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Bundesgesetzblatt
Teill
1957 Ausgegeben zu Bonn am 19. August 1957 Nr. 46
Tag Inhalt: Seite
15. 8. 57 Neunundsechzigste Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung
- 4. Teil) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1203
15. 8. 57 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1206
Neunundsechzigste Verordnung über Zollsatzänderungen
(Konjunkturpolitische Zollsenkung - 4. Teil).
Vom 15. August 1957.
Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Vi.erzehnten Ge- § 2
setzes zur Änderung des Zolltarifs vom 26. Juli 1957
(Bundesgesetzbl. I S. 808) verordnet die Bundes- Ausgenommen von der Ermäßigung nach § 1 sind
regierung: die Zollsätze der auf Grund des Vertrages über die
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit
§ 1 (EG) bezeichneten Waren der Tarifnrn. 7301 bis 7316.
(1) Die am 20. August 1957 zur Anwendung kom-
menden Wertzollsätze (tarifmäßige Zollsätze, ver-
tragsmäßige Zollsätze, zeitweilige Zollsätze) der in § 3
den Kapiteln 14, 25 und 28 bis 98 des Zolltarifs er- D~ese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 14
faßten Waren der gewerblichen Wirtschaft - aus- des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952
genommen die in der Anlage 1 aufgeführten (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 2 des
Waren - werden für die Zeit vom 20. August 1957 Vierz.ehnten Gesetzes zur Änderung de,s Zolltarifs
bis zum 31. Dezember 1957 wie folgt ermäßigt: auch im Land Berlin.
a) Die Zollsätze von 1,50/o des Wertes und
von 20/o des Wertes auf 1 0/o des Wertes;
§ 4
b} die Zollsätze von 2,5 0/o des Wertes bis
21 0/o des Wertes um 25 °/o. Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
(2) Die Bruchteile der nach Absatz 1 Buchstabe b
ermäßigten Zollsätze werden entsprechend der An- § 5
lage 2 bis 5/10 auf volle Zahlen nach unten und
von mehr als 5/10 auf volle Zahlen nach oben ab- Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-
gerundet. kündung in Kraft.
Bonn, den 15. August 1957.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Blücher
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
1204 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1)
Liste
der von der Vierten Konjunkturpolitischen Zollsenkung
ausgenommenen Waren der gewerblichen Wirtschaft
Lfd.
Nr.
Ta,rifnr. Bezeichnung der Waren
2805 Andere chemische Grundstoffe (Elemente), anderweit weder genannt noch
inbegriffen (z. B. Tellur, Arsen, Silicium und Bor)
2 2893-A Siliciumcarbid
3 2966-A Glucose (Dextrose)
4 2966-B Lactose
5 3501 Kasein
6 3507 Dextrine, einschließlich der löslichen Stärke, der gerösteten Stärke und des
gerösteten Stärkemehls
1 3509-B Pflanzlicher Leim, mit Ausnahme von Leim aus Naturharz oder aus Kaut-
schuk, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als aus pflanz-
lichen Gummiarten
8 4007-A Fäden und Schnüre aus Weichkautschuk
9 4007-B Fäden und Schnüre aus Weichkautschuk, mit Garnen aus Spinnstoffen
überzogen
10 4102 Rindleder, einschließlich des Kalbleders, Büffellede,rs und des Leders der
ostindischen Kipse, Roßleder und Lede,r von anderen Einhufern, auch zu-
gerichtet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
11 4103-B Schafleder, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zugerichtet
12 4104-B Ziegenleder, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zugerichtet
13 4105 Leder aus Häuten oder Fellen von anderen Tieren, anderweit weder ge-
nannt noch inbegriffen
14 4108 Lackleder und metallisiertes Leder
15 4811 Bauplatten aus Papiermasse, aus Fasern von Holz oder anderen pflanz-
lichen Stoffen, oder aus Pappe, auch mit natürlichen oder künstlichen Har-
zen oder ander,en ähnlichen Bindemitteln hergestellt
16 5106 Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
17 5111 Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren, rein oder miteinander gemischt,
anderweit weder genannt noch inbegriffen
18 5114 Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe aus Wolle oder Tier-
haaren
19 5201 Kunstseidengarne, ungedreht oder gedreht, ungezwirnt oder gezwirnt,
nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
20 5204 Gewebe aus Kunstseide, anderweit weder genannt noch inbegriffen
21 5306 Gewebe aus Z,ellwolle, anderweit weder genannt noch inbegriffen
22 5403 Leinengarne und Ramiegarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
23 5405 Gewebe aus Flachs oder Ramie, anderweit wede,r genannt noch inbegriffen
24 5606 Hanfgarne und Ginstergarne, ungezwirnt oder gezwirnt
25 5611 Gewebe aus Jute oder juteähnlichen Fasern, anderweit weder genannt
noch inbegriffen
Nr. 46 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 19. August 1957 1205
Lfd.
Tar>ifnr. Bezeichnung der Waren
Nr.
26 5810 Handgearbeitete Spitzen aus Spinnstoffen aller Art, als Meterware oder
in Einzelstücken
27 5811 Ätz- und Luftstickereien (sogen. Ätz- und Luftspitzen), Stickereien ohne
sichtbaren Grund, als Meterware oder in Einzelstücken
28 5812 Andere Stickereien, auch auf Filz, mit Grund, als Meterware oder in
Einzelstücken
29 5906 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten
30 6201 Fertiggestellte Decken
31 7019 Glasperlen, Nachahmungen von echten Perlen oder Edelsteinen und ähn-
liche Glaskurzwaren; Glasmosaiksteine; Glasaugen, mit Ausnahme der
Prothesen, Erzeugnisse aus Glaskurzwaren; Phantasiewaren aus lampen-
geblasenem Glas
32 7302-C Ferrosilizi um
33 7302-G Ferrowolfram und Ferrosiliziumwolfram
34 7302-H Ferromolybdän; Ferrovanadin
35 7345-A-2 Blattfedern, auch einzelne F:ederblätter, andere als für Kraftfahrzeuge
36 7345-B Blattspiralfedern
37 7345-D andere Federn aus Eisen oder Stahl
38 8424-B-1 Rasenmäher mit Handbetrieb
39 8456-A Rechenmaschinen, auch mit Registrierstreifen, auch schreibende Rechen-
maschinen
40 8711-B Teile und Zubehör von Fahrrädern ohne Motor oder mit Hilfsmotor
1206 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Anlage 2
(zu § 1 Abs. 2)
TabeUe der abgerundeten Zollsätze
Bisheriqer Neuer Bisheriger Neuer
Zollsatz Zollsatz Zollsatz Zollsatz
0/odes nach Abrundung 0/odes nach Abrundung
Wertes 0/o des Wertes Wertes 0
/odes Wertes
2,5 2 12 9
3 2 12,5 9
3,5 3 13 10
4 3 13,5 10
4,5 3 14 10
5 4 14,5 11
5,5 4 15 11
6 4 15,5 12
6,5 5 16 12
7 5 16,5 12
7,5 6 17 13
8 6 17,5 13
8,5 6 18 13
9 7 18,5 14
9,5 7 19 14
10 7 19,5 15
10,5 8 20 15
11 8 20,5 15
11,5 9 21 16
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen.
Vom 15. August 1957.
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be- 2. das in der Zeit vom 21. September bis 6. Okto-
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und ber 1957 in München stattfindende „Bayerische
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl. Zentrallandwirtschaftsfest 1957" i
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs ..1 des 3. die in der Zeit vom 2. bis 9. März 1958 in Düs-
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland seldorf stattfindende „INTERPACK - Inter-
wird bekanntgemacht: nationale Messe für Verpackungsmaschinen,
Der durch Gesetz vom 18. März 1904 vorgesehene Süßwarenmaschinen und Verpackungsmittel".
Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
tritt ein für Bonn, den 15. August 1957.
1. die in der Zeit vom 24. bis 28. August 1957 in Der Bundesminister der Justiz
Köln stattfindende „Große Rheinische Land- In Vertretung
wirtschaftsschau"; Strauß
Herausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Ver I a g: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck: Bundesdruckerei Bonn.
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