 20 15
Cyanessigsi.iurcäthylester 10
29.28 Diazo-, Azo- und Azoxyverhindungen ............................. . 12 6
29.29 Organische Derivate des Hydrazins oder des Hydroxylamins ......... . 20 15
29.30 Verbindungen mit anderen Stickstoff unktionen ..................... . 20 15
X. Organisch-ano_rganische Verbindungen und heterocyclische
Verbindungen
Organische Thioverbindungen:
A - biologische Aminosäuren und ihre Decarboxylierungsprodukte 20 15
13 - andere .................................................... . 15 12
29.32 Organische Arsenverbindungen .................................. . 20 12
29.:33 Organische Quccksilberverbindungen .................... ~ ........ . 20 14
29.34 Andere organisch-anorganische Verbindungen ...................... . 25 19
'fetraäthylblei .. , .... , . , , , . , . , , , , ......... , . , , , . , , , , , , , ........... , . , , .... . frei
29.35 Heterocyclische Verbindungen, einschließlich Nucleinsäuren:
A - mit Sauerstoffatomen:
1 - Furfurol und Cumaron . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 12
1474 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
(29.05)
B - rnit Schwefclaton1en ........................................ . 15 12
'fhiophcn ............................................................. . frei
C - mit Stickstoffatomen:
1 - Carbazol und dessen Derivate; Pyridin ..................... . frei
2 - Indol, Skatol, Melamin ................................... . 12 10
3 - Nikotinsäureestcr und Nikotinsäurediäthylamid und dessen
])oppelsalze ............................................ . 18 10
4 - Chinolin und seine Derivate ............................... . 18 14
halogcnic1·tc Chinolindcrivatc, Chinolincarbonsäurederivate .............. . 10
5 - Alky1aminoacridine, Analgesin und Dimethylaminoanalgesin,
Piperazin und Dimethylpiperazin .......................... . 18 14
Alkylaminoacridine ................................................ . 12
6 - Nucleinsäuren .............................•............. 18 12
7 - biologische Aminosäuren und ihre Decarboxylierungsprodukte .. 20 15
8 - andere ................................................ . 18 6
bcta-Picolin ................................................ , ...... . frei
D - andere .................................................... . 15 12
Phcnotl1iazin .......................................................... . 10
29.36 Sulfamide:
A - Chloramine ................................................ . 15 12
I3 - andere .................................................... . 18 10
29.37 Laktonc und Laktame; Sultone und Sultame:
J\ - Laktone:
1 - acyclischer Säuren 15 8
G lucon-clcl ta-lali ton frei
2 - cyclischer Säuren:
a - Santonin ............................................. frei
b - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Phi;nolphthalcin ................................................. 12
Bisoxycumar-inylacdat (bis-3, 3'14-0xyrnmarinyl]-essigcster); Parachlor-
pheny lacety liithyloxycumarin (3 - falpha - (p-Chlorphenyl)-beta-acetyl-
iithy l 1-4-oxyeumarin); Phenylpropyloxycumarin (3-[1'-Phcnylpropyl]-
4-oxycurnarin) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
andere 10
B - Lakiamc:
1 - Isatin, Acclophcnolisatin, Dipheno]isatin ........... ; ........ . 18 14
2 - andere ........ , ........................................ . 20 15
C - Sultone und SultaHH~ ........................................ . 30 19
XI. N atiirlichc oder synthetische Provitamine, Vitamine,
Hormone und Enzyme
29.38 Natürliche oder synthetische Provitamine und Vitamine, einschließlich
Konzentrate, auch untereinander gemischt, auch in Lösungsmitteln
aller Art:
A - Provitamine:
1 - Nikotinsäu re, ausgenommen ihre Ester . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 14
2 - andere, ausgenommen Nikotinsäurederivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1475
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
r2n.as) n - Vitamine:
1 - Vitamin A, einschließlich der_ natürlichen A + D-Konzentrate . . . frei
2 - Vitamine D 2 und B 3 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • frei
3 - andere ... , ......... , .... ,, .. , ...... , ............... _..... 25 19
Vitarnin Bo ........................................... , • • • • • • • • · • • · · 4
Vitarnine D12 und II .. , , , .. , , .. , , . , , , , , , . , .......................... . frei
Vitamin C ............................................... , .. • • • • • • • 12
Vitamin D2 ............................................. • •, • • • • • • · · 15
C - Mischungen und Lösungen ................................... . 30 21
29.39 Natürliche oder synthetische Hormone:
A - Insulin ................................................... . 35 21
13 - andere .................................................... . 25
Adrenalin ............................................................. . 15
Testosteron, Progesteron, Desoxycorticosteron, Dihydrofolliculin (Oestradiol),
Methyl testosteron .................................................... . 4
Cortison, Hydrocortison, Dehydrocortison, Dehydro-hydrocortison, gonadotrope
Ilormone ........................................... • • .... • • • • • • • • • · • • frei
andere ........................ , ...................... • • • • • • • • • • • · · · · · · · 14
29.40 Enzyme:
A- Pepsin ................................................... . frei
Il - Cocarboxylase ............................................. . 25 19
C - andere 15 8
Papain ............................................................... . frei
XII. Natürliche oder synthetische Glykoside und pflanzliche Alkaloide,
ihre Salze, Äther, Ester und anderen Derivate
29.41 Natürliche oder synthetische Glykoside, ihre Salze, Äther, Ester und
anderen Derivate:
A - Rutin 25 19
B - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
29.42 Natürlichc oder synthetische pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Äther,
Ester und anderen Derivate:
A - Opiuma1kaloide:
1 - Thcbain frei
2 - andere ................................................. . 25 19
B - Chinaalkaloide:
1 - Chinidin ............................................... . 20 10
2 - andere ................................................. . frei
C - andere Alkaloide:
1 - Koffein ................................................ . 20 12
2 - Kokain:
a - roh ................................................. . frei
b - rein, l{okainsalze ..................................... . 15 12
3 - Nikotin ................................................ . 20 12
4 - Ephedrin, Strychnin ..................................... . 15 12
5 - Theobromin und seine Derivate:
a - Thcobrominbase ...................................... . frei
b - andere .............................................. . 20 12
6 - Theophyllin, Theophyllinäthylendiamin .................... . 20 8
7 - andere ................................................. . frei
1416 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/ 0 des 1N ertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
XIII. Andere organische Verbindungen
Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose ................... . 30
Rli:unnosc, Raffinose, Mannose ............................................. . frei
an<lr:rc, ausgcnornm<!n Glukose und Laktose .................................. . 21
Antibiotika:
A - Penicilline, Streptomycin .......•............................ 35
Pcnic.illinc . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Strcptornycin ......................................................... . frei
13 - an<lcrc 18 frei
29.45 Andere organische Verbindungen:
A - Alkoholate der Metalle ...................................... . 25 19
13 - Kupforacctarsenit (Schwcinfurter Grün) ....................... . 18 14
C - an<lcrc .................................................... . 30 19
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1477
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 30
Pharmazeutische Erzeugnisse
Vorschriften
1. Arzneiwaren im Sinne der Tarifnr. 30.03 sind:
a) Erzeugnisse, die zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken gemischt
worden sind;
b) zu den gleichen Zwecken geeignete ungemischte Erzeugnisse, die dosiert oder für
den Einzelverkauf zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken auf-
gemacht sind.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für Lebensmittel oder Getränke
(:z.. B. diät~tische Leb~nsmitte~, angereicherte Leb~nsmittel, ~ebensmittel. für Diabe,-
tiker, »tomsche• Getr.anke; Mmeralwasser) oder fur Erzeugmsse der Tarifnrn. 30.02
und 30.04.
Bei Anwendung dieser Bestimmungen und der Vorschrift 3 d dieses Kapitels
gelten
A. als ungemischte Erzeugnisse:
1. wäßrige Lösungen ungemischter Erzeugnisse;
2 alle Erzeugnisse der Kapitel 28 und 29 (ausgenommen Edelmetalle in kolloi-
dem Zustand);
3. einfache Pflanzenauszüge der Tarifnr. 13.03, nur auf einen bestimmten Wir-
kungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösungsmittel gelöst;
B. als gemischte Erzeugnisse:
L kolloide Lösungen und kolloide Suspensionen (ausgenommen kolloider
Schwefel);
2. Pflanzenauszüge, durch Behandlung von Gemischen pflanzlicher Stoffe er-
halten;
3. Salze und konzentrierte Wässer, durch Eindampfen natürlicher Mineral-
wässer erhalten.
2. Zu Kapitel 30 gehören nicht:
a) destillierte aromatische Wässer und wäßrige Lösungen ätherischer Ole zu medi-
zinischen Zwecken (Tarifnr. 33.05);
b) Zahnpflegemittel aller Art, einschließlich derjenigen •mit prophylaktischen oder
therapeutischen Eigenschaften; sie gehören zu Tarifnr. 33.06;
c) Medizinalseifen der Tarifnr. 34.01.
3. Zu Tarifnr. 30.05 gehören nur:
a) steriles Katgut und andere sterile chirurgische Nähmittel;
b) sterile Laminariasti fte;
c) sterile resorbierbare blutstillende Einlagen zu chirurgischen und zahnärztlichen
Zwecken;
d) Röntgenkontrastmittel sowie dia_gnostische Mittel zur Verwendung am Patienten
(ausgenommen die der Tarifnr. 30.02), dosiert oder hierzu gemischt;
e) Zahnzement und andere Zahnfüllstofie;
f) Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe.
30.01 Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, ge-
trocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen
oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; andere
zu therapeutischen oder prophylaktischen _Zwecken zubereitete tierische
Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
30.02 Sera von immunisierten Tieren oder Menschen; mikrobiologische Vaccine,
Toxine, Mikrobenkulturen (einschließlich der lebenden Enzymbildner,
ausgenommen Hefen) Qnd ähnliche Erzeugnisse ................... . 18 14
30.03 Arzneiwaren, auch für die Veterinärmedizin:
A - injizierbares Insulin und Insulinpräparate ..................... . 35 21
in Aufmachungen für den Einzelverkauf .................................. . 19
B - Penicilline, Streptomycin, ihre Präparate ...................... . 35 21
C - andere ........ ; ........................................... . 18 14
Chlor- und Oxytetracyclin .......•....................................... frei
1478 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
30.04 Watte, Gaze, Binden und dergleichen ( z. B. Verbandzeug, Pflaster zum
Ileilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder
überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen oder chirurgi-
schen Zwecken aufgemacht, ausgenommen die in der Vorschrift 3 zu
Kapitel 30 genannten Erzeugnisse ................................ . 18 14
30.05 Andere pharmazeutische Zubereitungen und Waren ................. . 18 14
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1479
Zollsatz
Tarif- O/o des vVertes
nummer Warenbezeichnung tarif- \ zeit-
mäßig , weilig
Kapitel 31
Düngemittel
Vorschriften
1. Zu Tarifnr. 31.02 gehören - vorausgesetzt, daß die Erzeugnisse nicht wie in
Tarifnr. 31.05 vorgesehen aufgemacht sind - nur:
A. folgende Erzeugnisse:
1. Natronsalpeter mit einem Gehalt an Stickstoff von 16 Gewichtshundertteilen
oder weniger;
2. Ammonsalpeter, auch rein;
8. Ammonsulfatsalpeter, auch rein;
4 Ammoniumsulfat, auch rein;
5. Kalksalpeter mit einem Gehalt an Stickstoff von 16 Gewichtshundertteilen
oder weniger;
G. Kalkmagncsiumsalpeter, auch rein;
7. Kalkstickstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von 25 Gewichtshundertteilen
oder weniger, auch mit ül getränkt;
8. Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von 45 Gewichtshundertteilen oder
weniger;
B. Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Absatzes A be-
stehen ( die angegebenen Grenzwerte bleiben außer Betracht);
C. Düngemittel, die aus Mischungen von Ammoniumchlorid oder von Erzeugnissen
der Absii,tze A und B ( ebenfalls ohne Beriicksichtigung der hierfür angegebenen
Grenzwerte) mit Kreide, Gips oder anderen nichtdüngenden anorganischen
Stoffen bestehen;
D. flüssige Düngemittel, die aus wäßrigen oder ammoniakalischen Lösungen der Er-
zeugnisse des Absatzes A 2 oder des Absatzes A 8 oder aus Mischungen dieser
Erzeugnisse bestehen.
2. Zu Tarifnr. 31.03 gehören - vorausgesetzt, daß die Erzeugnisse nicht wie in
Tarifnr. 31.05 vorgesehen aufgemacht sind - nur:
A. folgende Erzeugnisse:
1. Thomasphosphatschlacken;
2. durch Glühen auf geschlossene Kalziumphosphate (Thermophosphate und ge-
schmolzene Phosphate) ·und durch Glühen behandelte natürliche Kalzium-
aluminiumphosphate;
3. Superphosphate ( einfache, doppelte oder dreifache);
4. Dikalziumphosphat mit einem Gehalt an Fluor von mindestens 0,2 Gewichts-
hundcrtteilen;
B. Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Absatzes A be-
stehen ( die angegebenen Grenzwerte bleiben außer Betracht) ;
C. Düngemittel, die aus Mischungen von Erzeugnissen der Absätze A und B ( eben-
falls ohne Berücksichtigung der hierfür angegebenen Grenzwerte) mit Kreide,
Gips oder anderen nichtdiingenden anorganischen Stoffen bestehen.
3. Zu Tarifnr. 31.04 gehören - vorausgesetzt, daß die Erzeugnisse nicht wie in
Tarifnr. 31.05 vorgesehen auf gemacht sind - nur:
A. folgende Erzeugnisse:
1. natürliche rohe Kalisalze (z.B. Karnallit, Kainit, Sylvinit);
2. Schlempekohle;
3. Kaliumchlorid, auch rein, vorbehaltlich der Vorschrift 6 c;
4. Kaliumsulfat mit einem Gehalt an K 2 0 von 52 Gewichtshundertteilen oder
weniger;
5. Kaliummagnesiumsulfat mit einem Gehalt an K 2 0 von 30 Gewichtshundert-
teilen oder weniger.
B. Düngemittel, die aus untereinander gemischten Erzeugnissen des Absatzes A be-
stehen ( die angegebenen Grenzwerte bleiben außer Betracht).
4. Arntnoniumphosphate mit einem Gehalt an Arsen von 6 mg je kg oder mehr gehören
zu Tarifnr. 31.05. ·
5. Die in den Vorschriften 1 A, 2 A, 3 A und 4 angegebenen Grenzwerte beziehen sich
auf die Gewichte der wasserfreien Stoffe.
6. Zu Kapitel 31 gehören nicht:
a) Tierblut der Tarifnr. 05.15;
b) chemisch einheitliche V erbiRdungen, ausgenommen die in den Vorschriften 1 A,
2 A, 3 A und 4 genannten Erzeugnisse;
c) künstliche Kristalle aus Kaliumchlorid (ausgenommen optische Elemente) mit
einem Stückgewicht von 2,5 g oder mehr der Tarifnr. 38.19; optische Elemente
aus Kaliumchlorid (Tarifnr. 90.01).
1480 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tari f- zeit-
mlißi g weilig
31.01 Guano und andere natiirliche tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch
untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch bearbeitet ............ . frei
31.02 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel .................. . 20 10
31.03 Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel:
A - Thomasphosphatschlacken:
1 - ungernahlcn .................................. _.......... . frei
2 - gcn1ahlcn .............................................. . 10 2„5
B - Superphosphate ........................................... . 20 15
drcifaclic Su[,H'.rphosphate .............................................. . 5
C - anucre 20 10
An rn er k u n g zu Tarif'nr. 31.03 Abs. B
Drei 1',u'.l1c Superphosphate enthalten mehr als 45 Gewichtshundertteile verfügban~r
J>t10spl101·siiur·c.
31.04 Mineralische oder chemische Kalidüngemittel:
A - Schlcmpckohlc . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
13 - andere ................................................... . 15 5
Andere Düngemittel; Erzeugnisse des Kapitels 31 in Tabletten, Pastillen
oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Gewicht von 10 kg
oder weniger ................................................. . 20 10
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1481
Zollsatz
Tarif- 0 /o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 32
Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe,
Farben, Anstrichfarben, Lacke und Färbemittel; Kitte; Tinten
Vorschriften
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht:
a) chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen Erzeugnisse der Tarifnr. 32.04
oder B2.0;\ anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden
(Tarifnr. [32.07), und Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzel-
verkauf der Tarifnr. 32.09;
b) die Eiweißderivate der Tannine (Tarifnrn. 35 01 bis 35.04).
j_ Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen mit Kupplungskomponenten, die zum
Erzeugen unlöslicher Azofarbstoffe auf der Faser dienen sollen, gehören zu
Tarifnr. 32.05.
B. Zu den Tarifnrn. 32.05, 32.06 und 32.07 gehören auch Zubereitungen auf der
Grundlage von synthetischen organischen Farbstoffen, Farblacken und anderen Farb-
körpern, die zum Fii.rben von Kunststoffen, Kautschuk und ähnlichen Stoffen in der
Masse oder zum Herstellen von Zubereitungen für den Textildruck verwendet
werden. Zu diesen Tarifnummern gehören jedoch keine zubereiteten Pigmente der
Tarifnr. 32.09. •
4. Lösungen von Erzeugnissen der Tarifnrn. 39.01. bis 39.üfi, ausgenommen Kollodium,
in flüchtigen organischen Lösungsmitteln gehören zu Tarifnr. 32.09, wenn der Anteil
des Liisungsmittels 50 Gewichtshunder-tteile der Lösung übersteigt.
5. Zu den »Farbstoffen« und »Farbkifrpern« im Sinne des Kapitels 32 gehören nicht
Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Olfarben verwendet werden, auch wenn sie als
Farbpigrnnntc in Wasserfarben dienen können
ß. Priigefolicn im Sinne der Tarifnr. 32.09 sind nur Folien, wie sie zum Bedrucken von
Bucheinbiinden oder I-IutschweiJ31edern verwendet werden. Sie bestehen
a) aus M<~tallstaub (auch Edelmetallstaub) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die
durch Leim. Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder
b) aus Metallstaub (auch Edelmetallstaub) oder Pigmenten, die auf Papier, eine
Kunstst,~t1ulie oder eine andere Unterlage aufgebracht sind.
32.01 Pflanzliche Gerb,,toffauszüge:
A - ohne Zusatz von Ligningerbextrakten:
1 - Kastanienauszug, Qucbrachoauszug, Garnbir frei
2 - andere 8 4
Eukalyptusgerbstoffauszug .......................................... . frei
B - mit Zusatz von Ligningerbcxtrakten ........................... . 25 19
Mimosaauszug mit einem vVerte von 83 DM oder mehr für 100 kg ........... . 8
32.02 Tannine (Gerbsäuren), einschließlich des mit Wasser ausgezogenen Gall-
äpfoltannins, ihre Salze, Äther, Ester und anderen Derivate:
A - Tannine, einschließlich des mit Wasser ausgezogenen Galläpfeltannins frei
ß - Salze, Äther Ester und andere Derivate der Tannine . . . . . . . . . . . . . .
1 30 21
32.03 Synthetische Gerbstoffe, auch mit natürlichen Gerbstoffen gemischt;
ldinstliche Beizen für die Gerberei ( z. B. Enzym-, Pankreas- oder
Bakterienheizen):
A - synthetische Gerbstoffe ohne Zusatz natürlicher Gerbstoffe (z. B.
Gerbstoffausziige); künstliche Beizen .......................... . 20 15
ß - synthetische Gerbstoffe, mit natürlichen Gerbstoffen oder Ligningerb-
cxtrakten gemischt ......................................... . 25 19
32.04 Pflanzliche Farbstoffe ( einschließlich Auszüge aus Farbhölzern und
anderen färbenden pflanzlichen Stoffen, ausgenommen Indigo) und
ti~rische Farbstoffe:
A - I{atcchu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
1482 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(32.04) 13 - andere :Farbstoffe .......................................... . 15 12
Lackrnus .......................................................... • • • • frei
C - Znbcrcitungen auf der Grundlage dieser Farbstoffe .............. . 25 19
32.0:) Synthetische organische Farbstoffe; synthetische organische Erzeugnisse,
die als Luminophore verwendet werden; auf die Fa!imr aufziehende optische
Aufhellcr; nafürlicher Indigo:
A - syn1hctischc organische Farbstoffe; natürlicher Indigo 15 12
B - synthetische organische Stoffe, die als Luminophore verwendet werden 20 15
C - auf die Faser aufziehende optische Aufheller ................... . 25 19
D - Zubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse ............. . 25 19
Anmerkung zu Tarifnr.B2.05 Abs.C
llilfsmittcl für die Spinnstoffindustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe
Anmerkung zu Tarifnr. 38.12.
32.06 Farblacke:
A - nicht zubereitet 20 7,5
B - Zubereitungen auf der Grundlage von Farblacken ............... . 25 12,5
32.07 Andere Farbkörper; anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore ver-
wendet werden:
A - Saftb raun (N ußbeize) und dergleichen ........................ . 30 19
B - Lithopone und andere Farbpigmente a'uf der Grundlage von Zink-
sulfid 15 6
C - Titanoxydpigmente ......................................... . 8 4
D - Cadmopone und andere Farbpigmente auf der Grundlage von Cad-
n1iumsalzen ............................................... . 15 10
E - Zinkgrau (unreines Zinkoxyd) ............................... . 15 12
F - geschönte Farberden und künstlicher Ocker:
l - Kasseler Erde; Ocker, auch künstlich ....................... . 30 21
natiidicher Ocker ................................................. . 19
2 - andere 20 12
G - andere F'arbkörper ......................................... . 20
Ultramar-in; Chromfarben aus einem Gemenge von Metalloxyden oder Metall-
salzen, auch mit Dcimengung von anderen Mineralfarben ................. . 15
l\1incralsclnvarz ....................................................... . 12
l\1olybdatrot .......................................................... .
andere ............................................................... . 10
H - anorganische Erzeugnisse, die als Luminophore verwendet werden 20 15
I - Zubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse ............ . 25 12.5
32.08 Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsrnittel und zubereitete Farben,
Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, flüssige Glanzmittel
und ähnliche Zubereitungen für die keramische, Emaillier- oder Glas-
industrie; Engoben; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver,
Granalien, Schuppen oder Flocken ............................... . 15 12
32.09 Lacke; Wasserfarben und zubereitete '\Vasserpigmentfarben nach Art der
für die Lederendbearbeitung gebrauchten; andere Anstrichfarben; mit öl,
Terpentinöl, Lackbenzin, einem Lack oder anderen zum Herstellen von
Anstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente; Prägefolien;
Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf ....... . 25 12,5
Perlenessenz 4
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1483
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
32.10 Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, für die Plakatmalerei, für
Farbtönungen oder zur Unterhaltung, in Tuben, Töpfen, Fläschchen,
Näpfchen und ähnlichen Aufmachungen, auch in Täfelchen; alle diese in
Zusammenstellungen, auch mit Pinseln, Wischern, Näpfchen oder an-
derem Zub,ehör ................................................ . 20
32.11 Zubereitete Sikkative ........................................... . 20 12
32.12 Kitte und Spachtelmassen, einschließlich Harzkitt und Harzzement ... . 10 2
32.13 Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere
Tinten und Tuschen:
A - Druckfarben, Vervielfältigungsfarben und dergleichen ........... . 25 19
B - Tinten und Tuschen ........................................ . 20 12
1484 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer vV a r e n b e z e i Ch n u n g tarif- zeit-
miißig weilig
Kapitel 33
Äthcri•.:chc ülc und Rcsinoide; Riech-, Kihperpflege- und Schönheitsmittel
Vorscl1riftcn
1. Zu Kapitel;{;! gcltiircn nicht:
a) zw-:amrnc'll,12,('.'w1ztc alkoholische Zubereitungen zum Herstellen von Getränken
(Ta,·i/'nr. '22 0\1);
IJ) Scifon (T:u·if'11r.:M.0I);
c) Tcl'pcutiniil und andere Erzeugnisse der Tarifnr. 38.07.
2. Zu Tal'i l'n r. :3:3.0li g·d1iirrn auch gemischte und ungemischte Erzeugnisse ( ausgenom-
rne11 di(! der Tari/'nr ~~:3.0G), <l1e zur Verwendung als Riech-, Körperpflege- oder
Scl1iinltcitsmittc:I gc)cignut und zu diesem Zweck für den Einzelverkauf aufgemacht
sind. --
33.01 Ätherische Olc ( auch terpenfrei gemacht), flüssig oder fest (konkret);
Resinoidc:
A - ätherische öle:
1 - ganz oder teilweise terpenfrei gemacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 10
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - I{esinoide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
33.02 Terpenhaltige N ebcnerzeugnisse aus ätherischen ölen ............... . 15 10
33.03 Konzentrate ätherischer öle in Fetten, nichtflüchtigen ölen, Wachsen
oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen . . . . frei
Mischungen von zwei oder mehreren natürlichen oder künstlichen Riech-
oder Aromastoff cn und Mischungen auf der Grundlage eines oder meh-
rerer dieser Stoffe ( einschließlich alkoholischer Lösungen), die Rohstoffe
für die Ricchmittcl-, Lebensmittel- oder andere Industrien sind: ~
A - Arornastoffe für die Lebensmittelindustrie, unmittelbar verwendbar 35 30
B - andere:
- mit einem Gehalt an Äthylalkohol vc;n 5 Gewichtshundertteilen
oder weniger:
a - Kompositionen mit einem Werte von mehr als 100 DM je kg frei
b - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 10
2 - mit einem G1:halt an Äthylalkohol vori mehr als 5 Gcwichts-
bundertt.cilcn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 18
33.05 Destillierte aromatische Wässer und wäßrige Lösungen ätherischer öle,
auch zu medizinischen Zwecken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Zubereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel ............. . 24 18
seifchaltige Jbsicrcrcmc und seifchaltigc Haarwaschmittel ..................... . 15
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1485
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 34
Scifen, org·anische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete \Vaschmittel und
W aschhilfsmittcl, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zu-
bereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuerpulver und dergleichen, Kerzen
und ähnliche Erzeugnisse, Modelliermassen und Dentalwachs
Vorschriften
l. Zu Kapitel B4 gehören nicht:
a) chemisch cinlieitliehe Verbindungen;
b) Zahnpfkgcmittel, Rasiercreme und Haarwaschmittel, auch wenn sie Seife odP,r
grem,flii.cbenaktive Stoffe enthalten (Tarifnr. 33.06).
2. Zu Tarif'nr. :M.01 gehören nur wasserlösliche Seifen, auch mit Zusatz anderer Stoffe
(z.B. <ll~si11fizicrc1Hfo Stoffe, Scbeuerpulvcr, Füllstoffe, Heilmittel).
ß. "Erdöl oder Schieferöl« im Sinne der Tarifnr. 34.03 sind die in der Vorschrift 3 zu
Kapitel 27 bcschr·icbenen Erzeugnisse.
4. ,,zubereitete Wachse, nicht emulgiert und ohne Lösungsmittel« im Sinne der
Tari f'nr. :34.01 sind nur:
A. Mischungen tierischer Wachse untereinander, pflanzlicher \Vachse untereinander
und kiinstlicl1er \Vaehse untereinander;
B. Mischungen verschiedener Gruppen von Wachsen (tierischer, pflanzlicher, mine-
rnlisclier, kiinstlicher) untereinander sowie Mischungen von Paraffin mit
Lierisclicn, pflanzlichen oder künstlichen Wachsen;
C. Mischungen von wachsartiger Konsistenz auf der Grundlage von Wachsen oder
Paraffin, die außerdem Fette, Harze, mineralische oder andere Stoffe enthalten,
sofern die Mischungen nicht emulgiert sind und keine Lösungsmittel enthalten,
Zu Tarifnr. J4.04 gehören nicht:
a) vVacl1sc der Tari!'nr. 27.13;
b) ungemischte tierische oder pflanzliche vVaehse, die nur gefärbt sind.
34.01 Seifen, einschließlich Medizinalseifen:
A - weiche Rali-Seifen ......................................... . 15 12
B - harte Toilette- und Kern-Seifen; Seife in Form von Pulver, Schup-
pen, Flocken, Spänen, Römern oder dergleichen; flüssige Seife;
Mcdizinalscife ·.................. ; .......................... . 24 15
C - andere • 1 • • 1 1 1 1 1 1 1 t 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 f 1 1 1 t 1 1 1 1 1 1 t 15 12
34.02 Organische grcnzffächcnaktive Stoffe; grenzflächenaktive Zubereitungen
und zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, auch Seife enthaltend:
A - organische grcnzflächenaktive Stoffe:
1 - Sulfierungsprodukte von Fetten, fetten ölen, Fettsäuren und
Harzsäuren; kationaktive und nichtionogene grenzflächenaktive
Stoffe:
a - in Packungen mit einem Gewicht von 1,5 kg oder weniger .. 24 15
b - andere ............................................... . 15 12
2 - andere, auch Ampholyte ................................. . 24 15
B - grenzflächcnaktivc Zubereitungen:
1 - für die Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei 25 19
2 - andere 24 15
C - Waschmittel und Waschhilfsmittel ........................... . 24 15
Anmerkung zu Tarifnr. 34.02 Abs. A - 1- b und 2 und Abs. B -1
Hilfsmittel fiir die Spinnstoffin<lustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe
Anmerkung zu Tarifnr. 38.12.
1486 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tari f- zeit-
mäßig weilig
34.03 Zubereitete Schmiermittel, bestehend aus Mischungen von ölen oder
Fetten aller Art oder aus Mischungen auf der Grundlage dieser öle oder
Fette, auch mit einem Gehalt an Erdöl oder Schieferöl von weniger als
70 Ge wich tsh undertteilcn:
A - Schweröl der Tarifnr. 27.10 enthaltend, mit einem Gehalt:
1 - von mehr als 10 Gewichtshundertteilen:
a - für die Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die
Gerberei ............................................ . 25 19
für 100 kg
Eigengewicht
b - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,90 DM 1
0/o des Wertes
2 - von 10 Gewichtshundertteilen oder weniger:
a - für die Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die
Gerberei ............................................ . 25 19
b - andere .............................................. . 10 8
B - andere 10 8
34.04 Künstliche Wachse, einschließlich wasserlösliche; zubereitete Wachse,
nicht emulgiert und ohne Lösungsmittel:
A - künstliche Wachse:
1 - chemisch modifiziertes Montanwachs 24 20
2 - andere ................................................. . 18 12
B - zubereitete Wachse ......................................... . 24 15
Skivvachs ............................................................. . 14
34.05 Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Metall, Scheuer-
pasten und -pulver und ähnliche Zubereitungen, ausgenommen zubereitete
Wachse der Tarifnr. 34.04 ...................................... . 24 15
Polierzirkon ............................................................. . frei
Bimsstein, gemahlen und gemischt .......................................... . 8
34.06 Kerzen (Lichte) aller Art, Wachsstöcke, N achtlichte und dergleichen .... 24 15
34.07 Modelliermasscn, auch in Zusammstellungen oder zur Unterhaltung für
Kinder; zubereitetes Dentalwachs in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder
ähnlichen Formen ............................................. . 18 14
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1487
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 35
Eiweißstoffe und Klebstoffe
Vorschrift
Zu Kapitel 35 gehören nicht:
a) als Arzneiwaren aufgemachte Eiweißstoffe (Tarifnr. 130.03);
b) Gelatincpostkarten und andere Druckerzeugnisse (Kapitel 49).
35.01 Kasein, Kascinate und andere Kaseinderivate; Kaseinleime:
A - Kasein ................................................... . 35
13 - andere .................................................. • • 18 14
Kaseinleirnc ........................................................... . 13
Anmerkung zu Tarifnr. 35.01 Abs. A
Kasein zur gewerblichen Verwendung, unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht oder
unter Zollsicherung ......................................................... . frei
Die Ilcrstcllung von Lebens- und Futtermitteln ist nicht als gewerbliche Verwendung
im Sinne dieser Bestimmung anzusehen.
Albumine, Albuminate und andere Albpminderivate:
A - Alburnine ................................................. . 20 15
Eiweiß von Hühnern, frisch oder anders als durch Trocknen haltbar gemacht .. . 8
Eiweiß von Hühnern, getrocknet ......................................... . 5
ß - andere ................................................... . 18 14
Anm c r k u n g zu Tarifnr. 35.02 Abs. A
Albumine, ungenießbar oder unter Zollaufsicht ungenießbar gemacht .............. . frei
35.03 Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der
Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Glutinleime (z.B.
Knochenleim, Hautleim, Sehnenleim), Fischleim; Hausenblase ........ . 20
Ilausenblase ............................................................. . frei
Gelatinederivate 14
andere .................................................................. • 13
35.04 Peptone und andere Eiweißstoffe, ihre Derivate; Hautpulver, auch
chromiert:
A - Eiweißstoffe der Hülsenfrüchte ............................... . 35
B - andere .......... ~ ........................................ . 18 14
Anmerkung zu Tarifnr. 35.04 Abs. A
Eiweißstoffe der Hülsenfrüchte (sogenanntes pflanzliches Kasein) zur gewerblichen
Verwendung, unter Zollauf sieht ungenießbar gemacht oder unter Zollsicherung ..... . frei
Die Herstellung von Lebens- und Futtermitteln ist nicht als gewerbliche Verwendung
im Sinne dieser Bestimmung anzusehen.
35.05 Dextrine; lösliche oder geröstete Stärke; Klebstoffe aus Stärke ....... . 30
35.06 Zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Er-
zeugnisse aller Art zur Verwendung als Klebstoff in Aufmachungen für
den .Einzelverkauf in Behältnissen mit einem Reingewicht von 1 kg oder
weniger:
A - zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
1 - pflanzliche Leime:
a - aus pflanzlichen Gummen .............................. . 15 1~
b - andere .............................................. . 30
2 - andere ................................................. . 18 12
B - Erzeugnisse aller Art zur Verwendung als Klebstoff in Aufmachungen
für den Einzelverkauf in Behältnissen mit einem Reingewicht von 1 kg
oder weniger .............................................. . 24 13
1488 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 36
Pulver und Sprengstoffe; Feuerwerksartikel; Zündhölzer; Zündmetall-
legierungen; leicht entzündliche Stoffe
Vorschriften
l. Zu Kapitel 3G gcliiirr:n nicht chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die
in clcr folgenden Vorschr·ift 2a oder b aufgeführten Erzeugnisse.
2. Zu Tarif'nr. :W.08 gchiircn nur:
a) Mdaldchycl, llexamcthylcntetramin und ähnliche Erzeugnisse in Tabletten,
Stiibd1en oder iihnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brenn-
stoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete
Bn)nr1stoffc, fost oder pastenförmig;
b) flüssige Brennstoffe (z.B. Benzin) für Feuerzeuge oder Feueranzünder in Be-
hiiltnisscn mit einem Fassungsvermögen von 300 ccm oder weniger;
c) Pech- und llarzfackcln, Kohlenanzünder und ähnliche Erzeugnisse.
36.01 Schießpulver .......... .- ...................................... . 25 frei
36.02 Zubereitete Sprengstoffe ........................................ . 25 19
36.03 Zündschnüre; Sprengzündschnüre ................................ . 25 19
36.04 Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; Sprengzünder ................ . 25 19
36.05 Feuerwerksartikel (Feuerwerkskörper, Knallkörper, Zündplättchen,
Raketen zum Wetterschießen und dergleichen) ..................... . 35 21
36.06 Zündhölzer ................................................ ; .. . 30 15
36.07 Cer-Eisen und andere Zündmetallegierungen in jeder Form:
A - Cermischmetall ............................................ . frei
B - andere ................................................... . 25 14
36.08 Waren aus leicht entzündlichen Stoffen:
A - Pech- und Harzfackeln, Kohlenanzünder und dergleichen ......... . 15 12
B - andere ................................................... . 25 15
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1S57 1489
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 37
Erzeugnisse zu photographischen und kinematographischen Zwecken
Vor·schriftcn
1. Zu Kapitel :17 gehiiren weder Abfälle noch Ausschußwaren.
~- Zu Tarifnr. in.OS gehören nur:
a) <·hemisd1c Erzeugnisse, die zu photographischen Zwecken gemischt sind (z. B.
Eutwiddcr, Fixiersalze, Toner, Emulsionen);
b) ungmnischte Erzeugnisse zu den gleichen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig
f'ii1· den Einzelverkauf aufgemacht.
Zu Tarifnr. ~n.08 gehören nicht Lacke, Klebstoffe oder ähnliche Zubereitungen, die
nach ilu·er Beschaffenheit tarifiert werden.
37.01 lJchtempfindliche photographische Platten und Planfilme aus Stoffen
aller Art, nicht belichtet ........... , ............................ . 24 18
37.02 Lichtempfindliche Filme in Rollen oder Streifen, auch gelocht, nicht be-
lichtet 24 18
37.03 Lichtempfindliche Papiere, Karten und Gewebe, auch belichtet, nicht ent-
wickelt 24 18
37.04 Lichtempfindliche photographische Platten und Filme, belichtet, nicht
entwickelt (Negative oder Positive):
A - Platten und Filme, nicht zu kinematographischen Zwecken frei
für je
angefangene 100 m
B - kinematographische Filme:
1 - Negative und Lavendelkopien frei \ -
2 - andere 20DM1
O/o des Wertes
37.05 Photographische Platten; Filme, auch gelocht, nicht zu kinemato-
graphischen Zwecken; alle dies.e belichtet und entwickelt (Negative oder
Positive):
A - kopierfähige Offsetrnproduktionen ............................ . 24 18
B - andere frei
für je
angefangene 100 m
37.06 Kinematographische Filme nur mit Tonaufzeichnung, belichtet und ent-
wickelt (N cgative oder Positive):
A - Negative und Lavendelkopien ............................... . frei
B - andere 20DM
37.07 Andere kinematographische Filme, belichtet und entwickelt, Stummfilme
und Tonfilme (Negative oder Positive):
A - Negative und Lavendelkopien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere 20DM
Anmerkung
Bei Tonfilmen, <lie getrennt als Bild- und Tonband eingehen, ist jedes Band für sich
nach seiner Beschaffenheit zu behandeln.
0/o des Wertes
37.08 Chemische Erzeugnisse zu photographischen Zwecken, einschließlich der
Erzcugnisst> für Blitzlicht ....................................... . 15 12
1490 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 38
Verschiedene Erzeugnisse der chemischen Industrie
Vorschriften
1. Zu Kapitel 38 gehören nicht:
a) chemisch einheitliche Verbindungen, ausgenommen die nachstehend aufgeführten:
1. künstlicher Graphit (Tarifnr. 38.01);
2. Dcsinfok tionsmittel, Insecticide, Fungicide, Herbicide, Mittel gegen Nage-
ticrc, Schii<llingsbekämpfungsmittel und dergleichen in Formen oder Auf-
machungen der in Tarifnr. 38.11 beschriebenen Art;
3. Feuerlöschmittel in Form von Ladungen für Feuerlöschgeräte oder von
Feuerlöschgranateri oder -bomben (Tarifnr. 38.17);
4. die naehstehend in der Vorschrift 2 a, c, d und f aufgeführten Erzeugnisse;
b) A rznciwarcn (Tarifnr. 30.03).
2. Zu Tarifnr. 38.19 gehören unter anderem:
a) künstliche Kristalle aus Ilalogensalzen der Alkali- oder Erdalkalimetalle oder
aus Magncsiumoxyd (ausgenommen optische Elemente) mit einem Stückgewicht
von 2,5 g oder mehr;
b) Fuselöle;
c) Tintenentferner in Aufmachungen für den Einzelverkauf;
d) Korrekturlacke für Dauerschablonen in Aufmachungen für den Einzelverkauf;
e) schmelzbare Temperaturmesser für Ofen (z.B. Segerkegel);
f) zu zahnärztlichen Zwecken besonders zubereiteter Gips.
3. Als unvermischt im Sinne der Tarifnr. 38.19 Abs. A sind Erzeugnisse und Rück-
stände anzusehen, deren Nebenbestandteile zweifelsfrei lediglich durch die Her-
stellung bedingt sind. Sie dürfen keine absichtlichen Zusätze enthalten. Diese Er-
zeugnisse und Rückstände gelten auch dann als unvermischt, wenn sie in Wasser
emulgiert oder dispergiert (auch kolloid dispergiert) sind.
38.01 Künstlicher Graphit, kolloider Graphit (nicht in öliger Suspension) .... 12 10
38.02 Tierisches Schwarz (z. B. Beinschwarz, Elfenbeinschwarz), auch aus-
gebraucht .................................................... . 10
38.03 Aktivkohle ( entfärbend, depolarisierend oder adsorbierend); aktivierte
Kieselgur, aktivierter Ton, aktivierter Bauxit und andere aktivierte natür-
liche mineralische Stoffe:
A - Aktivkohle ................................................ . 30 21
ß - andere 15 12
38.04 Ammoniakwasser und ausgebrauchtc Gasreinigungsmasse aus der Leucht-
gasreinigung ......................................... '. . . . . . . . frei
38.05 Tallöl:
A - roh, auch I{okillöl ......................................... . frei
I1 - gereinigt ....................... , .......................... . 20 12
38.0ö Sulfitablaug·cn ............... , ..................... , ........... . 25
Ligningcl'bextrakte ........................................................ . 19
andere . , , . , .. , , .. , , .. , .... , .. , .. , . , ..... , , .. , ......... , .................. . 12
38.07 Balsamterpcntinöl; Wurzclterpcntinöl, Sulfatterpentinöl 1.md andere ter-
penhaltig·c Lösungsmittel aus der Destillation oder einer anderen Behand-
lung der N adclhölzcr; Dipenten, roh; Sulfitterpentinöl; Pine-öl:
A - Sulfatterpcntinöl, gereinigt . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 12
B - andere .................................................... frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1491
Zollsatz
Tarif- 0/ 0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- J zeit-
mäßig ! weilig
38.08 Kolophonium, Harzsäuren, ihre Derivate ( ausgenommen Harzester der
Tarifnr. 39.05); leichte und schwere Harzöle: ·
A - Derivate des Kolophoniums, ausgenommen oxydiertes und polymeri-
siertes Kolophonium; Harzsäuren, ihre Derivate und Salze ....... . 20 15
Salze der I-Iarzsäuren ................................................... . 12
B - andere frei
38.on Holzteere, Holzteeröle ( ausgenommen zusammengesetzte Lösungs- und
Verdünnungsmittel der Tarifnr. 38.18); Kreosot; Holzgeist, Acetonöl:
A - Holzteer :
1 - Nadelholzteer, harzhaltig ................................. . frei
2 - andere ................................................. . 10 6
B - Kreosotöl, Kreosot ......................................... . 20 8
C - andere 10 8
38.10 Pflanzliche Peche aller Art; Brauerpech und ähnliche Zubereitungen auf
der Grundlage von Kolophonium oder pflanzlichen Pechen; Kernbinde-·
mittel auf der Grundlage von natürlichen harzigen Stoffen:
A - Harzpech, Sulfatpech . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere 10 6
Brauereiauslaufpech auf der Grundlage von Kolophonium mit Zusatz von Par-
affin und Mineralöl, mit einer Viskosität von mehr als 2,3 bei 170° C im
Engler'schen Viskosimeter gemessen ................................... . frei
38.11 Desinfektionsmittel, Insecticide, Fungicide, Herbicide, Mittel gegen Nage-
tiere, Schädlingsbekämpfungsmittel und dergleichen, in Zubereitungen
oder in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als
Waren (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und
Fliegenfänger) ................................................ . 15 7,5
landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfungsmittel auf der Grundlage von Schwefel,
von Kupferverbindungen oder von organischen Quecksilberverbindungen ....... . 5
Anmerkung
Hilfsmittel für die Spinnstoffindustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe
Anmerkung zu Tarifnr. 38.12.
38.12 Zubereitete Zurichtemittel, zubereitete Appreturen und zubereitete Beiz-
mittel aller Art, wie sie in der Textilindustrie, Papierindustrie, Leder-
industrie oder ähnlichen Industrien gebraucht werden ............... . 25
ausgenomn1en Glanzstärke .................................................. . 19
Anmerkung
Zubereitete Hilfsmittel (ausgenommen Glanzstärke) für die Spinnstoffindustrie, die
Papierherstellung und die Gerberei aus den Tarifnrn. 38.12 sowie 32.05 Abs. C, 34.02
Abs. A - 1 - b und 2 und B - l, 38.11, 38.19 Abs. B - 11, 39.01 Abs. B und 39.02 Abs. B
und C, bis zu einer Gesamthöchstmenge im Kalenderjahr von 225 v. H. der nach dem
Wert berechneten Einfuhr aus dem Lieferlande im Kalenderjahr 1950, gegen Vorlage
eines von der Bundesregierung anerkannten Ursprungszeugnisses ................. . 5
38.13 Abbeizmittel für Metalle; Flußmittel und andere Hilfsmittel zum Schwei-
ß.en oder Löten von Metallen; Pasten und Pulver zum Löten oder Schwei-
ßen aus Metall und anderen Stoffen; Obe,rzugsmassen und Füllmassen für
Schweißelektroden und Schweißstäbe:
A - Löt- oder Schweißmassen; Thermitmischungen; andere Abbeizmittel
für Metalle als zum Schweißen oder Löten ..................... . 30 21
Lötpasten, gleichzeitig zum Verzinnen geeignet ..................... , ...... . 15
B- andere frei
1492 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer vVarenbezeichn ung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
38.14 Antiklopfmittel, Antioxydantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Anti-
korrosivadditives und ähnliche zubereitete Additives für Mineralöle ... . 30 21
Athylfluid ................................................................ . frei
Anmerkung
Zubereitete Verbcssercr für Schmieröl oder Schmiermittel zum Vermischen mit
Schmieröl oder Schmiermitteln unter Zollsicherung .............................. . 8
38.15 Zusammengesetzte Vulkanisationsbeschleuniger ..................... . 20 15
38.1 G Zubereitete Nährsubstrate zum Züchten von Mikrobenkulturen:
A - in Packungen mit einem Gewicht von 500 g oder weniger ........ . 15 12
B- andere 30 21
38.17 Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und.
Feuerlöschbomben ............................................. . 15 12
38.18 Zusammengesietzte Lösungs- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähn-
liche Erzeugnisse .............................................. . 25 19
38.19 Chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder
verwandter Industrien ( einschließlich Mischungen von Naturprodukten),
anderweit weder genannt noch inbegriffen; Rückstände der chemischen
Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch in-
begriffen:
A - unvermischte Erzeugnisse und Rückstände:
1 - N aphthensäuren, ihre Salze und Ester:
a - Naphthensäuren und ihre Ester ......................... . frei
b - Salze der N aphthensäuren ............................. . 20 12
2 - Sulfonaphthensäuren, ihre Salze und Ester ................. . 12 10
für 100 kg
Eigengewicht
3 - flüssige Alkylengernische . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12,90 DM
Anmerkungen zu Tarifnr. 38.19 Abs. A - 3
1. Flüssige Alkylcngernische unter den Voraussetzungen und Bedingungen der An-
merkung 2 zu Tarifnr. '-27.07 unter Zollsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2. Flüssige Alkylengemische sind vergütungsfähige Mineralöle im Sinne der An-
merkung 5 b zu Tarifnr. 27.10 unter den dort angegebenen Voraussetzungen.
O/o des '\Vertes
4 - lchthyolsu1fosäure, ihre Salze und Ester .................... . 15
Ichthyolsulfonate ................................................... . frei
5 - künstliche Kristalle aus Halogensalzen der Alkali- oder Erdalkali-
metalle oder aus Magnesiumoxyd .......................... . 15 12
6 - Tieröl ................................................. . 30 frei
7 - andere 30 21
Anmerkung zu Tarifnr.38.19 Abs.A-7
Unvermischte Erzeugnisse und Rückstände dieses Absatzes, deren charakterbestim-
mendcr Bestandteil zu Kapitel 28 oder 29 gehört, werden zu dem Zollsatz dieses
Bestandteils verzollt.
B - vermischte Erzeugnisse und Rückstände; andere Zubereitungen:
1 - alkalisiertes Eisenoxyd (Gasreinigungsmasse) ................ . frei
2 - Oxylith ................................................. . 10 8
3 - feuerfeste Mörtel, feuerfeste Massen, z.B. auf der Grundlage von
Schamottekörnungen oder Ton-Dinasrnassen ................. . frei
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1493
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(38.19) 4 - Absorbentien auf der Grundlage von Barium, Cäsium, Zirkonium
oder dergleichen (zum Vervollständigen des Vakuums in elek-
trischen Röhren), auf Röhren oder Metallfäden oder in Form von
Pastillen, Täfelchen und dergleichen ....................... . 15 12
5 - Elektrodenmasse ........................................ . frei
6 - Hartmetallmischungen, nicht gesintert ...................... . 10 8
7 - Emulgiermittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen ..... . 24 15
8 - zubereitete Reagentien zu Laboratoriums- und ähnlichen Zwecken:
a - in Packungen mit einem Gewicht von mehr als 500 g ....... . 30 21
b - andere .............................................. . 15 12
9 - Segerkegel und dergleichen ............................... . 20 14
10 - pharmazeutische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch
inbegriffen, einschließlich des zubereiteten Zahngipses; Porzellan-
massen aus Feldspat, Kaolin und Quarz ..................... . 18 14
11 - Hilfsmittel für die Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und
die Gerberei, anderweit weder genannt noch inbegriffen ....... . 25 19
Anmerkung zu Tarifnr. 38.19 Abs. B - 11
Hilfsmittel für die Spinnstoffindustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe
Anmerkung zu Tarifnr. 38.12.
12 - Tintenentferner und Korrekturlack für Dauerschablonen, in Auf-
machungen zum unmittelbaren Gebrauch ................. ·.. . 15 12
13 - andere 30 21
Kautschukhilfsmittel ............................................... . 15
gemischte stearinsaure Salze ........................................ . 15
N atronka]k; mit Soda verschnittenes Ätznatron ....................... . 12
Bauten- und Flammschutzmittel ..................................... . 10
Akkumulatorenmasse auf der Grundlage von Cadmiumoxyd ............. . 8
gemischte Edelgase ................................................ . 8
Akkumulatorenmasse auf der Grundlage von Nickelhydroxyd ........... . frei
Ionenaustauscher auf der Grundlage von sulfonierten Kohlen ........... . frei
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1495
Abschnitt VII
Kunststoffe, Zelluloseäther und-ester
und Waren daraus; Kautschuk (Natu~kautschuk,
synthetischer Kautschuk und Faktis)
und Kautschuk"'\Varen
1496 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 39
Kunststoffe, Zelluloseäther und -ester und Waren daraus
Vorschriften
l. Zu Kapitel 39 gehören nicht:
a) Prägefolicn der Tarifnr. 32.09;
b) künstliche Wachse (Tarifnr. 34.04);
c) synthetischer Kautschuk im Sinne des Kapitels 40 und Waren daraus;
d) Sa.ttJcrwaren (Tarifor. 42.01), Täschnerwaren, Reiseartikel und andere Waren
der Tarifnr. 42.02;
c) Flechtwarcn und Korbmacherwaren (Kapitel 46);
f) synthdische und künstliche Spinnstoffe und Waren daraus (Abschnitt XI);
g) Schuhe und Schuhteile, Kopfbedeckungen und Teile davon, Regenschirme,
Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen, Teile davon, Fächer und
andere vVarcn des Abschnitts XII;
h) Phantasicsclnnuck der Tarifnr. 71.16;
i) Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate, elektrotechnische Waren);
k) Teile von Beförderungsmitteln (Abschnitt XVII);
1) optische Elemente aus Kunststoff, Brillenfassungen, Zeicheninstrumente und
andere Waren des Kapitels 90;
m) Waren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Uhren
und für andere Uhrmacherwaren;
n) Musikinstrumente, Teile davon und andere Waren des Kapitels 92;
o) Möbel und Teile davon (Kapitel 94);
p) Waren de-s Kapitels 96 (Bürstenwaren);
q) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kapitel 97);
r) Knöpfe, Reißverschlüsse, Federhalter, Füllstifte und Teile davon, Mundstücke
und Rohre für Tabakpfeifen, Zigarettenspitzen, Kämme, Teile von Isolier-
flaschen und anderen Isolierbehältern sowie andere Waren des Kapitels 98.
2. Zu den Tarifnrn. 39.01 und 39.02 gehören nur synthetisch hergestellte Erzeugnisse
folgender Art:
a) Kunststoffe;
b) Silikone;
c) Resole, flüssiges Polyisobutylen und ähnliche künstliche Hochpolymere.
:3. Zu den Tarifnrn. 39.01 bis 39.06 gehören nur Erzeugnisse in folgenden Formen:
a) flüssige oder teigförmige Erzeugnisse, einschließlich der Emulsionen, Disper-
sionen und Lösungen:
b) Blöcke, Stücke, Krümel, Körner, Flocken und Pulver (einschließlich Preß-
massen) und dergleichen;
c) Monofile mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm; nahtlose Rohre,
Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch nicht weiter
bearbeitet;
d) Tafeln, Platten. Folien, Filme, Bänder oder Streifen (ausgenommen die durch
Vorschrift 4 zu Kapitel 51 der Tarifnr. 51.02 zugewiesenen Streifen) und Fertig-
waren daraus, nlle diese ungeformt oder quadratisch oder rechteckig geschnitten,
auch mit Obedliichenbearbeitung (z.B. bedruckt), jedoch nicht weiter bearbeitet;
e) Abfälle und Bruch.
39.01 Kondensations-, Polykondensations- und Polyadditionserzeugnisse, auch
modifiziert, auch polymerisiert, linear oder vernetzt (z.B. Phenoplaste,
Aminoplaste, Alkyde, Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester,
Silikone):
A - Ionc-q.austauscher, Bodenverbesserer, Entfärbungsharze und der-
gleichen .................................................. . 30 21
B - andere 20 15
zubereitete Klebstoffe .................................................. . 12
Preßmassen aus Aminoplasten bis zu einer Höchstmenge im Kalenderjahr von
130 v. H. der nach dem Wert berechneten Einfuhr aus dem Lieferlande im
Kalenderjahr 1950, gegen Vorlagt' Pines von der Bundesregierung anerkannten
Urspr-ungszeugnisses ................................................. . 8
Athoxylinharze ........................................................ . 6
Anmerkung zu Tarifnr. 39.01 Abs. B
Hilfsmittel l'ür die Spinnstoffindustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe
Anmerkung zu Tarifnr. 38.12.
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1497
Zollsatz
Tarif- 9/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- \ zeit-
mäßig I weilig
39.02 Polymerisations- und Mischpolymerisationserzeugnisse (z.B. Polyäthylen,
Polytetrahaloäthylen, Polyisobutylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Poly-
vinylacetat, Polyvinylchloracetat und andere Polyvinylderivate, Poly-
acryl- und Polymethacrylderivate, Cumaron-Inden-Harze):
A - Ionenaustauscher, Bodenverbesserer, Entfärbungsharze und der-
gleichen .................................................. . 30 21
B - Polystyrol, Polyacryl- und Polymethacrylderivate, Cumaronharze
und I ndenharze ........................................... . 20 15
zubereitete Klebstoffe .................................................. . . 12
C - andere ................................................... . 25 19
Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-Mischpolymerisat mit einem Gehalt an Vinyliden-
chlorid von mindestens 80 Gewichtshundertteilen ......................... . frei
zubereitete Klebstoffe .................................................. . 12
D - Abfälle und Bruch ...................•...................... 20 15
Anmerkung zu Tarifnr. 39.02 Abs. B und C
Hilfsmittel für die Spinnstoffindustrie usw. im Rahmen eines Zollkontingents siehe
Anmerkung zu Tarifnr. 38.12.
39.03 Regenerierte Zellulose; Zellulosenitrate, Zelluloseacetate und andere
Zelluloseester, Zelluloseäther und andere chemi~che Zellulosederivate,
auch weichgemacht (z.B. Zelloidin, Kollodium, Zelluloid); Vulkanfiber:
A - regenerierte Zellulose:
1 - Folien, Blöcke, Streifen und dergleichen .................... . 30 21
quadratische oder rechteckige poröse saugfähige Stücke, Platten und Folien 20
2 - Kunstdärme ............................................ . 15 12
3 - Abfälle und Bruch ...................................... . 10 8
B - Zellulosenitrate:
1 - Zelluloid:
a - Massen, Blöcke, Rohre, Stäbe, Platten, Folien und dergleichen 20 15
Platten, Folien und Filme, mit einer Dicke von 2 mm oder weniger, zur
Verarbeitung beim Herstellen von Zieh- und Mundharmonikas unter
Zollsicherung ................................................ . 4
b - Filmunterlagen ...................................... . 10
c - Abfälle und Bruch; Altfilme, auch gewaschen, in Rollen oder
Schnitzeln frei
2 - andere ................................................ . 12 10
C - andere Zelluloseester (z.B. Acetat, Propionat, Acetobutyrat):
1 - Filmunterlagen ......................................... . 10
2 - andere ................................................. 20 15
Abfälle von Folien und Filmen, ungemahlen; Altfilme, gewaschen oder un-
gewaschen, in Rollen oder Schnitzeln .............. , ................ . frei
zubereitete Klebstoffe .............................................. . 12
D - Zelluloseäther ............................................. . 20 15
Athylzellulose ......................................................... . frei
zubereitete Klebstoffe .................................................. . 12
E - andere chemische Zellulosederivate ............................ . 20 15
F - Vulkanfiber ............................................... . 18 12
39.04 Gehärtete Eiweißstoffe ( z~ B. gehärtetes Kasein, gehärtete Gelatine) ... . 20 15
Erzeugnisse aus gehärtetem Kasein ......................................... . 7
1498 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/odesWertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
39.05 Durch Schmelzen modifizierte natürliche Harze (Schmelzharze); durch
V cresterung von natürlichen Harzen oder Harzsäuren gewonnene Kunst-
harze (Ilarzestcr); chemische Derivate des Naturkautschuks ( z. B. Chlor-
kautschuk, Kautschukchlorhydrat, cyclischer Kautschuk, oxydierter
Kautschuk):
A - Schmelzharze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere ................................................... . 20 15
39.06- Andere Hochpolymere und Kunststoffe, einschließlich Alginsäure, ihre
Salze und Ester; Linoxyn:
A - Alginsäure, ihre Salze und Ester, nicht zubereitet ................ _- frei
B - Kunstdärme aus Alginaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 15
C - andere .................•.............................. ·. . . . 30 19.
39.07 Waren aus Stoffen der Tarifnrn. 39.01 bis 39.06:
A - aus regenerierter Zellulose:
1 - Kunstdärme ............................................ . 15 12
2 -·andere ....... ·......................................... . 30 19
aus Folien hergestell~e Verpackungen (z.B. Beutel und Tüten) ......... . 13
13 - aus Vulkanfiber ............................................ . 25 17
C - andere .................................................... . 20 15
i
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1499
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummf'.r
Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 40
Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk und Faktis)
und Kautschukwaren
V o 1· s c h r i f t c n
l. Als Kautschuk gelten, wenn nichts anderes bestimmt ist, an allen Stellen des Zoll-
tarifs, an denen dieser Ausdruck gebraucht wird, folgende Erzeugnisse, auch weich
oder hart vulkanisiert: Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, ähnliche natürliche
Kautschukarten, synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate.
2. Zu Kapitel 40 gehören nicht die nachstehend aufgeführten aus Kautschuk und Spinn-
stoffen bestehenden Erzeugnisse, die in der Regel zu Abschnitt XI gehören:
a) gummielastische oder kautschutierte Gewirke oder Wirkwaren sowie gummi-
elastische Gewebe und Waren daraus;
b) Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche aus Spinnstoffen, durch innere Aus-
kleidung mit Kautschuk wasserdicht gemacht;
c) andere mit Kautschuk getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen aus
Kautschuk versehene Gewebe (ausgenommen Erzeugnisse der Tarifnr. 40.06 oder
40.10): .
1. mit einem Quadratmetergewicht von 1500 g oder weniger,
2. mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an
Spinnstoffen von mehr als 50 Gewichtshundert.teilen,
und Waren aus diesen Geweben;
d) mit Kautschuk getränkte oder bestrichene Filze mit einem Anteil an Spinnstoffen
von mehr als 50 Gewichtshundertteilen und Waren daraus;
e) Vliesfolien, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder Kautschuk als Binde-
mittel enthaltend, sofern der Anteil an Spinnstoffen 50 Gewichtshundertteile
übersteigt, und Waren daraus;
f) gewebeähnliche Erzeugnisse aus. parallel liegenden und miteinander durch Kau-
tschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen, ohne Rücksicht auf das Quadrat-
metergewicht, und Waren daraus.
Blätter, Platten oder Streifen aus einer oder mehreren Gewebelagen und aus einer
oder mehreren Lagen Schaum-, Schwamm- oder Zellkautschuk gehören jedoch stets
zu Kapitel 40. Waren aus diesen Blättern, Platten oder Streifen sind als Kautschuk-
waren und nicht als Spinnstoffwaren zu behandeln.
3. Zu Kapitel 40 gehören außerdem nich~:
a) Schuhe und Schuhteile des Kapitels 64;
b) Kopfbedeckungen und Teile davon, einschließlich Badekappen, des Kapitels 65;
c) Hartkautschukteile für Maschinen, mechanische und elektrische Apparate sowie
alle Gegenstände und Teile aus Hartkautschuk zu elektrotechnischen Zwecken,
die zu Abschnitt XVI gehören;
d) Waren der Kapitel 90, 92, 94 und 96;
e) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kapitel 97), ausgenommen Sporthandschuhe
und Waren der Tarifnr. 40.11;
f) Knöpfe, Federhalter, Rohre für Tabakpfeifen und dergleichen, Kämme sowie
andere Waren des Kapitels 98. .
4. Unter synthetischem Kautschuk im Sinne der Vorschrift 1 und der Tarifnrn. 40.02,
40.05 und 40.06 sind ungesättigte synthetische Stoffe zu verstehen, die nach der
Vulkanisation mit Schwefel, Selen oder Tellur nicht wieder in den thermoplastischen
Zustand zurückgeführt werden können. Werden sie bis zum Optimum vulkanisiert
( ohne Zusatz anderer zur Vernetzung nicht erforderlicher Stoffe, wie Weichmacher,
aktive oder inerte Füllstoffe), so müssen sie bei einer Temperatur zwischen 15 und
20° C eine Dehnung bis zum Dreifachen ihrer ursprünglichen Länge aushalten, ohne
zu reißen. Nach einer Dehnung auf das Doppelte ihrer ursprünglichen Länge müssen
sie sich ferner innerhalb zweier Stunden mindestens auf das Eineinhalbfache ihrer
ursprünglichen Länge zusammenziehen.
Synthetischer Kautschuk sind hiernach z. B.: Polybutadien, Polychlorbutadien
(GRM), Polybutadien-Styrol (GRS), Polychlorbutadien-Acrylnitril (GRN), Poly-
butadien-Acrylnitril (GRA) und Butylkautschuk (GRI).
Thioplaste (GRP) gelten stets als synthetischer Kautschuk.
5. Zu den Tarifnrn. 40.01 und 40.02 gehören nicht Kautschuk mit Zusatz von inerten
oder aktiven Füllstoffen, Weichmachern, Vulkanisationsmitteln, Vulkanisations-
beschleunigern oder Farbstoffen sowie Mischungen von Naturkautschuk mit syntheti-
schem Kautschuk oder Mischungen von verscbiedenen Arten von Kautschuk. Bei
Tarifnr. 41).02 bleibt jedoch synthetischer Kautschuk, dem vor der Koagulation
Mineralöl zugesetzt ist oder der Stoffe enthält, die nur als Stabilisatoren dienen,
oder der zur Kenntlichmachung gefärbt ist.
6. Nicht umsponnene Fäden jeden Profils aus Weichkautschuk, deren größter Durch-
messer 5 mm übersteigt, gehören zu Tarifnr. 40.08.
1500 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/ 0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
7. Zu Tarifnr. 40.10 gehören auch Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, die
mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk
versehen sind, sowie solche, die unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten
oder überstrichenen Garnen oder Bindfäde:o. aus Spinnstoffen hergestellt sind.
8. Im Sinne der Tarifnrn. 40.07 bis 40.14 gelten Balata, Guttapercha, ähnliche natür-
liche Kautschukarten, Faktis und deren Regenerate als vulkanisierter Kautschuk,
auch wenn sie nicht vulkanisiert sind.
!J. Platten, Blätter und Streifen im Sinne der Tarifnrn. 40.05, 40.08 und 40.15 sind
solche, die nicht geschnitten sind oder die durch einfaches Schneiden eine quadra-
tische oder rechteckige Form erhalten haben, auch wenn sie dadurch zu Fertigwaren
geworden sind. Sie dürfen jedoch nicht weiterbearbeitet sein; eine einfache Ober-
flächenbearbeitung (z.B. Bedrucken) bleibt hierbei außer Betracht.
Profile und Schnüre der Tarifnr. 40.08 und Stäbe, Profile und Rohre der Tarif-
nr. 40.15 dürfen auch auf bestimmte Längen zugeschnitten, jedoch - abgesehen von
einer einfachen Oberflächenbearbeitung - nicht weiter bearbeitet sein.
I. Rohkautschuk
40.01 Naturkautschuk, Balata, Guttapercha und ähnliche natürliche Kautschuk-
arten, roh ( einschließlich Latex, auch stabilisiert) ..... ·. . . . . . . . . . . . . . . frei
40.02 Synthetischer Kautschuk, einschließlich des synthetischen Latex, auch
stabilisiert; Faktis:
A - synthetisciier Kautschuk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Faktis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
40.03 Regenerierter Kautschuk 20 14
40.04 Abfälle, Schnitzel und Staub von Kautschuk, ausgenommen Hart-
kautschuk; Altwaren und Teile davon aus Kautschuk, ausgenommen
Hartkautschuk, nur zum Wiedernutzbarmachen des Kautschukanteils ver-
wendbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
II. Nichtvulkanisierter Kautschuk
40.05 Platten, Blätter und Streifen aus nichtvulkanisiertem Naturkautschuk
oder synthetischem Kautschuk .................................. . 25 19
40.06 Nichtvulkanisierter Naturkautschuk oder synthetischer Kautschuk in
anderen Formen oder in anderem Zustand (z.B. Lösungen und Dis-
persionen, Rohre, Stäbe, Profile); Waren aus nichtvulkanisiertem Natur-
kautschuk oder synthetischem Kautschuk ( z. B. imprägnierte Garne aus
Spinnstoffen; Kautschukklebemittel auf Unterlagen aller Art, auch auf
Unterlagen aus vulkanisiertem Naturkautschuk oder synthetischem Kau-
tschuk; Ringe, Scheiben):
A - Lösungen, Dispersionen und Emulsionen ........................ . 25 19
Kautschukleim in Behältnissen mit einem Gewicht von mehr als 1 kg ......... . 12
B - G~:1'ne_ aus Spinnstoffen, mit nichtvulkanisiertem Kautschuk im-
pragn1ert ................................................. . 18 12
C - Kautschukklebemittel auf Unterlagen aller Art ................. . 25 15
D - andere ................................................... • 25 19
III. Weichkautschukwaren (vulkanisiert)
40.07 Fäden und Kordeln aus Weichkautschuk, auch mit Spinnstofforzeug-
nissen überzogen; Garne aus Spinnstoffen, mit Weichkautschuk getränkt
oder überzogen:
A - Fäden und Kordeln aus Weichkautschuk ..................... . 30 21
B - Fäden und Kordeln aus Weichkautschuk, mit Spinnstofferzeugnissen
überzogen ................................................ . 18 14
C - Garne aus Spinnstoffen, mit Weichkautschuk getränkt oder über-
zogen .................................................... . 18 12
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1501
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
40.08 Platten, Blätter, Streifen, Profile und Schnüre aus Weichkautschuk:
A - nicht in Verbindung mit anderen Stoffen ....................... . 25 19
B - andere 25 15
40.09 Rohre und Schläuche aus Weichkautschuk:
A - nicht in Verbindung mit anderen Stoffen 25 19
B - andere 25 19
40.10 Förderbänder und Treibriemen aus Weichkautschuk:
A - nicht in Verbindung mit anderen Stoffen ....................... . 25 15
B - andere 25 19
40.11 Reifen, Luftschläuche und Feigenbänder, aus Weichkautschuk, für Räder
aller Art:
A - Vollreifen und Hohlkammerreifen ........................... . 30 19
B - Luftschläuche ............................................. . 30 19
mit den Reifenbezeichnungen 21,00 - 25 und 27,00 - 33 .................... . frei
C - Schlauchreifen ....................... ,w, • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 30 19
für Rennfahrräder ..................................................... . 12
D - Laufdecken und schlauchlose Reifen .......................... . 3Q 19
mit den Reifenbezeichnungen 21,00-25 und 27,00-33 .................... . frei
hochstollige Laufdecken mit einem Stückgewicht von mehr als 2 kg für Acker-
schlepper ........................................................... . 12,5
E - Felgenbänder ........· ...................................... . 25 19
Anmerkung zu Tarifnr. 40.11 Abs.Bund Abs. D
Luftschläuche und Lauf decken fiir Flugzeugräder, aus Weichkautschuk, ungebraucht,
~~t folgenden ~eifenbezei~~nungen: 15,50-20, 12,50-16, 7,~0-14, 34 X 9,9,
26 X 6, 11,00- 12, 14,50, 44 , 17,00-20, 17,00- 16, 9,00-6, 33 ............. .. frei
40.12 Weichkautschukwaren zu hygienischen und medizinischen Zwecken ( ein-
schließlich Sauger), auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen ..... . 25 19
Fingerlinge .............................................................. . 15
40.13 Bekleidung, Handschuhe und Bekleidungszubehör, aus Weichkautschuk,
zu allen Zwecken:
A- Handschuhe ............................................... . 20 15
B - Bekleidung und Bekleidungszubehör .......................... . 25 19
40.14 Andere Weichkautschukwaren ................................... . 25 19
Dichtungsringe aus Weichkautschuk mit Metalleinlage oder Metallkapsel und mit
lose eingelegter Spiralfeder .............................................. . 17
IV. Hartkautschuk und Hartkautschukwaren
40.15 Hartkautschuk in Massen, Platten, Blättern, Streifen, Stäben, Profilen
oder Rohren; Abfälle, Staub und Bruch:
A- Hartkautschuk in Massen, Platten, Blättern, Streifen, Stäben, Pro-
filen oder Rohren:
1 - roh, unbearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 12
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 12
B - Abfälle, Staub und Bruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
40.]ö Ilartkautschukwaren ........................................... . 25 15
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1503
Abschnitt VIII
Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und Waren
daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel;
Täschnerwaren; Waren aus Därmen
1504 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 41
Häute und Felle; Leder
Vorschriften
1. Zu Kapitel 41 gehören nicht:
a) Schnitzel und ähnliche Abfälle ungegerbter Häute oder Felle (Tarifnr. 05.05
oder 05.06) ;
b) Vogelbälge und Teile davon mit ihren Federn oder Daunen (Tarifnr. 05.07 oder
67.01, je nach Beschaffenheit);
c) nichtenthaartc rohe, gegerbte oder zugerichtete Häute und Felle (Kapitel 43).
Jedoch gehören zu Tarifnr. 41.01 rohe, nichtenthaarte Häute und Felle von
Rindern oder Kälbern ( auch von Büffeln), von Pferden oder anderen Einhufern,
von Schafen oder Lämmern ( ausgenommen Felle von sogenannten Astrachan-
oder Karakullämmern- Persianer, Breitschwanz und dergleichen - und von in-
dischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern), von Ziegen oder
Zickeln ( ausgenommen Felle von Ziegen und Zickeln aus dem Y emen oder von
chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Ziegen oder Zickeln), von
Schweinen ( einschließlich Pekaris), von Gemsen, Gazellen, Renntieren, Elchen,
Hirschen, Rehen und Hunden.
2. Der Begriff •Kunstleder« umfaßt in allen Teilen des Zolltarifs nur Stoffe der in
Tarifnr. 41.10 erfaßten Art.
41.01 Rohe Häute und Felle ( frisch, gesalzen, getrocknet, geäschert oder ge-
pickelt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
41.02 Rind- und Kalbleder (einschließlich Büffelleder), Roßleder und Leder von
anderen Einhufern, ausgenommen Leder der Tarifnrn. 41.06 bis 41.08:
A - Kalbleder:
1 - nicht zugerichtet ........................................ . 6
2 - zugerichtet ............................................. . 12 10
B - anderes:
1 - nicht zugerichtet:
a - Spaltleder, ausgenommen N arbenspalte .................. . 6 4
b - anderes ............................................. . 6
2 - zugerichtet :
a - Unterleder und Treibriemenleder, ausgenommen Unterleder-
spalte .............................................. . 14 10
b - anderes ............................................. . 12 10
41.03 Schaf. und Lammleder, ausgenommen Leder der Tarifnrn. 41.06 bis 41.08:
A - nicht zugerichtet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - zugerichtet ................................................ . 10 6
Anmerkung
Zugerichtetes Leder, zur weiteren Bearbeitung in Lederzurichtereien unter Zollsiche-
rung .................................. • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · frei
41.04 Ziegen- und Zickelleder, ausgenommen Leder der Tarifnrn. 41.06 bis
41.08:
A - nicht zugerichtet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - zugerichtet ................................................ . 12 10
Anmerkung
Zugerichtetes Leder, zur weiteren Bearbeitung in Lederzurichtereien unter Zollsiche-
rung ...................................................... ·................ . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1505
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
numm~r Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
41.05 Leder aus Häuten oder Fellen von anderen Tieren, ausgenommen Leder
der Tarifnrn. 41.06 bis 41.08:
A - nicht zugerichtet .............. ~ ............................ . 6 3
B - zugerichtet:
1 - von Kriechtieren oder Fischen ............................. . 12 8
2 - anderes ............................. : .................. . 10 8
41.06 Sämischleder (Chamoisleder) .................................... . 14 8
41.07 Pergament- und Rohhautleder ................................... . 10 8
41.08 Lackleder und metallisiertes Leder ................. : ............. . 12 10
Anmerkung zu den Ta r i fn rn. 41.02 bis 41.08
Abfälle von zugerichtetem Leder der Tarifnrn. 41.02 bis 41.05 und Abfälle von Leder
der Tarifnrn. 41.06 bis 41.08, zum Herstellen von Waren aus Leder verwendbar .... 6 5
41.09 Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Kunstleder, Pergament- und
Rohhautleder, nicht zum Herstellen von Waren aus Leder verwendbai:;
Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
41.10 Kunstleder, auf der Grundlage von unzerfasertem oder zerfasertem Leder
hergestellt, in Platten oder Blättern, auch aufgerollt ................. . 10 8
1506 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 42
Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel; Täschnerwaren;
Waren aus Därmen
Vorschriften
1. Zu Kapitel 42 gehören nicht:
a) Katgut und andere sterile chirurgische Nähmittel (Tarifnr. 30.05);
b) Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (außer Handschuhen), mit Futter
aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen
oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines
einfachen Besatzes hinausgehen (Tarifnr. 43.03 oder 43.04, je nach Beschaffen-
heit);
c) Einkaufsnetze und dergleichen des Abschnitts XI;
d) Waren des Kapitels 64;
e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f) Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Tarifnr. 66.02;
g) Saiten für Musikinstrumente. Felle für Trommeln und für ähnliche Instrumente
sowie andere Teile von Musibnstrumenten (Tarifnr. 92.09 oder 92.10);
h) Möbel und Teile davon (Kapitel 94);
i) Spielzeug, Spiele und Sportgeräte des Kapitels 97;
k) Knöpfe, Manschettenknöpfe usw. der Tarifnr. 98.01 oder des Kapitels 71.
2. Unvollständige oder unfertige Waren werden wie die vollständigen oder fertigen
Waren tarifiert, wenn sie deren charakterbestimmende Merkmale haben.
3. Handschuhe ( einschließlich Sport- und Schutzhandschuhe), Schürzen und andere
Schutzbekleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulter-
riemen, Handgelenkbänder und Uhrenarmbänder, aus Leder oder Kunstleder gehören
zu Tarifnr. 42.03.
42.01 Sattlerwaren für alle '.l;'iere ( z. B. Sättel, Geschirre, Kumte, Zugtaue, Knie-
kappen), aus Stoffen aller Art ................................... . 15 12
42.02 Täschnerwaren und Reiseartikel, Necessaires, Einkaufstaschen, Proviant-
taschen, Tornister und Rucksäcke, aus Leder, Kunstleder, Vulkanfiber,
Pappe, Kunststoffolien oder Geweben:
A - aus Leder oder Kunstleder ................................... . 17 12
I}- aus Vulkanfiber oder Pappe .................................. . 15 12
C - aus Kunststoff olien ......................................... . 20 15
D - aus Geweben .......................... : ................... . 15 12
42.03 Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder Kunstleder:
A - Bekleidung (ausgenommen Handschuhe, Schürzen und Arbeiterschutz-
bekleidung) ............................................... . 24 15
B - Handschuhe:
1 - Arbeiterschutzhandschuhe ................................ . 20 15
2 - Sporthandschuhe ....................................... . 24 17
3 - andere 24 18
aus Leder, auch in Verbindung mit Spinnstoffen, auch mit Pelzfellen gefüttert 17
C - andere 20 15
42.04 Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder Kunstleder:
A - Treibriemen und -seile, Förderbänder und -seile ................. . 14 11
B - Spezialerzeugnisse für die Textilindustrie, wie Webervögel, Schlag-
riemen, Florteilriemchen und dergleichen ...................... . 17 11
C - andere 17 11
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, deu 1. Oktober 1957 1507
Zollsat?.
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
42.05 Andere Waren aus Leder oder Kunstleder:
A - Streifen aus Leder oder Kunstleder, auch mit Kerben oder sonstigen
Verzierungen, als Meterware in Breiten von 5 mm bis 20 mm und
Dicken von 1,5 mm bis 30 mm, sogenannte Schuhrahmen ......... . 10 8
B - andere ................................................... . 20 15
42.06 Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen ....... . 20 15
Darmschnüre ............................................................. . 8
1508 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/ 0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 43·
Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus
Vorschriften
Als » Pelzfelle« gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Tarifnr. 43.01, in
allen Teilen des Zolltarifs die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute
und Fcl le von Tieren aller Art.
2. Zu Kapitel 43 gehören nicht:
a) Vogelbälge und Teile davon mit ihren Federn oder Daunen (Tarifnr. 05.07 oder
ti7.01, je nach Beschaffenheit);
b) nichtenthaarte, rohe Häute und Felle der zu Kapitel 41 gehörenden Art (siehe
Vorschrift 1 c zu Kapitel 41);
c) Handschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelz-
werk bestehen (Tarifnr. 42.03);
d) Waren des Kapitels 64;
e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f) Spielzeug, Spiele und Sportgeräte des Kapitels 97.
3. »Platten, Säcke, Vierecke, Kreuze oder ähnliche Formen« im Sinne der Tarif-
nr. 43.02 sind Pelzfelle oder Teile davon (ausgenommen sogenannte ausgelassene
Pelzfelle), die ohne Hinzufügen von anderen Stoffen zu Quadraten, Rechtecken,
Kreuzen oder Trapezen zusammengenäht worden sind. Dagegen gehören andere Ver-
bindungen, die ohne weiteres oder nach einfachem Zuschneiden gebraucht werden
können, sowie Pelzfelle oder Teile davon, die zu Bekleidung, Teilen davon oder zu
Bekleidungszubehör oder anderen Waren zusammengenäht sind, zu Tarifnr. 43.03.
4. Bekleidung und Bekleidungszubehör aller Art (soweit sie nicht nach der Vor-
schrift 2 von Kapitel 43 ausgenommen sind), mit Pelzfellen oder künstlichem Pelz-
werk gefüttert, gehören je nach Beschaffenheit des Futters zu Tarifor. 43.03 oder
43.04. Das gleiche gilt für Bekleidung und Bekleidungszubehör, mit äußeren Teilen
aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile über den Umfang eines
einfachen Besatzes hinausgehen.
5. »Künstliches Pelzwerk« im Sinne des Zolltarifs sind alle Nachahmungen von Pelz-
fellen aus Wolle, anderen Tierhaaren oder anderen Fasern, hergestellt durch Auf-
kleben oder Aufnähen auf Leder, Gewebe usw. Nachahmungen, die durch W eben
hergestellt sind, werden bei den entsprechenden Waren aus Spinnstoffen {z. B.
Samt, Plüsch, Schlingengewebe) eingereiht. ·
43.01 Rohe Pelzfelle:
A - von Silber-., Blau- oder Platinfüchsen 15 12
B - andere frei
43.02 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfeile, auch zu Platten, Säcken, Vierecken,
Kreuzen oder ähnlichen Formen zusammengesetzt; Abfälle und Oberreste,
nicht genäht:
A - gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle, auch zu Platten, Säcken, Vier-
ecken, Kreuzen oder ähnlichen Formen zusammengesetzt:
1 - von Silber-, Blau- oder Platinfüchsen ....................... . 20 15
2 - andere 10 8
Schaf- und Lammfelle, nicht zu Platten, Säcken, Vierecken, Kreuzen oder
ähnlichen Formen zusammengesetzt ................................ . 6'
B - Abfälle und Überreste, nicht genäht ........................... . 10 frei
Anmerkung zu Tarif n r. 43.02 Abs. A
Platten und Streifen, aus unregelmäßig geformten Abfällen von Pelzfellen zusammen-
genäht, die nicht ohne weiteres oder nach einfachem Zuschneiden gebraucht werden
können ..................•.................................................. 8
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1509
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
43.03 Waren aus Pelzfeilen .......................................... . 24 18
sogenannte ausgelassene Schaf- oder Lammfelle, in Trapezform, durch Schneiden
oder durch Schneiden und Ansetzen von Schaf- oder Lammfellteilen mittels
Nähens hergestellt ..................................................... . 10
Schaffellteppiche ................................................. _........ . 10
Streifen, aus unregelmäßig geformten Abfällen von Pelzfellen zusammengenäht, die
ohne weiteres oder nach einfachem Zuschneiden gebraucht werden können ..... . 8
43.04 Künstliches Pelzwerk und Waren daraus .......................... . 24 18
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1511
Abschnitt IX
Holz, Holzkohle und Holzwaren; Kork und
Korkwaren; Flechtwaren und
Korbmacherwaren
1512 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0 /o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 44
Holz, Holzkohle und Holzwaren
Vorschriften
1. Zu Kapitel 44 gehören nicht:
a) Hölzer der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der
Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten
Art (Tarifnr. 12.07);
b) Hölzer der hauptsächlich zum Färben oder Gerben verwendeten Art (Tarif-
nr. 13.01);
c) Aktivkohle (Tarifnr. 38.03);
d) Waren des Kapitels 46;
e) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
f) Gehstöcke und Teile von Gehstöcken, Regenschirmen, Sonnenschirmen und Reit-
peitschen (Kapitel 66) ;
g) Waren der Tarifnr. 68.09;
h) Phantasieschmuck der Tarifnr. 71.16;
i) Waren des Abschnittes XVII, insbesondere Stellmacherarbeiten;
k) Waren des Kapitels 91 (Uhr.macherwaren), insbesondere Gehäuse für Uhren;
1) Musikinstrumente und Teile davon (Kapitel 92);
m) Waff enteile (Tarifnr. 93.06);
n) Möbel und Teile davon (Kapitel 94);
o) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kapitel 97) ;
p) Tabakpfeifen, Teile von Tabakpfeifen und ähnliche Waren, Knöpfe, Bleistifte
und andere Waren des Kapitels 98.
2. Aus Holz hergestellte Waren, auch mit Teilen oder Zubehör aus Glas, Marmor oder
anderen Stoffen, die zerlegt zur Abfertigung gestellt werden, werden wie die un-
zerlegten Waren tarifiert, wenn die verschiedenen Teile zusammen zur Abfertigung
gestellt werden.
3. Vergütetes Holz ist massives oder aus Lagen zusammengesetztes Holz, das chemisch
oder physikalisch behandelt ist - bei Holz aus zusammengesetzten Lagen in stärke-
rem Maße, als es für einen guten Zusammenhalt nötig ist - und dessen Dichte,
Härte und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische, chemische oder elektrische Ein-
flüsse hierdurch merklich erhöht ist.
4. Zu den Tarifnrn. 44.19 .bis 44.28 gehören auch die entsprechenden Waren aus fur-
niertem Holz, aus Sperrholz, aus Hohlplatten, sowie aus vergütetem Holz oder aus
sogenanntem Kunstholz.
5. Hölzerne Werkzeuge mit Metallteilen sind der Tarifnr. 44.25 zuzuweisen, wenn
diese Teile nicht die Klinge oder den arbeitenden Teil des Werkzeuges bilden.
44.01 Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen oder Reisig-
bündcln; Holzabfälle, einschließlich Sä.gespäne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
44.02 Holzkohle ( einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammen-
gepreßt ...................................................... . 25 19
44.03 Rohholz, auch entrindet oder nur grob zugerichtet:
A - Nadelholz:
1 - Leitungsmaste:
a - auf beliebigem Wege und in beliebigem Grade imprägniert ... . 15 12
b - andere .............................................. . 10 frei
2 - anderes frei
B - anderes ................................................... . frei
44.04 Holz, vierseitig oder zweiseitig grob zugerichtet, aber nicht weiter be-
arbeitc t ...................................................... . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1513
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
44.05 Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält, aber
nicht weiter bearbeitet, mit einer Dicke von mehr als 5 mm:
A - Nadelholz:
1 - mit einer Länge von 1,25 m oder weniger und einer Dicke von
12 mm oder weniger:
a - Zedernholz mit einer Länge von 180 bis 185 mm, einer Dicke
von mehr als 5 bis 7 mm und einer Breite von 21 bis 68 mm ... frei
b - anderes 18 12
2 - anderes .......................................... •. • • • • 5 frei
B - anderes ......................... , ..................... ·... . frei
44.06 Ilolzpflasterklötze ............................................. . 15 1,5
44.07 Bahnschwellen aus Holz:
A - auf beliebigem Wege und in beliebigem Grade imprägniert 15 12
B - andere ................................................... . frei
44.08 Faßstäbe aus Holz, durch Spalten hergestellt, auch auf einer Hauptfläche
gesägt, abe1r nicht weiter bearbeitet; Faßstäbe aus Holz, durch Sägen her-
gestellt, mindestens auf einer Hauptfläche mit der Zylindersäge bearbeitet,
aber nicht weiter bearbeitet:
A - aus Eichenholz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - aus anderem Holz .......................................... . 22 12
44.09 Holz für Faßreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz,
gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holzspan aller Art; Holz-
späne der bei der Essigherstellung oder zum Klären von Flüssigkeiten
verwendeten Art:
A - Holz für Faßreifen ........................................ . 12 10
B - Pfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke, gespitzt, nicht in der Längs-
richtung gesägt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 6
C - Holzspan aller Art:
1 - aus rundgeschältem Birkenholz, an einer Seite zugeschärft und
zur Herstellung von Schuhnägeln geeignet (sogenanntes Pflock-
holz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 19
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
D - Späne der bei der Essigherstellung und zum Klären von Flüssig-
kei tcn verwendeten Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
44.10 Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, aber weder gedrechselt, ge-
bogen noch sonst bearbeitet, für Gehstöcke, Regenschirme, Peitschen,
Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
44.11 Holzdraht; Holz für Zündhölzer vorgerichtet; Holznägel für Schuhe .... 25 12
44.12 Holzwolle; Holzmehl:
A - Holzwolle 30 21
B - Holzmehl ................................................. . 35 21
44.13 Holz ( einschließlich Stäbe oder Friese für Parkett, nicht zusammen-
gesetzt), gehobelt, genutet, gefedert, gekehlt, gefalzt, abgeschrägt oder in
ähnlicher Weise bearbeitet:
A - Stäbe und Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt ............. . 25 10
1514 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig / weilig
\44.13)
B - anderes:
1 - Nadelholz mit einer Länge von 1,25 m oder weniger und einer
Dicke von 12 mm oder weniger:
a - Zedernholz mii einer Länge von 180 bis 185 mm, einer Dicke
von mehr als 5 bis 7 mm und einer Breite von 21 bis 68 mm frei
b - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 12
2 - anderes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 6
44.14 Holzfurniere, durch Sägen, Messern oder Rundschälen hergestellt, mit
einer Dicke von 5 mm oder weniger, auch mit Papier oder Gewebe einseitig
verstä~kt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . 4 3
44.15 Furniertes Holz und Sperrholzplatten, auch in Verbindung mit anderen
Stoffen; Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie):
A - furniertes Holz; Hölzer mit Einlegearbeit ...................... . 20 15
B - Sperrholzplatten:
1 - mit Streifen-, Stab- oder Stäbchenmittellage (Tischlerplatten) 20 15
2 - andere:
a - ohne Verbindung mit anderen Stoffen:
1 - mit beiden äußeren Lagen:
a - aus Birkenholz .................•................ 12 10
b - aus Buchen-, Erlen- oder Nadelholz ................ . 20 15
aus Kiefernholz .......................................... . 10
2 - anderes .......................................... . 20 15
aus Okume oder Mahagoni .................................... . 12
b - in Verbindung mit anderen Stoffen ...................... . 20 15
44.16 Hohlplatten aller Art, aus Holz, auch mit Blättern aus unedlem Metall
belegt .................................................... • •. •. 20 15
44.17 Vergütetes Holz in Form von Platten, Brettern, Blöcken und dergleichen 20 10
44.18 Sogenanntes Kunstholz, aus Holzspänen, Sägespänen, Holzmehl oder
anderen Abfällen holziger Stoffe unter Verwendung von Natur- oder
Kunstharz oder anderen organischen Bindemitteln zusammengepreßt, in
Form von Platten, Tafeln, Blöcken und dergleichen ................. . 20 15
44.19 Holzleisten und Holzfriese für Möbel, Rahmen, Innenausstattungen, elek-
trische Leitungen und dergleichen ................................ . 12 10
44.20 Holzrahmen für Bilder, Spiegel und dergleichen .................... . 12 10
44.21 Kisten, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel aus Holz,
vollständig, ganz oder zerlegt, auch teilweise zusammengesetzt:
A - hergestellt ( auch teilweise) aus furniertem Holz, Sperrholz, gemesser-
tem Holz oder rundgeschältem Holz, ganz oder zerlegt ........... . 23 15
B - andere:
1 - hergestellt (auch teilweise) aus Brettern mit Zapfenbindung oder
dergleichen, ganz oder zerlegt ............................. . 25 17
2 - andere:
a - Kistenzuschnitte, einschließlich Kistengarnituren .......... . 18 12
b - andere, auch zerlegt .................................. . 25 19
Anmerkung
Kistenzuschnitte sind Zusammenstellungen von Brettern, die sämtliche für das Zu-
sammensetzen einer Kiste notwendigen Teile um fassen, entweder nach gleichartigen
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1515
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Teilen od-cr unter Zusammenfassung der jeweils für eine Kiste erforderlichen Teile
geordnet, und bei denen die einzelnen Bretter eine Länge von 1,25 m oder weniger und
eine Dicke von 12 mm oder weniger aufweisen. Kistengarnituren sind Zusammen-
stellungen dieser Art, bei denen die für die Seitenwände, den Boden und gegebenenfalls
den Deckel vorgesehenen Teile jeweils bereits zusammengefügt sind.
44.22 Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren aus Holz und
Teile davon, ausgenommen solche der Tarifnr. 44.08 ................ . 30 12,5
44.23 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich zerlegbare Holz-
konstruktionen und hölzerne Parkettafoln:
A - Baracken, Holzhäuser, Schuppen und ähnliche zerlegbare Holzkon-
struktionen, vollständig oder mit ihren wesentlichen Teilen ....... . 30 12,5
B - Fenster und Türen .......... -............................... . 25 12,5
C - Parkettafeln ............................................... . 25 10
D - andere 10 5
Anmerkung
Zu den Absätzen B bis D gehören nicht Waren, die als wesentliche Teile von Waren
tles Absatzes A mit diesen zur Abfertigung gestellt werden.
44.24 'Haushaltsgeräte aus Holz ....................................... . 20 12
44.25 Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und W e,rkzeugstiele,
Fassungen und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuh-
formen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz:
A- Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeug-
stiele, Fassungen und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel ....... . 20
Hobelkästen, auch mit Keil ............................................. . 7,5
andere ........................................................... • • • • • 10
B - Schuhformen, Schuhleisten, Schuhspanner ..................... . 15 12
44.26 Spu1en, Spindeln, Nähgarnrollen und ähnliche Waren, aus gedrechseltem
Holz:
A - Nähgarnrollen ............................................. . 22· 14
B - andere 30 15
44.27 Lampen und andere Beleuchtungskörper aus Holz; Innenausstattungs-
gegenstände aus Holz, nicht zu Kapitel 94 gehörig; Kästchen, Zigaretten-
behälter, Präsentierbretter, Obstschalen, Schmuck- und Ziergegenstände,
aus Holz; Kästen für Bestecke, für Zeichengeräte oder für Geigen und
ähnliche Behältnisse, aus Holz; Holzgegenstände zum persönlichen Ge-
brauch oder Schmuck, wie sie in Taschen usw. mitgeführt werden;
hölzerne Teile dieser Waren:
A - Lampen und andere Beleuchtungskörper ....................... . 18 10
B - andere 18 14
44.28 Andere Waren, aus Holz hergestellt:
A - Schindeln ................................................. . 5 frei
B - Ruder, Paddel und Steuervorrichtungen für Wasserfahrzeuge ..... . frei
C - Verkehrsschilder ........................................... . 15 8
D - Holzgitter für Zäune ....................................... . 12 10
E - andere 15 12
1516 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 45
Kork und Ko~kwaren
Vorschriften
l. Zu Kapitel 45 gehören nicht:
a) Schuhe und Teile davon des Kapitels 64;
b) Kop fbedcckungen und Teile davon des Kapitels 65;
c) Spiele, Spielzeug und Sportgeräte (Kapitel 97).
2. Naturkork, rechtwinklig zugeschnitten oder entrindet, gehört zu Tarifnr. 45.02.
45.01 Naturkork, unbearbeitet, und Korkabfälle; Korkschrot, Korkmehl . . . . . . frei
45.02 Würfel, Platten, Blätter und Streifen aus Naturkork, einschließlich
Würfel oder Quader zur Herstellung von Stopfen:
A - Rohformen zur Herstellung von Stopfen ....................... . 5 4
B - Blätter und Streifen mit einer Dicke von 1 mm oder weniger, auch
mit Papier oder Gewebe verstärkt, auch in Rollenform ........... . 12
C - andere frei
45.03 Waren, aus Naturkork hergestellt:
A- Stopfen mit einer Höhe:
l - von mehr als 37 mm ..................................... . 10 6
2 - von mehr als 32 bis 37 mm ................................ . 12 8
3 - von 32 mm oder weniger ................................. . 25 10
B - Korkscheiben .............................................. . 12 8
C- andere 12 10
45.04 Preßkork (mit oder ohne Bindemittel hergestellt) und Waren, aus Preß-
kork hergestellt ............................................... . 25 10
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1517
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 46
Flechtwar,en und Korbmacherwaren
Vorschriften
1. Flechtstoff e sind insbesondere Stroh, Korbweiden, Binsen, Schilf, Holzspan, Faser-
streifen oder Rinden von Pflanzen, nicht versponnene natürliche Spinnfasern, Mono-
file und Streifen oder dergleichen aus Kunststoffen sowie Streifen aus Papier, jedoch
· nicht Menschenhaare und Roßhaar, Vorgarne und Garne aus Spinnstoffen, Streifen
aus Leder oder Kunstleder, Streifen aus Filz sowie Monofile und Streifen oder
dergleichen des Kapitels 51.
2. Zu Kapitel 46 gehören nicht:
a) Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten (Tarifnr. 59.04);
b) Schuhe, Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 64 oder 65;
c) Fahrzeuge und Fahrzeug-Aufbauten, aus Korbgeflecht (Kapitel 87);
d) Möbel un_d Teile davon (Kapitel 94).
3. Parallel aneinandergefügte Flechtstoffe im Sinne der Tarifnr. 46.02 sind solche, die
nebeneinandergelegt und durch Bindematerial (auch Garne aus Spinnstoffen)
flächenförmig miteinander verbunden sind.
46.0] Geflechte und ähnliche Waren aus Flechtstoffen, zu allen Verwendungs-
zwecken, auch miteinander zu Bändern verbunden:
A - aus Papierstreifen, auch überzogen oder lackiert, auch in beliebigem
Verhältnis mit anderen als in Absatz B genannten Flechtstoffen
gemischt ................................................. . 25 8
B - aus Monofilen oder Streifen des Kapitels 39, aus kunststoffüberzoge-
nen Papierstreifen oder Spinnstoffen, auch in beliebigem Verhältnis
miteinander oder mit anderen - auch überzogenen oder lackierten -
Flechtsto:ffen gemischt ..................................... . 25 6
C - andere frei
46.02 Flechtstoffe, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, ein-
schließlich Chinamatten, grobe Strohmatten und Gittergeflechte; Flaschen-
hülsen aus Stroh:
A - Chinama tten und ähnliche Matten ............................ . 20
ganz oder teilweise aus Schilf ........................................... . 12
andere ........................................... • .... • • • • • • • • • · • • • · · · 8
B - Verpackungsstoffe, grobe Strohmatten, Gittergeflechte und ähnliche
Waren; Flaschenhülsen aus Stroh ........................... . 20 10
C - andere:
1 - aus Papierstreifen, auch überzogen oder lackiert, auch in be-
liebigem Verhältnis mit anderen als den in Absatz C- 2 genannten
Flechtstoffen gemischt ................................... . 25 14
2 - aus Mono:filen oder Streifen des Kapitels 39, aus kunststo:ff-
überzogenen Papierstreifen oder Spinnstoffen, auch in beliebigem
Verhältnis mit anderen - auch überzogenen oder lackierten -
Flechtsto:ffen gemischt ................................... . 25 15
3 - andere 20
aus Stroh, Binsen, Raffiabast, Holzspan, Palmblattstreifen oder -fasern,
auch miteinander gemischt ......... ~ .............................. . frei
ganz oder teilweise aus Schilf ....................................... . 14
andere ............... ,............................................ . 8
46.03 Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen her-
gestellt oder aus Waren der Tarifnr. 46.01 oder 46.02 gefertigt; Waren,
aus Luffa hergestellt ............................................ . 20 15
aus Binsen, Raffi.ahast, Schilf oder Stroh, auch miteinander gemischt ......... . 14
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1519
Abschnitt X
Ausgangsstoffe für die Papierherstellung;
l•apier, Pappe und Waren daraus
1520 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung · tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 47
Ausgangsstoffe für die Papierherstellung
47.01 Halbstoffe (Massen aus mechanisch oder chemisch aufbereiteten pflanz-
lichen Faserstoffen):
A - in Rollen, Bogen oder Platten, mit einem Gehalt an Wasser von
weniger als 40 Gewichtshundertteilen, weder durchlocht noch ein-
gerissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 15
B - andere:
1 - aus Lumpen oder Fasern von Baumwolle, Flachs oder Hanf frei
2 - aus Holz oder anderen Stoffen:
a - Holzschliff (Weißschliff, Braunschliff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 7
b - andere:
1 - ungebleicht:
a - aus Holz, im Sulfat- oder N atronve1-:f ahren hergestellt 8
b - andere, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 7
2 - gebleicht:
a - aus Holz, im Sulfat- oder Natronverfahren hergestellt,
mit einem Weißgehalt von 70 v. H. oder weniger, ver-
glichen mit Magnesiumoxyd (angebleicht) . . . . . . . . . . . 10 6
b - mit einem R-10 Gehalt von 92,7 Hundertteilen oder mehr
(Edelzellstoff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 frei
c: andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 6
Anmerkungen
1. Waren des Absatzes A unterliegen je nach Beschaffenheit den Zollsätzen des Ab-
satzes B, wenn sie unter Zollsicherung zerrissen, zerfasert oder chemisch gelöst
werden.
't. Waren aus Absatz B - 2 - b -· 2, zur Herstellung von Kunstseide oder Zellwolle aus
künstlicher Spinnmasse unter Zollsicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 4
47.02 Papierabfälle und Pappabfälle; Papierwaren und Pappwaren, alt, nur
zur Papierherstellung verwendbar:
A - augenscheinlich nur zur Herstellung von Halbstoff geeignet . . . . . . . frei
B - andere ............................................. : . . . . . . 20 15
Anmerkung
Waren des Absatzes B, unter Zollaufsicht unbrauchbar gemacht oder zur Her-
stellung von Halbstoff unter Zollsicherung ................................... . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1521
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 48
Papier und Pappe; Waren aus Papierhalbstoff, Papier und Pappe
Vorschriften
1. Zu Kapitel 48 gehören nicht:
a) Prägcfolien der Tarifnr. 32.09;
b) parfümierte Papiere und Schminkpapiere (Tarifnr. 33.06);
c) Papiere, mit Seife getränkt oder überzogen (Tarifnr. 34.01), Papiere, mit Reini-
gungsmitteln getränkt oder überzogen (Tarifnr. 34.02) und Zellstoffwatte, mit
Poliermitteln, Scheuerpasten usw. getränkt (Tarifnr. 34.05);
d) Papiere und Pappen, lichtempfindlich (Tarifnr. 37.03);
e) Papier oder Pappe enthaltende Schichtpreßstoff e (Tarifnrn. 39.01 bis 39.06),
Vulkanfiber (Tarifnr. 39.03) und Waren aus diesen Stoffen (Tarifnr. 39.07);
f) Waren der Tarifnr. 42.02 (z.B. Reiseartikel);
g) Waren des Kapitels 46 (Flechtwaren und Korbmacherwaren);
h) Papiergarne und Gespinstwaren aus Papiergarnen (Abschnitt XI);
i) Schlcifstofi'e, auf Papier oder Pappe aufgebracht (Tarifnr. 68.06) und Glimmer,
auf Papier oder Pappe aufgebracht (Tarifnr. 68.15) - mit Glimmerstaub über-
zogene Papiere gehören jedoch zu Tarifnr. 48.07 - ;
k) Papiere und Pappen mit Blattmetallauflage (Abschnitt XV);
I) Papiere und Pappen, gelocht, für Musikinstrumente (Tarifnr. 92.10);
m) Waren der Kapitel 97 und 98 (Spiele, Spielzeug, verschiedene Waren, z. B.
Knöpfe).
2. Vorbehaltlich der Vorschrift 3 gehören zu den Tarifnrn. 48.01 und 48.02 auch
Papiere und Pappen, die durch Kalandern oder in anderer Weise geglättet, satiniert,
geglänzt oder ähnlich ausgerüstet oder auch mit unechten Wasserzeichen versehen
sind, sowie Papiere und Pappen, die in der Masse (nicht auf der Oberfläche) in
beliebigem Verfahren gefärbt oder marmoriert sind. Zu den Tarifnrn. 48.01 und
48.02 gehören jedoch nicht Papiere und Pappen, die hierüber hinaus bearbeitet,
z. B. gestrichen, überzogen oder getränkt sind.
3. Papiere und Pappen, die die Merkmale zweier oder mehrerer der Tarifnrn. 48.01
~is ~.8.07 aufweisen, gehören zu der zuletzt auf geführten in Betracht kommenden
ran {nummer.
4. Zu den Tarifnrn. 48.01 bis 48.07 gehören nicht Papiere, Pappen und Zellstoffwatte
in einer der folgenden Formen:
a) in Streifen oder Rollen mit einer Breite von 15 cm oder weniger,
· b) in quadratischen oder rechteckigen Blättern, die ungefaltet auf keiner Seite mehr
als 36 cm messen,
c) in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen.
Vorbehaltlich der Vorschrift 3 gehören jedoch zu Tarifnr. 48.02 handgeschöpfte
Papiere jeder Größe und jeder Form, die an allen Seiten den sich aus der Her-
stellung ergebenden rauhen Rand aufweisen.
5. Papiertapeten und Linkrusta im Sinne der Tarifnr. 48.11 sind nur:
a) zum Ausschmücken von Wänden oder Decken geeignete Papiere in Rollen und
mit folgenden weiteren Merkmalen:
mit einem oder zwei Randstreifen, auch mit Anlegepunkten;
ohne Randstreifen, jedoch gefärbt, gestrichen, velourartig überzogen oder mit
erhabenen Mustern, mit einer Breite von 60 cm oder weniger;
b) Borten, Friese und Ecken aus Papier, zum Ausschmücken von Wänden oder
Decken geeignet.
6. Zu Tarifnr. 48.15 gehören insbesondere Papierwolle zu Verpackungszwecken,
Papierbänder und -streifen, auch gefaltet, auch überzogen, zum Flechten oder zu
anderen Zwecken, Toilettenpapier in Rollen, auch perforiert, in Päckchen oder
ähnlichen Aufmachungen, ausgenommen die in Vorschrift 7 genannten Waren.
7. Zu Tarifnr. 48.21 gehören insbesondere Karten für Statistikmaschinen, gelochte
Papiere und Pappen für J acquardvorrichtungen, Papierborten für Wandbretter,
Spitzenpapier, Tischtücher, Servietten und Taschentücher aus Papier, Papier-
dichtungen, Teller, Schüsseln und ähnliche Erzeugnisse, aus Papierhalbstoff, Papier
oder Pappe geformt oder gepreßt, sowie Schnittmuster (Schablonen) und Modelle,
auch zusammengesetzt.
8. Papiere, Pappen und Zellstoffwatte sowie Waren aus diesen Stoffen, mit Auf-
drucken oder Bildern nebensächlicher Art, die ihre eigentliche Zweckbestimmung
nicht ändern und ihnen nicht die Merkmale der Waren des Kapitels 49 verleihen,
bleiben im Kapitel 48. •
9. Für die Unterscheidung zwischen Papier und Pappe ist das Quadratmetergewicht
maßgebend. Waren mit einem Gewicht von mehr als 300 g je Quadratmeter gelten
als Pappe, andere als Papier.
1522 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Vv a ren bezeichn ung tarif- zeit-
mäßig weilig
I. Papier und Pappe, in Rollen oder Bogen
48.01 Maschinenpapier und Maschinenpappe, einschließlich Zellstoffwatte, in
Rollen oder Bogen:
A - gewöhnliches Packpapier:
1 - Strohpapier ............................................ . 27 19
2 - anderes ............................................... . 20 14
B - gewöhnliche Pappe:
1 - Strohpappe ............................................ . 27 19
2 - andere ................................................ . 18 13
C - Filzpapier, Filzpappe, sogenanntes Wollfilzpapier, Wollfilzpappe .. 15 12
D - sogenanntes Duplex- und Triplex-Papier, sogenannte Duplex- und
Triplex-Pappe, ähnliche Erzeugnisse, aus mindestens zwei ver-
schiedenartigen Lagen Papier oder Pappe gegautscht:
1 - mit mindestens einer Lage Strohpapier oder Strohpappe ...... . 22 15
2 - andere ................................................ . 18 13
E - Kraftpapier und Kraftpappe .. ; ............................. . 18 13
F - maschinell hergestellte Waren nach Art des Büttenpapiers oder der
Büttenpappe .............................. ~ ............... . 25 14
G - Filtrierpapier und -pappe ................................... . 20 13
H - Seidenpapier mit einem Quadratmetergewicht von 12 bis 25 g, mit
Wasserlinienrippung, Glimmittel als Füllstoffe enthaltend ....... . 20 13
I - Zellstoffwatte 20 14
K - gegautschter Preßspan, auch matt ............................ . 20 15
L - andere 18 14
Anmerkungen
1. Gewöhnliches Packpapier ist Papier mit einem Qudratmetergewicht von mehr als
30 g, mit einer Berstfläche von nicht mehr als 25 qm und mit folgenden Merkmalen:
a) naturfarbig (nicht weiß) oder in der Masse gefärbt, mit mindestens einer rauhen
Seite, oder
b) aus Altpapier, groben Pflanzenfasern oder Strohstoff, naturfarbig oder in der
Masse einfarbig gefärbt, oder
c) aus reinem Braunschliff (Braunschliffpapier).
2. Gewöhnliche Pappe ist naturfarbige Pappe, nicht gehärtet, nicht geleimt, aus Alt-
papier (z.B. Graupappe), aus groben Pflanzenfasern, aus Strohstoff oder aus Holz-
schliff (Weißschliff, Braunschliff), auch mit einem Gehalt an Zellstoff ( einschließ-
lich Halbzellstoff) von insgesamt weniger als 15 Hundertteilen.
3. Kraftpapier und Kraftpappe sind Papier und Pappe, die aus nichtgebleichtem, im
Sulfat- oder N atronverfahren gewonnenem Holzzellstoff ( einschließlich -halbzell-
stoff) bestehen und naturfarbig oder in: der Masse braun oder braungelb gefärbt
sind. Enthält das Papier oder die Pappe außer dem bezeichneten Zellstoff andere
Faserstoffe in Mengen von insgesamt weniger als 10 Hundertteilen des Fasergehalts,
so bleiben diese ohne Einfluß auf die Tarifierung.
4. Sogenannte Duplex- und Triplex-Pappe und ähnliche Erzeugnisse, aus mindestens
zwei verschiedenartigen Lagen durch Gautschen ohne Verwendung von Stroh- oder
Kraftpapier oder solcher Pappe hergestellt ( aus Absatz D - 2), in Rollen eingehend
zur Herstellung von Bauplatten mit Gipskern und Auflagen aus Pappe, unter Zoll-
sicherung ....................................................... • • • • • • • • • · 3
min-
destens
für 100kg
4DM
;). Papier aus Absatz L, mit einer Glättezahl nach Bekk von 90 sec. oder weniger, mit
einem Quadratmetergewicht von 45 bis 56 g und mit Wasserlinien, deren Abstand
voneinander in der Regel 55 mm oder weniger beträgt, in Rollen mit einer Breite
von 31 cm oder mehr zur Herstellung solcher Zeitungen oder anderer periodischer
Druckschriften, die redaktionell gestaltet sind und monatlich mindestens einmal er-
scheinen, unter Zollsicherung ............................................... . 12 frei
6. Dauerschablonen-Rohpapier, mit einem Quadratmetergewicht ·von 15 g oder weniger
(aus Absatz L), zur Verwendung als Schichtträger bei der Herstellung von Dauer-
schablonen unter Zollsicherung ............................................. . 8
7. Echte Japanpapiere aus Abs. F und L ....................................... . 8
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1523
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
48.02 Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) .................... . 25 14
echte Japanpapiere ....................................................... . 8
48.03 Pergamentpapier, Pergamentpappe und Nachahmungen davon, ein-
schließlich sogenanntes Pergaminpapier, in Rollen oder Bogen:
A - Pergamentpapier, Pergamentpappe ........................... . 20 14
B - Pergamentersatzpapier, einschließlich Naturpauspapier, Pergament-
ersatzpappe:
1 - N aturpauspapier ....................................... . 18 14
2 - andere ............................................... • • 20 13
C - andere ................................................... . 20 15
48.04 Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder getränkt
noch überzogen, auch mit Innenverstärkung, in ~ollen oder Bogen:
A - Preßspan, durch Zusammenkleben mehrerer Lagen hergestellt, auch
matt ................................................. • • • • • 20 15
B - andere:
1 - durch Spinnstoffe oder and~re Stoffe (z.B. Kunststoff, Metall),
auch gewebt, innenverstärkt .............................. . 20 13
2 - andere ................................................ . 20 13
48.05 Papier und Pappe, gewellt ( auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, ge-
fältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen
oder Bogen:
A - gewellt, auch mit aufgeklebter Decke 30 21
B - andere ................................................... . 20 15
48.06 Papier und Pappe, liniiert oder kariert, jedoch nicht anderweit bedruckt,
in Rollen oder Bogen .......................................... . 20 15
48.07 Papier und Pappe, gestrichen, überzogen, getränkt oder auf der Ober-
fläche gefärbt ( marmoriert, gemustert oder dergleichen) oder bedruckt
( andere als solche der Tarifnr. 48.06 und des Kapitels 49), in Rollen oder
Bogen:
A - gewellt, auch mit aufgeklebter Decke ......................... . 30 21
B - andere:
1 - Wachspapier und -pappe; Papier und Pappe, kunststoffbeschich-
tet, auch heißsiegelfähig, aber nicht klebend ................. . 25 19
2 - Olpapier oder -pappe; Glyzerinpapier oder -pappe; Kohlepapier
und dergleichen; Reagenzpapier und andere mit chemisch wirk-
samen Stoffen überzogene oder getränkte Papiere oder Pappen;
mit bituminösen Stoffen jeder Art getränkte Papiere oder Pappen:
a - gekreppt, gefältelt, durch Prägen oder Pressen gemustert oder
perforiert ........................................... . 20 15
b - andere .............................................. . 15 12
mit bituminösen Stoffen jeder Art getränkte Papiere oder Pappen ..... . 7,5
3 - andere:
a - gekreppt, gefältelt, durch Prägen oder Pressen gemustert oder
perforiert ........................................... . 20 15
b - andere .............................................. . 20 14
48.08 Filterplatten aus Papierhalbstoff ................................. . 20 15
5
1524 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
48,09 Bauplatten aus Papierhalbstoff, ~ ns Fasern von Holz oder von anderen
pflanzlichen Stoffen, auch mit natürlichen oder künstlichen Harzen oder
ähnlichen Bindemitteln hergestellt ............................... . 15
aus Fasern von I-Iolz ...................................................... . 10
andere .................................... • • • • • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 6
II. Papier und Pappe, zu einem bestimmten Zweck zugeschnitten;
'Varen aus Papier und Pappe
48.10 Zigarettenpapier, zugeschnitten, auch in Päckchen oder Hülsen 20 13
48.11 Papiertapeten, Linkrusta und Buntglaspapier:
A - Papiertapeten, Linkrusta .................................... . 25 10
B - Buntglaspapier ............................................. . 15 12
48.12 Fußbodenbeläge mit Papier- oder Pappunterlage, auch mit Linoleum-
schicht, auch zugeschnitten ...................................... . 25 6
48.13 Vervielfältigungspapier und Umdruckpapier, zugeschnitten, auch in
Behältnissen (Kohlepapier, Schablonenpapier und dergleichen):
A - Dauerschablonen, auch in Verbindung mit Kohlepapier oder ähn-
lichem Papier ......... , ................................... . 15 12
B - andere 20 15
48.14 Schreibwaren: Briefblöcke, Briefumschläge, Einstückbriefe, Postkarten
(ohne Bilder) und Briefkarten; Schachteln, Taschen und ähnliche Behält-
nisse, aus Papier. oder Pappe, mit einer Zusammenstellung solcher Schreib-
waren:
A - Briefblöcke, Einstückbriefe, Postkarten, Briefkarten, nicht in Schach-
teln, Taschen und ähnlichen Behältnissen aus Papier oder Pappe ... 20 15
B- andere 15 12
48.15 Andere Papiere und Pappen, zu einem bestimmten Zweck zugeschnitten:
A - Filtrierpapier und -pappe, gefaltet oder rund ................... . 15 12
B - Papierwolle; gefaltete Papierbänder und -streifen ............... . 20 14
C - andere ...................................... ·.............. . 20 15
Matrizenpapier und -pappe, aus mehreren zusammengeklebten Papierlagen be-
stehend ............................... ·............................. • 12
Briefumschlagpapier in Form von Parallelogrammen, auf allen Seiten mehr als
50 cm messend ...................................................... . 14
48.16 Schachteln, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus
Papier oder Pappe:
A - aus Papier oder Pappe der Tarifnr. 48.05 Abs. A oder 48.07 Abs. A 30 21
B - andere:
1 - aus Papier 25 19
2 - aus Pappe 20 15
48.17 Pappwaren der in Büros, Läden und dergleichen verwendeten Art ..... . 20 15
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1525
Zollsatz
Tarif- O/o des \Vertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
48.18 Register, Hefte, Merkbücher, Quittungsbücher und dergleichen, Notiz 0
blöcke, Notiz- und Tagebücher, Schreibunterlagen, Ordner, Einbände (für
Lose-Blatt-Systeme oder andere) und andere Waren des Papierhandels,
aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen sowie
Buchhüllen, aus Papier oder Pappe ............................... . 20 15
48.19 Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, mit oder ohne Aufdruck oder
Bilder, auch gummiert ......................................... . 20 15
48.20 Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff,
Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet ..................... . 20 15
48.21 Andere Waren, aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe oder Zellstoffwatte
hergestellt:
A - aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe geformt oder gepreßt ..... . 20 15
B - Klebeecken, Klebefalze und dergleichen ....................... . 20 15
C - Papiere und Pappen, gelocht, für J acquardvorrichtungen und der-
gleichen .................................................. . 10 8
sogenanntes Webstuhlpapier ,............................................ . 4
D - andere ................................. ,.................. . 15 12
_5•
1526 · Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 1 /o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig wellig
Kapitel 49
Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des graphischen Gewerbes
Vorschriften
1. Zu Kapitel 49 gehören nicht:
a) Papiere, Pappen und Zellstoffwatte sowie Waren aus diesen Stoffen, mit Auf-
drucken oder Bildern nebensächlicher Art, die ihre eigentliche Zweckbestimmung
nicht ändern und ihnen nicht die Merkmale der Waren des Kapitels 49 verleihen
(Kapitel 48) ;
b) Spielkarten und andere Waren des Kapitels 97;
c) Originalstiche, -radierun~en und -steindrucke (Tarifnr. 99.02), Briefmarken,
Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen der Tarifnr. 99.04 sowie Anti-
quitäten und andere Waren des Kapitels 99.
2. Zeitungen und andere periodische Druckschriften, kartoniert, gebunden oder in
Sammlungen mit mehr als einer Nummer in gemeinsamem Umschlag gehören zu
Tarifnr. 49.01.
3. Zu Tarifnr, 49.01 gehören ferner:
a) Sammlungen gedruckter Reproduktionen von Kunstwerken, Zeichnun~en usw.,
die ein vollständiges Werk mit numerierten Seiten sind, sich zum Binden als
Bücher eignen und außerdem einen Begleittext enthalten, der sich auf diese
Darstellungen oder ihre Schöpfer bezieht;
b) Illustrationsbeilagen für Bücher, die mit diesen zur Abfertigung gestellt werden;
c) Bücher in Form von Teilheften oder in losen Bogen oder Blättern jeden Formats,
die ein vollständiges Werk oder ein Teil davon und zum Broschieren, Karto-
nieren oder Binden bestimmt sind.
Jedoch gehören Bilddrucke und Illustrationen ohne Text in losen Bogen oder
Blättern jeden Formats zu Tarifnr. 49.11.
4. Drucke, die zu Werbezwecken durch oder für einen darin genannten Werbung-
treibenden heraus~egeben werden, und Drucke, die überwiegend Werbezwecken
( einschließlich Reisewerbung) dienen, gehören nicht zu den Tarifnrn. 49.01 und
49.02, sondern zu Tarifnr. 49.11. ·
5. Bilderalben und ,Bilderbücher im Sinne der Tarifnr. 49.03 sind Kinderalben und
-bücher, bei denen die Bilder vorherrschend und vom Text nicht abhängig sind.
6. Mit Kohlepapier oder photographisch hergestellte Abschriften von hand- oder
maschinegeschriebenen Schriftstücken gehören zu Tarifnr. 49.06. Mit Vervielfälti-
gungsapparaten oder in einem anderen Verfahren hergestellte Kopien werden wie
die entsprechenden gedruckten Erzeugnisse tarifiert. ·
7. Postkarten mit Bildern im Sinne der Tarifnr. 49.09 sind Karten, die im wesentlichen
bildliche Darstellungen zeigen un~ außerdem Aufdrucke zu ihrem Gebrauch tragen.
49.01 Bücher, Broschüren und ähnliche Druck~, auch in losen Bogen oder
Blätt.em: .
A- mit einem charakterbestimmenden Anteil an Bilddrucken 10
B- andere:
1 - im Ausland verlegt ...................................... . frei
2 - andere ................................................. . 5
Anmerkung
Waren des Absatzes B, die durch ausländische Niederlassungen eines Inländers oder
durch von ihm wirtschaftlich abh.ängige Ausländer herausgegeben werden, gelten nicht
als im Ausland verlegt. Waren des Absatzes B, die von Inländern gemeinsam mit von
ihm wirtschaftlich unabhängigen Aus1ändern herausgegeben werden, gelten als im
Ausland verlegt, wenn nachweislich mindestens 20 1fondertteile der Auflage zum
Absatz durch diese Ausländer vorgesehen sind.
49.02 Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern frei
49.03 Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Maibücher, broschiert, kar-
toniert oder gebunden, für Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
49.04 Not.eo, handgeschrieben oder gedruckt, mit oder ohne Bilder, auch
gebunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn. den 1. Oktober 1957 1527
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
49.05 Kartographische Erzeugnisse aller Art, einschließlich Wandkarten und
topographische Pläne, gedruckt; gedruckte Erd- und Himmelsgloben ... frei
49.06 Baupläne, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu
Gewerbe-, Handels- oder ähnlichen Zwecken, mit der Hand oder photo-
graphisch hergestellt; band- oder maschinegeschriebene Schriftstücke ... frei
49.07 Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht ent-
wertet, im Inland gültig oder zum Umlauf :vorgesehen; Papier mit Stem-
pel, Banknoten, Aktien, Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere,
einschließlich Scheckhefte und dergleichen:
A - Banknoten ................................................ . frei
B - Scheckvordrucke, auch als Hefte ............................. . 15 12
Reisescheckvordrucke ausländischer Kreditinstitute ......................... . frei
C - andere:
1 - auf deutsche Währung lautend, im Zollausland gedruckt und zur
Ausgabe im Geltungsbereich des Zolltarifs vorgesehen . . . . . . . . . 20 12
_,
2 - andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Anmerkung
Inland im Sinne der Tarifnr. 49.07 ist der Geltungsbereich des Zolltarifs. Jedoch
gehören Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet,
nur in Zollanschlüssen und außerdem im Zollausland gültig oder zum Umlauf vor-
gesehen, zu Tarifnr. 99.04.
49.08 Abziehbilder aller Art .......................................... . 10 8
49.09 Postkarten, Glückwunschkarten, Weihnachtskarten und dergleichen, mit
Bildern, in beliebigem Druck hergestellt, auch mit Verderungen aller Art 15 12
49.10 Kalender aller Art, aus Papier oder Pappe, einschließlich Blöcke von
Abreißkalendern .............................. •,• .............. . 20 15
49.11 Bilder, Bilddrucke, Photographien und andere Drucke, in beliebigen Ver-
fahren hergestellt:
A • Bilder, Bilddrucke, Photographien ............................ . 10 8
Photographien in Einzelsendungen,' die nicht mehr als drei Abzüge je photo-
graphischer Aufnahme enthalten ...................................... . frei
B - andere:
1 - Kalender-Rückwände, auf Papier, Pappe oder andere Stoffe
gedruckt; Kalender, auf andere Stoffe als Papier oder Pappe
gedruckt .................. , . , , , . , ...................... . 20 15
2 - im Ausland verlegte Kataloge von Büchern und Veröffentlichungen frei
3 - andere ................................................. . 15 12
Anmerkung
Für Waren des Absatzes B - 2 gilt die Anmerkung zu Tarifnr. 49.01 entsprechend.
1528 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
Abschnitt XI
Spinnstoffe und Waren daraus
Vorschriften
l. Zu Abschnitt XI gehören nicht:
a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln
(Tarifnr. 05.02); Roßhaar und Roßhaarabfälle (Tarifnr. 05.03);
b) Menschenhaare und Waren daraus (Tarifnrn. 05.01, 67.03 und 67.04); jedoch
gehören Filtertücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von
01 oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Tarifnr. 59.17;
c) Waren pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14;
d) Asbestfasern und Waren daraus (Tarifnrn. 25.24, 68.13 und 68.14);
e) Waren der Tarifnrn.30.04 und 30.05 (z.B. Watte, Gaze, Binden und dergleichen
zu medizinischen oder chirurgischen Zwecken, sterile chirurgische Nähmittel);
f) lichtempfindliche Gewebe der Tarifni:-. 37.03;
g) Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen
(künstliches Stroh und dergleichen), mehr als 5 mm breit, aus Kunststoffen
(Kapitel 39), Geflechte und Gewebe aus diesen Erzeugnissen (Kapitel 46);
h) Gewebe, Filze und Vliesfolien, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen
oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, sowie Waren aus solchen Erzeugnissen,
soweit sie zu Kapitel 40 gehören;
i) nichtent.haarte Häute und Felle (Kapitel 41 und 43) und Waren aus Pelzfellen
oder künstlichem Pelzwerk der Tarifnrn. 43.03 und 43.04;
k) Waren der Tarifnrn. 42.01 und 42.02;
1) Zellstoffwatte (Kapitel 48);
m) Schuhe und Teile davon, Gamaschen und ähnliche Waren des Kapitels 64;
n) Kopfbedeckungen und Teile davon d'3s Kapitels 65;
o) Haarnetze aus Tüll, geknüpften Netzstoffen, Gewirken u»w. (Tarifnrn. 65.05
und 67.04);
p) Waren des Kapitels 67;
q) Garne, Schnüre oder Gewebe, mit Schleifstoffen überzogen (Tr.rifnr. 68.06);
r) Glasfasern und Waren daraus, Ätz- und Luftstickereien sowie Stickereien ohne
sichtbaren Grund, deren Stickfäden aus Glasfasern bestehen (Kapitel 70);
s) Waren des Kapitels 94 (Möbel, Bettausstattungen und ähnliche Waren);
t) Waren des Kapitels 97 (z.B. Spielzeug, Spiele).
~- Mischwaren
A. Allgemeine Bestimmungen
Waren der Kapitel 50 bis 57, die aus zwei odn mehr Spinnstoffen bestehen
(Mischwaren), sind wie folgt zu tarifieren:
a) Mischwaren, die insgesamt mehr als 10 Gewichtshundertteile an Spinnstoffen
des Kapitels ~0 (Seide, Schappeseide, Bourretteseide) enthalten, gehören zu
Kapitel 50, und zwar zu der Tarifnummer, die dem gewichtsmäßig vor-
herrschenden Spinnstoff entspricht;
b) andere Mischwaren werden wie Waren aus dem gewichtsmäßig vorherrschen-
den Spinnstoff tarifiert.
B. Besondere Bestimmungen
a) Metallgarne gelten mit ihrem Gesamtgewicht als Garne aus einem einheit-
lichen Spinnstoff. Metallfäden, die in Geweben enthalten sind, gelten für die
Tarifierung dieser \Varen als Garne aus Spinnstoffen. -
b) Wenn in einer Tarifnummer mehrere Spinnstoffe erfaßt sind (z. B. Seide
und Schappescide, Kammwolle und Streichwolle), werden diese als ein ein-
heitlicher Spinnstoff behandelt. ·
c) Andere Stoffe als Spinnstoffe, die in Mischwaren enthalten sind, bleiben -
ausgenommen im Fall des Absatzes Ba - auf3er Betracht.
C. Die Bestimmungen der Absätze A und B sind auch auf die in den nachstehenden
Vorschriften 3 und 4 aufgeführten Garne anzuwenden.
D. Die Bestimmungen der Absätze A und B sind auch auf die Waren der Kapitel 58
bis 62 anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist. Bei fertiggestellten
Waren, die aus zwei oder mehr spinnstoffmäßig verschiedenen Geweben, Ge-
wirken, Geflechten oder dergleichen bestehen, gilt diese Vorschrift nur für den
nach der Allgemeinen Tarifierw.ngs-Vorschr1f t 3 maßgebenden Bestandteil.
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1529
Zollsatz
Tarif-· O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(XI) 3. A. Als »Bindfäden, Seile und Taue« gelten im Abschnitt XI, vorbehaltlich der im
nachstehenden Absatz B enthaltenen Ausnahmen, Garne (ungezwirnt oder ge-
zwirnt):
a) aus Seide, Schappeseide, Bourretteseide oder künstlichen Spinnstoffen ( ein-
schließlich solcher Garne, die aus zwei oder mehr Monofilen des Kapitels 51
hergestellt sind), mit einem Gewicht von mehr als 2 g je m (18 000 den.);
b) aus synthetischen Spinnstoffen (einschließlich solcher Garne, die aus zwei
oder mehr Monofilen des Kapitels 51 hergestellt sind), mit einem Gewicht
von mehr als 1 g je m (9 000 den.) ;
c) aus Hanf oder Flachs:
geglättet (poliert);
nicht geglättet (nicht poliert), mit einem Gewicht von mehr als 2 g je m;
d) aus Kokosfasern, drei- oder mehrdrähtig;
e) aus anderen pflanzlichen Fasern, mit einem Gewicht von mehr als 2 g je m;
f) mit Metall verstärkt.
B. Als »Bindfäden, Seile und Taue« gelten nicht:
a) Garne aus Wolle, feinen oder groben Tierhaaren oder aus Roßhaar und
Papiergarne, alle diese, wenn sie nicht mit Metall verstärkt sind;
b) Spinnkabel, Spinnbänder und Vorgarne aus synthetischen oder künstlichen
Spinnstoffen;
c) Messinahaar, Katgutnachahmungen aus Seide oder aus synthetischen oder
künstlichen Spinnstoffen und Monofile des Kapitels 51;
d) Metallfäden in Verbindung mit Garnen aus Spinnstoffen (Metallgarne),
einschließlich der mit Metall umsponnenen Garne au~ Spinnstoffen, sowie
metallisierte Garne aus Spinnstoffen der Tarifnr. 52.01; Garne aus Spinn-
stoffen, mit Metall verstärkt, werden gemäß vorstehendem Absatz A f tarifiert;
e) Chenillegarne und Gimpen der Tarifnr. 58.07
4. A. Als »Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf« gelten in den Kapiteln 50,
51, 53, 54, 55 und 56 - vorbehaltlich der im nachstehenden Absatz B enthaltenen
Ausnahmen - Garne, die aufgemacht sind:
a) auf Karten, Rollen, Spulen oder ä_hnlichen Unterlagen, in Kugeln oder
Knäueln, sofern das Gewicht (einschließlich Unterlage) je Stück nicht mehr
beträgt. als:
200 g bei Garnen aus Flachs oder Ramie;
85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide, Bourretteseide oder Kunstseide;
125 g bei Garnen aus anderen Spinnstoffen;
b) im Strang, sofern das Gewicht je Strang nicht mehr beträgt als:
85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide, Bourretteseide oder Kunstseide;
125 g bei Garnen !!,US anderen Spinnstoffen;
c) im Strang, sofern der Stran9. durch einen oder mehrere Fitzfäden in gewicht5-
mäßig gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teil-
strang nicht mehr beträgt als:
85 g bei Garnen aus Seide, Schappeseide, Bourretteseide oder Kunstseide;
125 g bei Garnen aus anderen Spinnstoffen.
B. Als »Garne in Aufmachungen für den E'inzelverkauf« gelten nicht:
a) ungezwirnte Garne aus Spinnstoffen aller Art, ausgenommen:
rohe Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren;
gebleichte, gefärbte oder bedruckte Garne aus Wolle oder feinen Tierhaaren,
mit einer Lauflänge von weniger als ,2 000 m je kg;
b) gezwirnte Garne, roh:
aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, gleichviel in welcher Auf-
machung;
aus anderen Spinnstoffen (ausgenommen Wolle und feine Tierhaare), im
Strang;
c) gezwirnte Garne, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, aus Seid~, Schappeseide
oder Bourretteseide, mit einer Lauflänge im Zwirn von 75 000 m oder mehr
je kg;
d) Garne aus Spinnstoffen aller Art, ungezwirnt oder gezwirnt, die aufgemacht
sind:
im Strang mit Kreuzhaspelung;
auf Unterlagen, die sie als Garne für die Textilindustrie kennzeichnen (z. B.
auf Zwirnmaschinenspulen, Kanetten [Kopsen], konischen Spulen oder
Konen).
1530 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warep. bezeichn ung tarif- zeit-
mäßig weilig
(Xl) 5. Es gelten:
a) als »Drehergewebe« im Sinne der Tarifnr. 55.07 Gewebe, deren Kette ganz od~r
teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die
Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung
aus und bilden so Schlingen, in die die Schußfäden eingeschlossen werden;
b) als »ungemusterte Tülle und geknüpfte Netzstoffe« im Sinne dtr Tarifnr. 58.08
solche, die über die ganze Gewebefläche nur aus einer einzigen Art regel-
mäßiger Zellen von gleicher Form und Größe bestehen und weder ein Muster
noch eine Zellenfüllung aufweisen; kleine Nebenzellen, die bei der Zellenbildung
an den Bindungspunkten entstanden sind, bleiben außer Betracht;
c) als »ungemusterte Gewebe« solche, die auf der Schauseite nur eine Grund-
bindung aufweisen, d. h. Gewebe mit Leinwand- oder Taftbindung, Gewebe mit
Köper- oder Sergebindung und Gewebe mit Atlas- oder Satinbindung;
d) als »broschierte Gewebe«:
gemusterte Gewebe, deren Muster oder Verzierungen durch einen oder mehrere
vom Grundgewebe unabhängige Fäden (Broschierfäden) gebildet werden, die
man entfernen kann, ohne das Gewebe zu zerstören;
ferner lancierte Gewebe, das sind Gewebe, deren Muster oder Verzierungen
durch Verwendung besonderer, vom Grundgewebe unabhängiger Kettfäden
(Lancierkette) oder Schußfäden (Lancierschüsse) gebildet werden.
6. Als »fertiggestellt« im Sinne des Abschnitts XI gelten:
a) Waren, in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten;
b) Waren, die abg~paßt gewebt und unmittelbar gebrauchsfertig sind oder die
durch bloßes Zerschneiden, ohne Nähen oder eine andere zusätzliche Arbeit,
gebrauchsfertig werden, z.B. Putztücher, Handtücher, Tischtücher, Halstücher
und Decken;
c) Waren, deren Ränder entweder durch Säume aller Art, auch Rollsäume, oder
durch geknüpfte Fransen aus den Fäden des Gewebes selbst oder aus nachträg-
lich angebrachten Fäden befestigt sind; Meterwaren, deren Schnittkanten wegen
des Fehlens der Webekante in einfacher Weise gegen Ausriefeln gesichert sind,
gelten nicht als fertiggestellt;
d) Waren, beliebig ~ugeschnitten, mit Auszieharbeit;
e) Waren, durch Nähen, Kleben oder in anderer Weise zusammengefügt, aus-
genommen:
1. Meterwaren, die aus zwei oder mehr Stücken des gleichen Gewebes bestehen,
die an ihren Enden zu einem Stück von größerer Länge vereinigt sind;
2. Meterwaren, die aus zwei oder mehr mit ihrer ganzen Fläche aufeinander-
liegenden und so miteinander verbundenen Gewebelagen bestehen, auch mit
Zwischenlagen aus Watte.
7. Fertiggestellte Waren im Sinne der Vorschrift 6 gehören nicht zu den Kapiteln 50
bis 57 und, soweit sich aus dem Wortlaut einer Tarifnummer nichts anderes ergibt,
auch nicht zu den Kapiteln 58 bis 60. Zu den Kapiteln 50 bis 57 gehören nicht
Waren, die in den Kapiteln 58 oder 59 erfaßt sind.
8. Ausschußwaren und Neuabfälle, die ihrer Beschaffenheit nach zu den Kapiteln 50
bis 62 gehören, in Massenladungen, lose oder m Ballen, Säcken oder ähnlichen Ver-
packungen
a) zum Herstellen von Putz-, Schleif- und Polierscheiben, Putz- und Polierlappen,
Anfaß-, Schutz- und Dichtungslappen, Schutzschürzen, Schutzhandsäcken oder
Schutzhandschul1en,
b) zum Wiedergewinnen der Spinnstoffe,
c) zum Herstellen von Papiermasse
unter Zollsicherung ....................................................... . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1531
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 50
Seide, Schappeseide und Bourretteseide
Vorschrift
Als Seide im Sinne des Kapitels 50 gelten nur Kokonfäden, Grege und Garne daraus.
In den übrigen Kapiteln des Zolltarifs gelten als Seide auch Schappeseide und Bour-
retteseide.
50.01 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
50.02 Grege, weder gedreht noch gezwirnt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
50.03 Abfälle von Seide ( einschließlich nicht abhaspelbare Seidenraupenkokons
und Reißspinnstoff); Schappeseide, Bourretteseide und Kämmlinge . . . . . frei
50.04 Seidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf . . . . . . . . . . . frei
50.05 Schappeseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf . . . . frei
50.06 Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf . . . . frei
50.07 Seidengarne, Schappeseidengarne und Bourretteseidengarne, in Auf-
machungen für den Einzelverkauf:
A - Seidengarne .............................................. . 12 10
B - Schappeseidengarne ................ -........................ . 8 6
C - Bourretteseidengarne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
50.08 Messinahaar; Katgutnachahmungen aus Seide:
A - Messinahaar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Katgutnachahmungen aus Seide ................ ·.............. . 15 10
50.09 Gewebe aus Seide oder Schappeseide:
A - Kreppgewebe aus Seide ..................................... . 25
roh, ungemustert ....................................................... . 17
andere ............................................................... . 17
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:
von mehr als 9 bis 12 DM für 1 qm .................................. . 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ....................................... . 12
B - taftbindige Gewebe, von der Art der sogenannten ostasiatischen Ge-
webe, ganz aus Seide, roh ode~ nur abgekocht .................. . 30 21
C - andere 25 17
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:
von mehr als 9 bis 12 DM für 1 qm .................................. . 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ....................................... . 12
mit einer Breite von weniger als 80 cm und mit einem Werte von mehr als
20 DM für 1 qm, gemustert und gefärbt oder buntgewebt ............... . 12
50.10 Gewebe aus Bourretteseide ...................................... . 25 17
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit eineru Werte:
von mehr als 9 bis 12 DM für 1 qm ....................................... . 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ............................................ . 12
1532 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 51
Kunstseide (synthetische und künstliche Spinnfäden)
Vorschriften
1. Als synthetische oder künstliche Spinnstoffe gelten in allen Abschnitten des Zoll-
tarifs Spinnfäden und Spinnfasern aus organischen Polymeren, die hergestellt sind:
a) dmch Polymerisation oder Kondensation von organischen Monomeren, z.B.
Polyamiden, Polyestern, Polyurethanen, Polyvinylderivaten - (synthetische
Spinnstoffo) - ;
b) dmch chemische Umwandlung von natürlichen, organischen Polymeren (Zellu-
lose, Kasein, Protein, Alginat usw.), z.B. Viskose-, Acetat-, Kupferkunstseide,
Alginatfascrn - (künstliche Spinnstoffe) - .
2. Zu Tarifnr. ;) 1.01 gehören nicht die Spinnkabel aus synthetischen oder künstlichen
Spinnfäden, die in Kapitel 56 erfaßt sind.
~- Garne, deren Spinnfäden (Kapillaren) beim Durchgang durch mechanische Vorrich-
tungen überwiegend gebrochen sind, gelten nicht als Kunstseide (Kapitel 56).
4. Monofile aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse, mit einem größten Durch-
messer von nicht mehr als 1 mm, gehören zu:
a) Tarifnr. 51.01, wenn ihr Gewicht je m weniger als 6.6 mg (60 deri.) beträgt;
b) Tarifnr. 51.02 im anderen Falle.
Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, gehören zu Kapitel 39.
Streifen (künstliches Stroh und dergleichen) aus synthetischer oder künstlicher
Spinnmasse, 5 mm oder weniger breit, gehören zu Tarifnr. 51.02; breitere gehören
zu Kapitel 39.
51.01 Kunstseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - synthetische Spinnfäden:
1 - ungezwirnt ............................................ . 20 15
2 - gezwirnt:
a - einmal gezwirnt ....................................... . 20 15
b - mehrmals gezwirnt ................................... . 20 15
B - künstliche Spinnfäden:
1 - ungezwirnt ............................................ . 20 10
2 - gezwirnt:
a - einmal gezwirnt ......................................• 20 10
b - mehrmals gezwirnt .... ·............................... . 20 12
51.02 Monofile, Streifen (künstliches Stroh und dergleichen) und Katgut-
nachahmungen, aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse:
A - aus synthetischer Spinnmasse 18 14
B - aus künstlicher Spinnmasse .................................. . 18
51.03 Kunstseidengarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - synthetische Spinnfäden .................................... . 20 15
B - künstliche Spinnfäden ...................................... . 20 15
51.04 Gewebe aus Kunstseide ( einschließlich Gewebe aus Monofilen oder
Streifen der Tarifnr. 51.01 oder 51.02):
A - aus synthetischen Spinnfäden:
1 - mit Kette ganz aus Kunstseide:
a - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden .•................. 22 17
b - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ............ _- ...... . 25 17
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:
von mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ••..................•.. , ..... . 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ...........•........••............ 12
2 - andere 22 17
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1533
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(51.04) B - aus künstlichen Spinnfäden:
1 - mit Kette ganz aus Kunstseide:
a - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden ................. . 22 17
b - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ................... . 25 17
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:
von mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ............................. . 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ................................. . 12
2 - andere 25 17
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:
von mehr als 7 bis 12 DM für 1 qin ............ , ................... . 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ..................................... . 12
1534 Bundesgesetzblatt,· Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 1/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 52
Metallgarne
52.01 Metallfäden in Verbindung mit Garnen aus Spinnstoffen (Metallgarne),
einschließlich mit Metallfäden umsponnene Garne aus Spinnstoffen;
metallisierte Garne aus Spinnstoffen ........................ ~ ..... . 10 8
52.02 Gewebe aus Metallfäden, Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisier-
ten Garnen der Tarifnr. 52.01, zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu
ähnlichen Zwecken:
A - mit Kette ganz aus Kunstseide:
1 - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden .................... . 22 17
2 - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ...................... . 25 17
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:
von mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ................................ . 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ...............................•...... 12
B - andere 20 15
Seide enthaltend
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:
von mehr als 9 bis 12 DM für 1 qm ....................•.........•.... 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ...............•.................••..... 12
andere
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:
von mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm .......................•...•....... 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ....................................... . 12
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1535
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 53
Wolle, feine und grobe Tierhaare, Roßhaar
Vorschrift
Als feine Tierhaare gelten die Haare folgender Tiere: Alpaka, Lama, Vikunja, J :tk,
Kamel, Angora-, Tibet-, Kaschmir- und ähnliche Ziegen ( ausgenommen gememe
Ziegen), Kaninchen (auch Angorakaninchen), Hasen, Biber, Nutria und Bisamratten.
53.01 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt:
A - fabrikgewaschene Wolle .................................... . 1
B - andere ................................................... . frei
53.02 Feine und grobe Tierhaare, wedell' gekrempelt noch gekämmt ......... . frei
53.03 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren, ausgenommen
Reißspinnstoff ................................................ . frei
53.04 Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren ......... . frei
53.05 Wolle, feine und grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt ......... . 2
53.06 Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - ungezwirnt ............................................... . 9 6
B - gezwirnt:
1 - im Strang:
a - mit Parallelhaspelung ................................ . 9 6
b - mit Kreuzhaspelung:
1 - mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g, oder mit einem
beliebigen Gewicht, sofern der Strang durch einen oder
mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare
Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang
nicht mehr als 125 g beträgt:
a - roh,. mit ~iner Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder
weniger Je kg .................................. . 10 6
b - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................... . 10 6
2 - andere ........................................... . 9 6
2 - andere ................................................ . g 6
53.07 Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - ungezwirn t ............................................... . 9 5
B - gezwirnt:
1 - im Strang:
a - mit Parallelhaspelung ................................ . 9 5
b - mit Kreuzhaspelung:
1 - mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g, oder mit einem
beliebigen Gewicht, sofern der Strang durch einen oder
mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare
Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang
nicht mehr als 125 g beträgt:
a - roh,. mit _einer Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder
weniger Je kg .................................. . 10 6
b - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................... . 10 6
2 - andere ........................................... . 9 5
2 - andere ................................................ . 9 5
Anmerkung zu Tarifnr. 53.07
Kammgarne ganz aus Wolle, auch gemischt mit feinen oder groben Tierhaaren, un-
gezwirnt oder gezwirnt, roh, mit einer Feinheitsnummer von 18 metrisch oder darüber,
1536 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
(53.07) mit einer mittleren Faserlänge von 122 mm oder darüber, mit einer mittleren Faser-
feinheit von Nr. 900 metrisch oder darunter, in 01 gesponnen, zum Herstellen von
Samt und Plüsch, Geweben für Möbel und Innenausstattung, Teppichen, Einlage-
stoffcn, Fahnentuch und Litzen, unter Zollsicherung ............................. . 4
53.08 Garne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzel-
verkauf:
A - ungezwirn t ............................................... . 9 6
l\1ohairgarne ......................................................... • • 4
B - gezwirnt:
1 - im Strang:
a - mit Parallelhaspelung ................................ . g 6
Mohairgarne ................................................... . 4
b - mit Kreuzhaspel ung:
1 - mit einem Gewicht von niqht mehr als 125 g, oder mit einem
beliebigen Gewicht, sofern der Strang durch einen oder
mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, abtrennbare
Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je Teilstrang
nicht mehr als 125 g beträgt:
a - roh,. mit ~iner Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder
weniger Je kg .................................. . 10 6
b - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ................... . 10 6
2 - andere ................ ; .......................... . 9 6
Mohairgarne ................................................ . 4
2 - andere 9 6
Mohairgarne ................................................ . 4
53.09 Garne aus groben Tierhaaren oder aus Roßhaar, nicht in Aufmachungen
für den Einzelverkauf ......................................... . 9 6
53.10 Garne aus Wolle, aus feinen oder groben Tierhaaren oder aus Roßhaar,
in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - ungezwirnt ................................................ . g 6
Kammgarne aus Wolle ................................................. . 5
Mohairgarne ..............................................•............ 4
B - gezwirnt:
1 - im Strang:
a - mit einer Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder weniger
je kg ............................................... . 10 6
b - mit einer Lauflänge im Zwirn von mehr als 10 000 m je kg:
1 - roh ............................................... . 10 6
Kammgarne aus Wolle .............•...... : .................. . 5
2 - gebleicht, gefärbt oder bedruckt ..................... . 10 6
2 - andere ............................................. ·... . 10 6
53.11 Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren:
A-:- mit Kette ganz aus Kunstseide:
1 - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden .................... . 22 17
2 - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ...................... . 25 17
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:
von mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm .................•............... 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ....................... .' ............. . 12
B - andere .................................................... 20 13
53.12 Gewebe aus groben Tierhaaren .............................. ; ... . 20 13
53.13 Gewebe aus Roßhaar 20 13
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1537
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Waren beze_ichn ung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 54
Flachs und Ramie
54.01 Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet,
jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle ( einschließlich Reißspinn-
stoff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
54.02 Ramie, roh, geschält, entleimt, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch
nicht versponnen; Werg und Abfälle ( einschließlich Reißspinnstoff) . . . . frei
54.03 Leinengarne und Ramiegarne, nicht in Aufmachungen für den Einzel-
verkauf:
A - ungezwirnt:
1 - bis Nr. 50 englisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... . 12 10
2 - über Nr. 50 bis Nr. 55 englisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... . 7 6
3 - über Nr. 55 bis Nr. 75 englisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... . 7 6
4 - über Nr. 75 englisch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .... . frei
B - gezwirnt 15 12
Anmerkung zu Tarifnr. 54.03 Abs. A - 1, 2 und 3
Leinengarne, ungezwirnt, roh, ausgenommen Garne aus Flachswerg,
a) bis Nr. 50 englisch, zum Herstellen von folgenden Boden- und Wachsmaschinen-
zwirnen (Tarifnrn. 54.03 und 59.04): Einstech--, Durchnäh-, Doppel-, Spul-, Stepp-
und Kabelabbindezwirnen, ·
b) bis Nr. 75 englisch, zum Herstellen von Leinennähzwirnen in Aufmachungen für
den Einzelverkauf (Tarifnr. 5,1.04), ausgenommen Leinennähzwirne auf Karten,
unter Zollsicherung, bis 31. Dezember 1958 .................................... . 3
54.04 Leinengarne und Ramiegarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 17 13
54.05 Gewebe aus Flachs oder Ramie:
A - ganz aus Flachs oder Ramie, auch mit E:ffektfäden aus anderen
Spinnstoffen .............................................. . 20 15
B - andere 20 15
1538 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 55
Baumwolle
55.01 Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt frei
55.02 Baumwoll-Linters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
55.03 Abfälle von Baumwolle ( einschließlich Reißspinnstoff), weder gekrempelt
noch gekämmt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
55.04 Baumwolle, gekrempelt oder gekämmt .............. ~ . . . . . . . . . . . . . frei
55.05 Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - ungezwirnt, auch überdreht:
1 - unter Nr. 173 metrisch .................................. . 17 11
Garne ganz aus Baumwolle, bis zu einer Höchstmenge im Kalenderjahr von
120 v. H. der nach dem Gewicht berechneten Einfuhr aus dem Lieferlande
im Kalenderjahr 1950, gegen Vorlage eines von der Bundesregierung an-
erkannten Ursprungszeugnisses .................................... . 6
2 - Nr. 173 metrisch oder darüber ............................. . 7 5
B - gezwirnt:
1 - unter Nr. 173 metrisch:
a - im Strang:
1 - mit einer Lauflänge im Zwirn von 10 000 m oder weniger
je kg:
a - mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g, oder mit
einem beliebigen Gewicht, sofern der Strang durch einen
oder mehrere Fitzfäden in gewichtsmäßig gleiche, ab-
trennbare Teilstränge unterteilt ist und das Gewicht je
Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt ............. . 25 15
b - andere ........................................ . 20 13
Garne ganz aus Baumwolle, nicht appretiert, bis zu einer Höchst-
menge im Kalenderjahr von 120 v. H. der nach· dem Gewicht
berechneten Einfuhr aus dem Lieferlande im Kalenderjahr 1950,
gegen Vorlage eines von der Bundesregierung anerkannten
Ursprungszeugnisses .................................... . 8
2 - mit einer Lauflänge im Zwirn von mehr als 10 000 m je kg 20 13
Garne ganz aus Baumwolle, nicht appretiert, bis zu einer Höchst-
menge im Kalenderjahr von 120 v. H. der nach dem Gewicht be-
rechneten Einfuhr aus dem Lieferlande im Kalenderjahr 1950,
gegen Vorlage eines von der Bundesregierung anerkannten Ur-
sprungszeugnisse~ .......................................... . 8
b - andere 20 13
Garne ganz aus Baumwolle, nicht appretiert, bis zu einer Höchstmenge
im Kalenderjahr von 120 v. H. der nach dem Gewicht berechneten Ein-
fuhr aus dem Lieferlande im Kalenderjahr 195Q, gegen Vorlage eines
von der Bundesregierung anerkannten Ursprungszeugnisses ........ . 8
2 - Nr. 173 metrisch oder darüber ............................. . 20 7
55.06 Baumwollgarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf ........... . 25 15
55.07 Drehergewebe aus Baumwolle .................................. . 20 13
ganz aus Baumwolle, mit einem Quadratm~terge~!cht von 70 g oder weniger und in
KcLte und Schuß zusammen auf 1 qcm mit 40 Faden oder mehr .........•...... 10
55.08 Schlingengewebe (Frottiergewebe) aus Baumwolle .................. . 20 ]4
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1539
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
55.09 Andere Gewebe aus Baumwolle:
A - mit Kette ganz aus Kunstseide:·
1 - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden ..................... . 22 17
2 - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ...................... . 25 17
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:
von mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ............................... . 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ..................................... . 12
B - andere:
1 - broschierte Gewebe 27 13
Plattstichgewebe .................................................. . 10
Taschentuchgewebe ................................................ . 10
2 - andere:
a - mit Beimischung von Flachs oder Ramie ................. . 20 13
b - andere 20 13
Gewebe ganz aus Baumwolle, mit einem Quadratmetergewicht von:
704~ ~~~:nw~~~~e:~~~ ~~ .~~~~e- ~~·d· -~~~~~ .z.~s~~~-e~- ~~~- ~ .:~~. ~i~ 10
155 g oder weniger und in Kette und Schuß zusammen auf 1 qcm mit
75 Fäden oder mehr ..................•.•.................... 10
165 g oder weniger und in Kette und Schuß zusammen auf 1 qcm mit
150 Fäden oder mehr ....................................... . 10
geschnittene Streifen von ungemusterten Mischgeweben aus Baumwolle
und künstlichen Spinnstoffen, ungefalzt, mit einer Breite von 23 bis
'27mm ..........................•....•............... : ...... . 10
1540 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäf3ig weilig
Kapitel 56
Zellwolle (synthetische und künstliche Spinnfasern)
Vorschrift
Als Spinnkabel im Sinne der Tarifor. f>ö.02 gelten Spinnkabel, die aus einem Bündel
parallel liegender Spinnfäden (Kapillaren) von einheitlicher und gleicher Länge wie
die Spinnkabel bestehen und folgenden Bedingungen entsprechen:
a) Länge des Spinnkabels mehr als 2 m;
b) Zahl der Drehungen des Spinnkabels weniger als 5 je m;
c) Gewicht des einzelnen Spinnfadens (Kapillare) weniger als 6,6 mg je m (60 den.);
d) Srinnkabel aus synthetischen Spinnfäden müssen verstreckt sein, d. h. sie dürfen
nicht um mehr als das Doppelte ihrer Länge dehnbar sein;
e) Gesamtgewicht des Spinnkabels:
mehr als 0,5 ~ je m (4 500 den.) bei Spinnkabeln aus künstlichen Spinnfäden;
mehr als 1,66 g je m (15 000 den.) bei Spinnkabeln aus synthetischen Spinn-
fäden.
Spinnkabel mit einer Länge von 2 m oder weniger gehören zu Tarifnr. 56.01.
56.01 Zellwolle, weder gekrempelt noch gekämmt:
A - synthetische Spinnfasern .................................... . 15 12
B - künstliche Spinnfasern ...................................... . 15 10
56.02 Spinnkabel:
A - aus synthetischen Spinnfäden 20 15
B - aus künstlichen Spinnfäden .................................. . 20 10
56.03 Abfälle von Kunstseide oder Zellwolle ( einschließlich Garnabfälle und
Reißspinnstoff), weder gekrempelt noch gekämmt:
A - aus synthetischen Spinnstoffen ............................... . 15 12
B - aus künstlichen Spinnstoffen ................................. . 15 10
56.04 Zellwolle und Abfälle von Kunstseide oder Zellwolle, gekrempelt, ge-
kämmt oder anders für die Spinnerei vorbereitet:
A - synthetische Spinnfasern .................................... . 15 12
B - künstliche Spinnfasern ..................................... . 15 10
56.05 Garne aus Zellwolle (oder aus Abfällen von Kunstseide oder Zellwolle),
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - aus synthetischen Spinnfasern:
1 - ungezwirnt, auch überdreht .............................. . 20 15
2 - gezwirnt ............................................... . 20 15
B - aus künstlichen Spinnfasern:
1 - ungezwirnt, auch überdreht:
a - unter Nr. 173 metrisch ................................ . 17 ll
ganz aus Zellwolle, von der Art der Schappeseidengarne, gegen Vorlage
eines von der Bundesregierung anerkannten Zeugnisses ............ .
b - Nr. 173 metrisch oder darüber .......................... . 7
2 - gezwirnt:
a- unter Nr. 173 metrisch:
1 - im Strang:
a - mit einer Lauflänge-im Zwirn von 10 000 m oder weniger
je kg:
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1541
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Waren bez eich n ung
tarif- 1 zeit-
mäf3ig weilig
(5/l.05) 1 - mit einem Gewicht von nicht mehr als 125 g, oder mit
einem beliebigen Gewicht, sofern der Strang durch
einen oder mehrere Fitzfäden in gewich tsmäßig
gleiche, abtrennbare Teilstränge unterteilt ist und das
Gewicht je Teilstrang nicht mehr als 125 g beträgt 20 15
mit Kreuzhaspelung, ganz aus Zellwolle, von der Art der
Schappeseidengarne, gegen Vorlage eines von der Bundes-
regierung anerkannten Zeugnisses ..................... . 5
2 - andere ..................................... . 20 13
ganz aus Zellwolle, von der Art der Schappeseidengarne, gegen
Vorlage eines von der Bundesregierung anerkannten Zeug-
nisses ............................................ ,, . 5
b - mit einer Lauflänge im Zwirn von mehr als 10 000 m
je kg ......................................... . 20 13
ganz aus Zellwolle, von der Art der Schappeseidengarne, gegen
Vorlage eines von der Bundesregierung anerkannten Zeugnisses 5
2 - andere ........................................... . 20 13
ganz aus Zellwolle, von der Art der Schappeseidengarne, gegen
Vorlage eines von der Bundesregierung anerkannten Zeugnisses 5
b - Nr. 173 metrisch oder darüber ......................... . 20 7
ganz aus Zellwolle, von der Art der Schappeseidengarne, gegen Vor-
1age eines von der Bundesregierung anerkannten Zeugnisses ..... . 5
56.06 Garne aus Zellwolle (ode1r aus Abfällen von Kunstseide oder Zellwolle)
in Aufmachungen für den Einzelverkauf:
A - aus synthetischen Spinnfasern ................................. . 20 15
B - aus künstlichen Spinnfasern 20 15
56.07 Gewebe aus Zellwolle:
A - aus synthetischen Spinnfasern:
1 - mit Kette ganz aus Kunstseide:
a - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden .................. . 22 17
b - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ................... . 25 17
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem Werte:
von mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ............................. . 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ................................. . 12
2 - andere 25 17
B - aus künstlichen Spinnfasern:
1 - mit Kette ganz aus Kunstseide:
a - mit Kette aus synthetischen Spinnfäden .................. . 22 17
b - mit Kette aus künstlichen Spinnfäden ................... . 25 17
mit einer Breite von 80 cm oder mehr und mit einem '\Verte:
von mehr als 7 bis 12 DM für 1 qm ............................. . 14
von mehr als 12 DM für 1 qm ................................. . 12
2 - andere 20 13
1542 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 57
Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus
Papiergarnen
57.01 Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder
anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (ein-
schließlich Reißspinnstoff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
57.02 Manilahanf (Abaca oder Musa textilis), roh oder bearbeitet, jedoch nicht
versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff) . . . . . . . . frei
57.03 Jute, roh, geschält oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen;
Werg und Abfälle ( einschließlich Reißspinnstoff) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
57.04 Andere pflanzliche Spinnstoffe, roh oder bearbeitet, jedoch nicht ver-
sponnen; Abfälle ( einschließlich Reißspinnstoff):
A - Sisal und andere Agavefasern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Kokosfasern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
C - andere frei
57.05 Hanfgarne:
A- in Aufmachungen für den Einzelverkauf ....................... . 18 11
B - andere:
1 - in Knäueln ............................................. . 15 10
2 - andere ................................................. . 15 10
Anmerkung
Auf Garne aus Hanf in Aufmachungen für den Einzelverkauf sind die Bestimmungen
für Garne aus anderen Spinnstoffen in der Vorschrift 4 zu Abschnitt XI entsprechend
anzuwenden
57.06 Jutegarne ................................................... . 22 15
über Nr. 4 metrisch ....................................................... . 13
57.07 Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen:
A - Kokosgarne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere ........................................•........... 18 13
57.08 Papiergarne .................................................. . 15 12
57.09 Geweb~ aus 'Hanf ............................................. . 22 15
57.10 Gewebe aus Jute .............................................. . 30 20
57.11 Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen ..................... . 25 15
57.12 Gewebe aus Papkrgarnen ...................................... . 20 15
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1543
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 58
Teppiche und Tapisserien; Samt, Plüsch, Schlingengewebe und
Chenillegewebe; Bänder; Posamentierwaren; Tülle, geknüpfte Netzstort:e;
Spitzen; Stickereien
Vorschriften
l. Zu Kapitel 58 gehören nicht: bestrichene oder getränkte Gewebe, gummielastische
Gewebe, gummielastische Posamentierwaren, Förderbänder und Treibriemen sowie
die übrigen Waren des Kapitels 59. Stickereien auf einem beliebigen Grund aus
Spinnstoffen gehören jedoch zu Tarifnr. 58.10.
2. Als Teppiche im Sinne der Tarifnrn. 58.01 und 58.02 gelten Fußbodenteppiche sowie
Teppiche, die die gleichen charakteristischen Merkmale aufweisen, jedoch zu
anderen Zwecken bestimmt sind. Ausgenommen von diesen Tarifnummern sind Tep-
piche aus Filz; sie gehören zu Kapitel 59.
3. Als Bänder im Sinne der Tarifnr. 58.05 gelten:
a) Schmalgewebe mit Kette und Schuß (einschließlich Samt), niclit mehr als 30 cm
breit, mit echten Webekanten;
b) Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuß geschnitten, nicht mehr als 30 cm
breit, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten)
Webekanten;
c) Schlauchgewebe mit Kette und Schuß, in flachgedrücktem Zustand nicht mehr als
30 cm breit;
d) Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand nicht mehr als
30 cm breit.
Bänder mit angewehten Fransen gehören zu Tarifnr. 58.07.
4. Zu Tarifnr. 58.08 gehören nicht Netze in Stücken oder a.ls Meterware, aus Bind-
fäden oder Seilen; sie gehören zu Tarifnr. 59.05.
5. Als Stickereien der Tarifnr. 58.10 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Auf-
stickarbeiten) -von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder
anderen Stoffen, sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten.
Zu Tarifnr. 58.10 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Tarifnr. 58.03).
6. Zu Kapitel 58 gehören Waren (z. B. Bänder, Spitzen) aus Metallfäden, zur Btiklei-
dung, Innenausstatt~ng oder zu ähnlichen Zwecken.
7. Bei der Tarifierung der nachstehend aufgeführten Waren bleiben, wenn sie aus
zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen (Vorschrift 2 zu Abschnitt XI), außer
Betracht:
a) bei Samt, auch nicht aufgeschnittenem Kettsamt, bei Plüsch, bei Samt- und
Plüschbändern, bei geknüpften oder nach Art der Samt- und Plüschgewebe her-
gestellten Teppichen, .bei Nadelflorteppichen, sowie bei Teppichen und Tapis-
serien, die auf Kanevas gearbeitet sind, das Grundgewebe.
Dies gilt nicht für Samt- und Plüschgewebe der Tarifnr. 58.04, die nur zum
Teil mit Flor oder Schlingen bedeckt sind und in denen die Florfäden nur an
diesen Stellen vorhanden, im übrigen aber aus dem Grundgewebe entfernt sind;
b) bei Chenille und den Waren daraus die Fäden, auf die der Flor aufgebracht ist;
c) bei Posamentierwaren die Einlagen und Unterlagen;
d) bei Stickereien, ausgenommen Ätzstickereien (Luftstickereien) und Stickereien,
bei denen der Grund mechanisch entfernt ist, die stoffliche Beschaffenheit des
Stickf adens.
58.01 Geknüpfte Teppiche, auch fertiggestellt:
A - aus Seide ...................... ·........................... .
~
35 21
B - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ............................. . 35 21
höchstens
für 1 qm
16,50DM
C - aus anderen Spinnstoffen .................................... . 35 21
58.02 Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche Teppiche, auch fertiggestellt;
andere Teppiche, auch fertiggestellt:
A - Kelim, Sumak, Karamanie und ähnliche Teppiche, auch fertiggestellt 35 21
B - N adelflorteppiche .......................................... . 35 21
1544 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
(58.02)
C - andere Teppiche, auch fertiggestellt:
1 - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten
Garnen ................................................ . 35 19
2 - aus anderen Spinnstoffen oder aus Papiergarnen ............. . 25 19
58.03 Tapisserien, handgewebt (Gobelins, :Flandrische Gobelins, Aubusson,
Bcauvais und ähnliche) und Tapisserien als Nadelarbeit (z.B. Petit Point-,
Kreuzsticharbeit), auch fertiggestellt ............................. . 35 21
58J)4 Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe, ausgenommen Ge-
webe der Tarifnrn. 55.08 und 58.05:
A - aus Seide ................................................. . 30 19
B - aus Kunstseide:
1 - aus synthetischen Spinnfäden ............................. . 30 19
2 - aus künstlichen Spinnfäden ............................... . 30 19
C - aus Wolle oder Tierhaaren .................................. . 30 19
D - aus Flachs oder Ramie ...................................... . 30 19
E - aus Baumwolle:
1 - Flor aus der Kette gebildet ............... .- ............... . 30 19
2 - Flor aus dem Schuß gebildet .............................. . 20 14
F - aus Zellwolle:
1 - aus synthetischen Spinnfasern ............................. . 30 19
2 - aus künstlichen Spinnfasern .............................. . 30 19
G - aus anderen Spinnstoffen .................................... . 30 19
58.05 Bänder und schußlose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen
oder Spinnstoffen (bolducs), ausgenommen Waren der Tarifnr. 58.06:
A- Bänder:
1 - Samtbänder, Plüschbänder und ähnliche Bänder:
a - aus Seide, Kunstseide, Baumwolle oder Zellwolle ~ ........ . 30 19
b - aus anderen Spinnstoffen .............................. . 18 14
2 - andere:
a - aus Seide ........................................... . 25 19
b - aus Kunstseide ....................................... . 22 17
c - aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten Garnen .. . 20 15
d - aus anderen Spinnstoffen oder aus Papiergarnen .......... . 18 14
aus Baumwolle, mit echten Webekanten, einer Breite von nicht mehr
als 17 cm und einer Musterung aus mehrfach gespulten Broschier-
schüssen (sogenannte Tiroler Borten) ............................ . 12
B - schußlose Bänder .......................................... . 20 14
Bänder aus parallel gelegten und geklebten Ramiefasern, mit einer Breite von
5 mm oder weniger ........................... : ......................• frei
58.06 Etiketten, Abzeichen und ähnliche Waren, gewebt, nicht bestickt, als
Meterware oder zugeschnitten ................................... . 25 17
58.07 Chenillegarne; Gimpen (andere als umsponnene Garne der Tarifnr. 52.01
und als umsponnene Garne aus Roßhaar); Geflechte und sonstige Posa-
mentierwaren, als Meterware; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons
und dergleichen:
A - Chcnillegarne und Gimpen 18 14
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1545
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(58.07) B - sonstige Posamentierwaren als Meterware:
1 - Geflechte:
a - aus Monofilen der Tarifnrn. 51.01 oder 51.02 oder aus Streifen
(künstlichem Stroh und dergleichen) der Tarifnr. 51.02 ..... . 25 6
b - andere ... , .. , .. , .. , , .. , ...... , ...................... . 18 14
2 - andere 18 14
C - Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und dergleichen 18 14
58.08 Tülle und geknüpfte Netzstoffe, ungemustert:
A - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten
Garnen ................................................... . 30 18
Hutschleiertüll aus Seide, mit einer Breite von 20 bis 45 cm, echten Webe-
kantcn, einem kleinsten Zellendurchmesser von mehr als 4 mm und einem
Quadratmetergewicht von weniger als 4 g ............................... . 12
B - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ................. . 30 18
Hutschleiertüll mit einer Breite von 20 bis 45 cm, echten Webekanten und einem
kleinsten Zellendurchmesser von mehr als 4 mm:
aus synthetischen Spinnstoffen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger
als 4 g ... , ..................................................... . 12
aus künstlichen Spinnstoffen, mit einem Quadratmetergewicht von weniger
als 6 g .......................... • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 12
C - aus anderen Spinnstoffen .................................... . 30 18
58.09 Tülle, geknüpfte N etzstoff.e und Bobinetgardinenstoffe, gemust.ert; Spitzen
(maschincn- oder handgefertigt), als Meterware oder als Motiv:
A - Tülle, geknüpfte Netzstoffe und Bobinetgardinenstoffe, gemustert;
Maschinenspitzen:
1 - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten
Garnen ............. ; .................................. . 30 21
Hutschleiertüll aus Seide, mit einer Breite von weniger als 45 cm, echten
W ebekanten und einem Quadratmetergewicht von weniger als 6 g ..... . 12
2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen .............. . 30 21
Hutschleiertiill mit einer Breite von weniger als 45 cm und echten Webe-
kanten:
aus synthetischen Spinnstoffen, mit einem .. Quadratmetergewicht von
weniger als 6 g ................................................ . 12
aus künstlichen Spinnstoffen, mit einem Quadratmetergewicht von
weniger als 10 g ............................................... . 12
3 - aus Baumwolle ......................................... . 30 18
4 - aus anderen Spinnstoffen ................................. . 30 21
R - handgefertigte Spitzen:
1 - IIäkelspitzen .................... , ...................... . 18 13
2 - andere .................................................. 35 21
58.10 Stickereien als Meterware oder als Motiv:
A - Ätzstickereien (Luftstickereien) und Stickereien, bei denen der Grund
mechanisch entfernt ist ..................................... . 20 15
mit einem Werte:
von mehr als 120 bis 140 DM für 1 kg .......................... ~ ...... . 12
von mehr als 140 DM für 1 kg ....................• : ................... . 8
B - andere .................................................... 20 15
aus Kunstseide, Zellwolle, Flachs oder Ramie, mit einem Werte von mehr als
110 DM für 1 kg ......•..•.................•......................•. 8
aus Baumwolle:
Kettenstichstickereien oder Stickereien auf geknüpftem Netzstoff, mit einem
Werte von mehr als 85 DM für 1 kg ................................. . 8
andere, mit einem Werte von mehr als 70 DM für 1 kg ............... , ... . 8
1546 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 1/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 59
Watte und Filze; Tauwerk und andere Seilerwaren; Spezialgewebe,
getränkte oder bestrichene Gewebe; Gegenstände des technischen
Bedarfs, aus Spinnstoffen
Vorschriften
1. Als »Gewebe" im Sinne des Kapitels 59 gelten die Gewebe der Kapitel 50 bis 57 und
der Tarifnrn. 58.04 und 58.05, Geflechte und sonstige Posamentierwaren, als Meter-
ware, der Tarifnr. 58.07, Tülle und geknüpfte Netzstoffe der Tarifnrn. 58.08 und
58.09, Spitzen der Tarifnr. 58.09 sowie Gewirke der Tarifnr. 60.01.
2. Zu den Tarifnrn. 59.08 und 59.12 gehören nur Gewebe, bei denen das Tränken oder
das Bestreichen augenscheinlich ist; dabei bleiben Veränderungen der Farbe, die
durch das Tränken oder das Bestreichen hervorgerufen sind, außer Betracht. Es
gehören außerdem nicht zu Tarifnr. 59.12 bemalte Gewebe (ausgenommen Gewebe
für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen), Gewebe, auf denen
durch Auftragen von Scherstaub, Korkmehl oder ähnlichen Stoffen Muster erzeugt
sind, sowie Gewebe, die die üblichen Appreturen auf der Grundlage von Stärke oder
ähnlichen Stoffen erhalten haben.
3. Als »kautschutierte Gewebe« im Sinne der Tarifnr. 59.11 gelten:
a) mit Kautschuk getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen aus Kautschuk
(ausgenommen Schaum-, Schwamm- oder Zellkautschuk) versehene Gewebe:
mit einem Quadratmetergewicht von 1 500 g oder weniger, oder
mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1500 g und einem Anteil an
Spinnstoffen von mehr als 50 Gewichtshundertteilen;
b) gewebeähnliche Erzeugnisse aus parallel liegenden und miteinander durch
Kautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen.
4. Zu Tarifnr. MU6 gehören nicht:
a) Förderbänder und Treibriemen aus Spinnstoffen, weniger als 3 mm dick, als
Meterware oder in Längen geschnitten;
b) Förderbänder und Treibriemen aus Geweben, mit Kautschuk getränkt, be-
strichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen, sowie Förder-
bänder und Treibriemen aus mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Spinn-
stoff garnen oder Bindfäden (Tarifnr. 40.10).
5. Zu Tarifnr. 59.17, und nicht zu anderen Tarifnummern des Abschnitts XI, gehören
die folgenden Waren:
a) die nachstehend erschöpfend aufgeführten Waren aus Spinnstoffen, ausgenommen
Waren der Tarifnrn. 59.14 bis 59.16:
1. Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, alle diese in Verbindung mit
einer Lage oder mehreren Lagen von Kautschuk, Leder oder anderen
Stoffen, wie sie üblicherweise zum Herstellen von Kratzengarnituren ver-
wendet werden, sowie ähnliche Waren zu anderen technischen Zwecken;
2. Müllergaze;
3. Filtertücher, wie sie üblicherweise zum Pressen von 01 oder zu ähnlichen
technischen Zwecken verwendet werden, auch aus Menschenhaaren;
4. gewebte sogenannte Filztuche, gerauht oder ungerauht, auch getränkt oder
bestrichen, wie sie üblicherweise auf Papiermaschinen oder zu anderen tech-
nischen Zwecken verwendet werden,
schlauchförmig oder sonst endlos, mit einfacher oder mehrfacher Kette
oder mit einfachem oder mehrfachem Schuß ( oder mit einfacher oder
mehrfacher Kette und mit einfachem oder mehrfachem Schuß),
oder
flach, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuß (oder mit mehr-
facher Kette und mehrfachem Schuß) ;
5. Gewebe mit Metalleinlagen, wie sie üblicherweise zu technischen Zwecken
verwendet werden;
6. Gewebe aus Metallgarnen der Tarifnr. 52.01, wie sie üblicherweise bei der
Papierherstellung oder zu ande:en technischen Zwecken, verwendet werden;
7. Dichtungsschnüre, Geflechte, Seile und ähnliche Waren aus Spinnstoffen
für Stopfbüchsenpackungen, auch getränkt, bestrichen oder mit Metall-
einlagen;
b) Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren
der Tarifnrn. 59.14 bis 59.16), insbesondere Polierscheiben, Dichtungen, Unter-
legscheiben und andere Teile von Maschinen oder Apparaten.
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den l. Oktober 1957 1547
Zollsatz
Tarif- 1/e des Wertes
nummer Warenb~zeichnung tarif- zeit-
mäßig -weilig
59.01 Watte und Waren daraus; Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinn-
stoffen:
A - Watte und Waren daraus ................................... . 15 12
B - Scherstaub, Knoten und Noppen ........... , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
59.02 Filze und Waren daraus, auch getränkt oder bestrichen .............. . 18 14
59.03 Vliesfolien und Waren daraus, auch getränkt oder bestrichen ......... . 18 14
59.04 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten ....................... . 18 14
Bindfäden aus Hanf, geglättet, auf Spulen, Rollen, Karten oder ähnlichen Unter-
lagen .............•..•................ • • • • •-· • • • · · · · • • • · · • · • • · · · · · · · • · · · · 11
andere Bindfäden sowie Seile und Taue, aus Hanf ••..... , ................... . 12
Bindfäden aus Manilahanf . , ... , .. , ... , ....•..••........... : ............... . 13
Seile und Taue, nicht verstärkt, aus Manilahanf .........•............ ; ....... . 12
59.05 Netze aus Waren der Tarifnr. 59.04, in Stücken, als Meterware oder ab-
gepaßt; abgepaßte Fischernetze aus Garnen, Bindfäden oder Seilen . . . . 25 14
59.06 Andere Waren aus Garnen, Bindfäden, Seilen oder Tauen, ausgenommen
Gewebe und Waren daraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 15
59.07 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Zurichtestoffen bestrichen, zum
Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen und anderen
Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken; Pausleinwand; präparierte Mal-
leinwand; Bougram und ähnliche Erzeugnisse für die Hutmacherei . . . . 20 14
59.08 Gewebe, mit Zellulosederivaten oder anderen Kunststoffen getränkt oder
bestrichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 15
.
59.09 Wachstuch und andere geölte oder mit einem Oberzug auf der Grundlage
von 01 versehene Gewebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 14
59.10 Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbelag aus einem Grund aus
Spinnstoffen mit aufgetragener Deckschicht aus beliebigen Stoffen, auch
zugeschnitten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 6
59.11 Kautschutierte Gewebe, aruigenommen Gewirke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 15
59.12 Andere Gewebe, getränkt oder bestrichen; bemalte Gewebe für Theater-
dekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 14
59.13 Gummielastische Gewebe, ausgenommen Gewirke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 13
59.14 Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus Spinnstoffen für Lampen,
Kocher, Kerzen und dergleichen; Glühstrümpfe, auch getränkt, und
schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe:
A - gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus Spinnstoffen für
Lampen, Kocher, Kerzen und dergleichen ....•......... , ....... . 20 15
B - schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe, auch geträ.nkt ....... . 18 14
C- Glühstrümpfe, auch getränkt •...... _..........•..•............. 10 8
59.15 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit
Armaturen oder Zubehörteilen aus anderen Stoffen .................. . 18 14
1548 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
rn:ißig weilig
59.16 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch verstärkt ...... . 15 12
59.17 Technische Gewebe und Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinn-
stoffen:
A - Gewebe, Filze und mit Filz belegte Gewebe, alle diese in Verbindung
mit einer Lage oder mehreren Lagen aus Kautschuk, Leder oder
anderen Stoffen, wie sie üblicherweise zum Herstellen von Kratzen-
garnituren verwendet werden; ähnliche Waren zu anderen tech-
nischen Zwecken ........................................... . 20 14
B - Müllergaze, auch fertiggestellt ............................... . 20
aus Sei de ................. ·.......•..........•.........•...•......••.... 4
aus anderen Spinnstoffen ............................................... . 6
C - Filtertücher, wie sie üblicherweise zum Pressen von 01 oder zu ähn-
lichen technischen Zwecken verwendet werden, auch aus Menschen-
haaren, auch fertiggestellt ................................... . 20 15
D - gewebte sogenannte Filztuche, gerauht oder ungerauht, auch getränkt
oder bestrichen, wie sie üblicherweise auf Papiermaschinen oder zu
anderen technischen Zwecken verwendet werden,
schlauchförmig oder sonst endlos, mit einfacher oder mehrfacher
Kette oder mit einfachem oder mehrfachem Schuß (oder mit ein-
facher oder mehrfacher Kette und mit einfachem oder mehrfachem
Schuß), oder
flach mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuß (oder mit mehr-
facher Kette und mehrfachem Schuß), auch fertiggestellt ....... . 20 13
E - Gewebe mit Metalleinlagen, wie sie üblicherweise zu technischen
Zwecken verwendet werden .................................. . 20 14
F - Gewebe aus Metallgarnen der Tarifnr. 52.01, wie sie üblicherweise
bei der Papierherstellung oder zu anderen technischen Zwecken ver-
wendet werden ............................................. . 20 15
G - Dichtungsschnüre, Geflechte, Seile und ähnliche Waren, aus Spinn-
stoffen, für Stopfbüchsenpackungen, auch getränkt, bestrichen oder
mit Metalleinlagen ......................................... . 20 15
- H - Gegenstände des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen
Waren der Tarifnrn. 59.14 bis 59.16), z.B. Polierscheiben, Dichtun-
gen, Unterlegscheiben, Teile von Maschinen oder Apparaten ...... . 20 15
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1549
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenhezeichnung tarif- zeit-
rriäßig weilig
.Kapitel 60
Gewirke
Vorschriften
1. Zu Kapitel 60 gehören nicht:
a) Häkelspitzen der Tarifnr. 58.09;
b) Gewirke des Kapitels 59;
c) Korsette, Hüftgürtel, Mieder, Büstenhalter, Hosenträger, Strumpfhalter,
Strumpfbänder, Sockenhalter und ähnliche Waren (Tarifnr. 61.09);
<l) Altwaren der Tarifnr. 63.01;
e) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruch-
bii,ndcr, medizinisch-chirurgische Gürtel (Tarifnr. 90.19).
2. Zu den Tarifnrn. 60.02 bis 60.05 (und nicht zu den Kapiteln 61 und 62) gehören
nicht nur abgepaßte Wirkwaren (fertige ode.r unfertige, vollständige oder un-
vollständige), sondern auch Waren, die aus gewirkter Meterware durch Nähen oder
anders fertiggestellt sind _( auch Teile solcher Waren). Das gleiche gilt für Waren
der Tarifnr. 60.06.
3. Als gummielastische Wirkwaren im Sinne der Tarifnr. 60.06 gelten nicht Wirk-
waren, die nur mit einem gummielastischen Band oder einem Rand aus gummi-
elastischen Fäden versehen sind.
4. Zu Kapitel 60 gehören auch Gewirke aus Metallfäden, wie sie zur Bekleidung,
Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendet werden.
5. In Kapitel 60 gelten:
a) als gummielastisch Gewirke, die aus Spinnstoffgarnen und Kautschukfäden
bestehen;
b) als kautschutiert Gewirke, die mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen
oder unter Verwendung von mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Spinn-
stoffgarnen hergestellt sind.
60.01 Gewirke als Meterwar,e, weder gummielastisch noch kautschutiert ..... . 18 13
60.02 Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert .... 24 15
60.03 Strümpfe, Unterziehstrümpfe, Socken, Söckchen, Strumpfschoner und
ähnliche Wirkwaren, weder. gummielastisch noch kautschutiert:
A - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten
Garnen:
1 - Strümpfe und Unterziehstrümpfe ......................... . 30 17
ganz aus Seide .................................................... . 13
2 - andere Waren ........... '· .............................. . 24 17
ganz aus Seide .................................................... . 13
B - aus synthetischen Spinnstoffen 35 17
C - aus künstlichen Spinnstoffen:
1 - aus Kunstseide .......................................... . 24 13
2 - aus Zellwolle .. ·......................................... . 22 13
D - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ............................. . 22 13
E - aus Baumwolle ............................................ . 22 13
F - aus anderen Spinnstoffen .................................... . 22 13
Anmerkung
Bei Strümpfen, die aus zwei oder mehr Spinnstoffen bestehen (Vorschrift 2 zu Ab-
schnitt XI) kommen für die Ermittlung des gewichtsmäßig vorherrschenden Spinn-
stoffs nur die Spinnstoffe in Betracht, aus denen die Beinlänge besteht. Beinlänge ist
der Strumpfteil zwischen dem Fußteil und dem oberen Rand (Nachrand und Doppel-
rand).
1550 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
.Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
60.04 Unterkleidung aus Gewirken, weder gummi~lastisch noch kautschutiert:
A - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten
Garnen ................................................... . 22 15
B - aus synthetischen Spinnstoffen ............................... . 22 15
C - aus künstlichen Spinnstoffen:
1 - aus Kunstseide ......................................... . 22 15
2 - aus Zellwolle ........................................... . 22 15
D - aus Wolle oder feinen Tierhaaren ............................. . 22 15
für Frauen ........•............................................... , , , , , 13
E - aus Baumwolle ............................................ . 22 15
ganz aus Baumwolle, für Männer oder Frauen ............................ . 13
F - aus anderen Spinnstoffen ............................ , ....... . 22 15
60.05 Oberkleidung, Bekleidungszubehör und andere Wirkwaren, weder gummi-
elastisch noch kautschutiert:
A - Oberkleidung und Bekleidungszubehör: ·
1 - aus Seide oder aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten
Garnen ................................................ . 22 15
2 - aus synthetischen Spinnstoffen ....... , .................... . 22 15
3 - aus künstlichen Spinnstoffen:
a - aus Kunstseide ....................................... . 22 15
b - aus Zellwolle .............. , ....................... , .. 22 15
4 - aus Wolle oder feinen Tierhaaren . . . . . . . . ................. . 22 13
5 - aus Baumwolle, Flachs oder Ramie .... , ............... , .... . 22 13
6 - aus anderen Spinnstoffen ................................. . 22 15
B - andere Wirkwaren ......... , ...... ·... ,,., .. ,, .............. . 22 15
60.06 Gummielastische Gewirke und kautschutierte Gewirke, als Meterware,
sowie Waren daraus ( einschließlich Knieschützer und Gummistrümpfe):
A - Meterware ....................... , .... , , .................. . 22 13
B - andere Waren ............................................. . 22 15
in der Längs- und Querrichtung gummielastisch (sogenannte Zweizugware) ... . 6
Nr. 53 -Tag der Ausgabe·: Bonn, den 1. Oktober 1957 1551
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 61
Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Spinnstoffen
Vorschriften
l. Zu Kapitel 61 gehören nur fertiggestellte Waren aus Spinnstoffen ( einschließlich
Waren aus Filzen oder aus Vlies:folien). Wirkwaren gehören zu diesem Kapitel nur,
wenn sie Waren der Tarifnr. 61.09 sind.
2. Zu Kapitel 61 gehören nicht:
a) Altwaren der Tarifnr. 63.01;
b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruch-
bänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Tarifnr. 90.19).
3. Für die Tarifierung von Waren der Tarifnrn. 61.01 bis 61.04 gilt folgendes:
a) Bekleidung, die nicht als Männer- oder Knabenkleidung oder als Frauen- oder
Mädchenkleidung erkennbar ist, wird als Bekleidung für Fraue~ oder Mädchen
behandelt (Tarifnr. 61.02 oder 61.04).
b) Die Begriffe »Oberkleidung für Kleinkinder« (Tarifnr. 61.02) und » Unter-
kleidung für Kleinkinder« (Tarifnr. 61.04) umfassen die Bekleidung für Klein-
kinder ohne Unterschied des Geschlechts; Bekleidung, die erkennbar für Mäd-
chen oder für Knaben bestimmt ist, fällt nicht unter diesen Begriff. Er bezieht
sich auch auf Windeln und Säuglingswäsche.
4. Halstücher und ähnliche Waren der Tarifnr. 61.06 von quadratischer oder an-
nähernd quadratischer Form, bei denen keine Seite mehr als 60 cm mißt, werden
wie Ziertaschentücher der Tarifnr. 61.05 behandelt. Taschentücher und Zier-
taschentücher, bei denen eine Seite mehr als 60 cm mißt, gehören zu Tarifnr. 61.06.
5. Die Tarifnummern des Kapitels 61 umfassen auch unvollständige oder unfertige
Waren, sowie zum Herstellen von Waren der Tarifnr. 61.09 abgepaßt gearbeitete
oder zugeschnittene Teile aus Gewirken, ferner aus anderen Spinnstoffwaren zu-
geschnittene Teile zum Herstellen von Waren dieses Kapitels.
61.01 Oberkleidung für Männer und Knaben 24 15
61.02 Oberkleidung für Frauen, Mädchen und Kleinkinder ................ . 24 15
Blusen ganz oder teilweise aus Stickereien, oder mit Auszieharbeit, Applikationen
oder ähnlichen Verzierungen versehen ..................................... . 11
61.03 Unterkleidung (Leibwäsche) für Männer und Knaben, auch Kragen, Vor-
hcmden und Manschetten ....................................... . 24 15
61.04 Unterkleidung (Leibwäsche) für Frauen, Mädchen und Kleinkinder 24 15
61.05 Taschentücher und Ziertaschentücher:
A - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien, oder mit Aus-
zieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen versehen 35 11
B - andere:
1 - aus Seide .............................................. . 24 18
mit einem Werte:
von mehr als 11,50 bis 14,50 DM für 1 qm ......................... . 14
von mehr als 14,50 DM für 1 qm ...................... , ........ , .. , 12
2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ............. . 24 18
3 - aus anderen Spinnstoffen ................................. . 24 15
61.06 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher,
Schleier und ähnliche Waren:
A - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien, oder mit Aus-
zieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen versehen 35 14
1552 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
ZoJlsatz
Tarif- 0/o des Werles
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(61.06) B - andere:
1 - aus Seide 24 18
mit einem Werte:
von mehr als 11,50 bis 14,50 DM für 1 qm .. , ...................... . 14
von mehr als 14,50 DM für 1 qm ................................. . 12
2 - aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen ............. . 24 18
3 - aus anderen Spinnstoffen ................................. . 24 15
61.07 l{rawatten ................................................... . 24 15
61.08 Kragen, Hemdeinsätze, Bluseneinsätze, Jabots, Manschetten und ähnliche
Putzwaren für Ober- und Unterkleidung für Frauen und Mädchen:
A - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien, oder mit Aus-
zieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen versehen ... . 35 11
B - andere ................................................... . 24 15
61.09 Korsette, Hüftgürtel, Mieder, Büstenhalter, Hosenträger, Strumpfhalter,
Strumpfbänder, Sockenhalter und ähnliche Waren, aus Spinnstoffen, auch
gewirkt, auch gummielastisch ................................... . 24 15
61.10 Handschuhe, Strümpfe, Socken und Söckchen, nicht gewirkt ......... . 24 15
61.11 Anderes fertiggestelltes Bekleidungszubehör, z.B. Schweißblätter, Schul-
-~erpolster und andere Polster für Schneiderarbeiten, Gürtel, Muffe, Schutz-
armei ................................• ................. ·.. • .. • • • 24 15
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1553
Zollsatz
Tarif- 9 /o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
n,ii füg weilig
Kapitel 62
Andere fertiggestellte Waren aus Spinnstoffen
Vorschriften
1. Zu Kapitel 62 gehören nur 'fertiggestellte Waren aus Spinnstoffen, ausgenommen
Waren aus Filzen, Vliesfolien oder Gewirken.
2. Zu Kapitel 62 gehören nicht:
a) Waren, die in den Kapiteln 58, 59 und 61 enthalten sind;
b) Altwaren der Tarifnr. 63.01.
62.01 Decken ............... _...................................... . 18 14
62.02 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und andere Haus-
haltswäsche; Vorhänge, Gardinen und andere Gegenstände zur Innen-
ausstattung:
A - ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien, oder mit Aus-
zieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen versehen ... . 35 15
B- andere ................................................... . 24 15
62.03 _Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken:
A - aus Baumwolle ............................................ . 20 15
B-aus Jute .................................................. . 30 19
C - aus anderen Spinnstoffen oder Papiergarnen .................... . 30 19
62.04 Planen, Segel, Markisen, Zelte und Zeltlagerausrüstungen ............ . 24 15
62.05 Andere fertiggestellte Waren aus Spinnstoffen, einschließlich Schnitt-
muster zum Herstellen von Bekleidung:
A - Schnittmuster zum Herstellen von Bekleidung .... ; .............. . 20 13
B - andere fertiggestellte Waren:
1 - ganz •oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien, oder mit
Auszieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen ver-
sehen ................................................. . 35 18
2- andere ................................................ . 24 15
Gürteleinlagebänder 10
1554 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- o;0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mä13ig weilig
Kapitel 63
Altwaren; Lumpen
63.01 Bekleidung und Bekleidungszubehör, Decken, Haushaltswäsche und
Waren zur Innenausstattung (ausgenommen Waren der Tarifnrn. 58.01,
58.02 und 58.03), aus Spinnstoffen, Schuhe und Kopfbedeckungen, aus
Stoffen aller Art, alle diese augenscheinlich gebraucht, in Massen-
ladungen, lose oder in Ballen, Säcken oder ähnlichen Verpackungen 24 15
Anmerkung
Altwaren aus Spinnstoffen
a) zum Herstellen von Putz-, Schleif- und Polierscheiben, Putz- und Polierlappen,
Anfaß-, Schutz- und Dichtungslappen, Schutzschürzen, Schutzhandsäcken oder
Schutzhandschuhen,
b) zum Wiedergewinnen der Spinnstoffe,
c) zum Herstellen von Papiermasse
unter Zollsicherung ......................................................... . frei
63.02 Lumpen; Abfälle von Bindfäden, Seilen oder Tauen, unbrauchbar ge-
wordene Bindfäden, Seile oder Taue sowie unbrauchbar gewordene Waren
daraus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1555
Abschnitt XII
Schuhe; Kopfbedeckungen; Regen-und
Sonnenschirme; künstliche Blumen und
Waren aus Menschenhaaren; Fächer
6
1556 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mä.ßig weilig
Kapitel 64
Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon
Vorschriften
1. Zu Kapitel (54 gehören nicht:
a) Fußbekleidung aus Gewirken (Tarifnr. 60.03) oder aus anderen Spinnstoffwaren,
ausgenommen Filze oder Vliesfolien (Tarifnr. 62.05), ohne angebrachte Sohlen;
b) gebrauchte Schuhe der Tarifnr. 63.01;
c) Waren aus Asbest (Tarifnr. 68.13);
d) orthopädische Schuhe, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vor-
richtungen, Teile davon (Tarifnr. 90.19);
e) Schuhe, die den Charakter von Spielzeug haben, und Schuhe mit fest an-
gebrachten Schlittschuhen oder Rollschuhen (Kapitel 97).
2. »Teile« im Sinne der Tarifnrn. 64.05 und 64.06 sind nicht Stifte, Sahlenschützer,
Oscn, Haken, Schnallen, Tressen, Pompons, Schnürsenh.l und andere Zier- oder
Posamcntierwaren (nach ihrer sonstigen Beschaffenheit zu tarifieren) und Schuh-
knöpfe (Tarifnr. 98.01)
3. Als Kautschuk oder Kunststoff im Sinne der Tarifnr. 64.01 gelten auch Gewebe
oder andere Lagen aus Spinnstoffen, mit einer Außenschicht aus Kautschuk oder
Kunststoff.
64.0l Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff:
A - mit Oberteil aus Kautschuk .................................. . 25 19
B - andere 18 14
64.02 Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder; Schuhe mit Laufsohlen
aus Kautschuk oder Kunststoff (ausgenommen Schuhe der Tarifnr.. 64.01):
A - mit Oberteil aus Leder oder Kunstleder:
1 - grobe Schnür- und Schaftstiefel, aus Rindleder, nicht gefüttert,
auch gewachst oder gefärbt ............................... . 15 12
2 - andere ............................... : ................ . 22 17
mit einem Werte von 35 DM oder mehr für ein Paar .... , .............. . 11
B - mit Oberteil aus Pelz 22 13
C - mit anderem Oberteil 17 13
64.03 Schuhe aus Holz, Schuhe mit Laufsohlen aus Holz oder Kork:
A - Schuhe aus Holz, Schuhe mit Laufsohlen aus Holz ............... . 20 15
B - andere .................................................... . 18 14
64.04 Schuhe mit Laufsohlen aus anderen Stoffen (z.B. Schnüre, Pappe, Gewebe,
Filz, Geflecht) ................................................ . 18 14
64.05 Schuhteile ( einschließlich Einlegesohlen und Fersenstücke) aus Stoffen
aller Art, ausgenommen Metall:
A - Sohlen (Lauf-, Brand- und Zwischensohlen) und Sohlenteile, Absätze
und Absatzteile sowie Verstärkungen für Vorderkappen, für Hinter-
kappen und dergleichen:
1 - aus Kautschuk .......................................... . 20 15
2 - andere 10 8
B - Schuhoberteile, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen
fest verbunden sind ......................................... . 20 15
C - andere ............... ,, ................................... . 10 8
64.0ö Gamaschen, Schienbeinschützer und ähnliche Waren sowie Teile davon 15 12
Nr. 53 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1557
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 65
Kopfbedeckungen und Teile davon
Vorschriften
1. Zu Kapitel 65 gehören nicht:
a) gebrauchte Kopfbedeckungen der Tarifnr. 63.01;
b) Haarnetze aus Menschenhaaren (Tarifnr. 67.04);
c) Kopfbedeckungen aus Asbest (Tarifnr. 68.13);
d) Puppenhüte und andere Hüte, die den Charakter von Spielzeug haben, und
Karnevalsartikel (Kapitel 97).
2. Zu Tarifnr. G5.02 gehören auch Hutstumpen und Hutrohlinge, die aus Streifen
(geflochtenen, gewebten oder anderen Streifen) spiralförmig zusammengenäht sind.
Andere durch Nähen hergestellte Hutstumpen und Hutrohlinge gehören nicht zu
Tarifnr. 65.02.
65.01 Hutstumpen aus Filz, nicht geformt; Hutplatten, Bandeaux ( auch auf-
geschnitten), aus Filz, zum Herstellen von Hüten:
A - aus I-Iaarfilz ............................................... . 18 12
B - andere 10 6
65.02 Hutstumpen oder Hutrohlinge, geflochten oder durch Verbindung gefloch-
tener, gewebter oder anderer Streifen hergestellt, aus Stoffen aller Art,
nicht geformt ................................................. . 10 8
65.03 Hüte und andere Kopfbedeckungen, aus Filz, aus Hutstumpen oder Hut-
platten der Tarifnr. 65.01 hergestellt, ausgestattet oder nicht ausgestattet:
A - nicht ausgestattet ........ ; ................................. . 25 15
mit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück ..................... . 8
B - ausgestattet:
1 - für Männer ............................................ . 25 15
2 - für Frauen und Kinder .................................. . 25 17
mit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück ............... . 8
65.04 Hüt,e und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung
geflochtener, gewebter oder anderer Streifen hergestellt, aus Stoffen aller
Art, ausgestattet oder nicht ausgestattet:
A - nicht ausgestattet .......................................... . 25 15
Hüte und andere Kopfbedeckungen, mit einem Werte von 150 DM oder mehr
für ein Stück; nicht ausgestattete Hutstumpen, die wie Hüte zu behandeln
sind ............................................................. . 8
B - ausgestattet ............................................... . 25
für Männer .......................................................... . 15
für Frauen und Kinder ............................................... . 17
mit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück ................. . 8
65.05 Hüte und andere Kopfbedeckungen (einschließlich Haarnetze), gewirkt
oder aus Stücken (ausgenommen Streifen) von Geweben, Gewirken,
Spitzen, Filz oder anderen Spinnstoffwaren hergestellt, ausgestattet oder
nicht ausgestattet:
A - Fez, Chechias und ähnliche orientalische Kopfbedeckungen ....... . 25 15
B - Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm ............. . 25 15
C - Helme aus Kork, Hollunder- oder Aloemark oder ähnlichen Stoffen,
mit Geweben überzogen (sogenannte Tropenhelme) ............... . 25 15
6*
1558 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/ 0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
( G5.05)
D - andere Kopfbedeckungen aus Geweben, ohne Gestell, waschbar; Haar-
netze aus Tüll, Gewirken, Netzstoffen oder dergleichen, ausgenommen
Haarnetze aus Menschenhaaren ............................... . 25 15
E - andere 25 17
mit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück ................... . 8
65.06 Andere Hüte und Kopfbedeckungen, ausgestattet oder nicht ausgestattet 25 15
Hüte und andere Kopfbedeckungen, ausgenommen solche a,11.~ Kautschuk oder aus
Metall, mit einem Werte von 150 DM oder mehr für ein Stück ............... . 8
65.07 Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle ( einschließ-
lich Federgestelle für Klapphüte), Schirme und Kinnbänder, für Kopf-
bedeckungen:
A - Bänder zur Innenausrüstung ................................. . 20 12
aus Leder ........................................................... . 10
B - andere 15
Innenfutter und Innenfutterböden ...................................... . 12
andere ............................................................... . 8
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1559
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 6~
Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen
und Teile davon ·
Vorschriften
1. Zu Kapitel 66 gehören nicht:
a) Maßstöcke und dergleichen (Tarifnr. 90.16);
b) Stockflinten, Stockdegen, Spazierstöcke mit Bleifüllung und dergleichen
(Kapitel 93) ;
c) Waren des Kapitels 97, insbesondere Regen- und Sonnenschirme, die offen-
sichtlich Kinderspielzeug sind, Golfschläger, Hockeyschläger und Skistöcke.
2. Teile, Ausstattungen und Zubehör, aus Spinnstoffen, Schirmhüllen, Schirmbezüge,
Quasten, Troddeln und dergleichen, aus Stoffen aller Art, für die in den
Tarifnrn. 66.01 und 66.02 erfaßten Waren gehören nicht zu Tarifnr. 66.03. Der-
artige Waren werden für sich tarifiert. Dies gilt auch dann, wenn sie mit den
Gegenständen, für die sie bestimmt sind, zur Abfertigung gestellt werden, sofern
sie mit diesen Gegenständen nicht verbunden sind.
66.01 Regenschirme und Sonnenschirme, einschließlich Stockschirme, Schirm-
zelte und dergleichen ........................................... . 24 15
66.02 Gehstöcke ( einschließlich Bergstöcke und Sitzstöcke), Peitschen, Reit-
peitschen und dergleichen ....................................... . 20 12
66.03 Teile, Ausstattungen und Zubehör für Waren der Tarifnrn. 66.01 und
66.02:
A - Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griff-
stock; Gestellschienen und andere Teile von Schirmgestellen ....... . 15 10
B - andere 20 13
Peitschenstiele aus Holz, Bambus, Stuhlrohr, Binsen oder dergleichen oder aus
unedlen Metallen, auch vergoldet oder versilbert ....................... . 8
1560 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/ 0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 67
Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen;
künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren; Fächer
Vorschriften
1. Zu Kapitel G7 gehören nicht:
a) Filtertücher aus Menschenhaaren (Tarifnr. 59.17);
b) Blumenmotive aus Spitzen, Stickereien oder anderen Spinnstoffwaren (Ab-
schnitt XI);
c) Schuhe (Kapitel ö4);
d) Kopfbedeckungen (Kapitel 65);
e) Staubwedel (Ta1·i/'nr. 9G.04), Puderquasten aus Daunen (Tarifnr_. 96.05) und
Siebe aus Menschenhaaren (Tarifnr. 96.06);
f) Waren, die den Charakter von Spielzeug oder Sportgeräten haben, Karnevals-
artikel, Christ~aumschmuck und Weihnachtsartikel (insbesondere künstliche
Christbäume) (Kapitel 97).
~- Zu Tarifnr. 67.01 gehören nicht:
a) Waren, bei denen die Federn oder Daunen nur als Füllung oder Polsterung
dienen, insbesondere Dettausstattungen der Tarifnr. 94.04·
b) Bekleidung und Dekleidungszubehör, bei 'denen die Federn oder Daunen nur ein-
fache Besätze oder Auspolsterungen sind;
c) Blumen, Blätter, Teile davon und daraus hergestellte Waren der Tarifnr. 67.02;
d) Fächer der Tarifnr. 67.05. ·
3. Zu Tarifnr. 67.02 gehören nicht:
a) Waren aus Glas (Kapitel 70);
b) künstliche Blumen, Blätter oder Früchte, aus keramischen Stoffen, Stein, Metall,
Holz usw., die durch Gießen, Schmieden, Behauen, Stanzen oder in anderer
Weise in einem Stück hergestellt sind oder die aus mehreren Teilen bestehen,
die anders als durch Binden, Kleben oder dergleichen miteinander ver-
bun1len sind.
67.01 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn,
Teile von Federn, Daunen und Waren daraus ( ausgenommen Waren der
Tarifnr. 05.07 und bearbeitete Federspulen und -kiele):
A - Bettfedern und Daunen, gebleicht, nicht gefärbt .................. 10 6
B - andere .................................................... 30 19
zugerichtete Gänsebii.lge ohne Deckfedern (sogenannte Gänsefelle) ........... 4
67.02 Künstliche Blumen, Blätter und Früchte sowie Teile davon; Waren aus
künstlichen Blumen, Blättern oder Früchten ........................ 25 19
67.03 Menschenhaare, gleichgerichtet oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle
und andere Tierhaare, für Haararbeiten zugerichtet .................. 5 4
67.04 Perücken, anderer Haarersatz, Locken und dergleichen, aus Menschen-
haaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; andere Waren aus Menschenhaaren
( einschließlich Haarnetze aus Menschenh,aaren) ...................... 15 8
67.05 Klappfächer und starre Fächer, Fäche1rgestelle und Fächergriffe, Teile
von Fächergestellen und Fächergriffen, aus Stoffen aller Art ........... 20 15
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1951 1561
Abschnitt XIIl
Waren aus Steinen, Gips, Zement,
Asbest, Glimmer oder iihnlichen· Stoffen;
keramische Waren; Glas und Glaswaren
1562 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Z~llsatz
Tarif- 0/o des \V ertes
nummer
vV a r e n b e z e i Ch nun g tarif- 1 zeit-
mäßig wellig
Kapitel 68
Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer
oder ähnlichen Stoffen
Vorschriften
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht:
a) Waren des Kapitels 25;
b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Tarifnr. 48.07
(z.B. mit Glimrncrstaub oder Graphit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt
getränkte Papiere und Pappen);
c) bestrichene oder getränkte Gewebe des Kapitels 59 (z.B. mit Glimmerstaub
überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe);
d) Waren des Kapitels 71;
c) ·w crkzeugc und W crkzeugteile des Kapitels 82;
f) Lithographiesteine (Tal'ifnr. 84.34);
g) Isolatoren und Isolierteile zu elektrotechnischen Zwecken der Tarifnrn. 85.25
und 85:26;
b) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen
(Tarifnr. 90.17);
i) vVaren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Uhren
~nd für andere Uhrmacherwaren;
k) Waren der Tarifnr. 95.07;
1) Spielzeug, Spiele und Sportgeräte (Kapitel 97);
m) Knöpfe (Tari fnr. 98.01); Schiefergriffel (Tarifnr. 98.05); Schiefertafeln und
scl1icfcrübcrzogene Taf cln, zum Schreiben und Zeichnen (Tarifnr. 98.06);
n) K unstgcgcnstiinde, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Kapitel 99).
2. Der Begriff » bearbeitete \Verksteine« in Tarifnr. 68.02 bezieht sich nicht nur auf
Steine der in den Tarifnrn. 25.15 und 25.16 erfaßten Arten, sondern auch auf alle
anderen natürlichen Steine (z.B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die
in gleicher Weise bearbeitet sind; er bezieht sich dagegen nicht auf Schiefer.
68.01 Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausge-
nommen Schiefer) ............................................. . 8 5
68.02 Bearbeitete Werksteine und Waren daraus ( einschließlich Würfel und
Steinchen für Mosaike), ausgenommen Waren der Tarifnr. 68.01 und des
Kapitels 69:
A.:. mit einer oder mehreren geebneten Flächen, nicht weiter bearbeitet 10 5
Futtersteine für Trommelmühlen (sogenannte Silexfuttersteine) ............. . frei
B - andere 20 10
68.03 Bearbeiteter Schiefer und Waren aus Natur- oder Preßschiefer:
A - Blöcke, Platten, Dachschiefer und Tafelschiefer ................ ·.. frei
B - andere 10 8
68.04 Mühlsteine, Schleifsteine, Walzen, Scheiben und dergleichen, zum Mahlen,
Zerfasern, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus
Natursteinen, auch agglomeriert, aus agglomerierten natürlichen oder
künstlichen Schleifstoffen oder kera_misch hergestellt ( einschließlich Seg-
mente und andere Teile dieser Waren, aus den gleichen Stoffen), auch mit
Teilen (z.B. Achsen, Kernen, Stiften, Hülsen) aus anderen Stoffen, jedoch
nicht mit Gestellen ............................................. . 5 4
aus Natursteinen, nicht agglomeriert .......................•...•.•......•..... 2,5
68.05 Poliersteine, Wetzsteine und dergleichen, zum Handgebrauch, aus Natur-
steinen, aus agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt .... 5 4
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1563
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 i'eit-
mäßig weilig
68.06 Natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver- oder Körnerform, auf
Gewebe, Papier, Pappe ode:r andere Stoffe aufgebracht, auch zugeschnitten,
genäht oder anders zusammengefügt .............................. . 10 6
68.07 Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter
Vermiculit, geblähter Ton, Schaumsehlacke und ähnliche geblähte mine-
ralische Erzeugnisse; Gemische und Waren aus mineralischen Stoffen zu
Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Gemische und
Waren der Tarifnrn. 68.12 und 68.13 und des Kapitels 69:
A - Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen . . . . . . . . frei
B - andere ................................................... . 5 2,5
68.08 W arcn aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen ( z. B. Erdölpech, Kohlen-
tecrpech) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
68.09 Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern,
Holzfasern, Stroh, Holzspänen oder Holzabfällen, mit Zement, Gips oder
anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt ..................... . 12 4
68.10 Waren aus Gips oder aus Gemischen auf der Grundlage von Gips ..... . 12 6
Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnliche Waren, weder verziert noch aus-
geschmückt ............................................................ . 4
68.11 Waren aus Zement oder Beton, Betonwerksteine und dergleichen ( ein-
schließlich Waren aus Hüttenzement oder Terrazzo), Waren aus Kalk-
sandmischung, auch bewehrt:
A - Waren aus Zement oder Beton, Betonwerksteine und dergleichen, ein-
schließlich Waren aus Hüttenzement oder Terrazzo .............. . 12 5
B - andere ................................................... . 20 15
Kalksandsteine ........................................................ . . 5
68.12 Waren aus Asbestzement, Zellulosezement oder dergleichen:
A - Platten aller Art, Waren zu Bauzwecken, Rohre, Rohrformstücke,
Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke, weder glasiert noch
emailliert ................................................. . 35 12,5
D - andere ................................................... . 5 2,5
68.13 Bearbeiteter Asbest; Asbestwaren ( z. B. Pappe, Fäden, Gewebe, Beklei-
dung, Kopfbedeckungen, Schuhe), auch bewehrt, ausgenommen Waren der
Tarifnr. 68.14; Gemische auf der Grundlage von Asbest oder auf der
Grundlage von Asbest und Magnesiumkarbonat und Waren daraus:
A - Fäden, Schnüre, Seile, Geflechte und Dichtungsstreifen ........... . 35 21
Fäden:
mit Stahldrahtseele .................................................. . frei
andere .......................................... • • • • .. • • • • • • • • • • • · · · 10
n - andere ................................................... . 35 21
68.14 Reibungsbeläge (z.B. Segmente, Scheiben, Ringe, Streifen, Tafeln, Platten,
Rollen) für Bremsen, Kupplungen usw., auf der Grundlage von Asbest,
anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit
Spinnstoffen oder anderen Stoffen . ................................ . 35 21
68.15 Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich Glimmer auf
Papier oder Geweben (z.B. Mikanitplatten, Mikafolien) .............. . 10 8
papierartige einschichtige Blätter aus Glimmerschüppchen oder Glimmerpulver, ohne
Bindemittel hergestellt, ohne Verbindung mit anderen Stoffen, auch in Rollen .. frei
1564 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
68.16 Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen ( einschließlich
Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen:
A - feuerfeste Waren, nur chemisch gebunden, noch nicht keramisch ge-
brannt:
1 - magnesit-, dolomit- oder chromithaltig ...................... . frei
2 - andere ................................................ . 5 4
B - feuerfeste W arcn, schmelzflüssig gegossen ..................... . 5
mit einem Gehalt an Zirkonoxyd von mindestens 25 Gewichtshundertteilen un:d
einem Gesamtgehalt an hochschmelzenden Metalloxyden (z.B. Zirkon-, Alu-
minium-, Magncsiumoxyd) von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr ....... . frei
C - andere 20 15
Schlackenpflastersteine ................................................ . 4
Waren aus Schmelzbasalt .............................................. . frei
Nr. 53 -Tag derAusgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1565
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Vv aren bezeichn ung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 69
Keramische Waren
Vorschriften
1. Zu Kapitel 69 gehören nur Waren, die nach vorheriger Formgebung keramisch ge-
brannt sind. Die Tarifnrn. 69.04 bis 69.14 enthalten nur andere als wärmeisolierende
oder feuerfeste Waren.
2. Zu Kapitel 69 gehören nicht:
a) Waren des Kapitels 71, z.B. Phantasieschmuck;
b) Isolatoren und Isolierteile zu elektrotechnischen Zwecken: der Tarifnrn. 85.25
und 85.26;
c) künstliche Zähne aus keramischen Stoffen (Tarifnr. 90.19);
d) Waren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Uhren und
für andere Uhrmacherwaren;
e) Spielzeug, Spiele und Sportgeräte (Kapitel 97);
f) Knöpfe, Tabakpfeifen und andere Waren des Kapitels 98;
g) Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten (Kapitel 99).
I.' Wärmeisolierende und feuerfeste Waren
69.01 Wärmeisolierende Steine, Platten, Fliesen und andere wärmeisolierende
Waren, aus Kieselgur, Tripel oder dergleichen ..................... . 5 2,5
69.02 Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste Bauteile:
A - magnesit-, dolomit- oder chromithaltig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - metalloxydhaltig und gesintert mit einem Gehalt an Metalloxyden
von mehr als 90 Gewichtshundertteilen (z.B. Berylliumoxyd, Magne~
siumoxyd, Spinell, Thoriumoxyd, Zirkonoxyd, Oxyde der seltenen
Erden und chemisch gewonnenes Aluminiumoxyd) . . . . . . . . . . . . . . . frei
C- andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 4
69.03 Andere feuerfeste Waren ( z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Aus-
güsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe):
A - magnesit-, dolomit- oder chromithaltig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - metalloxydhaltig und gesintert mit einem Gehalt an Metalloxyden
von mehr als 90 Gewichtshundertteilen (z. B. Berylliumoxyd, Magne-
siumoxyd, Spinell, Thoriumoxyd, Zirkonoxyd, Oxyde der seltenen
Erden und chemisch gewonnenes Aluminiumoxyd) . . . . . . . . . . . . . . . . frei
C - graphithaltig oder Kohlenstoff in anderer Form enthaltend . . . . . . . . 20 15
D - andere 5 4
II. Andere keramische Waren
69.04 Mauerziegel ( einschließlich Hourdis, andere Deckenziegel und der-
gleichen):
A - Klinker .......................................... : ........ . 12 5
B - andere .................................................... . 6 3
69.05 Dachziegel, Bauzierate ( z. B. Gesimse, Friese) und andere Baukeramik
( z. B. Schornsteinaufsätze, Schornsteinrohre):
A - Dachziegel ................................................ . 6 3
B - andere:
1 - Drahtziegelgeflechte ..................................... . 20 12
2 - andere 12 5
1566 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
G9.06 Rohre, Rohrverbindungsstücke und andere Teile, für Kanalisation, Ent-
wässerung oder zu iihnlichcn Zwecken:
A - aus Steinzeug .............................................. . 12 5
B - andere 6 3
69.07 Fliesen, gebrannte Pflastersteine, Boden- und Wandplatten, unglasiert:
A - Fliesen, Boden- und Wandplatten, mit einer Dicke von 20 mm oder
weniger 12 6
D - andere 12 5
69.08 Fliesen, gebrannte Pflastersteine, Boden- und Wandplatten, glasiert:
A - Fliesen, Boden- und Wandplatten, mit einer Dicke von 15 mm oder
weniger • •. t. • • • 1 1 1 1 1 1 1 1 1 t 1 1 1 1 1 t 1 1 1 1 1 1 t t 1 1 1 i 1 1 t 1 1 1 1 1 t 1 1 1 1 1 1 t 15 7,5
B - andere 12
69.09 Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; Tröge, Wannen
und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; Krüge und ähnliche Be-
häl tnisSre zu Transport- oder Verpackungszwecken:
A - metalloxydhaltig und gesintert mit einem Gehalt an Metalloxyden
von mehr als 90 Gewichtshundertteilen (z.B. Berylliumoxyd, Magne-
siumoxyd, Spinell, Thoriumoxyd, Zirkonoxyd, Oxyde der seltenen
Erden und chemisch gewonnenes Aluminiumoxyd) . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere ................................................... •. 20 14
69.10 Ausgüsse, Waschbecken, Bidets, Klosettbecken, Badewannen und ähnliche
Installationsgegenstände, zu sanitären oder hygienischen Zwecken ..... . 20 9
69.11 Geschirr, Haushalts- und ·Toilettengegenstände, aus Porzellan ....... . 20 15
69.12 Geschirr, Haushalts- und Toilettengegenstände, aus anderen keramischen
Stoffen ................ , ...................................... . 20 15
aus Töpferton oder aus Steinzeug ...................................•.•...... 12
60.13 Figuren, Phantasiegegenstände, Einrichtungs-, Zier- und Schmuckgegen-
stände ....................................................... . 20 15
aus Töpferton oder aus Steinzeug ...........•................................ 12
G9.14 Andere Waren aus keramischen Stoffen ........................... . 20 12
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1567
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 70
Glas und Glaswaren
Vorschriften
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht:
a) Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen (Tarifnr. 32.08);
b) Waren des Kapitels 71, z.B. Phantasieschmuck;
c) Isolatoren und Isolierteile zu elektrotechnischen Zwecken der Tarifnrn. 85.25 und
85.26;
d) optisch bearbeitete optische Elemente; Injektionsspritzen, künstliche Menschen-
augen, Thermometer, Barometer, Dichternesser und andere Waren des
Kapitels 90;
e) Spielzeug, Spiele, Christbaumschmuck und andere Waren des Kapitels 97, aus-
genommen Augen ohne Mechanismus für Puppen und für andere Waren des
Kapitels 97;
f) Knöpfe, Parfümzerstäuber und dergleichen, Isolierflaschen und andere Waren
des Kapitels 98.
2. Als "gegossenes oder gewalztes Flachglas und „ Tafelglas" ( auch geschliffen oder
poliert), anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder gebogen oder
anders bearbeitet (z.B. mit abgeschrägten Rändern, graviert)« im Sinne der
Tarifnr. 70.07 gelten auch aus derartigem Glas hergestellte Waren, vorausgesetzt,
daß sie nicht mit anderen Stoffen als Glas verstärkt, gerahmt oder verbunden sind.
3. Im Sinne des Zolltarifs werden geschmolzenes Siliziumdioxyd und geschmolzener
Quarz als „GJas« behandelt.
70.01 Scherben von Glaswaren und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glas
in Brocken ( ausgenommen optisches Glas):
A - Scherben von Glaswaren und andere Abfälle und Scherben von Glas frei
B - Glas in Brocken (ausgenommen optisches Glas) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Vitrit in Brocken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
70.02 Oberfangglas in Brocken, Stangen, Stäben oder Röhren .............. . 5 4
70.03 Glas in Stangen, Stäben, Röhren oder massiven Kugeln, nicht bearbeitet
(ausgenommen optisches Glas) ................................... . 10 8
70.04 Gegossenes oder gewalztes Flachglas (auch bei der Herstellung bereits
überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleicl)en verstärkt), nicht be-
arbeitet, in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben:
A - Spiegelrohglas ............................................. . 20 10
B - anderes ................................................... . 25 10
70.05 Gezogenes oder geblasenes Flachglas, sogenanntes „Tafelglas" ( auch bei
der Herstell1;1ng bereits überfangen), nicht bearbeitet, in quadratischen
oder rechteckigen Platten oder Scheiben:
A - gefärbt, überfangen oder undurchsichtig gemacht ............... . 25 11
B - anderes ................................................... . 25 11
70.06 Gegossenes oder gewalztes Flachglas und „Tafelglas" (auch bei der Her-
stellung ber,eits überfangen oder mit Drahteinlagen oder de,rgleichen ver-
stärkt), auf einer oder beiden Seiten geschliffen oder poliert, in quadra-
tischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben:
A - mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt ................... . 25 11
B - anderes ................................................... . 25 11
1568 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil 1
Zollsatz
Tarif- _0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
m:i.ßig weilig
70.07 Gegossenes oder gewalztes Flachglas und „Tafelglas" (auch geschliffen
oder poliert), anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder
gebogen oder anders bearbeitet ( z. B. mit abgeschrägten R~ndern, gra-
viert); Isolierflachglas aus mehreren Schichten; Kunstverglasungen .... 25 11
70.08 Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicher-
heitsglas (Verbundglas), auch fassoniert ........................... . 25 17
70.09 Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel ........... . 25 17
70.10 Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Industriekonservengläser,
Töpfe, Tablettengläser und ähnliche Behältnissie zu Transport- oder Ver-
paclmngszwecken, aus Glas; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse,
aus Glas ..................................................... . 25 19
sogenannte Fiaschi ...................................... , ................. . frei
Anmerkung
Sogenannte Fiaschi sind dickbauchige Flaschen aus Glas mit langem Hals und nach
unten gewölbtem Boden. Sie sind mit Bast, Schilf oder ähnlichen Flechtstoffen oder
Geflechten daraus umhüllt. Die Flechtstoffe oder Geflechte bilden einen Bodenring,
auf dem die Flasche steht. Das Fassungsvermögen der Flasche beträgt nicht
mehr als 2,5 1.
70.11 Offene unfertige Glaskolben und offene bearbeitete Glasröhren, ohne Aus-
rüstung, für elektrische Lampen, elektrische Röhren und dergleichen ... 25 14
70.12 Glaskolben für Isolierbehälter, auch unfertig ....................... . 25 15
70.13 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im
Büro, zum Ausschmücken von Wohnungen und zu ähnlichen Zwecken,
ausgenommen Waren der Tarifnr. 70.19 ........................... . 25 19
70.14 Glaswaren für Beleuchtung, für Signalvorrichtungen oder zu optischen
Zwecken, nicht aus optischem Glas, nicht optisch bearbeitet ........... . 25 19
70.15 Gläser für Uhren, für einfache Brillen und ähnliche Gläser, gewölbt, ge~
bogen und dergleichen, einschHeßlich Hohlkugeln und Hohlkugelsegmente 25 19
70.16 Betongläser, Glasbausteine, Glasfliesen, Glasdachziegel und andere Waren
für Bauten und zu ähnlichen Zwecken, aus gegossenem oder geformtem
Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt; sogenanntes
vielzelliges Glas oder Schaumglas in Form von Blöcken, Tafeln, Platten
und Isolierschalen ............................................. . 20 10
70.17 Glaswaren für Laboratorien und hygienische oder medizinisch~ 'Bedarfs-
artikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen; Glasampullen:
A - aus geschmolzenem Siliziurndioxyd oder Quarz ................. . 25 15
B - andere .................................................... . 25 19
70.18 Optisches Glas und optische Elemente aus optischem Glas, nicht optisch
bearbeitet; Rohlinge für medizinische Brillengläser:
A - optisches Glas und optische Elemente aus optischem Glas, nicht
optisch bearbeitet ........................................... . 10 8
B - Rohlinge für medizinische Brillengläser ....................... . 10 8
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1569
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäfüg weilig
Glasperlen, Nachahmungen von echten Perlen, Edelsteinen oder Schmuck-
steinen und ähnliche Glaskurzwaren; Würfel, Steinchen, Plättchen,
Bruch und Splitter, aus Glas (auch auf Unterlagen), für Mosaike und zu
ähnlichen Zierzwecken; Glasaugen ( einschließlich Augen für Spielzeug),
ausgenommen Prothesen; Erzeugnisse aus Glaskurzwaren; Phantasie-
waren aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas ................. . 20 15
Glasperlen oder dergleichen, geschliffen und mechanisch poliert; geschliffene Glas-
steine zu Schmuckzwecken (Nachahmungen von Edelsteinen und dergleichen) ... frei
70.20 Glasfasern und Waren daraus:
A - verspinnbare Glasfase,rn (Glasseide, Stapelfasern) und Waren dar:lus 30 21
B - nichtverspinnbare Glasfasern (Glaswolle, Glaswatte) und Waren
daraus .................................................... . 20 10
70.21 Andere Glas,waren ............................................. . 25 15
..,
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1571
Abschnitt XIV
Echte Perlen, Edel~teine, Schmucksteine
und dergleichen, Edelmetalle, Edelm·etallplattierungen,
Waren daraus; Phantasieschmuck; Münzen
1572 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 71
Echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine ·und dergleichen, Edelmetalle,
Edclmetallplattierungen, Waren daraus; Phantasieschmuck
Vorschriften
l. Vorbehaltlich der Vorschrift 1 a zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen
gehören zu Kapitel 71 alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen:
a) aus echten Perlen oder aus Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen
oder rekonstituierten Steinen; oder
b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.
2. a) Zu den Tarifnrn. 71.12, 71.13 und 71.14 gehören nicht solche Waren, die Edel-
metalle oder Edelmetallplattierungen nur als unwesentliche Verzierungen oder
Zutaten (z.B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese
Waren findet die vorstehende Vorschrift 1 b keine Anwendung;
b) zu Tarifnr. 71.15 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetall-
plattierungen nicht oder nur als unwesentliche Verzierungen oder Zutaten ent-
halten.
3. Zu Kapitel 71 gehören nicht:
a) Edelmetallamalgame und Edelmetalle in kolloidem Zustand (Tarifnr. 28.49);
b) sterile chirurgische Nähmittel, Zahnfüllstoffe und andere Waren des
Kapitels 30;
c) Waren des Kapitels 32 (z.B. flüssige Glanzmittel);
d) Waren der Tarifnrn. 42.02 und 42.03;
e) Waren der Tarifnrn. 43.03 und 43.04;
f) Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
g) Waren der Kapitel 64 (Schuhe) und 65 (Kopfbedeckungen);
h) Schirme, Gehstöcke und andere Waren des Kapitels 66;
i) Klappfächer und starre Fächer (Tarifnr. 67.05);
k) Münzen (Kapitel 72 oder 99);
l) Waren aus Schleifstoffen der Tarifnrn. 68.04 bis 68.06 und Werkzeuge des
Kapitels 82, die Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen
Steinen enthalten; Werkzeuge und andere Waren des Kapitels 82 mit einem
arbeitenden Teil aus Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder rekon-
stituierten Steinen, die auf einen Träger aus unedlem Metall montiert sind;
Maschinen, Apparate, elektrotechnische Erzeugnisse und Teile davon des Ab-
schnittes XVI, soweit sie nicht ganz aus Edelsteinen, Schmucksteinen oder
synthetischen oder rekonstituierten Steinen bestehen;
m) Waren der Kapitel 90, 91 und 92 (wissenschaftliche Instrumente, Uhrmacher-
waren und Musikinstrumente);
n) Waffen und Teile davon (Kapitel 93);
o) Waren, die Gegenstand der Vorschrift 2 zu Kapitel 97 sind;
p) Waren des Kapitels 98, ausgenommen Waren der Tarifnrn. 98.01 und 98.12;
q) Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Tarifnr. 99.03), Sammlungsstücke
(Tarifnr. 99.05) und Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt (Tarifnr. 99.06).
Echte Perlen sowie Edelsteine und Schmucksteine bleiben in Kapitel 71.
4. a) Zuchtperlen werden wie echte Perlen tarifiert.
b) Als »Edelmetalle« gelten Silber, Gold, Platin und die Platinbeimetalle.
c) Als Platinbeimetalle gelten Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium•
5. Edelmetallegierungen im Sinne des Kapitels 71 sind alle Legierungen ( einschließ-
lich gesinterte Gemische), die ein oder mehrere Edelmetalle enthalten, voraus-
gesetzt, daß das Gewicht des Edelmetalls oder eines der Edelmetalle mindestens
2 Gewichtshundertteile der Legierung beträgt. Edelmetalleg1erungen sind wie folgt
zu tarifieren:
a) alle Legierungen, die 2 Gewichtshunderteile oder mehr Platin enthalten, als
Platinlegierungen;
b) alle Legierungen, die 2 Gewichtshundertteile oder mehr Gold, aber kein Platin
oder weniger als 2 Gewichtshundertteile Platin enthalten, als Goldlegierungen;
c) alle alilderen Legierungen, die zu Kapitel 71 gehören, als Silberlegierungen.
Bei Anwendung dieser Vorschrift werden die Platinbeimetalle als ein einziges
Metall und wie Platin behandelt.
6. Der Begriff »Edelmetalle« oder die Nennung eines bestimmten Edelmetalls umfaßt,
wenn nichts anderes bestimmt ist, an allen Stellen des Zolltarifs auch die Legierun-
gen, die nach Vorschrift 5 als Edelmetallegierungen oder als Legierung des ge-
nannten Edelmetalls zu tarifieren sind, jedoch nicht Edelmetallplattierungen oder
unedle Metalle und Nichtmetalle, die platiniert, vergoldet oder versilbert sind.
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1573
Zollsatz
Tarif- 0/o des ·wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
7. »Edelrnetallplattierungen« sind Erzeugnisse, bei denen auf einer Metallunterlage
auf einer oder auf mehreren Seiten Edelmetalle durch Schweißen, Warmwalzen
oder ähnliche mechanische Verfahren aufgebracht sind.
Waren aus unedlen Metallen mit eingelegten Edelmetallen sind als Edelmetall-
plattierungen zu tarifieren.
8. »Schmuckwaren« im Sinne der Tarifnr. 71.12 sind:
a) kleine Gegenstände, die als Schmuck dienen, z. B. Fingerringe, Armbänder,
Kolliers, Broschen, Ohrringe, Uhrketten, Uhrgehänge, Anhänger, Krawatten-
nadeln, Manschettenknöpfe, religiöse oder andere Medaillen oder Abzeichen;
b) Gegcnstii.ndc, die zum persönlichen Gebrauch dienen und an der Person getragen
werden, sowie Taschen- und Handtaschenartikel, z. B. Zigaretten- oder Zigarren-
etuis, Schnup ftabakdosen, Bonbonnieren und Puderdosen, Panzertäschchen,
Rosenkränze.
9. »Gold- und Silberschmiedewaren« im Sinne der Tarifnr. 71.13 sind Waren wie
Tafelgeräte, Toilettengarnituren, Schreibtischgarnituren, Rauchservice, Gegen-
stände zur Innenausstattung und Kultgeräte.
10. »Phantasieschmuck« im Sinne der Tarifnr. 71.16 sind Waren von der in der Vor-
schrift 8 a gen.annten Art (ausgenommen Manschettenknöpfe und andere Knöpfe der
Tarifnr. ~)8.01 und Einsteckkämme, Haarspangen und ähnliche Waren der Tarifnr.
98.12), wenn sie weder echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder
rckonstituicrte Steine noch - abgesehen von unwesentlichen Verzierungen oder Zu-
taten - Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen enthalten und wenn sie bestehen:
a) ganz oder teilweise aus unedlen Metallen, auch vergoldet, versilbert oder
platiniert;
b) aus mindestens zwei verschiedenen anderen Stoffen als unedlem Metall (z.B.
Holz und Glas, Bein und Bernstein, Perlmutter und Kunststoff). Einfache Hilfs-
mittel, die nur zum Zusammenhalten dienen (Aufreihfäden und dergleichen),
bleiben dabei unberücksichtigt.
11. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 71, die mit diesen
Waren zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese Waren zu tarifieren, wenn
sie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,
werden sie nach Beschaffenheit tarifiert.
I. Echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine und dergleichen
71.01 Echte Perlen, roh oder bearbeitet, weder gefaßt noch montiert, auch wenn
sie zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht, jedoch
nicht einheitlich gebrauchsfertig zusammengestellt sind . . . . . . . . . . . . . . . frei
71.02 Edelsteine und Schmucksteine, roh, geschliffen oder anders bearbeitet,
weder gefaßt noch montiert, auch wenn sie zur Erleichterung der Ver-
sendung vorübergehend aufgereiht, jedoch nicht einheitlich gebrauchs-
fertig zusammengestellt sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
71.03 Synthetische und rekonstituierte Steine, roh, geschliffen oder anders be-
arbeitet, weder gefaßt noch montiert, auch wenn sie zur Erleichterung der
V crsendung vorübergehend aufgereiht, jedoch nicht einheitlich gebrauchs-
fertig zusammengestellt sind. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
71.04 Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Steinen frei
II. Edelmetalle und Edelmetallplattierungen,
unbearbeitet oder als Halbzeug
71.05 Silber und Silberlegierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug, auch ver-
goldet oder platiniert:
A - unbearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . f rci
B - als I-Ialbzcug ................................................ . 5 4
71.06 Silberplatticrungen, unbearbeitet oder als Halbzeug ................. . 15 12
1574 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
71.07 Gold und Goldlegierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug, auch
platiniert:
A - unbearbeitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - als IIalbzeug. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 4
71.08 Goldplattierungen ( auf unedlen Metallen oder auf Silber), unbearbeitet
oder als Halbzeug ............................................. . 15 12
71.09 Platin, Platinbeimetalle, ihre Legierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug:
A - unbearbeitet . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - als IIalbzeug ............................... .'. . . . . . . . . . . . . . . . 5 4
71.10 Platin- und Platinbeimetallplattierungen (auf unedlen Metallen oder auf
Edelmetallen), unbearbeitet oder als Halbzeug ............ ~ ........ . 15 8
71.11 Edelmetallasche und -gekrätz; Bearbeitungsabfälle und Schrott, von Edel-
n1etallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
III. Schmuckwaren, Gold- und Silbers_chmiedewaren
und andere Waren
71.12 Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetall-
plattierungen ................................................. . 10 6
71.13 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder
Edelmetallplattierungen ........................................ . 10 8
71.14 Andere Waren aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ........ . 10 6
71.15 Waren aus echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen
oder rekonstituierten Steinen .................................... . 10 6
71.16 Phantasieschmuck .............................................. . 15 12
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1575
Zollsatz
Tarif- 0/odes Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 72
Münzen
Vorschrift
Zu Kapitel 72 gehören nicht Sammlungsstücke (Tarifnr. 99.05).
72.01 Münzen frei
•
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den L Oktober 195-7 1577
Zoll~atz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Abschnitt XV
Unedle Metalle und Waren daraus
Vorschriften
1. Zu Abschnitt XV gehören nicht:
a) Farben und Tinten, die auf der Grundlage von Metallpulver oder -fl.itter herge-
stellt sind, sowie Prägefolien (Tarifnrn. 32.08 bis 32.10 und 32.13);
b) Cer-Eisen und andere Zündmetallegierungen (Tarifnr. 36.07);
c) Kopfbedeckungen und Teile davon, aus Metall, der Tarifnr. 65.06 oder 65.07;
d) Schirmgestelle und Teile von Schirmen, aus Metall (Tarifnr. 66.03) ;
e) Waren des Kapitels 71; insbesondere Edelmetallegierungen, Edelmetalplattie-
rungen auf unedlen Metallen und Phantasieschmuck aus unedlen Metallen;
f) Waren des Abschnitts XVI (Maschinen und Apparate, elektrotechnische Waren) ;
g) zusammengesetzte Schienen (Tarifnr. 86.10) und andere in Abschnitt XVII auf-
geführte Waren;
h) Instrumente und Apparate des Abschnitts XVIII, einschließlich Uhrfedern;
i) Jagdschrot (Tarifnr. 93.07) und andere Waren des Abschnitts XIX (Waffen
und Munition);
k) Waren des Kapitels 94 (z.B. Möbel, Sprungrahmen);
1) Handsiebe (Tarifnr. 96.06);
m) Waren des Kapitels 97 (Spiele, Spielzeug und Sportgeräte);
n) Knöpfe, Federhalter, Kugelschreiber, Füllstifte, Schreibfedern und andere
Waren des Kapitels 98 (Verschiedene Waren).
2. Als » Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichk~it« aus unedlen Metallen sind
in allen Abschnitten des Zolltarifs zu verstehen:
a) Waren der Tarifnrn. 73.20, 73.25, 73.29, 73.31 und 73.32 und ähnliche Waren
aus anderen unedlen Metallen;
b) Federn und Federblätter aus unedlen Metallen, andere als Uhrfedern
(Tarifnr. 91.11) ;
c) Waren der Tarifnrn. 83.01, 83.02, 83.07, 83.09, 83.12 und 83.14.
In den Kapiteln 73 bis 82 (ausgenommen die Tarifnrn. 73.29 und 74.13) bezieht sich
die Bezeichnung »Teile« nicht auf »Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit«.
Waren der Kapitel 82 und 83 gehören nicht zu den Kapiteln 73 bis 81, sofern nicht
die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes und die Vorschrift zu Kapitel 83 An-
wendung finden.
3. Tarifierung der Legierungen:
a) Legierungen unedler Metalle, die mehr als 10 Gewichtshundertteile Nickel ent-
halten, werden wie Nickel behandelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Gewicht
des Eisens größer i,st als das jedes anderen Legierungselements.
b) Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen sind in Tarifnr. 73.02 oder 74.02
erfaßt.
c) Andere Legierungen unedler Metalle werden wie das jedem anderen Legierungs-
element gewichtsmäßig vorherrschende Metall behandelt. Kommen als vor-
herrschende Metalle mehrere Bestandteile mit gleichen Gewichtshundertteilen
in Betracht, so richtet sich die Verzollung nach dem Metall, das zur Anwendung
des höchsten Zollsatzes führt.
d) Legierungen, ausgenommen Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen, aus
unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Absc1mitte, werden
wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV behandelt, wenn das Ge-
samtgewicht der Metalle gleich oder größer ist als das Gesamtgewicht der
anderen Stoffe.
e) Gesinterte Gemische von Metallpulver und innige heterogene Gemische, die
durch Verschmelzen hergestellt sind, gelten als Legierungen.
4. In allen Abschnitten des Zolltarifs, in denen ein Metall genannt ist, umfaßt es,
soweit nichts anderes bestimmt ist, auch die Metallegierungen, die ihm nach Vor-
schrift 3 gleichgestellt sind.
5. Tarifierung zusammengesetzter Waren:
Waren, die aus zwei oder mehr unedlen oder diesen gleichgestellten Metallen be-
stehen, werden, wenn nichts anderes bestimmt ist, wie entspr~chende Waren aus
dem Metall behandelt, das gewichtsmäßig vorherrscht. Kommen als vorherrschendes
Metall mehrere Bestandteile mit gleichen Gewichtshundertteilen in Betracht, so
richtet sich die Verzollung nach dem Metall, das zur Anwendung des höchsten
Zollsatzes führt. Für die Anwendung dieser Vorschriften werden
a) Eisen und Stahl als einheitliches Metall angesehen,
b) Metallegierungen mit ihrem Gesamtgewicht so behandelt wie das Metall, das
für die Tarifierung nach Vorschrift 3 maßgebend ist.
1578 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer .Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
6. Bearbeitungsabfälle und Schrott sind solche Abfälle und Gegenstände, die nur
noch zum Wiedergewinnen des Metalls oder bei dem Herstellen chemischer Er-
zeugnisse oder chemischer V_erbindungen verwendet werden können. .
7. Grobe Überzüge, die offensichtlich dazu bestimmt sind, die Waren gegen Oxydation
zu schützen, sind auf die Tarifierung ohne Einfluß. Sie haben auch nicht zur Folge,
daß die _Waren deshalb als bearbeitet, poliert oder überzogen behandelt werden.
Diese Vorschrift gilt für alle Metallwaren, auch für Metallwaren aus anderen
Abschnitten des Zolltarifs.
8. Platinierte (mit Platin oder Platinbeimetallen überzogene) Waren aus unedlen
Metallen werden wie gleichartige vergoldete oder versilberte Waren behandelt.
9. Gedrehte Schrauben, Muttern, Nieten und Unterlegscheiben, mit einer Stiftdicke
oder einer Lochweite von nicht mehr als 6 mm, sowie andere aus vollem Material
gedrehte Stücke (Drehteile) des Abschnitts XV mit einem Durchmesser von nicht
mehr als 25 mm, alle diese aus unedlen Metallen . , ................... , , , ..... . 4
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1579
Zollsatz
0/o des Wertes
Tarif- für Waren aus für andere
nummer Warenbezeichnung dem freien Verkehr Waren
der@
tarif- zeit- tarif- zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
Kapitel 73
Eisen und Stahl
Vorschriften
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) Roheisen (Tarifnr. 73.01):
Roheisen ist Eisen, das 1,9 Gewichtshundertteile oder mehr
Kohlenstoff enthält und außerdem eines oder- mehrere der
folgenden Legierungselemente mit den angegebenen Ge-
wichtshundertteilen enthalten kann:
weniger als 15 v. H. Phosphor,
8 v. II. oder weniger Silizium,
6 v. II. oder weniger Mangan,
30 v. II. oder weniger Chrom,
40 v. H. oder weniger Wolfram,
10 v. II. oder weniger andere Legierungselemente (z.B.
Nickel, Kupfer, Aluminium, Titan, Vanadin, Molybdän)
insgesamt.
Eisenlegierungen, die 1,9 Gewichtshundertteile oder mehr
Kohlenstoff enthalten und die charakteristischen Merk-
male von Stahl aufweisen (sogen. nichtverformbarer Stahl),
sind je nach ihrer Beschaffenheit als Stahl zu tarifieren.
b) 1. Spiegeleisen (Tarifnr. 73.01):
Spiegeleisen ist Roheisen, das mehr als 6 Gewichts-
hun<lertteile, aber nicht mehr als 30 Gewichtshundertteile
Mangan enthält und im übrigen der Begriffsbestimmung
der Vorschrift 1 a entspricht.
2. Hämatitroheisen ( einschließlich Stahlroheisen)
(Tarifnr. 73.01):
Hämatitroheisen ist Roheisen, das 0,50 Gewichtshundert-
teile oder weniger Phosphor sowie Silizium und Mangan
bis zu den in der Vorschrift 1 a angegebenen Höchst-
mengen enthalten kann.
3. Phosphorhaltiges Roheisen ( einschließlich Ferrophosphor)
(Tarifnr. 73.01) ist Roheisen, das mehr als 0,50 Ge-
wichtshundertteile und weniger als 15 Gewichtshundert-
teile Phosphor sowie Silizium und Mangan bis zu den
in der Vorschrift 1 a angegebenen Höchstmengen ent-
halten kann.
Iliimatitroheisen und phosphorhaltiges Roheisen können
außerdem eines oder mehrere der folgenden Legierungs-
elemcntc bis zu den angegebenen Höchstmengen - in Ge-
wichtshundcrtteilen - enthalten:
0,30 v. II. Nickel,
0,20 v. H. Chrom,
0,30 v. H. Kupfer,
0,10 v. II. von jedem anderen Legierungselement (z. B.
Aluminium, Titan, Vanadin, Molybdän, Wolfram).
Phosphorhaltiges Roheisen ( einschließlich Ferrophosphor)
mit einem Gehalt an Phosphor von 15 Gewichtshundertteilen
oder mehr gehört zu Tarifnr. 28.55 (Phosphide).
c) Fcrrolegierungen (Tarifnr. 73.02):
Fcrrolegierungen sind rohe Gußwaren, die sich praktisch
weder zum Walzen noch zum Schmieden eignen, als Zusätze
bei der Eisen- und Stahlherstellung verwendet werden, und•
die eines oder mehrere der folgenden Legierungselemente
mit den angegebenen Gewichtshundertteilen enthalten:
mehr als 8 v. H. Silizium,
mehr als 30 v. H. Mangan,
mehr als 30 v. H. Chrom,
mehr als 40 v. H. Wolfram,
mehr als insgesamt 10 v. H. andere Legierungselemente
(z.B. Aluminium, Titan, Vanadin, Molybdän, Niob, aus-
genommen Kupfer).
1580 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
0/0 des Wertes
Tarif- für.Waren aus
Warenbezeichnung für andere
nummer dem freien Verkehr
Waren
der@
tarif- zeit- tarif- zeit-
mäßig "\\:..elVg mä'ßig weÜig
(73) Der Gesamtanteil der Nichteisenlegierungselemente darf bei
Ferrosiliziumlegierungen nicht mehr als 96 Gewichtshu~4ert-
teile, hei Ferromanganlegierungen ohne Silizium nicht mehr
als 9~ Gewichtshundertteile, bei anderen Ferrolegierungen
nicht mehr als 90 Gewichtshundertteile betragen.
d) Legierter Stahl (Tarifnr. 73.15):
Legierter Stahl 1st Stahl, der eines oder mehrere der folgen-
den Legierungselemente mit den angegebenen Gewichts-
hundertteilen enthält:
mehr als 2 v. H. Mangan und Silizium insgesamt,
2 v. H. oder mehr Mangan,
2 v. H. oder mehr Silizium,
0,50 v. H. oder mehr Nickel,
0,50 v. H. oder mehr Chrom,
0,10 v. H. oder mehr Molybdän,
0,10 v. H. oder mehr Vanadin,
0,30 v. H. oder mehr Wolfram,
0,30 v. II. oder mehr Kobalt,
0,30 v. II. oder mehr Aluminium,
0,40 v. H. oder mehr Kupfer,
0,10 v. H. oder mehr Blei,
0,12 v. H. oder mehr Phosphor,
0,10 v. H. oder mehr Schwefel,
0,20 v. H. oder mehr Phosphor und Schwefel insgesamt,
0,10 v. H. oder mehr von jedem anderen Legierungs-
element.
Hierher gehören insbesondere:
legierter Stahl, a1Igemein »Baustahl« genannt, der weniger
als O,GO Gewichtshundertteile Kohlenstoff enthält und dessen
Gesamtgehalt an Legierungselementen außerdem bei Vor-
handensein von mindestens zwei Legierungselementen ins-
gesamt 8 Gewichtshundertteile und bei Vorhandensein vqn
nur einem Legierungselement 5 Gewichtshundertteile nicht
übersteigt, und
legierter Sonderstahl ( anderer als legierter Stahl, der all-
gemein »Baustahl« genannt wird), dessen Gehalt an Legie-
rungselementen bei Vorhandensein von mindestens zwei Le-
gierungselementen geringer als 40 Gewichtshundertteile und
bei Vorhandensein von nur einem Legierungselement ge-
ringer als 20 Gewichtshundertteile ist.
Bei der Bestimmung des Gehaltes an Legierungselementen
der zwei vorstehenden Sorten von legiertem Stahl gelten
Schwefel, Phosphor, Silizium und Mangan nicht als Legie-
rungselemente, sofern ihr Gewichtsanteil geringer ist als im
ersten Absatz angegeben.
e) Qualitätslrnhlenstoffstahl (Tarifnr. 73.15):
Qualitätskohlenstoffstahl ist Stahl, der 0,6 Gewichtshundert-
teile oder mehr Kohlenstoff und weniger als je 0,04 Ge-
wichtshundertteile Schwefel und Phosphor, jedoch weniger
als 0,07 Gewiehtshundertteile Schwefel und Phosphor ins-
gesamt enthält.
f) Rohluppen und Rohschienen (Tarifnr. 73 06):
Rohluppen und Rohschienen sind Waren, die zum Walzen,
Schmieden oder Umschmelzen bestimmt sind und
entweder mit dem Fallhammer aus Puddelluppen her-
gestellt und dadurch von Schlacken befreit sind,
oder aus Paketen aus zerkleinertem Eisen oder Stahl oder
aus Puddeleisen durch Walzen bei hoher Temperatur zu-
sammengeschweißt sind.
g) Rohblöcke (Ingots) (Tarifnr. 73.06):
Rohblöcke (Ingots) sind durch Schmelzen gewonnene, in
Formen gegossene WarPn, di~ zum Walzen oder Schmieden
bestimmt sind.
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1581
Zollsatz
O/o des Wertes
Tarif- für Waren aus für andere
nummer Warenbezeichnung dem freien Verkehr Waren
der@
tarif- 1 zeit- tarif- 1 zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
(73) h) Vol'blöcke (Blooms) und Knüppel (Tarifnr. 73.07):
Vorblöcke und Knüppel sind Halberzeugnisse mit recht-
eckigem oder quadratischem Querschnitt, deren Querschnitts-
fläche größer als 1 225 mm 2 ist und deren Dicke mehr als ¼
der Breite beträgt.
i) Brammen und Platinen (Tarifnr. 73.07) :
Brammen und Platinen sind Halberzeugnisse mit recht-
eckigem Querschnitt, deren Dicke mindestens 6 mm, deren
Breite mindestens 150 mm und deren Dicke nicht mehr als¼
der Breite beträgt.
k) Warmbreitband, in Rollen (Tarifnr. 73.08):
Warmhr<~itband, . in Rollen, ist ein warmgewalztes Halb-
cr·zeugnis mit rechteckigem Querschnitt, mit einer Mindest-
<licke von l,;) mm, mit einer Breite von mehr als 500 mm
und mit einem Gewicht je Rolle (Bobine) von 500 kg oder
mehr. ·
1) Breitflachstahl (Tarifnr. 73.09):
Breitflachstahl ist eine Ware mit rechteckigem Querschnitt,
in einer Richtung auf der Kaliberstraße oder auf der
Universalstraße warm gewalzt, mit einer Dicke von mehr
als 5 bis 100 mm und mit einer Breite von mehr als 150 bis
1200 mm.
m) Bandstahl (Tarifnr. 73.12):
Bandstähle sind gewalzte Waren in geraden Bändern, Rollen
oder Faltbunden, mit beschnittenen oder unbeschnittenen
Kanten, mit rechteckigem Querschnitt, mit einer Breite von
höchstens 500 mm und einer Dicke, die höchstens 6 mm, je-
doch nicht mehr als 1/10 der Breite beträgt.
n) Bleche aus Stahl (Tarifnr. 73.13):
Bleche sind gewalzte Waren, höchstens 125 mm dick und,
bei quadratischer oder rechteckiger Form, mehr als 500 mm
breit ( ausgenommen Warmbreitband, in Rollen, wie es in
der vorstehenden Vorschrift k beschrieben ist).
Elektrobleche (Tarifnrn. 73.13 und 73.15) sind Bleche mit
Umrnagnetisierungsverlusten je Kilogramm von:
2,1 Watt oder weniger bei Blechen mit einer Dicke von nicht
mehr als 0,2 mm,
3,6 Watt oder weniger bei Blechen mit einer Dicke von mehr
als 0,2 mm, jedoch weniger als 0,6 mm,
6 Watt oder weniger bei Blechen mit einer Dicke von
0,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,5 mm,
ermittelt nach <lern Epstein-Verfahren, mit einem Strom von
50 Perioden und einer Induktion von 10 000 Gauß.
Zu Tarifnr. 73.13 gehören insbesondere auch anders als
quadratisch oder rechteckig zugeschnittene, gelochte, ge-
wellte, gerillte, geriffelte, polierte oder überzogene Bleche,
wenn sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von
vVaren erhalten haben, die an anderer Stelle des Zolltarifs
er fafü sind.
o) Draht aus Stahl (Tarifnr. 73.14):
Draht ist eine kaltgezogene massive vVare, von beliebiger
Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung nicht mehr
als 13 mm beträgt.
Die Waren der Tarifnrn. 73 26 und 73.27 können jedoch
auch aus Walzdraht mit den gleichen Abmessungen her-
gestellt sein.
p) Stabstahl (Tarifnr. 73.10):
Stabstähle sind massive Waren, deren Querschnitt ein Kreis,
Kreisabschnitt, Oval, eine Ellipse, ein gleichschenkliges
Dreieck, Quadrat, Rechteck, Sechseck, Achteck oder ein
regelmäßiges Trapez ist und die den Begriffsbestimmungen
in den vorstehenden Vorschriften h bis o nicht voll ent-
sprechen.
1582 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
0/o des Wertes
Tarif- für Waren aus
Warenbezeichnung für andere
nummer dem freien V er kehr Waren
der@
tarif- \ zeit- tarif- 1· zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
(73) q) Ilohlbohrerstiibe (Tarifnr. 73.10):
Ilohlbohrerstäbe sind Hohlstäbe aus Stahl, zum Herstellen
von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke geeignet, von
beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte äußere Ab-
messung mehr als 15 mm, jedoch nicht mehr als 50 mm und
mindestens das Dreifache der größten inneren Abmessung
beträgt.
1-Iohlstiibe aus Stahl, die dieser Begriffsbestimmung nicht
entsprechen, gehören nach ihrer Beschaffenheit zu
Tari fnr. 73.18.
r) Profile aus Stahl (Tarifnr. 73.11):
Profile aus Stahl sind massive \Varen, die nicht zu
Tarifnr. 73.16 gehören, den in den vorstehenden Vorschrif-
ten h bis o gegebenen Begriffsbestimmungen nicht voll ent-
sprechen und einen anderen als den in der vorstehenden
Vorschrift p angegebenen Querschnitt haben.
s) Weißband und Weißblech (Tarifnrn. 73.12 und 73.13):
Weißband und Weißblech sind Bandstahl und Blech aus
Stahl mit einer Oberzugsschicht aus Zinn mit einem Gehalt
an Zinn von 97 Gewichtshundertteilen oder mehr.
2. Zu den Tarifnrn. 73.06 bis 73.14 gehören nicht Waren aus
legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl
(Tarifnr. 73.15).
3. Waren aus Stahl der Tarifnrn. 73.06 bis 73.15, die mit Stahl
anderer Art plattiert sind, werden wie Waren aus der Stahlart·
behandelt, die gewichtsmäßig vorherrscht.
4. Elektrolytisch gewonnenes Eisen ist je nach seiner Form und
seinen Abmessungen den entsprechenden Tarifnrn. der durch
andere V erfahren hergestell t.en Waren zuzuweisen.
5. Druckrohrleitungen der Tarifnr. 73.19 sind genietete, ge-
schweißte oder nahtlose Rohre (einschließlich Kniestücke) mit
kreisförmigem Querschnitt, einem inneren Durchmesser von
mehr als 400 mm und einer Wanddicke von mepr als 10,5 mm.
6. Zu den Waren der Tarifnr. 73.40 gehören nicht solche Waren,
die nach ihren charakteristischen Merkmalen den Waren der
Tarifnrn. 73.01 bis 73.15 entsprechen.
Diese Waren sind derjenigen der Tarifnrn. 73.01 bis 73. l~
zuzuweisen, deren Waren sie nach ihrer Beschaffenheit am
nächsten stehen.
7. Zollkontingente der Tarifnrn. 73.01, 73.06, 73.07,
73.09 bis 73.13 und 73.16.
Die ermäßigten Zollsätze von 5 0/o, 6 0/o und 8 0/o des Wertes
für vVaren im Rahmen von Zollkontingenten gelten für eine
Gesamtmenge von 120 000 t im Kalendermonat. Die Gesamt-
menge wird in drei Zollkontingente aufgeteilt.
Das Zollkontingent 1 umfaßt die Waren der Tarifnrn. 73.01,
73.06 und 73.07; es beträgt 35 000 t im Kalendermonat.
Das Zollkontingent 2 umfaßt die \Varen der Tarifnrn. 73.09,
73.12 und 73.13; es beträgt 50 000 t. im Kalendermonat.
Das Zollkontingent 3 umfaßt die Waren der Tarifnrn. 73.10,
7:J.11 und 73.16; es beträgt 35 000 t im Kalendermonat.
Nichtausgenutzte Mengen können auf die Zollkontingente
späterer Kalendermonate nicht übertragen werden.
Die Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der
Finanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig.
Nr. 53 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 158-3
Zollsatz
O/o des Wertes
Tarif- für Waren aus für andere
nummer
Warenbezeichnung dem freien Verkehr
Waren
der®)
tarif- 1 zeit- tarif- 1 zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
(73) 8. Zollkontingent der Tarifnr. 73.15.
Die ermäßigten Zollsätze von 8 6/o und 10 6/o des Wertes für
Waren im Rahmen des Zollkontingents gelten jährlich für eine
Menge in Höhe von 115 v. H. der im Kalenderjahr 1955 aus dem
Lieferland eingeführten Mengen. Nicht ausgenutzte Mengen
können auf die Zollkontingente späterer Kalenderjahre nicht
übertragen werden.
Die Abfertigung ist nur bei den vom Bundesminister der
Finanzen zu bestimmenden Zollstellen zulässig.
73.01 Roheisen ( einschließlich Spiegeleisen) in Barren, Masseln,
Flossen oder dergleichen, auch in formlosen Stücken:
A - Hämatitroheisen (einschließlich Stahlroheisen) und
phosphorhal tiges Roheisen (einschließlich Ferro-
phosphor):
1 - Stahlroheisen mit einem Gehalt an Silizium von
1,5 Gcwichtshundertteilen oder weniger und an
Mangan von mehr als 1,5 Gewichtshundertteilen
@ ..................................... . frei frei
2 - anderes @ ............................... . frei 5 4
B - Spiegeleisen ®) frei 6 5
C - anderes:
1 - mit einem Gehalt an Vanadin von 0,5 bis 1 Ge-
wichtshundertteil und an Titan von 0,3 bis 1 Ge-
wichtshundertteil ®) .•.•••..•••.....••••••. frei 1
2 - anderes ®) .............................. . frei 10
im Rahmen des Zollkontingents 5
73.02 F errolegierungen:
A - Ferromangan:
1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von mehr als
2 Gewichtshundertteilen (hochgekohltes Ferro-
mangan) ®) ............................. . frei 12 10
2 - anderes ................................. . 12 10 12 10
B - Ferroaluminium, Ferrosiliziumaluminium, _Ferro-
siliziummanganaluminium .................... . 8 4 8 4
C - Ferrosilizium ............................... . 12 10 12 10
D - Ferrosiliziummangan ........................ . frei frei
E - Ferrochrom und Ferrosiliziumchrom ............ . 12 10 12 10
F - Ferrotitan und Ferrosiliziumtitan ............... . 12 10 12 10
G - Ferrowolfram und Ferrosiliziumwolfram ........ . 8 6 8 6
H - Ferromolybdän; Ferrovanadin ................. . 8 6 8 6
I - andere ..................................... . 8 6 8 6
Ferronickel ......................................... . frei frei
Ferrosiliziumaluminiumkalzium ........................ . 4 4
1584 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
0/o des Wertes
Tarif- für Waren aus
Warenbezeichnung für andere
nummer dem freien Verkehr
Waren
der@
tarif- zeit- tarif- [ zeit-
mäßig weilig mäßig I weilig _
73.03 Bearbeitungsabfälle und Schrott, von Eisen oder Stahl:
A - nicht sortiert oder klassiert®) frei frei
D - sortiert oder klassiert:
1 - aus Gußeisen ®) ......................... . frei frei
2 - aus verzinntem Stahl ®) ................... . frei frei
3 - anuel'e@ ............................... . frei frei
73.04 Eisen und Stahl, gekörnt, auch zerkleinert oder nach
Korngröße sortiert:
A - nach Korngröße sortiert:
1 - aus Gußeisen oder aus schmiedbarem Guß ..... . 8 4 8 4
2 - anderes ................................. . 15 6 15 6
B - anderes .................................... . 12 6 12 6
73.05 Eisenpulver und Stahlpulver; Eisenschwamm und Stahl-
schwamm:
A - Eisenpulver und Stahlpulver:
1 - grob .................................... . 5 4 5 4
2 - anderes ................................. . 15 12 15 12
B - Eisenschwamm und Stahlschwamm ............. . 5 frei 5 frei
73.06 Rohluppen, Rohschienen, Rohblöcke (Ingots), auch form-
lose Stücke, aus Eisen oder Stahl:
A- Rohluppen, Rohschienen(@ ................... . frei 8
im Rahmen des Zollkontingents ........................ . 5
B - Rohblöcke (Ingots):
1 - nicht plattiert(@ frei 7
im Rahmen des Zollkontingents .................... . 5
2 - plattiert ®) .............................. . frei 9
im Rahmen des Zollkontingents .................... . 6
C - formlose Stücke (@ .......................... . frei 8
im Rahmen des Zollkontingents ....... ; ................ . 5
73.07 Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen und Platinen,
aus Stahl; Stahl, nur vorgeschmiedet oder gehämmert
(Schmiedehalbzeug):
A - Vorblöcke (Blooms) und Knüppel:
1 - gewalzt:
a - nicht plattiert(@ ...................... . frei 8
im Rahmen des Zollkontingents .........•........ 5
b - plattiert®) ........................... . frei 10
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
2 - geschmiedet ............................. . 15 12 15 12
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1585
Zollsatz
0/o des Wertes
für Waren aus
Tarif-
Warenbezeichnung dem freien Verkehr für andere
nummer Waren
der®
tarif- 1 zeit- tarif- 1 zeit-
mäßig w~lig mäßig weili,g
!73.07)
B - Brammen und Platinen:
1 - gewalzt:
a - nicht plattiert @ frei 8
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 5
b - plattiert ®) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei 10
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
2 - geschmiedet ............................. . 15 12 15 12
C - Schmiedehalbzeug ........................... . 15 12 15 12
73.08 Warmbreitband aus Stahl, in Rollen:
A - nicht plattiert, mit einer Breite:
1 - von weniger als 1,5 m@ .................. . frei 3
2 - von 1,5 m oder mehr @ ................... . frei frei
B - plattiert® ................................. . frei 8 6
73.09 Breitflachstahl:
A - nicht plattiert® ............................ . frei 11
im Rahmen des Zollkontingents ........................ . 5
B - plattiert@ ................................. . frei 15
im -Rahmen des Zollkontingents ........................ .
73.10 Stabstahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt oder ge-
schmiedet ( einschließlich Walzdraht); Stabstahl, kalt
hergestellt oder kalt fertiggestellt; Hohlbohrerstäbe aus
Stahl, zum Herstellen von Bohrern und Bohrstangen für
Bergwerke geeignet:
A - nur warm gewalzt oder nur warm stranggep~eßt:
1- Walzdraht@ ........................... . frei 12
mit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichts-
hundertteilen Schwefel und Phosphor, jedoch weniger
als 0,07 Gewichtshundertteilen Schwefel und Phosphor
insgesamt ..................................... . 8
im Rahmen des Zollkontingents .................... . 6
2 - Stabstahl, massiv @ ...................... . frei 10
mit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichts-
hundertteilen Schwefel und Phosphor, jedoch weniger
als 0,07 Gewichtshundertteilen Schwefel und Phosphor
insgesamt ....................•....•...•........ 8
im Rahmen des Zollkontingents .................... . 5
3 - Hohlbohrerstäbe ®) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei 10
im Rahmen des Zollkontingents .................... . 5
B - nur geschmiedet ............................. . 18 14 18 14
C - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt ...... . 18 14 18 14
D - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z.B.
poliert, überzogen):
1 - nur plattiert:
a - warm gewalzt oder warm stranggepreßt ® frei 15
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
b - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt .... . 18 10 18 10
2 - anderer ................................. . 18 14 18 14
1586 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil 1
Zollsatz
0/odes Wertes
Tarif- für Waren·aus
Warenbezeichnung dem freien Verkehr für andere
nummer Waren
der@
tarif- 1 zeit- tarif- zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
73.11 Profile aus Stahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt,
geschmiedet, kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt;
Spundwandeisen aus Stahl, auch gelocht oder aus- zu-
sammengesetzten Elementen hergestellt:
A- Profile:
1 - nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt:
a - U-, I- oder H-Profile mit einer Höhe von:
1 - weniger als 80 mm:.
a - nicht gelocht @ ................. . frei 11
im Rahmen des Zollkontingents ........... . 5
b - gelocht @ ...................... . frei 10
2 - 80 mm oder mehr:
a - nicht gelocht @ ................. . frei 11
im Rahmen des Zollkontingents ........... . 5
b - gelocht@ .' ..................... . frei 10
b - Zoreseisen;
1 - nicht gelocht @ .................... . frei 11
im Rahmen des Zollkontingents ..•.....•..•••. 5
2 - gelocht @ ......................... . frei 10
c - andere Profile:
1 - nicht gelocht @ .................... , frei 11
im Rahmen des Zollkontingents .............. . 5
2- gelocht _@ ••.•••••••..••.•••••.••••• frei 10
2 - nur geschmiedet ......................... . 18 14 18 14
nicht gelocht ...................................•. 12 12
3 - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt:
a - kalt gewalzt . . . . . . . : ................... . 22 17 22 17
b - kalt gezogen . . ................ , ....... . 18 14 18 14
c- andere ................................ . 18 14 18 14
4 - plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung (z.B.
poliert, überzogen) :
a - nur plattiert:
1 - warm gewalzt oder warm stranggepreßt:
a - nicht gelocht @ .................. . frei 15
im Rahmen des Zollkontingents .•.......... 6
b-gelocht @' ...................... . frei 10
2 - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt .. . 18 10 18 10
b- andere:
1 - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt,
nicht plattie:i:_t ...................... . 22 17 22 17
2 - andere ..........•................... 18 14 18 14
B - Spundwandeisen @ ...............•.....•..·.• frei 11
im Rahmen des Zollkontingents ...•..................... 5
Anmerkung zu Tarifnr. 73.11 Abs. A-1- a
Bei den U-, I- und H-Profilen ist die Höhe der Abstand zwischen
den parallelen Außenflächen der beiden Flanschen.
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1587
Zollsatz
O/o des Wertes
Tarif- für Waren aus für andere
nummer Waren bez eich n ung dem freien Verkehr
Waren
der@
1
tarif- zeit- tarif- 1 zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
73.12 Bandstahl, W3Jl'm oder kalt gewalzt:
A - nur wann gewalzt, auch entzundert ( dekapiert) @ frei 15
im Rahmen des Zollkontingents ........................ . 6
13 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert):
1 - in Rollen, zum Herstellen von Weißband unter
Zollsicherung:
a - mit einer Dicke von weniger als 0,50 mm und
einer Breite von mehr als 457 mm@ ..... . frei 18
im Ih~mE:n des Zollkontingents ................. . 6
b - anderes @ ............................ . frei 18
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
2 - anderer ................................. . 25 19 25 19
mit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichts-
hundertteilen Schwefel und Phosphor, jedoch weniger
als 0,07 Gewichtshundertteilen Schwefel und Phos-
phor insgesamt ................................ . 10 10
mit einem Gehalt an Kupfer von weniger als 0,05 Ge-
wichtshundertteilen und an Schwefel und Phosphor
von je weniger als 0,04 Gewichtshundertteilen ..... . 12 12
C - plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächen-
bearbeitung:
1 - versilbert, vergoldet oder platiniert 25 15 25 15
2 - emalliert ................................ . 25 15 25 15
3 - verzinnt:
a - Weißband mit einer Dicke:
1 - von 0,50 mm oder mehr @ frei 18
im Rahmen des Zollkontingents ....... '. ...... . 8
2 - von weniger als 0,50 mm @ .......... . frei 18
im Rahmen des Zollkontingents .............. . 6
b - anderer, mit einer Dicke:
1 - von 0,50 mm oder mehr .............. . 18 18
2 - von weniger als 0,50 mm ............. . 18 18
4 - verzinkt oder verbleit ..................... . 25 19 25 19
5 - anderer (z. B. verkupfert, künstlich oxydiert,
lackiert, vernickelt, verniert, plattiert, parkeri-
siert, bedruckt) :
a. - nur plattiert:
1 - warm gewalzt @ ................... . frei 15
im Rahmen des Zollkontingents .............. . 8
2 - kalt gewalzt ........................ . 18 14 18 14
b - anderer ........................ '....... . 25 19 25 19
D - anders bearbeitet (z.B. perforiert, abgeschrägt, ge-
bördelt) ................................... . 25 15 25 15
73.13 Bleche aus Stahl, warm oder kalt gewalzt:
A - Elektrobleche:
1 - mit einem Ummagnetisierungsverlust von
0,75 Watt oder weniger je kg, unabhängig von
ihrer Dicke @ ........................... . frei frei
7
1588 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
O/o des Wertes
Tarif- für Waren aus
Warenbezeichnung für andere
nummer dem freien Verkehr
Waren
der@
tarif- zeit- tarif- 1 zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
(73.13) 2 - andere@ ............................... . -frei 22
im Rahmen des Zollkontingents 6
B - andere Bleche:
1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert ( dekapiert),
mit einer Dicke:
a- von 3 mm oder mehr und einer Festigkeit
je mm 2 :
1 - von weniger als 56 kg ® ............. . frei 18
mit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Ge-
wichtshundertteilen Schwefel und Phosphor,
jedoch weniger als 0,07 Gewichtshundertteilen
Schwefel und Phosphor insgesamt ......... . 15
im Rahmen des Zollkonti::ip;ents .............. . 5
2 - von 56 kg oder mehr @ .............. . frei 20
mit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Ge-
wichtshundertteilen Schwefel und Phosphor,
jedoch weniger als 0,07 Gewichtshundertteilen
Schwefel und Phosphor insgesamt ......... . 15
im Rahmen des Zollkontingents .............. . 5
b - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als
3 mm, und einer Festigkeit je mm2 :
1 - von weniger als 56 kg ® ............. . frei 18
im Rahmen des Zollkontingents .............. . 5
2 - von 56 kg oder mehr ® .............. . frei 20
mit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Ge-
wichtshundertteilen Schwefel und Phosphor,
jedoch weniger als 0,07 Gewichtshundertteilen
Schwefel und Phosphor insgesamt ......... . 15
im Rahmen des Zollkontingents .............. . 5
c - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als
2mm@ ............................. . frei 22
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
d - von weniger als 0,50 mm ® ............. . frei 22
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
2 - nur warm gewalzt und entzundert ( dekapiert),
mit einer Dicke:
a - von 3 mm oder mehr @ ................ . frei 18
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 5
b - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als
3mm@ ............................. . frei 18
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 5
c - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als
2mm@ ............................. . frei 22
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
d - von weniger als 0,50 mm @ ............. . frei 22
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert),
mit einer Dicke:
a - von 3 mm oder mehr ................... . 28 14 28 14
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1589
Zollsatz
0/o des Wertes
Tarif- für Waren aus
Warenbezeichnung für andere
nummer dem freien Verkehr Waren
der®)
tarif- 1 zeit- tarif- 1 zeit-
mäßig weilig mäL31g weilig
(73.13) b - von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als
3mrn®) ............................. . frei 18
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
c - von 0,50 mm oder mehr, jedoch weniger als
2 rnrn ®) ............................. . frei 22 15
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
d - von weniger als 0,50 mm ®) ............. . frei 22
mit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichts-
hundertteilen Schwefel und Phosphor, jedoch
weniger als 0,07 Gewichtshuridertteilen Schwefel
und Phosphor insgesamt ..................... . 15
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
4 - nur glänzend gemacht, poliert oder hochglanz-
poliert® ............................... . frei 22 15
im Rahmen des Zollkontingents .................... . 6
5 - plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-
flächenbearbeitung:
a - versilbert, vergoldet oder platiniert ....... . 28 12 28 12
b - emailliert 28 12 28 12
c - verzinnt:
1 - Weißblech, mit einer Dicke:
a - von 0,50 mm oder mehr®) frei 18
im Ra'hmen des Zollkontingents ........... . 6
b - von weniger als 0,50 mm @ ........ . frei 18
im Rahmen des Zollkontingents 6
2 - andere, mit einer Dicke:
a - von 0,50 mm oder mehr ®) frei 18
im Rahmen des Zollkontingents ........... . 6
b - von weniger als 0,50 mm ®) ........ . frei 18
im Rahmen des Zollkontingents ........... . 6
d - verzinkt oder verbleit ®) ................ . frei 20 15
im Rahmen des Zollkontingents .............. . 6
e - andere (z.B. verkupfert, künstlich oxydiert,
lackiert, vernickelt, verniert, plattiert, par-
kerisiert, bedruckt):
1 - nur plattiert @ ..................... . frei 18 15
im Rahmen des Zollkontingents ........... . 8
2 - andere ®) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei 22
im Rahmen des Zollkontingents 8
6 - anders bearbeitet:
a - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten:
1 - versilbert, vergoldet, oder platiniert : .. . 28 12 28 12
2 - emailliert .......................... . 28 12 28 12
3 - andere ®) ......................... . frei 22
im Rahmen des Zollkontingents ... ·........ . 8
1590 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
0/o des Wertes
Tarif- für Waren aus
\Vare n be zeich nung für andere
numrn(•r dem freien Verkehr
Waren
der@
tarif- zeit- tarif- zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
(7:{.1 :i, b - perforiert, gebogen, tief gezogen, ziseliert,
graviert, guillochiert oder anders bearbeitet,
ansg()nornmcn nur durch Walzen verformte
T3lcche ............................... . 28 12 28 12
Anm c r k n n g zu Tarif'nr. 73.13 Abs. B
Durel1 P,·csscn hcl'gestclltc Wellbleche werden wie durch vValzen
ltergcst.~lltc gleichartige Bleche behandelt.
73.ll Draht aus Stahl, auch überzogen, ausgenommen isolierte
Drähte für die Elektrotechnik ..................... . 18 12 18 12
obcdliicltenveredelt ..................................... . 7,5 7,5
7:J.15 Qualitätskohlenstoffstahl und legierte Stähle, in den in
den Tarifnrn. 73.06 bis 73.14 aufgeführten Formen:
A - Qualitätskohlenstoffstahl:
1 - Rohblöcke (Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüp-
pel, Brammen, Platinen:
a - geschmiedet ........................... . 15 12 15 12
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis
l,G Gcwichtshundertteilen .................... . 6 6
b - andere:
1 - Rohblöcke (Ingots):
a - nicht plattiert ®) ................. . frei 8 7
b - plattiert @ ..................... . frei g 7
2 - Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen,
Platinen:
a - nicht plattiert @ ................. . frei 8 7
b - plattiert @ ..................... . frei 10 8
2 - Schmiedehalbzeug ........................ . 15 12 15 12
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis 1,6 Ge-
wichtslnmdertteilen ............................ . 6 6
3 - Warmbreitband, in Rollen; Breitflachstahl:
a - Warmbreitband, in Rollen:
1 - nicht plattiert @ ................... . frei 8 7
2 - plattiert@ ........................ . frei 10 8
b - Breitflachstahl:
1 - nicht plattiert @ ................... . frei 11 7
2 - plattiert ®) ........................ . frei 15 8
4 - Stabstahl (einschließlich vValzdraht und Hohl-
bohrerstäbe, zum Herstellen von Bohrern und
Bohrstangen für Bergwerke geeignet) und Pro--
file:
a - nur geschmiedet ....................... . 15 12 15 12
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis
1,6 Gewichtshundertteilen .................... . 6 6
b - nur warm gewalzt oder nur warm strang-
gepreßt @ ........................... . frei 10 8
c - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt 15 8 15 8
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1591
Zollsatz
0/o des Wertes
Tarif- für vVaren aus für andere
nummer Warenbezeichnung dem freien V er kehr Waren
der@
tarif- zeit- tarif- zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
(73.H,) d - anderer:
1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder
geschmiedet:
a - nicht plattiert . , ................. . 15 12 15 12
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis
1,6 Gewichtshundertteilen .............. . 6 6
b - plattiert ........................ . 18 14 18 14
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,60 bis
1,6 Gewichtshundertteilen .............. . 8 8
2 - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt:
a - nicht plattiert ................... . 15 8 15 8
b - plattiert ........................ . 18 14 18 14
5 - Bandstahl:
a- nur warm gewalzt, auch entzundert (deka-
piert) @ ............................. . frei 15 9
b - nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert) 15 8 15 8
c - plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-
flächenbearbeitung:
1 - nur plattiert:
a - warm gewalzt @ ................. . frei 15_ 10
b - kalt gewalzt ..................... . 18 14 18 14
2 - anderer 15 12 15 12
warmgewalzt, mit einem Gehalt an Kohlenstoff
von 0,60 bis 1,6 Gewichtshundertteilen ....... . 6 6
kaltgewalzt ............................... . 8 8
d - anders bearbeitet (z. B. perforiert, abge-
schrägt, gebördelt) ..................... . 15 12 15 12
warmgewalzt, mit einem Gehalt an Kohlenstoff von
0,60 bis 1,6 Gewichtshundertteilen ............ . 6 6
kaltgewalzt .................................. . 8 8
ß - Bleche:
a - nur warm gewalzt, nicht. entzundert (deka-
piert) @ ............................. . frei 15 10
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 8
b - nur warm gewalzt und entzundert ( dekapiert)
@ ··································· frei 15 10
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 8
c- nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert),
mit einer Dicke:
1 - von 3 mm oder mehr ................. . 28 8 28 8
2 - von weniger als 3 mm @ ............. . frei 16 10
d - plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer
Oberflächenbearbeitung:
1 - nur plattiert@ ..................... . frei 18 11
2 - überzogen @ ....................... . frei 22 11
3 - andere (z.B. poliert) @ ............. . frei 16 10
1592 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
0/o des Wertes
Tarif- für Waren aus für andere
nummer
Warenbezeichnung dem freien Verkehr
Waren
der@
tarif- zeit- tarif- zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
(73.15, c - an<lcrs bearbeitet:
1 - nur anders als quadratisch oder rechteckig
zugeschnitten:
a - n n r warm oder kalt gewalzt, auch ent-
z umlc rt (dekapiert) @ ............ . frei 16 10
b - plattiert, überzogen, poliert oder mit
anderer Obcrflächenbearbeüung:
1 - nur plattiert @ ............... . frei 16 11
2 - überzogen:
a - mit Metallüberzug @ frei 18 11
b -· anders überzogen @ ........ . frei 22 11
3 - andere (z.B. poliert) ®) ........ . frei 16 10
2 - perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert,
graviert, guillochiert oder anders bear-
beitet, ausgenommen nur durch vValzen
verformte Bleche ................... . 28 21 28 21
wann gewal7:-t, mit ein:m Gehalt an_ Kohlenstoff
von 0,60 bis 1,6 Gewrchtshundertterlen ...... . 6 6
kalt gewalzt .............................. . 8 8
7 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte
Drähi,c für die Elektrotechnik:
a - nicht plattiert ......................... . 15 8 15 8
b - plattiert .............................. . 18 14 1s· 14
13 - legierte Stähle:
1 - Rohblöcke (Ingots), Vorblöcke (Blooms), Knüp-
pel, Brammen, Platinen:
a - geschmiedet:
1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90
bis 1, 15 Gewichtshundertteilen, an Chrom
von 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch
mit einem Gehalt an Molybdän von
0,50 Gewichtshunderttcilen oder weniger 15 3 15 3
2- andere 15 12 15 12
aus S( ,g<~n. » Baustahl» oder aus legiertem Sonder-
stali l •..••.••.•••••••••.•••.••.••••••.... 6 6
b - andere:
1 - Rohbli>cke (Ingots):
a- nicht plattiert @ ................. . frei 8 7.
b - plattiert (@ ..................... . frei g 7
2 - Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen,
Platinen:
a - nicht plattiert @ ................. . frei 8 7
b - plattiert (@ ...••.•...•.•......•.. frei 10 8
2 - Schmiedehalbzeug ........................ . 15 12 15 12
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonderstahl 6 6
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1.0ktober 1957 1593
Zollsatz
0/o des Wertes
Tarif- für Waren aus · für andere
nummer
Warenbezeichnung dem freien V er kehr Waren
der@
tarif- zeit- tarif- zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
(73.15)
3 - Warmbreitband, in Rollen; Breitflachstahl:
a - Warmbreitband, in Rollen:
1 - nicht plattiert @ ................... . frei 8 7
2 - plattiert @ frei 10 8
b - Breitflachstahl:
1 - nicht plattiert @ frei 11 10
aus sogen. »Bau·stahl« oder aus legiertem Sonder-
stahl ................................... . 7
2 - plattiert @ ........................ . frei 15
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-
stahl ................................... . 8
aus anderem legiertem Stahl ................ . 11
4 - Stabstahl (einschließlich Walzdraht und Hohl-
bohrerstäbe zum Herstellen von Bohrern und
Bohrstangen für Bergwerke geeignet) und Pro-
file:
a - nur geschmiedet:
1 - mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90
bis 1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom
von 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch
mit emem Gehalt an Molybdän von
0,50 Gewichtshundertteilen oder weniger 15 3 15 3
2 - anderer 15 6 15 6
b - nur warm gewalzt oder nur warm strang-
gepreßt:
1 - Walzdraht@ ...................... . frei 12
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-
stahl ................................... . 8
aus anderem legierten Stahl ................. . g
2 - Stabstahl (einschließlich Hohlbohrerstäbe)
@ ............·.................... . frei 10 g
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-
stahl ................................... .
3 - Profile @ ......................... . frei 11
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-
stahl .............. , .................... . 8
aus anderem legierten Stahl ................. . 9
im Rahmen des Zollkontingents ........... . 8
c - nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt .. 15 8 15 8
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 bis
1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom von 0,50 bis
2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem Gehalt an
Molybdän von 0,50 Gewichtshundertt~ilen oder
weniger ................................... . 5 5
1594 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
O/o des Wertes
Tarif- für Waren aus
Warenbezeichnung für andere
nummer dem freien Verkehr
Waren
der@
tarif- zeit- tarif- zeit-
mäßig weilig mäßig weilig
(73.15) d - anderer:
1 - warm gewalzt, warm stranggepreßt oder
geschmiedet:
a - nicht plattiert ................... . 15 12 15 12
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem
Sonderstahl .......................... . 6 6
b - plattiert 18 14 18 14
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem
Sonderstahl .......................... . 8 8
2 - kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt:
a - nicht plattiert ................... . 15 8 15 8
b - plattiert ........................ . 18 14 18 14
5 - Bandstahl:
a - nur warm gewalzt, auch entzundert ( deka-
piert) ® ............................. . frei 13
aus sogen. »Baustahl« ......................... . 9
im Rahmen des Zollkontingents ............... . 8
aus legiertem Sonderstahl ..................... . 10
aus anderem legierten Stahl .................... . 11
im Rahmen des Zollkontingents ............... . 8
b - nur kalt gewalzt, auch ~ntzundert (dekapiert) 15 8 15 8
c - plattiert, überzogen oder mit anderer Ober-
flächenbearbeitung:
1 - nur plattiert:
a - warm gewalzt ® frei 15
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem
Sonderstahl .......................... . 11
aus anderem legierten Stahl ...........•.• 12
b - kalt gewalzt ..................... . 18 14 18 14
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem
Sonderstahl .......................... . 8 8
2 - anderer ............................ . 15 12 15 12'
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-
stahl, warm gewalzt ...................... . 6 6
kalt gewalzt .............................. . 8 8
d - anders bearbeitet (z. B. perforiert, abge-
schrägt, gebördelt) 15 12 15 12
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-
stahl, warm gewalzt ......................... . 6 6
kalt gewalzt 8 8
6 - Bleche:
a - Elektrobleche:
1 - mit emem Ummagnetisierungsverlust von
0, 75 Watt oder weniger je kg, unabhängig
von ihrer Dicke ® .................. . frei frei
2 - andere® ........................._.. frei 22 18
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1595
Zollsatz
O/o des Wertes
Tarif- für Waren aus für andere
Warenbezeichnung dem freien Verkehr Waren
nummer der@
tarif- 1 zeit- tarif- zeit-
weilig mäßig weilig
(73.lfi) b - andere Bleche:
1 - nur warm gewalzt, nicht entzundert (deka-
piert) @ ..................... • • • • • • frei 15
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-
stahl ................................... . 11
im Rahmen des Zollkontingents ............ . 8
aus anderem legierten Stahl ................. . 12
im Rahmen des Zollkontingents ............ . 8
2 - nur warm gewalzt und entzundert ( deka-
piert) @ ........................ • • • frei 15
aus sogen. »Baustahl,, oder aus legiertem Sonder-
stahl ................................... . 11
im Rahmen des Zollkontingents ............ . 8
aus anderem legierten Stahl ................. . 12
im Rahmen des Zollkontingents ............ . 8
3 - nur kalt gewalzt, auch entzundert (deka-
piert), mit einer Dicke:
a - von 3 mm oder mehr .............. . 28 8 28 8
b - von weniger als 3 mm @ .......... . frei 18
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem
Sonderstahl .......................... . 11
im Rahmen des Zollkontingents ......... . 10
aus anderem legierten Stahl .............. . 13
im Rahmen des Zollkontingents ......... . 10
plattiert, überzogen, poliert oder mit an-
derer Oberflächenbearbeitung:
a - nur plattiert @ .................. . frei 18
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem
Sonderstahl .......................... . 11
aus anderem legierten Stahl .............. . 12
b- andere @ .......... ,. ............ . frei 18
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem
Sonderstahl .......................... . 11
im Rahmen d'es Zollkontingents ......... . 10
aus anderem legierten Stahl .............. . 12
im Rahmen des Zollkontingents ......... . 10
5 - anders bearbeitet:
a - nur anders als quadratisch oder recht-
eckig zugeschnitten:
1 - nur warm oder kalt gewalzt, auch
entzundert (dekapiert) @ ...... . frei 18
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem
Sonderstahl ...................... . 11
im Rahmen des Zollkontingents ..... . 10
aus anderem legierten Stahl .......... . 12
im Rahmen des Zollkontingents ..... . 10
2 - plattiert, überzogen, poliert oder
mit anderer Oberflächenbearbeitung:
a - nur plattiert ®) ............ . frei 22
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem
Sonderstahl ...................... . 11
im Rahmen des Zollkontingents ..... . 10
aus anderem ·legierten Stahl ......•.... 12
1596 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
O/o des Wertes
Tarif- für Waren aus für andere
nummer
Warenbezeichnung dem freien Verkehr
Waren
der@
tarif- zeit- tarif- zeit-
mäJ3ig weilig mäßig weilig
(73.15) b - andere@ ................. . frei 22
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem
Sonderstahl ...................... . 11
im Rahmen des Zollkontingents ..... . 10
aus anderem legierten Stahl .......... . 12
im Rahmen des Zollkontingents ..... . 10
b - perforiert, gebogen, tiefgezogen, zise-
liert, graviert, guillochiert oder anders
bearbeitet, ausgenommen nur durch
Walzen verformte Bleche .......... . 28 21 28 2l
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-
stahl, warm gewalzt ......................... . 6 6
kalt gewalzt ................................. . 8 8
Anmerkung zu Tarifnr. 73.15 Abs. B-6
Durch Pressen hergestellte Wellbleche werden wie durch Walzen
hergestellte gleichartige Bleche behandelt.
7 - Draht, auch überzogen, ausgenommen isolierte
Drähte für die Elektrotechnik:
a - nicht plattiert ......................... . 15 8 15 8
mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 bis
1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom von 0,50
bis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem Gehalt
an Molybdän von 0,50 Gewichtshundertteilen oder
weniger ................................... . 5 5
b - plattiert .............................. . 18 14 18 14
aus sogen. »Baustahl« oder aus legiertem Sonder-
stahl ...................................... . 8 8
73.16 Oberbaumaterial für Bahnen, aus Stahl: Schienen, Leit-
schienen, Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen,
Weichen, Zungenverbindungsstangen, Zahnstangen;
Bahnschwellen, Laschen, Unterlagsplatten, Klemm-
platten, Spurplatten und Spurstangen für die Ver-
legung und Befestigung von Schienen:
A - Schienen:
1 - Stromschienen mit einem Leiter aus NE-Metall 18 14 18 14
2 - andere:
a-neu@ frei 18
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
b - gebraucht @ ......................... . frei 18
im Rahmen des Zollkontingents ................. . 6
B - Leitschienen @ ............................. . frei 18
im Rahmen des Zollkontingents ........................ . 6
C - Zahnstangen ................................ . 15 10 15 10
D - Bahnschwellen®) ........................... . frei 18
im Rahmen des Zollkontingents ........................ . 6
E - Laschen und Unterlagsplatten:
1 - gewalzt @ .............................. . frei 18
im Rahmen delil Zollkontingents .................... . 6
2 - andere .................................. . 18 14 18 14
F - andere:
1 - Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, Wei-
chen und Zungenverbindungsstangen ........ . 15 10 15 10
2 - andere .................................. . 18 10 18 10
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1597
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
73.17 Rohre aus Gußeisen ............................................ . 15 7,5
73.18 Rohre (einschließlich Rohlinge) aus Stahl, ausgenommen Waren der
Tarifnr. 73.19:
A - gerade Rohre von gleichmäßiger Dicke, roh:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl ........ . 15 8
mi einem Gehalt an Kohlenstoff von 0,90 bis 1,15 Gewichtshundertteilen,
an Chrom von 0,50 bis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem Gehalt
an Molybdän von 0,50 Gewichtshundertteilen oder weniger:
warm gewalzt oder warm gezogen ............................... . 3
kalt gezogen oder kalt gewalzt ...............•................... 5
2 - aus anderem Stahl:
a - gegossen oder gepreßt ................................ . 18 14
b- nahtlos, warm gezogen, gewalzt oder kalt gezogen:
1 - kalt gezogen ...................................... . 18 10
2- andere:
a - mit einem Gehalt an Kupfer von 0,05 Gewichtshundert-
teilen oder weniger .............................. . 18 10
b- andere ..................................... ·.... . 18 14
mit einem Gehalt von weniger als je 0,04 Gewichtshundertteilen
Schwefel und Phosphor, jedoch weniger als 0,07 Gewichts-
hundertteilen Schwefel und Phosphor insgesamt ............ . 12
mit glatten Enden, mit einem Außendurchmesser von 8 bis 318 mm
und einem Probedruck bis 60 Atü ......................... . 9
c - stumpf oder überlappt geschweißt, auch schmelzgeschweißt:
1 - kalt nachgezogen .................................. . 25 12
2 - schmelzgeschweißt ................................ . 15 12
3- andere ............................................ . 18 12
d - mit einfach aneinandergelegten Rändern, nicht geschweißt
(Schlitzrohre) ....................................... . 25 12
e - genietet, genagelt, gehakt, auch gelötet .................. . 15 7,5
B - Rohre, besonders geformt oder bearbeitet:
1 - aus legiertem Stahl oder aus Qualitätskohlenstoffstahl ......... . 15 8
2 - aus anderem Stahl ....................................... . 18 14
geschweißte Gewinderohre (nicht kalt nachgezogen) mit einer Nennweite
von ¼ bis 4 Zoll und einem Probedruck bis 32 Atü ................... . 9
nahtlose, warmgewalzte Gewinderohre mit einer Nennweite von ¼ bis
4 Zoll und einem Probedruck bis 40 Atü ............................ . 9
genietet, genagelt, gehakt, auch gelötet .•...........•.•................ 9
73.19 Druckrohrleitungen aus Stahl, auch mit Eisenringen verstärkt, für
Wasserkraftwerke ............................................. . 12 10
73.20 Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke
(Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen J1Dd dergleichen),
aus Eisen oder Stahl:
A - aus Gußeisen ............................................. . 15 7,5
B - aus schmiedbarem Guß ..................................... . 7 6
C- aus Stahl, ausgenommen Stahlguß:
1 - geschmiedet .....•....•...•.......•..................... 10 5
2 - andere· ..•............••............•..••.•..•.......... 18 9
1598 Bunde!Sgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig I weilig
73.21 Konstruktionen, auch unvollständig, auch nicht zusammengesetzt, sowie
Teile von Konstruktionen ( z. B. Schuppen, Brücken und Brückenteile,
Schleusentore, Türme, Masten, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Bedachungen,
Tür- und Fensterrahmen, Läden, Geländer, Gitter), aus Eisen oder Stahl;
zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Bänder, Stäbe, Profile,
Rohre usw., aus Eisen oder Stafil ................................ . 8 5
Rolliidcn, Balkone, Geliinder, Fenster, Türen, aus Stahl ....................... . 3
n.22 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe aller
Art, aus Eisen oder Stahl, mit einem Fassungsvermögen von mehr als
300 1, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch mit
Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung:
A - aus Gußeisen .............................................. . 8 6
B - aus schmiedbarem Guß ..................................... . 10 8
C - aus Stahl, ausgenommen Stahlguß ............................ . 10 8
J auchefiisscr ................................ ,- .......................... .
73.23 Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter zu Transport-
oder Verpackungszwecken, aus Stahlblech:
A - Fässer, Tonnen, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 50 1 ... . 10 8
J auchcfiisser, mit einem Fassungsvermögen bis 300 1 ....................... .
B - andere, mit einem Fassungsvermögen:
1 - von mehr als 5 bis 501:
a - weder poliert noch überzogen .......................... . 15 12
Milchtransportkannen ............................................ .
b - poliert oder überzogen ................................ . 18 12
Milchtransportkannen ............................................ . 7,5
2 - von 5 1 oder weniger:
a - weder poliert noch überzogen .......................... . 15 12
b - poliert oder überzogen ................................ . 33 19
73.24 Druckbehälter aus Eisen oder Stahl für verdichtete oder verflüssigte Gase 15 12
73.25 Kabel, Seile, Litzen, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Stahldraht,
ausgenommen isolierte Drahtwaren für die Elektrotechnik ........... . 15 12
73.26 Stacheldraht; verwundener Runddraht oder Flachdraht, aus Stahl, auch
n1it Stacheln .................................................. . 18 9
73.27 Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Stahldraht:
A- Gewebe:
1 - Metalltücher für Maschinen, endlos 5 4
2 - andere 20 10
B - andere:
1 - verzinkt 20 10
2 - andere .............. , ................................. . 20 10
73.28 Streckblech aus Stahl ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder
Bandes gitterartig hergestellt) ................................... . 15 7,5
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1.599
Zollsatz
Tarif- 0/o des "\V ertes
nummer Warenbezeichnung tarit- zeit-
mäßig weilig
73.29 Ketten jeder Größe und Teile davon, aus Eisen oder Stahl:
A - Gelenkketten (Ketten zur Kraftübertragung oder zu Förderzwecken,
mit Bolzen, Nieten, Rohren oder Gleitrollen):
] - Rollenketten:
a - mit einem Bolzenabstand von 19,1 mm oder weniger ....... . 15 12
b - andere ............................................. . 15 12
2 - andere ................................................ . 15 12
B - Stcgketten aus Stahl, mit einer Gliedstärke von 15 mm oder mehr .. . 18 14
C - Gleitschutzketten, fertig zusammengesetzt ..................... . 30 19
D - andere Ketten jeder Größe:
1 - aus l)raht ............................... .- ............. -. 18 9
2 - andere .............................................. • • • 18 g
E - Teile und Zubehör (z.B. Rollen, Glieder, Rohre, Achsen, Schäkel) 18 9
73.30 Schiffsanker, Draggen, Teile davon, aus Eisen oder Stahl ............ . 18 14
73.31 Stifte, Nägel, zugespitzte Krampen, gewellte und abgeschrägte
Klammern, Ringnägel, Haken und Reißnägel, aus Eisen oder Stahl, auch
mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen solche mit Kupferkopf:
A - aus Stahldraht, nicht geschmiedet ............................ . 20 10
Stifte und Zähne für Maschinen für die Aufbereitung von Spinnstoffen ....... . 5
B - Krampen, geschmiedet oder gestanzt .......................... . 20 10
C - Hufnägel ................................................. . 20 10
D - Ziernägel, Schmucknägel ................................... . 20 12
E - andere ................................................... . 20 12
73.32 Bolzen und Muttern ( auch mit Gewinde), Schwellenschrauben, Schrauben,
Ringschrauben und Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche
Waren der Schrauben- und Nietenindustrie, aus Eisen oder Stahl; Unter-
legscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben)
aus Stahl:
A - Bolzen, Muttern, Niete, Splinte, Keile und ähnliche Waren der
Schrauben- und Nietenindustrie, alle diese ohne Gewinde; Unterleg-
scheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben) 20 15
S. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.
B - Schrauben, Ringschrauben, Schraubhaken, Schwellenschrauben,
Schraubbolzen, Muttern und ähnliche Waren der Schrauben- und
Nietenindustrie, alle diese mit Gewinde:
1 - mit IIolzgewinde ....................................... . 25 19
2 - mit Metallgewinde ...................................... . 25 19
S. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.
73.33 Handnähnadeln, Häkelnadeln, Ahlen, Durchziehnadeln und ähnliche
Waren für Näh-, Stick-, Filet- und andere Handarbeiten, Stichel zum
Sticken, aus Stahl, einschließlich Rohlinge, mit einer Länge:
A - von mehr als 5 cm ......................................... . 12 10
B - von 5 cm oder weniger 15 12
73.34 Stecknadeln, Haarnadeln, Lockenwickel und ähnliche Waren, aus-
genommen Schmucknadeln, aus Stahl ............................. . 20 12
1600 B~ndesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- \ zeit-
mäf3ig weilig
73.35 Federn und Federblätter, aus Stahl:
A - Blattfedern, auch einzelne Federblätter:
1 - für Kraftfahrzeuge:
a - mit einem Stückgewicht der fertig montierten Feder von 20 kg
oder nlchr ........................................... . 18 14
b - andere:
1 - einzelne Federblätter ............................... . 22 12
2 - andere ........................................... . 22 15
2 - andere:
a - mit einem ~tückgewicht der fertig montierten Feder von 20 kg
oder mehr .......................................... . 18 14
b - andere:
1 - einzelne Federblätter ............................... . 22 15
2 - andere ........................................... . 22 15
13 - Blattspiralfedern .......................................... . 20 15
C - Spiralflachfedern .......................................... . 22 15
1) - andere Federn ............................................. . 22 15
73.36 Raumheizöfen, Heizapparate, Küchenherde (einschließlich auch für Zen-
tralheizung verwendbare Küchenherde), Kochgeräte, Kesselöfen, Teller-
wärmer und ähnliche Geräte, wie sie üblicherweise im Haushalt ver-
wendet werden, nicht elektrisch, Teile davon, aus Eisen oder Stahl .... 15 7,5
73.37 Heizkessel ( ausgenommen Dampferzeuger der Tarifnr. 84.01 ), Luftheiz-
öfen und Heizkörper, für Zentralheizung, nicht elektrisch, Teile davon,
aus Eisen oder Stahl ........................................... . 10 5
73.38 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische
Artikel, Teile davon, aus Eisen oder Stahl:
A - aus Gußeisen:
1 - Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken:
a - emailliert ........................................... . 15 7,5
b - andere 15 7,5
2 - andere Waren:
a - emailliert ........ ·..... · .............................. . 15 12
b - andere .............................................. . 15 12
13 - aus Blechen oder Iländern, aus Stahl:
1 - aus nichtrostendem Stahl .................................. . 15 12
Abwaschbecken und Spültischeinsätze 7,5
2 - andere:
a - weder poliert noch überzogen .......................... . 15 12
Stahlblcchbadewannen, Eimer, Abwaschbecken und Spültischeinsätze 7,1:J
b - poliert oder überzogen:
1 - emailliert ........................................ . 15 12
Stahlblechbadewannen, Eimer, Abwaschbecken und Spültischeinsätze 7,5
Briefkästen .................................................. . 7,5
2 - andere ........................................... . 15 12
Stahlblechbadewanncn, Eimer, Abwaschbecken und Spültischeinsätze 7,5
Briefkästen .................................................. . 7,5
C - andere 15 12
73.39 Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren
zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl ....... . 10 8
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 160f
Zollsatz
Tarif- 0;0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
73.40 Andere Waren aus Eisen oder Stahl:
A - aus Gußeisen:
1 - roh ........................................ • • • • • • • • · • · · 8 4
2 - bearbeitet .............................................. . 8 6
B - aus Blech, Bändern oder Rohren, aus Stahl:
1 - weder poliert noch überzogen ............................. . 15 12
Molkereigeräte und landwirtschaftliche Gebrauchsgegenstände (z.B. Käse-
formen, Milchsatten, Trichter, Streuwannen, Jaucheschöpfer) .... , ..... 7,5
2 - poliert oder überzogen:
a - emailliert ........................................... . 15 12
Molkereigeräte und landwirtschaftliche Gebrauchsgegenstände (z. B.
Käseformen, Milchsatten, Trichter, Streuwannen, Jaucheschöpfer);
Bauartikel (z. B. Mörtelträger, Schornsteinaufsätze, Dachentlüfter,
Dachfensterrahmen, Dachrinnen) ................................ . 7,5
b - andere .............................................. . 15 12
Molkereigeräte und landwirtschaftliche Gebrauchsgegenstände (z. B.
Käseformen, Milchsatten, Trichter, Streuwannen, Jaucheschöpfer);
Bauartikel (z. B. Mörtelträger, Schornsteinaufsätze, Dachentlüfter,
Dachfensterrahmen, Dachrinnen) ........ , ....................... . 7,5
C - aus Draht, Drahtgeflechten oder Drahtgeweben, aus Stahl ........ . 15 12
Drahtkörbe ........................ , .... , ........................ , .. , .. . 7,5
D - andere:
1 - roh:
a - aus schmiedbarem Guß 8 4
b - andere:
1 - Schmiedestücke mit einem Stückgewicht:
a - von 250 kg oder weniger ......................... . 20 15
aus Qualitätskohlenstoffstahl oder aus legiertem Stahl ......... . 8
b - von mehr als 250 kg ............................. . 15 10
2 - andere ........................................... . 15 12
2 - bearbeitet:
a - aus schmiedbarem Guß ................................ . 8 6
b - andere:
1 - Schmiedestücke mit einem Stückgewicht:
a - von 250 kg oder weniger ......................... . 20 15
aus Qualitätskohlenstoffstahl oder aus legiertem Stahl ......... . 8
b - von mehr als 250 kg ............................. . 15 10
2 - andere:
a - kalibrierte Stahlkugeln (andere als die der Tarifnr. 84.62) 25 15
b - andere ........................................ . 15 12
1602 Bundesgesetzblatt, Jahrgang l957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbo~-eichn ung tarif- zeit-
miißig weilig
Kapitel 74
Kupfer
Vorschriften
1. Kupfervorlegierungen im Sinne der Tarifnr. 74.02 sind Legierungen, die Kupfer und
andere Stoffe in beliebigen Anteilen enthalten, sich praktisch weder zum Walzen
noch zum Schmieden eignen un<l entweder als Zusätze bei der Herstellung von
Legienmgen oder als Desoxydationsmittel, Entschwefelungsmittel oder zu ähnlichen-
lwecken in der Metallurgie der Nichteisenmetalle verwendet werden.
Jedoch gehören Verbindungen von Phosphor und Kupfer (Kupferphosphide), die
mehr als 8 Gewichtshundertteile Phosphor enthalten, zu Tarifnr. 28.55.
2. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) Draht (Tarifnr. 74.03):
Draht ist eine gewalzte, stranggepreßte oder gezogene massive Ware von
beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-
schreitet.
b) Stä.be (Stangen) und Profile (Tarifnr. 74.03):
Stiibe (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder ge-
schmiedete massive Waren mit einer größten Abmessung des Querschnitts von
mehr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) oder Profile nur, wenn
au13erdem die Dicke mehr als 1/10 der Breite beträgt.
Stäbe (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene oder
gesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nachträglich
eine über grobes Abgraten (Putzen) hinausgehende Oberflächenbearbeitung er-
fahren haben.
c) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr. 74.04):
Bleche, Platten, Tafeln und Bänder sind flache Waren ( andere als Rohwaren der
Tarifnr. 74.01), auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt mehr
als Ö mm und deren Dicke mehr als 0,15 mm, jedoch nicht mehr als 1 /io der
Breite beträgt.
Zu Tarifnr. 74.04 gehören insbesondere Bleche, Platten, Tafeln und Bänder mit
einer Dicke von mehr als 0,15 mm, anders als quadratisch oder rechteckig zu-
geschnitten, gelocht, gewellt, gerillt, geriffelt, poliert oder überzogen, wenn sie
durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die
an anderer Stelle des Zolltarifs erfaßt sind.
3. Zu den Tarifnrn. 74.07 und 74.08 gehören insbesondere polierte oder überzogene
Rohre, Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungs-
stücke sowie besonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre
mit Außengewinden oder mit Innengewinden,· gelochte, eingezogene oder konische
Rohre, Rohre mit angesetzten Flanschen und ähnliche Rohre).
74.01 Kupfermatte; Rohkupfer (Kupfer zum Raffinieren und raffiniertes
Kupfer); Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Kupfer:
A - Kupfermatte .............................................. . frei
B - Rohkupfer:
1 - Kupfer zum Raffinieren .................................. . frei
2 - raffiniertes Kupfer ....................................... . 5 frei
C - Bearbeitungsabfälle und Schrott .............................. . frei
74.02 Kupfervorlegierungen frei
74.03 Stäbe, Profile und Draht, aus Kupfer, massiv ...................... . 10 8
74.04 Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von
mehr als 0,15 mm ............................................. . 10 8
74.05 Blattmetall, Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch geprägt, zu-
geschnitten, gelocht, überzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunst-
stoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt), mit einer Dicke (ohne Unter-
lage) von 0,15 mm oder weniger:
A - ohne Unterlage ............................................ . 10 8
B - auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt .. 15 8
Nr. 53 -Tag de,r Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1603
Zollsatz
Ta1·if- 0/o des Wertes
nummcr Wa renbe.z·ei-ehnung tarif- 1 zeit-
mäfüg I weilig
74.06 Pulver und Flitter, aus Kupfer:
A - grobes Pulver ................................. ·............ . 5 frei
B - feines Pulver ............................................... • 20 15
C - Flitter ................................................... . 15 10
74.07 Rohre ( einschließlich Rohlinge) und Hohlstangen, aus Kupforc
A - Hohlstangen mit kreisrundem Querschnitt, einem äußeren Durch-
messer von mehr als 16 mm und einem inneren Durchmesser von
8 mm oder weniger (Rundkupfer für Stehbolzen) ............... . 12 10
B - andere:
1 - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besondeils geformt:
a - weder poliert noch überzogen ............. ·.............. . 12 10
b - poliert oder überzogen ................................ . 12 10
2 - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ............. . 12 10
74.08 Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke
w-ippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen und ähnliche
aren), aus Kupfer ........................................... . 12 10
74.09 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe aller
Art, aus Kupfer, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 3001, ohne
mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch mit lnnenausklei-
dung oder Wärmeschutzverkleidung .............................. . 12 8
74.10 Kabel, Seile, Litzen und ähnliche Waren, aus Kupferdraht, ausgenommen
isolierte Drahtwaren für die Elektrotechnik ....................... . 12 8
74.11 Gewebe ( einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus
Kupferdraht:
A- Gewebe:
1 - Metalltücher für Maschinen, endlos ........................ . 5 4
2 - andere ................................................ . 5 4
B- andere ................................................... . 15 8
74.12 Streckblech aus Kupfer ( durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches
oder Bandes gitterartig hergestellt) ............................... . 10 8
74.13 Ketten jeder Größe, Teile davon, aus Kupfer ...................... . 15 12
74.14 Stifte, Nägel, zugespitze Krampen, Haken und Reißnägel, aus Kupfer
oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl mit Kupferkopf ............... . 15 8
74.15 Bolzen und Muttern ( auch mit Gewinde), Schrauben, Ringschrauben und
Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche Waren de_r Schrauben-
und Nietenindustrie, aus Kupfer; Unterlegscheiben (auch geschlitzte
Unterlegscheiben und Federringscheiben) aus Kupfer:
A - mit Holzgewinde .......................................... . 20 12
B - andere ................................................... . 15 10
S. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.
74.16 Federn aus Kupfer ,. .............. ', ............................ . 15 10
1604 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
74.17 Nichtelektrische Koch- und Heizgeräte, wie ,sie üblicherweise im Haushalt
verwendet werden, Teile davon, aus Kupfer ....................... . 15 10
74.18 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische
Artikel, Teile davon, aus Kupfer:
A - weder poliert noch überzogen ................................ . 15 10
B - poliert oder überzogen ...................................... . 15 10
74.19 Andere Waren aus Kupfer:
A- roh ...................................................... . 15 10
B - bearbeitet:
1 - vergoldet oder versilbert ................................. . 15 10
2 - andere ............................................... • • 15 10
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1605
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Waren bezeichn urtg tarif- j zeit-
mäßig / weilig
Kapitel 75
Nickel
Vorschr·iftcn
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) Draht (Tarifnr. 75.02):
Draht ist eine gewalzte, stranggepreßte oder gezogene massive Ware von
beliebiger For·m des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-
schreitet.
b) Stii.bc (Stangen) und Profile (Tarifnr. 75.02):
St.ii.bc (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder ge-
schmiedete massive Waren mit einer größten Abmessung des Querschnitts von
m<'hr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) oder Profile nur,
wenn außerdem die Dicke mehr als 1/io der Breite beträgt.
Stii.be (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene oder
gesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nachträglich
eine über grnbes Abgraten (Putzen). hinausragende Oberflächenbearbeitung er-
fahren haben.
c) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr. 75.03):
Blccl1c, Platten, Tafeln und Bänder sind flache vVaren (andere als Rohwaren
der Tarifnr. 75.01), auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt
mehr als 6 mm und deren Dicke nicht mehr als 1/10 der Breite beträgt.
Zu Tarifm. 7;).03 gehören insbesondere Bleche, Platten, Tafeln und Bänder,
anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, gelocht, gewellt, gerillt,
geriffelt, poliert oder überzogen, wenn sie durch diese Bearbeitungen nicht den
CJ1arnkter von Waren erhalten haben, die an anderer Stelle des Zolltarifs er-
faßt sind.
2. Zu Tarif nr. 7:).04 gehören insbesondere polierte oder überzogene Rohre, Hohl-
stangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke sowie
besonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Außen-
gewinden oder mit Innengewinden, gelochte, eingezogene oder konische Rohre, Rohre
mit angesetzten Flanschen und ähnliche Rohre).
3. Nicht legiertes Nickel ist Nickel mit einem Gehalt an anderen Stoffen von weniger
als 1 Gewichtshundertteil.
75.01 Nickelmatte, Nickelspeise und andere Zwischenerzeugnisse der Nickel-
hcrstellung; Rohnickel (ausgenommen Anoden der Tarifnr. 75.05); Be-
arbeitungsabfälle und Schrott, aus Nickel:
A - Nickclmatte, Nickelspeise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Rohnickel:
1 - nicht legiert ............................................ . frei
2 - legiert ................................................ . 8 frei·
C - Bearbeitungsabfälle und Schrott .............................. . frei
75.02 Stäbe, Profile und Draht, aus Nickel, massiv:
A - aus nicht legiertem Nickel oder aus nur mit Mangan legiertem Nickel:
1 - vergoldet oder versilbert ................................. . 10 8
2 - weder vergoldet noch versilbert ....................... ·.... . 10 4
B - aus anderen Nickellegierungen mit einem Gehalt an Nickel von mehr
als 10 bis 50 Gewichtshundertteilen:
1 - vergoldet oder versilbert ................................. . 18 12
2 - weder vergoldet noch versilbert ........................... . 18 4
C - aus anderen Nickellegierungen mit einem Gehalt an Nickel von mehr
als 50 Gewichtshundertteilen:
1 - aus Chromnickel, ohne Eisen oder mit einem Gehalt an Eisen von
weniger als 10 Gewichtshundertteilen:
a - Stäbe und Profile ..................................... . 18
vergoldet oder versilbert ......................... , ............... . 12
weder vergoldet noch versilbert ...........................• , •...... 4
1606 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
T:uif- O/o des Wertes
nummer Waren·bezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig ] weilig
(75.02)
b - 1Jraht .............................................. . 18
vergoldet oder versilbert ......................................... . J2
weder· vergoldet noch versilbert ................................... . 4
2 - andere:
a- vergoldet oder versilbert .............................. . 18 12
b - weder vergoldet noch versilbert ......................... . 18 4
75.03 Bleche,· Platten, Tafeln und Bänder, von beliebiger Dicke, aus Nickel;
Pulver, Flitter, aus Nickel:
A - B1eche, Platten, Tafeln und Bänder, ausgenommen Folien:
1 - aus nicht legiertem Nickel oder aus nur mit Mangan legiertem
Nickel ................................................ . 12 5
2 - aus anderen Nickellegierungen mit einem Gehalt an Nickel von
mehr als 10 bis 50 Gewichtshundertteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6
3 - aus anderen Nickellegierungen mit einem Gehalt an Nickel von
mehr als 50 Gewichtshundertteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6
B - Folien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 8
C - Pulver und Flitter:
1 - grobes Pulver:
a - nicht legiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
b - legiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 frei
2 - feines Pulver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 8
3 - Flitter ....................................,. . . . . . . . . . . . . . 15 10
75.04 Rohre ( einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrver-
schlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupp-
lungen, Muffen, Flanschen und ähnliche Waren), aus Nickel:
A - Rohre, Hohlstangen:
1 - mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt:
a - weder poliert noch überzogen .......................... . 12 5
b - poliert oder überzogen ................................ . 12 10
2 - mit anderem Querschnitt oder besonders geformt ............. . 12 10
B - Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke 12 10
75.05 Anoden zum Vernickeln, gegossen, gewalzt oder elektrolytisch hergestellt,
roh oder bearbeitet ............................................ . 12 3
75.06 Andere Waren aus Nickel:
A - Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe
aller Art, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch
mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung ............ . 15 10
B - Gewebe, Gitter, Geflechte, aus Nickeldraht ..................... . 12 8
C - Streckblech . (durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder
Bandes gitterartig hergestellt) ............................... . 15 10
D - Stifte, Nägel, zugespitzte Krampen, Haken und dergleichen; Waren
der Schrauben- und Nietenindustrie, auch mit Gewinde .......... . 12 10
S. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.
E - Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische
Artikel, Teile davon ........................................ . 12 8
F - andere Waren:
1 - roh ................................................... . 12 8
2 - bearbeitet .............................................. . 12 8
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1607
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung ~z:if- zeit-
mäßig weilig ·
Kapitel 76
Aluminium
Vorschriften
l. Es gcl tcn fol gcnde Begriffsbestimmungen:
a) Draht (Tarifnr. 76.02):
Draht ist eine gewalzte, stranggepreßte oder gezogene massive Ware von
beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-
schreitet.
h) Stii.bc (Stangen) und Profile (Tarifnr. 76.02):
St;i.be (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder
gcsr,hmicdctc massive Waren mit einer größten Abmessung im Querschnitt von
mehr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) und Profile nur, wenn
außerdem die Dicke mehr als 1/10 der Breite beträgt.
Stiibc (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene oder
gesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nachträglich
eine über grobes Abgraten (Putzen) hinausgehende Oberflächenbearbeitung er-
fahren haben.
c) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr. 76.03):
Bleche, Platten, Tafeln und Bänder sind flache Waren (andue als Rohwaren
der Tari fnr. 76.01), auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt
mehr als 6 mm und deren Dicke mehr als 0,15 mm, aber nicht mehr als 1/io der
Breite betriigt. ·
Zu Tarif nr. 76.0;3 gehören insbesondere Bleche, Platt~n, Tafeln und Bänder mit
ei,wr Dicke von mehr als 0,15 mm, anders als quadratisch oder rechteckig zu-
geschnitten, gelocht, gewellt, gerillt, geriffelt, poliert oder überzogen, wenn sie
durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren erhalten haben, die
an anderer Stelle des Zolltarifs erfaßt sind.
2. Zu den Tarifnrn. 76.06 und 76.07 gehören insbesondere polierte oder überzogene
Rohre, Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungs-
stiicke sowie \wsonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre
mit Außengewinden oder mit Innengewinden, gelochte, eingezogene oder konische
Rohre und Rohre mit angesetzten Flanschen und ähnliche Waren).
3. Niclit legiertes Aluminium ist Aluminium mit einem Gehalt an anderen Stoffen von
weniger als 1 GewichtshundertteiL
76.01 Rohaluminium; Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Aluminium:
A - Rohalumini um:
1 - nicht legiert ........................................... . 12 10
2 - legiert ................................................ . 12 10
B - Bearbeitungsabfälle und Schrott:
1 - Bearbeitungsabfälle:
a - Späne und Staub aller Art ............................. . frei
b - andere ............................................. . 12 frei
2 - Schrott ................................................ . frei
Anmerkung zu Tarifnr. 76.01 Abs. A
Rohaluminium, das von inländischen Aluminiumoxydherstellern als Gegenlieferung für
eine mindestens 4½fache als von ihnen ausgeführt nachgewiesene Menge Aluminium-
oxyd inländischer Herstellung eingeführt wird, bis zu einer Gesamtmenge von 9500 t
im J{alenderjahr ....................................•••••.. , .•..• , .......... . frei
76.02 Stäbe, Profile und Draht, aus Aluminium, massiv ................... . 18 14
76.03 Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von
rnehr als 0,15 mm ............................................. . 18 14
76.04 Blattmetall, Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch geprägt, zu-
geschnitten, gelocht, überzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunst-
stoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt), mit einer Dicke ( ohne Unter-
lage) von 0,15 mm oder weniger ................................. . 15 12
1608 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
76.05 Pulver und Flitter, aus Aluminium:
A - grobes I=>uJ ver ............................................. . 12 10
B - feines Pulver, Flitter ........................................ . 18 14
76.06 Rohre ( einschließlich Rohlinge) und Hohlstangen, aus Aluminium ..... . 18 14
76.07 Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke
(Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen und ähnliche
Waren), aus Aluminium ....................................... , 18 14
76.08 Konstruktionen, auch unvollständig, auch nicht zusammengesetzt, sowie
Teile von Konstruktionen ( z. B. Schuppen, Brücken und Brückenteile,
Türme, Masten, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Bedachungen, Tür- und Fenster-
rahmen, Geländer), aus Aluminium; zu Konstruktionszwecken vorbereitete
Bleche, Stäbe, Profile, Rohre usw., aus Aluminium .................. . 15 12
Schuppen, Baracken, Häuser und deren Teile ...........•.•..............•..... 7,5
76.09 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe aller
Art, aus Aluminium, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l,
ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch mit lnnen--
auskleidung oder Wärmeschutzverkleidung ........................ . 18 14
76.10 Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter zu Transport-
oder Verpackungszwecken, aus Aluminium, einschließlich Verpackungs-
röhrchen und Tuben, mit einem Fassungsvermögen:
A - von mehr als 50 1 .......................................... . 20 14
B - von mehr als 5 1 bis 50 1 ..................................... . 20 14
Milchtransportkannen ....•....••...••.........•...•.••...•.•............. 9
C - von 5 1 oder weniger ........................................ . 20 14
76.11 Druckbehälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase 18 14
76.12 Kabel, Seile, Litzen und ähnliche Waren, aus Aluminiumdraht, aus-
genommen isolierte Drahtwaren für die Elektrotechnik ............. . 15 12
76.13 Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht ................. . 15 8
76.14 Streckblech aus Aluminium ( durch Strecken eines eingeschnittenen
Bleches oder Bandes gitterartig hergestellt) ....................... . 18 14
76.15 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische
Artikel, Teile davon, aus Aluminium ............................. . 20 14
76.16 Andere Wan\n aus Aluminium:
A - Stifte, Nägel, zugespitzte Krampen, Haken und ähnliche Waren 15 10
B - Waren der Schrauben- und Nietenindustrie, .auch mit Gewinde;
Unterlegscheiben ( auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federring„
scheiben) ................................................. . 15 10
S. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.
C - andere ................................................... . 15 12
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1609
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 77
Magnesium, Beryllium (Glucinium)
77.01 Rohmagnesium; Bearbeitungsabfälle und Schrott ( einschließlich Dreh-
späne, nicht nach Größe sortiert), aus Magnesium:
A - Rohmag·nesium ............................................ . 30 frei
B - Dearbeitungsabfälle und Schrott .............................. . 30 frei
77.02 Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Tafeln, Bänder, Rohre, Hohl-
stangen, Pulver, Flitter, aus Magnesium; Drehspäne, nach Größe sortiert,
aus Magnesium .....•••.•••., ..•............................. • • • 30 12
77.03 Andere Waren aus Magnesium .••................................ 30 12
77.04 Beryllium (Glucinium), roh oder verarbeitet • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
1610 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
numm1:r Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 78
Vorschriften Blei
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen: ·
a.) Draht (Tarifnr. 78.02):
Draht ist (~inc gewalzte, stranggepreßte oder gezogene massive Ware von
beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-
schreitet.
b) Stü.be (Stangen) und Profile (Tarifnr. 78.02):
Stäbe (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder
geschmiedete massive Waren mit einer größten AbmessuP..g im Querschnitt von
mehr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) und Profile nur, wenn
außerdem die Dicke mehr als 1/10 der Breite beträgt.
Stii.be (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene
oder gesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nach-
träglich eine über grobes Abgraten (Putzen) hinausgehende Oberflächen-
bearbeitung erfahren haben.
c) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr: 78.03):
Bleche, Platten, Tafeln und Bänder sind flache Waren ( andere als Rohwaren
der Tarifnr. 78.01}, auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt
mehr als 6 mm und deren Dicke nicht mehr als 1/10 der Breite beträgt, aus-
genommen Waren mit einem Quadratmetergewicht von 1,7 kg oder weniger.
Zu Tarifnr. 78.03 gehören insbesondere Bleche, Platten, Tafeln und Bänder mit
einem Quadratmetergewicht von mehr als 1,7 kg, anders als quadratisch oder
rechteckig zugeschnitten, gelocht, gewellt, gerillt, geriffelt, poliert oder über-
zogen, wenn sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren
erhalten haben, die an anderer Stelle des Zolltarifs erfaßt sind.
2. Zu Tarifnr. 78.05 gehören insbesondere polierte oder überzogene Rohre, Hohl-
stangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke sowie
besonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Außen-
gewinden oder mit Innengewinden, gelochte, eingezogene oder konische Rohre und
Rohre mit angesetzten Flanschen und ähnliche "\iVaren).
78.01 Rohblei ( auch silberhaltig); Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Blei:
A- Rohblei:
1 - mit einem Gehalt an Silber von 0~025 Gewichtshundertteilen
oder mehr (silberhaltiges Blei) ............................ . 5 frei
2 - anderes ............................. ''" ................. . 5 frei
B - Bearbeitungsabfälle und Schrott .............................. . frei
78.02 Stäbe, Profile und Draht, aus Blei, massiv ......................... . 10 8
78.03 Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Blei, mit einem Quadratmeter-
gewicht von mehr als 1,7 kg ..................................... . 10 8
78.04 Folien und dünne Bänder, aus Blei (auch geprägt, zugeschnitten, gelocht,
überzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen
Unterlagen befestigt), mit einem Quadratmetergewicht (ohne Unterlage)
von 1,7 kg oder weniger; Pulver und Flitter, aus Blei:
A - Folien und dünne Bänder ................................... . 12 10
B - Pul ver und ]?li tter ......................................... . 15 10
78.05 Rohre ( einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrver-
schlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, S-förmig
gebogene Rohre für Geruchverschlüsse, Kupplungen, Muffen, Flanschen
und ähnliche Waren), aus Blei:
A - Rohre und Hohlstangen .................... ·................. . 12 8
B - andere ................................... .- ................ . 12 8
78.06 Andere Waren aus Blei:
A - Bleiwolle ................................................. . 15 10
B - Tuben (nicht starr) zu Verpackungszwecken ................... . 15 12
C - andere 15 10
Nr. 53 -Tag de,r Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1611
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Vorschriften
Zink
l. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) Draht (Tarifnr. 79.02):
Draht ist eine gewalzte, stranggepreßte oder gewgene massive Ware von be-
liebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-
schreitet.
b) Stäbe (Stangen) und Profile (Tarifnr. 79.02):
Stäbe (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder ge-
schmiedete massive Waren mit einer größten Abmessung im Querschnitt von
mehr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) und Profile nur, wenn
aui)erdem die Dicke mehr als 1/io der Breite beträgt.
Stäbe (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene
oder gesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nach-
träglich eine über grobes Abgraten (Putzen) hinausgehende Oberflächen-
bearbeitung erfahren haben.
c) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr. 79.03):
Bleche, Platten, Tafeln und Bänder sind flache Waren ( andere als Rohwaren
der Tarifnr. 79.01), auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt
mehr als 6 mm und deren Dicke nicht mefir als 1/io der Breite beträgt.
Zu Tarifnr. 79.03 gehören insbesondere Bleche, Platten, Tafeln und Bänder,
anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, gelocht, gewellt, gerillt,
geriffelt, poliert oder überzogen, wenn sie durch diese Bearbeitungen nicht den
Charakter von Waren erhalten haben, die an anderer Stelle des Zolltarifs er-
faßt sind.
2. Zu Tarifnr. 79.04 gehören insbesondere polierte oder überzogene Rohre, Hohl-
stangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke sowie
besonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Außen-
gewinden oder mit Innengewinden, gelochte, eingezogene oder konische Rohre und
Rohre mit angesetzten Flanschen und ähnliche Waren).
79.01 Rohzink; Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Zink:
A- Rohzink .................................................. . 5 frei
B - Bearbeitungsabfälle und Schrott .............................. . frei
79.02 Stäbe, Profile und Draht, aus Zink, massiv .....................• .... . 10 8
79.03 Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Zink, in beliebiger Dicke; Pulver
und Flitter, aus Zink:
A - Bleche, Platten, Tafeln und Bänder:
1 - quadratisch oder rechteckig ............................... . 15 8
2 - von anderer Form ....................................... . 15 8
B - Pulver, einschließlich Zinkstaub .............................. . frei
C - Flitter .................................................... . 15 10
79.04 Rohre ( einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrver-
schlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupp-
lungen, Muffen, Flanschen und ähnliche Waren), aus Zink .......... . 10 8
79.05 Dachrinnen, Firstbleche, Dachfenster und -andere geformte Waren zu
Bauzwecken, aus Zink ......................................... . 15 5
79.06 Andere Waren aus Zink:
A - Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische
Artikel, Teile davon ........................................ . 15 8
B - Streckblech (durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder
Bandes gitterartig hergestellt) .......... ., .................... . 15 12
C - Stifte, Nägel, zugespitzte Krampen, Haken und ähnliche Waren;
Waren der Schrauben- und Nietenindustrie, auch mit Gewinde 15 8
S. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.
D - starre Umschließungen ...................................... . 15 8
E- andere .................................................... . 15 8
1612 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 80
Vorschriften Zinn
1. Es gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) Draht (Tarifnr. 80.02): .
Draht ist eine gewalzte, stranggepreßte oder gezogene massive Ware von be-
liebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 6 mm nicht über-
schreitet.
b) Stiibe (Stan,gen) und Profile (Tarifnr. 80.02):
Stäbe (Stangen) und Profile sind gewalzte, stranggepreßte, gezogene oder ge-
schmiedete massive Waren mit einer größten Abmessung im Querschnitt von
mehr als 6 mm. Flache Waren gelten als Stäbe (Stangen) und Profile nur, wenn
außerdem die Dicke mehr als 1/10 der Breite beträgt.
Stäbe (Stangen) und Profile im Sinne dieser Vorschrift sind auch gegossene
oder gesinterte Waren in den gleichen Formen und Abmessungen, die nach-
träglich eine über grobes Abgraten (Putzen) hinausgebende Oberflächen-
bearbeitung erfahren haben.
c) Bleche, Platten, Tafeln und Bänder (Tarifnr. 80.03):
Bleche, Platten, Tafeln und Bänder sind flache Waren ( andere als Rohwaren
der Tarifnr. 80.01), auch aufgerollt, deren größte Abmessung im Querschnitt
mehr als 6 mm und deren Dicke nicht mehr als lfio der Breite beträgt, aus-
genommen Waren mit einem Quadratmetergewicht von 1 kg oder weniger.
Zu Tarifnr. 80.03 gehören insbesondere Bleche, Platten, Tafeln und Bänder mit
einem Quadratmetergewicht von mehr als 1 kg, anders als quadratisch oder
rechteckig zugeschnitten, gelocht, gewellt, gerillt, geriffelt, poliert oder über-
zogen, wenn sie durch diese Bearbeitungen nicht den Charakter von Waren
erhalten haben, die an anderer Stelle des Zolltarifs erfaßt sind.
2. Zu Tarifnr. 80.05 gehören insbesondere polierte oder überzogene Rohre, Hohl-
stangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke sowie
besonders geformte Rohre (gebogene Rohre, Schlangenrohre, Rohre mit Außen-
gewinden oder mit Innengewinden, gelochte, eingezogene oder konische Rohre und
Rohre mit angesetzten Flanschen und ähnliche Waren).
3. Nicht legiertes Zinn ist Zinn mit einem Gehalt an anderen Stoffen von weniger als
2 Gewichtshundertteilen. ·
80.01 Rohzinn; Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Zinn:
A- Rohzinn:
1 - nicht legiert ............................................ . frei
2 - legiert ................................................. . frei
B - Bearbeitungsabfälle und Schrott . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
80.02 Stäbe, Profile und Draht, aus Zinn, massiv ......................... . 6 5
80.03 Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Zinn, mit einem Quadratmeter-
gewicht von mehr als 1 kg ........•.............................. 6 5
80.04 Blattmetall, Folien und dünne Bänder, aus Zinn ( auch geprägt, zuge-
schnitten, gelocht, überzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunst-
stoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt), mit einem Quadratmetergewicht
(ohne Unterlage) von 1 kg oder weniger; Pulver und Flitter, aus Zinn:
A - Blattmetall, Folien und dünne Bänder ....................... . 10 8
B - Pulver und Flitter:
1 - grobes Pulver .....................................•..... frei
2 - feines Pulver ........................................... . 12 8
3 - Flitter ................................................. . 15 10
80.05 Rohre (einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrver-
schl ußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupp-
lungen, Muffen, Flanschen und ähnliche Waren), aus Zinn ........... . 8 6
80.06 Andere Waren aus Zinn:
A - Tuben (nicht starr) zu Verpackungszwecken ................... . 15 12
B - andere .................................................... . 8 6
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1613
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 81
Andere unedle Metalle
Vorschrift
Zu Tarifnr. 81.04 gehören nur die nachstehend aufgeführten unedlen Metalle:
Antimon, Cadmium, Chrom, Gallium, Germanium, Hafnium (Celtium), Indium, Kobalt,
Mangan, Niob (Columbium), Rhenium, Thallium, Thorium, Titan, Uran, Vanadin,
Wismut und Zirkon.
Hierher gchiircn auch Matten, Speise und andere Zwischenerzeugnisse der Kobalt-
herstcllung.
81.01 Wolfram, roh oder verarbeitet:
A - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:
1 - grobes Pulver ................................ -. ......... . 5 frei
2 - Stücke ................................................ . 5 frei
3 - Bearbeitungsabfälle und Schrott . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Stäbe (Stangen), gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile; Tiegel;
Draht, dessen größte Querschnittsabmessung 1 mm oder mehr be-
trägt; Bleche, Platten, Bänder und Blättchen .................... . 15 8
C - Fäden und Draht, dessen größte Querschnittsabmessung weniger als
1 rnrn beträgt .............................................. . 20 8
D - andere Waren ................................ ; ............ . 15 8
S. auch Vorschrift!) zu AbschnittXV.
81.02 Molybdän, roh oder verarbeitet:
A - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:
1 - grobes Pulver .......................................... . 5 frei
2 - Stücke ................................................ . 5 frei
3 - Bearbeitungsabfälle und Schrott ........................... . frei
B - Stäbe (Stangen), gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile; Tiegel;
Draht, dessen größte Querschnittsabmessung 1 mm oder mehr beträgt;
Bleche, Platten, Bänder und Blättchen ........................ . 15 8
C - Fäden und Draht, dessen größte Querschnittsabmessung weniger als
1 mm beträgt .............................................. . 20 8
D - andere Waren ....... ; ..................................... . 15 8
S. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.
81.03 Tantal, roh oder verarbeitet:
A - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott:
1 - grobes Pulver . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
2 - Stücke; Bearbeitungsabfälle und Schrott . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Stäbe (Stangen), gehämmert, gewalzt oder gezogen; Profile, Draht,
Bleche, Platten und Bänder ............ ; . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
C - Rohre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
D - andere Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
81.04 Andere unedle Metalle, roh oder verarbeitet:
A-Antimon, Cadmium, Chrom, Mangan, Vanadin, Wismut:
~ - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . frei
2 - andere . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
1614 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
(81.04) B - Kobalt:
1 - Matte; Bearbeitungsabfälle und Schrott ................... . frei
2 - roh:
a - nicht legiert ......................................... . 5
b - legiert ............................................. • • 5
3 - anderes ............................................... • • 5
C - andere unedle Metalle:
1 - roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott ..................... . 5 4
Germanium, roh frei
2 - andere ................................................ •. 5 4
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1615
Zollsatz
Tarif- 0/ 0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 82
Werkzeuge; Messerschmiedewaren und Eßbestecke, aus unedlen Metallen
Vorschriften
l. In Kapitel 82 sind neben Lötlampen, Feldschmieden, Schleifapparaten und Zu-
sammenstellungen zur Hand- und Fußpflege sowie den Waren der Tarifnrn. 82.07
und 82. 15 nur Waren mit Klinge oder arbeitendem Teil aus folgenden Stoffen
t:rfaßt:
a) aus une<llcm Metall;
b) aus Hartmetallen auf einem Träger aus unedlem Metall;
c) aus Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen oder rekonstituierten Steinen
auf einem Träger aus unedlem Metall;
d) aus Schleifstoffen auf einem Träger aus unedlem Metall, sofern es sich um
\V erkzeuge handelt, deren Zähne, Schneiden oder andere trennende oder
schneidende Teile auch durch Aufbringen von Schleifstoffen ihre eigentliche
Funktion beibehalten.
2. Teile von Waren des Kapitels 82 aus unedlen Metallen werden wie die ent-
sprechenden Waren tarifiert, ausgenommen besonders genannte Teile und Werk-
zeugh alter für mechanisches Handwerkzeug der Tarifnr. 84.48. Teile mit allgemeiner
Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu Abschnitt XV gehören in
keinem Fall zu Kapitel 82.
Rohlinge von Waren des Kapitels 82 sowie Rohlinge von Teilen dieser Waren,
die nach dem vorhergehenden Absatz hierher gehören, werden wie die ent-
sprechenden fertigen Waren tarifiert.
Köpfe, Kiirnme und Schneidblätter für Rasier- und Scherapparate aller Art,
auch for elektrische, gehören zu Tarifnr. 82.11 oder 82.13.
3. Waren des Kapitels 82, die in Zusammenstellungen (Sortimenten) - in Etuis,
Kristen, Futteralen oder dergleichen - zur Abfertigung gestellt werden und bei
verschiecknen Tarifnummern erfaßt sind, sind insgesamt wie der mit dem höchsten
Zollsatz belegte Gegenstand aus der Zusammenstellung zu tarifieren.
,T edoch gehören alle Zusammenstellungen zur Handpflege, Fußpflege oder der-
gleichen, auch mit Scheren, zu Tarifnr. 82.13.
4. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 82, die n:iit diesen
Waren zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese Waren zu tarifieren, wenn
sie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,
werden sie nach Beschaffenheit tarifiert.
82.01 Spaten, Schaufeln, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber;
Ä:Xte, Häpen und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Sensen
und Sicheln, Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und anderes
Handwerkszeug für die Landwirtschaft, den Gartenbau und die Forst-
wirtschaft:
A - Spaten, Schaufeln und Racken aller Art; Gabeln, Rechen, Schaber .. 15 7,5
B - Äxte, Beile, Häpen, Keile und ähnliche Werkzeuge -zum Hauen oder
Spalten:
1 - Hauer und Plantagenmesser ............... -. .............. . frei
2 - andere ................................................. . 15 6
C - Sensen, Sicheln, Heu- und Strohmesser:
1 - Sensen und Sicheln ..................................... . 35 12,5
Stahlrohrsensenbäume, Sensenringe .................................. . 7,5
2 - I-Ieu- und Strohmesser ................................... . 15 7,5
D - andere 15 7,5
82.02 Handsägen aller Art, fertig montiert, Sägeblätter aller Art (einschließlich
Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter):
A - Handsägen aller Art, fertig montiert ......................... . 18 8
B - Sägeblätter:
1- Bandsägeblätter ......................................... . 20 13
1616 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tari f- zeit-
miißig weilig
(82 02) 2 - Kreissägeblätter, einschließlich Frässägeblätter:
a - mit Einzelzähnen oder Segmenten bestückt, auch Einzelzähne,
Segmente, Stammblätter ............................... . 15 8
b - andere ............................................. . 15 10
3 - andere Sägeblätter, einschließlich nicht gezahnte Sägeblätter zum
Steinsägen:
a - für Metall-Langsägen ................................. . 20 12
b - andere .............................................. . 15 10
82.03 Kneifzangen und andere Zangen aller Art, auch zum Schneiden; Schrauben-
und Spannschlüssel; Locheisen und Lochzangen, Rohrschneider, Bolzen-
schneider und dergleichen, Scheren zum Schneiden von Metallen, Feilen
und Raspeln, zum Handgebrauch:
A - Kneifzangen und andere Zangen aller Art; Locheisen und Loch-
zangen, Rohrschneider, Bolzenschneider und dergleichen ......... . 18 8
B - Scheren zum Schneiden von Metallen ......................... . 15 10
C - Schrauben- und Spannschlüssel ............................... . 15 10
D - Feilen un,d Raspeln ...........................•............. 18 10
mit einem Wert von 22 DM oder mehr für 1 kg ........................... . 4
82.04 Anderes Handwerkszeug, ausgenommen die in anderen Tarifnummern
dieses Kapitels erfaßten Waren; Ambosse, Schraubstöcke, Lötlampen,
Feldschmieden, Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb und gefaßte
Glasschneidediamanten:
A - Ambosse und Hämmer aller Art:
1 - Ambosse, einschließlich Sperrhörner ....................... . 20 15
2 - Hämmer und Fäustel .................................... . 15 10
B - Schraubstöcke ............................................. . 15 10
C - Bohrwinden, Drillbohrer, Handbohrapparate und Windeisen ..... . 18 10
D - Lötlampen ................................................ . 25 19
E - gefaßte Glasschneidediamanten ............................... . 15 7,5
F - Feldschmieden; Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb ..... . 18 12
G - andere Werkzeuge:
1 - Werkzeuge mit Schneiden:
a - Beitel, Hobel und Hobeleisen ........................... . 20 12
b - andere .............................................. . 12 8
2 - andere:
a - Kittmesser für Glaser; Hufmesser, Hufklingen, Hufräumer
und I-Iufschneider .................................... . 8 6
b - Lötkolben ........................................... . 25 19
c - andere .............................................. . 15 10
Brenneisen ..................... , , ...... , ...•...............•.... 7,5
82.05 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in Maschinen und mecha-
nischem oder nichtmechanischem Handwerkszeug (z.B. zum Treiben,
Stanzen, Gewindeschneiden, Gewindebohren, Bohren, Fräsen, Ausweiten,
Schneiden, Drehen, Schrauben), einschließlich Zieheisen, Preßmatrizen
zum Warmstrangpressen von Metallen, Gesteinsbohrer und Tiefbohr-
werkzeuge:
A - aus Stahl ................................................. . 15 6
B - aus Diamant oder Preßdiamant ............................... . 15 6
C - aus Hartmetall ............................................ . 15 6
D - aus anderen Stoffen ........................................ . 15 6
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1617
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
82.06 Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte:
A- für Mähmaschinen ......................................... . 15 7,5
B - andere ................................................... . 18 8
fiir landwirtschaftliche Maschinen .......•................................ 5
82.07 Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werk-
zcugc, nicht gefaßt, aus gesinterten Hartmetallen (z.B. aus Wolfram-,
Molybdän-, Vanadin-Karbiden) .................................. . 15 12
82.08 Kaffeemühlen, Fleischhackmaschinen, Pürreepressen und andere mecha-
nische Geräte, wie sie üblicherweise im Haushalt verwendet werden, zum
Vorbereiten, Zubereiten und Anrichten von Speisen und Getränken, mit
einem Gewicht von 10 kg oder weniger .....•.....................• 15 10
82.09 Messer ( andere als die der Tarifnr. 82.06) mit schneidender oder ge-
zahnter Klinge, einschließlich Klappmesser für den Gartenbau ....... . 8 6
82.10 Klingen für Messer der Tarifnr. 82.09 ............................ . 8 6
82.11 Rasierapparate, Rasiermesser und Rasierklingen ( einschließlich Klingen-
rohlinge im Band); Teile von Rasierapparaten, aus Metall:
A - Rasierapparate:
1 - Rasierapparate, Teile davon, aus unedlen Metallen, ausgenommen
Klingen ............................................... . 15 10
2 - Klingen für Rasierapparate:
a - unfertige, einschließlich Rohlinge im Band ............... . 25 4
b - fertige .............................................. . 25 8
B - andere:
1 - Rasiermesser ............................................ . 8 6
2 - Klingen für Rasiermesser ................................ . 8 6
82.12 Scheren und Scherenblätter ..................................... . 8 6
82.13 Andere Messerschmiedewaren (einschließlich Baumscheren, Scherapparate,
Hackmesser für Metzger und zum Küchengebrauch sowie Papiermesser);
Messerschmiedewaren zur Hand- und Fußpflege und dergleichen ( ein-
schließlich Nagelfeilen) und Zusammenstellungen solcher Waren ..... . 10 8
82.14 Löffel, Schöpfkellen, Gabeln, Tortenschaufeln, Fischmesser, Butter-
messer, Zuckerzangen und ähnliche Tischgeräte:
A - ganz aus unedlen Metallen, aus einem Stück:
1 - vergoldet oder versilbert ................................. . 10 8
2 - weder vergoldet noch versilbert:
a - aus Stahl ........................................... . 8 6
b - aus anderen unedlen Metallen .......................... . 15 10
B - andere:
1 - ohne Griff ............................................. . 8 6
2 - mit Griff .............................................. . 15 10
82.15 Griffe aus unedlen Metallen für Waren derTarifnrn. 82.09, 82.13 und 82.14 10 8
1618 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 83
Verschiedene Waren aus unedlen Metallen
Vorschrift
\Varen aus Eisen oder Stahl der Tarifnrn. 73.25, 73.29, 73.31, 73.32 und 73.35 sowie
die gleichen Waren aus anderen unedlen Metallen gelten nicht als Teile von Waren
des Kapitels 83.
83.01 Schlösser ( einschließlich Verschlüsse und Verschlußbügel mit Schloß),
Sicherheitsriegel und Vorhängeschlösser, alle diese zum Schließen mit
Schlüsseln, als Geheimschlösser oder elektrische Schlösser, auch Teile
davon, aus unedlen Metallen; Schüssel (auch unfertig) für diese Waren,
aus unedlen Metallen:
A - Schlösser, Sicherheitsriegel, Vorhängeschlösser, vollständig, auch mit
dazugehörigen Schlüsseln:
1 - Kraftwagenschlösser .................................... . 15 12
2 - Schlösser für Reisekoffer, Reisekisten oder Täschnerwaren ..... . 15 12
3 - andere ................................................. . 15 7,5
B - Schlüssel; Teile von Schlössern, Sicherheitsriegeln, Vorhänge-
schlössern:
1 - Schlüssel:
a - unfertig ............................................ . 15 10
b - fertig ............................................... . 15 6
2 - Teile .................................................. . 15 12
Teile von Schlössern ............................................. . 7,5
83.02 Beschläge und ähnliche Waren aus unedlen Metallen für Möbel, Türen,
Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reise-
kisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthaken, Hut-
ablagen, Stützen, Konsolen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen
( einschließlich automatische Türschließer):
A - automatische Türschließer ................................... . 15 6
B - andere ................................... ·................. . 15 10
Baubeschläge .......................................................... . 6
S. auch Vorschrift 9 zu Abschnitt XV.
83.03 Panzerschränke; Türen und Fächer für Stahlkammern; Sicherheits-
kassetten und dergleichen, aus unedlen Metallen ....·............... . 15 10
83.04 Sortierkästen, Ablegekästen, Karteikästen, Manuskriptständer und ähn-
liche Bürogegenstände, aus unedlen Metallen, ausgenommen Büromöbel
der Tarifnr. 94.03 ...••..•..•....••..•...•..•..•.........•..••.• 15 10
83.05 Mechaniken für Schnellhefter und Briefordner, Briefklemmen, Muster-
klammern, Büroklammern, Heftklammern, Heftecken, Karteireiter und
ähnliche Büromaterialien, aus unedlen Metallen .............•...... 15 12
83.06 Statuetten und andere Ziergegenstände zur Innenausstattung, aus un-
edlen Metallen ................................................ . 18 10
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1619
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
83.07 Bcleuchtungsh:örper aller Art (Leuchten) und Teile davon, ausgenommen
elektrotechnische Teile, aus unedlen Metallen:
A - Brenner für Lampen mit flüssigen Brennstoffen, auch mit Docht:
Brenner für Gaslampen, Acetylenlampen oder ähnliche Lampen ... . 15 10
B - Sicherheitslampen für Bergwerke ............................ . 15 10
C - Sturmlaternen ............................................. . 15 7,5
I) - andere .................................................. • • 15 12
Starklichtlan1pcn ....................................................... : 7,5
Schläuche aus unedlen Metallen ................................. . 15 10
83.00 Verschlüsse, Verschlußbügel, Schnallen, Spangen, Klammern, Haken,
Ösen und ähnliche Waren aus unedlen Metallen, für Bekleidung, Schuhe,
Planen, Täschnerwaren und zum Fertigen oder Ausrüsten anderer Waren~
Hohlniete und Splinte, aus unedlen Metallen:
A - Hohlniete und Splinte ...................................... . 15 10
B - andere:
1 - ganz aus unedlen Metallen, nicht überzogen:
a - Bügel und Verschlüsse, für Damentaschen ............... . 6 5
b - andere .............................................. . 15 10
2 - überzogen oder in Verbindung mit Holz, Horn, Bein, Kunststoff,
Hartkautschuk, Leder oder anderen Stoffen:
a - Bügel und Verschlüsse, für Damentaschen ............... . 6 5
b - andere .............................................. . 15 10
83.10 Perlen und Flitter, aus unedlen Metallen .......................... . 15 10
8:3.11 Glocken, Klingeln, Schellen und dergleichen, nicht elektrisch, Teile
davon, aus unedlen Metallen:
A - Kirchenglocken und ähnliche Glocken : ........................ . 15 12
ß - andere ....................................... _............ . 15 10
83.12 Bilderrahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen ................... . 15 10
83.13 Stopfen, Spunde mit Schraubgewinde, Spundhlcche, Flaschenkapseln.
Abreißkapseln, Gießpfropfen, Plomben und ähnliches Verpackungs-
zubehör, aus unedlen Metallen:
A - I(ronenverschlüsse ......................................... . 25 rn
B - Flaschenkapseln ............................................ . 15 12
aus Alu1niniu1n ........................................................ . 8
C - andere .................................................... . 15 10
83.14 Aushängeschilder, Hinweisschilder, Werbeschilder, Namensschilder und
andere derartige Schilder, Zahlen, Buchstaben und andere Zeichen, aus
unedlen Metallen:
A - aus Eisen oder Stahl ....................................... . 20 H
B - aus anderen unedlen Metallen ............................... . 15 10
1620 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
83.1:} Draht, Stäbe, Rohre, Platten, Kügelchen, Elektroden und ähnliche Waren,
aus unedlen Metallen oder Hartmetallen, mit Dekapier- oder Flußmitteln
überzogen oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten von Metall oder Hart-
metall; Draht und Stäbe aus gepulverten unedlen Metallen agglomeriert,
zum Metallisieren im Aufspritzverfahren:
A - Platten und Kügelchen, zum Löten ........................... . frei
13 - andere:
1 - mit Eisen umhüllt oder mit einer Seele aus Eisen 25 15
2 - andere ...................................... , ......... . 15 8
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1621
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Vv a ren bezeichn ung tarif- zeit-
mäßig weilig
Abschnitt XVI
Maschinen, Apparate und mechanische
Geräte; elektrotechnische Waren
Vorschriften
1. Zu Abschnitt XVI gehören nicht:
a) Förderbänder und Treibriemen, aus Weichkautschuk (Tarifnr. 40.10); Waren
zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk, z. B. Ringe, Dichtungen, Ventile
(Tarifnr. 40.14);
b) Waren zu technischen Zwecken aus Leder oder Kunstleder (Tarifnr. 42.04) oder
aus Pelzfellen (Tarifnr. 43.03);
c) Spulen, Hülsen, Röhrchen und ähnliche Unterlagen, aus Stoffen aller Art
(Kapitel 39, 40, 44, 48 oder Abschnitt XV);
d) ,Licquanlkarten, Lochkarten und dergleichen, aus Papier oder Pappe
(Tarifnr. 48.21);
e) Förclerbiinder und Treibriemen, aus Spinnstoffen (Tarifnr. 59.16); Gegenstände
des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen (Tarifnr. 59.17);
f) Edelsteine, Schmucksteine, synthetische oder rckonstituierte Steine und vVaren
ganz aus diesen Steinen, nicht montiert (Tarifnr. 71.02, 71.03 oder 71.15);
g) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu
Abschnitt XV;
h) endlose Gewebe und Bänder, aus Metalldraht oder -streifen (Abschnitt XV);
i) Waren des Kapitels 82 oder 83;
k) Beförderungsmittel des Abschnitts XVII;
1) Waren des Kapitels 90 (z.B. Meß- und Präzisionsinstrumente und -apparate);
m) Uhrmacherwaren (Kapitel 91);
n) Bü1·sten, die Maschinenteile sind (Tarifnr. 96.02);
o) Maschi1rnn, die den Charakter ton Spielzeug, Spielen oder Sportgeräten haben
(Kapitel 97).
2. Maschinenteile (ausgenommen Teile von Waren der Tarifnrn. 84.64, 85.23, 85.24,
SCä~> und 85.27), die weder durch die Vorschriften 1 zu Abschnitt XVI, Kapitel 84
oder 85 von Abschnitt XVI ausgenommen noch nach der nachstehenden Vorschrift 3
oder 7 zu tarifieren sind, sind nach folgenden Regeln zu tarifieren:
a) Teile, die sich als Waren einer Tarifnummer des Kapitels 84 oder 85 (ausge-
nommen die Tarifnrn. 84.65 und 85.28) darstellen, sind dieser Tarifnummer
zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind.
b) Andere Teile sind, wenn zu erkennen ist, daß sie nach ihrer Beschaffenheit aus-
schließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschinenart oder für mehrere
in der gleichen Tarifnummer (auch in Tarifnr. 84.59 oder Tarifnr. 85.22) erfaßte
Maschinenarten bestimmt sind, der Tarifnummer für diese Maschinenart oder
Maschinenarten zuzuweisen. Teile, die ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich
sowohl für Waren der Tarifnr. 85.13 als auch für Waren der Tarifnr. 85.15
bestimmt sind, sind der Tarifnr. 85.13 zuzuweisen.
c) Alle übrigen Teile sind der Tarifnr. 84.65 oder ·85.28 zuzuweisen.
:!. Wird in Abschnitt XVI nach· Maschinen einerseits und Teilen von Maschinen
andererseits unterschieden, so sind unvollständige Maschinen, die die charakteristi-
schen Merkmale von vollständigen Maschinen haben, als Maschinen und nicht als
Teile von solchen zu tarifieren.
4. Zerlegte Maschinen (einschließlich der unvollständigen Maschinen im Sinne der
vorstehenden Vorschrift 3) sind wie die entsprechenden zusammengesetzten
Maschinen zu tarifieren. Dies gilt auch für zerlegte Maschinen, die in Teilsendungen
eingehen und unter Beachtung der besonderen Sicherungsmaßnahmen abgefertigt
werden.
5. Kombinierte Maschinen (Zusammensetzungen aus zwei cder mehr Maschinen ver-
schiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden) und Maschinen,
die nach ihrer Bauart zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder
ergänzende Tätigkeiten ausführen können, sind, wenn nichts anderes bestimn,t ist,
nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit zu tarifieren.
6. Antriebsmaschinen, die in fester Verbindung mit Arbeitsmaschinen stehen, sind wie
die Arbeitsmaschinen zu tarifieren, zu deren Antrieb sie bestimmt sind. Dasselbe gilt
fiir Antriebsmaschinen, die mit Arbeitsmaschinen nicht fest verbunden sind, aber
mit diesen znr Abfertigung gestellt werden, sofern die Arbeitsmaschinen offen-
1622 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/ 0 des Wertes_
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(XVI) sichtlich zur Aufnahme der Antriebsmaschinen eingerichtet sind ( durch gemeinsame
Grundplatte, im Maschinenkörper dazu vorgesehenen Platz, mit dem Maschinen-
körper fest verbundene Konsole oder durch ähnliche Vorrichtungen). Dasselbe gilt
für Förderbiinder und Treibriemen, die an Maschinen angebracht sind oder lose mit
den Maschinen, an denen sie offensichtlich angebracht werden sollen, zur Abferti-
gung gcstell t werden. ·
Das Gewicht dieser Antriebsmaschinen, Förderbänder und Treibriemen ist, wenn
nichts anderes bestimmt ist, bei der Ermittlung des Stückgewichts zum Gewicht der
Arbeitsmaschinen hinzuzurechnen.
7. Maschinenersatzteile und Maschinenzubehör sind wie die Maschine zu tarifieren, zu
der sie gehiircn, wenn sie mit 1hr zur Abfertigung gestellt werden, ihr nach Art
und Menge entsprechen und üblicherweise zusammen mit ihr verkauft werden.
8. An allen Stellen des Abschnitts XVI umfaßt, wenn nichts anderes bestimmt ist, der
Begriff »Maschinen« auch Apparate und Geräte, der Begriff "Apparate« auch
Maschinen und Geriite und der Begriff »Geräte« auch Maschinen und Apparate.
Die vorstehenden Bestimmungen für Maschinen, Maschinenteile und Maschinen-
zuhchiir gelten daher in gleicher Weise für Apparate und Geräte des Abschnitts XVI
sowie für deren Teile und Zubehör.
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1623
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig . weilig
Kapitel 84
Kessel, Maschinen, Apparate und mechanisdie Ge1rät1e
Vorschriften
l. Zu Kapitel 8-1 gehören nieht:
a) Mühlsteine, Schleifsteine und andere Waren des Kapitels 68;
b) Maschirwn, Apparate und Geräte (z.B. Pumpen) sowie Teile davon, aus kera-
mischen Stoffen (Kapitel 69);
c) Glaswaren für Laboratorien (Tarifnr. 70.17) und Glaswaren zu technischen
Zwecken (Tarifnr. 70.20 oder 70.21);
d) Waren der Tarifnr. 73.3G oder 73.37 sowie ähnliche ·waren aus unedlen Metallen
der Kapitel 74 bis 81;
e) von Hand zu führende Elektrowerkzeuge mit eingebautem Elektromotor (Tarifnr.
8:) 0:>) sowie elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor
(Tarifnr. 85.0G)
2 V 01·behaltlich der Vorschriften 5 und 6 zu Abschnitt XVI sind Maschinen, Apparate
und Gcriite, die sowohl unter den Tarifnrn. 84.01 bis 84.21 als auch unter den
Tari fnrn. 84.22 bis 84.G0 eingereiht werden können, unter den Tarifnrn. 84.01 bis
84.21 einzureihen.
Zu Tarifnr. 84.17 gehören jedoch nicht:
a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht; Keimapparate
(Tarifnr. 84.28);
b) Geti·ei<lenetzapparate für die Müllerei (Tarifnr. 84.:W);
c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Tarifnr. 84.30);
d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder
anderen Spinnstoffwaren (Tarifnr. 84.40);
e) A ppar-a te und Vorrichtungen, die eine mechanische Arbeit verrichten, im Zu-
sammcnlrnng mit der eine Temperaturänderung (E,·hitzung oder Kühlung) zwar
notwendig, aber im Hinblick auf die Hauptfunktion der Apparate oder Vorrich-
tungen von untergeordneter Bedeutung ist
Zu Tarifnr. 84.19 gehören jedoch nicht:
a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Tarifnr. 84.41);
b) Büromaschinen und -apparate der Tarifnr. 84.54.
3. Zu Tarifnr. 84 G2 gehören nur polierte Stahlkugeln, deren Grenzabmaß nicht mehr
als± 1 v. H. vom angegebenen Durchmesser (Nennmaß), höchstens jedoch± 0,05 mm
beträgt
Stahlkugeln, die dieser Begriffsbestimmung nicht entsprechen, gehören zu
Tari fnr. 73.40.
4 Maschinen mit mehrfacher Verwendungsmöglichkeit gehören, wenn nichts anderes
bestimmt ist und vor·behaltlich der vorstehenden Vorschrift 2 und der Vorschril't 5
zu Abschnitt XVI, zu der Tarifnummer, die ihrem Hauptverwendungszweck ent-
spricht. Besteht eine derartige Tarifnummer nicht oder ist der Hauptverwendungs-
zweck nicht feststellbar, gehören sie zu Tarifnr. 8-1.5\J
Zu Tarifnr. 84 ~>\) gehören auch alle Maschinen, die. aus beliebigen Stoffen Bind-
fäden, Seile, Taue oder Kabel herstellen (z. B Seildrehmaschinen, Seilflecht-
mascbinen und Kabelmaschinen).
;). Rohe gegossene Teile von Maschinen, aus Eisen oder Stahl, deren Bestimmung
unzweifelhaft zu erkennen ist, soweit diese Teile sonst höheren Zollsiitzen unter-
liegen würden .. , •.. , . , , , ......... , .....................•...........•...... frei
84.01 Erzeuger von Wasserdampf oder anderem Dampf (Dampfkessel) ..... . 12 8
84.02 Hilfsapparate für Dampfkessel (z.B. Vorwärmer, Überhitzer, Dampf-
speicher, Rußbläser, Rauchgasrückführungen); Kondensatoren für
Dampfkraftmaschinen ......................................... . 12 8
84.03 Gaserzeuger (Generatoren) für Wassergas oder Generatorgas, auch mit
Gasreinigern; Erzeuger von Acetylengas auf feuchtem Wege und ähn-
liche Gaserzeuger, auch mit Gasreinigern ......................... . 8 6
84.04 Kesseldampfmaschinen, auch beweglich ( ausgenommen Dampftraktoren
der 'farifnr. 87.01) ........................•.................... 10 6
1624 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung zeit-
tarif-
mäßig weilig
84.05 Dampfkraftmaschinen ohne Kessel, für Wasserdampf oder anderen
l)ampf ...................................................... . 10 G
811-.0ß l{olbenverbremmngsmotoren:
A - Motoren für Luftfahrzeuge 30 frei
I ~ - andere Motoren:
1 - mit Fremdzündung ...................................... . 20 12
2 - mit Selbstzündung ...................................... . 20 12
mit einem Eigengewicht von mehr als lO t ............................ . 8
C - Teile:
1 - von Motoren für Luftfahrzeuge ............................ . 30 15
2 - von anderen Motoren ...... : ............................. . 20 Vl
sogenan~te unrunde Kolbenring_e, einschließlich Olabstrei~ringe, gegen Vor-
lage eines von der Bundesregierung anerkannten Zeugmsses ........... . 8
Anmerkung
Als Motoren für Luftfohrzeuge gelten:
a) Motoren mit einer Nutzleistung am ßoden von 200 PS oder weniger, wenn sie zur
Anbringung einer Lu l'tschraube eingerichtet sind;
b) alle Motoren mit einPr Nutzleistung am Boden von mehr als 200 PS und einem
Gewicht \'011 nicht mehr a.ls 1 kg je effektiver Pferdestärke.
84.07 Wasserturbinen, Wasserräder und andere Wasserkraftmaschinen, ein-
schließlich Regler hierfür .......... '. .............. · ............. . 10 8
84.0S Andere Motoren und Kraftmaschinen:
A - Strahltriebwerke .......................................... . 30 frei
B - Gasturbinen 15 12
C - Windkraftmaschinen ...................................... . 10 8
1) - andere ............................................. , .. • • • • 12 8
Turbo-Propeller-Triebwerke,.... . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . ................... . frei
84.09 Straßenwalzen mit mechanischem Antrieb . ........................ . 10 5
81.10 FHissigkeitspumpen, einschließlich nichtmechanische Pumpen und Aus-
gabepumpen mit Flüssigkeitsmesser (Zapfsäulen); Hebewerke für Flüs-
sigkeiten (z.B. Becherwerke, Schöpfwerke, Bandelevatoren):
A - Pumpen aller Art:
1 - Zapfsäulen für Treibstoff und Schmiermittel, wie sie in Garagen
und Tankstellen verwendet werden ........................ . 20 12
2 - andere Pumpen .............................. _. .......... . 6
J auchepun1 pen .................................................... . 2,5
andere ......................................................... • •. · frei
B - Hebewerke für Flüssigkeiten ................................ . 8 ß
84.11 Luftpumpen, eiinchließlich Vakuumpumpen; Luft- und Gaskompressoren;
Freikolbenkompressoren; V cntilatoren und dergleichen:
A - Pumpen und Kompressoren:
1 - zum Aufpumpen v~m Luftschläuchen oder dergleichen ........ . 12 8
2 - andere (einschließlich Freikolbenkompressoren) .............. . 6 5
· B - Ventilatoren und dergleichen ................................ . 6 5
A bgasturbogebliisc rnm Au l'ladt'll von Dieselmotoren (Abgasturbolader) ..... . 3
84.12 Klimaanlagen, die au:-, einem motorbctriehencn Ventilator, Vorrichtungen
zum Ändern der Lufttemperatur und Luftf cuchtigkeit und einem hierzu
gehörenden gcm·iinsamen Gehäuse bestehen ....................... . 10 6
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1625
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 ·Zeit-
rnäßig weil ig
84.13 Feuerungen, die mit flüssigem Brennstoff (Zerstäuber), pulverisiertem
festem Brennstoff oder Gas betrieben werden (Brenner); mechanische
Feuerungen, einschließlich ihrer gesondert zur Abfertigung gestellten
mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher
und ähnlichen Vorrichtungen ........................ : ........... . 10 ö
84.14 Jndu~trie- und Laboratoriumsöfen, ausgenommen elektrische öfen der
Tarifnr. 85.11 15 10
Backöfen, auch ausgemauert ................................................ . 6
84.15 Maschinen, Apparate, Geräte und Einrichtungen zur Kälteerzeugung mit
elektrischer oder anderer Ausrüstung ............................. . 6 5
K ühlschriinke und andere Kühlmöbel mit einer Anlage zur Kälteerzeugung, mit
einem Nutzinhalt von mehr als 250 l ....................................... . 3
84.1 ß Kalander und Walzwerke, ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalz-
maschinen; Walzen für diese Maschinen ........................... . 12 10
Walzen aus Stahl, ~schmiedet und nachtrijglich gehärtet, nicht graviert •........ 6
84.17 Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von
Stoffen durch auf einer Temperatur&nderung beruhende Vorgänge, z.B.
Heizen, Kochen, Rösten, Destillieren, Rektifizieren, Sterilisieren, Pasteuri-
sieren, Dämpfen, Trocknen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, aus-
~enommen Haushaltsapparate; nichtelektrische Warmwasserbereiter und
Badeöfen: ·
A - nichtelektrische Warmwasserbereiter und Badeöfen ............. . 15 6
B - elektrische Kaffeemaschinen, ausgenommen Haushaltskaffeemaschinen
der Tarifnr. 85.12 .......................................... . 20 12
C - andere Apparate und Vorrichtungen .......................... . 6 G
84.18 Zentrifugen; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten
oder Gasen:
A - Zen tri fugen:
1 - Milchentrahmer 15 6
2 - andere ... ; .......... · . . . . . . . . . . ....................... . 12
elektrische Wäscheschleudern für den Haushalt ....................... . 10
andere Wäscheschleudern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................ . 5
andere Zentrifugen ................................................. . 8
B - Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen:
1 - Filter für Kolbenverbrennungsmotoren ..................... . 20 14
2 - andere Filter und Apparate zum Reinigen von Flüssigkeiten oder
Gasen ................................................. . 10 8
Luft- und Gasfilter ........................................... . 6
Filterpressen ...................................................... . 5.
81.19 Maschinen u.nd Apparate zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder
anderen Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Füllen, Verschließen,
Etikettieren oder Verkapseln von Flaschen, Büchsen, Säcken oder a11deren
Behältnissen; Maschinen und Apparate zum Verpacken oder zur Auf-
machung von Waren; Apparate zum Versetzen von Getränken mit Kohlen-
säure; Geschirrspülmaschinen:
A - Maschinen und Apparate zum Reinigen oder Trocknen. von .Flaschen
oder anderen Behältnissen; Geschirrspülmaschinen .............. . 12
elektrische Geschirrspülmaschinen für den Haushalt ........... , ............ . 10
andere ................................................. _............... . 8
B - andere ........ , ., , . " .... ~ .. , .. , , ..... , ........ ,· ..... ·.. , .. ·... . 12 5
1626 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0 ; 0 des '\Vertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
84.20 Waagen, auch zu Prüf- oder Kont~·ollzwecken, ausgenommen Waagen mit
einer Empfindlichkeit von mindestens 50 mg; Gewichte für Waagen aller
Art .......................................................... . 12 8
84.21 Mechanische Apparate, auch handbetriebene, zum Verteilen, Verspritzen
oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulvern; Feuerlöscher, auch mit
Füllung; Spritzpistolen und dergleichen; Sandstrahlgebläse, Dampf-.
strahlapparate und dergleichen .................................. . 10 6
Apparate zum Zerstäuben von Sch1idlingsbekämpfungsmitteln .................. . 5
staubfrei arbeitende Sandstrahlgebläse mit Exhaustor und Reinigungsgerät ....... . frei
84.22 Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder
Fördern (z.B. Aufzüge, Fördermaschinen, Winden, Flaschenzüge, Krane,
Stetigförderer, Seilschwebebahnen), ausgenommen Maschinen, Apparate
und Geräte der Tarifnr. 84.23 .................................... . 10
Aufzüge, Fördermaschinen und dergleichen sowie Seilwinden und Lokomotiven- und
Waggonschiebebühnen .................................................. . 8
Bauaufzüge und fahrbare hydraulische Hubvorrichtungen (sogenannte Hubwagen)
zum lieben, Einsetzen und Befördern von Kettbäumen ....................... . 5
andere ................................................................ • .. b
84.23 Ortsfeste oder bewegliche Maschinen, Apparate und Geräte für Erd- oder
Steinbrucharbeiten, den Bergbau oder Tiefbohrungen (z.B. Bagger,
Schrämmaschinen, Schälschrapper, Nivelliermaschinen und Planier-
raupenschilde); Rammen; Schneeräumer, ausgenommen Schneeräum-
kraftwagcn der Tarifnr. 87.03:
A - Tiefbohrgeräte; Großfördergeräte für den Bergwerkstagebau ..... . 4 frei
B - andere .................................................... . 13 12
Schneeräumer ......................................................... . 10
Bagger ............................................................... . 7,5
l'laniergeräte (Bulldozer, Angledozer), auf Raupen oder Rädern lauf end, mit
einer Motorenleistung:
von ,veniger als 180 PS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............. . 7,5
von 180 PS oder mehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..................... . frei
sogenannte Scraper (Geräte für Materialgewinnungs-, Transport- und Planier-
a1·beiten, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 8 cbm gestrichenem Inhalt) frei
schwere Boden- und Unterbau-Rüttelverdichtungsgeräte, auf Raupen fahrbar ... frei
84.24 Maschinen, Apparate und Geräte für die Landwirtschaft oder den Garten-
bau zum Aufbereiten, Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur
• Pflege der Pflanzen, einschließlich Walzen für Rasenflächen oder Sport-
plätze ......................................... • • • • • • • · · · · · · · · 12 5
Motorbodenfriiscn ......................................................... . 4
84.25 Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von land-
wirtschaftlichen Erzeugnissen; Stroh- und Futterpressen; Rasenmäher;
Maschinen zum Sichten und Reinigen von Samen, Getreide oder Hülsen-
früchten und Sortiermaschinen für Eier, Früchte oder andere landwirt-
schaftliche Erzeugnisse, ausgenommen derartige Müllereimaschinen,
-apparate oder -geräte der Tarifnr. 84.29:
A - Mähdrescher .............................................. . 18 g
B - andere:
1 - handbetrieb~ne Rasenmäher ............................... . 25 12,5
2 - andere ................................................. . 10 5
84.26 Melkmaschinen und andere milchwirtschaftliche Maschinen, Apparate
und Geräte ................................................... . 12 5
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1627
Zollsatz
Tar·if- 0 / des Wertes
0
nurnrncr· Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mlißig weilig
8-i.27 Pressen, Mühlen, Quetschen und andere Maschinen, Apparate und Geräte
zum Bereiten von Wein, Most, Fruchtsaft oder dergleichen ........... . 12 8
81.28 Andere Maschinen, Apparate und Geräte für die Landwirtschaft, den
Gartenbau, die Gefliigcl- oder Bienenzucht, einschließlich Keimapparate
mit mechanischen oder wärmetechnischen Vorrichtungen und Brut- und
Aufzuchtapparate für die Geflügelzucht ........................... . 12 5
84.W Maschinen, Apparate und Geräte für die Müllerei oder zum Behandeln
von Getreide oder Hülsenfrüchten, ausgenommen Maschinen, Apparate
und Geräte der in der Landwirtschaft verwendeten Art ............... . 12 6
811.30 Maschinen und Apparate zum Herstellen von gewöhnlichen Backwaren,
Feinbackwaren, Dauerbackwaren, Teigwaren, Süßwaren, Kakao, Schoko-
lade, 8chokoladewaren, Zucker oder Bier oder zum V erarbeiten von
Fleisch, Fisch, Gemüse oder Früchten zu Lebens- oder Futtermitteln, in
Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen ................ . 7 5
Maschinen für die Bäckerei- und Konditoreiindustrie; Fleischereimaschinen ...... . 3
84.31 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zellulosebrei oder Papier-
halbstoff oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier und Pappe:
A - Maschinen und Apparate zum Herstellen von Zellulosebrei, Papier-
halbstoff, Papier oder Pappe ....................... _.......... . 6 5
B - andere .................................................... . 10 8
81.32 Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen 10 5
81.33 Andere Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Papier-
halbstoff, Papier oder Pappe, einschließlich Schneidemaschinen aller Art 10 8
Maschinen zum Herstellen von Spulen oder Hülsen, aus Papier oder Pappe, für die
'Textilindustrie ......................................................... . G
Ticgelpressen, nicht zu Druckzwecken; automatische Stanzmaschinen mit Druckvor-
richtung; automatische Stanzmaschinen zum Rillen und Stanzen; Faltschachtel-
klebcmaschinen; Kreisscheren, auch zum Rillen oder Ritzen; Rotationsbiege-
maschincn; Rotationsschlitz- und -stanzmaschinen ........................... .
84:.34 Maschinen, Apparate und Geräte zum Schriftgießen oder Schriftsetzen;
Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Klischees, Stereos,
Galvanos oder dergleichen; Matrizen und Matern; Drucktypen, Klischees,
Druckplatten, Druckformzylinder und andere Druckformen; zu graphi-
schen Zwecken zugerichtete (z.B. geschliffene, gekörnte, polierte) Platten
und Zylinder sowie Lithographiesteine ohne Druckbild:
A - Maschinen, Apparate und Geräte zum Schriftgießen oder Schriftsetzen 10 8
Setzschiff e ............................................................ . 5
B - Matrizen (Matrizen für Schriftgieß- und Schriftsetzmaschinen) .... . 6 5
C - Drucktypen aus Stoffen aller Art ............................. . 10 8
D - Lithographiesteine ohne Druckbild ............................ . frei
E - andere .................................................... . 15 12
Maternprägeprcssen, Stereotypieapparate für Rotations- und Flachstereotypie .. 5
84.35 Maschinen und Apparate zum Drucken; Bogenanlegeapparate, Falzappa-
rate und andere Hilfsapparate für Druckmaschinen ................. . 6 5
Maschinen und Apparate zum Drucken, auch mit Anlegern, Klebeapparaten,
Sehncideapparaten, Falzapparaten, Heftapparaten oder dergleichen ........... . frei
1628 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Ta1·if- 0/o des Wertes
nummcr· Waren bezeich rt ung
tarif- \ zeit-
mäßig weilig
84.36 Diiscnspinnmaschinen und -apparate zum Herstellen von synthetischen
oder künstlichen Spinnstoffen; Spinnereivorbereitungs- und Spinnerei-
aufbcrcitungsmaschincn; Maschinen und Vorrichtungen zum Spinnen oder
.Zwirnen; Maschinen zum Fachen, Spulen ( einschließlich Schußspul-
maschincn), Wickeln oder Haspeln: ·
A - Diiscnspinnmaschinen und -apparate zum Herstellen von syntheti-
schen oder künstlichen Spinnstoffen ........................... . 8 5
13 - andere .................................................... . 12 5
84.37 V orbercitungsmaschincn und -apparate für die Weberei, Wirkerei,
Strickerei usw. ( z. B. Schärmaschinen, Zettelmaschinen und Sehlicht-
maschinen); Webstühle, Wirk-, Strick-, Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamen-
tier".' und Netzknüpfmaschinen:
A - Tüll-, Spitzen-, Stick-, Posamcntier- und Netzknüpfmaschinen:
1 - Hundflechtmaschinen .................................... . 8 5
2 - andere ................................................. . 5 4
B - andere· .................................................... . 12 5
84.38 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Tarifnr. 84.37 ( z. B.
Schaftmaschinen, J acquardmaschinen, Kett- und Schußfadenwächter und
W cbschiitzenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder
hauptsächlich für Maschinen oder Apparate dieser Tarifnummer oder für
Maschinen oder Apparate der Tarifnr. 84.36 oder 84.37 bestimmt (z.B.
Flügel, Kämme, Kratzengarnituren, Nadeln, Nadelstäbe, Platinen, Spin-
deln, Spinndiisen, Weblitzen, Webschäfte und Webschützen):
A - Hilfsmaschinen und -apparatc für Maschinen der Tarifnr. 84.37 ... . 10 5
B - 'feile und Zubehör .......................................... . 10 ·5
84.39 Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Ausrüsten von Filz, auch
geformtem Filz, einschließlich Hutmaschinen und Formen für die Hut-
macherei ..................................................... . 12 10
84.4:0 Maschinen und Apparate zum Waschen, Reinigen, Trocknen, Bleichen,
Färben, Appretieren oder Ausrüsten von Garnen, Geweben oder anderen
Spinnstoffwaren ( einschließlich Maschinen zum Waschen von Wäsche,
zum Bügeln von Kleidern, zum Aufwickeln, Falten, Schneiden oder Aus.;.
zacken von Geweben); Maschinen zum Herstellen von Linoleum oder
anderem Fußbodenbelag durch Beschichten von Geweben oder anderen
Unterlagen; Maschinen, wie sie iiblicherweise zum Bedrucken von Garnen,
Geweben, Filz, Leder, Tapetenpapier, Packpapier oder Fußbodenbelag
verwendet werden ( einschließlich gravierte oder geätzte Druckplatten
und Druckformzylinder für diese Maschinen):
A - Maschinen und Apparate zum Waschen, Reinigen, Trocknen, Bleichen
oder Färben:
1 - elektrische Haushaltswaschmaschinen, elektrische kombinierte
Haushaltswasch- und -trockenmaschinen und elektrische Haus-
haltswringmaschincn, für Wäsche ......................... . 12 10
2 - andere .................................................. . 15 5
I3 - elektrische Bügelmaschinen .................................. . 10 5
C - andere .................................................... . 12
Maschinen zum Bedrucken ........................................ , .... . 10
gravierte Walzen für Maschinen zum Bedrucken .......................... . G
n n clcre .............................................................. .
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1629
Zollsatz
Tarif- 0/odes Wertes
Warenbezeichnung tari f- 1 zeit-
nummer
mä ßil! ; weili~
84.41 Nähmaschinen (z.B. zum Nähen von Spinnstoffwaren, Leder odu·
Schuhen), einschließlich Möbel zum Einbau von Nähmaschinen; Näh-
maschinennadeln .............................................. . 11 6
Handwerkernähmaschinen und Maschinenköpfe· (Oberteile) zu Handwerkernäh-
maschinen .............•.•........•.......................... • • • • • • • • • • · 4
84.42 Maschinen µnd Apparate zum Aufbereiten oder Bearbeiten von Häuten,
Fellen oder Leder oder zum Herstellen von Schuhen oder anderen
Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen der
Tarifnr. 84.41 ................................................. . 10 8
Maschinen und Apparate zum Instandsetzen von Schuhen ................... : .. . 5
84.43 Konverter, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln
oder dergleichen und Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder
andere metallurgische Betriebe ................................... . 12 10
P.reßgießmaschinen für NE-Metalle ........................................ . 6
84.44 Walzwerke und Walzenstraßen, für Metalle; Walzen hierfür ......... . 12 10
Walzen aus Stahl, geschmiedet und nachträglich gehärtet, nicht graviert ......... . 6
84.45 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Metallen oder Hartmetallen,
ausgenommen Maschinen der Tarifnrn. 84.49 und 84.50 ·............. . 6
Klischeebearbeitungsmaschinen ............. : ............................... . 5
andere (ausgenommen Ziehniaschinen und Ziehbänke für Rohre, Stangen, Profile
sowie Rohrstoßbänke; Kratzenherstellungsmaschinen und Kratzenanspitz-
maschinen) ........................................................... . frei
84.46 Werkzeugmaschinen zum· Bearbeiten von Sfeinee, keramischen Waren,
Beton, Asbestzement oder ähnlichen mineralischen Stoffen und Maschinen
zum Kaltbearbeiten von Glas, ausgenommen Maschinen der Tarifnr. 84.49:
A - kontinuierlich arbeitende Flachglas-Schleif- und -Poliermaschinen . . frei
B - andere .................................................... . 10 8
84.47 Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkau-
tschuk, Kunststoff oder ähnlichen harten Stoffen, ausgenommen Maschinen
der Tarifnr. 84.49 ............................................. . 6 5
Gattersägen mit mehreren Sägeblättern (Vollgatter); Holzbearbeitungsmaschinfn
(ausgenommen Maschinen zum Nageln, Zusammenfügen, Leimen oder dergleichen) 3
84.48 Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für
Maschinen der Tarifnr. 84.45, 84.46 oder 84.47 bestimmt, einschließlich
Werkstück- und Werkzeughalter, sich selbst öffnende Gewindeschneid-
köpfe, Teilköpfe und. andere Spezialvorrichtungen für Werkzeug-
maschinen; Werkzeughalter für mechanische Handwerkzeuge der Tarifnr.
82.04, 84.49 oder 85.05:
A-Spann- und Haltevorrichtungen für Werkstücke und Werkzeuge, ein-
. schließlich Werkzeughalter für mechanische Handwerkzeuge ..... . 15 6
B - andere .............. : .......•.............................. 7 5
Teile von Vollgattern ...........•....................................... 3
Teilköpfe ............•........•......._.. ; ........._.................... . frei
·84.49 Von Hand zu führende, mit Druckluft oder eingebautem nichtelektrischem
Motor betriebene Werkzeuge und Werkzeugmaschinen .·. , ...•........ 12 8·
84.50 Maschinen, Apparate und Geräte zum autogenen Schweißen, Löten,
Schneiden oder Oberflächenhärten ............. : .. , 1 •• : • • • • • • • • • • • • 8 6
Maschinen zum Flämmen von Stahlblöcken, mit mindestens vier Brenndüsen ..... . frei
1630 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
84.51 Schreibmaschinen ohne Rechenwerk; Schriftschutzmaschinen ......... . 22 12
Schreibmaschinen mit einer Höhe von mehr als 9 cm ........................... . 8
84.52 Rechenmaschinen; Buchungsmaschinen, Registrierkassen, Frankiermaschi-
nen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und dergleichen,
mit Rechenwerk:
A ·_ l{c<..:henmaschincn .......................................... . 22 12
nu1· handangctricben ................................................... . 8
13 - Buchungsmaschinen ........................................ . 15 12
C - Frankicrrna'.-3chinen ......................................... . 5 4
1) - andere .................................................... . 20 12
llcgistricrk asscn ....................................................... . 8
rcgistI"iercndc, nicht druckende Fahrscheinentwerter ........................ . frei
84.53 Lochkartenmaschinen (z.B. Locher, Lochprüfer, Sortiermaschinen, Tabel-
liermaschinen und Kartendoppler) ............................... . 5 frei
84.54 Andere Büromaschinen und -apparate ( z. B. Hektographen, Schablonen-
vcrvielfältiger, Adressiermaschinen, Geldsortier-, Geldzähl- und Geld-
einwickclmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und
Bürohef tmaschincn):
A - Adressiermaschinen und Adressenprägemaschinen ............... . 15 8
13 - andere ................. ·................................... . 10 8
84.55 Teile und Zubehör, ausgenommen Kofferbehälter, Schutzhüllen und der-
gleichen, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen oder
Apparate der Tarifnr. '84.51, 84.52, 84.53 oder 84.54 bestimmt:
A - Teile von Lochkartenmaschinen, einschließlich Rechenwerke für
Lochkartenmaschinen ....................................... . 5 frei
B - Rechenwerke, ausgenommen Rechenwerke für Lochkartenmaschinen 15 12
C - andere .................................................... . 22 12
81.56 Maschinen und Apparate zum, Sortieren, Sieben, Waschen, Zerkleinern,
Mahlen oder Mischen von Erden, Steinen, Erzen oder anderen festen
mineralischen Stoffen; Maschinen und Apparate zU:m Pressen oder Formen
von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips
oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen; Maschinen
zum Herstellen von Gießformen aus Sand ......................... . 10 6
Beton- und Mörtelmischcr ................................................. . 4
automatische Schneidapparate zum Abschneiden keramischer Formlinge (z.B. von
Mauersteinen, Bodenplatten, Röhren) von geformten Strängen aus Ton ... ·..... 3
84.!17 Maschinen und Apparate zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas
oder Glaswaren; Maschinen zum Zusammenbauen von elektrischen Lampen
oder Röhren .................................................. . 10
Automaten zum Blasen von Hohlglas; Automaten mit mehreren Köpfen zum Her-
stellen von Glaskolben oder elektrischen Lampen oder Röhren ................ . 8
automatische Pressen mit mehreren Köpfen zum Herstellen von Fernsehkolben;
Sr,iciscr (Spcisct'kopf- und Spciserrinne) fiir solche Pressen .................. . frei
V erschrnelzmaschinen zum Ilerstelleri von Fernsehkolben ......... , ............. . frei
andere ............... , .................................................. . 5
84.58 Verkaufsautomaten, ausgenommen Geschicklichkeits- und Glücksspiel-
automaten, ( z. B. Briefmarken-, Zigaretten-, Schokolade- und Eßwaren-
automatcn) ................................................... . 13 10
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1631
Zollsatz
Ta1·if- 0/o des Wertes
nummcr Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäf3ig weilig
84.59 Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, in Kapitel 84 anderweit
weder genannt noch inbegriffen:
A - Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln,
aus beliebigen Stoffen .................. : .................... . 12 5
D - Pressen ................................................... . 8
Pressen zum Formen von Hartkautschuk oder Kunststoffen .................. . 6
andere ............................................................... . 5
C - Maschinen und Apparate zum Be- oder Verarbeiten von Kautschuk,
ausgenommen Pressen ....................................... . 6 5
I) - an<lere .................................................... . 10 ü
Fcuchtwalzcn - vVaschmaschinen für Druckereien; w· alzenstiihle zum Bear-beiten
von teig- oder breiartigen Massen (z.B. von Seifen, Farben, ölen) ....... .
Maschinen zum Herstellen von Drahtwickelungen und Drahtspulen (z.B. Wic½cl-
bii.nke, Spulcnwickelmaschinen, Drahtumbändelungsmaschinen, Ankerbandag1er-
biinke) ....... , . , ..... , . , , , ... , . , ....... , ... , .. , .... , . , .. , : , , , . , , ..... . frei
81.60 Gießerei-Formkästen und Formen, wie sie üblicherweise· für Metalle,
Hartmetalle, Glas, mineralische Stoffe ( z. B. keramische Massen, Beton
oder Zement), Kautschuk oder Kunststoff verwendet werden, ausgenom-
men Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergleichen .... . 8 6
Stahlgießformen zum Herstellen von Fernsehkolben ........................... . frei
84.61 Armaturen und ähnliche Apparate ( einschließlich Druckminderventile
und thermostatisch gesteuerte Ventile) für Rohr- oder Schlauchleitungen,
Dampfkessel, Tanks, Wannen oder ähnliche Behälter ................ . 12 10
Heizungsarmaturen (z.B. Heizungsregulierventile und -hähne, Muffen- und Flanschen-
schieber und -ventile, Heizungssicherheitsventile, Heizungsdrosselklappen, Ent-
leerungshälme und -ventile, Luftventile, Muffenkonushähne); Kleinwasserarma-
turen, Gartenarmaturen (z. B. Durchgangs- und Auslaufventile, Konushähne,
Gartenventile) ......................................................... . G
84.62 Wälzlager (Kugel-, Rollen- und Nadellager aller Art) ............... . 25 15
rohe, nur geschmiedete oder nur gewalzte Wälzlagerringe aus Stahl mit einem
Gel1alt an Rohlenstoff von O,~}O bis 1,15 Gewichtshundertteilen, an Chrom von
0,f>O bis 2 Gewichtshundertteilen, auch mit einem Gehalt an Molybdän von
0,50 Gewichtshundcrtteilen oder weniger ................................... . s
84.63 Wellen und Kurbeln; Lager, Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnräder,
Reibräder und Getriebe ( einschließlich Reihradgetriehe, Wechselgetriebe
und andere regelbare Getriebe); Schwungräder; Riemen- und Seilscheiben
( einschließlich Seilrollen für Flaschenzüge); Schaltkupplungen und andere
Wellenkupplungen ............................................. . 12 8
81.64 Dichtungen aus Lagen von Metallfolien oder aus Metallfolien ( oder
Blechen) in Verbindung mit anderen Stoffen (z.B. Asbest, Filz oder
Pappe); Sätze oder Zusammenstellungen (Sortimente) von Dichtungen
verschiedenartiger Zusammensetzung für Maschinen, Fahrzeuge oder
Rohr- oder Schlauchleitungen, in Beuteln, Umschlägen oder ähnlichen
Behältnissen 10 6
84.05 Teile von Maschinen, Apparaten oder mechanischen Geräten, in Kapitel 84
anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit
Anschlußstücken, Isolierung, Wicklungen, Kontakten oder anderen
charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren:
A - aus unedlen Metallen:
1 - aus Eisen oder Stahl, mit einem Stückgewicht:
a - von 2000 kg oder weniger:
1 - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................. . 8
roh ............................ ·.. :· ......................... . 1
beal'beitet ................................................. . G
1632 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
(81.Hf,) 2 - aus Stahl, ausgenommen Stahlguß, mit einem Stückgewicht:
a - von 250 kg oder weniger ......................... . 20 15
b - von mehr als 250 kg ............................. . 15 10
b - von mehr als 2000 kg:
1 - aus Gußeisen oder schmiedbarem Guß ................. . 8
roh ........................................... • • • • • • • • • · · · · · 4
bearbeitet .................................................. . 6
2 - aus Stahl, ausgenommen Stahlguß .................... . 15 10
2 - aus anderen unedlen Metallen ............................. . 15 12
B - aus anderen Stoffen ......................................... . 15 12
Anmerkung zu Tarifnr. 84.65 Abs. A
Aus vollem Material gedrehte Stücke (Drehteile), mit einem Durchmesser von nicht
mehr als 25 mm, aus unedlem Metall .................................. _....... . 4
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1633
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäfüg weilig
Kapitel 85
Elektrotechnische Maschinen, Apparate und Geräte
sowie andere elektrotechnische Waren
Vor~chriften
1. Zu Kapitel 85 gehören nicht:
a) Heizkissen, Wolldecken, Bettdecken, Fußwärmer und ähnliche Gegenstände, mit
elektrischer Heizvorrichtung; Bekleidung, Schuhe, Ohrenschützer und andere
auf dem Körper getragene Gegenstände, mit elektrischer Heizvorrichtung (Tari-
ficrung nach Beschaffenheit);
b) Glaswaren der Tarifnr. 70.11;
c) Möbel mit elektrischer Heizvorrichtung (Kapi_tel 94).
2. Waren, die sowohl der Tarifnr. 85.01 als auch der Tarifnr. 85.08, 85.09 oder 85.21
zugewiesen werden können, sind in eine der drei zuletzt genannten Tarifnummern
einzureihen.
Quecksilberdampfstromrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Tarifnr. 85.01.
:3 Zu Tarifnr. 85.06 gehören folgende elektromechanische Geräte, sofern sie von einer
Ausführung sind, die üblicherweise im Haushalt verwendet wird:
a) Staubsauger, Bohnergeräte, Lebensmittelmahl..- und -mischgeräte, Fruchtpressen
und Ventilatoren, mit beliebigem Gewicht; "
b) andere Geräte mit einem Höchstgewicht von 20 kg, ausgenommen Geschirr-
spülmaschinen (Tarifnr. 84.19), Waschmaschinen (Wäschescl1leudern [Tarif-
nr. 84.18-], andere Waschmaschinen für Wäsche [Tarifor. 84.40]),. Bügel-
maschinen (Bügelkalander fTari fnr. 84.16], andere Bügelmaschinen [Tarifnr.
84.40]), Nähmaschinen (Tarifnr. 84.41) und Elekt•owärmt>geräte der Tarifnr.
85.12.
4. Rohe gegossene Teile von Maschinen, aus Eisen oder Stahl, deren Bestimmung un-
zweifelhaft zu erkennen ist, soweit diese Teile sonst höheren Zollsätzen unterliegen
wiirden foei
85.01 Elektrische Generatoren, Motoren und rotierende Umformer; Trans-
formatoren, Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen; Strom-
richter (z.B. Gleichrichter):
A - Generatoren, Motoren und rotierende Umformer, mit einem Stück-
gewicht:
1 - von mehr als 1000 kg .................................... . 5 frei
2 - von 1000 kg oder weniger ................................ . 10 8
B - Transformatoren, Drosselspulen und andere Selbstinduktionsspulen,
mit einem Stückgewicht:
1 - von mehr als 10 kg ...................................... . f> frei
2 - von 10 kg oder weniger .................................. . 10 8
C - Stromrichter (z.B. Gleichrichter) mit einem Stückgewicht:
1 - von mehr als 1000 kg .................................... . 5 frei
2 - von mehr als 10 bis 1000 kg ............................... . 10 8
3 - von 10 kg oder weniger .................................. . 15 10
I) - Teile .................................... ·................. . 10 8
85.02 Elektromagnete; vormagnetisierte oder nichtvormagnetisierte Dauer-
magnete; Spannplatten, Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder
elektromagnetische Aufspannvorrichtungen; elektromagnetische Kupp-
lungen, Getriebe und Bremsen; elektromagnetische Hebeköpfe:
A - Elektromagnete und Dauermagnete ........................... . 15 12
B - andere .................................................... . 12 10
85.03 Primärelemente und Primärbatterien ............................. . 15 12
Naßelemente ............................................................. . 10
85.04 Elektrische Akkumulatoren ..................................... . 15 10
1634 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
85.05 Von Hand zu führende Elektrowerkzeuge mit eingebautem Elektromotor 10 4
85.06 Elektromechanische Haushaltsgeräte mit eingebautem Elektromotor .... 12 10
85.07 Elektrische Rasierapparate, Haarschneide- und Schermaschinen, mit ein-
gebautem Elektromotor ......................................... . 12 ö
85.08 Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, für Kolben-
verbrennungsmotoren (z.B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zünd-
spulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit Kolbenverbrennungsmotoren
verwendete Lichtmaschinen und Lade- oder Rückstromschalter ........ . 10
85.09 Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte, Scheibenwischer, Frost-
schutzeinrichtungen und Vorrichtungen gegen das Beschlagen von
Fensterscheiben, für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder ................ . 10 8
85.10 Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z.B.
mit Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamo), ausgenommen Geräte
der Tarifnr. 85.09:
A - Dynamoleuchten ........................................... . 10 8
B - andere .................................................... . 15 10
85.11 Elektrische Industrie- und Laboratoriumsöfen, einschließlich Einrich-
tungen zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielek-
trischer Erwärmung; Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen
Schweißen, Löten oder Schneiden:
A - Industrie- m-1d Laboratoriumsöfen, einschließlich Einrichtungen zum
Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer
Erwärmung ............................................... . 10 8
Backöfen, auch ausgemauert ........................... ,, ................ . 5
Einrichtungen zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielek-
trischer Erwärmung:
auf der Grundlage von Ilochfrequenzgeneratoren ...................... . 6
andere ........................................................... . 5
B - andere .................................................... . 15 8
mit einem Werte bis zu 10 000 DM für ein Stück .......................... . 5
85.12 Elektrische Warmwasserbereiter, Badeöfen und Tauchsieder; elektrische
Geräte zum Raumbeheizen und zu ähnlichen Zwecken; Elektrowärme-
geräte zur Haarpflege (z.B. Haartrockner, Dauerwellenapparate, Brenn-
scheren und Brcnnscherenwärmer); elektrische Bügeleisen; Elektrowärme-
geräte für den Haushalt; elektrische Heizwiderstände, ausgenommen
solche der Tarifnr. 85.24:
A - I3ügcleisen ................................................ . 8 6
B - Öfen, Herde und Kochplatten, für den Haushalt ................. . 15 6
C - andere .................................................... . 10 8
Heißwasserspeicher und Durchlauferhitzer für den Haushalt; Dauerwellen-
geräte, Haartrockenhauben ............................................ . 5
85.13 Elektrische Geräte für die drahtgebundene Fernsprech- oder Telegraphcn-
technik, einschließlich solcher Geräte für Trägerfrequenzsysteme ...... . 12 10
Telegraphiegeriite und Teile davon ............. _. . . _...................... . 8
85.14 Mikrophone und Haltevorrichtungen dazu; Lautsprecher; Tonfrequenz-
verstärker .................................................... . 14 10
Nr. 53 -Tag der Ausga.be: Bonn, den 1. Oktober 1957 1635
Zollsatz
Tarif- 0/o des vV ertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig wcilig
85.15 Sende- un<l Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrapl1ie-
verkchr; Sende- und E~pfangsgcräte für Rundfunk oder Fernsehen, ein-
schließlich der mit Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräten kombi-
nierten Empfänger und der Fernsehkameras; Geräte für Funknavigation,
Funkmessung oder Funkfernsteuerung:
A - Sende- und Empfangsgeräte aller Art, ausgenommen Rundfunk- und
F'ernsehe1npfänger ......................................... . 17 12
B - Rundfunk- und Fernsehempfänger, auch mit Tonaufnahme- und Ton-
wiedergabegeräten kombiniert ................................ . 20 15
C - Teile:
1 - Schränke und Gehäuse, Teile davon ........................ . 10 8
2 - andere ................................................. . 17 12
85.16 Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs-
und Verkehrssteuergeräte, für Schienen- und andere Verkehrswege, auch
für Häfen und Flugplätze ...................................... . 10 8
85.17 Elektrische Signalgeräte ( ausgenommen Geräte der Tarifnrn. 85.09 und
85.16) zum Geben von hörbaren oder sichtbaren Signalen (z.B. Läute-
werke, Sirenen, Anzeigetafein, Einbruchs- oder Diebstahlalarmgeräte,
Feuern1elder) .................. _............................... . 10 8
85.18 Elektrische Festkondensatoren, Drehkondensatoren und einstellbare
Kondensatoren:
A - Festkondensatoren ......................................... . 15 10
B - andere .................................................... . 12 8
85.19 Elektrische Geräte zum Schließen,- öffnen, Verbinden oder Schützen von
clekrischen Stromkreisen (z.B. Schalter, Relais, Sicherungen, üherspan-
nungsabl,eiter, Steckvorrichtungen, Fassungen, Klemmen, Abzweigdosen
und Verbindungskästen); Fest- und Stellwiderstände ( einschließlich
Spannungsteiler, ausgenommen Heizwiderstände); selbsttätige Span-
nungsregler mit veränderlichem Ohmschem oder induktivem Widerstand,
Schwingkontakt oder Stellmotor; Schalt- und Verteilungstafein und
-schränke:
A - Festwiderstände ( ausgenommen Heizwiderstände), mit einem Stück-
gewicht:
1. - von mehr als 100 g ... : .................................. . 12 8
2 - von 100 g oder weniger .................................. . 17 12
B - andere .................................................... . 10 6
Installationsgeräte für Spannungen bis 750 V (z. B. Schalter, Steckdosen, Fas-
sungen, V crtcilungstafeln, Sicherungselemente und Klemmleisten) ......... . 4
85 20 Elektrische Glühlampen und Entladungslampen, einschließlich solcher
für Infrarot- oder Ultraviolettstrahlung; Photoblitzlichtlampen; Bogen-
lampen:
A - Glühlampen, einschließlich solcher für Infrarotstrahlung ......... . 17 12
B - Entladungslampcn und Verbundlampen:
1 - Entladungslampen, einschließlich solcher für Ultraviolettstrahlung 25 19
2 - Verbundlampen, einschließlich solcher für Ultraviolettstrahlung 15 12
. C - Photoblitzlichtlampen, ausgenommen Entladungslampen ......... . 15 12
D - Bogenlampen .......................................... • .... . 10 8
E - Teile:
1 - von Bogenlampen ....................................... . 10 8
2 - von anderen Lampen ..................................... . 15 12
1636 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
miißig weilig
85.21 Ele.ktronenr<Hiren (Glühkathoden-, Kaltkathoden- oder Photokathoden-
röhren, andere als solche der Tarifnr. 85.20), einschließlich Röhren mit
Dampf- oder Gasfüllung, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathoden-
strahlröhren und Fernsehbildaufnahmeröhren; Photozellen; Kristall-
dioden, Kristalltrioden usw. (z.B. Transistoren); gefaßte oder montierte
piezoelektrische Kristalle ....................................... . 17 12
85.22 Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, in Kapitel 85 anderweit
weder genannt noch inbegriffen ................................. . 15 10
85.23 Isolierte ( auch lackisolierte oder elektro! ytisch oxydierte) Drähte, Schnüre,
Kabel ( einschließlich Koaxialkabel), Bänder, Stäbe und dergleichen, für
die Elektrotechnik, auch mit Anschlußstücken ...................... . 15 1C)
85.24 Waren aus Kohle oder Graphit, auch in Verbindung mit Metall, zu elek-
trischen oder elektrotechnischen Zwecken, z.B. Kohlebürsten für elek-
trische Maschinen, Kohle für Lampen, Primärelemente oder Mikrophone,
Elektroden für elektrische Ofen, Schweißgeräte oder Elektrolyseanlagen:
A - Kohleblöcke, -platten und -stangen zum Herstellen von Kohlebürsten 10 8
B - Kohlebürsten für elektrische Maschinen; Kohle für Primärelemente;
Mikrophonl(ohle ........................................... . 15 12
C - andere ................................................... . 17 12
Kohle für Elektrolyse, nicht graphitiert, in Blöcken mit quadratischem Quer-
schnitt von :W0X:W0 mm bis zu 310X310 mm und einem Stückgewicht von 40
bis 100 kg .......................................................... . frei
85.25 Isolatoren aus Stoffen aller Art ................................... . 15 12
aus Kunststoff, mit einem Werte von mehr als 10 DM für 1 kg ................. . 4
85.26 Isolierteile ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepreßten
einfachen Metallteilen zum Befestigen (z.B. mit eingepreßten Hülsen mit
Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Instal-
lationen, ausgenommen Isolatoren der Tarifnr. 85.25 ................. . 15 12
aus Kunststoff, mit einem Werte von mehr als 10 DM für 1 kg ................. . 4
85.27 Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit
Innenisolierung ............................................... . 10 5
85.28 Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 85
anderweit weder genannt noch inbegriffen .......................... . 15 13
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1637
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
Abschnitt XVII
Beförderungsmittel
Vorschriften
1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Tarifnr. 97.01, 97.03 oder 97.08 erfaßten
Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Tarifnr. 97.06).
2. Folgende Waren gehören, auch wenn sie nach ihrer Beschaffenheit erkennbar für
Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind, nicht zu den für Teile oder Zubehör
vorgesehenen Tarifnummern dieses Abschnitts:
a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Tarifierung nach Stoff-
beschaffenheit oder nach Tarifnr. 84.64);
b) Tcilf! mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu
Abschnitt XV;
c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge);
d) Wa1·cn der Tarifnr. 83.11;
c) die in den Tarifnrn. 84.01 bis 84.59 erfaßten Maschinen, Apparate und Geräte
sowie Teile davon: die in Tarifnr. 84.61 oder 84.62 erfaßten Waren sowie die in
Tarifnr. 84.fü3 erfa!.,ten Teile von Motoren oder anderen Kraftmaschinen;
f) elektrische Maschinen, Apparate und Geräte sowie elektrisches Zubehör
(Kapitel 8;)) ;
g) Instrumente, Apparate und Geräte des Kapitels 90;
h) Uhrmacherwaren (K\lpitel 91); ·
i) Waffen (Kapitel 93);
k) Bürsten, die Fahrzeugteile sind (Tarifnr. 96.02).
8. »Teile und Zubehör« im Sinne der Kapitel 86 bis 88 sind nur Teile und Zubehör, die
nach ilircr Beschaffenheit ausschließlich oder hauptsächlich für W:uen des
Kapitels 8G, 87 oder 88 bestimmt sind. Teile und Zubehör, für die zwei oder mehr
Tarifnummern der Kapitel 86 bis 88 in Betracht kommen, sind der Tarifnummer zu-
z.uwcison, die rfom Hauptverwendungszweck der Teile oder. des Zubehörs entspricht.
4. Luftfahrzeuge, die auch als Landfahrzeuge verwendet werden können, sind als
Lu ftf ah rzeuge zu tarifieren.
Kraftfahrzeuge, die infolge ihrer besonderen Bauweise auch als Wasserfahrzeuge
verwendbar sind (Amphibienfa.hrzcuge), sind als Kraftfohrzr:uge zu tarifieren.
;) Unvollständige oder unfertige \Varen des Abschnitts XVII sind wie die entsprechen-
den vollstii.ndigen oder fertigen \\Taren zu tarifieren, wenn sie deren charakteristische
Merkmale haben.
G. Zerlegte vollständige und fertige oder nach vorstehender Vorsch·rift 5 als voll-
stündig und fertig geltende zerlegte \Varen des Abschnitts XVII sind, wenn nichts
anderes bestimmt ist, wie die entsprechenden zusammengesetzten vVaren zu tarifieren
7 Ersatzteile und Zubehör für Waren des Abschnitts XVII sind wie die vVare zu
tarifieren, zu der sie gehören, wenn sie mit der vVäre zur Abfertigung gestellt wer-
den, ihr nach Art und Menge entsprechen und üblicherweise zusammen mit ihr ver-
kauft werden.
1638 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 86
Schienenfahrzeuge; ortsfestes Gleismaterial;
nichtelektrische mechanische Signalvorrichtungen für Verkehrswege
Vorschriften
1. Zu Kapitel 86 gehören nicht:
a) Bahnschwellen aus Holz (Tarifnr 44.0i) oder aus Beton (Tarifnr. 68.11);
b) Oberbaumaterial für Bahnen, der Tarifnr. 73.16;
c) elektrische Signalgeräte der Tarifnr. 85.16.
2. Zu Tarifnr. 86.09 gehören u. a. Achsen, Räder, Radsätze, Radreifen, Radspreng-
ringe, Radkörper und andere Radteile, Untergestelle, Drehgestelle und Lenkgestelle,
Aclislager, Bremsvorrichtungen, Puffer, Zughaken, Kupplungen, Faltenbälge, Wagen-
kästen und andere Aufbauten.
3. Vorbehaltlich der Vorschrift 1 zu Kapitel 86 gehören zu Tarifnr. 86.10 insbesondere
zusammengesetzte Gleise, Drehscheiben, Prellböcke, Lademaße, bewegliche Scheiben-
und Flügelsignale, Bahnschrankenbetätigungsvorrichtungen für schienengleiche Bahn-
iibergänge, Vorrichtungen zur N ahbedienung der \V eichen, Stellwerke zur Fern-
bedienung der \Veichen oder Signale und- andere nichtelektrische mechanische
Signal-, Sicherungs-. Überwachungs- und Steuergeräte für Verkehrswege aller Art,
auch mit Vorrichtungen zur elektrischen Beleuchtung.
86.01 Dampflokomotiven; Lokomotivtender:
A - Dampflokomotiven ......................................... . 15 8
B - Lokomotivtender ........................................... . 15 10
86.02 Elektrische Lokomotiven mit Stromspeisung aus Akkumulatoren oder aus
dem Stromnetz ................................................. . 15 10
86.03 Andere Lokomotiven ........................................... . 15 10
86.04 Triebwagen (auch für Straßenbahnen); Motordraisinen .............. . 12 8
86.05 Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen, Lazarettwagen, Gefangenen-
wagen, Meßwagen und andere schienengebundene Spezialwagen ....... . 12 8
86.06 Werkstattwagen, Kranwagen und andere schienengebu~dene Arbeits-
wagen; Draisinen ohne Motor ................................... . 12 8
86.07 Schienengebundene Güterwagen ................................. . 12 8
86.08 Warenbehälter (Container) für Beförderungsmittel jeder Art ......... . 12 8
86.09 Teile von Schienenfahrzeugen:
A- Achsen; Räder, Radteile und Radsätze .........•............•... 15 12
B- Achslager und Teile davon:
1 - Gleitachslager .......................................... . 15 10
2 - Wälzachslager .......................................... . 25 15
3 - Achslagerteile, anderweit weder genannt noch inbegriffen ...... . 25 15
C - Bremsvorrichtungen (ausgenommen elektromagnetische Bremsen der
Tarifnr. 85.02) und Teile davon ........................•....... 8 6
D - Untergestelle, Drehg.estelle und Lenkgestelle; Teile davon ......... . 18 10
E - Wagenkästen und andere Aufbauten; Teile davon ............... . 12 8
F - andere (z.B. Puffer, Zughaken, Kupplungen, Faltenbälge und Über-
gangsbrücken); Teile davon .............................•.... 15 10
Anmerkung zu Ta r i fn r. 86.09 A b s. A
Abgenutzte Radreifen aus Stahl mm Herstellen von Spaten und Schaufeln unter Zoll-
sicherung ................................................................. . frei ·
86.10 Ortsfestes Gleismaterial; nichtelektrische mechanische Signal-, Siche-
rungs-, Oberwachungs- und Steuergeräte für Verkehrswege aller Art;
Teile davon .................................................... . 15 8
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1639
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 87
Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder
und andere. nicht schienengebundene Landfahrzeuge
Vorschriften
1. Zugmaschinen im Sinne des Kapitels 87 sind Kraftfahrzeuge, die im wesentlichen
zum Ziehen o<kr Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind. Sie
kiinncn aud1 Zusatzvorrichtungen haben, die es möglich machen, im Zusammenhang
mit der Ilaupt:ver-wlmdung der Zugmaschine Werkzeuge, Geräte, Saatgut, Dünge-
mittel usw. zu bdiir<lern.
~- Kraf'twagc11fal1rgestellc mit Führerhaus gehören nicht zu Tarifnr. 87.04, sondern zu
Tarifnr. 87.02.
3. J{in<lerfahnii.dcr, die nicht wie gewöhnliche Fahrräder gebaut oder nicht mit Kugel-
lagern ausgerüstet sind, gehören nicht zu Tarifnr. 87.10, sondern zu Tarifnr. 97.01.
87.01 Zugmaschinen, auch mit Seilwinden:
A - mit Verbrennungsmotor als Fahrantrieb 15 10
Einachsschlepper ...................................................... . 5
B - mit an<lcrerp maschinellem Fahrantrieb ......................... . 15 12
87.02 Kraftwagen zum Befördern von Personen oder Gütern ( einschließlich
Sport- und Rennwagen und Oberleitungsomnibusse):
A - K rnftwagcn zum Befördern von Personen und Kraftwagen zum Be-
fördern von Personen und Gütern (Kombinationskraftwagen):
1 - mit mindestens 10 Sitzplätzen ............................. . 35 21
2 - andere 35 21
Kraftwagen des Absatzes A - 2 ( ausgenommen Krankenkraftwagen) mit
einem Gesamthubraum des Motors von 2000 ccm oder weniger ......... . 17
B - Lastkraftwagen, einschließlich Lieferkraftwagen ............... . 35 21
87.03 Kraftwagen zu besonderen Zwecken, z.B. Spritzenwagen, Leiterwagen,
Straßenkehrwagen, Sprengwagen, Schneeräumwagen, Abschleppwagen,
Kranwagen, Scheinwerferwagen, Werkstattwagen, mit Röntgenanlage
ausgestattete Wagen und ähnliche, nicht oder nicht ausschließlich zu
Beförderungszwecken gebaute Kraftwagen ........................ . 11 8
87.04 Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Tarifnr. 87.01, 87.02 oder 87.03, mit
Motor ....................................................... . 35 21
Karosserien für Kraftfahrzeuge der Tarifnr. 87.01, 87.02 oder 87.03, ein-
schließlich Führerhäuser ....................................... . 30 19
87.0G Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Tarifnr. 87.01, 87.02 oder 87.03 30 19
Stoßdiimp fer für Kraftwagen oder Zugmaschinen ............................. . 15
Kiililenollschirme, auch mit vViederaufrollvorrichtung, für Kraftwagen ......... . 10
Radteile in Stern- oder Scheibenform aus Eisen oder Stahl in einem Stück gegossen,
auch bearbeitet, für Kraftwagen, 'auch in Verbindung mit aus dem Bundesgebiet
gelieferten Felgen und Bremstrommeln ................................... . 4
87.07 Kraftkarren (z.B. Lastkarren, Zugkarren und Stapler); Teile davon ... . 15 8
Stapler und Teile davon ................................................... . 6
87.08 Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge, mit maschinellem
Fahrantrieb, auch mit Waffen; Teile davon ................ ·.......... .
1640 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
numrner Warenbezeichnung tari f- zeit-
mäßig weilig
87.09 Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
fiir Krafträder oder Fahrräder aller Art:
A - Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen, mit
einem Gesamthubraum des Motors:
1 - von 50 ccrn oder weniger ................................. . 20 15
2 - von mehr als 50 ccm bis 125 ccm .......................... . 20 15
3 - von mehr als 125 ccm ................................... . 30 19
I~ - I~eiwagen ................................ , ................ . 30 19
87.10 Fahrräder, einschließlich Lastendreiräder und dergleichen, oJme Motor 15 12
87.11 Fahrstühle und ähnliche Fahrzeuge, für Kranke oder Körperbehinderte,
mit Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung (auch mit Motor) .... 10 6
87.12 Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Tarifnr. 87.09, 87.10 oder 87.11:
A - für I{rafträdcr ................... ; ......................... . 20 15
B - andere Teile und anderes Zubehör ............................. . 15 12
87.13 Kinderwagen sowie Fahrstühle und ähnliche Fahrzeuge, für Kranke oder
Körperbehinderte, ohne Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung;
Teile davon:
A - I{inderwagen .............................................. . 15 8
B - Fahrstühle und ähnliche Fahrzeuge, für Kranke oder Körperbehinderte 10 8
C - Teile 15 8
87.14 Andere Fahrzeuge ohne maschinellen Fahrantrieb und Anhänger für
Fahrzeuge jeder Art; Teile davon . ................................ . 10 8
IIandtransportkarren und gummibereifte Ackerwagen ......................... . 5
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1641
Zollsatz
Tnrif- O/o des Wertes
nurrnncr Warenbezeichnung
tarif-:- 1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 88
Luftfahrzeuge
88.01 Luftfahrzeuge, leichter als Luft (Luftschiffe und Ballone) 30 21
88.02 Luftfahrzeuge, schwerer als Luft ( z. B. Landflugzeuge, "\Vasserflugzeuge,
Segelflugzeuge, Tragschrauber, Hubschrauber, Schwingenflügler und
Drachen); rotierende Fallschirme (Rotochutes):
A - für maschinellen Antrieb, auch ohne Antriebsmaschinen ........... . 30 frei
1~ - andere ................................................... . 30 20
88.03 Teile von W arcn der Tarifnrn. 88.01 und 88.02 '. ................... . 30 20
Teile von Waren der Tarifnr. 88.02, ausgenommen ,·ollständige Tragwerke und
vollständige Rümpfe, für Flugzeuge ...................................... . frei
88.04 Fallschirme und Teile davon sowie Fallschirmzubehör ............... . 30 21
88.05 Katapulte und ähnHche Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge; Boden-
geräte zur Flugausbildung; Teile davon ........................... . 30
Bodengeriite zur Flugausbildung und Teile davon frei
1642 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung zeit-
tarif-
ma11ig weilig
Kapitel 89
Wasserfahrzeuge und schwimmende Vorrichtungen
\f O r S C !J !' i f t
Riimpf'e von 'vVasscrfahrzcugcn und unvollständigP oder unfertige Wasserfahrzeuge,
auch ·1.<'.rlcgt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind wie die entsprechen-
den 'vVasscrfahrzeuge oder, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, nach
Tari !'nr. SD.01 zu tarifieren.
89.01 W asserfahrzcugc, nachstehend weder genannt noch inbegriffen frei
89.02 Schlepper .................................................... . frei
89.0:3 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkran~ und
andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrem
Verwendungszweck von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks:
A - Schwimmbagger, Schwimmkrane und schwimmende Getreideheber,
mit maschinellem Fahrantrieb ............................... . 10 8
B - andere frei
89.04 Wasserfahrzeuge zum Abwracken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
89.05 Schwimmende Vorrichtungen ( ausgenommen Wasserfahrzeuge), z. B.
Schwimmtanks, Senkkästen, Festmachetonnen, Bojen und schwimmende
I~akcn . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den i. Oktober 1957 1643
Abschnitt XVIII
Optische, photographische
und kinematographische Instrumente,
Apparate und Geräte;
Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente,
-appa1~ate und -geräte;
n1edizinische und chirurgische Instrumente,
Apparate und Geräte;
Uhrmacherwaren; Musikinstrumente;
Tonaufnahme- und Tonwiedergabeg·eräte
1644 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/ 0 des Wertes
nummer Warenbezeichnung tari I'- zeit-
miißig weilig
Kapitel,90
Optische, photographische und kinematographische Instrumente,
Apparate und Geräte; Meß-, Prüf- und Präzisionsinstrumente, -
-apparate und -geräte; medizinische und chirurgische Instrumente,
Apparate und Geräte
Vo1·schriften
1. Zu Kapitel 00 gehören nicht:
a) Waren zu technischen Zwecken aus Weichkautschuk (Tarifnr. 40.14), aus Leder
oder; Kunstleder (Tarifnr. 42.04) oder aus Spinnstoffen (Tarifnr. 59.17);
b) feuerfeste Waren der Tarif nr. 69.03; Waren zu chemischen oder anderen tech-
nischen Zwecken der Tarifnr. 69.09;
c) Spiegel aus Glas, nicht optisch bearbeitet, der Tarifnr. 70.09; Spiegel aus un-
edlem Metall oder aus Edelmetall, die nicht die .charakterbestimmenden Merk-
male optischer Elemente haben (Tarifnr. 83.12 oder Kapitel 71, je nach Be-
schaffenheit);
d) Glaswaren der Tarifnrn. 7007, 70.14, 70.15, 70.17 und 70.18;
e) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu
Abschnitt XV;
f) Ausgabepumpen mit Flüssigkeitsmesser (Zapfsäulen) der Tarifnr. 8410;
Waagen zu Prüf- und Kontrollzwecken und gesondert zur Abfertigung gestellte
Gewichte (Tarifnr. 84.20); Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben oder
Fördern (Tarifnr. 84.22); Spezialvorrichtungen zum Einstellen der Werkstücke
oder Werkzeuge an Werkzeugmaschinen, auch mit optischer Ablesevorrichtung
(z.B. sogenannte »optische« Teilköpfe), .der Tarifnr. 84.48 (ausgenommen rein
optische Vorrichtungen: z.B. Zentrierfernrohre, Fluchtfernrohre); Druckminder-
ventile sowie andere Ventile und Armaturen (Tarifnr. 84.61);
g) Scheinwerfer für Kraftrahrzcuge (Tarifnr. 85.09) und Geräte für Funk-
navigation, Funkmessung oder Funkfernsteuerung (Tarifnr. 85.15);
h) kinematographische Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte, die ausschließlich
nach magnetischen Verfahren arbeiten, sowie ebenfalls ausschließlich auf magne-
tischen Verfahren beruhende Geräte zum serienweisen Kopieren der nar.h
magnefoichen Verfahren hergestellten Tonträger (Tarifnr. 92.11) ;· magnetische
Tonabnehmer (Tarifnr. 92. 1;~);
i) Waren des Kapitels 97;
k) Hohlmaße; sie sind nach Stoffbeschaffenheit zu tarifieren.
:l. Unvollstiindige oder unfertige Instrumente, Maschinen, Apparate, Geräte und Vor-
richtungen werden wie die vollständigen oder fertigen Instrumente, Maschinen.
Apparate, Geräte und Vorrichtungen tarifiert, wenn sie deren charakter·bestimmende
Merkmale haben.
3. V 01·bchal tlich der vorstehenden Vorschriften 1 und 2 sind Teile und Zubehör, die
ihrer Beschaffenheit nach ausschließlich oder hauptsächlich für Instrumente,
Maschinen, Apparate, Geräte oder andere 'Naren des Kapitels 90 bestimmt sind,
wie folgt zu tarmeren:
a) Teile und Zubehör, die selbst Waren einer bestimmten Tarifnummer des
Kapitels 90 oder der Kapitel 84, 85 oder 91 (ausgenommen Tarifnrn. 84.fö und
SC>.28) sind, sind di<~sc~r Tarifnummer zuzuweisen;
b) andere Teile und anderes Zubehör sind wie die Instntmente, Maschinen, Appa-
rate, Geräte usw., fiir die sie bestimmt sind, zu tarifieren oder ggf. der
Tarifnr. 90.29 zuzuweisen. '
4. Zu Ta~ifnr. 90.05 gehören nicht: Astronomische Fernrohre (Ta.rifnr. 90.0G), Zielfern-
rohre für Waffen, Periskope für Unterseeboote oder Kampffahrzeuge sowie Fern-
rohre für Instrumente, Maschinen, Apparate und Geräte des Kapitels 00
(Tarifnr. 90.13).
5. Mcf.1-, Prüf- und Kontrollinstrumente, -maschinen, -apparate und -geräte, für die
sowohl die Tarifnr. 90.13 als auch die Tarifnr. 90.16 in Betracht kommen, sind der
Tari f'nr 90. lG zuzuweisen.
ß. Zu Tarifnr. 90.28 gehören nur:
a) Instrnmcnte, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen;
b) Instrumente, Maschinen, Apparate und Geräte von den in den Tarifnrn. 90.14,
D0,1~), 90.lG, 90.22, !)0.2;3, 90.24, 90.27) oder 90.27 erfaßten Arten (ausgenommen
Stroboskope), wenn ihre Arbeitsweise auf einer elektrischen Erscheinung beruht,
die sich mit der zu ermittelnden oder zu regelnden Griiße ä.ndert;
c) Instrumente, Apparate und Geräte zum Nachweis oder zum Messen von Alpha-,
Beta•, Gamma-, Röntgen-, kosmischen oder ähJJliehen Strahlen.
7. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 90, die mit diesen
Waren zur Abfertigung gestellt werden, smd wie diese VVaren zu tarifieren, wenn
sie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,
werden sie nach ßeschaff enheit tarifiert.
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1645
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
m•äßig weilig
90.01 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller
Art, nicht gefaßt ( ausgenommen optische Elemente aus Glas, optisch nicht
bearbeitet); polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten ..... . 10 8
90.02 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller
Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefaßt ( ausgenommen optische
Elemente aus Glas, optisch nicht bearbeitet) ........................ . 10 6
90.03 :Fassungen für Brillen, Klemmer, Stielbrillen oder für ähnliche Waren;
Teile davon:
A - aus Edclmetal1en oder Edelmetallplattierungen ................. . 10 8
13 - andere ................................................... . 15 12
90.04 Brillen (Korrektionsbrillen, Schutzbrillen und andere Brillen), Klemmer,
SticlbrilJen und ähnliche Waren:
A - mit Fassungen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen. ; ... . 10 8
Korrektionsbrillen, -klemmer, -stielbrillen und dergleichen ............... . G
I-3 - andere ....................................................• 15 12
Korrcktionsbrillen, -klemm er, -stielbrillen und dergleichen ......•........... 8
90.05 Ferngläser und Fernrohre, mit oder ohne Prismen ........... '. ....... . 10 8
90.06 Astronomische Instrumente, wie Teleskope, astronomische_ Fernrohre,
Meridian-Durchgangsinstrumente, Äquatoreale, ausgenommen Instrumente
für Radio-Astronomie; Montierungen für diese Waren ............... . 15 8
90.07 Photographische Apparate; Blitzlichtgeräte z1c1 photographischen oder
kinematographischen Zwecken ................. ·.................. . 10 8
photographische Apparate (ausgenommen photographische Spezialapparate fiir
Luftaufnahme oder für Mikrophotographie) und Kassetten für photographische
Apparate aller Art ........ , ............................................ . 6
90.08 Kinematographische Apparate (Bildaufnahme- und Tonaufnahmeapparate,
auch kombiniert, Vorführapparate mit oder ohne Tonwiedergabe):
A - kinematographische Apparate für Luftaufnahme ................ . 10 8
B - andere kincrnatographisehe Apparate ......................... . 15 12
Bildau/'nalnneapparate für Filme mit einer Breite von 1f3 mm oder we1~iger ... . 8
C - Teile und Zubehör ........................................... . 10 8
Filmkassetten fiir kinematographische Aufnahmeapp ratc .................. .
0 6
90.09 Stehbildwerfer; photographische Vergrößerungs- oder Verkleinerungs-
apparate ............................................. _......... . 10 8
90.10 Apparate und Ausrüstung für photographische oder kinematographische
Laboratorien, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen;
P!~otokopierapparate nach dem Kontaktverfahren; Filmspulen; Lichtbild-
,van<le ........................................................ . 10 8
90.11 Elektronen- und Protonenmikroskope; Elektronen- und Protoncndiffrak-
tionseinrich tungen ............................................ . 10 8
90.12 Optische Mikroskope, auch für Mih:rophotographie, l\Iikrokinematographi<•
oder Mikroprojektion ........................................... . 10 8
optische Mikroskope (ausgenommen mikrophotographische, mikrokinematographische
und Mikroprojektions-Geräte) ............................................ . 3
90.13 Optische Instrumente, Apparate und Gerfüe, in Kapitel 90 andenvcit weder
genannt noch inbegriffen, einschließlich Scheinwerfer:
A - Scheinwerfer .............................................. . 15 8
B - andere ............. ................
_ ,.... ;- . ; ; ............ ; . 10 8
[646 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Geodätische und topographische Instrumente und Geräte; Instrumente,
Apparate und Geräte für Photogrammetrie und Hydrographie; nautische,
aeronautische, meteorologische, hydrologische und geophysikalische
Instrumente, Apparate und Geräte; Kompasse und Entfernungsmesser 15 8
U0.15 Waagen mit einer Empfindlichkeit von mindestens 50 mg, auch mit
Gewichten .................................................... . 10 8
hydrostatisrhe Waagen ................................. : .................. . 6
90.lG Zeichen-, Anreiß- und Recheninstrumente und -geräte ( z. B. Pantographen,
Reißzeuge, Rechenschieber, Rechenscheiben); Maschinen, Instrumente,
Apparate und Geräte zum Messen, Prüfen oder Kontrollieren, in Kapitel 90
anderweit weder genannt noch inbegriffen ( z. B. Auswuchtmaschinen,
Planimeter, Mikrometer, Lehren, Eichmaße, Metermaße); Profil pro jektore:n 10 8
Recheninstrumente und -gcräte ............................................. . 6
sogenannte Universal- und V crgleichsmeßgeräte mit Optik; Zahnradmeß- und
-prüfgeriite; Gerä.te zum Eichen von Meßstäben oder Meßbändern; Profil-
projektoren ............................................................ . 5
90.17 Medizinische, chirurgische, zahn- und tierärztliche Instrumente,. Apparate
und Geräte, einschließlich elektromedizinische Apparate und Geräte sowie
Apparate und Instrumente für die Ophtalmologie:
A - elektromedizinische Apparate und Geräte ....................... . 12 8
B - andere ........... -........................................ . 10 8
l{olposkope ........ , ............... , ..... , ............................ . 5
90.18 Apparate und Geräte für Mecanotherapie oder zur Massage; Apparate und
Geräte für Psychotechnik, Ozontherapie, Sauerstofftherapie, Aerosol-
therapie und zum Wiederbeleben sowie andere Atmungsapparate und
-geräte aller Art ( einschließlich Gasmasken) ....................... . 10 6
90.19 Orthopädische Apparate und andere ~rthopädische Vorrichtungen ( ein-
schließlich medizinisch-chirurgische Gürtel); Zahnprothesen, künstliche
Menschenaugen und andere Prothesen; Schwerhörigengeräte; Vorrich-
tungen zum Behandeln von Knochenbrüchen ( z. B. Schienen):
A - orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen
(einschließlich medizinisch-chirurgische Gürtel); Vorrichtungen zum
Behandeln von Knochenbrüchen (z.B. Schienen) ................ . 10 8
B - Prothesen:
1 - Zahnprothesen und künstliche Menschenaugen ............... . 15 8
2 - andere ................................................ . 10 8
C - Schwerhörigengeräte ....................................... . 12 10
90.20 Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die die Strahlung
radioaktiver Stoffe verwerten ( auch für Schirmbildphotographie), ein-
schließlich Röhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgen-
strahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schalttische und Durchleuchtungs-
schirme, für diese Apparate und Geräte; Untersuchungs- und Behand-
lungstische, -sessel und dergleichen, für die vorstehend genannten Apparate
und Geräte:
A - Rön1genapparatc und -geräte (auch für Schirmbildphotographie), ein-
schließlich Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen ( aus-
genommen Röntgenröhren), Hochspannungsgeneratoren, Schalttische
und Durchlcuchtungsschirmc dafür; Untersuchungs-und Behandlungs-
tische, -sessel und dergleichen für Röntgenapparate und -geräte ... . 12 8
ß - Röntgenröhren ............................................ . 8 6
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1647
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit
mäßig weilig
(00.20) C - Apparate und Geräte, die die Strahlung radioaktiver Stoffe verwerten
(auch für Schirmbildphotographie), einschließlich Schalttische und
Durchleuchtungsschirme dafür; Untersuchungs- und Behandlungs-
tische, -sessel und dergleichen, für diese Apparate und Geräte ..... . 10 8
90.21 Instrumente, Maschinen, Apparate, Geräte und Modelle, zu Vorführ-
zwecken (z.B. beim Unterricht, in Ausstellungen), nicht zu anderer Ver-
wendung geeignet ....................................·......... . 10 (i
90.22 Maschinen, Apparate und Geräte für mechanische Prüfungen (z.B. für
Prüfung der Widerstandsfähigkeit, Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit,
Elastizität) von Materialien (z.B. von Metallen, Holz, Textilien, Papier,
Kunststoffen) .................................................. . 10 6
Reißfestigkeitspr4fer und andere Materialprüfmaschinen und -apparate für Spinn-
·stoffe und Spinnstoffwaren ............................................... . 5
90.23 Dichternesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnliche Instrumente;
Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer.
auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniert:
A - Dichternesser und ähnliche Instrumente; Pyrometer, Hygrometer und
Psychrometer ............................................. . 10 8
Dichternesser und ähnliche Instrumente ................................... . 6
B - andere, auch mit Pyrometern, Hygrometern oder Psychrometern
kombiniert ................................................. . f5 12
90.24 Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen, Kontrollieren oder, Regeln
von Durchfluß, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von
Flüssigkeiten oder Gasen oder zum Regeln von Temperaturen, wie Mano-
meter, Thermostate, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Durchfluß-
messer, Wärmemengenzähler und automatische Zugregler für Feuerungen,
ausgenommen Waren der Tarifnr. 90.14:
A - Manometer ............................................... '. 15 12
B-andere ................................................... . 10 8
90.25 Instrumente, Apparate und · Geräte für physikalische oder chemische
Untersuchungen (wie Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer, Gas- und
Rauchgasprüfer); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der ·
Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung und dergleichen
(wie Viskosimeter, Porosimeter, Dilatometer) und für kalorimetrische,
photometrische oder akustische Messungen (wie Photometer - einschließ-
lich Belichtungsmesser-, Kalorimeter)t Mikrotome . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 s
I{ reispolarimeter ...........•........................•...................... 5
90.26 Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler, für Verbrauch oder Produk-
tion, einschließlich Prüf- oder Eichzähler ............. ·.. . . . . . . . . . . . 10 8
Gas- und Flüssigkeitszähler:
nur zur Mengenmessung ................................................. . 4
andere ................ ; ............................. • • •'· . , • • • • • • • •·• • • • · 6
Elektrizitätszähler, nur zur Mengenmessung ........ , ........................ . 5
Maximum-Elektrizitätszähler, auch mit Registriereinrichtung, Eich-, Spitzen-, Blind-
verbrauch- und Kontaktgeberelektrizitätszähler sowie Münzelektrizitätszähler .. 6
90.27 Andere Zähler (z.B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilo-
meterzähler, Schrittzähler), Tachometer und andere Geschwindigkeits-
messer (auch magnetische), ausgenommen Geschwindigkeitsmesser der
Tarifnr. 90,14; Stroboskope: ·
A - Stroboskope ............................•................... 10 5
B- andere ................................................... . 12 8
Handtourenzähler, nur zum Zählen oder Anzeigen •......................... 5
1648 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0 /o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
90.28 Elektrische oder elektronische Instrumente, Apparate und Geräte zum
Messen, Prüfen, Kontrollieren, Regeln oder zum Analysieren .......... . 10 8
Mikro-Elektrophoreseapparate sowie Gleichmäßigkeitsprüfer für Spinnstoffe und
Spinnstoff waren ......................................... ; .............. . 5
automatische Spektralanalysenschreiber ..................................... . frei
90. 2n Teile. und Zubehör, ihrer Beschaffenheit nach ausschließlich oder haupt-
sächlich f{ir Instrumente, Apparate oder Geräte der Tarifnr. 90.23, 90.24,
90.26, 90.27 oder 90.28 bestimmt, auch wenn sie für mehrere dieser
Instrumente, Apparate oder Geräte verwendet werden können ......... . 10 8
Teile und Zubehör für Maximum-Elektrizitätszähler (auch für solche mit
Registriereinrichtung), für Eich-, Spitzen-, Blindverbrauch- und Kontaktgeber-
clek trizitii.tsziililer sowie Fernzählwerke und Fernregistriereinrichtungen für
Mehrzweckclcktrizitätszähler ............................................ . 6
Teile und Zt1bd1ör für Stroboskope sowie für Handtourenzähler, nur zum Zählen
oder Anzeigen, für Mikro-El1ektrophoreseapparate und für elektrische Gleich-
miißigkcitsprüfer für Spinnstoffe und Spinnstoffwaren ....................... . 5
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1649
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung
tarif- -1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 91
Uhrmacherwaren
V o r s c 11 r i f t c n
1. »Kleinuhr-Werke« im Sinne der Tarifnrn. 91.02 und 91.07 sind Werke, die eine
Unruh mit Spiralfeder als Gangregler haben U:nd deren Dicke, einschließlich Werk-
boden und Brücken, 12 mm nicht übersteigt.
2. A usgenornmcn von den Tarifnrn. 91.07 und 91.08 sind mechanische Werke, . die so
konstruiert sind, daß sie ohne Hemmung laufen (Tarifnr. 84.08).
3. Zu Kapitel 91 gehören nicht Uhrgewichte, Uhrgläser, Uhrketten, Uhrarmbäncle_r,
Teile der elektrischen Ausstattung, Kugellager und Kugeln für Kugellager sowie
Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu Ab-
schnitt XV. Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören zu Tarifnr. 91.11.
4. Vorbehaltlich der Vorschriften 2 und 3 bleiben Werke und Teile, die sowohl in
Uhrrnacherwaren als auch zu anderen Zwecken, insbesondere in Meß- oder
Priizisionsinstrumenten, verwendet werden können, in Kapitel 91.
5. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 91, die mit diesen·
Waren zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese Waren zu tarifieren, wenn
sie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,
werden sie nach Beschaffenheit tarifiert.
91.0 I Taschenuhren, Armbanduhren und ähnliche Uhren ( einschließlich Stopp-
uhren vom gleichen Typ):
A - mit Gehäusen, die mit echten Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen
besetzt sind ............................................... . 10
B - andere 20
mit einem Werte von 10 DM oder weniger für 1 Stück ..................... . 15
andere .............................................................. . 6
min-
destens
1 Stück
2DM
91.02 Uhren mit Kleinuhr-Werk ( ausgenommen Uhren der Tarifnrn. 91.01 und
91.03) ....................................................... . 10 6
91.03 Armaturbrettuhren und dergleichen, für Kraftfahrzeuge, Flugzeuge,
Schiffe und andere Fahrzeuge .........., ........................ . 15 8
91.04 Andere Uhren ................................................. . 10
91.05 Kontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor
(z.B. Registrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren, Stechuhren, Minuten-
zähler, Sekundenzähler) ......................................... . 10 8
91.06 Zeitauslöser mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z.B. Zeitschalter und
andere Schaltuhren) ........' .................... •............... . 10 8
"91.07 Kleinuhr-Werke, gangfertig ..................................... . 20
mit einem Werte von 8 DM oder weniger für 1 Stück ......................... . 15
andere •................................ .- ................................ . 6
min-
destens
1 Stück
l,60Dl\1
91.08 Andere Uhrwerke, gangfertig .................................... . 10 8
91.09 Gehäuse für Uhren der Tarifnr. 91.01 und Teile davon, einschließlich
Rohlinge dieser Waren:
A - mit echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder
rekonstituierten Steinen besetzt ............................... . 10 6
13 - andere e e e e ~ Cl e e e e e e O Cl e e e e e e Cl e e • e e e e • a e • • e e • a e • • ,t • <i1 e e e e • e e • " 20 6
1650 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
91.10 Gehäuse für andere Uhrmacherwaren und Teile davon 10 8
91.11 Andere Uhrenteile:
A - Kleinuhrwerke, nicht gangfertig ............................. . 20
mit einem Werte von 8 DM oder weniger für 1 Stück ..................... . 15
andere ..............................•....... , .. , , ..................... . 6
min-
destens
für 1 Stück
1,60 DM
B - andere Uhrwerke, nicht gangfertig ........................... . 10 8
C - {Jhrfedern ................................................ . 5
D - natürliche oder synthetische Uhrensteine:
1 - fertig bearbeitet oder gefaßt ............................... . 5
2 - nicht fertig bearbeitet, ungefaßt (z.B. sogenannte Rondelle) ... . frei
E - Schablonen, Rohwerke, Echappements und andere Uhrenteile ..... . 5
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1651
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
. mäßig weilig
Kapitel 92
Musikinstrumente; Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte;
Teile und Zubehör für diese Instrumente und Geräte
Vorschriften
1. Zu Kapitel 92 gehören nicht:
a) ganz oder teilweise lichtempfindliche Filme für photographische oder photo-
elektrische Aufnahme, auch belichtet, auch entwickelt (Kapitel 37);
b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu
Abschnitt XV;
c) Mikrophone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und
andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke der Kapitel 85
oder !)0 zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht
in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse ein-
gebaut sind oder wenn ihre Unterbringung mit diesen Waren im gleichen Ge-
hii.use nicht vorgesehen ist; Tonaufnahme- und Tonwiedergabegeräte, die mit
einem Rundfunkgerät kombiniert sind (Tarifnr. 85.15);
d) Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Tarif-
nr. 9G.02) ; '
e) Instrumente und Geräte mit Spielzeugcharakter (Tarifnr. 97.03);
f) Instrumente und Gerä.te, die den Charakter von Sammlungsstücken oder
Antiquitäten ha,ben (Tarifnr. 99.05 oder 99.06).
2. Unvollständige oder unfertige Instrumente und Geräte des Kapitels 92 werden wie
die vollständigen oder fertigen Instrumente und Geräte tarifiert, wenn sie deren
charakterbestimmende Merkmale haben.
3. Bogen, Schlegel und dergleichen für Musikinstrumente der Tarifnrn. 92.02 und
92.06 werden wie die Instrumente, für die sie bestimmt sind, tarifiert, wenn sie mit
diesen Instrumenten zur Abfertigung gestellt werden und ihnen mengenmäßig ent-
sprechen.
Gelochte Pappen und Papiere der Tarifnr. 92.10 und Tonträger der Tarifnr. 92.12
werden, auch wenn sie mit den Instrumenten oder Geräten, für die sie bestimmt
sind, zur Abfertigung gestellt werden, für sich tarifiert.
4. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse fiir Waren des Kapitels 92, die mit diesen
Waren zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese \'Varen zu tarifieren, wenn
sie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,
werden sie nach Beschaffenheit tarifiert.
92.01 Klaviere ( einschließlich selbsttätige Klaviere mit oder ohne Klaviatur);
Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur; Harfen, ausge-
nommen Äolsharfen:
A - Instrumente mit elektroakustischer Tonverstärkung ............. . 15 12
B - andere:
1 - Klaviere (einschließlich selbsttätige Klaviere mit oder ohne
Klaviatur) ............................................. . 18 14
2 - andere 10 8
92.02 Andere Saitcninstrumen te:
A - Instrumente mit elektroakustischer Tonverstärkung 15 12
Il - andere 10 8
92.03 Orgeln; Harmonien und ähnliche Instrumente mit Klaviatur und durch-
schlagenden Metallzungen ...................................... . 10 8
92.04 Akkordeons, Konzertinas und iihnliche Musikinstrumente; Mund-
harmonikas ................................................... . 15 12
MunJh:umonikas 10
1652 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
T:irif- 0/o des Wertes
numm~~r Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
92.05 Andere Blasinstrumente:
A - aus Me·tall ........................................ ·........ . 15 10
13 - andere ................ -.................................... . 18 12
92.0ö Schlaginstrumente (z.B. Trommeln aller Art, Xylophone, Metallophone,
Becken, Kastagnetten) .......................................... . 15 10
92.07 Elektromagnetische., elektrostatische, elektronische und ähnliche Musik-
instrumente (z.B. derartige Klaviere, Orgeln, Akkordeons) .......... . 15 12
92.08 Musikinstrumente, in anderen Tarifnummern des Kapitels 92 nicht erfaßt
( z. ß. Orchestrien, Drehorgeln, Spieldosen, singende mechanische Vögel,
singende Sägen); Lockpfeifen aller Art; Mundblasinstrumente zu Ruf-
und Signalzwecken (z.B. Signalhörner, Signalpfeifen) .............. . 15 12
War-cn der Tarifnr, 92.08, ausgenommen Orchestrien, Drehorgeln und dergleichen .. . 10
92.09 Musiksaiten .................................................. . 12 8
92.10 Teile und Zubehör für Musikinstrumente (ausgenommen Musiksaiten)~
einschließlich gelochte Pappen und Papiere für mechanische Musik-
instrumente und einschließlich Musikwerke für Spieldosen; Metronome;
Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art:
A- Teile und Zubehör für Klaviere .............................. . 18 14
B - Teile und Zubehör für andere Saiteninstrumente, für Orgeln sowie
für Harmonien und ähnliche Instrumente mit Klaviatur und durch-
schlagenden Metallzungen; mechanische Spieleinrichtungen ...... . 10 8
C - andere ................................................... . 15 10
Stimmplatten mit Zungen, für Akkordeons, Konzertinas und ähnliche Musik-
instrumente ................... ,- ...................................... . frei
92.11 Schallplattenwiedergabegeräte, Diktiergeräte und andere Tonaufnahme-
und Tonwiedergabegeräte, einschließlich Platten-, Band- und Draht-
spieler, mit oder ohne Tonabnehmer ............................. . 15 12
Dil; tiergeräte ................................• .......................... , ... . 8
92.12 Tonträger für Geräte der Tarifnr. 92.11 oder für ähnliche Tonaufnahme-
verfahren: z.B. Platten, Zylinder, Wachsformen, Bänder, Filme, Drähte,
zur Tonaufnahme vorgerichtet oder mit Tonaufzeichnung; Matrizen und
galvanoplastische Formen ,zum Herstellen von Schallplatten:
A - bespielte Aufnahmeplatten; Matrizen und galvanoplastische Formen
zum Herstellen von Schallplatten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere ................ : .................................. . 15 12
lediglich zum Sprachunterricht geeignete Schallplatten mit gesprochenem Text,
wenn sie äußerlich als Schallplatten zum Sprachunterricht kenntlich ge-
macht sind .......................................................... . 10
92.13 Andere Teile und anderes Zubehör für Geräte der Tarifnr. 92.11:
A - Nadeln und gefaßte Saphire ............•..................... 20 12
B - andere ................................................... . 15 12
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1653
Abschnitt XIX
Waffen und Munition; Teile davon
1654 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 93
Waffen und Munition; Teile davon
Vorschriften
1. Zu Kapitel 93 gehören nicht:
a) Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum
Wetterschießen und andere Waren des Kapitels 36;
b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu
Abschnitt XV;
c) Kampffahrzeuge mit Bewaffnung (Tarifnr. 87.08);
d) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen für Waffen, ausgenommen
solche, die auf die Waffen montiert sind oder die mit de'.ii Waffen, für die sie
bestimmt sind, zur Abfertigung gestellt werden (Kapitel 90);
e) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den
Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 97);
f) Waffen und Munition, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Anti-
quitäten haben (Tari fnr. 99.05 oder 99.06).
2. Unvollständige oder unfertige Waffen werden wie die vollständigen oder fertigen
Waffen tarifiert, wenn sie deren charakterbestimmende Merkmale haben.
3. Als »Teile« im Sinne der Tarifnr. 93.07 gelten nicht Funk- oder Radargeräte der
Tarifnr. 85.15.
4. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 93, die mit diesen
Waren zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese Waren zu tarifieren, wenn
sie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesonde;•t zur Abfertigung gestellt,
werden sie nach Beschaffenheit tarifiert.
93.01 Blanke Waffen (z.B. Säbel, Degen, Bajonette), Teile davon und Scheiden
für diese Waren ............................................... . 8 6
93.02 Revolver und Pistolen .......................................... . 20 frei
93.03 Kriegswaffen ( andere als Kriegswaffen der Tarifnrn. 93.01 und 93.02) ..
93.04 Feuerwaffen ( andere als Feuerwaffen der Tarifnrn. 93.02 und 93.03), ein-
schließlich ähnlicher Geräte, bei denen die Explosionswirkung von
Pulver aller Art genutzt wird, wie Leuchtpistolen, Schreckschußpistolen
und dergleichen, Wetterkanonen, Leinenschießgeräte:
A - Sport- und Jagdgewehre .................................... . 15 12
B - Leuchtpistolen, Signalpistolen, Schreckschußpistolen und -revolver,
Revolver und Pistolen für Starter oder für Theater ............. . 20 frei
C - andere 15 12
93.05 Andere Waffen (einschließlich Feder-, Luft- und Gasgewehre, -büchsen
und -pistolen):
A - Luft- und Gasgewehre, -büchsen un<l -pistolen .................. . 15 12
B - Vichtötungsapparate und -geräte ............................. . 10 8
C - andere frei
93.06 ,vaffenteile ( andere als Waffenteile der Tarifnr. 93.01 ), einschließlich
Schaftrohlinge für Gewehre und Laufrohlinge für Feuerwaffen:
A - für Waffen der Tarifnr. 93.03 ................................ .
Il - andere 15 12
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1655
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
93.07 Geschosse und Munition, einschließlich Minen; Teile davon, einschließlich
Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen:
A - Geschosse und Munition für Waffen der Tarifnr. 93.03 (ausgenommen
Munition für Maschinenpistolen) sowie andere Kriegsgeschosse und
-munition; Teile davon ..................................... .
B - Revolver- und Pistolenmunition, mit einem Kaliber von mehr als
7,65 mm; Teile davon ....................................... .
C - andere •••••••••••••••••••••••••••••••••••••••• t, .1:, • • • • • • • • • • 15 12
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 165:1
Abschnitt XX
Verschiedene Waren
1658 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
Kapitel 94
Möbel; medizinisch-chirurgische Möbel;
Bettausstattungen und ähnliche Waren
Vorschriften
l. Zu Kapitd 94 gehören nicht:
a) Lul'tmatr-atzen, Luftkopfkissen und Luftkissen sowie Matratzen, Kopfkissen und
1( iss@ fü1· Wasserfüllung der Kapitel 39, 40 oder 62;
b) Lampen und andere Beleuchtungskörper, die nach Beschaffenheit tarifiert werden
(:,.. B. Tarif'nm 44.27, 70.H, 83.07);
c) Waren aus S1ein oder Keramik, zum Gebrauch als Sitze, Tische oder Säulen,
wie sie in Giirten, Vorhallen usw. benutzt werden (Kapitel 68 oder 69);
d) auf dem Hodr~n stehende Spiegel, z. ß. schwenkbare Ankleidespiegel (Tarifnr.
70.0!));
c) Tr:ile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu
Abschnitt XV, sowie Panzerschränke der Tarifnr. 83.03;
f) Miibcl, die besondere Teile von Kälteerzeugungsapparaten der Tarifnr. 84.15
sind, auch wenn sie unausgerüstet zur Abfertigung gestellt werden; Möbel, die
besonders zum Einbau. von Nähmaschinen im Sinne der Tarifnr. 84.41 her-
gerichtet sind;
g) Miibel, die besondere Teile von Rundfunkempfangsgeräten, Fernsehempfangs-
geräten usw. der Tarifnr. 85.15 sind;
h) Spcifontiinen auf Sockeln fiir Zahnärzte (Tarifnr. 90.17);
i) Waren des Kapitels 91, insbesondere Gehäuse für Uhrmacherwaren;
k) Miibcl, die besondere Teile von Schallplattenwiedergabegeräten, Diktiergeräten
und anderen Geräten der Tarifnr. 92.11 sind (Tarifnr. 92.13);
l) Spiclzcugmöbel (Tarifnr. 97.03), Billardtische und Spielmöbel der Tarifnr. 97.04
sowie Tische für Zauberkunststücke der Tarifnr. 97.05.
2. Möbel im Sinne der Tarifnrn. 94.01 bis 94.03 sind Möbel, die auf den Boden gestellt
werden. Diese Bestimmung gilt nicht für
a) Küchenhängeschränke und dergleichen,
b) Sitze und Bettgestelle zum Aufhängen oder Zusammenklappen,
c) Bücherschränke und ähnliche Möbel aus zusammengehörenden Einzelstücken, zum
Aufhängen oder Aufsetzen.
3. Möbel, auch mit Platten, Teilen oder Zubehör aus Glas, Marmor oder anderen
Stoffen, die zerlegt eingehen, werden wie die unzerlegten Möbel tarifiert, wenn die
verschiedenen Teile zusammen zur Abfertigung gestellt werden.
4. a) Als Teile von Waren des Kapitels 94 gelten nicht Platten aus Glas ( einschließ-
lich Spiegel), Marmor oder Stein, auch zugeschnitten, aber nicht mit anderen
Teilen verbunden, wenn sie gesondert zur Abfertigung gestellt werden.
b) Die in Tarifnr. t)4.04 erfaßten Waren gehören, gesondert zur Abfertigung ge-
stellt, zu Tarifnr. 94.04, auch wenn sie zugleich Möbelteile der Tarifnrn. 94.01
bis 94.03 sind.
94.01 Sitzmöbel, auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können ( aus-
genommen Möbel der Tarifnr. 94.02); Teile davon:
A - vollständig gepolstert oder überzogen 25 15
B - andere:
1 - aus Holz (ausgenommen Böden und Lehnen) ................ . 25 19
aus nicht gebogenem Holz .......................................... . 12
2 - Böden und Lehnen aus Holz .............................. . 5 4
3 - aus Korbweiden, Schilf, Stuhlrohr, Bambus oder ähnlichen
Stoffen ................................................ . 10 8
4 - aus unedlen Metallen .................................... . 15 12
5 - andere 20 12
Anm erku11 g
Sitzmöbel gelten als vollständig gepolstert oder iiherzogen, wenn \'0m Gestell nicht
mehr als die FüL,e und die UPiterseite sichtbar ist
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1659
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
94.02 Medizinisch-chirurgische Möbel, z.B. Operationstische, Untersuchungs-
tische, Bettgestelle mit mechanischen Vorrichtungen zur Krankenbehand-
lung; Dentalstühle und dergleichen, mit mechanischer Kipp-, Schwenk-
und Hebevorrichtung; Teile davon ............................... . 15 10
94.03 Andere Möbel; Teile davon:
A - aus I-Iolz ................................................. . 25 15
aus nicht gebogenem Holz . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . ................... . 12
B - aus Korbwei_den, Schilf, Stuhlrohr, Bambus oder ähnlichen Stoffen .. 10 8
C - aus Kunststoff ............................................. . 25 15
D - aus unedlen Metallen ....................................... . 15 12
Untergestelle für Zeichen-(Reiß-}Bretter, mit Einstellvorrichtung, auch mit
Reißbrett ......................................................... • • • 10
E - andere .................................................. • • 20 12
94.04 Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren mit Federung
oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art, z. B. Auflege-
Matratzen, Deckbetten, Steppdecken, Kissen, Schlummerrollen, Kopf-
kissen, einschließlich solcher aus Schwamm- oder Schaumgummi, auch
überzogen:
A - Sprungrahmen ............................................ . 25 14
B - andere 25 15
1660 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 95
Bearbeitete Schnitz- und Formstoffe; Waren aus Schnitz- und
Formstoffen
Vorschrift
Zu Kapitel 95 gehören nicht:
a) Waren des Kapitels 66 (Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reit-
peitschen und Teile davon);
b) Fiicher (Tarifnr. 67.05);
c) Waren des Kapitels 71, insbesondere Phantasieschmuck;
d) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Messerschmiedewaren, Eßbestecke) in Verbin-
dung mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- und Formstoffen; gesondert zur Abferti-
gung gestellte GriITe und Teile verbleiben in Kapitel 95;
e) Waren des Kapitels 90, insbesondere Fassungen für Brillen;
f) Waren des Kapitels 91 (Uhrmacherwaren), insbesondere Gehäuse für Uhren;
g) \Varcn des Kapitels 92, insbesondere Musikinstrumente;
h) Waren des Kapitels 93, insbesondere Teile von Waffen;
i) Waren des Kapitels 94 (Möbel und Teile davon);
k) Waren des Kapitels 96 (Bürstenwaren usw.);
1) Waren des Kapitels 97 (Spielzeug, Spiele usw.);
m) Waren des Kapitels 98 (verschiedene Waren);
n) Waren d()s Kapitels 99 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).
95.01 Schildpatt, bearbeitet; Waren aus Schildpatt . .......... ·............ . 20 15
Schildpatt, bearbeitet; Rohlinge ............................................ . 12
95.02 Perlmutter, bearbeitet; Waren aus Perlmutter:
A - Rondelle, auch poliert ...................................... . 30 21
B - Platten, nur zugeschnitten .................................. . 10 8
C - andere 20 15
95.03 . Elfenbein, bearbeitet; Waren aus Elfenbein:
A - Rondelle, auch poliert ................................... ~ .. . 20 15
B - Platten, Scheiben, Hohlungen, nur zugeschnitten ............... . frei
C - andere ................................................... . 20 15
Platten, Scheiben, Hohlungen; Rohlinge 12
95.04 Bein, bearbeitet; Waren aus Bein:
A - Rondelle, auch poliert ...................................... . 20 15
B - Platten, Scheiben, Rohre, nur zugeschnitten .................... . 10 8
C - andere l5 12
95.05 Horn, Geweihe, Korallen, auch wiedergewonnen, andere tierische Schnitz-
stoff e, bearbeitet; Waren aus diesen Stoffen:
A - Korallen, bearbeitet; Waren aus Korallen ..................... . 20 8
B - Federspulen, bearbeitet; Waren aus Federspulen ............... . 20 8
C - Walfischbarten, bearbeitet ................................... . 10 8
D - andere:
1 - Rondelle, auch poliert:
a - aus Muschelschalen (ausgenommen Perlmutter) ........... . 30 21
b - andere ............................................. . 20 15
2 - Platten, Scheiben, Stücke, nur zugeschnitten ................ . 10 8
3 - andere ................................................ . 15 12
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1661
Zollsatz
Tarif- 0 /o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
95.0ü Pflanzliche Schnitzstoffe (z.B. Steinnüsse, andere Nüsse, harte Samen),
bearbeitet; Waren aus diesen Stoffen:
A - Rondelle, auch poliert:
1 - aus Stcinnuß oder Dugalmonnuß .......................... . 25 15
2 - andere .............................................. • • • 20 15
B - Platten, Scheiben, Stücke, nur zugeschnitten ................... . 10 8
C - andere 15 12
Anmerkung zu Tarifnrn. 95.02 bis 95.0ß
Rondelle sind flache Scheiben aus Perlmutter, Horn, Stei~muß und anderen Stoffen
mit einem Oberfiächcndurchmesser von 50 mm oder weniger.
95.07 Meerschaum, Bernstein, auch wiedergewonnen, Jett und jettähnliche
mineralische Schnitz- und Formstoffe, bearbeitet; Waren aus diesen
Stoffen:
A - Platten, Scheiben, Stücke, nur zugeschnitten ................... . frei
D - andere 20 15
Platten, Scheiben, Stücke; Rohlinge 12
95.08 ' Geformte oder geschnitzte Waren aus natürlichem ( tierischem oder
pflanzlichem), mineralischem oder künstlichem Wachs, Paraffin, Stearin,
natürlichen Gummen oder Harzen (z.B. Kopal, Kolophonium), Modellier-
massen und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder
genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet ( ausge-
nommen Gelatine der Tarifnr. 35.03), Waren daraus ............... . 25
künstliche Blumen, Blätter, Früchte; Teile davon; Waren daraus ............... . 19
andere , ...................... , , , ... , .. , ...... , ................. , ........ . 15
1662 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 96
Besen, Bürsten, Pinsel, Staubwedel, Puderquasten und Siebwaren
Vo rsch ri ften
1. Zu Kapitel HG gehören nicht:
a) Waren des Kapitels 71;
b) Bürstenwaren, die offensichtlich i.n der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn-
und Tierbeil kunde Verwendung finden (Tarifnr. 90.17);
c) Spielzeug (Kapitel 97).
~- Pinselköpf'e im Sinne der Tarifnr. 96.03 sind ungefaßte Bündel aus Tierhaaren,
l'fla.nz<:nfasern orler anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln
oder ii.lrnlidien Waren geeignet sind, oder die hierzu nur einer ergänzenden geringen
Bea dicitung bediirfen, wie Leimen, Kitten, Gleichrichten oder Schleifen.
96.01 Besen, nur gebunden, auch mit Stiel .............................. . 28 16
96.02 Bürstenwaren, Pinsel (Bürsten, Schrubber, Pinsel und dergleichen), ein°
schließlich Bürsten, die Maschinenteile sind; Roller zum Anstreichen,
Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen:
A - Zahnbürsten 28 19
B - Bürsten, die Maschinenteile sind; Drahtbürsten, mit Fassungen aus
na.turfarbigcm oder einfach gefärbtem Holz, weder poliert noch
lackiert noch sonst verziert ................................. . 15 12
C - Pinsel .................................................... . 10 8
D - andere ................................................... . 28 21
96.0:3 J>inselköpfe .................................................. . 10 8
96.04 Staubwedel ................................................... . 10 8
96.0f> Puderquasten und dergleichen aus Stoffen aller Art ................. . 10 8
96.0G Handsiebe aus Stoffen aller Art .................................. . 15 12
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1663
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- 1 zeit-
mäßig I weilig
Kapitel 97
Spielzeug, Spiele, Scherzartikel und Sportgeräte
Vorschriften
l. Zu Kapitel 97 gehören nicht:
a) Christbaumkerzen (Tarifnr. 34.06);
h) Feuerwerkskörper (Tari fnr. 36.05) ;
c) Garne, Monofile, Schnüre, Messinahaar und dergleichen für den Fischfang, auch
abgepaßt (jedoch nicht fertig zusammengefügte Angelleinen), die zu Kapitel 39,
Tarifnr. 42.06 oder Abschnitt XI gehören;
d) Taschen für Sportgeräte, andere Behältnisse der Tarifnr. 42.02 oder 43.03;
e) Sportbekleidung sowie Maskenkostüme aus Gewirken oder anderen Gespinst-
waren (Kapitel GO oder 61) ;
f) Fahnen und Wimpelgirlanden aus Gespinstwaren sowie Segel für Boote oder
Segelwagen, des Kapitels 62;
g) Spül'tschuhe (ausgenommen Schuhe, an denen Schlittschuh fest angebracht
sind) und Kopfbedeckungen besonders zu Sportzwecken sowie Beinschienen und
Schienbeinschützer, der Kapitel 64 oder 65;
h) Bergstöcke, Reitpeitschen, Peitschen (Tarifnr. 66.02) 1.rnd Teile davon
(Tarifnr. 66.03);
i) Glasaugen, nicht montiert, für Puppen und anderes Spielzeug, der Tarifnr. 70.19;
k) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu
Abschnitt XV;
1) Waren der Tarifnr. 83.11;
m) Spor-tfahl'Zcuge des Abschnitts XVII, ausgenommen Rodelschlitten, Bobschlitten
und dergleichen;
n) Kinderfahrräder, die wie die gewöhnlichen Fahrräder hergestellt und mit Kugel-
lagern versehen sind (Tarifnr. 87.10);
o) Sportboote wie Kanus und RuderbQote (Kapitel 89) und Fortbewegungsmittel
dazu (Kapitel 44, wenn sie aus Holz sind);
p) Schutzbrillen für Sport und Freiluftspiele (Tarifnr. 94.04);
q) Lockrufe und Lockpfeifen (Tarifnr. 02.08);
r) Waffen und andere Waren des Kapitels 03;
s) Saiten für Ballschläger, Zelte, Zeltlagerausrüstung, Handschuhe aus Stoffen
aller Art (Tarifierung nach Beschaffenheit).
~- Die Waren des Kapitels ~l7 können unwesentliche Verzierungen oder Zutaten aus
Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen,
synthetischen oder rekonstituierten Steinen enthalten.
:~. Als Puppen im Sinne der Tar·ifnr. 97.02 gelten nur Nachbildungen von Menschen.
4. Unvollständige oder unfertige Waren werden wie vollständige oder fertige Waren
tarifiert, wenn sie die charakterbestimmenden Beschaff enheitsmerkmale dieser
Waren besitzen.
5. Vorbehaltlich der vorstehenden Vorschrift 1 werden Teile und Zubehör wie die
Waren des Kapitels 97 tarifiert, wenn zu erkennen ist, daß sie ausschließlich oder
überwiegend für Waren des Kapitels 97 bestimmt sind
97.01 Spielfahrzeuge für Kinder, wie Fahrräder, Roller, Autos mit Tretwerk,
Puppenwagen und dergleichen ................................... . 15 10
97.02 Puppen:
A - Puppen aus Kunststoff oder mit Kautschukrumpf ............... . 25 15
D - andere Puppen ............................................ . 15 12
C - Teile und Zubehör ......................................... . 25 15
97.03 Andere.s Spielzeug; Modelle zum Spielen:
A - zum Fliegen geeignete Spiel- und Modellflugzeuge; Spielzeugwaffen;
mechanisches Spielzeug mit Kraftantrieb ..................... . 15 12
D - Projektionsapparate für Kinder; Musikspielzeug ............... . 15 10
1664 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- zeit-
mäßig weilig
(D7.03) C - andere:
1 - aus Kunststoff .......................................... . 25 19
2 - aus I{autschuk ......................................... . 25 15
3 - andere ................................................ . 15 10
97.04 Gesellschaftsspiele ( einschließlich mechanische Spiele zur öffentlichen
Benutzung, Billardtische, Glücksspieltische, Tischtennis):
A - Spielkarten ............................................... . 30 19
13 - mechanische Spiele zur öffentlichen Benutzung; Billardtische, Glücks-
spieltische und ähnliche Möbel ............................... . 15 12
C - andere; Zubehör ........................................... . 20 15
Tischtennis; N ctze für Tischtennis ....................................... . 12
97.05 Karnevals-, Kotillon-, Scherz-, Zauberartikel und ähnliche Waren zur
Unterhaltung und für Feste; Christbaumschmuck und ähnliche Weih-
nachtsartikel ( z. ß. künstliche Weihnachtsbäume, Krippen, auch mit Aus-
stattung, Menschen- und Tierfiguren für Krippen, Weihnachts-Holz-
schuhe und -Holzscheite, Weihnachtsmänner) ...................... . 20 10
97.06 Geräte für Freiluftspiele, Leichtathletik, Gymnastik und andere Sport-
arten, ausgenommen Waren der Tarifnr. 97.04:
A - Schlittschuhe und Rollschuhe ................................ . 12 10
B - Ski, Skibindungen, Skistöcke; Schneereifen; Fechtwaffen, Fecht-
zubehör; Golfschläger, Golfschlägergriffe; Tennisschläger und der-
g lcichcn; Schlägcrrahmen, Schlägerpressen ................... . 15 12
Ski, Skibindungen, Skistöcke, Schneereifen; Fechtwaffen, Fechtzubehör ....... . 10
Golfschläger, Golfschlägergriffe ......................................... . 8
C - andere 20 15
ausgenommen Sportbälle ............................................... . 12
97.07 Angelhaken, Angelgeräte; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetter-
lingsnetze; Lockvögel, Lerchenspiegel und ähnliche Jagdgeräte ....... . 15 12
IIandnctze; Angelgeräte, ausgenommen Angelruten und Rollen; Lockvögel, Lerchen-
spiegcl und ähnliche Jagdgeräte .......................................... . 10
Angelhaken, nicht montiert ........................................ ·......... . 6
97.08 Karusselle, Luftschaukeln, Schießstände und andere Schausteller-Unter-
nehmen, einschließlich Zirkusse, Tierschauen und Wandertheater ..... . 10 8
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: ·Bonn, den 1. Oktober 1957 1665
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
Kapitel 98
Verschiedene Waren
Vorschriften
1. Zu Kapitel 98 gehören nicht:
a) Augenbrauenstifte, Schminkstifte (Tarifnr. 33.06);
b) Knöpfe, Knopf-Rohlinge, Kämme, Haarspangen und ähnliche Waren, ganz oder
teilweise aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (soweit in der Vor-
schrift 2 a zu Kapitel 71 nichts anderes bestimmt ist) oder in Verbindung mit
echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten
Steinen (Kapitel 71);
c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Vorschrift 2 zu
Abschnitt XV; ·
d) Reißfedern (Tarifnr. 90.16);
c) Spielzeug des Kapitels 97.
2. Abgesehen von den Ausnahmen der Vorschrift 1 zu Kapitel 98 gehören Waren, die
ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen,
Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten Steinen bestehen oder mit echten
Perlen verarbeitet sind, zu Kapitel 98.
3. Etuis, Kästen und ähnliche Behältnisse für Waren des Kapitels 98, die mit diesen
War.cn zur Abfertigung gestellt werden, sind wie diese Waren zu tarifieren, wenn
sie üblicherweise mit ihnen verkauft werden. Gesondert zur Abfertigung gestellt,
werden sie nach Beschaffenheit tarifiert.
98.01 Knöpfe, Druckknöpfe, Manschettenknöpfe und dergleichen ( einschließ-
lich Knopf-Rohlinge, Knopfformen und Knopfteile):
A - Einsteckknöpfe aus Bernstein, Elfenbein, Perlmutter oder Schildpatt 30 H)
B - andere Einsteckknöpfe; Druckknöpfe, Patentknöpfe und Teile davon 20 12
C - andere:
1 - aus Perlmutter oder Muschelschalen .· ...................... . 30 21
2 - aus Steinnuß oder Dugalmonnuß ......................... . 25 19
3 - aus Kunststoff .......................................... . 25 15
4 - andere 20 15
aus unedlen Metallen .............................................. . 12
98.02 Reißverschlüsse; Teile davon (z.B. Schieber) 35 19
98.03 Federhalter, Füllhalter, Kugelschreiber, Füllstifte; Bleistifthalter und
dergleichen; Teile davon und Zubehör (z.B. Bleistiftschützer, Klipse),
ausgenommen Waren der Tarifnr. 98.04 oder 98.05:
A - Füllhalter, Kugelschreiber, mit Schaft oder Kappe aus Edelmetallen
oder Edelmetall pla ttierungen ................................ . 10 8
B - andere 20 15
Federhalter, Bleistifthalter, Bleistiftschoner ............................... . 12
'feile und Zubehör ..................................................... . 14
98.04 Schreibfedern; Kugeln für Federspitzen:
A - Schreibfedern aus Geld ..................................... . 10 8
B - andere Schreibfedern ....................................... . 15 10
C - Kugeln für Federspitzen .................................... . 5 4
Anmerkung
Kugeln für Federspitzen sind kleine Kugeln aus Legierungen von Platinbeimetallen
oder Wolframlegierungen, dazu bestimmt, die Spitze der Federn zu bilden.
1666 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- O/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäßig weilig
98.05 Bleistifte, Schiefergriffel, Minen, Farbstifte, Zeichenkohle; Schreib- und
Zeichenkreide, Schneiderkreide, Billardkreide:
A - Griffel aus Stein, natürlichem Schiefer oder Preßschiefer, auch mit
Oberzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - andere .................................................... 10 8
98.0ö Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben und Zeichnen, auch gerahmt .. 10 8
98.07 Petschafte, Nummernstempel, Zusammensetzstempel, Datumstempel, ein-
fache Stempel und ähnliche Handstempel .......................... . 15 10
98.08 Farbbänder für Schreibmaschinen, Rechenmaschinen und dergleichen, mit
Tinte oder Farbe getränkt, auch auf Spulen; Stempelkissen, auch ge-
tränkt, auch mit Schachteln ..................................... . 20 15
98.09 Siegellack zu Bürozwecken oder zu Flaschenverschlüssen, in kleinen
Scheiben, Stangen oder ähnlichen Formen; Pasten auf der Grundlage von
Gelatine für Druckwalzen, graphische Reproduktionen und zu ähnlichen
Zwecken, auch auf Unterlagen von Papier oder Gespinstwaren ........ . 10 8
98.10 Feuerzeuge und Anzünder (z.B. mechanisch, 'elektrisch, katalytisch);
Teile davon, ausgenommen Steine und Dochte:
A - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ................. . 10 8
B - andere ................................................... . 15 i2
98.11 Tabakpfeifen ( einschließlich Pfeifenrohformen und Pfeifenköpfe); Zi-
garren- und Zigarettenspitzen; Mundstücke, Rohre und andere Teile:
A - Pfeifenrohformen aus Holz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
B - Pfeifenköpfe aus Holz, grob bearbeitet, auch gebohrt, jedoch weder
gekittet noch geschliffen noch poliert .......................... . 30 17
C - andere Pfeifenköpfe und ganze Tabakpfeifen:
1 - aus Holz .............................................. . 30 21
ganze Tabakpfeifen ................................................ . 17
2 - andere .................................... ·............ . 20 15
Tonpfeifcn aus einem Stück ......................................... . 12
D - Zigarren- und Zigarettenspitzen; Mundstücke und Rohre:
1 - Mundstücke und Rohre, auch gebohrt, jedoch ohne Gewinde und
weder geschliffen noch poliert ............................. . 20 15
2 - andere:
a - aus Edelmetallen oder· Edelmetallplattierungen ........... . 10 8
b - andere ............................................. . 20 15
E - andere Teile und Zubehör:
1 - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattieru:agen .............. . 10 8
2 - andere .. ·.............................................. . 20 15
98.12 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und ähnliche Waren .... . 25 19
Phantasieschmuck ........................................................ . 12
98.13 Miede.~stäbe und dergleichen für Korsette, Kleider und Bekleidungs.
zubehoit ~........................ •. • • • • • • • • · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · · 15 10
Nr. 53 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1667
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer Warenbezeichnung
tarif- 1 zeit-
mäßig weilig
98.14 Parfümzerstäuber und andere Ballzerstäuber zu Toilettezwecken; Zer-
stäubervorrichtungen u~d Zerstäuberköpfe:
A - aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen ................. . 10 8
13 - andere .................... 1 ••••••••••••••••• • • • • • • • • • • • • • •
20 12
98.15 Isolierflaschen und andere Isolier- (Valmum-) Behälter, Teile davon ( aus-
genommen Glaskolben) ......................................... . 25 19
98.lß Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und dergleichen; bewegliche Fi-
guren und Ausstellungsstücke für Schaufenster .................... . 15 12
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1669
Abschnitt XXI
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke
und Antiquitäten
1670 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Zollsatz
Tarif- 0/o des Wertes
nummer
Warenbezeichnung tarif- zeit-
mäfüg weilig
Kapitel 99
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
Vorschriften
1. Zu Kapitel 99 gehören nicht:
a) Bricf marken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, im
Inland gültig oder zum Umlauf vorgesehen (Tarifnr. 49.07);
b) b<)rnalte Gewebe für TheatPrdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen
(Tar·ifnr.[)9.12); .
c) echte Perlen sowie Edelsteine und Schmucksteine (Tarifnrn. 71.01 und 71.02).
2. (higirrnlstiche, -radienmgcn und -steindrucke im Sinne der Tarifnr. 99.02 sind
Dmcke, die von einer oder mehreren vom Künstler vollständig handgearbeiteten
Platten in einem beliebigem, jedoch keinerlei mechanischem oder f)hotomechanischem
Verfahren auf einen beliebigen Stoff in schwarz-weiß oder farbig unmittelbar ab-
ge:zogen sind.
3. Zu Tarifnr. 99.03 gehören nicht Bildhauerarbeiten, die den Charakter einer Handels-
ware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und Handwerkserzeugnisse); diese werden
nach ihrer Beschaff cnheit tarifiert.
4. a) Vorbehaltlich der Vorschriften 1, 2 und 3 gehören Waren, bei deren Tarifierung
Kapitel !>9 und andere Kapitel des Zolltarifs in Betracht kommen, zu Kapitel 99.
b) Zu Tarifnr. D!).Oß gehören in keinem Fall vVaren mit den Merkmalen der
Tarifnrn. 9!).01 bis 90.05.
5. Ralnncn um Bilder, Gemälde, Zeichnungen, Stiche, Radierungen oder Steindrucke
werden wie diese tarifiert, wenn sie ihnen nach Art und '\Vert entsprechen.
99.01 Gemälde ( z. B. ülgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, voll-
ständig mit der Hand geschaffen, ausgenommen gewerbliche Zeichnungen
der Tarifnr. 49.06 und handgemalte oder handverzierte gewerbliche Er-
zeugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
99.02 Originalstiche, -radierungen und -steindrucke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
99.03 Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller Art . . . . . . . . . . frei
99.04 Briefmarken und dergleichen (z. B. Ganzsachen, vorphilatelistischc
Briefe, freigestempelte Briefumschläge), Stempelmarken, Steuerzeichen
und dergleichen, entwertet oder nicht entwertet, jedoch im Inland weder
gültig noch zum Umlauf vorgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Anmerkung
Inland im Sinne der Tarifnr. ~)9.04 ist der Geltungsbereich des Zolltarifs. Jedoch
gchiircn hierher auch Briefmarken und dergleichen, Stempelmarken, Steuerzeichen
un<l dergleichen, nicht entwertet, nur in Zollanschlüssen und außerdem im Zollausland
gültig oder zum Umlauf vorgesehen.
99.05 Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische San;imlungs-
stücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäo-
logischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem
Wert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
99.06 Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . frei
Nr. 53 -Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1671
Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes
(Fünftes Zolländerungsgesetz).
Vom 27. Juli 1957.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be- ausgeführt werden, daß die dadurch ge-
beschlossen: schaffene Lage die im Inland ansässi-
Artikel 1 gen Verbraucher gleichartiger oder un-
Das Zollgesetz vorn 20. März 1939 (Reichsgesetz- mittelbar konkurrierender Erzeugnisse
blatt I S. 529) in der Fassung des Gesetzes zur An- ernsthaft schädigt oder zu schädigen
derung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuer- droht;
gesetze vom 23. Mai 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 317}, 3. das Zolltarifschema unter Aufrechter-
des Gesetzes über Zolländerungen vom 16. März haltung der Zollsätze aus zolltechni-
1955 (Bundesgesetzbl. I S. 93) und des Dritten Zoll- schen Gründen ändern."
änderungsgesetzes vom 9. August 1956 (Bundes-
gesetzbl. I. S. 735} wird wie folgt geändert: 3. § 52 erhält folgende Fassung:
,,§ 52
1. In § 49
Altwaren, Abfälle
a} wird folgender Absatz 2 eingefügt:
(1) Soweit der Zolltarif nichts anderes be-
,, (2) Die Bundesregierung kann, nachdem
stimmt, ist es für die Tarifierung von Waren un-
dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellung-
nahme binnen zwei Wochen gegeben worden erheblich, ob sie neu oder alt sind.
ist, mit Zustimmung des Bundestages durch (2) Für einfuhrzollbare Abfälle, Nebenerzeug-
Rechtsverordnung nisse und Rückstände, die zur Gewinnung von
1. aus wirtschaftlichen Gründen Zoll- Metallen oder M~tallverbindungen oder zur Ver-
sätze ermäßigen oder aufheben und wendung als Rohstoffe bei der Herstellung von
zeitweilige Zollsätze bis zur Höhe Waren bestimmt sind, kann der Bundesminister
der tarifmäßigen Zollsätze festsetzen; der Finanzen aus wirtschaftlichen Gründen im
Einzelfall die zollfreie Verwendung unter Zoll-
2. Zollsätze für zollbare Waren bis auf
sicherung zulassen."
das Dreifache des tarifmäßigen Zoll-
satzes erhöhen und Zollsätze für 4. § 55 erhält folgende Fassung:
tarifmäßig zollfreie Waren bis auf
,,§ 55
den höchsten Wertzollsatz des Tarifs
festsetzen, wenn diese Waren in- Obertarif
folge einer unvorhergesehenen wirt- (1) Gegenüber Staaten, mit denen ein Handels-
schaftlichen Entwicklung in zuneh- vertragsverhältnis nicht besteht oder die deutsche
mendem Umfang unter solchen Um- Waren ungünstiger behandeln als Waren anderer
ständen eingeführt werden, daß die Länder, kann die Bundesregierung durch Rechts-
dadurch geschaffene Lage die im In- verordnung an Stelle des Zolltarifs den Obertarif
land ansässigen Hersteller gleich- ganz oder teilweise anwenden lassen.
artiger oder unmittelbar konkurrie- (2) Obertarif ist der Zolltarif mit folgenden
render Erzeugnisse ernsthaft schä-
Anderungen:
digt oder zu schädigen droht;
1. Die tarifmäßigen Zollsätze für die zoll-
3. das Zolltarifschema unter Aufrecht-
baren Waren werden verdreifacht; bei
erhaltung der Zollsätze aus zolltech-
wertzollbaren Waren beträgt der Zoll-
nischen Gründen ändern." ;
satz mindestens 10 vom Hundert des
b) erhält Absatz 3 folgende Fassung: Wertes.
,, (3) Die Bundesregierung kann durch Rechts- 2. Zollfreie Waren unterliegen einem Zoll-
verordnung Erläuterungen zur Auslegung und satz von 10 vom Hundert des Wertes.
zur, Anwendung des Zolltarifs geben."
(3) Die Bundesregierung kann, nachdem dem
2. § 50 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme bin-
,, (2) Die Bundesregierung kann, nachdem dem
nen zwei Wochen gegeben worden ist, mit Zu-
Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme bin- stimmung des Bundestages durch Rechtsverord-
nen zwei Wochen gegeben worden ist, mit Zu- nung Zollsätze des Obertarifs aus wirtschaft-
stimmung des Bundestages durch Rechtsverord- lichen Gründen ermäßigen.
nung (4) Die Bundesregierung kann durch Rechts-
1. Zollsätze aus wirtschaftlichen Gründen verordnung die zur Anwendung des Obertarifs er-
ermäßigen oder aufheben; forderlichen Durchführungsvorschriften erlassen.
2. Zollsätze bis auf das Dreifache erhöhen, (5) Soweit Zollsätze des Obertarifs anzu-
wenn die betroffenen Waren in- wenden sind, gelten sie ohne Rücksicht auf das
folge einer unvorhergesehenen wirt- Herstellungsland auch für Zollgut, über das vor-
schaftlichen Entwicklung in zunehmen- schriftswidrig so verfügt ist, als wäre es im freien
dem Umfang unter solchen Umständen Verkehr."
1672 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
5. Hinter § 55 wird folgender § 55 a eingefügt: c) wird der bisherige Absatz 4 nunmehr Ab~
.§ 55a satz 21
Antidumpingzölle und Ausgleichzölle d) wird Absatz 5 gestrichen.
Die Bundesregierung kann durch ~echtsverord- Artikel 2
nung anordnen, daß
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
l. für Waren, die Gegenstand eines Dumpings des Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
sind, zusätzlich Antidumpingzollsätze ange- (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechts-
wendet werden, die eine Zollbelastung bis verordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes er-
zur Höhe der Dumpingspanne ergeben; · lassen werden, gelten im Lan.<f Berlin nach § 14 des
2. für Waren, zu deren Erzeugung, Herstellung Dritten Dberleitungsgesetzes.
oder Ausfuhr unmittelbar oder mittelbar
Prämien oder Subventionen gewährt werden, Artikel 3
zusätzlich Ausgleichzollsätze angewendet Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
werden, die eine Zollbelastung bis zur Höhe
der festgestellten oder geschätzten Prämien Artikel 4
oder Subventionen ergeben.•
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1958 in Kraft;
6. In§ 108 die in diesem Gesetz enthaltenen ErmäEhtigungen
treten am Tage nach der Verkündung dieses Ge-
a) erhält Absatz 1 folgende Fassung:
setzes in Kraft .
• (1) Zolltarif .im Sinne des§ 49 Abs. 1 ist der
(2) Die auf Ermächtigungen in §§ 4 und 18 Nr. 1
Zolltarif des Zolltarifgesetzes vom 27. Juli 1957
des Zolltarifgesetzes vom 16. August 1951 (Bundes-
(Bundesgesetzbl. I S. 139§). • 1
gesetzbl. I S. 527) beruhenden Red1tsverordnungen
b) wird Absatz 2 gestrichen; · treten mit Ablauf des 31. Dezember 1957 außer Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 27. Juli 1957.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Blücher
Für den Bundesminister der Finanzen
Der Bundesminister für Ange1egenheiten des Bundesrates
von Merkatz
Nr. 53 --Tag der Ausgabe: Bonn, den 1. Oktober 1957 1673
Gesetz über die Ausfuhrzolliste.
Vom 27. Juli 1957.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz be-
schlossen:
§ 1
Ausfuhrzolliste im Sinne des § 50 Abs. 1 des Zoll-
gesetzes ist die nachstehende Ausfuhrzolliste.
§ 2
§ 108 Abs. 2 des Zollgesetzes vom 20. März 1939
(Reichsgesetzbl. I S. 529) in der Fassung des Ge-
setzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Ver-
bra uchsteuergesetze vom 23. Mai 1952 (Bundes-
gesetzbl. I S. 317), des Gesetzes über Zolländerungen
vom 16. März 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 93) und des
Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Fünftes
Zolländerungsgesetz) vom 27. Juli 1957 (Bundes-
gesetzbl. I S. 1671) erhält folgende Fassung:
,, (2) Ausfuhrzolliste im Sinne des § 50 Abs. 1 ist
die Ausfuhrzolliste des Gesetzes über die Ausfuhr-
zolliste vom 27. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 1673)."
§ 3
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1
des ·Dritten Dberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
(Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
§ 4
Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
§ 5
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1958 in Kraft.
(2) Artikel 1 des Gesetzes über Zolländerungen
vom 16. März 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 93) tritt mit
Ablauf des 31. Dezember 1957 außer Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates
sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 27. Juli 1957.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
BI ücher
Für den Bundesminister der Finanzen
Der Bundesminister für Angelegenheiten des Bundesrates
von Merkatz
1674 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Ausfuhrzolliste
Nummer Zollsatz
des Bezeichnung der Waren
für 100 kg
Zolltarifs
DM
Allgemeine Anmerkung
Die Waren der Ausfuhrzolliste sind ausfuhrzollfrei, wenn ihre Ausfuhr aus
volkswirtschaftlichen Gründen unbedenklich ist. ·
Der Nachweis der Unbedenklichkeit wird durch eine Bescheinigung erbracht, die
für Waren der Nummern 12.09 und 12.10 des Zolltarifs durch den Bundesminister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für die anderen Waren durch den
Bundesminister für Wirtschaft ausgestellt wird.
12.09 Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch zerkleinert 2
Anmerkungen
1. Stroh, zum Bedecken von ohne Umschließung verladenen Waren, zur Beklei-
dung der Böden oder Wände beladener Fahrzeuge oder zur Trennung ver-
schiedener T<?ile einer Ladung verwendet .................................... . frei
2. Waren dieser Nummer, beim Versand von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen
oder Schweinen zur Versorgung dieser Tiere während der Beförderung mit-
gegeben, in einer der Beförderungsdauer entsprechenden Menge ............. . frei
12.10 aus B - Heu, Luzerne, Klee, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter,
getrocknet, auch zerkleinert ........................................ . 3
Anmerkung
Waren dieser Nummer, beim Versand von Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen oder
Schweinen zur Versorgung dieser Tiere während der Beförderung mitgegeben, in
einer der Beförderungsdauer entsprechenden Menge ........................... . frei
Zinnasche (Zinngekrätz), zinnhaltige Schlacken, zinnhaltige Waschabfälle
aus Färbereien ....................................................... . 40
aus 26.03 Zinkasche (Zinkgekrätz); Bleiasche (Bleigekrätz) ........................ . 3
Kupferhammerschlag, Walzzunder von Kupfer ........................... . 10
sonstige Metallaschen, anderweit weder genannt noch inbegriffen ....... . 5
74.01 B - aus 1 - Zementkupfer .............................................. , ... . 10
C - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Kupfer 25
75.01 C - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Nickel 90
76.01 B - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Aluminium 50
77.01 B - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Magnesium 25
78.01 B - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Blei 10
79.01 B - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Zink 10
80.01 B - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Zinn 90
81.04 A- aus 1 - Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Antimon 25
ll er ausgebe r: Der Bundesminister der Justi1, -- Ver 1 a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck: Bundesdruckerei Berlin
Das E1rndcsgcsctzblatt nscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II
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