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Bundesgesetzblatt
Teill
1956 Ausgegeben zu Bonn am 15. September 1956 Nr. 43
Tag Inhalt: Seite
14. 9. 56 Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-
stellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 779
10. 9. 56 Zweite Bekanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 780
Hinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger ..................................... ·... . 780
Bekanntmachung
über den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen.
Vom 14. September 1956.
Auf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904 be-
treffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.
S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
wird bekanntgemacht:
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und
Warenzeichen tritt ein für
1. die in der Zeit vom 15. bis 30. September 1956
in Berlin stattfindende „Deutsche Industrie-
Ausstellung Berlin 1956";
2. die in der Zeit vom 26. Oktober bis 4. Novem-
ber 1956 in Berlin stattfindende „Deutsche
Gastwirts-, Konditoren- und Nahrungsmittel-
messe Berlin 1956";
3. die in der Zeit vom 20. bis 22. Januar 1957
in Wiesbaden stattfindende „ 10. Sportartikel-
Fachmesse Wiesbaden".
Bonn, den 14. September 1956.
Der Bundesminister der Justiz
Neumayer
780 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I
Zweite Bekanntmachung
über die Wechsel- und Scheckzinsen.
Vom 10. September 1956.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Wechsel-
und Scheckzinsen vom 3. Juli 1925 (Reichsgesetzbl. I
S. 93) wird bekanntgemacht:
Der Diskontsatz der Landeszentralbanken für
Wechsel ist mit Wirkung vom 6. September 1956
auf fünf vom Hundert festgesetzt worden.
Bonn, den 10. September 1956.
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Strauß
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende ·im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachricht-
lich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kiel zur
Entlastung der Seelotsen am Nord-Ostsee-Kanal. Vom 4. Sep-
tember 1956. 174 7.9.56 8.9.56
Verordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-
leistungen der Binnenschiffahrt. Vom 8. September 1956. 179 14.9.56 Inkrafttreten
gemäß § 4
Heraus q e b er: Der Bundesminister der Justiz - Ver I a q: Bundesanzeiger-Verlags-GmbH., Bonn/Köln - Druck: Bundesdruckerei, Bonn
Das Bundesqesetzblatt erscheint in zwei gesonderten Teilen. Teil I und Teil II
Laufend c r Bez u q nur durch die Post. Bezugspreis: vierteljährlich für Teil I = DM 4,-, für Teil II = DM 3,- (zuzüglich Zustellgebühr)
Ein z e Ist ü c k e je anqdanqcne 24 Seiten DM 0,40 (zuzüglich Versandgebühren) - Zusendung einzelner Stücke per Streifband gegen
Voreinsendunq des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesgesetzblatt" Köln 3 99.
Preis dieser Ausqabe DM 0,40 zuzüglich Versandgebühren.
780 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1956, Teil I
Zweite Bekanntmachung
über die Wechsel- und Scheckzinsen.
Vom 10. September 1956.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Wechsel-
und Scheckzinsen vom 3. Juli 1925 (Reichsgesetzbl. I
S. 93) wird bekanntgemacht:
Der Diskontsatz der Landeszentralbanken für
Wechsel ist mit Wirkung vom 6. September 1956
auf fünf vom Hundert festgesetzt worden.
Bonn, den 10. September 1956.
Der Bundesminister der Justiz
In Vertretung
Strauß
Verkündungen im Bundesanzeiger.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950
(Bundesgesetzbl. S. 23) wird auf folgende ·im Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachricht-
lich hingewiesen:
Verkündet im Tag des
Bezeichnung der Verordnung Bundesanzeiger Inkraft-
Nr. vom tretens
Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Kiel zur
Entlastung der Seelotsen am Nord-Ostsee-Kanal. Vom 4. Sep-
tember 1956. 174 7.9.56 8.9.56
Verordnung über die Festsetzung von Entgelten für Verkehrs-
leistungen der Binnenschiffahrt. Vom 8. September 1956. 179 14.9.56 Inkrafttreten
gemäß § 4
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