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Bundesgesetzblatt
Teil I
1956 Ausgegeben zu Bonn am 22. Februar 1956 Nr. 7
Tag Inhalt: Seite
21. 2. 56 Gesetz über die Gewährung von Zulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsge-
setz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85
In Teil II Nr. 2, ausgegeben am 9. Februar 1956, sind veröffentlicht: Gesetz über das deutsch-österreichische Protokoll
vom 25. März 1955 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden. - Gesetz zum überein-
kommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männ-
licher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit. - Bekanntmachung zur Europäischen Konvention über
die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (Inkrafttreten für Griechenland). - Bekanntmachung über da,s Inkrafttreten
des Internationalen Abkommens zur Erleichterung der Einfuhr von Warenmustern und Werbematerial. - Bekannt-
machung zum deutsch-schweizerischen Beglaubigungsvertrag. - Bekanntmachung über das Erste Verlängerungs-
protokoll zum Protokoll von 1954 über die nach Ablauf des deutschen Kreditabkommens von 1952 verbleibenden
kurzfristigen deutschen Schulden. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über deutsche
Auslandsschulden. - Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten. - Bekanntmachung über Enteignungen für Zwecke der Deutschen Bunde,sbahn. - Bekannt-
machung zu § 35 des Warenzeichengesetzes (nachrichtlicher Abdruck).
In Teil II Nr. 3, ausgegeben am 18. Februar 1956, ist verkündet: Gesetz über die Beteiligung der Bundesrepublik
Deutschland an den Internationalen übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und
über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr.
In Teil II Nr. 4, ausgegeben am 20. Februar 1956, sind veröffentlicht: Gesetz über die Aufgaben de,s Bundes auf
dem Gebiet der Binnenschiffahrt. - Bekanntmachung über die Kündigung des Internationalen Obereinkommens zum
Schutze des menschlichen Lebens auf See (Schiffssicherheitsvertrag, London 1929). - Bekanntmachung über die
Anwendung der Internationalen Meterkonvention im Verhältnis zu Australien. - Dritte Durchführungsverordnung
zum Gesetz über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handels,schiffen (nachrichtlicher Abdruck).
Gesetz über die Gewährung
von Zulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz
(Unterhaltshilfezulagen-Gesetz - UZG -).
Vom 21. Februar 1956.
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes- (3) Auf die Zulagen finden die Vorschriften über
rates das folgende Gesetz beschlossen: die Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz
sinngemäß Anwendung. Bei der Berechnung nach
§ 1 § 270 Abs. 2, § 274 Abs. 2 letzter Halbsatz sowie
nach § 280 Abs. 3 und 4 des Lastenausgleichsge-
(1) Empfängern von Unterhaltshilfe nach § 272, setzes bleiben die Zulagen unberücksichtigt.
§ 273 Abs. 1 und 4 und § 275 sowie von Beihilfen
zum Lebensunterhalt nach § 301 des Lastenaus-
gleichsgesetzes, die Sonderzulagen nach dem Gesetz
über die Gewährung von Sonderzulagen in den §2
gesetzlichen Rentenversicherungen vom 2. Dezem- (1) Die in § 1 genannten Zulagen werden im
ber 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 733) nicht erhalten, März 1956 und im Juli 1956 gezahlt.
werden als Bestandteil der Unterhaltshilfe zweimal
Zulagen in folgender Höhe gewährt: (2) Die Gewährung der Zulagen setzt voraus, daß
diejenigen Personen, für die Zulagen gezahlt wer-
Zulage für den Berechtigten 20 Deutsche Mark, den sollen, in dem der Fälligkeit der Zulagen vor-
Zulagen für den Ehegatten ausgehenden Monat Unterhaltshilfe oder Beihilfen
und für Vollwaisen 10 Deutsche Mark, zum Lebensunterhalt nach dem Lastenausgleichs-
Zulage je Kind 5 Deutsche Mark, gesetz erhalten haben.
Zulage zur Pflegezulage 10 Deutsche Mark,
bei Heimunterbringung 4 Deutsche Mark.
§ 3
(2) Empfängern von Unterhaltshilfe nach § 274
des Lastenausgleichsgesetzes wird unter der Vor- Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1
aussetzung des Absatzes 1 zweimal eine Zulage des Dritten Uberleitungsgesetzes vom 4. Januar
von 20 Deutsche Mark gewährt. 1952 {Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
86 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I
§ 4
Dieses Gesetz tritt am Teige nach seiner Verkün-
dung in Kraft.
Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Ge-
setz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erfor-
clc~rliche Zustimmung erteilt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Bonn, den 21. Februar 1956.
Der Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Blücher
Der Bundesminister der Finanzen
Schäffer
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