1
Bundesgesetzblatt
Teill
1957 Ausgegeben zu Bonn am 25. Januar 1957 Nr. 1
Tag Inhalt: Seite
23, 1. 57 Anordnung über die Einführung von Anordnungen und Erlassen des Bundespräsidenten
im Saarland ....................................................................... r.... 1
18. 1. 57 Anordnung der Bundespräsidenten über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen . . . . . . . . 2
23. 1. 57 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung betreffend die Besteuerung der entfloch-
tenen Unternehmen der Stahl- und Eisenindustrie auf dem Gebiet der Umsatzsteuer . . . . . . 2
23, 1. 57 Anordnung zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung für die Bundesfinanzverwaltung 3
22. 1. 57 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
9. 1. 57 Berichtigung der Verordnung über die Hilfe zur Erwerbsbefähigung und Berufsausbildung in
der öffentlichen Fürsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Hinweis auf Verkün,!iungen im Bundesanz,eiger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Zur geil. Beachtung!
Dieser Nummer liegen die zeitliche l:Jbersicht für den Teil 1 des Jahrgangs 1956 und eine zeitliche l:Jbersicht über
die Veröffentlichungen im Teil II sowie das Sachverzeichnis zu beiden Teilen des Bundesgesetzblattes des Jahr-
gangs 1956 bei. Beim Binden des Teils 1 sind die zeitlichen l:Jbersichten für Teil 1 und Teil II mit dem Titelblatt am
Anfang, das Sachverzeichnis hinter der letzten Nummer des Jahrgangs einzuiügen.
Anordnung über die Einführung
von Anordnungen und Erlassen des Bundespräsidenten
im Saarland. ·
Vom 23. Januar 1957.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1957 werden folgende 7. Durchführungsbestimmungen zum Erlaß über
Anordnungen und Erlasse im Saarland in Kraft ge- die Stiftung des Grubenwehr-Ehrenzeichens vom
setzt: 14. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 663),
1. Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen
8. Erlaß über· die Stiftung der Zelter-Plakette vom
und den Bundesadler vom 20. Januar 1950 {Bun-
7. August 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 740),
desgesetzbl. S. 26),
2. Anordnung über die deutschen Flaggen vom 9. Richtlinien für die Verleihung der Zelter-Pla-
7. Juni 1950 (Bundesgesetzbl. S. 205), kette vom 7. -August 1956 (Bundesgesetzbl. I
3. Erlaß über die Dienstsiegel vom 20. Januar 1950
s. 740),
(Bundesgesetzbl. S. 26), 10. Anordnung über die Ausübung des Begnadi-
4. Erlaß über die Stiftung des „Verdienstordens gungsrechts des Bundes vom 10. Dezember 1952
der Bundesrepublik Deutschland" vom 7. Sep- (Bundesgesetzbl. I S. 790),
tember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 831),
11. Anordnung über die Ernennung und Entlassung
5. Erlaß über die Neufassung des Statuts des „Ver- der Bundesbeamten und Bundesrichter vom
dienstordens der Bundesrepublik Deutschland" 17. Mai 1950 (Bundesgesetzbl. S. 209),
vom 8. Dezember 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 749),
6. Erlaß über die Stiftung des Grubenwehr-Ehren- 12. Anordnung über die Ernennung und Entlassung
zeichens vom 14. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I der Bundesbeamten und Bundesrichter vom
s. 662), 13. Juni 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 383).
Bonn, den 23. Januar 1957.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Blücher
Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder
2 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Anordnung des Bundespräsidenten
über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen.
Vom 18. Januar 1957.
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
vom 14. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 551) setze ich
folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident des Bundesnachrichtendienstes,
Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes,
Präsident des Bundeswehrersatzamtes.
Bonn, den 18. Januar 1957.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder
D e r B u n d e s m in i st e r d e r F i n an z e n
Schäffer
Dritte Verordnung zur Änderung
der Verordnung betreffend die Besteuerung der entflochtenen Unternehmen
der Stahl- und Eisenindustrie auf dem Gebiet der Umsatzsteuer.
Vom 23. Januar 1957.
Auf Grund des § 18 Abs. 1 Nr. 3 des Umsatzsteuer-
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. September 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 791) verord-
net die Bundesregierung:
§
In § 4 der Verordnung betreffend die Besteue-
rung der entflochtenen Unternehmen der Stahl- und
Eisenindustrie auf dem Gebiet der Umsatzsteuer
vom 10. Februar 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 17) in der
Fassung der Verordnung vom 23. Dezember 1955
(Bundesgesetzbl. I S. 869) werden die Worte „mit
Ablauf des 31. Dezember 1956" durch die Worte
,,mit Ablauf des 31. Dezember 1958" ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 12
Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Ja-
nuar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land
Berlin.
§ 3
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar
1957 in Kraft.
Bonn, den 23. Januar 1957.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Blücher
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
2 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Anordnung des Bundespräsidenten
über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen.
Vom 18. Januar 1957.
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes
vom 14. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 551) setze ich
folgende Amtsbezeichnungen fest:
Präsident des Bundesnachrichtendienstes,
Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes,
Präsident des Bundeswehrersatzamtes.
Bonn, den 18. Januar 1957.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundesminister des Innern
Dr. Schröder
D e r B u n d e s m in i st e r d e r F i n an z e n
Schäffer
Dritte Verordnung zur Änderung
der Verordnung betreffend die Besteuerung der entflochtenen Unternehmen
der Stahl- und Eisenindustrie auf dem Gebiet der Umsatzsteuer.
Vom 23. Januar 1957.
Auf Grund des § 18 Abs. 1 Nr. 3 des Umsatzsteuer-
gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
1. September 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 791) verord-
net die Bundesregierung:
§
In § 4 der Verordnung betreffend die Besteue-
rung der entflochtenen Unternehmen der Stahl- und
Eisenindustrie auf dem Gebiet der Umsatzsteuer
vom 10. Februar 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 17) in der
Fassung der Verordnung vom 23. Dezember 1955
(Bundesgesetzbl. I S. 869) werden die Worte „mit
Ablauf des 31. Dezember 1956" durch die Worte
,,mit Ablauf des 31. Dezember 1958" ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung gilt nach Maßgabe des § 12
Abs. 1 des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Ja-
nuar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land
Berlin.
§ 3
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar
1957 in Kraft.
Bonn, den 23. Januar 1957.
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Blücher
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
Nr. 1 Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Januar 1957 3
Anordnung
zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung
für die Bundesfinanzverwaltung.
Vom 23. Januar 1957.
Auf Grund des § 21 Abs. 4, des § 24 und des § 33 - HGO -), auch hinsichtlich der Beamten
Abs. 1 der Bundesdisziplinarordnung vom 28. No- bei diesen Dienststellen, einschließlich der
vember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 749, 761) wird -- Vorsteher,
soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem 18. die Vorsteher der Zollämter, die selbst die
Bundesminister des Innern - angeordnet: Geschäftsaufsicht ausüben (§ 29 Abs. 3
Buchstabe a HGO), hinsichtlich der ihnen
I.
unterstellten Beamten.
Die Befugnisse der obersten Dienstbehörde im (2) Geldbußen können verhängen
Vorermittlungsverfahren gegen Ruhestandsbeamte a) nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 BDO der Bundes-
werden nach § 21 Abs. 4 BDO auf die Oberfinanz- minister der Finanzen,
direktion übertragen, in deren Bezirk der Ruhe- b) nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 BDO die in Absatz 1
standsbeamte seinen Wohnsitz hat. Befindet sich der Nr. 2 bis 9 genannten Dienstvorgesetzten,
Wohnsitz des Ruhestandsbeamten außerhalb des c) nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 BDO die in Absatz 1
Geltungsbereichs des Grundgesetzes, führt die Nr. 10 bis 15 genannten Dienstvorgesetz-
Oberfinanzdirektion, in deren Bereich der Ruhe- ten, die Leiter der Bundesvermögensstellen
standsbeamte seinen letzten dienstlichen Wohnsitz jedoch nur, soweit sie Beamte der Be-
hatte, die Vorermittlungen durch. soldungsgruppe A 2 c 2 oder einer höhe-
ren Besoldungsgruppe sind.
II.
III.
(1) Dienstvorgesetzte im Sinne des § 24 BDO sind
Für Beamte des Zollgrenzdienstes mit dienstlichem
1. der Bundesminister der Finanzen, Wohnsitz im Ausland ist die Bundesdisziplinarkam-
2. der Präsident des Bundesfinanzhofes, mer zuständig, die dem dienstlichen Wohnsitz am
3. der Präsident des Bundesausgleichsamtes, nächsten liegt.
4. der Präsident der Bundesschuldenverwal- IV.
tung, Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1957 in
5. die Oberfinanzpräsidenten, Kraft. Vom gleichen Zeitpunkt ab ist der Erlaß des
ehemaligen Reichsministers der Finanzen vom
6. der Präsident der Bundesmonopolverwal- 16. Juni 1941 - P 1060 - 3/41 VI - (Amtsblatt der
tung für Branntwein, Reichsfinanzverwaltung S. 151) nicht mehr anzu-
7. der Präsident des Amtes für Wertpapier- wenden.
bereinigung,
Bonn, den 23. Januar 1957.
8. der Leiter der Bundesbaudirektion,
Der Bundesminister der Finanzen
9. der Bundesbeauftragte für die Behandlung Schäffer
von Zahlungen an die Konversionskasse
für deutsche Auslandsschulden,
10. die Vorsteher der Hauptzollämter,
Berichtigung
11. die Vorsteher der Zollfahndungsstellen,
Die Verordnung über die Hilfe zur Erwerbsbefähi-
12. die Leiter der Zollschulen,
gung und Berufsausbildung in der öffentlichen Für-
13. der Leiter des Beschaffungsamts der Bun- sorge vom 20. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I
deszollverwaltung, S. 1009) wird wie folgt berichtigt:
14. die Leiter der Forstämter, In§ 3 Nr. 1 muß es in der dritten Zeile statt „heil-
15. die Leiter der Bundesvermögensstellen, so- offenen" richtig „halboffenen" heißen.
weit sie Beamte der Besoldungsgruppe
Bonn, den 9. Januar 1957.
A 4 b 1 oder einer höheren Besoldungs-
gruppe sind, Der Bundesminister des Innern
16. die Leiter der Oberförstereien, Im Auftrag
Weller
17. die Leiter der Zollgrenzkommissariate und
Bezirkszollkommissariate hinsichtlich der
Druckfehlerberichtigung
ihnen unterstellten Beamten des Aufsichts-
dienstes und, soweit ihnen die Geschäfts- In § 3 Abs. 2 dreizehnte Zeile der Elften Verord-
aufsicht über Dienststellen ihres Bezirks nung über Ausgleichsleistungen nach dem Lasten-
zusteht (§ 29 Abs. 3 Buchstabe b der Ge- ausgleichsgesetz vom 18. Dezember 1956 (Bundes-
schäftsordnung für die Hauptzollämter und gesetzbl. I S. 932) muß es statt „Erwerbs" richtig
die ihnen nachgeordneten Dienststellen ,,Erwerbers" heißen.
Nr. 1 Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Januar 1957 3
Anordnung
zur Durchführung der Bundesdisziplinarordnung
für die Bundesfinanzverwaltung.
Vom 23. Januar 1957.
Auf Grund des § 21 Abs. 4, des § 24 und des § 33 - HGO -), auch hinsichtlich der Beamten
Abs. 1 der Bundesdisziplinarordnung vom 28. No- bei diesen Dienststellen, einschließlich der
vember 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 749, 761) wird -- Vorsteher,
soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem 18. die Vorsteher der Zollämter, die selbst die
Bundesminister des Innern - angeordnet: Geschäftsaufsicht ausüben (§ 29 Abs. 3
Buchstabe a HGO), hinsichtlich der ihnen
I.
unterstellten Beamten.
Die Befugnisse der obersten Dienstbehörde im (2) Geldbußen können verhängen
Vorermittlungsverfahren gegen Ruhestandsbeamte a) nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 BDO der Bundes-
werden nach § 21 Abs. 4 BDO auf die Oberfinanz- minister der Finanzen,
direktion übertragen, in deren Bezirk der Ruhe- b) nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 BDO die in Absatz 1
standsbeamte seinen Wohnsitz hat. Befindet sich der Nr. 2 bis 9 genannten Dienstvorgesetzten,
Wohnsitz des Ruhestandsbeamten außerhalb des c) nach § 24 Abs. 2 Nr. 3 BDO die in Absatz 1
Geltungsbereichs des Grundgesetzes, führt die Nr. 10 bis 15 genannten Dienstvorgesetz-
Oberfinanzdirektion, in deren Bereich der Ruhe- ten, die Leiter der Bundesvermögensstellen
standsbeamte seinen letzten dienstlichen Wohnsitz jedoch nur, soweit sie Beamte der Be-
hatte, die Vorermittlungen durch. soldungsgruppe A 2 c 2 oder einer höhe-
ren Besoldungsgruppe sind.
II.
III.
(1) Dienstvorgesetzte im Sinne des § 24 BDO sind
Für Beamte des Zollgrenzdienstes mit dienstlichem
1. der Bundesminister der Finanzen, Wohnsitz im Ausland ist die Bundesdisziplinarkam-
2. der Präsident des Bundesfinanzhofes, mer zuständig, die dem dienstlichen Wohnsitz am
3. der Präsident des Bundesausgleichsamtes, nächsten liegt.
4. der Präsident der Bundesschuldenverwal- IV.
tung, Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1957 in
5. die Oberfinanzpräsidenten, Kraft. Vom gleichen Zeitpunkt ab ist der Erlaß des
ehemaligen Reichsministers der Finanzen vom
6. der Präsident der Bundesmonopolverwal- 16. Juni 1941 - P 1060 - 3/41 VI - (Amtsblatt der
tung für Branntwein, Reichsfinanzverwaltung S. 151) nicht mehr anzu-
7. der Präsident des Amtes für Wertpapier- wenden.
bereinigung,
Bonn, den 23. Januar 1957.
8. der Leiter der Bundesbaudirektion,
Der Bundesminister der Finanzen
9. der Bundesbeauftragte für die Behandlung Schäffer
von Zahlungen an die Konversionskasse
für deutsche Auslandsschulden,
10. die Vorsteher der Hauptzollämter,
Berichtigung
11. die Vorsteher der Zollfahndungsstellen,
Die Verordnung über die Hilfe zur Erwerbsbefähi-
12. die Leiter der Zollschulen,
gung und Berufsausbildung in der öffentlichen Für-
13. der Leiter des Beschaffungsamts der Bun- sorge vom 20. Dezember 1956 (Bundesgesetzbl. I
deszollverwaltung, S. 1009) wird wie folgt berichtigt:
14. die Leiter der Forstämter, In§ 3 Nr. 1 muß es in der dritten Zeile statt „heil-
15. die Leiter der Bundesvermögensstellen, so- offenen" richtig „halboffenen" heißen.
weit sie Beamte der Besoldungsgruppe
Bonn, den 9. Januar 1957.
A 4 b 1 oder einer höheren Besoldungs-
gruppe sind, Der Bundesminister des Innern
16. die Leiter der Oberförstereien, Im Auftrag
Weller
17. die Leiter der Zollgrenzkommissariate und
Bezirkszollkommissariate hinsichtlich der
Druckfehlerberichtigung
ihnen unterstellten Beamten des Aufsichts-
dienstes und, soweit ihnen die Geschäfts- In § 3 Abs. 2 dreizehnte Zeile der Elften Verord-
aufsicht über Dienststellen ihres Bezirks nung über Ausgleichsleistungen nach dem Lasten-
zusteht (§ 29 Abs. 3 Buchstabe b der Ge- ausgleichsgesetz vom 18. Dezember 1956 (Bundes-
schäftsordnung für die Hauptzollämter und gesetzbl. I S. 932) muß es statt „Erwerbs" richtig
die ihnen nachgeordneten Dienststellen ,,Erwerbers" heißen.
4 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf Ausstellungen.
Vom 22. Januar 1957.
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be- und Wochenende 1957 Reisen - Camping -
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Wandern";
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl. 7. die in der Zeit vom 29. März bis 4. April 1957
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
in Hamburg stattfindende „INTERNORGA,
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Internationale Fachmesse für die nordeuro-
wird bekanntgemacht:
päische Gastronomie";
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vorge- 8. die in der Zeit vom 26. April bis 20. Oktober
sehene Schutz von Erfindungen, Mustern und 1957 in Köln stattfindende „Bundesgarten-
Warenzeichen tritt ein für schau 1957";
1. die in der Zeit vom 1. bis 10. Februar 1957 in 9. die in der Zeit vom 28. April bis 2. Mai 1957
Berlin stattfindende „Grüne Woche Berlin in Wiesbaden stattfindende „Fachausstellung
l 957";
anläßlich des Kongresses der Deutschen Ge-
2. die in der Zeit vom 7. bis 12. März 1957 in sellschaft für innere Medizin";
Nürnberg stattfindende „8. Deutsche Spiel- 10. die in der Zeit vom 15. bis 26. Mai 1957 in
waren-Fachmesse";
München stattfindende „9. Deutsche Hand-
3. die in der Zeit vom 8. bis 11. und 17. bis werksmesse mit internationaler Beteiligung";
19. März 1957 in Köln stattfindende „Inter-
11. die in der Zeit vom 24. Mai bis 2. Juni 1957
nationale Kölner Messe - Frühjahr 1957
in Friedrichshafen stattfindende „Internatio-
1. Teil: Hausrat- und Eisenwarenmesse nale Bodensee-Messe";
vom 8. bis 11. März 1957,
12. die in der Zeit vom 6. Juli bis 29. September
2. Teil: Textil- und Bekleidungsmesse 1957 in Berlin stattfindende „Internationale
vom 17. bis 19. März 1957"; Bauausstellung Berlin 1957";
4. die in der Zeit vom 9. bis 14. März 1957 in 13. die in der Zeit vom 26. September bis 6. Ok-
Offenbach a. M. stattfindende „XVI. Inter- tober 1957 in München stattfindende „8. Deut-
nationale Offenbacher Lederwarenmesse"; sche Bundesfachschau für das Hotel- und Gast-
5. die in der Zeit vom 10. bis 14. März 1957 in stättengewerbe".
Frankfurt a. M. stattfindende „Internationale
Frankfurter Messe"; Bonn, den 22. Januar 1957.
6. die in der Zeit vom 15. bis 24. März 1957 in Der Bundesminister der Justiz
Berlin stattfindende Ausstellung „Wassersport von Merkatz
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachricht-
lich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-
leistungen der Binnenschiffahrt. Vom 20. Dezember 1956. 3. 1. 57 Inkrafttreten
gemäߧ 4
Verordnung PR Nr. 1/57 über die Aufhebung der Preisvor-
schriften für das Abschleppen von Kraftfahrzeugen und An-
hängern durch Abschleppbetriebe. Vom 10. Januar 1957. 11 17. 1. 57 18. 1. 57
Verordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-
leistungen der Binnenschiffahrt. Vom 10. Januar 1957. 11 17. 1. 57 Inkrafttreten
gemäߧ 4
Herausgeber : Der Bundesminister der Justiz - Ver 1 a g : Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck : Bundesdruckerei, Bonn.
Das Bundesgesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen, Teil I und Teil II
Laufend er Bez u q nur durch die Post. Bez u q s preis; vierteljährlich für Teil I = DM 4,- für Teil II= DM 3,-::- (zuzüglich z1;1stellqebühr).
Ein z e 1 stücke je angefangene 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren) - Zusendung einzelner Stucke per Streifband gegen
Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Köln 3 99.
Preis dieser Ausgabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühren.
4 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1957, Teil I
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen
auf Ausstellungen.
Vom 22. Januar 1957.
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be- und Wochenende 1957 Reisen - Camping -
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Wandern";
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl. 7. die in der Zeit vom 29. März bis 4. April 1957
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
in Hamburg stattfindende „INTERNORGA,
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Internationale Fachmesse für die nordeuro-
wird bekanntgemacht:
päische Gastronomie";
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vorge- 8. die in der Zeit vom 26. April bis 20. Oktober
sehene Schutz von Erfindungen, Mustern und 1957 in Köln stattfindende „Bundesgarten-
Warenzeichen tritt ein für schau 1957";
1. die in der Zeit vom 1. bis 10. Februar 1957 in 9. die in der Zeit vom 28. April bis 2. Mai 1957
Berlin stattfindende „Grüne Woche Berlin in Wiesbaden stattfindende „Fachausstellung
l 957";
anläßlich des Kongresses der Deutschen Ge-
2. die in der Zeit vom 7. bis 12. März 1957 in sellschaft für innere Medizin";
Nürnberg stattfindende „8. Deutsche Spiel- 10. die in der Zeit vom 15. bis 26. Mai 1957 in
waren-Fachmesse";
München stattfindende „9. Deutsche Hand-
3. die in der Zeit vom 8. bis 11. und 17. bis werksmesse mit internationaler Beteiligung";
19. März 1957 in Köln stattfindende „Inter-
11. die in der Zeit vom 24. Mai bis 2. Juni 1957
nationale Kölner Messe - Frühjahr 1957
in Friedrichshafen stattfindende „Internatio-
1. Teil: Hausrat- und Eisenwarenmesse nale Bodensee-Messe";
vom 8. bis 11. März 1957,
12. die in der Zeit vom 6. Juli bis 29. September
2. Teil: Textil- und Bekleidungsmesse 1957 in Berlin stattfindende „Internationale
vom 17. bis 19. März 1957"; Bauausstellung Berlin 1957";
4. die in der Zeit vom 9. bis 14. März 1957 in 13. die in der Zeit vom 26. September bis 6. Ok-
Offenbach a. M. stattfindende „XVI. Inter- tober 1957 in München stattfindende „8. Deut-
nationale Offenbacher Lederwarenmesse"; sche Bundesfachschau für das Hotel- und Gast-
5. die in der Zeit vom 10. bis 14. März 1957 in stättengewerbe".
Frankfurt a. M. stattfindende „Internationale
Frankfurter Messe"; Bonn, den 22. Januar 1957.
6. die in der Zeit vom 15. bis 24. März 1957 in Der Bundesminister der Justiz
Berlin stattfindende Ausstellung „Wassersport von Merkatz
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachricht-
lich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-
leistungen der Binnenschiffahrt. Vom 20. Dezember 1956. 3. 1. 57 Inkrafttreten
gemäߧ 4
Verordnung PR Nr. 1/57 über die Aufhebung der Preisvor-
schriften für das Abschleppen von Kraftfahrzeugen und An-
hängern durch Abschleppbetriebe. Vom 10. Januar 1957. 11 17. 1. 57 18. 1. 57
Verordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-
leistungen der Binnenschiffahrt. Vom 10. Januar 1957. 11 17. 1. 57 Inkrafttreten
gemäߧ 4
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